Stammdaten

Register
Amtsgericht Freiburg HRB 541110
Eingetragen
24.9.1992
Branche
Großhandel mit industriellen Textil-, Näh- und StrickmaschinenGroßhandel mit Bergwerks-, Bau- und BaustoffmaschinenGroßhandel mit Werkzeugmaschinen
Gegenstand
Vertrieb von Sieb- und Fördermaschinen, Becherwerken, Lasten- und Personenaufzügen und allen ähnlichen Gegenständen sowie der Handel mit diesen industriellen Erzeugnissen.

Historie

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Management

NameRolle
Prokura
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Alpenblick 14, 78256 Steißlingen
25.600 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Gough GmbH

Steißlingen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

  31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 9.265,00 6.897,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1,00 1,00
II. Sachanlagen 9.264,00 6.896,00
B. Umlaufvermögen 164.222,49 195.181,05
I. Vorräte 1.006,55 8.893,55
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 108.078,99 168.969,17
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 55.136,95 17.318,33
C. Rechnungsabgrenzungsposten 7.515,45 11.797,98
D. Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung 7.982,70 0,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 188.985,64 213.876,03

Passiva

   
  31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 94.646,66 72.546,75
I. gezeichnetes Kapital / Kapitalkonto/ Kapitalanteile 25.600,00 25.600,00
II. Gewinnvortrag 46.946,75 44.573,89
III. Jahresüberschuss 22.099,91 2.372,86
B. Rückstellungen 29.913,63 41.606,54
C. Verbindlichkeiten 64.425,35 99.722,74
Bilanzsumme, Summe Passiva 188.985,64 213.876,03

Anhang

Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Der Jahresabschluss der Gough GmbH, Steißlingen, wurde nach den Vorschriften des 3. Buches des HGB aufgestellt.

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft gem. § 267 HGB aus. Sie nimmt die größenabhängigen Erleichterungen des § 288 HGB n Anspruch.

Das am 29. Mai 2009 in Kraft getretene Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts, das sogenannte Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (im nachfolgenden "BilMoG"), ist in Bezug auf Ansatz- und Bewertungsvorschriften erstmals auf den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2010 der Gesellschaft anzuwenden (Art. 66 Abs. 3 Satz 1 EGHGB). Von der Möglichkeit einer vorzeitigen Anwendung (Art. 66 Abs. 3 Satz 6 EGHGB) wurde kein Gebrauch gemacht.

Soweit sich durch die erstmalige Anwendung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) Bewertung oder Ausweis von Posten der Bilanz oder der Gewinn- und Verlustrechnung geändert haben, erfolgte keine Anpassung der Vorjahreszahlen (Art. 67 Abs. 8 S. 2 EGHGB).

Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Im Einzelnen werden folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewendet:

Die immateriellen Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten, vermindert um lineare Abschreibungen bei einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von bis zu drei Jahren, bewertet.

Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes. Bei Gebäuden werden die Abschreibungen entsprechend der steuerrechtlichen Vorschriften vorgenommen.

Die Abschreibungen werden beim beweglichen Anlagevermögen nach der linearen Methode vorgenommen.

Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten zwischen Euro 60,00 und Euro 150,00 werden im Erwerbsjahr voll abgeschrieben, wobei aus Vereinfachungsgründen im Anlagespiegel im Jahr des Zugangs ein Abgang unterstellt wird.

Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten zwischen Euro 150,00 und Euro 1.000,00 werden in einem Sammelposten aktiviert und über 5 Jahre abgeschrieben.

Die Waren werden zu durchschnittlichen Anschaffungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips bewertet.

Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden erkennbare Einzelrisiken durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko wird durch eine Pauschalwertberichtigung i. H. v. 1 % auf die Nettoforderungen Rechnung getragen.

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind mit ihrem Nennbetrag angesetzt.

Die Pensionsverpflichtungen wurden nach dem modifizierten Teilwertverfahren unter Anwendung der Sterbetafeln "Richttafeln 2005 G" von Prof. Dr. Klaus Heubeck ermittelt.

Der Bewertung wurden folgende Angaben zugrunde gelegt:

  lfd. Jahr
Rechnungszinssatz 5,15 %
Lohn- und Gehaltstrend 0,00 %
Rententrend 0,00 %
Fluktuation 0,00 %
Pensionsalter 65 Jahre

Aus der geänderten Bewertung der laufenden Pensionen war zum 01.01.2010 eine Zuführung der Rückstellungen erforderlich. Für die Saldierung von Schulden aus Altervorsorgeverpflichtungen mit verrechnungsfähigen Vermögenswerten (Rückdeckungsversicherung) wurden folgende Werte ermittelt:

  lfd. Jahr
Erfüllungsbetrag der verrechneten Schulden 31.854,00
Anschaffungskosten der verrechneten Vermögensgegenstände 39.836,70
Zeitwert der verrechneten Vermögensgegenstände 39.836,70

Als Zeitwert der verrechneten Vermögenswerte wurden deren Anschaffungskosten angesetzt.

Die Steuerrückstellungen und die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.

Die Verbindlichkeiten werden mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen.

Angaben zur Bilanz

In den Forderungen sind Beträge mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr in Höhe von Euro 1.724,00 enthalten.

Die Forderungen enthalten Forderungen gegen Gesellschafter in Höhe von Euro 52.518,07.

Sonstige Angaben

Im Geschäftsjahr 2010 erfolgte die Geschäftsführung der Gough GmbH durch folgende Geschäftsführer:

Familienname Vorname Ausgeübter Beruf
Veeser Norbert Geschäftsführer

 

Steißlingen, den 30.06.2011

Gez. Norbert Veeser

sonstige Berichtsbestandteile

Feststellung des Jahresabschlusses (§ 328 Abs. 1 HGB) der Gough GmbH

Der Jahresabschluss 2010 ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 30.06.2011 festgestellt worden.

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