TakeASP
AG
Würzburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Handelsbilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
269.087,00 |
676.905,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
90.982,00 |
134.933,00 |
| II.
Sachanlagen |
165.855,00 |
529.722,00 |
| III.
Finanzanlagen |
12.250,00 |
12.250,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
2.387.882,70 |
1.935.061,95 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.414.460,77 |
1.173.446,14 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
973.421,93 |
761.615,81 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
223.157,44 |
99.224,64 |
| Aktiva |
2.880.127,14 |
2.711.191,59 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.311.847,86 |
1.219.845,35 |
| I.
ausgegebenes Kapital |
132.561,00 |
131.325,00 |
| 1.
Gezeichnetes Kapital |
133.675,00 |
133.675,00 |
| 2.
eigene Anteile |
-1.114,00 |
-2.350,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
65.828,50 |
45.261,50 |
| III.
Gewinnrücklagen |
819.147,85 |
798.284,56 |
| IV.
Jahresüberschuss |
294.310,51 |
244.974,29 |
| B.
Rückstellungen |
1.118.303,29 |
960.870,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
449.975,99 |
530.476,24 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
449.975,99 |
530.476,24 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
0,00 |
203.959,78 |
| Passiva |
2.880.127,14 |
2.711.191,59 |
Anhang 2023
A. Allgemeine Angaben
1. Die
Aktiengesellschaft ist eine
kleine
Kapitalgesellschaft im Sinne des
§ 267 Abs. 2 HGB. Der
Jahresabschluss zum 31.12.2023 wurde nach den
Vorschriften des
Dritten Buches des Handelsgesetzbuches und den
ergänzenden Bestimmungen des
Gesellschaftsvertrages aufgestellt.
2. Im
Interesse einer besseren
Klarheit und Übersichtlichkeit werden die nach
den
gesetzlichen Vorschriften wahlweise in der
Bilanz oder im
Anhang anzubringenden
Vermerke insgesamt im
Anhang aufgeführt. Die
Vermerke zu den Verbindlichkeiten sind ebenfalls im
Anhang aufgenommen.
3. Von den
größenabhängigen Erleichterungen bei
den Angaben im Anhang nach
§ 288 HGB für
kleine Kapitalgesellschaften wurde
im großen Umfang Gebrauch gemacht. Der
Anhang entspricht
daher bis auf
Sondererläuterungen nur den
gesetzlichen Mindestanforderungen für
kleine GmbH's.
4. Die
Bilanz wird entsprechend
§ 268 Abs. 1 HGB unter
Berücksichtigung der
vollständigen Verwendung des
Jahresergebnisses aufgestellt.
5. Die
Gliederung der
Bilanz undder
Gewinn- und Verlustrechnung entspricht
§§ 266, 275 HGB sowie
§ 158 AktG. Im
übrigen ist die
Gliederung der Bilanz- und der
Gewinn- und
Verlustrechnung gegenüber dem
Vorjahr unverändert. Für die
Gewinn- und
Verlustrechnung wird das
bisher angewendete
Gesamtkostenverfahren
beibehalten.
6. Der
Jahresabschluss ist in
Euro aufgestellt, die
Vorjahreszahlen liegen vor.
7. Die auf den
vorhergehenden Jahresabschluss angewandten
Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden werden 2023
beibehalten.(§ 252 Abs. 1 Nr.6, Abs. 2 HGB,
§ 265 Abs. 1 HGB ).
B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Die
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ( § 284
Abs.2 HGB ) sind im Rahmen der
handelsrechtlichen
Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung, unter Beachtung
ergänzender Vorschriften für
Kapitalgesellschaften, an den s
teuerlichen Ansatz- und Bewertungsvorschriften
orientiert ( §§5, 6ff. EStG, §8 Abs. 1 KStG
):
Aktivseite
1. Von der
Aktivierung von
selbst geschaffenen immateriellen
Vermögensgegenständen des
Anlagevermögens nach
§ 248 Abs. 2 Satz 1 HGB wird abgesehen.
Die
entgeltlich erworbenen
Immateriellen Vermögensgegenstände werden
zu
Anschaffungskosten, vermindert um
planmäßige lineare
Abschreibungen, angesetzt. Die
Abschreibungen werden
linear pro rata temporis, unter
Zugrundelegung der
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer vorgenommen.
Entsprechend der
steuerlichen Regelung ist bei
Betriebs- und Anwendersoftware zur
Dateieingabe und
-verarbeitung aufgrund des immer
kürzer werdenden
Entwicklungszyklus von einer
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von
einem Jahr auszugehen.
2. Das
abnutzbare Sachanlagevermögen, welches bei
Anschaffung oder
Herstellung mehr als 1.000 Euro
beträgt und / oder
nicht
beweglich ist, wird zu
Anschaffungskosten und/oder
Herstellungskosten, vermindert um
planmäßige
lineare oder
degressive Abschreibungen unter
Beachtung des
Niederstwertprinzips, bewertet.
Die
Abschreibungen werden
pro rata temporis, unter
Zugrundelegung der
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer
vorgenommen.
Aus
Gründen der Wirtschaftlichkeit wird der
Sammelposten i.S.d.
§ 6 Abs. 2a EStG in die
handelsrechtliche Rechnungslegung als
Ausnahmetatbestand nach
§ 252 Abs. 2 HGB übernommen.
Danach können
abnutzbare bewegliche Vermögensgegenstände
des
Sachanlagevermögens mit
Anschaffungskosten und/oder
Herstellungskosten von mehr als 250,00 Euro bis
1.000,00 Euro in einen
jahrgangsbezogenen Sammelposten eingestellt
werden.
Dieser
Sammelposten wird dann über die
Dauer von
fünf Jahren
gleichmäßig
verteilt aufgelöst.
Vermögensgegenstände, die nach
2017
angeschafft oder
hergestellt worden sindund deren
Anschaffungs- oder Herstellungskosten mehr als
250,00 Euro und weniger als 800,00 Euro betragen, werden
als
Geringwertige Vermögensgegenstände im Jahr
der
Anschaffung in voller Höhe
abgeschrieben.
3.
Finanzanlagen werden mit ihren
Anschaffungskosten bzw. mit ihrem
niedrigeren beizulegenden Wert zum
Bilanzstichtag bewertet.
4. Innerhalb der
Vorräte sind die
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe zu
Anschaffungskosten bzw. mit dem
niedrigeren beizulegenden Wert zum
Bilanzstichtag bewertet. Die
fertigen
Leistungen sind mit ihren
Herstellungskosten, die
unfertigen Leistungen entsprechend ihres
Fertigstellungsgrads mit ihren
anteiligen Herstellungskosten bewertet. Dabei werden
neben den
direkt zurechenbaren Kosten auch
Fertigungs- und Materialgemeinkosten sowie
allgemeine Verwaltungskosten berücksichtigt.
5.
Forderungen und
Sonstige
Vermögensgegenstände werden zum
Nominalwert bewertet. Das
strenge Niederstwertprinzip ( § 253 Abs. 4 HGB
) wird
beachtet.
Bei
technisch in sich geschlossenen und auch
wirtschaftlich abgrenzbaren Teilen eines
Gesamtauftrages wird die
handelsrechtlich als auch
steuerrechtlich zulässige
Methode der
Teilgewinnrealisation als
Erweiterung des Realisationsprinzips in Ansatz
gebracht.
Die der
Teilabrechnung entsprechenden
Teilerlöse werden als
Umsatz bzw.
Forderung verbucht und der
Bilanzansatz des
unfertigen Auftrages um die
zugehörigen Herstellungskosten vermindert. Das
strenge Niederstwertprinzip ( § 253 Abs. 3 HGB
) wird
beachtet. Den im
Forderungsbestand erkennbaren
Einzelrisiken wird durch die
Bildung
von
Wertberichtungen Rechnung getragen. Für das
allgemeine Kreditrisiko wird von den
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und den
Sonstigen Forderungen eine
Pauschalwertberichtigung in Höhe eines
angemessenen aus
Vergangenheitswerten abgeleiteten
Anteiles des
Nettoforderungsbestandes abgesetzt.
6.
Kassenbestände und
Guthaben bei Kreditinstituten werden zu ihrem
Nennwert bewertet.
7.
Ausgaben vor dem
Abschlussstichtag , die
Aufwendungen
nach
diesem
Tag darstellen, werden im
Aktiven Rechnungsabgrenzungsposten
berücksichtigt.
Passivseite
1. Die
Steuerrückstellungen und die
Sonstigen Rückstellungen bilden
dem Grunde nach alle
erkennbaren Risiken und
ungewisse Verpflichtungen auf der Grundlage
vorsichtig kaufmännischer Beurteilung in
angemessenem und
ausreichendem Umfang ab. Der
Höhe nach werden die
Rückstellungen in Höhe des
notwendigen Erfüllungsbetrages ( § 253
Abs. 1 HGB)
bewertet. Dabei werden bei den
Rückstellungen mit einer
Restlaufzeit von
mehr als einem Jahr entsprechend § 253 Abs. 2
HGB
künftige
Kosten- und
Preissteigerungen berücksichtigt und eine
Abzinsung auf den
Bilanzstichtag mit
laufzeitadäquatem
Zinssatz gemäß
Rückstellungsabzinsungsverordnung unter
Verwendung der von der
Deutschen Bundesbank veröffentlichten
Zinssätze vorgenommen.
Rückstellungen für latente Steuern
berücksichtigen die
Steuermehraufwendungen, die auf
Wertdifferenzen zwischen
Handelsbilanzgewinn und
steuerlichen Gewinn beruhen und die sich im
Zeitablauf umkehren. Der zur
Berechnung der latenten Steuern zu verwendene
Ertragsteuersatz liegt bei 30,53%.
Die
übrigen Rückstellungen
berücksichtigen nach dem
Maß vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung
ungewisse Verbindlichkeiten und
Gewährleistungen, die
ohne rechtliche Verpflichtungen erbracht werden .
2.
Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen sowie
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
3.
Einnahmen vor dem
Abschlussstichtag , die
Erträge
nach
diesem
Tag darstellen, werden im
Passiven Rechnungsabgrenzungsposten
berücksichtigt.
C. Erläuterungen zur Bilanz
I. Bilanz
1. Die
Entwicklung des Anlagevermögens ist der
Bilanz zu entnehmen. Die
Abschreibungen des
Berichtsjahres belaufen sich auf 495.771,08 Euro und
die
Abschreibungen des
Vorjahres auf 572.526,10 Euro.
2.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen mit einer
Restlaufzeit
bis zu einem Jahr und
Sonstige Vermögensgegenstände mit einer
Restlaufzeit
bis zu einem Jahr bestehen im
Berichtsjahr in Höhe von 1.414.460,77 Euro und
im
Vorjahr in Höhe von 1.173.446,14 Euro. Soweit
erforderlich sind die
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und
Sonstige Vermögensgegenstände einzel- und
pauschalwertberichtigt worden.
3.
Ausleihungen und Forderungen gegenüber
verbundenen Unternehmen bestehen sowohl im
Berichtsjahr als auch im
Vorjahr nicht.
4.
Ausleihungen und Forderungen gegenüber
Unternehmen, mit denen ein
Beteiligungsverhältnis besteht, bestehen im
Berichtsjahr als auch im
Vorjahr nicht.
Passiva
1. Die
Bilanz weist im
Berichtsjahr ein
Eigenkapital in Höhe von 1.311.847,86 Euro und
im
Vorjahr ein
Eigenkapital in Höhe von 1.219.845,35 Euro aus.
2. Die
Rückstellungen gemäß § 249 Abs.
1 Satz 1 HGB umfassen
Steuerrückstellungen in Höhe von 24.403,29
Euro ( Vj. 34.957,00 Euro ),
Rückstellungen für Abschluss- und
Prüfungskosten in Höhe von 16.000,00 Euro (
Vj. 12.000,00 Euro ),
Rückstellungen für Personalkosten in
Höhe von 1.005.000,00 Euro ( Vj. 819.000,00 Euro ),
Rückstellungen f. Gewährleistungen in
Höhe von 62.900,00 Euro ( Vj. 54.913,00 Euro ) sowie
Rückstellungen für Stromnachzahlungen in
Höhe von 10.000,00 Euro ( Vj. 30.000,00 Euro ) als
auch
Rückstellung für Zertifizierungskosten in
Höhe von 0,00 Euro ( Vj. 10.000,00 Euro )
Alle
Rückstellungen sind bis auf die
Rückstellungen f. Gewährleistungen von
kurzfristiger Natur.
3.
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit
bis zu einem Jahr bestehenim
Berichtsjahr in Höhe von 449.975,99 Euro und im
Vorjahr in Höhe von 530.476,24 Euro.
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit
von mehr als 5 Jahren bestehen sowohl im
Berichtsjahr als auch im
Vorjahr nicht.
4.
Verbindlichkeiten gegenüber
verbundenen Unternehmen bestehen im
Berichtsjahr in Höhe von 0,00 Euro und im
Vorjahr in Höhe von 0,00 Euro.
D. Sonstige Angaben
1.
Haftungsverhältnisse im Sinne von
§ 268 Abs. 7 i.V.m.
§ 251 HGB bestehen im
Berichtsjahr als auch im
Vorjahr nicht.
2.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die
nicht in der
Bilanz erscheinen
und auch
nicht nach
§ 251 HGB oder aufgrund
anderer Vorschriften des
HGB anzugeben sind und deren
Angaben für die
Beurteilung der Finanzlage von
besonderer Bedeutung sind, sind sowohl im
Berichtsjahr als auch im
Vorjahr nicht bekannt.
3.
Vorschüsse
und Kredite an
Mitglieder der Verwaltungs-,
Geschäftsführungs- oder Aufsichtsorgane sowie
zugunsten dieser Personen eingegangene
Haftungsverhältnisse bestehen im
Berichtsjahr als auch im
Vorjahr nicht.
E. Organe der Gesellschaft
Vorstand
Aufsichtsrat
Wieland Jakob, Euerbach Kay-Ebe Schnoor, Burg
( Vorsitzender )
Bernhard Weimann, Hesselbach Prof. Dr. Eberhard
Schott,
Johannesberg
( stellv. Vorsitzender )
Johannes Sieß, Kürnach Hansjörg
Hentzel, Bamberg
Die
Mitglieder des
Aufsichtsrates sind bis zur
Beendigung der
Hauptversammlung gewählt, die über die
Entlastung des
Berichtsjahres 2024 beschließt.
F. Feststellung Jahresabschluss
Der
Jahrsabschluss der
TakeASP AG wurde vom
Aufsichtsrat geprüft. Nach dem
abschließenden Ergebnis der Prüfung sind
keine
Einwendungen zu erheben. Der
Jahresabschluss wurde vom
Aufsichtsrat am 16.04.2024 gebilligt und ist damit
festgestellt.
Würzburg, den 16.04.2024
( Dipl. Ing. Wieland Jakob
) Vorstandsmitglied
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 14.05.2024
festgestellt.
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