Fibes
GmbH
Obersulm
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2020
EUR |
31.12.2019
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
4.257.434,81 |
4.334.745,81 |
| I.
Sachanlagen |
4.257.274,81 |
4.334.585,81 |
| II.
Finanzanlagen |
160,00 |
160,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
4.178.578,44 |
2.856.866,38 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
118.553,19 |
158.711,67 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
95.909,94 |
111.098,01 |
| II.
Wertpapiere |
2.877.872,16 |
2.594.440,05 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.182.153,09 |
103.714,66 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
8.448,31 |
1.548,68 |
| Summe
Aktiva |
8.444.461,56 |
7.193.160,87 |
Passiva
|
|
31.12.2020
EUR |
31.12.2019
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.535.246,32 |
270.960,78 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
245.960,78 |
239.090,96 |
| III.
Jahresüberschuss |
1.264.285,54 |
6.869,82 |
| B.
Rückstellungen |
121.426,73 |
92.195,03 |
| C.
Verbindlichkeiten |
6.784.864,14 |
6.827.005,06 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
180.420,13 |
258.430,20 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
6.604.444,01 |
6.568.574,86 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
2.924,37 |
3.000,00 |
| Summe
Passiva |
8.444.461,56 |
7.193.160,87 |
Anhang für
das Geschäftsjahr 2020
A. Allgemeine Angaben zum Unternehmen
Firmenname lt. Registergericht: Fibes GmbH
Ort des Firmensitzes: 74182 Obersulm
Ort der Geschäftsleitung: 74076 Heilbronn
Registereintrag: Handelsregister
Registergericht: Stuttgart
Register-Nr.: 758033
B. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der Gesellschaft für das
Geschäftsjahr 2020 wurde nach den Grundsätzen der
§§ 238 ff. HGB, insbesondere nach den
Vorschriften für die Kapitalgesellschaften gem.
§§ 264 HGB und den Vorschriften des GmbH-Gesetzes
erstellt.
Der Jahresabschluss wurde entsprechend den
Gliederungsvorschriften der §§ 266 ff. HGB
aufgestellt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Von den größenabhängigen
Erleichterungen bezüglich der Form der Darstellung
wurde Gebrauch gemacht.
C. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
I. Bilanzierungsmethoden
Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den für
kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des
Handelsgesetzbuches und den ergänzenden Vorschriften
des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Gemäß Art. 67
Abs. 8 EGHGB sind die Grundsätze der
Bewertungsstetigkeit und Ausweisstetigkeit sowie der
Publizität von Stetigkeitsunterbrechungen nicht zu
beachten. Die Vorjahresbeträge wurden entsprechend
nicht angepasst.
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1 und
§ 248 Abs. 2 HGB wurden beachtet.
Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249
Abs. 1 HGB gebildet. Die Auflösung der
Rückstellungen erfolgte nach
bestimmungsgemäßem Verbrauch.
Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur im Rahmen der
Bestimmungen des § 250 HGB gebildet.
Soweit Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251
HGB bestehen, sind diese gemäß § 268 Abs. 7
HGB im Anhang angegeben.
II. Bewertungsmethoden
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorangegangenen Geschäftsjahres überein.
Bei der Bewertung wird von der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen weder
tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen.
Die Vermögensgegenstände und Schulden sind
einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden.
Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste,
die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind,
berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen
Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des
Jahresabschlusses bekannt geworden sind; Gewinne wurden nur
berücksichtigt, soweit diese am Abschlussstichtag
realisiert waren.
Aufwendungen und Erträge sind unabhängig
von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im
Jahresabschluss erfasst.
III. Bewertung einzelner Posten
ANLAGEVERMÖGEN
Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände
zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen
geeignet und bestimmt sind
Die Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder
Herstellkosten abzüglich planmäßiger
Abschreibung bewertet.
Grundlage der planmäßigen Abschreibung war
die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes.
Die Abschreibungen wurden beim beweglichen
Anlagevermögen handelsrechtlich nur linear
vorgenommen.
Geringwertige Wirtschaftsgüter im Einzelwert
unter EUR 800,00 werden im Zugangsjahr für Zwecke der
steuerlichen Gewinnermittlung nach § 6 Abs. 2 EStG in
voller Höhe abgeschrieben.
Außerplanmäßige Abschreibungen waren
nicht vorzunehmen. Soweit Sonderabschreibungen (§ 7g
EStG) in Anspruch genommen wurden, wurden diese gesondert
im Anlagespiegel ausgewiesen.
Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen
ermittelte Wert von Gegenständen des
Anlagevermögens über dem Wert liegt, der ihnen am
Abschlussstichtag beizulegen ist, wird dem durch
außerplanmäßige Abschreibung Rechnung
getragen. Die in den Vorjahren vorgenommenen
außerplanmäßigen Abschreibungen werden
rückgängig gemacht, soweit die Gründe
hierfür nicht mehr bestehen.
UMLAUFVERMÖGEN
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind grundsätzlich mit
dem Nennbetrag angesetzt. Erforderliche
Einzelwertberichtigungen wurden, sofern notwendig,
durchgeführt und erläutert. Das allgemeine
Kreditrisiko bei Forderungen aus Lieferung und Leistungen
wurde sofern notwendig durch eine ausreichende
Pauschalwertberichtigung in Höhe von 1%
berücksichtigt.
RÜCKSTELLUNGEN
Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden
durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben
Geschäftsjahre abgezinst. Die sonstigen
Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren
Risiken und ungewissen Verpflichtungen.
Die Steuerrückstellungen enthalten die noch
nicht veranlagten Steuern des Geschäftsjahres und zu
erwartende Steuernachzahlungen aus Vorjahren.
VERBINDLICHKEITEN
Die Verbindlichkeiten wurden zu ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte
über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden
die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
WÄHRUNGSUMRECHNUNG
Die im Jahresabschluss enthaltenen Posten, denen
Beträge zugrunde liegen, die auf fremde Währung
lauten oder ursprünglich auf fremde Währung
lauteten, wurden mit dem Devisenkassamittelkurs am
Abschlussstichtag in Euro umgerechnet.
D. Allgemeine Angaben zur Bilanz
1. Anlagevermögen
Die Entwicklung des Anlagevermögens
(Anlagespiegel) ist in Anlage 4 zum Jahresabschlussbericht
dargestellt. Hieraus ergeben sich auch die Abschreibungen
des Geschäftsjahres (§ 268 II HGB).
2. Forderungen und Sonstige
Vermögensgegenstände
Die sonstigen Vermögensgegenstände haben in
Höhe von EUR 95.909,94 eine Restlaufzeit von über
1 Jahr.
3. Eigenkapital/Ergebnisverwendung
Der Geschäftsführer schlägt vor, den
Jahresüberschuss für das Geschäftsjahr in
Höhe von EUR 1.264.285,54 in voller Höhe auf neue
Rechnung vorzutragen.
4. Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen:
Gegenüber Kreditinstituten mit einer
Restlaufzeit bis 1 Jahr: EUR 52.233,72 (i. VJ EUR
195.923,53);
Gegenüber Kreditinstituten mit einer
Restlaufzeit von mehr als 1 Jahr: EUR 5.396.652,39 (i. VJ.
EUR 5.276.292,22).
Die Gesamtverbindlichkeiten in Höhe von EUR
5.448.886,11 (i. VJ EUR 5.472.215,75) sind gesichert.
Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung mit
einer Restlaufzeit bis zu 1 Jahr: EUR 36.111,23 (i. VJ EUR
60.225,32).
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter mit
einer Restlaufzeit von mehr als 1 Jahr: EUR 1.207.791,62
(i. VJ EUR 1.272.282,64)
Sonstige Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis
1 Jahr: EUR 92.075,18 (i. VJ. EUR 2.281,35)
5. Haftungsverhältnisse
Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB
bestanden am Bilanzstichtag nicht.
E. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren (§ 275 II HGB) aufgestellt.
Die Aufgliederung der Umsatzerlöse wurde unter
Bezug auf § 288 HGB unterlassen.
Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag belasten in
voller Höhe das Ergebnis der gewöhnlichen
Geschäftstätigkeit.
F. Sonstige Pflichtangaben
Zum Stichtag haben keine
Beschäftigungsverhältnisse bestanden.
Im Berichtsjahr 2020 erfolgte die
Geschäftsführung durch folgende Gesellschafter:
Frau Ivonne Fidankök
Herr Bülent Fidankök
Die Geschäftsführer sind
alleinvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der
Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter
eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen (Befreiung
von § 181 BGB).
Weitere Organe waren nicht vorhanden.
Unter Bezugnahme auf § 286 Abs. 4 HGB wird auf
die Angabe der Gesamtbezüge der
Geschäftsführer verzichtet.
G. Angaben gem. § 42 III GmbHG
Gegenüber den Gesellschaftern besteht zum
Bilanzstichtag eine Verbindlichkeit mit einer RLZ von mehr
als 1 Jahr in Höhe von EUR 1.207.791,62. Die
Verbindlichkeit ist unter den sonstigen Verbindlichkeiten
ausgewiesen.
Forderungen gegenüber den Gesellschaftern
bestehen keine.
Der Jahresabschluss wurde am 31.12.2021 festgestellt.
sonstige Berichtsbestandteile
Heilbronnm den 31.12.2021
gez. Bülent Fidankök,
Geshäftsführer
gez. Ivonne Fidankök,
Geschäftsführerin
Angaben zur Feststellung
Der Jahresabschluss wurde am 31.12.2021
festgestellt.
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