Brunner
GmbH
Buttenwiesen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2009
EUR |
31.12.2008
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
24.037,00 |
28.427,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
0,00 |
1,00 |
| II.
Sachanlagen |
24.037,00 |
28.426,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
313.506,93 |
946.701,00 |
| I.
Vorräte |
228.405,91 |
810.939,20 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
58.173,05 |
93.521,71 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
26.927,97 |
42.240,09 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
11.455,00 |
9.950,00 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
2.758,75 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
351.757,68 |
985.078,00 |
Passiva
|
|
31.12.2009
EUR |
31.12.2008
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
43.581,51 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Gewinnvortrag |
18.016,92 |
22.456,04 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
46.340,26 |
4.439,12 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
2.758,75 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
19.025,00 |
19.360,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
332.732,68 |
922.136,49 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
351.757,68 |
985.078,00 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft
i. S. von § 267 Abs. 1 HGB.
Bezüglich der Aufstellung und Offenlegung des
Jahresabschlusses können die entsprechenden
Erleichterungsvorschriften nach den Vorschriften des
Handelsgesetzbuches bei kleinen Kapitalgesellschaften in
Anspruch genommen werden.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluß zum 31.12.2009 wurde nach
den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des HGB, sowie
den ertragsteuerlichen Vorschriften aufgestellt. Das
Vorratsvermögen wurde grundsätzlich zu
Anschaffungskosten unter Berücksichtigung von
handelsüblichen Abschlägen bewertet. Der Ansatz
der Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
erfolgte mit ihrem Nennbetrag. Rückstellungen wurden
für alle erkennbaren Risiken und ungewissen
Verbindlichkeiten gebildet. Die Bewertung erfolgte in der
nach vernünftigen kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Höhe. Verbindlichkeiten wurden mit ihrem
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
III. Angaben zur Bilanz
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert. Die Bewertung des Sachanlagevermögens
erfolgte unverändert zu Anschaffungskosten, vermindert
um planmäßige Abschreibungen. Die Bemessung der
Nutzungdauern wurde auf der Grundlage der steuerrechtlichen
Abschreibungstabellen vorgenommen. Neuzugänge wurden
nach § 7 Abs. 1 EStG linear unter
Berücksichtigung der betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauer pro rata temporis abgeschrieben.
Geringwertige Wirtschaftsgüter unter 150,00 EUR wurden
gemäß § 6 Abs. 2 EStG im Jahr der
Anschaffung zu 100% in Abzug gebracht.
Das Vorratsvermögen wurde zu Einkaufspreisen
unter Berücksichtigung von handelsüblichen
Abschlägen bewertet. Alle erkennbaren Risiken im
Vorratsvermögen, die sich aus
überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter
Verwertbarkeit usw. ergeben, wurden durch angemessene
Abwertungen berücksichtigt. Die unfertigen Erzeugnisse
waren mit den Material- und Lohnkosten zu aktivieren.
Sämtliche in der Bilanz ausgewiesenen
Forderungen haben eine Restlaufzeit von weniger als einem
Jahr, ebenso wie im Vorjahr. Die Pauschalwertberichtigung
berechnete sich mit 1% der Forderungen.
Einzelwertberichtigungen waren nicht zu bilden. Die
liquiden Mittel wurden zum Nominalwert angesetzt.
Das gezeichnete Kapital der Gesellschaft beträgt
25.564,59 EUR. Die Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten in Höhe von 160.834,24 EUR haben eine
Restlaufzeit von unter 5 Jahren. Die Restlaufzeiten der
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen liegen
unter einem Jahr. IV. Haftungsverhältnisse und
sonstige finanzielle Verpflichtungen
Haftungsverhältnisse im Sinne der §§
251, 268 Abs. 7 HGB und sonstige finanzielle
Verpflichtungen bestehen nicht.
V. Sonstige Angaben
Alleinvertretungsberechtigter
Geschäftsführer der Gesellschaft ist
unverändert zum Vorjahr Reinhold Brunner aus
Donauwörth.
Geschäftsführer sind von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Buttenwiesen,21.5.2010
gez.Reinhold Brunner
Geschäftsführer der Brunner GmbH
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