Limunu
GmbH
Berlin
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
Bilanz
Aktiva
|
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31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
281.216,45 |
275.123,63 |
| I.
Sachanlagen |
1,00 |
1,00 |
| II.
Finanzanlagen |
281.215,45 |
275.122,63 |
| B.
Umlaufvermögen |
837.383,56 |
858.341,32 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
230.468,11 |
254.914,35 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
606.915,45 |
603.426,97 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
1.118.600,01 |
1.133.464,95 |
Passiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.114.876,83 |
1.114.758,62 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
1.089.876,83 |
1.089.758,62 |
| B.
Rückstellungen |
1.740,00 |
16.672,51 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.983,18 |
2.033,82 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
1.118.600,01 |
1.133.464,95 |
Anhang
Limunu GmbH, Berlin
Amtsgericht Charlottenburg, HRB 100058 Anhang für
das Geschäftsjahr 2019
Allgemeine Hinweise
Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
entsprechen den Vorschriften des deutschen
Handelsgesetzbuches (§§ 238 bis 256a; 264 bis 288
HGB). Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft
im Sinne von § 267 Abs. 1 HGB.
Für die Gliederung der Gewinn- und
Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren
gewählt.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren
die nachfolgenden Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden maßgebend.
Das
Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungskosten
angesetzt und wird, soweit abnutzbar unter Maßgabe
der voraussichtlichen Nutzungsdauer, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die
Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten bzw. mit
dem am Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Wert
angesetzt.
Die
Forderungen, sonstigen
Vermögensgegenstände und die
Guthaben bei Kreditinstituten werden mit dem
Nennwert bzw. mit dem am Bilanzstichtag niedrigeren
beizulegenden Wert angesetzt.
Die
Steuerrückstellungen und
sonstigen Rückstellungen werden in Höhe
des Betrages angesetzt, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um alle zum
Bilanzstichtag drohenden Verluste und ungewissen
Verbindlichkeiten zu erfüllen
(Erfüllungsbetrag).
Die
Verbindlichkeiten werden mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt. Die Verbindlichkeiten
haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
Angaben zur Bilanz
Die
sonstigen Ausleihungen in Höhe von EUR
22.366,20 haben eine Restlaufzeit zwischen einem bis
fünf Jahren.
Die
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit
bis zu einem Jahr.
Die
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und
sonstigen Verbindlichkeiten haben eine
Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
sonstige Berichtsbestandteile
Der Betrag der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände gegenüber
Gesellschaftern beträgt 22.366,20 EUR.
Berlin, den 14. September 2020
Fenja Winkelmann
Geschäftsführerin
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 14.09.2020 festgestellt.
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