anfratron
electronic GmbH
Wasserburg
(B)
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.454,51 |
3.578,51 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1.333,00 |
3.333,00 |
| II.
Sachanlagen |
120,00 |
244,00 |
| III.
Finanzanlagen |
1,51 |
1,51 |
| B.
Umlaufvermögen |
219.957,50 |
108.324,93 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
219.644,99 |
107.974,13 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
312,51 |
350,80 |
| C.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
391.835,09 |
387.747,09 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
613.247,10 |
499.650,53 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Bilanzverlust |
417.399,68 |
413.311,68 |
| III.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
391.835,09 |
387.747,09 |
| B.
Rückstellungen |
489.366,00 |
499.506,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
123.881,10 |
144,53 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
613.247,10 |
499.650,53 |
Anhang
Vorbemerkung
Im abgelaufenen Geschäftsjahr beläuft sich
der Jahresfehlbetrag auf Euro 4.088,00, nachdem bereits im
Vorjahr ein Jahresfehlbetrag von Euro 355.842,41
ausgewiesen wurde.
Die Gesellschaft weist bei einer Bilanzsumme von Euro
613.247,10 einen nicht durch Eigenkapital gedeckten
Fehlbetrag in Höhe von Euro 391.835,09 aus. Die
Gesellschaft ist damit bilanziell überschuldet.
Die Gesellschaft geht jedoch davon aus, dass eine
Überschuldung im insolvenzrechtlichen Sinne nicht
vorliege, da derzeit nach den Umständen die
Fortführung des Unternehmens überwiegend
wahrscheinlich ist (§ 19 InsO). Der vorliegende
Jahresabschluss ist daher unter
Going-Concern-Gesichtspunkten aufgestellt worden.
1.
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der anfratron electronic GmbH
wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften
des Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde wie
bisher das Gesamtkostenverfahren gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
2.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
In die Herstellungskosten wurden neben den
unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige
Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste
Abschreibungen einbezogen.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear und degressiv
vorgenommen.
Der Übergang von der degressiven zur linearen
Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu
einer höheren Jahresabschreibung führt.
Die Anschaffungskosten beweglicher
Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens bis zu einem
Wert von Euro 150,-- wurden im Jahr des Zugangs voll
abgeschrieben.
Für bewegliche Wirtschaftsgüter des
Anlagevermögens mit Anschaffungskosten von mehr als
Euro 150,-- aber nicht mehr als Euro 1.000,-- wurde ein
Sammelposten gebildet und linear über 5 Jahre
abgeschrieben.
Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw.
zum Nennwert angesetzt und bewertet.
Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag
vorliegende niedrigere Wert angesetzt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt.
Der Ansatz der flüssigen Mittel erfolgte zum
Nennwert.
Für ungewisse Verbindlichkeiten aus
Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen
gebildet. Die Rückstellungsbildung wurde gem. §
253 Abs. 1 Satz 2 HGB in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags bewertet.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden.
3.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz
Pensionsrückstellungen
Zur Ermittlung der Pensionsrückstellung wurde
das Teilwertverfahren angewendet.
Für die Berechnungen wurden folgende Annahmen
getroffen:
Zinssatz
|
5,15
|
%
|
erwartete Lohn- und
Gehaltssteigerungen
|
0,00
|
%
|
zugrunde gelegte
Sterbetafel
|
Richttafel 2005 G
|
|
Verrechnung von Vermögensgegenständen und
Schulden
Für die Saldierung von Schulden aus
Altersvorsorgeverpflichtungen mit verrechnungsfähigen
Vermögenswerten wurden folgende Werte ermittelt:
Verrechnung von Vermögensgegenständen
und Schulden
|
Euro
|
Erfüllungsbetrag
der Schulden
|
482.866,00
|
verrechnete Aufwendungen
|
10.140,00
|
Angabe zu Verbindlichkeiten
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt Euro
120.980,03.
Die sonstigen Verbindlichkeiten beinhalten
Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von Euro
2.901,07 und Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen
Sicherheit in Höhe von Euro 0,00.
Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten
Verbindlichkeiten gemäß § 251 HGB
Haftungsverhältnisse i.S.d. § 251 HGB
bestanden auskunftsgemäß nicht.
Gewinn-/Verlustvortrag bei teilweiser
Ergebnisverwendung
Bei Aufstellung der Bilanz unter
Berücksichtigung der teilweisen Ergebnisverwendung
wurde in den Bilanzverlust ein Verlustvortrag von Euro
413.311,68 einbezogen.
4.
Sonstige Pflichtangaben
Namen der Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Antonio Francomano
|
|
ausgeübter Beruf:
|
Konstrukteur
|
Unbeschränkte Haftung an Unternehmen
Die Gesellschaft ist unbeschränkt haftender
Gesellschafter folgender Unternehmen:
Name
|
anfratron technology
GmbH
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Sitz
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Wasserburg
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Rechtsform
|
GmbH
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Angaben zu Ausleihungen, Forderungen und
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
(§ 42 Abs. 3 GmbHG / § 264c Abs. 1 HGB)
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die
nachfolgenden Rechte und Pflichten:
Sachverhalte
|
Betrag
|
|
Euro
|
Forderungen
|
101.025,58
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Unterzeichnung des Jahresabschlusses
Wasserburg, den 30.12.2012
Geschäftsführer:
Antonio Francomano
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 31.12.2012 festgestellt.
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