HK
GmbH
Oldenburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.07.2023 bis zum 30.06.2024
BILANZ
AKTIVA
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Einzelposten
Geschäftsjahr
EUR
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Gesamt
Geschäftsjahr
EUR
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Einzelposten
Vorjahr
EUR
|
Gesamt
Vorjahr
EUR
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A. Anlagevermögen
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469.478,00
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340.025,00
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I. Immaterielle
Vermögensgegenstände
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2.565,00
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5.124,00
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II. Sachanlagen
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466.913,00
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334.901,00
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B. Umlaufvermögen
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2.655.840,00
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2.098.320,37
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I. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
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1.771.920,72
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1.269.068,93
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II. Kassenbestand,
Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten
und Schecks
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883.919,28
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829.251,44
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C.
Rechnungsabgrenzungsposten
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24.359,41
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49.413,15
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D. Aktive latente Steuern
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52.296,00
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43.655,00
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Summe Aktiva
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3.201.973,41
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2.531.413,52
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PASSIVA
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Einzelposten
Geschäftsjahr
EUR
|
Gesamt
Geschäftsjahr
EUR
|
Einzelposten
Vorjahr
EUR
|
Gesamt
Vorjahr
EUR
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A. Eigenkapital
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1.602.339,90
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1.210.013,61
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I. Gezeichnetes Kapital
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25.000,00
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25.000,00
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II. Gewinnvortrag
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1.185.013,61
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1.088.250,19
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III. Jahresüberschuss
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392.326,29
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96.763,42
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B. Rückstellungen
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1.212.594,88
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1.026.971,83
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C. Verbindlichkeiten
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387.038,63
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287.614,90
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D.
Rechnungsabgrenzungsposten
|
|
0,00
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6.813,18
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Summe Passiva
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3.201.973,41
|
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2.531.413,52
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ANHANG
I. Allgemeine Angaben zum Unternehmen
Die HK GmbH hat ihren Sitz in Oldenburg. Sie ist im
Handelsregister des Amtsgerichts Oldenburg (Oldenburg)
unter HRB 201496 eingetragen.
II. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des
Jahresabschlusses
Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften der
§§ 242 ff. HGB unter Beachtung der
ergänzenden Bestimmungen für kleine
Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) sowie des
GmbHG aufgestellt.
Größenabhängige Erleichterungen bei
der Erstellung (§§ 266 Abs. 1, 276, 288 HGB) des
Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.
Der vorliegende Jahresabschluss ist
grundsätzlich unter Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungsgrundsätzen
nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden
Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt
(§§ 265 Abs. 1 Satz 2, 266 ff. HGB).
III. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die immateriellen Vermögensgegenstände und
das Sachanlagevermögen wurden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten bilanziert und linear abgeschrieben (bei
einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von bis zu
drei Jahren).
Der aktivierte Geschäfts- oder Firmenwert wurde
planmäßig über eine voraussichtliche
Nutzungsdauer von 3 Jahren abgeschrieben. Unsere
Schätzung basiert auf der voraussichtlichen Länge
des Lebenszyklus der Produkte des erworbenen Unternehmens.
Die Bewertung der Vorräte erfolgte mit
durchschnittlichen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten
oder mit dem niedrigeren beizulegenden Wert am
Bilanzstichtag. Die Herstellungskosten enthalten neben dem
Fertigungsmaterial und den Fertigungslöhnen die
Gemeinkosten einschließlich bilanzieller
Abschreibungen soweit diese durch die Fertigung veranlasst
sind. Den Risiken aus längerer Lagerdauer oder
eingeschränkter Verwertbarkeit wird durch angemessene
Abschläge Rechnung getragen.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden zum jeweiligen
Nennwert oder dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.
Allen erkennbaren Risiken wird durch angemessene, einzeln
vorgenommene Abwertungen Rechnung getragen. Hinsichtlich
des allgemeinen Kreditrisikos ist eine
Pauschalwertberichtigung für Forderungen aus Liefer-
und Leistungsverkehr in Höhe von 1 % gebildet worden.
Liquide Mittel sind zum Nennwert bewertet.
Die Rückstellungen berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und sind
in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages bewertet.
Bei der Bewertung werden erwartete Preis- und
Kostensteigerungen berücksichtigt und Verpflichtungen
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr mit dem
laufzeitadäquaten durchschnittlichen Marktzinssatz der
vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst (§
253 Abs. 2 HGB). Die Preis- und Kostensteigerungen
orientieren sich an der Teuerungsrate und wurden über
die jeweilige Laufzeit der Rückstellung mit
Sätzen zwischen 1% und 2% berücksichtigt.
Die Verbindlichkeiten werden mit dem
Erfüllungsbetrag bewertet.
IV. Erläuterungen zur Bilanz
1. Anlagevermögen
Die Entwicklung des Anlagevermögens ist im
Anlagenspiegel - als Bestandteil des Jahresabschlusses -
dargestellt.
2. Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern
Gegenüber Gesellschaftern bestehen nachfolgende
Recht und Pflichten (§ 42 Abs. 3 GmbHG):
Sonstige Vermögensgegenstände €
380.348,79
3. Rückstellungen
Zur Ermittlung der Rückstellung für
Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurde das
Teilwertverfahren angewendet. Es wurden folgende Annahmen
für die Berechnung berücksichtigt (§ 253
Abs. 1 und 2 HGB):
· Der Rechnungszins von 1,84 %, der auf dem
durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre
beruht, ist den von der Deutschen Bundesbank bekannt
gegebenen Abzinsungssätzen entnommen.
· Gehalts- und Anwartschaftstrend von 0,00 %
und Rententrend von 0,00 % sowie
· Sterbetafeln nach Dr. Klaus Heubeck
"Richttafeln 2018 G".
Der für die Vergleichsberechnung
gemäß § 253 Abs. 6 HGB benötigte
durchschnittliche Marktzinssatz der vergangenen sieben
Jahre ergibt sich auf gleiche Weise und zum gleichen
Zeitpunkt zu 1,86 %. Der Verpflichtungsumfang nach
Maßgabe des durchschnittlichen Marktzinssatzes der
vergangenen sieben Jahre beträgt zum Stichtag
30.06.2024 insgesamt 780.838 EUR. Der Unterschiedsbetrag
zwischen dem Ansatz der Rückstellung nach
Maßgabe des siebenjährigen und des
zehnjährigen Durchschnittszinssatzes beläuft sich
daher auf 1.753 EUR. Der Unterschiedsbetrag unterliegt
gemäß § 253 Abs. 6 HGB einer
Ausschüttungssperre.
4. Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten haben in Höhe von €
387.038,63 eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr
V. Sonstige Angaben
Die Summe der beschäftigten Arbeitnehmer betrug
im Jahresdurchschnitt 66.
Oldenburg, den 27. September
2024
gez.
Hartwig Bruns
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses
erfolgte am: 27. September 2024
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