Belux
GmbH
Weil am
Rhein
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
85.278,00 |
94.169,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
3.688,00 |
2.665,00 |
| II.
Sachanlagen |
81.590,00 |
91.504,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
3.815.367,43 |
3.769.357,04 |
| I.
Vorräte |
2.009.180,71 |
2.543.796,16 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.805.862,98 |
1.225.384,68 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
323,74 |
176,20 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
4.058,00 |
0,00 |
| D.
Aktive latente Steuern |
3.175,00 |
3.328,00 |
| Aktiva |
3.907.878,43 |
3.866.854,04 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
2.734.284,13 |
2.714.636,38 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
2.000.000,00 |
2.000.000,00 |
| III.
Bilanzgewinn |
709.284,13 |
689.636,38 |
| davon
Gewinnvortrag |
689.636,38 |
668.084,08 |
| B.
Rückstellungen |
70.223,00 |
58.843,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.103.371,30 |
1.093.374,66 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
1.103.371,30 |
1.093.374,66 |
| Passiva |
3.907.878,43 |
3.866.854,04 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben zum Unternehmen
Die Belux GmbH hat ihren Sitz in Weil am Rhein. Sie
ist im Handelsregister des Amtsgerichts Freiburg unter HRB
413559 eingetragen.
II. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der vorliegende Jahresabschluss wurde
gemäß §§ 242 ff. und §§ 264
ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des
GmbH-Gesetzes und Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages
aufgestellt.
Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung entspricht den §§ 266 und 275
HGB. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren angewandt.
Der vorliegende Jahresabschluss ist
grundsätzlich unter Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungsgrundsätzen
nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden
Vorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt
(§§ 265, 266 ff. HGB).
III. Angaben zu Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Bilanzierungsmethoden
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungs-
abgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen
verrechnet worden.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb
dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung
des Unternehmens und für die Beschaffung des
Eigenkapitals, sowie für immaterielle
Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich
erworben wurden, sind nicht bilanziert.
Rückstellungen wurden nur im Rahmen des §
249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten nach den
Vorschriften des § 250 HGB gebildet.
Bewertungsmethoden
Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen. Die
Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln
bewertet.
Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind
alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt
worden, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag
und der Aufstellung des Jahresabschusses bekannt geworden
sind.
Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie
bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen
und Erträge des Geschäftsjahres sind
unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung
berücksichtigt worden.
Einzelne Posten wurden wie folgt bewertet:
Anlagevermögen
Erworbene
immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das
Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten abzüglich planmäßiger
Abschreibung bewertet.
Grundlage der planmäßigen Abschreibung war
die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes. Die Anlagegüter werden
linear abgeschrieben, p.r.t. Geringwertige Anlagegüter
bis zu einem Netto-Einzelwert von EUR 800,00 werden im Jahr
des Zugangs voll abgeschrieben, wobei im Folgejahr ein
Abgang unterstellt wird.
Vorräte
Die Bewertung der
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie
Handelswaren erfolgte zu den Anschaffungskosten,
soweit nicht ein niedrigerer Wert beizulegen war (§
253 IV HGB).
Die
unfertigen und fertigen Erzeugnisse wurden zu
Herstellungskosten bewertet. Diese umfassen die
produktionsbezogenen Vollkosten (§ 255 II HGB).
Die Bewertung erfolgte differenziert für jeden
Artikel nach den spezifischen Kalkulationsgrundlagen, die
EDV-mäßig gepflegt werden. Die anteiligen
Verwaltungsgemeinkosten wurden nicht in die
Herstellungskosten einbezogen.
Erkennbare Risiken im Vorratsvermögen, die sich
aus überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter
Verwertbarkeit und niedrigeren Wiederbeschaffungskosten
ergeben, sind durch angemessene Abwertungen
berücksichtigt. Abgesehen von handelsüblichen
Eigentumsvorbehalten sind die Vorräte frei von Rechten
Dritter.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden zum Nennwert
angesetzt.
Eigenkapital
Die Posten des Eigenkapitals sind zum Nennwert
angesetzt.
Rückstellungen
Die
sonstigen Rückstellungen sind in Höhe des
nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags (d. h.
einschließlich zukünftiger Kosten- und
Preissteigerungen) angesetzt. Sie berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken, ungewisse Verpflichtungen und drohende
Verluste aus schwebenden Geschäften.
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr wurden abgezinst.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten wurden mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
IV. Angaben zur Bilanz
Die
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit
von weniger als einem Jahr.
Von den Forderungen betreffen solche gegen verbundene
Unternehmen TEUR 1.639 (Vj. TEUR 1.095), davon wiederum
TEUR 1.539 (Vj. TEUR 1.095) betreffen Forderungen gegen
Gesellschafter.
Für die Ermittlung der
aktiven latenten Steuern aufgrund von
temporären oder quasi-permanenter Differenzen zwischen
den handelsrechtlichen Wertansätzen von
Vermögensgegenständen, Schulden und
Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen
Wertansätzen werden diese mit den
unternehmensindividuellen Steuersätzen im Zeitpunkt
des Abbaus der Differenzen bewertet. Die sich ergebenden
Beträge der Steuerbe- und -entlastung werden nicht
abgezinst.
Der ausgewiesene
Bilanzgewinn enthält einen Gewinnvortrag aus
Vorjahren in Höhe von TEUR 690 (Vj. 668). In
Höhe von TEUR 3 (Vj. TEUR 3) besteht gemäß
§ 268 Abs. 8 HGB eine Gewinnausschüttungssperre
aufgrund des Aktivüberhangs der latenten Steuern.
Die
Verbindlichkeiten enthalten solche
gegenüber verbundenen
Unternehmen in Höhe von TEUR 473 (Vj. TEUR
547).
Auf
fremde Währung lautende Forderungen und
Verbindlichkeiten wurden grundsätzlich mit dem
Devisenkassamittelkurs zum Abschlussstichtag umgerechnet.
Zum 31.12.2023 bestanden neben den in der Bilanz
ausgewiesenen Verbindlichkeiten folgende
sonstige finanzielle Verpflichtungen (§ 285 Nr.
3a HGB):
- Aufgrund eines langfristigen
Mietvertrages bestehen jährliche Verpflichtungen
für Gebäulichkeiten in Höhe von TEUR 191
(Produktionsgebäude und Lager).
V. Sonstige Pflichtangaben
Zu jeweils einzelvertretungsberechtigten
Geschäftsführern der Gesellschaft waren im
abgelaufenen Geschäftsjahr bis heute Herr Ben Vaessen,
Managing Director, Opgladbeek/Belgien und Herr Werner van
Rethy, Managing Director, Opgladbeek/Belgien, bestellt.
sonstige Berichtsbestandteile
Weil am Rhein, den 24.
Januar 2024
gez.
Ben Eugène Vaessen, Geschäftsführer
gez.
Werner Remy van Rethy, Geschäftsführer
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 11.03.2024
festgestellt.
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