Stammdaten

Register
Amtsgericht Fürth HRB 18337
Eingetragen
8.8.1979
Branche
Druck- und MedienvorstufeBearbeitung und Veredlung von KunststoffwarenVeredlung von Holzwaren
Gegenstand
Ausführung von Repro- und Retuschearbeiten.

Historie

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Management

NameRolle
Jürgen Bogner
seit 26.10.2020
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

41.92% identifiziert58.08% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
41.92%

Ungelöste Beteiligungen (1)

NameAnteil
Noris - Repro GmbHEigenbeteiligung
58.08%

Gesellschafter

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Germany
29.098 DM
58.08%
Fürth
21.002 DM
41.92%

Beteiligungen

NameAnteil
58.08%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Noris - Repro GmbH

Nürnberg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.09.2018 bis zum 31.08.2019

Bilanz

Aktiva

31.8.2019
EUR
31.8.2018
EUR
A. Anlagevermögen 54.113,50 28.966,50
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 266,00 616,00
II. Sachanlagen 53.847,50 28.350,50
B. Umlaufvermögen 220.460,56 238.510,84
I. Vorräte 2.225,00 2.346,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 85.318,01 113.882,94
III. Wertpapiere 14.878,59 14.878,59
IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 118.038,96 107.403,31
C. Rechnungsabgrenzungsposten 8.476,40 6.587,12
Summe Aktiva 283.050,46 274.064,46

Passiva

31.8.2019
EUR
31.8.2018
EUR
A. Eigenkapital 164.300,45 148.096,56
I. gezeichnetes Kapital 25.615,72 25.615,72
II. eingefordertes Kapital 40.494,31 40.494,31
III. Eigene Anteile - offen vom Gezeichneten Kapital abgesetzt 14.878,59 14.878,59
IV. Gewinnvortrag 107.602,25 88.990,97
V. Jahresüberschuss 16.203,89 18.611,28
B. Rückstellungen 83.756,08 96.451,59
C. Verbindlichkeiten 34.993,93 29.516,31
Summe Passiva 283.050,46 274.064,46

Anhang für das Geschäftsjahr 31.08.2019

I. Allgemeine Angaben
1. Grundlagen der Rechnungslegung

Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als kleine Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB einzustufen.

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Regelungen des Handelsgesetzbuchs und des GmbH-Gesetzes aufgestellt.

Größenabhängige Erleichterungen wurden bei der Aufstellung und Offenlegung des Jahresabschlusses in Anspruch genommen.

2. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Die Wertansätze in der Vorjahresbilanz der Firma zum 31.08.2018 wurden unverändert als Bilanzvorträge auf neue Rechnung übernommen.

Von dem Wahlrecht zur Aktivierung selbsterstellter immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurde kein Gebrauch gemacht.

Die Zugänge zu den Sachanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten angesetzt. Bei der Folgebewertung wurden die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des abnutzbaren Sachanlagevermögens vermindert um planmäßige lineare oder degressive Abschreibungen gemäß der voraussichtlichen Nutzungsdauer angesetzt.

Bei der Bestimmung der Abschreibungsmethode wurde der tatsächliche Wertverzehr des Anlagevermögens beachtet. Die Abschreibungen des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig.

Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten angesetzt.

Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Soweit am Bilanzstichtag ein niedrigerer beizulegender Wert vorlag, wurde dieser angesetzt.

Bei der Bewertung der Forderungen wurden sämtliche erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert angesetzt.

Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt.

Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert angesetzt.

Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag berücksichtigt.

Soweit die Restlaufzeit von Rückstellungen am Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für die Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Abzinsungszinssätze verwendet.

Die Steuerrückstellungen betreffen die Steuern für das laufende Geschäftsjahr.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Die Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten wurden zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag umgerechnet.

Die Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 5 HGB über die Abgrenzung latenter Steuern wurde in Anspruch genommen.

3. Abweichung von bisherigen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen beibehalten werden.

Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.

II. Erläuterungen zur Bilanz
1. Anlagevermögen

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist dem als Anlage zum Anhang dargestellten Anlagenspiegel zu entnehmen. Die Abschreibungen des laufenden Geschäftsjahres ergeben sich aus dem Anlagenspiegel (§ 268 Abs. 2 Satz 3 HGB).

Im elektronisch offen gelegten Jahresabschluss ist der Anlagenspiegel nicht enthalten.

2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Restlaufzeiten der Forderungen und der sonstigen Vermögensgegenstände stellen sich gemäß § 268 Abs. 4 HGB wie folgt dar:

  gesamt davon mit von 1 bis 5 von mehr als
    Restlaufzeit Jahren 5 Jahren
    bis 1 Jahr    
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände 85.318,01 85.318,01 0,00 0,00
Vorjahr: 113.882,94 113.882,94 0,00 0,00
3. Gezeichnetes Kapital und Bilanzgewinn

Gezeichnetes Kapital

Das gezeichnete Kapital von 25.615,72 EUR wurde mit dem Nennbetrag angesetzt.

Bilanzgewinn

In der Position Bilanzgewinn ist ein Gewinnvortrag in Höhe von 107.602,25 EUR enthalten.

4. Pensionsrückstellungen

Die Rückstellungen für Pensionen wurden nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren ermittelt.

Dabei sind folgende grundlegende Annahmen in die Berechnung eingeflossen:

Zinssatz 2,48 %
Erwartete Lohn- und Gehaltssteigerungen p.a. 0,00 %
Zugrunde gelegte Sterbetafeln Richttafeln 2005 G von Klaus Heubeck

Die Pensionsrückstellung wurde unverändert zum Vorjahr fortgeführt.

Zuführungsbetrag zu Pensionsrückstellungen zum 01.08.2018 50.111,00 EUR
abzüglich in Vorjahren zugeführt 0,00 EUR
verbleibender Zuführungsbetrag bis 31.08.2019 50.111,00 EUR
5. Laufzeiten der Verbindlichkeiten

Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten stellen sich gemäß § 268 Abs. 5 HGB wie folgt dar:

  gesamt davon mit von 1 bis 5 von mehr als
    Restlaufzeit Jahren 5 Jahren
    bis 1 Jahr    
Verbindlichkeiten 34.993,93 34.993,93 0,00 0,00
Vorjahr: 29.516,31 29.516,31 0,00 0,00
6. Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern

Gemäß § 42 Abs. 3 GmbHG bestehen gegenüber den Gesellschaftern folgende Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten:

Ausleihungen 0,00 EUR
Forderungen 1.435,92 EUR
Verbindlichkeiten 140,61 EUR
7. Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse i. S. des § 251 HGB haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden.

III. Sonstige Angaben
1. Geschäftsführung

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei:

Herrn Peter Bogner alleinvertretungsberechtigter Geschäftsführer

Herrn Jürgen Bogner alleinvertretungsberechtigter Geschäftsführer

2. Ergebnisverwendung

Auf Beschluss der Gesellschafterversammlung wird der nach Gewinnausschüttung verbleibende Betrag aus Jahresüberschuss und Gewinnvortrag als Bilanzgewinn auf neue Rechnung vorgetragen.

3. Feststellung des Jahresabschlusses

Der vorliegende Jahresabschluss wurde von der Gesellschafterversammlung am 06.08.2020 festgestellt.

4. Weitere Angaben

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

 

Nürnberg, 06. August 2020

gez. Peter Bogner

gez. Jürgen Bogner

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 6.8.2020.

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