Coni-Trans
Exportpackaging GmbH
Sinzing
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2020
EUR |
31.12.2019
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
17.752,00 |
42.847,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
15.886,00 |
17.220,00 |
| II.
Sachanlagen |
1.866,00 |
25.627,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
229.451,18 |
212.321,27 |
| I.
Vorräte |
25.632,00 |
|
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
203.631,19 |
211.215,52 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
187,99 |
1.105,75 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
104,54 |
| Aktiva |
247.203,18 |
255.272,81 |
Passiva
|
|
31.12.2020
EUR |
31.12.2019
EUR |
| A.
Eigenkapital |
21.248,65 |
9.532,54 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
15.467,46 |
-28.242,42 |
| III.
Jahresüberschuss |
11.716,11 |
-43.709,88 |
| B.
Rückstellungen |
8.248,00 |
6.362,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
217.706,53 |
239.378,27 |
| Passiva |
247.203,18 |
255.272,81 |
Anhang
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der Coni-Trans Exportpackaging
GmbH, Sinzing wurde gemäß §§ 242 ff
HGB und §§ 264 ff HGB sowie nach den
einschlägigen Vorschriften des GmbHG aufgestellt. Die
Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren gegliedert.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses wurde von
den größenabhängigen Erleichterungen der
§§ 267, 276, 288, 274a HGB Gebrauch
gemacht.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen,
Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten
verrechnet. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten
sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend
gegliedert.
Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände
zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen
geeignet und bestimmt sind.
Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern sind in der Bilanz nicht gesondert
ausgewiesen. Der Ausweis erfolgte in der Bilanz unter den
Posten "sonstige Vermögensgegenstände" bzw.
"sonstige Verbindlichkeiten".
Die auf den Jahresabschluss angewendeten
Darstellungsgrundsätze und Bewertungsmethoden sind
beibehalten worden (§ 265 Abs. 1 S. 2 HGB).
Der Jahresabschluss vermittelt ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslate.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1 und
§ 248 Abs. 2 HGB wurden beachtet.
Der Jahresabschluss vermittelt ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.
Bei der Bewertung wird von der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen weder
tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen.
Die Vermögensgegenstände und Schulden sind
einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden.
Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste,
die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind,
berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen
Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des
Jahresabschlusses bekannt geworden sind.
Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese
am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und
Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der
entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.
Erworbene
immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das
Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände werden
grundsätzlich mit dem Nominalwert bewertet.
Zweifelhafte Forderungen sind in voller Höhe
einzelwertberichtigt.
Die
übrigen Aktiva sind mit dem Nominalwert
angesetzt.
Die
Steuerrückstellungen entsprechen den zu
erwartenden Steuerbelastungen.
Die
anderen Rückstellungen sind in Höhe der
Beträge angesetzt, die nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung zur Abdeckung von Risiken
notwendig sind.
Die
Verbindlichkeiten sind zum Nominalbetrag oder zum
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
Angaben zur Bilanz
Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit
größer einem Jahr beträgt 0,00 EUR
(Vorjahr: 0,00 EUR).
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt EUR 217.706,53
(Vorjahr: EUR 239.378,27).
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit größer einem Jahr beträgt EUR
0,00 (Vorjahr: EUR 0,00).
Sonstige Angaben
Die
Geschäftsführung wurde in 2020 von Frau
Marianne Coverca wahrgenommen.
Die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit
des Jahresabschlusses in dieser Fassung wird hiermit
versichert.
Sinzing, im April 2022
...........................................................
gez. Marianne Coverca
(Geschäftsführer/in)
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sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 25.04.2022 festgestellt.
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