BM Green
Cooling GmbH
Schwarzenbruck
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Handelsbilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
155.846,00 |
84.651,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
25.967,00 |
36.806,00 |
| II.
Sachanlagen |
129.879,00 |
47.845,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
3.929.186,30 |
2.650.185,84 |
| I.
Vorräte |
3.179.021,55 |
1.881.840,77 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
745.453,61 |
409.363,15 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
2.962,00 |
2.962,00 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
4.711,14 |
358.981,92 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
36.102,17 |
18.816,87 |
| Aktiva |
4.121.134,47 |
2.753.653,71 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.346.108,47 |
1.277.813,90 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
200.000,00 |
200.000,00 |
| III.
Bilanzgewinn |
1.121.108,47 |
1.052.813,90 |
| davon
Gewinnvortrag |
1.052.813,90 |
984.789,47 |
| B.
Rückstellungen |
122.304,53 |
77.513,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
2.652.721,47 |
1.398.326,81 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
2.311.030,91 |
1.385.253,45 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
341.690,56 |
13.073,36 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
222,00 |
217,00 |
| Passiva |
4.121.134,47 |
2.753.653,71 |
Anhang
Anwendung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG)
Der Jahresabschluss 2023 der Firma BM Green
Cooling GmbH wurde auf der Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs
aufgestellt. Die Wertansätze der Bilanz zum 31.
Dezember 2022 wurden unverändert übernommen.
Steuerliche Bewertungswahlrechte wurden im
Geschäftsjahr nicht in Anspruch genommen. Zum
31.12.2023 liegen keine Abweichungen zwischen Handelsbilanz
und Steuerbilanz vor. Ergänzend zu diesen Vorschriften
waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und
Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können,
sind insgesamt im Anhang aufgeführt. Für die
Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren
gewählt.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze und
Plausibilitätsbeurteilung
Erworbene
immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibung
vermindert.
Angaben nach BilMoG; anzuwenden für Zugang vor
dem 01.01.2016: Der entgeltlich erworbene
Geschäfts- oder Firmenwert wurde aktiviert. Als
betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer wurden 15 Jahre
festgelegt.
Das
Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um die
planmäßige Abschreibung vermindert. Die
planmäßigen Abschreibungen wurden nach der
voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear oder degressiv
vorgenommen. Der Übergang von der degressiven zur
linearen AfA erfolgte in den Fällen, in denen dies zu
einer höheren Jahresabschreibung führt.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu
einem Wert von 800,00 EUR wurden im Jahr des Zugangs voll
abgeschrieben. Das Sachanlagevermögen haben wir auf
seine Plausibilität und Ordnungsmäßigkeit
beurteilt.
Das
Vorratsvermögen wurde von der Gesellschaft
bestandsmäßig zum Abschlussstichtag erfasst. Das
Inventarverzeichnis ist von der Geschäftsführung
unterzeichnet. An der Erfassung der Vorräte haben wir
nicht mitgewirkt. Die Vorräte sind mit den
Anschaffungskosten angesetzt (unter Berücksichtigung
des Niederstwertprinzips).
Die
teilfertigen Arbeiten wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellkosten unter Berücksichtigung des
Niederstwertprinzips nach Fertigstellungsgrad bilanziert.
Bei den Herstellungskosten wurden neben den Einzelkosten
auch die erforderlichen Gemeinkosten aktiviert. Die
Ermittlung der Werte erfolgte anhand vorgelegter Unterlagen
und Auskünfte der Geschäftsführung.
Die
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden
mit dem Nennbetrag angesetzt und sind durch Saldenlisten in
der Finanzbuchhaltung nachgewiesen. Die Prüfung der
Werthaltigkeit der Forderungen war nicht Gegenstand unseres
Auftrages. Eine von den Forderungen gekürzte
Pauschalwertberichtigung deckt das allgemeine Ausfallrisiko
ab. Erkennbare Einzelrisiken wurden durch
Einzelwertberichtigungen berücksichtigt.
Die
sonstigen Vermögensgegenstände wurden
unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken
bewertet.
Die Salden der
Bank- und Kassenbestände sind durch
Kontoauszüge bzw. das Kassenbuch nachgewiesen.
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind in der
erforderlichen Höhe gebildet worden.
Die
Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Die
sonstigen Rückstellungen wurden für alle
weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Soweit
Rückstellungen wegen ihrer Laufzeit abzuzinsen sind
werden diese gem. § 253 Abs. 2 HGB abgezinst.
Die
Verbindlichkeiten wurden mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Gliederung und Bewertung der Bilanz- und G u V-Posten
entsprechen den gesetzlichen Vorschriften. Ein
grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
Beschluss über die Verwendung des Ergebnisses
In der Gesellschafterversammlung vom 21.10.2024
wurde der Vorschlag der Geschäftsführung zur
Ergebnisverwendung angenommen.
Namen der Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Geschäftsführer: Eberhard Knödler,
ausgeübter Beruf: Dipl.Ing. (FH) und
Dipl.Wirtschaftsing. (FH)
Die Befreiung von den Beschränkungen des §
181 BGB wurde erteilt.
sonstige Berichtsbestandteile
Schwarzenbruck, den
21.10.2024
gez.
Eberhard Knödler, Dipl.Ing. (FH) und
Dipl.Wirtsch.Ing. (FH)
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 21.10.2024
festgestellt.
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