Stammdaten

Register
Amtsgericht Wittlich HRB 1756
Eingetragen
16.1.1979
Branche
Verwaltung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für DritteVerwaltung von Wohngrundstücken, Wohngebäuden und Wohnungen für DritteVermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Gegenstand
Verwaltung von eigenem Grundbesitz.

Historie

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Management

NameRolle
Wolfgang Modrow
seit 8.9.2014
Geschäftsführer
Johannes Modrow
seit 9.1.2013
Geschäftsführer
Carmen Erika Modrow
seit 28.10.2005
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

Name
Ort
Anteil
Hedwig Moritz
Trier
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Josef Moritz GmbH

Trier

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 37.245,58 36.676,65
I. Sachanlagen 17.245,58 19.749,58
II. Finanzanlagen 20.000,00 16.927,07
B. Umlaufvermögen 28.038,19 15.581,78
I. Vorräte 2.744,00 1.750,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 206,23 549,95
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 25.087,96 13.281,83
C. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 0,00 7.335,93
Bilanzsumme, Summe Aktiva 65.283,77 59.594,36

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 8.094,24 0,00
I. gezeichnetes Kapital 51.150,00 51.150,00
II. Verlustvortrag 58.485,93 62.396,04
III. Jahresüberschuss 15.430,17 3.910,11
IV. nicht gedeckter Fehlbetrag 0,00 7.335,93
B. Rückstellungen 2.100,00 2.300,00
C. Verbindlichkeiten 55.089,53 57.264,36
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 55.089,53 57.264,36
D. Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 30,00
Bilanzsumme, Summe Passiva 65.283,77 59.594,36

Anhang


ANHANG ZUM 31. DEZEMBER 2010


   I. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN


1. Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2010 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des BilMoG und des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Die Gesellschaft ist eine kleine Gesellschaft i. S. d. § 267 Abs. 1 HGB. Die Erleichterungsmöglichkeiten für kleine Kapitalgesellschaften wurden bei der Erstellung des Anhangs, nicht jedoch bei der Aufstellung  der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung in Anspruch genommen. Die Beibehaltungswahlrechte beim Übergang auf die BilMoG-Regelungen wurden voll umfänglich genutzt.


Die Erleichterungsvorschriften gem. § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB bzgl. der Bilanz werden  jedoch bei der Offenlegung ebenso wie die Erleichterungsvorschriften gemäß § 326 HGB  in Anspruch genommen.


Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB gewählt.


Die Vorjahreszahlen wurden nicht nach BilMoG umgerechnet und daher ist eine Vergleichbarkeit zu den Vorjahreszahlen evtl. nur eingeschränkt möglich.


2. Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden gegenüber dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2009 nicht geändert.


3. Anlagevermögen


   a) Sachanlagen


Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen angesetzt.


Abschreibungen fallen zur Zeit nur für die Gebäude an und werden mit 2 % p. A. vorgenommen.


Geringwertige Wirtschaftsgüter werden im Jahr der  Anschaffung in voller Höhe abgeschrieben.


4. Die Vorräte beinhalten Betriebsstoffe und sind mit ihren Anschaffungskosten angesetzt. Wertabschläge zum Abschlussstichtag waren nicht erforderlich.


5. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert angesetzt. Wertberichtigungen wurden - soweit erforderlich - zum Bilanzstichtag vorgenommen.


6. Rückstellungen werden in dem Umfang gebildet, der nach vernünftiger kaufmännischer  Beurteilung erforderlich ist.


7. Verbindlichkeiten werden zum Rückzahlungsbetrag passiviert. Sie sind ausnahmslos  innerhalb eines Jahres fällig.


  II. SONSTIGE ANGABEN


   1. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen


Zum Bilanzstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse oder sonstigen finanziellen Verpflichtungen, über die gemäß § 251 HGB zu berichten wäre.


   2. Gesetzliche Vertreter


Alleinvertretungsberechtigte Geschäftsführerin war im Berichtszeitraum 2010 Frau Carmen Modrow. Sie ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.


   3. Ergebnisverwendung


Der Gesellschafterversammlung wird vorgeschlagen, den Jahresüberschuss in Höhe von € 15.430,17 mit dem Verlustvortrag in Höhe von 58.485,93 zu verrechnen und den Restbetrag auf neue Rechnung vorzutragen.


* * *


Trier, im Oktober 2011
 
   ___________________
        Geschäftsführung
  

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 14.10.2011 festgestellt und genehmigt.

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