Irene Mook GmbHLiquidiert

63579 Freigericht, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Hanau HRB 11707
Eingetragen
11.8.1987
Branche
Einzelhandel mit keramischen Erzeugnissen und GlaswarenEinzelhandel mit SpielwarenGroßhandel mit keramischen Erzeugnissen und Glaswaren
Gegenstand
Der Einzelhandel mit Glas, Porzellan und Haushalts- und Spielwaren, sowie der Verleih von Geschirr.

Historie

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Management

NameRolle
Corinna Franz
seit 15.7.2019
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte

Daten zu wirtschaftlich Berechtigten sind nur für registrierte Nutzer zugänglich.

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

23.400 €
90.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Irene Mook GmbH

Freigericht

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.03.2010 bis zum 28.02.2011

Bilanz

Aktiva

28.2.2011
EUR
28.2.2010
EUR
A. Anlagevermögen 104,00 104,00
I. Sachanlagen 4,00 4,00
II. Finanzanlagen 100,00 100,00
B. Umlaufvermögen 16.198,24 17.392,10
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 15.765,56 14.584,22
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 432,68 2.807,88
C. Aktive latente Steuern 280,50 0,00
D. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 4.166,26 2.951,90
Bilanzsumme, Summe Aktiva 20.749,00 20.448,00

Passiva

28.2.2011
EUR
28.2.2010
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. gezeichnetes Kapital 26.000,00 26.000,00
II. Bilanzverlust 30.166,26 28.951,90
III. nicht gedeckter Fehlbetrag 4.166,26 2.951,90
B. Rückstellungen 20.749,00 20.448,00
Bilanzsumme, Summe Passiva 20.749,00 20.448,00

Anhang


 

Anhang zur Bilanz zum 28. Februar 2011


Irene Mook GmbH
Vermietung
Barbarossastr. 12

63579 Freigericht 1


  

I.  Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der Firma Irene Mook GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt.

Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses nach dem BilMoG wurden die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des Art. 67 Abs. 8 S. 23 EGHGB nicht angepasst.

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen GmbH gemäß § 267 Abs. 1 HBG auf.

  

II.  Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden




A.  Bewertungsgrundsätze


Die Vermögens- und Schuldposten sind nach dem Anschaffungswertprinzip gemäß § 253 Abs. 1 HGB bewertet worden. Die Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze sind beibehalten worden.




B.  Ansatz- und Bewertungswahlrechte


Das durch die Gesellschaft in Anspruch genommene Wahlrecht ist die Vornahme der planmäßige Abschreibung gemäß § 253 Abs. 1 u. 2. HGB.




C.  Anlagevermögen


Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen bewertet. Dabei wurde ausschließlich die lineare Abschreibungsmethode angewandt.

Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer wurde nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände ermittelt.

Die Geringwertigen Wirtschaftsgüter werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben und im Anlagespiegel als Abgang gezeigt.






D.  Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände


Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden erkennbare Einzelrisiken durch Einzelwertberichtigung berücksichtigt.




E.  Verbindlichkeiten


Die Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Erfüllungsbetrag gemäß § 253 Abs. 1 S. 2 HGB angesetzt.




F.   Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern



Forderungen gegen Gesellschafter
Es bestehen zum Bilanzstichtag Forderungen gegenüber Gesellschaftern.





G.  Rückstellungen


Die Rückstellungen wurden auf der Grundlage der neuen Fassung des § 253 HGB ermittelt. Anzusetzen ist hierbei der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendige Erfüllungsbetrag gem. § 253 Abs.1 HGB. Alle Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzins abgezinst.

Die Steuerrückstellungen und die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen.

Bei der Rückstellung für Aufbewahrungskosten wurde aufgrund der Geringfügigkeit keine Abzinsung vorgenommen.

 

Die Pensionsverpflichtungen wurden auf der Grundlage eines  versicherungsmathematischen Gutachtens gebildet. Die Rückstellungen wurden erstmalig mit Ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Hierbei wurde im Rahmen des BilMoG gemäß § 253 Abs.2 Satz 2 HGB n.F. eine pauschale Restlaufzeit aller Verpflichtungen von 15 Jahren angenommen.

Berücksichtigt wurde ein Rechenzinsfuß von 5% p.a. auf Basis der 2006 veröffentlichten Richttafeln 2005 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck.   

Durch die Umstellung der Bewertung der Pensionsrückstellungen nach BilMoG ergibt sich ein zusätzlicher einmaliger Rückstellungsbetrag in Höhe von 119 €. Von der Übergangsregelung gemäß Art. 67 Abs. 1 Satz 2 EGHGB wurde kein Gebrauch gemacht. Der Betrag wurde in voller Höhe den Pensionsrückstellungen zugeführt.

Die Zuführung wird in der Bilanz als außerordentlicher Aufwand gezeigt.












  

III.  Angaben zu Bilanz


Ausschüttungssperre nach § 268 Abs. 8 HGB

Zum 28.02.2011 unterliegt nach § 268 Abs.8 HGB ein Gesamtbetrag in Höhe von 280,50 € der Ausschüttungssperre. Der Betrag betrifft in voller Höhe die unter d) erläuterten aktiven latenten Steuern.
  

c. Latente Steuern


Aktiv latente Steuern
Der nach der Steuerbilanz sich ergebende Steueraufwand entspricht nicht dem Ergebnis der
Handelsbilanz. Die Steuerbilanz zeigt einen höheren Gewinn.

Von der Möglichkeit einen Aktivposten für latente Steuerbeträge zu bilden wurde gem. § 274a HGB  Gebrauch gemacht.



Die Einstellung einer passiven latenten Steuer war nicht gegeben.


IV.  Sonstige Angaben




A.  Geschäftsführung



Im Geschäftsjahr 2010 wurde die Geschäftsführung ausgeübt durch
 
 Frau Corinna Franz
 
Der Geschäftsführer ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Bezüglich der Angaben der Geschäftsführerbezüge wird von der Schutzklausel gemäß
§ 286 Abs. 4 HGB Gebrauch gemacht.


Freigericht , den 16.12.2011


gez. C. Franz   Gfin
............ .............................................................
                              Unterschrift



  

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 16.12.2011 festgestellt.

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