Netrixx Communications GmbH

Königsreihe 22, 22041 Hamburg, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Hamburg HRB 76849
Eingetragen
4.9.2000
Branche
Online-KommunikationsdiensteErbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieErbringung von sonstigen Dienstleistungen der Informationstechnologie
Gegenstand
Dienst- und Entwicklungsleistungen im Internet- und Multimediabereich.

Historie

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Management

NameRolle
Dirk Brüggemann
seit 8.2.2002
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

Netrixx Communications GmbH

Hamburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

  31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 2.029,00 943,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 5,00 5,00
II. Sachanlagen 2.024,00 938,00
B. Umlaufvermögen 82.085,61 99.263,47
I. Vorräte 5.812,00 1.017,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 15.991,79 24.401,75
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 60.281,82 73.844,72
C. Rechnungsabgrenzungsposten 168,55 759,46
Bilanzsumme, Summe Aktiva 84.283,16 100.965,93

Passiva

   
  31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 65.381,99 65.351,00
I. gezeichnetes Kapital / Kapitalkonto/ Kapitalanteile 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 40.351,00 37.245,87
III. Jahresüberschuss 30,99 3.105,13
B. Rückstellungen 11.451,21 21.313,60
C. Verbindlichkeiten 7.449,96 14.301,33
Bilanzsumme, Summe Passiva 84.283,16 100.965,93

Anhang

Angabe der auf Bilanz und GuV angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 ist nach den Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches, des GmbH-Gesetzes sowie unter Beachtung des Gesellschaftsvertrages aufgestellt.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) aufgestellt.

Nach den Größenklassen des § 267 HGB handelt es sich bei der Gesellschaft um eine kleine Kapitalgesellschaft.

Der Jahresabschluss zum 31.12.2010 wurde erstmals nach den Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) aufgestellt. Soweit sich Bilanzansätze ändern, wurden die Vorjahreswerte gem. Art. 67 Abs. 8 Satz 2 des Einführungsgesetztes zum HGB (EGHGB) nicht angepasst.

2. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB)

Das Anlagevermögen wurde mit den Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen angesetzt.

Wirtschaftsgüter von geringem Wert (steuerliche geringwertige Wirtschaftsgüter gem. § 6 Abs. 2 EStG) wurden im Jahr der Anschaffung sofort abgeschrieben.

Alle Abschreibungen für sich bereits zum 01.01.2010 im Betriebsvermögen befindlichen Vermögensgegenstände wurden gem. § 67 Abs. 4 EGHGB nach den bisherigen Vorschriften fortgeführt.

Die Vorräte an in Arbeit befindlichen Aufträgen und der fertigen Erzeugnissen und Waren wurden mit den Herstellungs- bzw. Anschaffungskosten und soweit erforderlich, mit dem niedrigeren beizulegenden Wert bewertet.

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden zu Nennwerten angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken sind durch Wertberichtigungen berücksichtigt. Zur Abdeckung des allgemeinen Ausfallrisikos wurde für alle nicht einzelwertberichtigten Forderungen eine Pauschalwertberichtigung von 2% der jeweiligen Nettoforderungen gebildet.

Die Positionen "Sonstige Vermögensgegenstände" und "Schecks, Kassenbestand, Bundesbank- und Postgiroguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten" wurden zum Nennwert angesetzt.

Rechnungsabgrenzungsposten wurden gem. § 250 HGB ausgewiesen.

Die Rückstellungen wurden für alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten jeweils in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

Soweit Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr vorhanden sind, wurden diese gem. § 253 Abs. 2 HGB abgezinst.

Die Verbindlichkeiten wurden mit ihrem jeweiligen Erfüllungsbetrag angesetzt.

Der Brutto-Anlagenspiegel ist dem Anhang als Anlage beigefügt.

3. Forderungen / Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG) bzw. Geschäftsführern (§ 285 Nr. 9 c HGB)

Es bestanden weder Forderungen noch Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern bzw. Geschäftsführern.

4. Angaben über Mitglieder der Geschäftsleitung (§ 285 Nr. 10 HGB)

Alleiniger Geschäftsführer war im Geschäftsjahr 2010 Herr Dirk Brüggemann. Er ist alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

 

Hamburg, den 30. Juni 2011

Netrixx Communications GmbH

Dirk Brüggemann

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