Tom Tailor GmbH
Selbe AdresseGroßhandel mit Textilien
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Vanessa Alina Spiegel seit 23.2.2026 | Prokura |
Dragan Laštro seit 23.2.2026 | Prokura |
Christopher Johannes Hallberg seit 13.2.2025 | Geschäftsführer |
Patrick Mittmann seit 13.2.2025 | Prokura |
Gernot Dr. Lenz seit 26.8.2024 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
NEUE RABEN Dreiundfünfzigste GmbH & Co. KG | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Tom Tailor Investment GmbH & Co. KG (vormals: NEUE RABEN Dreiundfünfzigste GmbH & Co. KG)HamburgKonzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022LAGEBERICHTFÜR DEN TOM TAILOR KONZERNA. GRUNDLAGEN DES KONZERNS1. VorbemerkungDer TOM TAILOR Konzern ist durch eine Sacheinlage ihrer jeweiligen Beteiligung an der Tom Tailor GmbH, Hamburg, durch die Gesellschafter in die Tom Tailor Investment GmbH & Co. KG am 30. Dezember 2021 entstanden. Aus Gründen der Wesentlichkeit wurde als Erstkonsolidierungszeitpunkt der 31. Dezember 2021 gewählt. Da dieses Datum mit dem Bilanzstichtag für den Konzernabschluss zusammenfällt, enthält die Gewinn- und Verlustrechnung für das Vorjahr keine Werte. Bezüglich weiterer Angaben zur Erstkonsolidierung verweisen wir auf den Konzernanhang. 2. Organisationsstruktur und GeschäftsaktivitätenDer TOM TAILOR Konzern fokussiert sich als international tätiges, vertikal ausgerichtetes Modeunternehmen auf sogenannte Casual Wear im mittleren Preissegment. Die Marke TOM TAILOR wird sowohl durch eigene Monolabel-Geschäfte als auch durch Handelspartner vertrieben. Zum 31. Dezember 2022 zählen hierzu 419 eigene Filialen sowie 166 Franchise-Geschäfte, 2.409 Shop-in-Shops und 10.015 Multi-Label-Verkaufsstellen. Darüber hinaus werden die Kollektionen über den eigenen Online-Shop sowie über große E-Commerce-Plattformen vertrieben. Damit ist die Marke TOM TAILOR in über 30 Ländern präsent. Die Leitung von TOM TAILOR liegt bei der Tom Tailor Investment GmbH & Co. KG mit Sitz in Hamburg. Das operative Geschäft betreiben die 33 unmittelbaren und mittelbaren Tochtergesellschaften der Gruppe. TOM TAILOR ist ein vertikal ausgerichtetes Modeunternehmen, das seinen gesamten Wertschöpfungsprozess systematisch kontrolliert und flexibel steuert. Der Prozess startet bei der Design-Idee, geht dann über den Einkauf und die Fertigung der Produkte, erfasst anschließend die Lagerhaltung und Logistik und reicht bis zum Vertrieb am Point of Sale. B. WIRTSCHAFTSBERICHTGESAMTWIRTSCHAFTLICHE UND BRANCHENBEZOGENE RAHMENBEDINGUNGENUkrainekrieg erschüttert die WeltwirtschaftAnders als noch zu Jahresbeginn erwartet, hat sich 2022 aus Sicht der gesetzlichen Vertreter des Mutterunternehmens zum größten Krisenjahr seit dem zweiten Weltkrieg entwickelt. Die weltweiten Verwerfungen in der Rohstoff- und Nahrungsmittelversorgung, die durch die Sanktionen gegen Russland und durch den Krieg entstandenen sind, dauern bis heute an. Die hiervon ausgelösten Preissteigerungen haben eine Inflationskette ausgelöst, die besonders Deutschland traf, das durch seine Abhängigkeit von russischem Erdgas um seine industrielle Produktions- und Wettbewerbsfähigkeit kämpfen musste. Erschwerend kam hinzu, dass die im Laufe der Covid-19 Pandemie im Vorjahr entstandenen Lieferkettenprobleme noch nicht überwunden waren und überdies in China durch fortwährende Lockdowns zur Pandemiebekämpfung bis in den Spätherbst 2022 verschärft wurden. Erst zum Jahresende gab es erste wirtschaftliche und konjunkturelle Anzeichen für eine leichte Besserung der Lage, die durch massive politische Eingriffe der westlichen Staaten in ihre Wirtschafts-, Finanz- und Geld- sowie in die Sozialpolitik erreicht wurde. Der IWF rechnet mit einem globalen Wirtschaftswachstum von 3,2 Prozent für 2022 - somit eines der schwächsten Wachstumsjahre - nach 5,9 Prozent im Vorjahr. Die globale Inflationsrate stieg von 4,7 Prozent auf 8,8 Prozent in 2022. In 2022 verzeichnete Deutschland mit 8,6 Prozent die höchste Inflationsrate seit Einführung des Euro. Zwar legte der private Konsum dank der Aufhebung der Corona-Schutzmaßnahmen und starker Aufholeffekte kräftig zu, stieß aber auf ein durch die Lieferkettenengpässe beschränktes Angebot. Entscheidend verstärkt wurde diese Entwicklung schließlich durch die sprunghaft steigenden Rohstoffpreise infolge des Ukraine-Krieges. Dennoch hellte sich die Stimmung in der deutschen Wirtschaft nach einem Tiefpunkt im September 2022 zum Jahresende merklich auf. Der ifo Geschäftsklimaindex stieg im Januar 2023 auf 90,2 Punkte. Die Unternehmen bewerteten ihre aktuelle Lage nach dem Schock durch Ukraine-Krieg und Inflationsentwicklung aufgrund der energiepolitisch gestützten Stabilisierung der Lage wieder besser. Auch die Geschäftserwartungen verbesserten sich am Jahresanfang 2023. Auf der Verbraucherseite hellte sich die Stimmung zuletzt ebenfalls wieder etwas auf. Hierzu trugen die Entlastungsmaßnahmen der Bundesregierung, vor allem die Gas- und Strompreisbremsen, bei. Auch scheinen die Lieferkettenstörungen aus Sicht der gesetzlichen Vertreter des Mutterunternehmens allmählich nachzulassen. Die gestiegene Zuversicht zeigte sich schließlich in der Entwicklung des Wirtschaftswachstums (gemessen am realen BIP). Nach den Schätzungen des Statistischen Bundesamts stieg das BIP in 2022 um 1,9 Prozent gegenüber dem Vorjahr und übertraf sogar leicht den Stand vor der Pandemie. Dreijährige Krisenbelastungen beeinträchtigen die Mode- und TextilindustrieDie Konsumstimmung in Deutschland hat sich gegenüber den beiden pandemiebelasteten Vorjahren durch den Ukrainekrieg und seine Folgen massiv verschlechtert. Der GfK-Konsumklimaindex fiel im Jahresverlauf um 33,2 Indikatorpunkte. Im Oktober zeigten sich die Konsumenten äußerst pessimistisch: Es wurde mit -42,8 Punkten der niedrigste Wert seit Beginn der Indexerhebung 1991 erreicht. Im (stationären) Modehandel wurde diese negative Entwicklung nicht abgebildet, weil durch die pandemiebedingten Verkaufsbeschränkungen der beiden Vorjahre eine solide Vergleichsbasis der Umsätze entfallen war. So erklärt sich aus Sicht der gesetzlichen Vertreter des Mutterunternehmens, dass der stationäre Modehandel nach Wiedereröffnung des Ladengeschäfts 2022 gegenüber dem niedrigen Niveau des Vorjahrs einen Umsatzzuwachs von 9 Prozent verzeichnen konnte. Das Wiederanlaufen des stationären Geschäfts drückte dagegen auf das Onlinegeschäft und führte zu einem Rückgang der Umsätze in der Bekleidungssparte um über 15 Prozent. Die Konsumzurückhaltung bei gestiegenen Energie- und Beschaffungskosten stellt die deutsche Textil- und Modeindustrie am Ende des dritten Krisenjahrs weiterhin vor eine große Herausforderung. STEUERUNGSSYSTEMZur Messung finanzieller Leistungsindikatoren des TOM TAILOR Konzerns werden verschiedene Reporting-Systeme verwendet. Die wesentlichen finanziellen Leistungsindikatoren sind wie im Vorjahr die Umsatzerlöse und das EBITDA. Darüber hinaus wird seit dem Geschäftsjahr 2022 auch der Rohertrag (Umsatzerlöse abzüglich Materialaufwand) als wesentlicher finanzieller Leistungsindikator zur operativen Steuerung des Konzerns herangezogen. VERGLEICH DER PROGNOSE MIT DEN IST WERTEN 2022Aufgrund der bereits beschlossenen und schrittweise umgesetzten Lockerungen der Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie erwartete die Geschäftsführung eine Normalisierung des gesellschaftlichen Lebens sowie der eigenen Geschäftstätigkeit. So wurde für das gesamte Offline-Geschäft des TOM TAILOR Konzerns (Wholesale und Retail) mit einem Umsatz im mittleren dreistelligen Millionenbereich und beim Onlinegeschäft mit weiterem Wachstum gerechnet. Für das EBITDA des Konzerns wurde ein mittlerer zweistelligen Millionenbereich erwartet. Die Prognosen der Geschäftsführung hinsichtlich der Entwicklung der Umsatzerlöse im Offlinegeschäft und des EBITDA des Konzerns sind trotz der erwähnten negativen externen Einflüsse eingetreten. Beim Onlinegeschäft konnte das ambitionierte Ziel analog zur gesamten Marktentwicklung nicht erreicht werden. Wir verweisen auf die folgenden Ausführungen zur Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage des Konzerns. GESCHÄFTSVERLAUF DES KONZERNS
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| Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit | -6,8 |
| Cashflow aus Investitionstätigkeit | -15,7 |
| Cashflow aus Finanzierungstätigkeit | +23,7 |
| Gesamter Cashflow | +1,2 |
Der Mittelabfluss aus der laufenden Geschäftstätigkeit betrug im Geschäftsjahr 2022 € 6,8 Mio.. Ausgehend von einem knapp negativen Konzernjahresergebnis, nicht zahlungswirksamen Abschreibungen in Höhe von € 38,3 Mio. sowie sonstigen nicht zahlungswirksamen Erträge (außergewöhnlicher Größenordnung und Bedeutung) in Höhe von insgesamt € 14,0 Mio. hat im Wesentlichen die Erhöhung des Net Working Capital (Vorräte, Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen) um insgesamt € 47,6 Mio. zu diesem negativen Cashflow geführt. Hintergrund für den starken Anstieg des Net Working Capital ist der bewusst gesteuerte Aufbau der "Never Out of Stock"-Ware zur Verbesserung der Warenverfügbarkeit sowie die gestiegenen Beschaffungskosten.
Der Mittelabfluss aus der Investitionstätigkeit belief sich im Geschäftsjahr 2022 auf € 15,7 Mio. Die Investitionen wurden vor allem in den weiteren Ausbau von kontrollierten Flächen sowie in die IT-Software getätigt.
Der Mittelzufluss aus der Finanzierungstätigkeit betrug im Geschäftsjahr 2022 € 23,7 Mio. Hintergrund für diese Entwicklung war die Erhöhung der Inanspruchnahme der Kontokorrentlinie um € 72,4 Mio. Dieser Einzahlung stehen im Wesentlichen Tilgungen von Finanzverbindlichkeiten in Höhe von € -36,6 Mio. und Zinszahlungen (€ -11,3 Mio.) gegenüber.
Im Rahmen der Erstkonsolidierung per 31. Dezember 2021 der Tom Tailor GmbH und ihrer Tochterunternehmen wurden bei der Neubewertung stille Reserven aufgedeckt. Davon entfallen zum Stichtag € 141,6 Mio. (Vorjahr € 149,0 Mio.) auf die Marke "TOM TAILOR" sowie € 41,1 Mio. (Vorjahr € 47,9 Mio.) auf den Kundenstamm des Geschäftsbereichs Wholesale und € 2,1 Mio. (Vorjahr € 2,7 Mio.) auf den Kundenstamm des Geschäftsbereichs E-Commerce. Diese werden sämtlich in der Bilanz im Posten "Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte" innerhalb der immateriellen Vermögenswerte ausgewiesen. Die Marke wird linear über einen Zeitraum von zwanzig Jahren, die Kundestämme werden linear über einen Zeitraum von sieben bzw. fünf Jahren abgeschrieben.
Aufgrund besserer Erkenntnisse im Geschäftsjahr 2022 wurden gemäß § 301 Abs. 2 Satz 2 HGB und im Einklang mit DRS 23.78 die aktiven latenten Steuern auf bisher nicht bilanzierte Verlustvorträge den eingereichten Steuererklärungen angepasst. Die Höhe der im Rahmen der Neubewertung noch nicht bilanzierten aktiven latenten Steuern auf Verlustvorträge zum 31. Dezember 2021 beläuft sich nun auf € 34,9 Mio. (Vorjahr € 44,2 Mio.).
Im Rahmen der Kapitalkonsolidierung wurde dem bilanzierten Zeitwert der Anteile an der Tom Tailor GmbH das anteilige neubewertete Eigenkapital des erworbenen Konzerns gegenübergestellt. Daraus resultiert unter Berücksichtigung der angepassten aktiven latenten Steuern zum Erstkonsolidierungszeitpunkt zum 31. Dezember 2022 ein aktivischer Unterschiedsbetrag in Höhe von € 133,4 Mio. (Vorjahr € 131,1 Mio.), der als Geschäfts- oder Firmenwert in der Bilanz ausgewiesen wird. Dieser wird aufgrund des engen wirtschaftlichen Zusammenhangs mit der Marke ebenfalls linear über einen Zeitraum von zwanzig Jahren, beginnend mit dem Zeitpunkt des Erwerbs, abgeschrieben.
Daneben bilanziert der Konzern unter den immateriellen Vermögensgegenständen überwiegend Software in Höhe von € 24,0 Mio. (Vorjahr € 32,4 Mio.).
Im Sachanlagevermögen werden hauptsächlich Mietereinbauten im Zusammenhang mit der Ausstattung und dem Umbau der eigenbetriebenen Showrooms sowie die Ladeneinrichtungen und Möbel der eigenen Filialen ausgewiesen.
Das Net Working Capital ermittelt sich aus der Summe der Vorräte und der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen abzüglich der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen zum Bilanzstichtag. Das Vorratsvermögen lag mit € 160,4 Mio. zum Bilanzstichtag um € 49,7 Mio. über dem Wert des Vorjahres (€ 110,7 Mio.). Der Anstieg resultiert im Wesentlichen aus dem gestiegenen Umsatzvolumen, gestiegenen Beschaffungskosten und dem bewussten Aufbau von "Never Out of Stock"-Ware zur Verbesserung der Warenverfügbarkeit. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen liegen mit € 28,8 Mio. auf Vorjahresniveau (Vorjahr € 28,0 Mio.). Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen stiegen zum Bilanzstichtag um € 2,9 Mio. auf € 90,9 Mio. (Vorjahr € 88,0 Mio.). Insgesamt erhöhte sich das Net Working Capital zum 31. Dezember 2022 somit um € 47,6 Mio. auf € 98,3 Mio. (Vorjahr € 50,7 Mio.) und belastet in dieser Höhe den operativen Cashflow.
Die Nettoverschuldung (Summe der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sowie Darlehen gegenüber verbundenen Unternehmen abzüglich der liquiden Mittel) betrug zum 31. Dezember 2022 € 261,2 (Vorjahr € 219,7 Mio.). Der Anstieg der Nettoverschuldung spiegelt die höhere Inanspruchnahme der Kontokorrentlinie wider.
Die übrigen sonstigen Rückstellungen in Höhe von € 48,3 (Vorjahr € 52,0 Mio.) resultieren im Wesentlichen aus Personalrückstellungen, Drohverlustrückstellungen und Rückstellungen für ausstehende Eingangsrechnungen.
Das Eigenkapital des Konzerns beträgt € 149,4 Mio. (Vorjahr € 160,0 Mio.) und die Bilanzsumme € 615,4 Mio. (Vorjahr € 588,0 Mio.). Die Eigenkapitalquote des Konzerns liegt somit bei rund 24,3 % (Vorjahr 27,2 %).
Die Geschäftsführung des Mutterunternehmens schätzt die aktuelle Situation des Konzerns als herausfordernd ein. Das Geschäftsjahr 2022 war geprägt von einem stark ansteigenden Kostenniveau infolge der abklingenden Corona-Pandemie sowie dem Beginn des Angriffskrieges Russlands. Zusammen mit der für den Konzern sehr ungünstigen EUR/USD-Wechselkursentwicklung führte dies zu einer gegenüber unseren Erwartungen deutlich geringeren Rohertragsmarge. Die steigende Konsumlaune infolge des Abklingens der Corona-Pandemie wurde von der durch die Steigerung der Lebenshaltungskosten ausgelösten Kaufzurückhaltung beeinträchtigt.
Die gestiegenen Beschaffungskosten sowie der bewusste Aufbau von Never Out of Stock-Ware führt zu einer spürbaren Erhöhung des Umlaufvermögens, das im Wesentlichen durch die Erhöhte Inanspruchnahme der Kontokorrentlinie finanziert wurde. Die langfristigen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten konnten in Höhe von € 33,0 Mio. durch planmäßige und außerplanmäßige Tilgungsleistungen verringert werden.
Das Geschäftsjahr 2023 ist aufgrund des anhaltenden Angriffskrieges Russlands und den Folgen der Pandemie nach Ansicht der gesetzlichen Vertreter weiterhin von einem hohen Kostenniveau und dem Risiko der Konsumzurückhaltung mit Unsicherheiten verbunden.
Inwiefern der Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine und die als Reaktion hierauf verhängten Wirtschaftssanktionen gegen Russland erhebliche Auswirkungen auf deutsche Unternehmen und ihre Beschäftigten haben werden, ist aktuell nicht prognostizierbar. Die Kostensteigerungen, insbesondere von Rohstoffen sowie die Währungskursentwicklungen, belasten die Profitabilität des Konzerns. Zusätzlich bestehen Unsicherheiten im Hinblick auf die Konsumstimmung und damit der Erreichung der geplanten Umsatzerlöse, insbesondere in Deutschland. Daher gilt es in besonderem Maße, den Cashflow und die Profitabilität zu stabilisieren. Hinsichtlich der wesentlichen Risiken wird auf die Ausführungen im Risikobericht und im Prognosebericht dieses Konzernlageberichts verwiesen.
Der TOM TAILOR Konzern ist bei seiner geschäftlichen Tätigkeit einer Vielzahl von Risiken und Chancen ausgesetzt. Geplante Ziele könnten aufgrund negativer Abweichungen (Risiken) nicht oder nur teilweise erfüllt bzw. aufgrund positiver Abweichungen (Chancen) übertroffen werden.
Im Folgenden werden relevante Einzelrisiken des TOM TAILOR Konzerns zu Risikobereichen zusammengefasst und mit Chancen aus den gleichen Bereichen dargestellt. Dabei werden nur die für den Konzern wesentlichen Risiken und Chancen für das Geschäftsjahr 2023 aufgelistet.
Der TOM TAILOR Konzern bezieht die negative Auswirkung eines Risikos bzw. positive Auswirkung einer Chance auf Veränderungen des Unternehmenswerts und/oder das Jahresergebnis und beinhaltet des Weiteren relevante Risiken, die das Unternehmen oder dessen Reputation schädigen könnten. Sofern nicht anders angegeben, beziehen sich sämtliche Risiken und Chancen auf alle Geschäftsbereiche bzw. Gesellschaften des Konzerns. Der Eintritt der Risiken wird möglichst realitätsnah eingeschätzt. Dennoch können weitere negative oder positive Auswirkungen auf die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage des TOM TAILOR Konzerns nicht vollständig ausgeschlossen werden.
Der anhaltende Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine könnte sich negativ auf das Geschäft des TOM TAILOR Konzerns auswirken. Deshalb werden die potenziellen Risiken laufend überwacht sowie möglicherweise risikomindernde Maßnahmen ergriffen. Auch wenn zum Zeitpunkt der Aufstellung des vorliegenden Konzernlageberichts weder die gesetzlichen Vertreter des russischen Tochterunternehmens noch die gesetzlichen Vertreter der Tom Tailor Investment GmbH & Co. KG die Abkehr von der Fortführungsannahme des russischen Tochterunternehmens für sachgerecht halten, bestehen infolge der möglicherweise eintretenden wirtschaftlichen Auswirkungen auf das russische Geschäft wesentliche bestandsgefährdende Risiken hinsichtlich des russischen Tochterunternehmens. Die Insolvenz oder der Verlust der Kontrolle über das russische Tochterunternehmen hätten auch wesentliche entwicklungsbeeinträchtigende Auswirkungen auf den TOM TAILOR Konzern.
Wesentliche Risiken des TOM TAILOR Konzerns im Überblick
| Risikoeinschätzung | ||
| Externe Risiken | 2023 | 2022 |
| Risiken der Pandemie (inkl. Risiken aus der konjunkturellen Entwicklung) | gering | mittel |
| Wettbewerbsrisiken | mittel | mittel |
| Länderrisiken | mittel-hoch | mittel-hoch |
| Unternehmensbezogene Risiken | ||
| IT-Risiken | mittel | mittel |
| Finanzielle Risiken | ||
| Liquiditätsrisiken | mittel-hoch | mittel |
| Währungsrisiken (EUR/USD) | gering-mittel | mittel |
| Währungsrisiken (EUR/RUB) | mittel | hoch |
| Kreditrisiken | mittel | mittel |
| Steuerliche Risiken | mittel | mittel |
| Operative Risiken | ||
| Absatz- und Warenbestandsrisiken | mittel | mittel |
| Logisitk- und Beschaffungsrisiken | mittel | hoch |
Ob und inwiefern es zu einer erneuten Verbreitung von Virusvarianten und möglichen Einschränkungen in den Absatzländern, z.B. durch erneute Lockdowns oder aber Beeinträchtigungen bei der Produktion und Beschaffung aus Asien kommen kann, ist nicht final einschätzbar, erscheint aufgrund der aktuellen Situation jedoch unwahrscheinlich.
Die Geschäftsführung geht davon aus, dass insbesondere unter Berücksichtigung einer hohen Impfquote die Risiken aus der Pandemie nachhaltig minimiert werden können und die wirtschaftlichen Folgen daher deutlich geringer sein würden als im Jahr 2021 oder zu Beginn des Jahres 2022. Deshalb hat die Geschäftsführung in ihrer Finanzprognose - und hier insbesondere in ihrer Liquiditätsprognose - keine Beeinträchtigung durch die Corona-Pandemie unterstellt. Hinsichtlich dieser Einschätzung besteht ein geringes Risiko, dass die tatsächliche Entwicklung von den im Rahmen des Abschlusses unterstellten Annahmen und daraus abgeleiteten Folgen für den TOM TAILOR Konzern abweichen.
Die Märkte, in denen der Konzern tätig ist, sind zu großen Teilen von sehr intensivem Wettbewerb geprägt. Auch die Marktverschiebung in den Online-Markt nimmt weiterhin zu. TOM TAILOR investiert in die Stärkung der Marken und in eine Verbesserung des Online-Portals, um die Risiken aus dem hohen Wettbewerb zu reduzieren. Neue und bestehende globale Wettbewerber können sowohl online als auch im stationären Handel negativen Einfluss auf den Marktanteil von TOM TAILOR haben. Das Risiko wird als mittel eingestuft. Der Konzern könnte aber auch im Verdrängungswettbewerb davon profitieren, dass andere Marken oder Hersteller aus dem Markt ausscheiden. Diese Chance wird als mittel eingeschätzt.
Der TOM TAILOR Konzern ist verschiedenen Länderrisiken ausgesetzt. In einigen Beschaffungs- und Vertriebsländern des Konzerns bestehen im Vergleich zu Westeuropa abweichende volkswirtschaftliche, politische und rechtliche Rahmenbedingungen. Auf der Vertriebsseite sind dies unter anderem Länder in Südosteuropa und Russland. Die aktuelle Entwicklung in Russland hinsichtlich des geopolitischen Konfliktes mit der Ukraine stellt ein großes Risiko für die Geschäftstätigkeit im russischen Absatzmarkt und auch der Warenversorgung nach Russland dar. Bisher haben die kriegerische Auseinandersetzung oder die wirtschaftlichen Sanktionen keine wesentlichen Auswirkungen auf die eigene Geschäftsentwicklung in Russland. Das Risiko wird aufgrund bestehender Unsicherheiten in Russland als mittel-hoch eingestuft. Sollte das Geschäft in Russland aus genannten Gründen nicht mehr betrieben werden können, wären der Umsatz, Rohertrag und das EBITDA auf Basis der für 2023 bestehenden Unternehmensplanung nur in untergeordnetem Umfang (jeweils unter 10%) negativ beeinflusst. Im Geschäftsjahr 2022 hatte der Anteil des Russlandgeschäfts mit rund 20% hingegen einen wesentlichen Anteil am Konzern-EBITDA.
Andererseits bestehen weiterhin attraktive Marktpotenziale in den Vertriebsmärkten in Südosteuropa. Hier sieht der Konzern grundsätzlich eine Chance, positive Abweichungen der Planung zu erzielen. Diese Chance wird als mittel eingestuft.
Der TOM TAILOR Konzern ist von einer guten Verfügbarkeit und Funktionsfähigkeit seiner IT-Systeme abhängig. Diese sind für die Steuerung der Geschäftsprozesse und einer effektiven Kostenkontrolle unerlässlich. Ein Ausfall oder eine Störung dieser IT-Systeme oder ein externer Angriff könnte eine signifikante Beeinträchtigung der Geschäftsprozesse zur Folge haben. Um den genannten Risiken entgegenzusteuern, wird TOM TAILOR auch weiterhin gezielt in den Ausbau, die Stabilisierung und die Weiterentwicklung seiner IT-Systeme investieren, um die jederzeitige Funktionsbereitschaft der Systeme sowie die Effektivität der Prozesse zu gewährleisten. Risiken, die sich aus der IT-Landschaft und der IT-Performance ergeben, werden als mittel eingestuft.
Das Liquiditätsrisiko besteht darin, dass Zahlungsverpflichtungen aufgrund unzureichender Verfügbarkeit liquider Mittel nicht oder nicht termingerecht erfüllt werden können. Zur Steuerung dieses Risikos erstellt das Unternehmen eine revolvierende Liquiditätsplanung und tagesaktuelle Liquiditätsreports, die die Liquiditätszuflüsse und -abflüsse sowohl kurzfristig als auch auf mittelfristige Sicht abbilden. Die Intensität des Liquiditätsrisikos wird auf Basis der Höhe der Nettofinanzverbindlichkeiten und der sich daraus ableitenden freien Liquidität beurteilt. Der Konzern ist hierbei im Wesentlichen von dem bestehenden Konsortialkreditvertrag abhängig, der im Herbst 2020 im Zuge der erfolgreich durchgeführten Refinanzierung des TOM TAILOR Konzerns bis einschließlich September 2024 verlängert wurde.
Auf Basis dieser Finanzierungsverträge sowie der Entwicklung der Ertrags- und Finanzlage des Konzerns in 2022 gehen die gesetzlichen Vertreter davon aus, dass sämtliche Konzerngesellschaften im gesamten Prognosehorizont über ausreichend liquide Mittel verfügen werden. Grundlage hierfür bildet die integrierte Unternehmensplanung, die eine kurz- und mittelfristige Finanzplanung beinhaltet. Wesentliche Annahmen der zugrundeliegenden Ertragsplanung ist ein Umsatzwachstum im niedrigen zweistelligen Prozentbereich, bei einer gegenüber 2022 nahezu konstanten Materialaufwandsquote. Bei einer proportionalen Entwicklung der Personalkosten und sonstigen betrieblichen Aufwendungen wird mit einem EBITDA im mittleren zweistelligen Millionenbetrag gerechnet.
Die bei der Ertragsplanung unterstellten Annahmen sind mit Unsicherheiten verbunden, insbesondere hinsichtlich des privaten Konsumverhaltens im Kernmarkt Deutschland und damit hinsichtlich der Erreichung der geplanten Umsatzerlöse in Deutschland. Auch die weitere Entwicklung des Geschäfts in Russland sowie mögliche weitere regulatorische Sanktionsmaßnahmen sind mit hoher Unsicherheit verbunden.
Da in den bestehenden Finanzierungsverträgen für Ende Juni 2023 eine vergleichsweise hohe Mindestliquidität vereinbart wurde, besteht das Risiko, dass die in den Finanzierungsverträgen vereinbarte Mindestliquidität zu diesem Zeitpunkt kurzzeitig unterschritten werden könnte, wenn die Umsatzerlöse nicht in geplanter Höhe realisiert werden können. Die Geschäftsführung hat bereits liquiditätsschonende Maßnahmen definiert, die bei Umsatzabweichungen umgesetzt werden können. Falls die Mindestliquidität dennoch unterschritten werden würde, wären die Finanzierungspartner zur außerordentlichen Kündigung der bestehenden Verträge berechtigt. Sollte es der Geschäftsführung entgegen der aktuellen Einschätzung nicht gelingen, die in den Finanzierungsverträgen vereinbarte Mindestliquidität einzuhalten bzw. bei einer Unterschreitung die Finanzierungspartner davon zu überzeugen von ihren Sonderkündigungsrechten keinen Gebrauch zu machen, ist der Fortbestand des gesamten Konzerns gefährdet.
Allerdings geht die gesetzliche Vertreterin davon aus, dass selbst bei einer Nichteinhaltung der vereinbarten Kennzahl eine Lösung mit den Finanzierungspartnern und dem Gesellschafter gefunden werden kann, da die Beteiligten in der Vergangenheit den Fortbestand des Konzerns unterstützt haben und eine Kündigung der Kreditverträge nach Ansicht der gesetzlichen Vertreterin nicht im wirtschaftlichen Interesse der Finanzierungspartner und Gesellschafter sein dürfte. Vor dem Hintergrund dieser bestehenden Unsicherheiten wird das Liquiditätsrisiko höher als im Vorjahr und somit als mittel-hoch eingestuft.
Die Währungsrisiken des Konzerns resultieren aus der internationalen Ausrichtung der geschäftlichen Aktivitäten bei der Beschaffung und dem Vertrieb von Waren in verschiedenen Währungen. Somit können sowohl Risiken als auch Chancen aufgrund von Wechselkursschwankungen eintreten. TOM TAILOR bezieht einen Großteil seines Beschaffungsvolumens in US-Dollar. Eine weitere Aufwertung des US-Dollars gegenüber dem Euro könnte erhebliche nachteilige Auswirkungen haben. Durch Devisentermingeschäfte wird ein Großteil des aus den Wechselkursschwankungen resultierenden Risikos kurz- und mittelfristig minimiert. Aufgrund des gegenüber dem Vorjahr erhöhten Bestands an Devisensicherungsgeschäften wird dieses Risiko auch bei einer weiteren Aufwertung des Dollars für das Geschäftsjahr 2023 niedriger als im Vorjahr und somit mit gering-mittel eingestuft werden. Dafür wird der Konzern bei einer Abwertung des US-Dollars gegenüber dem Euro nicht so stark von sinkenden Beschaffungspreisen profitieren, wie dies ohne die abgeschlossenen Sicherungsgeschäfte möglich wäre.
Durch eine mögliche Abwertung des russischen Rubels gegenüber dem Euro verringert sich die Kaufkraft der TOM TAILOR Kunden in Russland. Aufgrund der politischen Auseinandersetzungen und der damit verbundenen Unruhen ist die Entwicklung des Rubels sehr volatil und nicht prognostizierbar. Zuletzt war der Rubel gegenüber dem Euro stark und stabil. Der Markt wird intensiv beobachtet und das Risiko derzeit als mittel und damit niedriger als im Vorjahr eingestuft.
Währungsrisiken aus anderen Währungen und Währungschancen werden zurzeit als unwesentlich betrachtet und deshalb nicht weiter erläutert.
Kreditrisiken bestehen derzeit ausschließlich gegenüber Großkunden im Geschäftsbereich Wholesale durch die Gewährung von Zahlungszielen mit einem damit einhergehenden Forderungsausfallrisiko. Die Finanzabteilung überprüft und überwacht daher Bonitäten und Außenstände zentral, fortlaufend und regelmäßig. Ferner nutzt das Unternehmen Delkredereversicherungen und eingeholte Sicherheiten, um diesem Risiko zu begegnen. Identifizierte Risiken werden durch die Bildung von Wertberichtigungen oder Rückstellungen bilanziell berücksichtigt. Aufgrund der derzeitigen Marktsituation in der Bekleidungsbranche wird dieses Risiko vor dem Hintergrund der getroffenen Maßnahmen in Bezug auf existierende Forderungen als mittel eingestuft.
Das Tochterunternehmen Tom Tailor GmbH, Hamburg, war bis zum 31. Dezember 2018 Organgesellschaft der TOM TAILOR Holding SE i.L.. Aus dieser Zeit besteht für die Tom Tailor GmbH das Risiko der Haftungsinanspruchnahme nach § 73 AO für auf Ebene der TOM TAILOR Holding SE i.L. entstandene Steuerverbindlichkeiten, die aufgrund der Insolvenz der TOM TAILOR Holding SE i.L. nicht mehr vollständig beglichen werden können. Die gesetzlichen Vertreter sind der Auffassung, das Risiko der Haftungsinanspruchnahme durch Bildung einer Steuerrückstellung in Höhe von € 3,0 Mio. angemessen berücksichtigt zu haben.
Im Konzern werden aktive latente Steuern auf Verlustvorträge in Höhe von rund € 48,1 Mio. bilanziert, die verrechnet mit passiven latenten Steuern aus Konsolidierungseffekten in der Konzernbilanz ausgewiesen werden. Die Existenz der Verlustvorträge ist wesentlich davon abhängig, dass die Steuern für die Geschäftsjahre 2019 und 2020 wie von den gesetzlichen Vertretern erklärt durch die zuständigen Finanzbehörden bestandskräftig veranlagt werden. Sollten die zuständigen Finanzbehörden die Steuererklärungen nicht oder nur teilweise wie erklärt akzeptieren, besteht das Risiko, dass die aktiven latenten Steuern ergebniswirksam ausgebucht werden müssen. Das Risiko wird als gering eingeschätzt.
Im Rahmen eines international aufgestellten Konzerns bestehen mögliche steuerliche Risiken aus der internationalen Geschäftstätigkeit und den existierenden Verrechnungspreismodellen. Insgesamt wird das Risiko möglicher nachträglicher Steuer- oder Zinsaufwendungen weiterhin als mittel eingestuft.
Der Konzern ist einem Absatz- und Warenbestandsrisiko ausgesetzt, solange die Ware bis zur Veräußerung an den Endkunden im Eigentum des Konzerns verbleibt. Fehleinschätzungen bei der Vorhersage des tatsächlichen Kundenbedarfs und des Abverkaufs können zu Warenüberhängen und Abwertungen führen. Darüber hinaus kann es beim Wegfall von Verkaufsflächen zu Umsatzeinbußen in der Zukunft kommen. TOM TAILOR führt deshalb eine detaillierte Planung für die Verkaufsflächen, eine regelmäßige Überprüfung der Bestandssituation sowie - wenn notwendig - Bestandsabwertungen durch. Das Risiko wird weiterhin als mittel eingestuft.
Durch Naturgewalten, möglicherweise erneuter Disruptionen der weltweiten Lieferketten, Unfälle oder Insolvenzen im Luft- und Seefrachtverkehr könnte es zu Verzögerungen oder sogar zur Vernichtung von Warenlieferungen kommen. Diese Risiken könnten sich auf eine termingerechte Belieferung der Kunden auswirken und zu erhöhten Schadensersatzansprüchen und Reputationsschäden führen. Dieses Risiko wird weitestgehend durch entsprechende Versicherungen abgedeckt, die den Warenausfall und den Ertragsausfall decken. Auch eine Störung der Warenwirtschaftssysteme oder der an Partner ausgelagerten Warenlager und Logistik könnte zu Problemen bei der fristgerechten Belieferung führen und sich nachteilig auf Umsatz und Gewinn auswirken. Die Bewirtschaftung der größten Lagerflächen des Konzerns und der E-Commerce-Plattform wurde an externe Dienstleister ausgelagert. Somit wurde das Risiko reduziert, aber durch den nunmehr indirekten Zugriff auch dessen unmittelbare Beherrschbarkeit. Durch eine enge Zusammenarbeit mit den jeweiligen Partnern werden mögliche Probleme oder Schwierigkeiten frühzeitig erkannt und geeignete Gegenmaßnahmen ergriffen. Die Situation am Containermarkt hat sich im Hinblick auf die Verfügbarkeit an Containerschiffen sowie See- und Luftfrachtkosten zum Jahresende 2022 wieder deutlich verbessert. Die Logistik- und Beschaffungsrisiken werden vor diesem Hintergrund niedriger als im Vorjahr und somit als mittel eingestuft.
Möglicherweise wurden nicht alle zukünftigen Risiken in diesem Bericht berücksichtigt. Durch die Schaffung von organisatorischen Strukturen und Prozessen wird eine frühzeitige Identifikation und Bewertung von Risiken ermöglicht und somit auch der Einsatz von angemessenen Maßnahmen zur Gegensteuerung.
Die Einschätzung des Gesamtrisikos und der Chancen für das Jahr 2023 erfolgt auf der Grundlage des Risiko- und des Chancenmanagementsystems in Verbindung mit den eingesetzten Planungs-, Steuerungs- und Kontrollsystemen. Die Beurteilung der Risiken erfolgt unabhängig von der Beurteilung der Chancen, die sich für das Unternehmen ergeben können. Unter Ermittlung der Eintrittswahrscheinlichkeiten und Auswirkungen aller beschriebenen Risiken kann sich eine aus Sicht der Geschäftsführung entwicklungsbeeinträchtigende und aufgrund des Liquiditätsrisikos ggf. auch eine bestandsgefährdende Situation für den TOM TAILOR Konzern ergeben.
Die Weltwirtschaft ist in das Jahr 2023 mit einer Reihe von schwer vorhersehbaren und bedrohlichen Herausforderungen gestartet. Die Folgen der Pandemie wirken in Form von Lieferkettenproblemen, die besonders den Handel mit chinesischen Produkten betreffen, nach. Die russische Invasion in die Ukraine zeigt noch immer keine friedliche Lösung und wird auf unbestimmte Zeit den Welthandel, besonders in den Bereichen fossiler Rohstoffe und Nahrungsmittel, beeinflussen. Einzig die Inflation scheint, durch fiskal- und geldpolitische Maßnahmen in den Industrieländern, ihren Höhepunkt überschritten zu haben. In diesem Szenario erzeugen die Auswirkungen gewerkschaftlicher Lohnforderungen mit Anspruch auf Inflationsausgleich eine gewisse Unsicherheit.
Die Weltbank erwartet für 2023 ein globales Wachstum von 1,7 Prozent (2022: 3,2 Prozent) und von 2,7 Prozent für 2024. Der IWF prognostiziert eine Inflationsrate von 6,5 Prozent für dieses Jahr (2022: 8,8 Prozent) und von 4,1 Prozent für 2024.
Für Deutschland erwartet die Deutsche Bundesbank in diesem Jahr zunächst eine Schrumpfung, aber keinen schwerwiegenden Einbruch der Wirtschaftsleistung. Die Überwindung der akuten Gasmangellage und die getroffenen liquiditätspolitischen Maßnahmen der Regierung zugunsten der Wirtschaft und der Verbraucher haben zur Stabilisierung entscheidend beigetragen. In der zweiten Jahreshälfte rechnet die Bank zwar noch mit einem leichten Rückgang des Wirtschaftswachstums von 0,5 Prozent für 2023. Im Folgejahr 2024 prognostiziert sie jedoch ein Wachstum von 1,7 Prozent und für 2025 von 1,4 Prozent. Der Rückgang der Inflationsrate wird auf 6,3 Prozent im laufenden Jahr 2023 und auf 2,4 Prozent bis zum Jahr 2024 geschätzt.
Da die vom Ukraine-Krieg ausgehenden Gefahren unmittelbar auf politische Entscheidungen einwirken und Risiken für die wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland, Europa und die Welt bilden können, sind diese Daten jedoch mit größerer Unsicherheit behaftet.
Für die deutsche Mode- und Textilindustrie bleibt die Situation zu Beginn des vierten Krisenjahrs, nach der Pandemie und während des Ukrainekriegs, weiterhin belastend. Denn zusätzlich zu den bereits bestehenden Belastungen durch Konsumzurückhaltung und Kostensteigerungen wird die Branche vonseiten der Gewerkschaft mit deutlichen Lohnforderungen und einem Inflationsausgleich konfrontiert. Da Preisanhebungen im Markt nur teilweise durchsetzbar sind und die Kostenstrukturen nicht unbegrenzt angepasst werden können, drohen Umsatz- und Profitabilitätsverlust. Belastbare Prognosen sind unter diesen Umständen unwägbar.
Die Geschäftsführung der Tom Tailor Investment GmbH & Co. KG bewertet die aktuelle Situation des Konzerns aufgrund der Nachwirkungen der Pandemie sowie der wirtschaftlichen Auswirkungen des Angriffskriegs Russlands als herausfordernd und unsicher. Jedoch erwartet sie aufgrund der aktuellen Umsatzentwicklung, dass die Nachfrage in den meisten Märkten stabil bleibt. Daher geht die Geschäftsführung von einem Wachstum des Umsatzes und des Rohertrags im niedrigen zweistelligen Prozentbereich gegenüber dem Vorjahr aus und erwartet ein EBITDA auf Vorjahresniveau.
Hamburg, den 24. März 2023
Die Geschäftsführung
Tom Tailor, Komplementär GmbH
Fosun Fashion, Lifestyle GmbH
Aktiva
|
Stand am 31.12.2022
TEUR |
Stand am 31.12.2021
TEUR |
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| A. Anlagevermögen | ||
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | ||
| 1. Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte | 2.840 | 2.557 |
| 2. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte | 213.394 | 233.716 |
| 3. Geschäfts- oder Firmenwert | 133.373 | 131.101 |
| 4. Geleistete Anzahlungen | 853 | 259 |
| 350.460 | 367.633 | |
| II. Sachanlagen | ||
| 1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 3.362 | 3.005 |
| 2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 17.295 | 14.323 |
| 3. Geleistete Anzahlungen | 613 | 270 |
| 21.270 | 17.598 | |
| B. Umlaufvermögen | ||
| I. Vorräte | ||
| 1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe | 1.137 | 695 |
| 2. Fertige Erzeugnisse und Waren | 159.276 | 110.022 |
| 160.413 | 110.717 | |
| II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | ||
| 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 28.839 | 28.035 |
| 2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen | 320 | 0 |
| 3. Sonstige Vermögensgegenstände | 12.477 | 15.183 |
| 41.636 | 43.218 | |
| III. Flüssige Mittel | 38.106 | 36.352 |
| C. Rechnungsabgrenzungsposten | 3.553 | 3.634 |
| D. Aktive latente Steuern | 0 | 8.922 |
| 615.438 | 588.074 | |
|
Passiva |
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|
Stand am 31.12.2022
TEUR |
Stand am 31.12.2021
TEUR |
|
| A. Eigenkapital | ||
| I. Kapitalanteile der Kommanditisten | 10 | 10 |
| II. Rücklagen | 149.848 | 157.904 |
| III. Konzernbilanzverlust | -3.754 | 0 |
| IV. Eigenkapitaldifferenz aus Währungsumrechnung | 3.258 | 0 |
| V. Nicht beherrschende Anteile | 0 | 2.135 |
| 149.362 | 160.049 | |
| B. Rückstellungen | ||
| 1. Rückstellungen für Pensionen | 1.833 | 1.813 |
| 2. Steuerrückstellungen | 7.195 | 8.832 |
| 3. Sonstige Rückstellungen | 48.283 | 52.022 |
| 57.311 | 62.667 | |
| C. Verbindlichkeiten | ||
| 1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 259.224 | 219.863 |
| 2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 90.937 | 88.017 |
| 4. Sonstige Verbindlichkeiten | 18.331 | 20.889 |
| 408.594 | 365.158 | |
| D. Rechnungsabgrenzungsposten | 171 | 200 |
| 615.438 | 588.074 |
|
2022
TEUR |
2021
TEUR |
|
| 1. Umsatzerlöse | 611.316 | 0 |
| 2. Sonstige betriebliche Erträge | 35.860 | 0 |
| 647.176 | 0 | |
| 3. Materialaufwand | ||
| a) Aufwendungen für Roh-, Holfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren | 291.740 | 0 |
| b) Aufwendungen für bezogene Leistungen | 2.414 | 0 |
| 294.154 | 0 | |
| 4. Personalaufwand | ||
| a) Löhne und Gehälter | 83.707 | 0 |
| b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung | 15.995 | 0 |
| 99.702 | 0 | |
| 5. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen | 38.282 | 0 |
| 6. Sonstige betriebliche Aufwendungen | 200.355 | 0 |
| 14.683 | 0 | |
| 7. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | 128 | 0 |
| 8. Zinsen und ähnliche Aufwendungen | 15.344 | 0 |
| -15.216 | 0 | |
| 9. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | 2.927 | 0 |
| 10. Ergebnis nach Steuern | -3.460 | 0 |
| 11. Sonstige Steuern | 64 | 0 |
| 12. Jahresfehlbetrag | -3.524 | 0 |
| 13. Ergebnis nicht beherrschende Anteile | -230 | 0 |
| 14. Konzernjahresfehlbetrag / Konzernbilanzverlust | -3.754 | 0 |
Mit Datum vom 30. Dezember 2021 haben die beiden Kommanditisten der Tom Tailor Investment GmbH & Co. KG (im Folgenden "Mutterunternehmen") ihre jeweilige Beteiligung an der Tom Tailor GmbH, Hamburg, in das Mutterunternehmen zum Zeitwert eingebracht. Somit ist die Tom Tailor Investment GmbH & Co. KG seit dem 30. Dezember 2021 Mutterunternehmen der Tom Tailor GmbH und ihrer Tochterunternehmen. Die Tom Tailor Investment GmbH & Co. KG, Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRA 124436), macht als Tochterunternehmen der Fosun Fashion Lifestyle GmbH, Frankfurt, von den Erleichterungsvorschriften des § 291 HGB Gebrauch und ist daher von der gesetzlichen Pflicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses befreit. Der vorliegende Konzernabschluss wurde freiwillig unter Beachtung der Vorschriften des HGB und des Gesellschaftsvertrages erstellt.
Das Geschäftsjahr des Mutterunternehmens und damit des Konzerns und der konsolidierten Unternehmen entspricht grundsätzlich dem Kalenderjahr. Aus Gründen der Wesentlichkeit wurde als Erstkonsolidierungszeitpunkt der 31. Dezember 2021 gewählt. Da dieses Datum mit dem Bilanzstichtag für den Konzernabschluss zusammenfällt und das Mutterunternehmen als ehemalige Vorratsgesellschaft keine eigenen Erträge und Aufwendungen in 2021 erzielte, enthält die Gewinn- und Verlustrechnung für 2021 keine Werte.
Im Rahmen der Erstkonsolidierung im Geschäftsjahr 2021 wurden bei der Neubewertung der erworbenen Vermögensgegenstände und Schulden stille Reserven in Höhe von TEUR 243.750 aufgedeckt. Davon entfallen TEUR 149.042 auf die Marke "TOM TAILOR", TEUR 47.890 auf Stammkunden aus dem Geschäftsbereich Wholesale sowie TEUR 2.666 auf Kunden aus dem Online-Geschäft. Weiterhin wurden aktive latente Steuern auf bisher nicht bilanzierte Verlustvorträge in Höhe von TEUR 44.152 angesetzt. Unter Berücksichtigung der auf die stillen Reserven entfallenden passiven latenten Steuern in Höhe von TEUR 59.120 ergab sich eine Erhöhung des erworbenen Nettoreinvermögens von TEUR 184.630. Die Nutzungsdauer der Marke wurde mit 20 Jahren, die der Kundenstämme mit 7 bzw. 5 Jahren festgesetzt.
Im Rahmen der per 31. Dezember 2021 erstmalig durchgeführten Kapitalkonsolidierung wurde dem Zeitwert der Anteile an der Tom Tailor GmbH das anteilige neubewertete Eigenkapital des erworbenen Konzerns zum 31. Dezember 2021 gegenübergestellt. Daraus resultierte ein aktivischer Unterschiedsbetrag in Höhe von TEUR 131.101, der als Geschäfts- oder Firmenwert ausgewiesen und aufgrund engem wirtschaftlichen Zusammenhang mit der Marke ebenfalls linear über einen Zeitraum von 20 Jahren abgeschrieben wird.
Aufgrund besserer Erkenntnisse im Geschäftsjahr 2022 wurden gemäß § 301 Abs. 2 Satz 2 HGB und im Einklang mit DRS 23.78 die aktiven latenten Steuern auf bisher nicht bilanzierte Verlustvorträge den eingereichten Steuererklärungen angepasst. Die Höhe der im Rahmen der Neubewertung noch nicht bilanzierten aktiven latenten Steuern auf Verlustvorträge zum 31. Dezember 2021 beläuft sich nun auf TEUR 34.861.
Daraus ergibt sich rückwirkend eine Anpassung des Geschäfts- oder Firmenwertes auf TEUR 140.392. Die Anpassung erfolgte erfolgsneutral per 1. Januar 2022 ohne Änderung der Vorjahreswerte.
Der Konzernabschluss umfasst als Mutterunternehmen die Tom Tailor Investment GmbH & Co. KG, Hamburg, und grundsätzlich ihre unmittelbaren und mittelbaren Tochtergesellschaften sofern ein beherrschender oder maßgeblicher Einfluss vorliegt.
In den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2022 wurden daher gem. § 294 Abs. 1 HGB die folgenden Tochtergesellschaften einbezogen:
Unmittelbare Tochtergesellschaften
Tom Tailor GmbH, Hamburg
| Mittelbare Tochtergesellschaften | |
| Tom Tailor Retail GmbH, Hamburg | TT textiles GmbH, Bischofswerda |
| TOM TAILOR Gesellschaft m.b.H ., Wörgl/Österreich | TOM TAILOR Lizenzmanagement GmbH, Oststeinbek |
| TOM TAILOR (Schweiz) AG, Baar/Schweiz | WHS Tom Tailor BH d.o.o., Sarajevo/Bosnien- Herzegowina |
| Tom Tailor Benelux B.V ., Almere/Niederlande | TOM TAILOR E-Commerce GmbH, Hamburg |
| TOM TAILOR FRANCE SARL, Paris/Frankreich | TOM TAILOR Verwaltungs-GmbH, Hamburg |
| TOM TAILOR Retail Kft ., Budapest/Ungarn | TOM TAILOR Retail Gesellschaft m.b.H., Wörgl/Österreich |
| TOM TAILOR South Eastern Europe Holding GmbH, Wörgl/Österreich | TOM TAILOR (Schweiz) Retail AG, Baar/Schweiz |
| TOM TAILOR Retail Poland Sp. z o.o ., Breslau/Polen | TT RETAIL GmbH, Lindau |
| TOM TAILOR Sourcing Ltd ., Hongkong/China | Tom Tailor Sarajevo d.o.o, Sarajevo/Bosnien- Herzegowina |
| TOM TAILOR Asia Ltd ., Hongkong/China | TOM TAILOR Beograd d.o.o ., Belgrad/Serbien |
| TOM TAILOR RUS LLC, Moskau/Rus sland | Tom Tailor Sofia EOOD, Sofia/Bulgarien |
| TOM TAILOR Retail Slovakia s.r.o ., Bratislava/Slowakei | Tom Tailor Zagreb d.o.o ., Zagreb/Kroatien |
| TOM TAILOR VELEPRODAJA d.o.o ,, Lesce/Slowenien | TOM TAILOR Lesce d.o.o ., Lesce/Slowenien |
| TOM TAILOR VELEPRODAJA d.o.o ,, Belgrad/Serbien | TOM TAILOR DOOEL, Skopje/Mazedonien |
| TOM TAILOR Italy SRL, Bozen/Italien | TOM TAILOR Trading (Shang hai) Company Limited, Shanghai/China |
| TOM TAILOR RETAIL RO SRL, Bukarest/Rumänien |
Aufgrund ihrer untergeordneten Bedeutung für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns wird gem. § 296 Abs. 1 HGB die Tom Tailor CND Inc., Montreal/Kanada nicht in den Konzernabschluss einbezogen.
Die Muttergesellschaft hält zum 31. Dezember 2022 sämtliche Anteile an allen Tochterunternehmen. Bei den nachfolgend angeführten Tochterunternehmen bestanden im Vorjahr noch Fremdanteile in folgender Höhe:
| In den Konzernabschluss einbezogene Tochterunternehmen mit Fremdanteilen | Kapitalanteil | |
|
31.12.2022
in % |
31.12.2021
in % |
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| TOM TAILOR South Eastern Europe Holding GmbH, Wörgl Österreich | 100 | 80 |
| Tom Tailor Sarajevo d.o.o., Sarajevo/Bosnien-Herzogowina | 100 | 80 |
| TOM TAILOR Beograd d.o.o., Belgrad/Serbien | 100 | 80 |
| Tom Tailor Sofia EOOD, Sofia/Bulgarien | 100 | 80 |
| Tom Tailor Zagreb d.o.o., Zagreb/Kroatien | 100 | 80 |
| TOM TAILOR Lesce d.o.o., Lesce/Slowenien | 100 | 80 |
| TOM TAILOR DOOEL, Skopje/Mazedonien | 100 | 80 |
| TOM TAILOR Sourcing ltd., Hongkong/China | 100 | 75 |
| TOM TAILOR RETAIL RO SRL, Bukarest/Rumänien | 100 | 90,2 |
Die Tom Tailor GmbH hat im Geschäftsjahr 2022 ihre Anteile an der TOM TAILOR South Eastern Europe Holding GmbH, Wörgl/Österreich, für einen Kaufpreis in Höhe von EUR 9,7 Mio. von 80 % auf 100 % aufgestockt. Der Kaufpreis wurde in Höhe von EUR 9,3 Mio. durch Aufrechnung mit bestehenden Forderungen gegenüber dem Verkäufer geleistet. Des Weiteren hat die Tom Tailor GmbH ihre Anteile an der TOM TAILOR Sourcing Ltd., Hongkong/China, für einen Kaufpreis in Höhe von EUR 0,7 Mio. von 75 % auf 100 % aufgestockt. Am 31. Dezember 2022 hält die Muttergesellschaft demnach an allen Tochtergesellschaften sämtliche Kapitalanteile.
Dem Konzernabschluss liegen die Jahresabschlüsse der einbezogenen Unternehmen zu Grunde.
Bei sämtlichen in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen deckt sich der Stichtag des Einzelabschlusses mit dem Stichtag des Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2022.
Die Kapitalkonsolidierung der voll einbezogenen Unternehmen erfolgte nach der angelsächsischen Methode (Erwerbsmethode), die zwischen Erstkonsolidierung und Folgekonsolidierung differenziert.
Die Kapitalkonsolidierung für Erwerbsvorgänge ab dem 1. Januar 2010 erfolgt gemäß § 301 Abs. 1 Satz 2 HGB nach der Neubewertungsmethode.
Hierbei wird der Wertansatz der dem Mutterunternehmen gehörenden Anteile mit dem auf diese Anteile entfallenden Betrag des Eigenkapitals der Tochtergesellschaften verrechnet. Das Eigenkapital ist dabei entsprechend der Neubewertungsmethode mit dem Betrag anzusetzen, der dem Zeitwert der in den Konzernabschluss aufzunehmenden Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten und Sonderposten entspricht, der diesen zum Erstkonsolidierungszeitpunkt beizulegen ist. Rückstellungen sind nach § 253 Abs. 1 Satz 2 und 3 Abs. 2 HGB und latente Steuern nach § 274 Abs. 2 HGB zu bewerten. Die Verrechnung erfolgt gemäß § 301 Abs. 2 HGB zu dem Zeitpunkt, zu dem das Unternehmen Tochterunternehmen geworden ist.
Bei der Erstkonsolidierung von Erwerbsvorgängen vor dem 1. Januar 2010 wurde die Buchwertmethode gemäß § 301 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 HGB a. F. mit den gemäß § 301 Abs. 2 HGB a. F. möglichen Erstkonsolidierungszeitpunkten angewandt.
Die aktivischen Unterschiedsbeträge aus der Kapitalkonsolidierung wurden dem Geschäfts- und Firmenwert zugeordnet und werden planmäßig über die Nutzungsdauer abgeschrieben.
Die Folgekonsolidierung ab dem Geschäftsjahr 2022 erfasst den Konzernanteil der nach dem Stichtag der Erstkonsolidierung erwirtschafteten Ergebnisse der Konzerngesellschaften im Konzernergebnis.
Der Ausgleichsposten für nicht beherrschende Anteile bemaß sich grundsätzlich am Eigenkapital der jeweiligen Einzelgesellschaft unter Berücksichtigung der einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden. Für Erwerbsvorgänge ab dem 1. Januar 2010 enthielt der Ausgleichsposten für nicht beherrschende Anteile außerdem Anteile an den aufgedeckten stillen Reserven und Lasten sowie die anteiligen Ergebnisbestandteile aus der Folgekonsolidierung der entsprechend der Neubewertungsmethode in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen.
Die gegenseitigen Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen den Konzerngesellschaften wurden im Rahmen der Schuldenkonsolidierung untereinander aufgerechnet. Ergebnisauswirkungen aus der Bewertung der konzerninternen Schuldverhältnisse im Jahresabschluss der einbezogenen Unternehmen wurden erfolgswirksam eliminiert. Währungsbedingte Aufrechnungsdifferenzen wurden gemäß DRS 25.80 grundsätzlich ergebniswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Währungsbedingte Aufrechnungsdifferenzen aus eigenkapitalähnlichen Darlehen wurden gemäß DRS 25.81 ergebnisneutral in den Posten "Eigenkapitaldifferenz aus Währungsumrechnung" eingestellt.
In der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung wurden alle Umsätze zwischen den Konzerngesellschaften und die übrigen konzerninternen Erträge und Aufwendungen einschließlich der Gewinnausschüttungen von Konzernunternehmen voll bzw. anteilig konsolidiert.
Zwischenergebnisse aus Vorratsbeständen konzerninterner Lieferungen wurden eliminiert. Die Währungsumrechnung erfolgte zum Durchschnittskurs in Euro. Die Durchschnittsermittlung erfolgt vereinfachend mit dem Mittelwert der Abrechnungsperiode.
Die Abgrenzung von latenten Steuern aus Konsolidierungsmaßnahmen erfolgt grundsätzlich gemäß § 306 HGB insoweit, als sich der abweichende Steueraufwand in den späteren Geschäftsjahren ausgleicht. Die Ermittlung der latenten Steuern wurde auf Basis der zukünftigen Steuerbelastungen der betreffenden Gesellschaften vorgenommen. Aktive und passive latente Steuern werden gegebenenfalls saldiert ausgewiesen. Es besteht ein Ergebnisabführungsvertrag zwischen der Tom Tailor GmbH, Hamburg, und der Tom Tailor Retail GmbH, Hamburg. Die Tom Tailor GmbH ist Organträgerin der ertragssteuerlichen Organschaft mit der Tom Tailor Retail GmbH, Hamburg, und der Tom Tailor E-Commerce GmbH.
Die Aktiv- und Passivposten der auf fremde Währung lautenden Bilanzen der ausländischen Gesellschaften werden mit Ausnahme des Eigenkapitals, das zum historischen Kurs in Euro umzurechnen ist, zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag in Euro umgerechnet. Die Posten der Gewinn- und Verlustrechnung werden zum Durchschnittskurs in Euro umgerechnet. Die Durchschnittsermittlung erfolgt vereinfachend mit dem Mittelwert der Abrechnungsperiode.
Die Währungsunterschiede, die sich durch die Umrechnung der Vermögens-, Kapital- und Schuldposten der auf fremde Währung lautende Abschlüsse von voll einbezogenen Konzerngesellschaften sowie Währungsunterschiede, die sich aus der historischen Umrechnung des Eigenkapitals von in fremder Währung geführten Gesellschaften ergeben, werden - soweit diese nicht auf "Nicht beherrschende Anteile" entfallen - erfolgsneutral der "Eigenkapitaldifferenz aus Währungsumrechnung" zugeordnet.
Der Grundsatz der Stetigkeit der Konsolidierungsmethoden und der Währungsumrechnung wird beachtet.
Bei den in den Konzernabschluss einbezogenen ausländischen Gesellschaften wurden die nach landesrechtlichen Vorschriften aufgestellten Jahresabschlüsse der Konsolidierung zu Grunde gelegt. Die Jahresabschlüsse der ausländischen und inländischen Konzernunternehmen wurden, soweit dies erforderlich war, im Rahmen der Konsolidierung an die konzerneinheitlichen Bilanzierungsgrundsätze angepasst.
Darstellung, Gliederung, Ansatz und Bewertung des Konzernabschlusses entsprechen den Vorjahresgrundsätzen.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Im Berichtsjahr wurden Entwicklungsleistungen in Ausübung des Wahlrechts nach § 248 Abs. 2 HGB in Höhe von TEUR 1.035 (Vorjahr: TEUR 842) als selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände aktiviert. Die Bewertung erfolgt zu Herstellungskosten vermindert um planmäßige kumulierte Abschreibungen. Die Herstellungskosten umfassen Material- und Fertigungseinzelkosten sowie angemessene Teile zugehöriger Gemeinkosten. Die Abschreibungen werden nach Fertigstellung im Vorjahr linear über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von 5 Jahren vorgenommen.
Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten vermindert um planmäßige kumulierte Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen werden linear über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von drei bis zehn Jahren vorgenommen.
Das Sachanlagevermögen ist mit den aktivierungspflichtigen Anschaffungs-/Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Abschreibungen erfolgen linear über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer (zwischen einem und zehn Jahren).
Abnutzbare bewegliche geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten bis EUR 800,00 werden analog § 6 Abs. 2 EStG im Jahr der Anschaffung oder Herstellung voll abgeschrieben.
Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen ermittelte Wert von Gegenständen des Anlagevermögens über dem Wert liegt, der ihnen am Bilanzstichtag beizulegen ist, wird dem durch außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung getragen. Stellt sich in einem späteren Geschäftsjahr heraus, dass die Gründe hierfür nicht mehr bestehen, so wird der Betrag dieser Abschreibungen im Umfang der Werterhöhung unter Berücksichtigung der Abschreibungen, die inzwischen vorzunehmen gewesen wären, zugeschrieben.
Die Bewertung der Vorräte erfolgt zu Anschaffungskosten einschließlich Anschaffungsnebenkosten oder niedrigeren Zeitwerten, wobei für Lager- und Verwertungsrisiken Abschläge in angemessenem Umfang vorgenommen wurden.
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden zu Nennwerten angesetzt. Alle erkennbaren Einzelrisiken werden bei der Bewertung berücksichtigt. Soweit eine Warenkreditversicherung besteht, wurden die Ausfallrisiken unter Berücksichtigung des versicherten Volumens und des Selbstbehalts ermittelt. Dem allgemeinen Kreditrisiko wird durch eine Pauschalwertberichtigung auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Rechnung getragen.
Die Pensionsverpflichtungen werden versicherungsmathematisch unter Zugrundelegung biometrischer Wahrscheinlichkeiten (Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck) nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren ermittelt. Bei der Festlegung des laufzeitkongruenten Rechnungszinssatzes wird in Anwendung des Wahlrechts nach § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB bei der Abzinsung pauschal eine durchschnittliche Restlaufzeit von 15 Jahren unterstellt. Der zum Abschlussstichtag verwendete Rechnungszinssatz beträgt 1,78 % (Vorjahr: 1,87 %).
Der Rechnungszinssatz basiert entsprechend § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB auf dem von der Deutschen Bundesbank ermittelten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre.
Aus der Abzinsung der Rückstellungen für Pensionen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre ergibt sich zum 31. Dezember 2022 im Vergleich zur Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre eine Verminderung der Rückstellungen für Pensionen (Unterschiedsbetrag) in Höhe von TEUR 86 (Vorjahr: TEUR 135).
Da bei den Anwärtern ausschließlich feste Pensionshöhen zugesagt wurden, haben Renten- und Gehaltstrends keine Auswirkung auf die Höhe der künftigen Pensionszahlungen und wurden daher mit 0,00 % angesetzt. Bei Rentnern wurde ein Rententrend von 2,0 % (Vorjahr 1,7 %) p.a. berücksichtigt. Da sich die Pensionsrückstellungen neben den Rentnern ausschließlich auf unverfallbare Anwartschaften von nicht mehr aktiven Personen beziehen, wurde eine Fluktuationsrate von 0,00 % angesetzt.
Vermögensgegenstände, die dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen, unbelastet und insolvenzsicher sind, sowie ausschließlich zur Erfüllung von Schulden aus Pensionsverpflichtungen dienen (Deckungsvermögen) werden gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB unmittelbar mit den korrespondierenden Schulden verrechnet.
Das Deckungsvermögen ist zum Zeitwert bewertet. Der beizulegende Zeitwert des Deckungsvermögens (Rückdeckungsversicherungen) entspricht den fortgeführten Anschaffungskosten gemäß § 255 Abs. 4 Satz 3 HGB und besteht aus dem so genannten geschäftsplanmäßigen Deckungskapital des Versicherungsunternehmens zuzüglich eines gegebenenfalls vorhandenen Guthabens aus Beitragsrückerstattungen (so genannte unwiderrufliche Überschussbeteiligung).
Die übrigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages bewertet. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern ausreichend objektive Hinweise für deren Eintritt vorliegen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre, der von der Deutsche Bundesbank zum Bilanzstichtag ermittelt wurde, abgezinst.
Die Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag bilanziert.
Latente Steuern aus den Einzelabschlüssen (Handelsbilanz II - Steuerbilanz-Unterschiede) der einbezogenen Gesellschaften und latente Steuern auf Konsolidierungsmaßnahmen wurden auf der Basis der zukünftigen Steuerbelastung der einbezogenen Gesellschaften ermittelt. Aktive latente Steuern umfassen auch latente Steuern auf steuerliche Verlustvortragsmöglichkeiten. Latente Steuern auf Konsolidierungsmaßnahmen wurden mit latenten Steuern aus den Einzelabschlüssen verrechnet und zusammengefasst ausgewiesen.
Forderungen und Verbindlichkeiten in Fremdwährung mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr werden zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag umgerechnet. Insofern sind im vorliegenden Konzernabschluss unrealisierte Gewinne und Verluste aus der Währungsumrechnung enthalten. Bei einer Restlaufzeit von über einem Jahr erfolgt die Umrechnung mit dem Wechselkurs zum Zeitpunkt des Entstehens. Bei Wechselkursänderungen bis zum Bilanzstichtag erfolgt die Bewertung grundsätzlich zum Wechselkurs des Bilanzstichtags unter Beachtung des Niederstwertprinzips auf der Aktiv- und des Höchstwertprinzips auf der Passivseite.
Die gesondert dargestellte Entwicklung des Anlagevermögens (Anlage 6) ist integraler Bestandteil des Konzernanhangs.
Der Gesamtbetrag der im abgelaufenen Geschäftsjahr angefallenen Forschungs- und Entwicklungskosten beträgt TEUR 11.714. Davon entfallen auf selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens TEUR 1.035.
Im Rahmen der Erstkonsolidierung im Vorjahr wurden bei der Neubewertung der erworbenen Vermögensgegenstände und Schulden stille Reserven aufgedeckt. Davon entfielen TEUR 149.042 auf die Marke "TOM TAILOR", TEUR 47.890 auf den Kundenstamm des Geschäftsbereichs Wholesale sowie TEUR 2.666 auf Kunden aus dem Online-Geschäft. Auf diese aufgedeckten stillen Reserven entfielen passive latente Steuern in Höhe von TEUR 59.120. Die Nutzungsdauer der Marke wurde auf Basis der bereits langfristigen Nutzung der Markenrechte (über 50 Jahre) mit 20 Jahren, die der Kundenstämme mit 7 bzw. 5 Jahren festgesetzt.
Der Geschäfts- oder Firmenwert in Höhe von TEUR 133.373 wird aufgrund des engen wirtschaftlichen Zusammenhangs mit der Marke linear über einen Zeitraum von 20 Jahren abgeschrieben.
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben in Höhe von TEUR 4.146 (Vorjahr: TEUR 5.004) eine Restlaufzeit von über einem Jahr.
Die sonstigen Vermögensgegenstände enthielten im Vorjahr Ansprüche aus staatlichen Unterstützungshilfen zum Verlustersatz in Österreich in Höhe von TEUR 1.613.
Im Geschäftsjahr 2022 wurden aktive latente Steuern auf zum Ende des Berichtsjahres bestehende körperschaftsteuerliche und gewerbesteuerliche Verlustvorträge in Höhe von insgesamt TEUR 48.114 (Vorjahr TEUR 61.152) gebildet. Die Geschäftsführung des Mutterunternehmens geht in den nächsten Jahren von einer positiven Ertragslage der Tom Tailor Investment GmbH & Co. KG und ihrer Tochtergesellschaften aus. Vor diesem Hintergrund wird damit gerechnet, dass die bestehenden steuerlichen Verlustvorträge zukünftig mit positiven Ergebnissen verrechnet und mithin in Höhe des der Bewertung der aktiven latenten Steuern zugrunde gelegten Umfangs genutzt werden können.
Auf Abweichungen zwischen Handels- und Steuerbilanz u.a. im Zusammenhang mit der steuerlichen Nichtanerkennung von außerplanmäßigen Abschreibungen, der Bewertung von Rückbauverpflichtungen, Pensions- und Drohverlustrückstellungen in Handels- und Steuerbilanz wurden aktive latente Steuern in Höhe von TEUR 3.758 (Vorjahr TEUR 5.145) gebildet
Auf Konsolidierungssachverhalte wurden weitere aktive latente Steuern in Höhe von TEUR 3.759 (Vorjahr: TEUR 2.555) gebildet. Diese resultieren im Wesentlichen aus der erfolgten Zwischengewinneliminierung.
Die mit den aktiven latenten Steuern verrechneten passiven latenten Steuersalden am Ende des Geschäftsjahres 2022 betragen TEUR 55.631 (Vorjahr TEUR 59.930) und entfallen in Höhe von TEUR 54.731 (Vorjahr TEUR 59.120) auf die Aufdeckung der stillen Reserven im Rahmen der Neubewertung bei der Erstkonsolidierung und in Höhe von TEUR 900 (Vorjahr TEUR 810) Höhe auf die selbst geschaffenen immateriellen Vermögenswerte.
Der für die Ermittlung der latenten Steuern verwendete durchschnittliche kombinierte Steuersatz beträgt 31,72 % (Vorjahr 31,72 %).
Die Kapitalanteile der Kommanditisten betragen unverändert zum Vorjahr TEUR 10. Die Tom Tailor Komplementär GmbH ist als persönlich haftende Gesellschafterin nicht am Eigenkapital beteiligt.
Im Rahmen der Aufstockung der Anteile an der TOM TAILOR South Eastern Europe Holding GmbH, Wörgl/Österreich, und der TOM TAILOR Sourcing Ltd., Hongkong/China, wurde von dem Kaufpreis in Höhe von EUR 9,7 Mio. ein Betrag von EUR 3,7 Mio. und von dem Kaufpreis in Höhe von EUR 0,7 Mio. ein Betrag von EUR -1,3 Mio. mit dem entsprechenden Minderheitenanteil verrechnet. Die Transaktionen wurden in Ausübung des Wahlrechts nach DRS 23.171 als Kapitalvorgang abgebildet. Dementsprechend wurde die Differenz (EUR 8,1 Mio.) zwischen den Anschaffungskosten (insgesamt EUR 10,4 Mio.) und den auf diese Gesellschaften entfallenden Anteil anderer Gesellschafter am Eigenkapital im Zeitpunkt des Erwerbs (EUR 2,4 Mio.) erfolgsneutral mit dem Konzerneigenkapital (mit den Rücklagen) verrechnet. Hätte man das nach DRS 23.171 bestehende Wahlrecht dahingehend ausgeübt, die Transaktion als Erwerbsvorgang abzubilden, hätten sämtliche Vermögensgegenstände und Schulden der beiden Gesellschaften anteilig neu bewertet werden müssen und danach bestehenden Differenzen entsprechend der Neubewertungsmethode gemäß § 301 Abs. 3 behandelt werden müssen.
Die Rücklagen haben sich aufgrund der beschriebenen Aufstockung von Anteilen an Tochterunternehmen von TEUR 157.904 im Vorjahr auf TEUR 149.848 per 31. Dezember 2022 verringert.
Gemäß § 268 Abs. 8 HGB unterliegt die Aktivierung selbst geschaffener immaterieller Vermögensgegenstände bei den einbezogenen Konzerngesellschaften in Höhe von TEUR 2.840 einer Ausschüttungssperre.
Aus der Abzinsung der Rückstellungen für Pensionen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre im Vergleich zur Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre ergibt sich auf der Ebene der Muttergesellschaft zum Bilanzstichtag ein Unterschiedsbetrag in Höhe von TEUR 86. Dieser ist nach § 253 Abs. 6 Satz 2 HGB ausschüttungsgesperrt.
Darüber hinaus unterliegen gemäß § 268 Abs. 8 HGB in der Bilanz enthaltene aktive latente Steuern auf Ebene der Tom Tailor GmbH in Höhe von TEUR 15.674 (Vorjahr: TEUR 20.538) ebenfalls einer Ausschüttungssperre.
Für frühere Organmitglieder der Tom Tailor GmbH wurden im Berichtsjahr Pensionsrückstellungen in Höhe von TEUR 708 (Vorjahr TEUR 700) gebildet.
Angaben zur Verrechnung mit Deckungsvermögen nach § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB:
|
31.12.2022
TEUR |
31.12.2021
TEUR |
|
| Pensionsverpflichtung | 2.073 | 2.059 |
| Deckungsvermögen (beizulegender Zeitwert) | -240 | -246 |
| 1.833 | 1.813 |
Die fortgeführten Anschaffungskosten des Deckungsvermögens entsprechen den beizulegenden Zeitwerten.
Die sonstigen Rückstellungen betreffen im Wesentlichen folgende Positionen:
|
31.12.2022
TEUR |
31.12.2021
TEUR |
|
| Ausstehende Eingangsrechnungen | 13.892 | 12.061 |
| Personalrückstellungen | 11.009 | 12.812 |
| Drohende Verluste | 6.780 | 9.819 |
| Kundenboni und Rückvergütung | 4.202 | 3.337 |
| Rückbau | 3.575 | 3.284 |
| Retouren | 3.016 | 4.239 |
| sonstige | 5.809 | 6.470 |
| 48.283 | 52.022 |
|
unter 1 Jahr
Mio. EUR |
Restlaufzeit davon 1 bis 5 Jahre
Mio. EUR |
über 5 Jahre
Mio. EUR |
Gesamt
Mio. EUR |
|
| 1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 27,0 | 232,2 | 0,0 | 259,2 |
| (2021) | (33,0) | (187,0) | (0,0) | (220,0) |
| 2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 90,9 | 0,0 | 0,0 | 90,9 |
| (2021) | (88,0) | (0,0) | (0,0) | (88,0) |
| 3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 0,3 | 39,8 | 0,0 | 40,1 |
| (2021) | (0,2) | (36,2) | (0,0) | (36,4) |
| 4. Sonstige Verbindlichkeiten | 17,0 | 1,3 | 0,0 | 18,3 |
| (2021) | (18,5) | (2,2) | (0,1) | (20,8) |
| 'davon aus Steuern | 7,1 | 0,0 | 0,0 | 7,1 |
| '(2021) | (7,0) | (0,0) | (0,0) | (7,0) |
| 'davon im Rahmen der soz. Sicherheit | 1,5 | 0,0 | 0,0 | 1,5 |
| '(2021) | (1,3) | (0,0) | (0,0) | (1,3) |
| 31. Dezember 2022 | 135,2 | 273,3 | 0,0 | 408,5 |
| (2021) | (139,7) | (225,4) | (0,1) | (365,2) |
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind durch die Verpfändung der Anteile an den Tochtergesellschaften der Tom Tailor GmbH, Hamburg, die Verpfändung der Bankguthaben der Tom Tailor GmbH, Hamburg, der Tom Tailor Retail GmbH, Hamburg, der TOM TAILOR E-Commerce GmbH, Hamburg sowie der TOM TAILOR Retail Gesellschaft m.b.H., Wörgl/ Österreich, in Höhe von insgesamt 7,1 Mio. EUR, die Globalzession sämtlicher Forderungen in Höhe von insgesamt 14,6 Mio. EUR der Tom Tailor GmbH, Hamburg, die Sicherungsübereignung von Vorratsvermögen in Höhe von insgesamt 108,1 Mio. EUR und des Sachanlagevermögens in Höhe von insgesamt 3,4 Mio. EUR der Tom Tailor GmbH, Hamburg, sowie durch die Sicherungsübereignung der Marken und Markenrechte sowie der Internetdomains der Tom Tailor GmbH besichert. Das Recht zur Sicherheitenverwertung wird ausgelöst, wenn ein Kündigungsgrund gemäß der bestehenden Kreditverträge vorliegt.
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen mit 39,8 Mio. EUR (Vorjahr: EUR 36,2 Mio.) das von der FOSUN International Ltd., HongKong, gewährte Darlehen inkl. Zinsen.
Die Umsatzerlöse nach Vertriebskanälen und Regionen gliedern sich wie folgt:
| 2022 | ||
| TEUR | % | |
| Wholesale | 353.150 | 57,8 |
| Retail | 258.166 | 42,2 |
| 611.316 | 100 | |
| davon: | ||
| Inland | 296.021 | 48,4 |
| Ausland | 315.295 | 51,6 |
Unter den sonstigen betrieblichen Erträgen sind periodenfremde Erträge in Höhe von TEUR 13.735 ausgewiesen. Es handelt sich hierbei im Wesentlichen um Erträge außergewöhnlicher Bedeutung aus der Auflösung von Wertberichtigungen des Vorratsvermögens in Höhe von TEUR 7.350, um Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von TEUR 5.057 und um Erträge aus der Gewährung staatlicher Liquiditätshilfen im Zusammenhang mit den verhängten Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie für in Vorjahren erlittenen Verlusten in Höhe von TEUR 1.018.
Darüber hinaus beinhalten die sonstigen betrieblichen Erträge im Geschäftsjahr Erträge aus der Auflösung von Wertberichtigungen in Höhe von TEUR 7.385. Diese resultieren im Wesentlichen aus der Auflösung von Forderungen gegenüber dem ehemaligen Minderheitenanteilseigner an der Tom Tailor South Eastern Europe GmbH, der Sportina BLED d.o.o., im Zuge des Verkaufs der Minderheitenanteile an die Tom Tailor GmbH in Höhe von TEUR 6.776. Diese sind hinsichtlich ihrer Größenordnung als außergewöhnlich zu klassifizieren.
In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind Erträge aus der Währungsumrechnung in Höhe von TEUR 9.291 enthalten.
Von den Österreichischen und Schweizer Tochterunternehmen wurden Anträge auf staatliche Unterstützungsleistungen zur Bewältigung der negativen Auswirkungen der Corona-Pandemie gestellt. Die bewilligten Mittel in Höhe von insgesamt TEUR 1.018 sind hinsichtlich ihrer Bedeutung außergewöhnlich.
Im Posten "Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung" sind Aufwendungen für Altersversorgung in Höhe von TEUR 753 enthalten.
In den Abschreibungen des Geschäftsjahrs 2022 in Höhe TEUR 38.282 sind außerplanmäßige Abschreibungen in Höhe von TEUR 760 enthalten.
Unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind periodenfremde Aufwendungen in Höhe von TEUR 279 insbesondere aus Verlusten aus Anlagenabgängen, ausgewiesen.
Im Geschäftsjahr 2022 waren Abschreibungen auf Forderungen in Höhe von TEUR 1.100 vorzunehmen.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten Aufwendungen aus der Währungsumrechnung in Höhe von TEUR 9.796.
Mit den sonstigen betrieblichen Aufwendungen saldiert ausgewiesen ist der Verbrauch der Rückstellung für drohende Verluste in Höhe von TEUR 2.795.
Die Zinsen und ähnlichen Aufwendungen betreffen mit TEUR 3.563 nicht zum Konsolidierungskreis der Tom Tailor Investment GmbH & Co. KG gehörende verbundene Unternehmen.
Die Zinsen und ähnliche Aufwendungen betreffen in Höhe von TEUR 47 Aufwendungen aus der Aufzinsung von Rückstellungen.
Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag in Höhe von TEUR 2.927 setzen sich zusammen aus laufenden Ertragsteuern in Höhe von TEUR 5.566, der Erhöhung der aktiven latenten Steuern in Höhe von TEUR 370 und aus einem Ertrag aus der Reduktion der Rückstellung für Steuern Vorjahre in Höhe von TEUR 2.269.
Die Ergebnisanteile nicht beherrschender Anteile setzen sich wie folgt zusammen:
|
31.12.2022
TEUR |
|
| Anteile nicht beherrschender Gesellschafter an Jahresüberschüssen | 230 |
| Jahresfehlbeträgen | 0 |
| 230 |
Hinsichtlich Angaben nach § 313 Abs. 2 HGB verweisen wir auf die unter dem Punkt "B. Abgrenzung des Konsolidierungskreises" enthaltenen Aufstellungen und Angaben.
Für folgende Gesellschaften wurde die Aufstellungs- und Offenlegungserleichterungen nach § 264 Abs. 3 HGB in Anspruch genommen:
- Tom Tailor GmbH, Hamburg
- Tom Tailor Retail GmbH, Hamburg
- Tom Tailor E-Commerce GmbH, Hamburg
Der Konzern beschäftigte in 2022 durchschnittlich 3.262 Mitarbeiter (31. Dezember des Vorjahres: 3.423), von denen 1.761 (31. Dezember des Vorjahres: 1.769) in einem Vollzeit-Beschäftigungsverhältnis, 1.028 (31. Dezember des Vorjahres: 1.059) in einem Teilzeit-Beschäftigungsverhältnis und 473 (31. Dezember des Vorjahres: 595) als Aushilfen angestellt waren.
Davon werden 1.320 (31. Dezember des Vorjahres: 1.385) Arbeitnehmer im Inland und 1.942 (31. Dezember des Vorjahres: 2.038) im Ausland beschäftigt.
Am 31. Dezember 2022 bestanden folgende Miet- und Leasingverpflichtungen:
|
bis 1 Jahr
EUR Mio. |
Gesamt
EUR Mio. |
|
| Geschäftsräume (inkl. Lager) | 34,1 | 111,3 |
| Kraftfahrzeuge | 0,6 | 1,2 |
| 34,7 | 112,5 |
Die Laufzeiten der Miet- und Leasingverpflichtungen sind unterschiedlich und erstrecken sich bei den Geschäftsräumen bis zum Jahr 2032 sowie bei den Kraftfahrzeugen bis längstens 2026.
Darüber hinaus bestehen aus einem Logistik-Outsourcing-Vertrag Mindestabnahmeverpflichtungen in Höhe von insgesamt EUR 81,6 Mio., davon innerhalb eines Jahres in Höhe von EUR 17,1 Mio., Mindestabnahmeverpflichtungen aus Dienstleistungsverträgen in E-Commerce, Vertrieb und Marketing in Höhe von insgesamt EUR 22,7 Mio., davon innerhalb eines Jahres in Höhe von EUR 6,2 Mio., Mindestabnahmeverpflichtungen aus Cloud-Service-Verträgen in Höhe von insgesamt EUR 13,8 Mio., davon innerhalb eines Jahres in Höhe von EUR 3,1 Mio. sowie die Verpflichtung zur Abnahme vorproduzierter Ladeneinrichtungen bis 2023 in Höhe von EUR 3,6 Mio.
Die Tom Tailor GmbH hat mit Bescheid vom 19. Oktober 2021 einen Bescheid über die Gewährung einer Billigkeitsleistung des Bundes in Form einer Corona-Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen, Soloselbstständige und Angehörige der Freien Berufe, die in Folge der Corona-Krise erhebliche Umsatzausfälle erleiden in Höhe von insgesamt EUR 24,7 Mio. erhalten ("Überbrückungshilfe III"). Es handelt sich bei der ausgereichten Überbrückungshilfe um eine Billigkeitsleistung des Bundes. Die Bewilligung der Höhe der Überbrückungshilfe ergeht unter dem Vorbehalt der vollständigen Prüfung des Antrags und der endgültigen Festsetzung in einem Schlussbescheid. Für den Fall, dass sich die dem Antrag zugrunde liegenden Angaben und Schätzungen bis zum Zeitpunkt der Schlussabrechnung (spätestens bis zum 30. Juni 2023) ändern oder gegen die dem Bescheid zugrunde liegenden Bestimmungen verstoßen wird, kann der Bescheid widerrufen werden und die Rückzahlung der gewährten Beträge gefordert werden.
Die Gesellschaft hat in Höhe des zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2022 wahrscheinlichen Rückzahlungsbetrags Rückstellungen gebildet. Diese sind in der Abweichung von dem Antrag zugrunde liegenden Annahmen über den Geschäftsverlauf im Zeitpunkt der Antragstellung und dem Bilanzstichtag begründet.
Die Tom Tailor GmbH hat USD-Devisentermingeschäfte über einen Nominalbetrag von insgesamt USD 366,0 Mio. (Vorjahr: USD 228,0 Mio.) abgeschlossen, um Zahlungsströme aus einem Teil des Einkaufsvolumens in Fremdwährung gegen USD-Kursschwankungen abzusichern. Die Termingeschäfte enden im Zeitraum von Januar 2023 bis November 2024 und wurden mit folgenden Grundgeschäften in eine Bewertungseinheit nach § 254 HGB einbezogen: Zum Stichtag bilanzierte Fremdwährungsverbindlichkeiten USD 66,1 Mio. (Vorjahr: USD 71,4 Mio.), Rückstellungen für ausstehende Eingangsrechnungen USD 5,0 Mio. (Vorjahr: USD 1,9 Mio.) sowie bereits abgeschlossenen und geplante Einkaufsgeschäfte. Die Summe der negativen Zeitwerte der Devisentermingeschäfte beträgt zum 31. Dezember 2022 EUR 0,1 Mio., davon positive Marktwerte EUR 5,3 Mio. und negative Marktwerte EUR 5,4 Mio. (Vorjahr: EUR 8,5 Mio. positive Zeitwerte) Die Marktwerte wurden durch Kreditinstitute unter Anwendung der Mark-to-Market-Methode ermittelt.
Da Grund- und Sicherungsgeschäft dem gleichen Risiko (USD-Kursschwankung) unterliegen, die Fälligkeiten der Devisentermingeschäfte an die Fälligkeiten der Verbindlichkeiten bzw. erwarteten Transaktionen angeglichen wurden und das erwartete Einkaufsvolumen oberhalb der Summe der Nominalbeträge der Devisentermingeschäfte liegt, wird für die bestehenden Sicherungsinstrumente prospektiv davon ausgegangen, dass die gegenläufigen Zahlungsströme aus Grund- und Sicherungsgeschäften sich künftig ausgleichen.
Die Tom Tailor GmbH hat im Vorjahr einen Zinsswap mit einem Nominalwert von EUR 15 Mio. abgeschlossen, der aufgrund der Währungs-, Laufzeit-, Betrags- und Bezugszinsidentität mit dem zugrunde liegenden Darlehen zu einer Bewertungseinheit zusammengefasst worden ist. Insofern wurde auf die Bildung einer Drohverlustrückstellung in Höhe des, durch das Kreditinstitut nach der Barwertmethode ermittelten, negativen Zeitwertes von TEUR 24 verzichtet.
Der Finanzmittelfonds entspricht den in der Bilanz dargestellten flüssigen Mittel. Die in der Kapitalflussrechnung dargestellten Cashflows aus Investitions- und Finanzierungstätigkeit enthalten keine wesentlichen zahlungsunwirksamen Sachverhalte.
Die Fosun International Limited, Hong Kong, erstellt als oberstes Mutterunternehmen den Konzernabschluss für den größten Kreis von Unternehmen, in den die Tom Tailor Investment GmbH & Co. KG und ihre Tochtergesellschaften einbezogen werden. Dieser ist auf der Website des Mutterunternehmens erhältlich.
Darüber hinaus erstellt die Fosun Fashion Lifestyle GmbH, Frankfurt am Main, einen Konzernabschluss für den kleinsten Kreis von Unternehmen. Die Tom Tailor Investment GmbH & Co. KG wird in diesen nach deutschem Recht aufgestellten und geprüften Konzernabschluss und Konzernlagebericht einbezogen. Der Konzernabschluss wird innerhalb der gesetzlichen Frist im Bundesanzeiger offengelegt werden. Vor diesem Hintergrund macht die Gesellschaft von den Vorschriften des § 291 HGB Gebrauch und ist somit von der gesetzlichen Verpflichtung, einen eigenen Konzernabschluss und Konzernlagebericht aufzustellen, befreit. Dennoch haben sich die gesetzlichen Vertreter dazu entschlossen, auf freiwilliger Basis den vorliegenden Konzernabschluss auf Ebene der Tom Tailor Investment GmbH & Co. KG aufzustellen und offenzulegen.
Persönlich haftender Gesellschafter ist die Tom Tailor Komplementär GmbH, Hamburg, mit einem gezeichneten Kapital in Höhe TEUR 25.
Zur Geschäftsführung und Vertretung der Tom Tailor Investment GmbH & Co. KG ist die Tom Tailor Komplementär GmbH sowie der Kommanditist Fosun Fashion Lifestyle GmbH jeweils einzeln berechtigt und verpflichtet.
Die Tom Tailor Komplementär GmbH, Hamburg, wird vertreten durch ihre Geschäftsführer:
Herr Dr. Gernot Lenz, Chief Executive Officer der Tom Tailor GmbH, Hamburg
Herr Christian Werner, Chief Financial Officer der Tom Tailor GmbH, Hamburg
Die Fosun Fashion Lifestyle GmbH, Frankfurt am Main, wird vertreten durch ihre Geschäftsführerin Frau Dr. Junyang (Jenny) Shao, Global Partner der Fosun International Ltd., Executive Partner der Lanvin Group, Frankfurt am Main.
Die Geschäftsführer erhalten von der Gesellschaft keine Vergütungen.
Die Honorare für Abschlussprüfungsleistungen des gesetzlichen Abschlussprüfers betrugen für das Geschäftsjahr 2022 insgesamt TEUR 492 (Vorjahr: TEUR 607). Auf die Abschlussprüfung entfallen TEUR 320 (Vorjahr: TEUR 393), darin enthalten für Vorjahre TEUR 35 (Vorjahr: TEUR 66), auf andere Bestätigungsleistungen TEUR 16 (Vorjahr: TEUR 14), auf Steuerberatungsleistungen TEUR 126 (Vorjahr: TEUR 89) und auf sonstige Leistungen TEUR 31 (Vorjahr TEUR 111).
Nach dem Bilanzstichtag haben sich keine Ereignisse von wesentlicher Bedeutung mit Auswirkungen auf die Vermögen-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft ergeben.
Hamburg, 24. März 2023
Tom Tailor, Komplementär GmbH
Fosun Fashion, Lifestyle GmbH
| Anschaffungs-/Herstellungskosten | ||||||
|
Stand am 1.1.2022
TEUR |
Währungsanpassung
TEUR |
Zugänge
TEUR |
Umbuchungen
TEUR |
Abgänge
TEUR |
Stand am 31.12.2022
TEUR |
|
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | ||||||
| 1. Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte | 2.841 | 0 | 1.035 | 0 | 0 | 3.876 |
| 2. Entgeltlich erworbene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte | 284.758 | 122 | 3.434 | 0 | 10.639 | 277.675 |
| 3. Geschäfts- oder Firmenwert 1) | 140.392 | 0 | 0 | 0 | 0 | 140.392 |
| 4. Geleistete Anzahlungen | 259 | -3 | 681 | -68 | 16 | 853 |
| 428.250 | 119 | 5.150 | -68 | 10.655 | 422.796 | |
| II. Sachanlagen | ||||||
| 1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 15.151 | 198 | 1.519 | 35 | 2.068 | 14.835 |
| 2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 76.864 | 469 | 8.567 | 152 | 8.721 | 77.331 |
| 3. Geleistete Anzahlungen | 270 | -23 | 485 | -119 | 0 | 613 |
| 92.285 | 644 | 10.571 | 68 | 10.789 | 92.779 | |
| 520.535 | 763 | 15.721 | 0 | 21.444 | 515.575 | |
| Kumulierte Abschreibungen | ||||||
|
Stand am 1.1.2022
TEUR |
Währungsanpassung
TEUR |
Zugänge
TEUR |
Umbuchungen
TEUR |
Abgänge
TEUR |
Stand am 31.12.2022
TEUR |
|
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | ||||||
| 1. Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte | 284 | 0 | 610 | 142 | 0 | 1.036 |
| 2. Entgeltlich erworbene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte | 51.041 | 96 | 23.868 | -142 | 10.582 | 64.281 |
| 3. Geschäfts- oder Firmenwert 1) | 0 | 0 | 7.019 | 0 | 0 | 7.019 |
| 4. Geleistete Anzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 51.325 | 96 | 31.497 | 0 | 10.582 | 72.336 | |
| II. Sachanlagen | ||||||
| 1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 12.146 | 159 | 1.228 | 0 | 2.060 | 11.473 |
| 2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 62.541 | 444 | 5.557 | 0 | 8.506 | 60.036 |
| 3. Geleistete Anzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 74.687 | 603 | 6.785 | 0 | 10.566 | 71.509 | |
| 126.012 | 699 | 38.282 | 0 | 21.148 | 143.845 | |
| Buchwerte | ||
|
Stand am 31.12.2022
TEUR |
Stand am 31.12.2021
TEUR |
|
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | ||
| 1. Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte | 2.840 | 2.557 |
| 2. Entgeltlich erworbene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte | 213.394 | 233.717 |
| 3. Geschäfts- oder Firmenwert 1) | 133.373 | 131.101 |
| 4. Geleistete Anzahlungen | 853 | 259 |
| 350.460 | 367.634 | |
| II. Sachanlagen | ||
| 1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 3.362 | 3.005 |
| 2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 17.295 | 14.323 |
| 3. Geleistete Anzahlungen | 613 | 270 |
| 21.270 | 17.598 | |
| 371.730 | 385.232 | |
|
2022
TEUR |
2021
TEUR |
|
| Konzernjahresüberschuss/-fehlbetrag einschließlich Ergebnis nicht beherrschender Anteile | -3.524 | 0 |
| +/- Abschreibungen/Zuschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens | 38.282 | 0 |
| +/- Zunahme/Abnahme der Rückstellungen | -4.225 | 0 |
| +/- Sonstige zahlungsunwirksame Aufwendungen/Erträge | -944 | 0 |
| -/+ Zunahme/Abnahme der Vorräte | -38.219 | 0 |
| -/+ Zu-/Abnahme der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Aktiva | -1.310 | 0 |
| +/- Zunahme/Abnahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Passiva | 3.728 | 0 |
| -/+ Gewinn/Verlust aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens | 259 | 0 |
| +/- Zinsaufwendungen/Zinserträge | 15.216 | 0 |
| +/- Aufwendungen/Erträge von außergewöhnlicher Größenordnung oder außergewöhnlicher Bedeutung | -14.050 | 0 |
| +/- Ertragsteueraufwand/-ertrag | 2.927 | 0 |
| -/+ Ertragsteuerzahlungen | -4.933 | 0 |
| Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit | -6.793 | 0 |
| + Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des immateriellen Anlagevermögens und Sachanlagen | 37 | 0 |
| - Auszahlungen für Investitionen in das immaterielle Anlagevermögen und Sachanlagen | -15.721 | 0 |
| Cashflow aus der Investitionstätigkeit | -15.684 | 0 |
| - Auszahlungen aus dem Erwerb von konsolidierten Unternehmen | -814 | 0 |
| + Einzahlungen aus der Aufnahme von Finanzverbindlichkeiten | 72.410 | 0 |
| - Auszahlungen aus der Tilgung von Finanzverbindlichkeiten | -36.644 | 0 |
| - Gezahlte Zinsen | -11.275 | 0 |
| Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit | 23.677 | 0 |
| Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelfonds | 1.200 | 0 |
| +/- Wechselkursbedingte Änderungen des Finanzmittelfonds | 554 | 0 |
| +/- Konsolidierungskreisbedingte Änderungen des Finanzmittelfonds | 0 | 36.352 |
| = Veränderung des Finanzmittelfonds | 1.754 | 36.352 |
| + Finanzmittelfonds am Anfang der Periode | 36.352 | 0 |
| Finanzmittelfonds am Ende der Periode | 38.106 | 36.352 |
| Finanzmittelfonds | ||
| Zahlungsmittel | 38.106 | 36.352 |
| Eigenkapital des Mutterunternehmens | ||||
| Konzernbilanzverlust | ||||
|
Kapitalanteile der Kommanditisten
TEUR |
Sonderrücklagenkonto gemäß
Gesellschaftsvertrag
TEUR |
Konzernjahresfehlbetrag
TEUR |
Verlustvortrag
TEUR |
|
| 1. Januar 2022 | 10 | 157.904 | 0 | 0 |
| Erhöhung der Beteiligungsquote ohne Kontrollwechsel | 0 | -8.056 | 0 | 0 |
| Währungsumrechnung | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Konzernjahresfehlbetrag 2022 | 0 | 0 | -3.754 | 0 |
| 31. Dezember 2022 | 10 | 149.848 | -3.754 | 0 |
| Eigenkapital des Mutterunternehmens | ||
| Konzernbilanzverlust | ||
|
Summe
TEUR |
Summe
TEUR |
|
| 1. Januar 2022 | 0 | 157.914 |
| Erhöhung der Beteiligungsquote ohne Kontrollwechsel | 0 | -8.056 |
| Währungsumrechnung | 0 | 0 |
| Konzernjahresfehlbetrag 2022 | -3.754 | -3.754 |
| 31. Dezember 2022 | -3.754 | 146.104 |
| Nicht beherrschende Anteile | Konzerneigenkapital | ||
|
Nicht beherrschende Anteile
TEUR |
Differenz aus der Währungsumrechnung | TEUR | |
| 1. Januar 2022 | 2.135 | 0 | 160.049 |
| Erhöhung der Beteiligungsquote ohne Kontrollwechsel | -2.365 | 0 | -10.421 |
| Währungsumrechnung | 0 | 3.258 | 3.258 |
| Konzernjahresfehlbetrag 2022 | 230 | 0 | -3.524 |
| 31. Dezember 2022 | 0 | 3.258 | 149.362 |
An die Tom Tailor Investment GmbH & Co. KG, Hamburg
Wir haben den Konzernabschluss der Tom Tailor Investment GmbH & Co. KG, Hamburg, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2022, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, dem Konzerneigenkapitalspiegel und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 sowie dem Konzernanhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der Tom Tailor Investment GmbH & Co. KG, Hamburg, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
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entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2022 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 und |
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vermittelt der beigefügte Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Konzernlagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. |
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat.
Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen.
Wir verweisen auf die Angaben im Risikobericht des Konzernlageberichts, in dem die gesetzlichen Vertreter des Mutterunternehmens beschreiben, dass die in den Finanzierungsverträgen der Tom Tailor-Gruppe für Ende Juni 2023 vereinbarte Mindestliquidität kurzzeitig unterschritten werden könnte, sofern die Umsatzziele im ersten Halbjahr 2023 nicht wie geplant erreicht werden sollten. Die Geschäftsführung des Mutterunternehmens hat bereits liquiditätsschonende Maßnahmen definiert, die bei Umsatzabweichungen umgesetzt werden können. Falls die in den Finanzierungsverträgen vereinbarte Mindestliquidität dennoch unterschritten werden würde, wären die Finanzierungspartner zur außerordentlichen Kündigung der bestehenden Verträge berechtigt. Wie im Konzernanhang dargelegt, deuten diese Ereignisse und Gegebenheiten auf das Bestehen einer wesentlichen Unsicherheit hin, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann und die ein bestandsgefährdendes Risiko im Sinne des § 322 Abs. 2 Satz 3 HGB darstellt. Unser Prüfungsurteil ist bezüglich dieses Sachverhalts nicht modifiziert.
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können.
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
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identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. |
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gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Konzernlageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Systems abzugeben. |
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beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. |
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ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. |
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beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Konzernabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. |
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holen wir ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und Konzernlagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Beaufsichtigung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile. |
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beurteilen wir den Einklang des Konzernlageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns. |
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führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Konzernlagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. |
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Hamburg, 27. März 2023
Ebner
Stolz GmbH & Co. KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft
Thomas Wülfing, Wirtschaftsprüfer
Glenn Friedrich, Wirtschaftsprüfer
Der Konzernabschluss wurde am 06.09.2023 gebilligt.
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