Stammdaten

Register
Amtsgericht Würzburg HRB 11071
Eingetragen
20.4.2011
Branche
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieErbringung von sonstigen Dienstleistungen der InformationstechnologieErbringung von sonstigen Informationsdienstleistungen
Gegenstand
Die Erbringung von Dienstleistungen aller Art im Zusammenhang mit dem Betrieb von Anwendungssystemen sowie die ITK- und Organisationsberatung und der Handel mit IT- und Kommunikationsprodukten.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Johannes Sieß
seit 23.1.2025
Vorstandsmitglied
Nicolai Probst
seit 23.1.2025
Vorstandsmitglied

Beteiligungen
Beta

NameAnteil
No data available

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

TakeASP AG

Würzburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Handelsbilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 269.087,00 676.905,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 90.982,00 134.933,00
II. Sachanlagen 165.855,00 529.722,00
III. Finanzanlagen 12.250,00 12.250,00
B. Umlaufvermögen 2.387.882,70 1.935.061,95
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1.414.460,77 1.173.446,14
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 973.421,93 761.615,81
C. Rechnungsabgrenzungsposten 223.157,44 99.224,64
Aktiva 2.880.127,14 2.711.191,59

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 1.311.847,86 1.219.845,35
I. ausgegebenes Kapital 132.561,00 131.325,00
1. Gezeichnetes Kapital 133.675,00 133.675,00
2. eigene Anteile -1.114,00 -2.350,00
II. Kapitalrücklage 65.828,50 45.261,50
III. Gewinnrücklagen 819.147,85 798.284,56
IV. Jahresüberschuss 294.310,51 244.974,29
B. Rückstellungen 1.118.303,29 960.870,00
C. Verbindlichkeiten 449.975,99 530.476,24
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 449.975,99 530.476,24
davon gegenüber Gesellschaftern 0,00 203.959,78
Passiva 2.880.127,14 2.711.191,59

Anhang 2023

A. Allgemeine Angaben

1. Die Aktiengesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 2 HGB. Der Jahresabschluss zum 31.12.2023 wurde nach den Vorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages aufgestellt.

2. Im Interesse einer besseren Klarheit und Übersichtlichkeit werden die nach den gesetzlichen Vorschriften wahlweise in der Bilanz oder im Anhang anzubringenden Vermerke insgesamt im Anhang aufgeführt. Die Vermerke zu den Verbindlichkeiten sind ebenfalls im Anhang aufgenommen.

3. Von den größenabhängigen Erleichterungen bei den Angaben im Anhang nach § 288 HGB für kleine Kapitalgesellschaften wurde im großen Umfang Gebrauch gemacht. Der Anhang entspricht daher bis auf Sondererläuterungen nur den gesetzlichen Mindestanforderungen für kleine GmbH's.

4. Die Bilanz wird entsprechend § 268 Abs. 1 HGB unter Berücksichtigung der vollständigen Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt.

5. Die Gliederung der Bilanz undder Gewinn- und Verlustrechnung entspricht §§ 266, 275 HGB sowie § 158 AktG. Im übrigen ist die Gliederung der Bilanz- und der Gewinn- und Verlustrechnung gegenüber dem Vorjahr unverändert. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wird das bisher angewendete Gesamtkostenverfahren beibehalten.

6. Der Jahresabschluss ist in Euro aufgestellt, die Vorjahreszahlen liegen vor.

7. Die auf  den vorhergehenden Jahresabschluss angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden werden 2023 beibehalten.(§ 252 Abs. 1 Nr.6, Abs. 2 HGB, § 265 Abs. 1 HGB ).

B. Erläuterungen zu den  Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ( § 284 Abs.2 HGB ) sind im Rahmen der handelsrechtlichen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung, unter Beachtung ergänzender Vorschriften für Kapitalgesellschaften, an den s teuerlichen Ansatz- und Bewertungsvorschriften orientiert ( §§5, 6ff. EStG, §8 Abs. 1 KStG ):

Aktivseite

1. Von der Aktivierung von selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenständen des Anlagevermögens nach § 248 Abs. 2 Satz 1 HGB wird abgesehen.

Die entgeltlich erworbenen Immateriellen Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen, angesetzt. Die Abschreibungen werden linear pro rata temporis, unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer vorgenommen.

Entsprechend der steuerlichen Regelung ist bei Betriebs- und Anwendersoftware zur Dateieingabe und -verarbeitung aufgrund des immer kürzer werdenden Entwicklungszyklus von einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von einem Jahr auszugehen.

2. Das abnutzbare Sachanlagevermögen, welches bei Anschaffung oder Herstellung mehr als 1.000 Euro beträgt und / oder nicht beweglich ist, wird zu Anschaffungskosten und/oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige lineare oder degressive Abschreibungen unter Beachtung des Niederstwertprinzips, bewertet.

Die Abschreibungen werden pro rata temporis, unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer vorgenommen.

Aus Gründen der Wirtschaftlichkeit wird der Sammelposten i.S.d. § 6 Abs. 2a EStG in die handelsrechtliche Rechnungslegung als Ausnahmetatbestand nach § 252 Abs. 2 HGB übernommen.

Danach können abnutzbare bewegliche Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens mit Anschaffungskosten und/oder Herstellungskosten von mehr als 250,00 Euro bis 1.000,00 Euro in einen jahrgangsbezogenen Sammelposten eingestellt werden.

Dieser Sammelposten wird dann über die Dauer von fünf Jahren gleichmäßig verteilt aufgelöst.

Vermögensgegenstände, die nach 2017 angeschafft oder hergestellt worden sindund deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten mehr als 250,00 Euro und weniger als 800,00 Euro betragen, werden als Geringwertige Vermögensgegenstände im Jahr der Anschaffung in voller Höhe abgeschrieben.

3. Finanzanlagen werden mit ihren Anschaffungskosten bzw. mit ihrem niedrigeren beizulegenden Wert zum Bilanzstichtag bewertet.

4. Innerhalb der Vorräte sind die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe zu Anschaffungskosten bzw. mit dem niedrigeren beizulegenden Wert zum Bilanzstichtag bewertet. Die fertigen Leistungen sind mit ihren Herstellungskosten, die unfertigen Leistungen entsprechend ihres Fertigstellungsgrads mit ihren anteiligen Herstellungskosten bewertet. Dabei werden neben den direkt zurechenbaren Kosten auch Fertigungs- und Materialgemeinkosten sowie allgemeine Verwaltungskosten berücksichtigt.

5. Forderungen und Sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert bewertet. Das strenge Niederstwertprinzip ( § 253 Abs. 4 HGB ) wird beachtet.
Bei technisch in sich geschlossenen und auch wirtschaftlich abgrenzbaren Teilen eines Gesamtauftrages wird die handelsrechtlich als auch steuerrechtlich zulässige Methode der Teilgewinnrealisation als Erweiterung des Realisationsprinzips in Ansatz gebracht.

Die der Teilabrechnung entsprechenden Teilerlöse werden als Umsatz bzw. Forderung verbucht und der Bilanzansatz des unfertigen Auftrages um die zugehörigen Herstellungskosten vermindert. Das strenge Niederstwertprinzip ( § 253 Abs. 3 HGB ) wird beachtet. Den im Forderungsbestand erkennbaren Einzelrisiken wird durch die Bildung von Wertberichtungen Rechnung getragen. Für das allgemeine Kreditrisiko wird von den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und den Sonstigen Forderungen eine Pauschalwertberichtigung in Höhe eines angemessenen aus Vergangenheitswerten abgeleiteten Anteiles des Nettoforderungsbestandes abgesetzt.

6. Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten werden zu ihrem Nennwert bewertet.

7. Ausgaben vor dem Abschlussstichtag , die Aufwendungen nach diesem Tag darstellen, werden im Aktiven Rechnungsabgrenzungsposten berücksichtigt.

Passivseite

1. Die Steuerrückstellungen und die Sonstigen Rückstellungen bilden dem Grunde nach alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen auf der Grundlage vorsichtig kaufmännischer Beurteilung in angemessenem und ausreichendem Umfang ab. Der Höhe nach werden die Rückstellungen in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages ( § 253 Abs. 1 HGB) bewertet. Dabei werden bei den Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr entsprechend § 253 Abs. 2 HGB künftige Kosten- und Preissteigerungen berücksichtigt und eine Abzinsung auf den Bilanzstichtag mit laufzeitadäquatem Zinssatz gemäß Rückstellungsabzinsungsverordnung unter Verwendung der von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Zinssätze vorgenommen.

Rückstellungen für latente Steuern berücksichtigen die Steuermehraufwendungen, die auf Wertdifferenzen zwischen Handelsbilanzgewinn und steuerlichen Gewinn beruhen und die sich im Zeitablauf umkehren. Der zur Berechnung der latenten Steuern zu verwendene Ertragsteuersatz liegt bei  30,53%.

Die übrigen Rückstellungen berücksichtigen nach dem Maß vernünftiger kaufmännischer Beurteilung ungewisse Verbindlichkeiten und Gewährleistungen, die ohne rechtliche Verpflichtungen erbracht werden .

2. Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen sowie Verbindlichkeiten werden mit ihrem Rückzahlungsbetrag angesetzt.

3. Einnahmen vor dem Abschlussstichtag , die Erträge nach diesem Tag darstellen, werden im Passiven Rechnungsabgrenzungsposten berücksichtigt.

C. Erläuterungen zur Bilanz

I. Bilanz

1. Die Entwicklung des Anlagevermögens ist der Bilanz zu entnehmen. Die Abschreibungen des Berichtsjahres belaufen sich auf 495.771,08 Euro und die Abschreibungen des Vorjahres auf 572.526,10 Euro.

2. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr und Sonstige Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr bestehen im Berichtsjahr in Höhe von 1.414.460,77 Euro und im Vorjahr in Höhe von 1.173.446,14 Euro. Soweit erforderlich sind die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Sonstige Vermögensgegenstände einzel- und pauschalwertberichtigt worden.

3. Ausleihungen und Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen  bestehen sowohl im Berichtsjahr als auch im Vorjahr nicht.

4. Ausleihungen und Forderungen gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, bestehen im Berichtsjahr als auch im Vorjahr nicht.

Passiva

1. Die Bilanz weist im Berichtsjahr ein Eigenkapital in Höhe von 1.311.847,86 Euro und im Vorjahr ein Eigenkapital in Höhe von 1.219.845,35 Euro aus.

2. Die Rückstellungen gemäß § 249 Abs. 1 Satz 1 HGB umfassen Steuerrückstellungen in Höhe von 24.403,29 Euro ( Vj. 34.957,00 Euro ), Rückstellungen für Abschluss- und Prüfungskosten in Höhe von 16.000,00 Euro ( Vj. 12.000,00 Euro ), Rückstellungen für Personalkosten in Höhe von 1.005.000,00 Euro ( Vj. 819.000,00 Euro ), Rückstellungen f. Gewährleistungen in Höhe von 62.900,00 Euro ( Vj. 54.913,00 Euro ) sowie Rückstellungen für Stromnachzahlungen in Höhe von 10.000,00 Euro ( Vj. 30.000,00 Euro ) als auch Rückstellung für Zertifizierungskosten in Höhe von 0,00 Euro ( Vj. 10.000,00 Euro )

Alle Rückstellungen sind bis auf die Rückstellungen f. Gewährleistungen von kurzfristiger Natur.

3. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr bestehenim Berichtsjahr in Höhe von 449.975,99 Euro und im Vorjahr in Höhe von 530.476,24 Euro.

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren bestehen sowohl im Berichtsjahr als auch im Vorjahr nicht.

4. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen bestehen im Berichtsjahr in Höhe von 0,00 Euro und im Vorjahr in Höhe von 0,00 Euro.

D. Sonstige Angaben

1. Haftungsverhältnisse im Sinne von § 268 Abs. 7 i.V.m. § 251 HGB bestehen im Berichtsjahr als auch im Vorjahr nicht.

2. Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz erscheinen und auch nicht nach § 251 HGB oder aufgrund anderer Vorschriften des HGB anzugeben sind und deren Angaben für die Beurteilung der Finanzlage von besonderer Bedeutung sind, sind sowohl im Berichtsjahr als auch im Vorjahr nicht bekannt.

3. Vorschüsse und Kredite an Mitglieder der Verwaltungs-, Geschäftsführungs- oder Aufsichtsorgane sowie zugunsten dieser Personen eingegangene Haftungsverhältnisse bestehen im Berichtsjahr als auch im Vorjahr nicht.

E. Organe der Gesellschaft

Vorstand  Aufsichtsrat

Wieland Jakob, Euerbach Kay-Ebe Schnoor, Burg
( Vorsitzender )

Bernhard Weimann, Hesselbach Prof. Dr. Eberhard Schott,
Johannesberg
( stellv. Vorsitzender )

Johannes Sieß, Kürnach Hansjörg Hentzel, Bamberg

Die Mitglieder des Aufsichtsrates sind bis zur Beendigung der Hauptversammlung gewählt, die über die Entlastung des Berichtsjahres 2024 beschließt.

F. Feststellung Jahresabschluss

Der Jahrsabschluss der TakeASP AG wurde vom Aufsichtsrat geprüft. Nach dem abschließenden Ergebnis der Prüfung sind keine Einwendungen zu erheben. Der Jahresabschluss wurde vom Aufsichtsrat am 16.04.2024 gebilligt und ist damit festgestellt.

Würzburg, den 16.04.2024

( Dipl. Ing. Wieland Jakob )  Vorstandsmitglied 

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 14.05.2024 festgestellt.

Nachrichten & Medien

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