abz GmbH
18mVermittlung von Arbeitskräften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Kim Kevin Burghart seit 16.10.2025 | Geschäftsführer |
Thomas Pfeffer seit 16.10.2025 | Geschäftsführer |
Andrea Burghart seit 16.10.2025 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 33.40% | |
| 33.40% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
3 Gesellschafter
GmbH-Struktur
2 von 3 angezeigt
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
V-D-P Verwaltungsdienst Pusch GmbHAnsbachJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz
Anhang für das Geschäftsjahr 01.01.2023 bis 31.12.20231. Allgemeine Angaben zur Bilanzierung und Bewertung Die Firma VDP Verwaltungsdienst Pusch GmbH wird beim Amtsgericht Ansbach im Handelsregister unter der Nummer HRB 2120 geführt. 1.1. Bilanzierungsmethoden Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 der VDP Verwaltungsdienst Pusch GmbH, Ansbach wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des dritten Buches des Handelsgesetzbuches für kleine Kapitalgesellschaften gem. § 267 Abs. 1 HGB und unter Beachtung der Vorschriften des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BiLRUG) erstellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Bestimmungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Die Bilanz enthält sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten. Die Gliederung der Bilanz entspricht den Gliederungsvorschriften des § 266 Abs. 2 und 3 HGB. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde gemäß § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Zu der Gliederung der Bilanz und G+V-Rechnung ergaben sich zum Vorjahr keine Änderungen. 1.2. Bewertungsmethoden Bei der Bewertung von Vermögensgegenständen, Verbindlichkeiten und Rückstellungen sind die gesetzlichen Vorschriften beachtet worden. Sämtliche zu bilanzierende Vermögenswerte und Schulden wurden einzeln bewertet. Die Bewertung der Vermögens- und Schuldposten trägt allen erkennbaren Risiken nach den Grundsätzen vernünftiger kaufmännischer Beurteilung Rechnung. Zu den Methoden der planmäßigen Abschreibungen und zu der Ausübung von Bewertungswahlrechten werden nachstehende Angaben bei den einzelnen Posten der Bilanz gemacht. 2. Angaben zu Posten der Bilanz 2.1. Anlagevermögen Das Anlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige nutzungsbedingte Abschreibungen bilanziert. Der Umfang der Anschaffungskosten entspricht § 255 Abs. 1 HGB. 2.2. Umlaufvermögen Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden zum Nennwert oder unter Berücksichtigung von Wertberichtigungen zum Zeitwert angesetzt. Die sonstigen Vermögensgegenstände, der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert bewertet. 2.3. Rückstellungen Die Rückstellungen sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt § 253 Abs. 1 S. 4 HGB. Pensionsrückstellungen bestehen nicht. Für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten wurden sonstige Rückstellungen gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. 2.4. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag passiviert. Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis einem Jahr betragen € 3 782,35. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren bestehen nicht. Die Steuerverbindlichkeiten betragen € 11,21. 2.5. Rechte und Pflichten gegenüber den Gesellschaftern (§42 Abs. 3 GmbHG) Forderungen: € 3.329,80 Verbindlichkeiten: € 2.784,63 3. Sonstige Angaben Zur Geschäftsführung waren im Geschäftsjahr 2023 folgende Personen bestimmt: Christine Loos, Sachsen b. Ansbach Der Geschäftsführer ist alleinvertretungsbefugt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Die durchschnittliche Zahl des während des Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer betrug 2,5 (§285 S. 1 Nr. 7 i.V.m. §288 Abs. 1 Nr. 2 HGB). Haftungsverhältnisse nach §251 HGB (Bankbürgschaften) bestehen am Bilanzstichtag nicht (§268 Abs. 7 Nr. 1 HGB). Der Jahresabschluss wurde am 28.11.2024 festgestellt bzw. gebilligt. |
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