WRD Management Support GmbHLiquidiert

26607 Aurich, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Aurich HRB 202450
Vorher
Zehnte Komponentenfertigung GmbHWRD Technical Support GmbH
Eingetragen
14.11.2012
Branche
Forschung und Entwicklung im Bereich BiotechnologieForschung und Entwicklung im Bereich Rechts-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften sowie im Bereich Sprach-, Kultur- und KunstwissenschaftenSonstige Forschung und Entwicklung im Bereich Natur-, Ingenieur-, Agrarwissenschaften und Medizin
Gegenstand
Forschung und Entwicklung im Bereich Windenergieanlagen, Antriebstechnik; Energieerzeugungsanlagen und artverwandte Gebiete von Labormustern und Prototypen.

Historie

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Management

NameRolle
Jörg Scholle
seit 27.2.2020
Geschäftsführer
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

WRD Management Support GmbH

Aurich

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019

Lagebericht für das Geschäftsjahr 2019

1. Grundlagen des Unternehmens

a) Geschäftsmodell des Unternehmens

Die WRD Management Support GmbH, nachfolgend Gesellschaft oder kurz WRDMS genannt, ist als exklusiver Supportdienstleister für die WRD Gruppe im Bereich der technischen Neu- und Weiterentwicklung von Anlagen zur Erzeugung regenerativer Energien sowie deren Integration in die Stromnetze aktiv. Die Supportleistung unterteilt sich in drei Bereiche:

• Business Support: Innovations-, Projekt- und Qualitätsmanagement sowie Controlling

• Technical Support: Detailkonstruktion, Dokumentation, Konfigurations- und Prozessmanagement, Produktkonformität, Engineering Tools und Technische Infrastruktur

• Customer Support: Windfarm und Fleet Support Engineering, Standortsimulation & Meteorologie, Windfarm Measurements, WFE Methods & Process Optimization, Site Loads and Utilization Management

Alleinige Gesellschafterin ist die Wobben Research and Development GmbH kurz WRD mit Sitz in Aurich. WRD wurde 1998 von Herrn Dr.-Ing. E.h. Dipl.-Ing. Aloys Wobben gegründet. Der Konzernkreis der WRD wird nachfolgend WRD-Gruppe genannt.

Die WRD-Gruppe ist vor allem im Wege der Auftragsforschung für die ENERCON GmbH tätig, deren Muttergesellschaft die UEE Holding GmbH ist. Diese weltweit auf dem Gebiet der regenerativen Energiesysteme aktive Unternehmensgruppe, nachfolgend ENERCON genannt, versteht sich als Technologieführer im Bereich Windenergie. ENERCON bildet einen Schwesterkonzern zur WRD-Gruppe.

b) Ziele und Strategie

Der Fokus von ENERCON ist seit Jahren auf eine weltweite ökologisch verträgliche und zugleich wettbewerbsfähige Stromerzeugung aus regenerativen Energiequellen gerichtet. Die Unternehmensentwicklung von ENERCON ist geprägt von der Vision "Energie für die Welt".

ENERCON übernimmt Verantwortung für nachhaltige, richtungsweisende und zukunftsfähige Konzepte der regenerativen Energieerzeugung und -versorgung mit dem Ziel, durch nachhaltige Lösungen einen entscheidenden Beitrag zum weltweit wachsenden Energiebedarf zu leisten. ENERCON ist es in den Jahren ihres Bestehens gelungen, weltweit über 30.000 Windenergieanlagen mit einer Gesamtleistung von mehr als 52 GW zu installieren. Diesen Weg auch weiterhin erfolgreich zu beschreiten, ist die Basis des strategischen Leitbildes. Das strategische Leitbild beruht auf den Unternehmensgrundsätzen und Leistungsansprüchen:

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Das Ziel von ENERCON besteht darin, diese Grundsätze und Ansprüche weiter zu stärken und auszubauen, um die Unabhängigkeit und Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens langfristig zu sichern und um den Unternehmenswert nachhaltig zu steigern. Die WRD-Gruppe hat in diesem Rahmen einen herausragenden Stellenwert zur Umsetzung des strategischen Leitbildes.

c) Forschung und Entwicklung

Die WRD-Gruppe nimmt im Wege der Auftragsforschung schwerpunktmäßig die Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten für ENERCON wahr und widmet sich bereits heute wichtigen, technologischen Fragestellungen für die Lösungen der Zukunft. Ziel ist, durch die Arbeit im Bereich Forschung und Entwicklung, die nachhaltige Sicherung einer technischen führenden Position von ENERCON zu gewährleisten.

Schwerpunktthemen der Forschung und Entwicklung bilden die Optimierung und kontinuierliche Verbesserung des bestehenden Produktprogramms sowie die Entwicklung neuer Windenergieanlagen auf der Basis der bewährten, getriebelosen Anlagentechnologie. Die Aktivitäten der von ENERCON entwickelten und erprobten Systeme zur Energiespeicherung sowie zur Energieverteilung werden neu ausgerichtet.

Im Verlauf des Jahres 2019 wurden wiederum die Ergebnisse langjähriger Entwicklungen umgesetzt. Der Ausbau der Kompetenz zur Einrichtung und Verbesserung der Produktionsabläufe ist ein ausdrückliches Ziel der Forschung und Entwicklung für ENERCON.

Die technologische Ausrichtung bezieht die Erfahrungen aus dem langjährigen Anlagenbetrieb konsequent ein und soll mittels WRD zu einer kontinuierlichen Verbesserung aller Produkte aus dem Hause ENERCON führen. Neue Anlagentypen werden nach intensiven Tests der Serienproduktion zugeführt. 2019 konnte auf diese Weise die neue EP3 (ENERCON-Plattform 3 MW) erfolgreich etabliert werden. Im Herbst 2019 wurde in den Niederlanden der EP3-Versuchsträger umgerüstet. Der Prototyp der E-138 EP3 E2 wurde im März 2020 in Schleswig-Holstein installiert.

Neben der Weiterentwicklung von bestehenden Anlagen trägt WRD auch der Nachfrage und den Marktgegebenheiten mit weiteren, innovativen Neuentwicklungen Rechnung. Mit der Integration der Permanentmagnettechnologie aus dem Hause Lagerwey in das Produktionsprogramm wurde 2018 eine sehr attraktive Erweiterung des Produktportfolios geschaffen. Der von Lagerwey entwickelte Direktantrieb nutzt zur Erregung Permanentmagnete, während ENERCON elektrische Erregerleistung einsetzt. WRD arbeitet gemeinsam mit der Lagerwey Wind B.V. am Komponentendesign und an neuen Anlagen sowie der Technologie des mit der Turmerrichtung mitwachsenden sogenannten Kletterkrans.

Die Prototypenphase der EP5-Anlagen ist 2019 angelaufen. Die E-147 EP5 mit 4,3 MW Nennleistung wird der erste gemeinsame Anlagentyp sein, der nach der Übernahme des niederländischen Herstellers durch ENERCON auf den Markt kommt und zunächst 2020 an Standorten in Finnland installiert wird. Der dynamischen Entwicklung folgend, entwickelt ENERCON weitere EP5-Anlagentypen. Die Prototypen der E-160 EP5 (4,6 MW) für Schwachwindstandorte und die E-147 EP5 E2 (5,0 MW) sollen im ersten Halbjahr 2020 errichtet werden.

Im Bereich der Forschung und Entwicklung haben zudem Themen der Netzintegration von Windenergieanlagen sowie Lösungen zur Speicherung und zur alternativen Verwendung des erzeugten Stroms einen hohen Stellenwert. ENERCON bietet mehr, als die reine Entwicklung und Herstellung von Windenergieanlagen. Als Systemanbieter für die Erneuerbaren Energien ist ENERCON in der Lage, zur gesamtheitlichen Integration der Erneuerbaren Energien einen entscheidenden Teil beizutragen und die Vision "Energie für die Welt" weiterhin erfolgreich zu verfolgen.

2. Wirtschaftsbericht

a) Marktentwicklung und Geschäftsverlauf

Im ersten Quartal 2020 hat sich das Corona-Virus Covid-19 weltweit verbreitet und fordert die Gesundheitssysteme der Länder über ihre Belastungsgrenzen hinaus. Die staatlichen Maßnahmen zur Eindämmung der Verbreitung des Virus haben einen gravierenden Einfluss auf die wirtschaftliche Entwicklung. Die Gesamtauswirkungen sind noch nicht absehbar und sind in die Darstellungen zur Marktentwicklung und zum Geschäftsverlauf nicht eingeflossen.

Nach einem Wachstum des weltweiten Bruttoinlandsprodukts (BIP) von 3,6% im Jahr 2018 verzeichnete die Weltwirtschaft im Geschäftsjahr 2019 mit einem voraussichtlichen Wachstum von 2,9% die niedrigste Wachstumsrate seit der Finanzkrise von 2008/2009. Für die Industrieländer wird im Jahr 2019 ein Rückgang des BIP-Wachstums auf 1,7% erwartet (Vorjahr: 2,2%). Vor allem die wirtschaftspolitischen Spannungen durch den Handelsstreit zwischen den USA und China sorgten weiterhin weltweit für Verunsicherung und Investitionszurückhaltung. Im vierten Quartal 2019 sorgten Meldungen über einen positiven Verlauf der Handelsgespräche sowie ein erstes Teilabkommen zwischen den Parteien zu deutlich steigenden Kursen an den Kapitalmärkten. Darüber hinaus lasteten die bis in den Dezember reichenden Verhandlungen über den Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU auf beiden Ökonomien. Am Ende verzeichneten die Aktienindizes wie der STOXX EUROPE 600 und der S&P 500 im Jahresverlauf beträchtliche Zuwächse von +23,2% bzw. +28,9%.

In der US-Zinspolitik wurde 2019 eine Kehrtwende eingeläutet. Der US-Leitzins wurde seit Juli 2019 sukzessive auf einen Korridor von 1,50% bis 1,75% gesenkt. Infolgedessen gerieten vor allem die Zentralbanken aufstrebender Volkswirtschaften unter Druck und senkten ebenfalls ihre Leitzinsen, um einerseits eine Aufwertung ihrer Heimatwährung gegenüber dem USD zu vermeiden und andererseits die eigene Konjunktur zu stützen. Die EZB beließ hingegen den Leitzins auf einem Niveau von 0%, senkte allerdings den Einlagezins im September 2019 von -0,4% auf -0,5%. Die Renditen an den internationalen Rentenmärkten haben entsprechend nachgegeben. US-Staatsanleihen rentierten zum Jahresende mit 1,92%, 10-jährige Bundesanleihen wurden mit -0,19% verzinst. Der nach wie vor deutliche Zinsabstand zwischen den USA und Deutschland hat sich damit im Jahresverlauf auf ca. 2,1% verringert.

Die Rahmenbedingungen im Bereich der erneuerbaren Energiewirtschaft werden weltweit sehr stark durch die Klimapolitik und die daraus jeweils resultierenden Selbstverpflichtungen der Staaten bestimmt. Auf der Weltklimakonferenz Ende 2015 in Paris hat sich die Staatengemeinschaft erstmalig auf ein Klimaschutzabkommen geeinigt, das alle Länder in die Pflicht nimmt. Mit dem Abkommen bekennt sich die Weltgemeinschaft völkerrechtlich verbindlich zu dem Ziel, die Erderwärmung bis zum Ende des 21. Jahrhunderts auf unter 2 °C gegenüber dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen.

Das Paris-Protokoll ist seit November 2016 in Kraft. Die Staatengemeinschaft hat auf der Weltklimakonferenz im polnischen Kattowitz im Dezember 2018 ein Regelbuch für alle beteiligten Staaten zur Umsetzung des Paris-Protokolls beschlossen. Festgelegt wurden unter anderem, wie die einzelnen Staaten CO 2 -Emissionen messen, inwieweit für Industrie- und Entwicklungsländer unterschiedliche Maßstäbe gelten und es gab grundlegende Finanzzusagen an ärmere Länder zur Umsetzung ihrer Klimaschutzmaßnahmen. Auf Basis der Erkenntnisse des Weltklimarats IPCC (Intergovernmental Panel on Climate Change) beabsichtigen Staaten ihre nationalen Klimaschutzmaßnahmen künftig - wie in Paris vereinbart - weiter zu verbessern. Im Rahmen der vereinbarten Revision des Pariser Abkommens wollten sich die Mitgliedsstaaten auf einer turnusgemäß für 2020 angesetzten Konferenz in Glasgow auf neue, ambitioniertere nationale Klimaschutzpläne für 2030 verständigen.

Das Jahr 2019 war ein Jahr, in dem die Klimadiskussion global einen breiten Raum in der öffentlichen Wahrnehmung einnahm. Ausgelöst wurde diese Aufmerksamkeit durch die Fridays-for-Future-Bewegung. Nach Eigendarstellung wendet sich die Graswurzelbewegung mit Schulstreiks gegen das Versagen der politisch Verantwortlichen gegenüber dem durch Treibhausgasemissionen verursachten, menschengemachten Klimawandel. Die von Schülern und Studierenden ausgehende Bewegung richtet den Blick auf die zukunftsbedrohenden Folgen für nachfolgende Generationen und mahnt zum Handeln. Eine Vielzahl von Parlamenten, u.a. das EU-Parlament, haben 2019 den Klimanotstand erklärt und die Klimakrise damit anerkannt. Mit einem solchen Beschluss ergeht in der Regel der Auftrag an die jeweilige Regierung und Verwaltung, Maßnahmen über den derzeitigen Status quo hinaus zu ergreifen und zu versuchen, die menschengemachte globale Erwärmung einzudämmen.

Die Dringlichkeit von Maßnahmen unterstreicht der Sonderbericht, den der Weltklimarat am 08.10.2018 vorgelegt hat und der sich mit dem Stand und den Folgen einer globalen Erwärmung allein um 1,5 °C auf Basis der aktuellen Erkenntnisse auseinandersetzt.1 Eine Reduzierung der CO 2 -Emissionen auf netto null bis zum Jahr 2050 wäre erforderlich, um die globale Temperatur dauerhaft um nicht mehr als 1,5 °C ansteigen zu lassen. Ab 2 °C gelten die Folgen als nicht mehr beherrschbar, denn Klimaveränderungen stellen sich nicht notwendiger Weise als lineare Entwicklung dar, deren Folgen sich vergleichsweise gut vorhersagen lassen. Die Branche der Rückversicherer fordert aufgrund dessen neben der Vermeidung klimaschädlicher Gase eine Anpassung an den Klimawandel, da längst nicht mehr alle Schäden als versicherbar gelten.

Wie diese Anpassungen erfolgen können, zeigen beispielhaft zwei Sonderberichte der IPCC, die 2019 erschienen sind.2 In langjährigen, wissenschaftlichen Untersuchungen wurde festgestellt, dass die anthropogenen Treibhausgasemissionen zur Desertifikation und Landdegradierung in erheblichem Maße beitragen. Seit 1970 hat sich der globale Ozean mit zunehmender Intensität erwärmt und mehr als 90% der zusätzlichen Wärme im Klimasystem aufgenommen. Durch die Aufnahme von mehr CO 2 ist die Ozeanoberfläche zunehmend versauert. Aufgrund des anhaltenden Gletschermassenverlusts und der thermischen Ausdehnung des Ozeans beschleunigt sich der globale Anstieg des Meeresspiegels. Dies hat negative Folgen u.a. für die Ernährungssicherheit, die Wasserressourcen und -qualität sowie Gesundheit und Wohlergehen und birgt zudem eine Vielzahl klimabedingter Gefahren wie Wirbelstürme, Überschwemmungen und Hitzewellen.

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Folgen und Risiken für bestimmte natürliche, bewirtschaftete und menschliche Systeme

Quelle: IPCC, 2018 "Zusammenfassung für politische Entscheidungsträger". In: "1,5 °C globale Erwärmung. (…)" ebd., S. 17

Der Sektor der Energieerzeugung trägt heute etwa 40 % zu den CO 2 -Emissionen bei. Der Anteil von Kohle und Gas an der Energieerzeugung sinkt nur langsam. Ein entschlossenes Gegensteuern wäre notwendig, um die sozio-ökonomischen Folgen des Klimawandels verträglich zu gestalten. Die deutsche Bundesregierung hat bereits 2010 beschlossen, die Treibhausgasemissionen bis 2050 im Vergleich zu 1990 um 80 bis 95 % zu vermindern und hat dies im Klimaschutzplan 20503 nochmals bekräftigt. Auf dem G7-(Gruppe der Sieben-)Gipfel in Elmau 2015 wurde das Ziel ausgegeben, im Laufe dieses Jahrhunderts eine Dekarbonisierung der Weltwirtschaft zu erreichen. Dieses Ziel muss mit Blick auf die aktuellen Entwicklungen deutlich schneller erreicht werden.

Durch die Umsetzung der Dekarbonisierung, das heißt den kompletten Ausstieg aus den fossilen Energien, in politische Konzepte und konkrete gesetzliche Vorgaben werden langfristige und sehr stark mittelbare Einflüsse auf die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen erwartet, unter denen ENERCON tätig ist. Dekarbonisierung bedeutet Umbau der Industrie und nicht eine Deindustrialisierung. Deutschland beabsichtigt bspw. den vollständigen Ausstieg aus der Verstromung von Braun- und Steinkohle bis spätestens zum Jahr 2038, ohne dass dabei die Strompreise steigen sollen.4

Die langfristigen Prognosen sprechen für die Erneuerbaren.5 Von den global installierten Erzeugungskapazitäten beläuft sich der Anteil der mit fossilen Energieträgern betriebenen Kraftwerke auf 57%. Erwartet wird bis 2050 ein steigender Energiebedarf und ein starkes Wachstum der Erneuerbaren auf 2/3 der gesamten Erzeugungskapazitäten. Europa wird bis dahin eine Vorreiterrolle zugeschrieben, bei der 92% des Energiebedarfs aus Erneuerbaren Quellen gedeckt werden.

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Energiequellen und Energiebedarf im Vergleich 2017 zu 2050

Quelle: BNEF, "New Energy Outlook 2019", Juni 2019

Die Vorteile der Onshore-Windenergienutzung liegen auf der Hand, da sie dezentral installiert werden kann, schnell verfügbar ist und eine verlässliche Anwendung sowie Kostensicherheit für die Marktteilnehmer gewährleistet. Darüber hinaus schafft die Windenergie dauerhafte Arbeitsplätze und sorgt nicht zuletzt in strukturschwachen Gebieten und rohstoff- sowie energiearmen Ländern neue Alternativen für Investitionen. Bedingt durch Entwicklungsfortschritte und dem Umstand, dass sich der mittels Windenergieanlagen generierte Strom in zunehmendem Maße im Wettbewerb mit konventionellen Energieträgern befindet, sind die Vergütungen für Windstrom weltweit in den letzten fünf Jahren stark rückläufig.

Hinsichtlich der Stromgestehungskosten zählt die Windenergie an Land heute unbestritten zu den langfristig günstigsten Energiequellen. Die Stromgestehungskosten sind eine ganzheitliche Betrachtung aller Kosten, insbesondere also die Installation, der Betrieb und die Brennstoffkosten, die für die Umwandlung von Energie in elektrischen Strom notwendig sind. International werden die Stromgestehungskosten auch als Levelized Cost of Energy (LCOE) bezeichnet. Aufgrund von Optimierungen bei der Planung und Betriebsführung von Windparks, Degressionseffekten bzw. der materialeffizienten Anlagenauslegung sowie der erfolgreichen technologischen Umsetzung intensiver Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten werden in den nächsten Jahrzehnten weitere Reduzierungen bei den Stromgestehungskosten erwartet. In Abhängigkeit von den örtlichen Bedingungen sind Windenergie und Photovoltaik ein sinnvoller Ansatz zur kostengünstigen und friedensstiftenden Energiegenerierung aus erneuerbaren Quellen, die selbst eine Vollversorgung gewährleisten können.

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Wettbewerbsfähigste Energieerzeugung im Vergleich 2014 zu 2019

Quelle: BNEF, "New Energy Outlook 2019", Juni 2019

Der Notwendigkeit zur Anpassung an die geringeren Umsatzerwartungen und Gewinnchancen der Anlagenbetreiber folgend, ergibt sich ein Trend zu immer leistungsfähigeren und gleichzeitig immer günstigeren Anlagen, der sich auch in Zukunft noch fortschreiben wird. Die Leistung einer Windenergieanlage ist eine Funktion, in der standortspezifische Faktoren wie Windgeschwindigkeit und Luftdichte ebenso eingehen, wie der Rotordurchmesser und die Anlageneffizienz. Der Kapazitätsfaktor6 von Windenergieanlagen konnte bereits im Verlauf der letzten Jahre stark gesteigert werden und ein Ende dieser Entwicklung ist noch nicht absehbar. Insbesondere durch größere Rotordurchmesser können nunmehr bisher unwirtschaftliche Standorte der IEC-Windklassen II und III wirtschaftlich sinnvoll betrieben werden und erweitern damit die Optionen für die Nutzung der Onshore-Windenergie.

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Entwicklung der Leistungskurven für Onshore-Windenergieanlagen

Quelle: BNEF, "New Energy Outlook 2019", Juni 2019

Der Anlagenpreis je MW installierter Leistung hat sich in den vergangenen acht Jahren halbiert und wird voraussichtlich bis 2025 nochmals um rund 20 % sinken. Im Fokus steht dabei nicht nur die Anlage selber, sondern auch alle Aufwendungen auf der Baustelle sowie die Kosten der Anlieferung und schließlich auch die Kosten des laufenden Betriebes. Zusätzlicher Treiber dieser Entwicklung ist insbesondere in kleinen oder in dicht besiedelten Ländern eine nur begrenzt zur Verfügung stehende Fläche für Neuinstallationen. ENERCON trägt diesen Trends mit neuen Anlagendesigns, der Entwicklung größerer Rotordurchmesser und Nennleistungen sowie der Realisierung kostenoptimierter End-to-End-Konzepte in allen Anlagenklassen Rechnung. Unabhängige technische Untersuchungen belegen ein enormes Potential und bestätigen die Zukunftsfähigkeit der ENERCON-Technologien.

Niedrige Stromgestehungskosten alleine sind jedoch nicht entscheidend für das Gelingen der Energiewende. Mit den steigenden Anteilen insbesondere von Wind- und Sonnenenergie steigen die Anforderungen an die Flexibilität der Versorgungsnetze. Bei der Netzintegration und der Unterstützung auch schwacher Netze sowie dem Zusammenspiel mit verschiedenen Speichersystemen sieht ENERCON für sich große Stärken und ein wichtiges Betätigungsfeld für die Zukunft. Durch diese Anforderungen werden Systemdienstleistungen gefordert, die über die reine Herstellung von Windenergieanlagen hinausgehen. Sie verlangen jedoch auch nach einem ganzheitlichen, nachhaltigen Design der Energiemärkte.

Eine Vielzahl von Hemmnissen verhindert aktuell einen nachhaltigen und systematischen Ausbau der Windenergie. Die größten Hindernisse hat der Branchenverband Global Wind Energy Council (GWEC) in seinem Jahresbericht 20197 untersucht. Unter anderem wurden hinderliche Genehmigungsprozesse, fehlende Möglichkeiten für bilaterale Stromabnahmeverträge, kurzfristiges politisches Handeln und ein Mangel an gut ausgebauter Infrastruktur attestiert.

Insbesondere das fehlende politische Vertrauen in die Zuverlässigkeit der Erneuerbaren und die mangelnde Stabilität der Stromnetze können dazu führen, dass es nach der Corona-Pandemie einen "swing-back-Effekt" zu den konventionellen Energieträgern gibt. Eine solche Reaktion auf den Entwicklungs- und Investitionsstau ausgelöst durch ein externes Ereignis konnte bereits nach der globalen Finanzkrise 2009 beobachtet werden, als insbesondere in Asien der Bau neuer Kohlekraftwerke stark forciert wurde.

Die Einflüsse durch das Europarecht nehmen im Hauptabsatzgebiet von ENERCON stetig zu. Ende November 2016 stellte die Europäische Union ihr sogenanntes Winterpaket vor. Die EU-Kommission schlug dabei Regeln für eine Neugestaltung des Europäischen Energiemarktes vor. Im Dezember 2018 wurden die Verhandlungen über dieses Paket abgeschlossen, dass auch "Saubere Energie für alle Europäer"-Paket genannt wird. Es bildet zusammen mit Legislativpaketen im Klimabereich sowie im Gassektor den Rahmen für die Umsetzung der Energieunion und der europäischen Klima- und Energieziele bis 2030. Der gesamte Bereich der Neuregelungen umfasst vier Richtlinien sowie vier Verordnungen. Während die Verordnungen unmittelbar Anwendung finden, sind die Richtlinien aktuell noch in das nationale Recht der einzelnen Mitgliedsstaaten umzusetzen. Insgesamt sollen damit die Ziele erreicht werden, zu denen sich die EU im Rahmen des 2016 geschlossenen Pariser Klimaschutzabkommens verpflichtet hat.

Der Prozess der politischen Willensbildung bleibt im Bereich der Energiepolitik weiterhin dynamisch. 2019 wurde ein neues EU-Parlament gewählt und eine neue EU-Kommission vereidigt. Im Rahmen des Amtsantritts hat die EU-Kommission ihr Engagement für die Bewältigung der klima- und umweltbedingten Herausforderungen bekräftigt und einen Fahrplan unter dem Titel "Der europäische Grüne Deal"8 vorgelegt. Die mittels des auch "Green Deal" genannten Plans angestrebten Ziele gehen über die 2018 verabschiedeten Regelungen hinaus, bedürfen jedoch noch der Konkretisierung.

Der Fahrplan stellt eine Wachstumsstrategie dar und soll die EU unter anderem zu einer fairen und wohlhabenden Gesellschaft mit einer wettbewerbsfähigen Wirtschaft machen, in der im Jahr 2050 keine Netto-Treibhausgasemissionen mehr freigesetzt werden. Die dazu formulierten Aktionsfelder sollen die Grundlage für die langfristige Strategie bilden und in die Verhandlungen über die für 2020 vorgesehene Überarbeitung des Pariser Klimaschutzabkommens eingehen. Die Europäische Union hat klar zu erkennen gegeben, dass sie am Green Deal inhaltlich und hinsichtlich der Zeitplanung trotz der Corona-Folgen unvermindert festhält und sogar "grünere Lösungen" zur Erholung der Europäischen Wirtschaft anstrebt.

Die Vergütungssysteme für Erneuerbare Energien wurden bzw. werden derzeit in einer Reihe von EU-Ländern überarbeitet und größtenteils auf Ausschreibungssysteme umgestellt. Die Marktintegration von kostengünstigen Erneuerbaren Energien soll damit weiter forciert werden. Sofern im Rahmen der Preisbildung ausschließlich auf die Mechanismen des Marktes gesetzt wird, sind die Erneuerbaren Energien noch immer deutlich erkennbar benachteiligt. Wichtige technische Fragen, die Versorgungssicherheit und die Netzstabilität sowie nicht zuletzt der Blick auf die auf lange Sicht unter allen Aspekten am günstigsten generierte Kilowattstunde geraten dabei bisweilen noch in den Hintergrund.

Sofern die Preise in den erfolgreichen Geboten der Ausschreibungen zu niedrig sind, ist eine Realisierung der Projekte fraglich. Eine Neuregelung zumindest des europaweiten Handels mit CO 2 -Zertifikaten könnte dieser Entwicklung entgegenwirken. Im Rahmen des Green Deals sollen zum Emissionshandel bis Juni 2021 Prüfungen und gegebenenfalls Überarbeitungen vorgeschlagen werden, die ein gleichzeitiges Verlagern von CO 2 -Emissionen in Länder außerhalb der EU verhindern sollen. ENERCON beteiligt sich aufklärend und konstruktiv an der Diskussion bezüglich der geplanten Veränderungen, um mittelfristig praktikable und stabile Rahmenbedingungen in den Ländern der Europäischen Union vorfinden zu können, aber auch um die Energiewende auf breiter Basis weiter voranzutreiben.

Weltweit ist der Zubau von Onshore-Windenergieanlagen von 46,3 GW auf 54,2 GW9 stark angestiegen. In vielen Statistiken werden die an Land und die auf See errichteten Anlagen gemeinsam geführt. Zudem gibt es stark national oder regional ausgerichtete Marktteilnehmer. Vor diesem Hintergrund sind globale Marktanteile der Anlagenhersteller nur von eingeschränkter Aussagekraft und spielen für ENERCON eine untergeordnete Rolle. Weltweit sind starke Überkapazitäten im Anlagenbau zu verzeichnen. Der harte Wettbewerb mit niedrigen Verkaufspreisen wird sich in den kommenden Jahren fortsetzen und voraussichtlich zu einer weiteren Konsolidierung auf Seiten der Windenergieanlagenhersteller führen. Nach Angaben des GWEC sind mit Stand 2018 von den einstmals über 100 Herstellern lediglich 37 weltweit übriggeblieben.10

Das wesentliche Absatzgebiet für ENERCON liegt in Europa. Derzeit sind die Energiemärkte in Europa noch sehr unterschiedlich organisiert. Bereits in elf Ländern der EU wurden 2019 Ausschreibungen mit einem Zuschlagsvolumen für Onshore-Installationen von insgesamt 15,4 GW durchgeführt. Die Ausschreibungsbedingungen wie auch die Ergebnisse sind aufgrund unterschiedlicher Ausgestaltungen der Ausschreibungssysteme kaum vergleichbar. In weiteren Ländern sind Ausschreibungssysteme in Vorbereitung. Die Effektivität der Ausschreibungssysteme unterscheidet sich von Land zu Land je nach Umfeld und politischer Zielrichtung. Die zugestandenen Realisierungszeiträume zwischen Zuschlag und Inbetriebnahme sind unterschiedlich und dauern bis zu fünf Jahre. Unsichere Marktbedingungen oder fehlende langfristige Perspektiven haben trotz guter Standortbedingungen 2019 in neun EU-Ländern dazu geführt, dass gar keine Windenergieanlagen installiert wurden.

ENERCON ist sich der anders gelagerten ökonomischen und technischen Herausforderungen der außereuropäischen Märkte bewusst und setzt auf die Leistungsfähigkeit von WRD. Die intensiven Vertriebsbemühungen der vergangenen Jahre in Asien und Amerika zeigen erste Früchte. Weiteres, teils rasantes Wachstum wird in Zukunft auf den außereuropäischen Märkten erwartet, daher wird die weitergehende Internationalisierung auch bei WRD als wichtiger Schritt gesehen.

Mit 1.078 installierten MW Onshore (Vorjahr: 2.402 MW) brach der deutsche Markt binnen zwei Jahren um rund 80% ein. ENERCON verlor erstmals seit über zehn Jahren die Spitzenposition auf dem durch die Ausschreibungen geprägten, hart umkämpften deutschen Onshore-Markt und erzielte einen Anteil 35,1 %. Der stark rückläufige Markt ist an ENERCON nicht spurlos vorbeigegangen. Auf dem Heimatmarkt hat ENERCON 2019 weniger als 1/5 der Menge des Jahres 2017 installiert. In Europa ging der ENERCON-Marktanteil an den Onshore-Installationen auf 10,9 % (Vorjahr: 26,2 %) zurück. Bedingt durch eine verzögerte Einführung von neuen Anlagentypen und Problemen in der Lieferkette konnte ENERCON lediglich 1.888 MW (Vorjahr: 2.840 MW) an Leistung neu installieren.

Das Marktumfeld hält für ENERCON und damit auch für WRD viele Herausforderungen bereit. Dynamische Entwicklungen und teils radikale Umbrüche verbunden mit verfehlten Ergebniserwartungen in der jüngeren Vergangenheit erfordern eine Neuorientierung. Im Kern sieht sich ENERCON als Hersteller von Windenergieanlagen mit der Aufgabe, auf Basis der gewählten technologischen Ansätze die Fragestellungen der Zukunft zu meistern. Gleichzeitig werden die Herausforderungen der sich entwickelnden Energiemärkte nicht aus dem Blick genommen.

Im Bereich der neuen EP3 hat WRD die Anlagentypen E-126 (4,0 MW) für mittelstarke Standorte der Windklasse IEC IIA und E-138 (3,5 MW) für schwache Standorte der Windklasse IEC IIIA erfolgreich an ENERCON übergeben. Diese Anlagen zeichnet sich durch ein neues, kompaktes Anlagendesign und innovative technische Lösungen aus, die zu signifikanten Leistungs- und Effizienzsteigerungen in der Gesamtperformance führen. Als Neuerungen der Anlagen sind eine weiterentwickelte Umrichter-Technologie, ein neues Rotorblattdesign und eine separate Hauptlagereinheit für eine kompaktere Bauweise zu nennen.

Im Geschäftsjahr 2018 hat die WRDMS mit dem "Digitalen Zwilling" ein sehr umfangreiches Projekt hinsichtlich der künftigen Entwicklung, der Wettbewerbsfähigkeit und Zukunftsorientierung von ENERCON auf den Weg gebracht und im Jahr 2019 erfolgreich fortgeführt. Der Digitale Zwilling bezeichnet das virtuelle Abbild einer Maschine oder Anlage. Er führt erforderliche Informationen zusammen, visualisiert und simuliert ihre Auswirkungen im Kontext der 3D-Konstruktion. Ziel des Projektes ist es, einen ganzheitlichen Lösungsansatz hinsichtlich der Abstimmung, Analyse, Konkretisierung und Dokumentation von Entwicklungsprozessen und -ergebnissen zu liefern.

Um die Voraussetzung für die erfolgreiche Einführung des Digitalen Zwillings zu schaffen, werden die in Anwendung befindlichen CAD-Systeme harmonisiert und eine leistungsfähigere Plattform für das Produktdatenmanagement eingeführt. Ziel ist es, das Projekt im Laufe des Jahres 2021 zur Anwendung zu bringen.

b) Organisatorische Entwicklungen

Zur Wahrung des Lebenswerkes des Gründers der ENERCON-Gruppe, Herrn Dr.-Ing. E.h. Dipl.-Ing. Aloys Wobben, wurde 2012 die "Aloys Wobben Stiftung" gegründet. Die in Aurich ansässige Familienstiftung hält seit Beginn 2016 direkt die Anteile an der WRD Wobben Research and Development GmbH. Flankiert wird die Arbeit von WRD insbesondere durch die 2015 gebildete WRD Management Support GmbH. Die Geschäftsleitung der WRD bilden Herr Hans-Dieter Kettwig und seit Februar 2020 Herr Jörg Scholle. Herr Simon-Hermann Wobben ist im Juli 2019 als Geschäftsführer ausgeschieden. Der qualitativ hochwertigen, hausinternen und externen Betreuung, Begleitung sowie permanenten Optimierung der unternehmerischen Kernprozesse räumt ENERCON einen hohen Stellenwert ein.

In der WRD-Gruppe ist die Gesamtzahl der Mitarbeiter nahezu konstant geblieben. Die Gesellschaften stehen in ständigem Austausch mit den Unternehmen, die für ENERCON Produkte herstellen und Serviceleistungen anbieten, um die produktspezifischen Verbesserungen und Neuentwicklungen unmittelbar und praxisorientiert anzuwenden. Die organisatorische Ausrichtung auf die Digitalisierung der Prozesse und Arbeitsabläufe sieht ENERCON als Schwerpunkt der weiteren Entwicklung an.

Mit Wirkung zum 31.12.2019 hat die ENERCON GmbH sämtliche Anteile des 2018 durch die Aloys Wobben Stiftung und die UEE Holding GmbH gemeinsam erworbenen, niederländischen Windenergieanlagenhersteller Lagerwey übernommen. Durch das strategische Investment hat ENERCON sein Portfolio an Onshore-Windenergieanlagen in allen Windklassen erweitert und die Voraussetzungen zur Nutzung von Synergien in vielen Bereichen geschaffen. Die Zusammenarbeit im Bereich der Forschung & Entwicklung sowie die Erweiterung und Optimierung des gemeinsamen WEA-Portfolios hat sich bereits im abgelaufenen Geschäftsjahr als sehr sinnvoll erwiesen. 2020 ist eine tiefere Integration der einzelnen Teilbereiche von Lagerwey in die ENERCON Gruppe geplant.

Bedingt durch die Marktumbrüche der letzten Jahre ist das Geschäftsmodell der ENERCON als Gruppe in Mitleidenschaft gezogen worden. Die Aloys Wobben Stiftung hat als Reaktion die Unternehmensberatungsgesellschaft Oliver Wyman GmbH, München, damit beauftragt, ein Maßnahmenprogramm ("Turnaround 2022") zu entwickeln sowie die Umsetzung der geplanten Maßnahmen zu begleiten und zu validieren. Die WRD ist in das Programm einbezogen. Die Meilensteine des Programms wurden 2019 definiert und die Umsetzung gestartet. Aktionsfelder des Turnaround 2022 sind unter anderen die Fokussierung auf Kernaktivitäten und Kernmärkte, die Internationalisierung der Lieferantenbeziehungen sowie eine Vereinfachung und Optimierung der Strukturen, der Organisation und der Prozesse.

Ende 2019 wurde mittels der Firma TCW Transfer-Centrum GmbH & Co. KG aus München ein Programm zur Kostenreduzierung und Leistungssteigerung initiiert. Das Programm hat eine Laufzeit bis in das Jahr 2021 hinein und verknüpft die Ergebnisse der kaufmännischen und technischen Analysen mit den Markt- und Kundenanforderungen. Auf diese Weise werden die Senkung der sogenannten cost of energy und der levelized cost of energy für die ENERCON-Technologie in den Fokus genommen und ein zentrales Projekt des Turnaround 2022 umgesetzt.

c) Vermögens-, Finanz- und Ertragslage

Die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage stellt sich anhand der von der Geschäftsleitung zur Unternehmenssteuerung genutzten finanziellen Leistungsindikatoren wie folgt dar:

2017
T€
2018
T€
2019
T€
Umsatzrentabilität in % 1,85 0,97 1,26
Jahresüberschuss vor Steuern 507,9 203,2 360,7
Eigenkapitalquote in % 20,8 23,5 15,1

Die Vermögenslage der WRDMS kann als stabil bezeichnet werden. Die Ertragslage gemessen am Jahresüberschuss vor Steuern im Verhältnis zu den Umsatzerlösen ist aufgrund der Stellung als Auftragsforschungsunternehmen sehr konstant. Die Eigenkapitalquote ist lediglich aufgrund des gestiegenen Ausweises von Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen auf gut 15 % zurückgegangen. Bei nachhaltig erwirtschaftetem positiven Cashflow über die letzten Jahre ist die Finanzlage des Unternehmens als positiv zu charakterisieren. Ergänzend wird auf die erläuternden Angaben des Anhangs verwiesen. Aufgrund der geringen Komplexität der Gesellschaft wird auf eine Kapitalflussrechnung verzichtet. Die Gesellschaft ist mit ihrer Muttergesellschaft in eine Cash Pool-Vereinbarung eingebunden, welche die Mittel der Gruppe zentral in optimierter Form verwalten lässt und die jederzeitige Zahlungsfähigkeit der Mitgliedsgesellschaften der Poolvereinbarung sicherstellen soll. Die Poolführerschaft obliegt der ENERCON GmbH.

Mit einem Jahresüberschuss vor Steuern von T€ 360,7 und einem positiven Geschäftsverlauf wurden die selbst gesteckten Ziele im Jahr 2019 erreicht.

3. Chancen- und Risikobericht

Wegen der Ausrichtung des Geschäftes an der Entwicklung von ENERCON wird die Ausgestaltung des Risiko-Chancen-Management-Systems (RCMS) in wesentlichen Teilen von ENERCON übernommen. Ganz überwiegend steht der praktische Nutzen des Systems für die Gesellschaft im Vordergrund. Die Gesellschaft hat zur Absicherung der Unternehmensziele und zur Dokumentation der unternehmerischen Leitlinien zum Risikomanagement entsprechende unternehmenspolitische Grundsätze definiert.

Die Gesellschaft setzt sich sorgfältig mit den gegebenen Rahmenbedingungen auseinander. Die aus der Analyse abgeleitete Risikosteuerung führt im Ergebnis dazu, dass für das Unternehmen nicht akzeptable Risiken vermieden und nicht vermeidbare Risiken auf ein akzeptables Maß reduziert werden.

Der wirtschaftliche Erfolg der WRD-Gruppe steht und fällt mit dem kommerziellen Erfolg von ENERCON. Die Gesellschaft ist zusammen mit der an dem Cash-Pool teilnehmenden Muttergesellschaft mit ihrer primären Ausrichtung ein Teil der Wertschöpfungskette von ENERCON. Der weit überwiegende Anteil der erbrachten Leistungen der WRDMS für ENERCON führt zu einer starken Abhängigkeit, die als problematisch eingestuft wird, sofern ENERCON die bestehenden Kapazitäten auf längere Sicht nicht oder nicht in ausreichendem Maße abruft und in entsprechender Zeit keine anderweitigen Aufträge eingeworben werden können. Ausfall- und Schwankungsrisiken werden aufgrund der Kundenstruktur und -bonität sowie des Auftragsbestandes in absehbarer Zeit jedoch als von untergeordneter Bedeutung angesehen. Im Kerngeschäft werden keine Geschäfte in Fremdwährung getätigt.

ENERCON als unser Hauptkunde befindet sich darüber hinaus in einem Prozess der Restrukturierung und Neuausrichtung. Sofern ENERCON aus strategischen oder sonstigen Erwägungen Veränderungen in der Wertschöpfungskette vornimmt, kann die Gesellschaft davon derart betroffen sein, dass sie in ihrem Fortbestand gefährdet ist. Der Fortbestand der Gesellschaft ist auch dann gefährdet, wenn Zahlungsstörungen in Bezug auf den von der ENERCON GmbH geführten Cash-Pool auftreten, sofern aufgrund der Liquiditätslage des Cash-Pools Forderungen seiner Mitglieder nicht ausgeglichen werden könnten oder Verbindlichkeiten der Cash-Pool-Mitglieder fällig gestellt werden müssten bzw. keine Refinanzierungsmöglichkeiten über den Cash-Pool mehr bestünden. Wir stehen mit den Verantwortlichen von ENERCON bezogen auf die Auftragsvergabe sowie bezogen auf die Finanzierung durch den Cash-Pool in einem laufenden Austausch auf dessen Grundlage wir zu der Erkenntnis gelangt sind, den Jahresabschluss unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufstellen zu können.

Die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf das wirtschaftliche Umfeld und auf die Geschäftstätigkeit der WRD lassen sich zum Zeitpunkt der Aufstellung des Jahresabschlusses 2019 nicht endgültig beurteilen, werden jedoch als zu vernachlässigen eingestuft.

4. Prognosebericht

Eine Gesamtprognose ist unter dem Eindruck der Corona-Pandemie und den Maßnahmen zu ihrer Eindämmung allgemeinhin eingeschränkt, da die Folgen nicht abschließend beurteilt werden können. Vorübergehende negative Auswirkungen sind zu erwarten, die mit zunehmender Dauer der Krise auch eine längerfristige Wirkung entfalten. Die erwartete, geschäftliche Entwicklung wird anhand der bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren wie folgt eingestuft:

2019 Prognose 2020
Umsatzrentabilität in % 1,26 Konstant / auf Vorjahresniveau
Jahresüberschuss vor Steuern in T€ 360,7 Konstant / auf Vorjahresniveau
Eigenkapitalquote in % 15,1 Moderat steigend

Aufgrund der primären Ausrichtung des Unternehmens auf die Erbringung von Leistungen für ENERCON ist ein stabiler Geschäftsverlauf zu erwarten. Das Hauptaugenmerk der Gesellschaft gilt in den nächsten Jahren der Weiterentwicklung neuer und der Optimierung bestehender Windenergieanlagen, der Unterstützung verbesserter Produktionsabläufe sowie der Realisierung verlängerter Anlagenbetriebskonzeptionen.

Auf Basis konstanter Umsatzerlöse erwarten wir auch im laufenden Geschäftsjahr einen positiven Geschäftsverlauf mit einem Jahresüberschuss vor Steuern in vergleichbarer Höhe. Die Eigenkapitalquote wird sich mit der Rückführung der Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen voraussichtlich wieder erholen. Mit dem Ziel des unabhängigen und stetigen Aufbaus an Eigenkapital wird die Gesellschaft in Zukunft ein verlässlicher und an einer langfristigen Bindung orientierter Partner sein. Die exklusive Auftragsforschung und Entwicklung für ENERCON soll auf absehbare Zeit beibehalten werden.

[1] IPCC, 2018: Zusammenfassung für politische Entscheidungsträger. In: 1,5 °C globale Erwärmung. Ein IPCC‐Sonderbericht über die Folgen einer globalen Erwärmung um 1,5 °C gegenüber vorindustriellem Niveau und die damit verbundenen globalen Treibhausgasemissionspfade im Zusammenhang mit einer Stärkung der weltweiten Reaktion auf die Bedrohung durch den Klimawandel, nachhaltiger Entwicklung und Anstrengungen zur Beseitigung von Armut. Deutsche Übersetzung auf Basis der Version vom 8.10.2018 und unter Berücksichtigung von Korrekturmeldungen des IPCC bis zum 14.11.2018. Deutsche IPCC‐Koordinierungsstelle, ProClim, Österreichisches Umweltbundesamt, Bonn/Bern/Wien, November 2018.

[2] IPCC, 2019: "IPCC-Sonderbericht über Klimawandel und Landsysteme (SRCCL)" und "IPCC-Sonderbericht über den Ozean und die Kryosphäre". Deutsche IPCC‐Koordinierungsstelle, DLR Projektträger, Bonn, August bzw. Oktober 2019.

[3] Klimaschutzplan 2050, Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit, Februar 2019

[4] Abschlussbericht der Kohlekommission, Pressemitteilung der Bundesregierung vom 31.01.2019 und Pressestatement zum Kohleausstieg, Bundesministerium für Wirtschaft und Energie vom 20.01.2020

[5] Beispielhaft wird auf die jährlich erscheinende Studie des Informationsdienstleisters Bloomberg New Energy Finance (BNEF) Bezug genommen: BNEF: "New Energy Outlook 2019", New York, Juni 2019

[6] Der Kapazitätsfaktor wird gebildet, in dem die Volllaststunden durch 8.760 h (365 Tage x 24 h) geteilt werden. Mit Volllaststunden wird hier die Zeit bezeichnet, für die eine Anlage bei Nennleistung betrieben werden müsste, um die gleiche elektrische Arbeit umzusetzen, die in einem Jahr tatsächlich geleistet wird.

[7] GWEC: Global Wind Report 2019, Brüssel, März 2020

[8] Europäische Kommission: Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen "Der europäische Grüne Deal", Brüssel, 11.12.2019

[9] GWEC, Global Wind Report 2019, Brüssel, März 2020

[10] GWEC, Global Wind Market Development - Supply Side Data 2018, Brüssel, April 2019

Bilanz zum 31. Dezember 2019

AKTIVA

31.12.2019 31.12.2018
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 9.705,00 10.853,00
II. Sachanlagen 675.888,00 801.583,96
685.593,00 812.436,96
B. Umlaufvermögen
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 6.400.817,98 2.395.700,92
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 0,00 358,12
6.400.817,98 2.396.059,04
C. Rechnungsabgrenzungsposten 97.159,39 494.710,58
7.183.570,37 3.703.206,58

PASSIVA

31.12.2019 31.12.2018
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Bilanzgewinn 1.061.988,06 845.828,09
1.086.988,06 870.828,09
B. Rückstellungen 1.078.465,73 1.129.607,66
C. Verbindlichkeiten 5.018.116,58 1.702.770,83
7.183.570,37 3.703.206,58

Gewinn- und Verlustrechnung vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019

2019
2018
1. Rohergebnis 30.247.627,51 29.879.602,05
2. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter 15.424.937,80 15.444.469,03
b) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 2.997.949,77 2.909.577,29
18.422.887,57 18.354.046,32
3. Abschreibungen
a) auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 194.685,99 194.500,10
4. sonstige betriebliche Aufwendungen 11.241.286,26 11.027.176,63
5. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 28.099,07 100.645,88
6. Ergebnis vor Steuern 360.668,62 203.233,12
7. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 139.950,65 91.664,64
8. Ergebnis nach Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 220.717,97 111.568,48
9. sonstige Steuern 4.558,00 5.033,00
10. Jahresüberschuss 216.159,97 106.535,48
11. Gewinnvortrag 845.828,09 739.292,61
12. Bilanzgewinn 1.061.988,06 845.828,09

Anhang für das Geschäftsjahr 2019

I. Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019 der WRD Management Support GmbH mit Sitz in Aurich, Amtsgericht Aurich, Handelsregisternummer HRB 202450, wurde gemäß den allgemeinen Vorschriften der §§ 242 ff. HGB und den ergänzenden Vorschriften für Kapitalgesellschaften der §§ 264 ff. HGB unter Berücksichtigung der Vorschriften des GmbH-Gesetzes und des Gesellschaftsvertrags aufgestellt.

Von den Offenlegungserleichterungen des § 327 HGB für mittelgroße Kapitalgesellschaften wurde Gebrauch gemacht. Weitere größenabhängige Erleichterungen, die bei der Aufstellung des Jahresabschlusses nicht oder nur teilweise in Anspruch genommen wurden, wurden bei der Offenlegung nachgeholt.

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem bisher angewandten Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt.

In Anlehnung an § 265 Abs. 5 HGB wurde die Bilanzgliederung für gewährte Investitionszuschüsse um den Posten "Sonderposten für Investitionszuschüsse" und die Gewinn- und Verlustrechnung um das "Ergebnis vor Steuern" erweitert. Gemäß § 265 Abs. 6 HGB wurde der Posten "Ergebnis nach Steuern" klarstellend zu "Ergebnis nach Steuern vom Einkommen und vom Ertrag" erweitert.

Die Gesellschaft ist in das Cash-Pooling der ENERCON GmbH integriert. Die Forderungen hieraus sind in den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthalten.

Aufgrund von Rundungen können sich im Jahresabschluss bei Summenbildung geringfügige Abweichungen ergeben.

Die weltweit aktive Unternehmensgruppe um die ENERCON GmbH (nachfolgend ENERCON genannt) als unser Hauptkunde befindet sich in einem Prozess der Restrukturierung und Neuausrichtung. Sofern ENERCON aus strategischen oder sonstigen Erwägungen Veränderungen in der Wertschöpfungskette vornimmt, kann die Gesellschaft aufgrund von Nichtauslastung bestehender Kapazitäten davon derart betroffen sein, dass sie in ihrem Fortbestand gefährdet ist. Der Fortbestand der Gesellschaft ist auch dann gefährdet, wenn Zahlungsstörungen in Bezug auf den von der ENERCON GmbH geführten Cash-Pool auftreten. Wir stehen mit den Verantwortlichen von ENERCON bezogen auf die Auftragsvergabe sowie bezogen auf die Finanzierung durch den Cash-Pool in einem laufenden Austausch, auf dessen Grundlage wir zu der Erkenntnis gelangt sind, den Jahresabschluss unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufstellen zu können. Wir verweisen zusätzlich auf die Ausführungen im Abschnitt "3. Chancen- und Risikobericht" des Lageberichts.

II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Für die gewerblichen Schutzrechte und die Software wurden betriebsgewöhnliche Nutzungsdauern von zwei bis fünf Jahren angesetzt.

Das abnutzbare Sachanlagevermögen wird um planmäßige lineare Abschreibungen vermindert. Die Abschreibung erfolgt über die voraussichtliche Nutzungsdauer und orientiert sich an den amtlichen AfA-Tabellen.

In der Bewertung der aktivierten Eigenleistungen für Sachanlagen wurden die Materialkosten, die Fertigungskosten, die Sondereinzelkosten der Fertigung, angemessene Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie des Werteverzehrs des Anlagevermögens und Kosten der allgemeinen Verwaltung einbezogen. Zinsen für Fremdkapital sind in den Herstellungskosten nicht berücksichtigt.

Alle auf Fremdwährung lautende Vermögensgegenstände und Schulden wurden am Abschlussstichtag grundsätzlich zum Devisenkassamittelkurs umgerechnet. Beträgt die Restlaufzeit der Vermögensgegenstände und Schulden mehr als ein Jahr, wurden entstandene Kursverluste unmittelbar erfolgswirksam, Währungsgewinne hingegen nur insoweit erfasst, als sie nicht zu einer Überschreitung der ursprünglichen Anschaffungskosten bzw. zu einer Unterschreitung des ursprünglichen Erfüllungsbetrags führten.

Allen risikobehafteten Posten der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wird durch die Bildung angemessener Pauschal- und Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen.

III. Erläuterungen zur Bilanz

1. Anlagevermögen

Zur Gliederung und Entwicklung des Anlagevermögens verweisen wir auf den Anlagenspiegel.

2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

2019
T€
2018
T€
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 6.000,3 1.775,4
- davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 0,0 0,0
Forderungen gegen verbundene Unternehmen 180,9 406,9
- davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 0,0 0,0
Sonstige Vermögensgegenstände 219,6 213,3
- davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 0,0 0,0
Summe 6.400,8 2.395,7
- davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 0,0 0,0

In den Forderungen gegen verbundene Unternehmen sind sonstige Forderungen gegen die Gesellschafterin in Höhe von T€ 176,0 (Vorjahr: T€ 400,9) enthalten.

3. Verbindlichkeiten

Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten sind im nachfolgenden Verbindlichkeitenspiegel dargelegt:

Restlaufzeit
unter 1 Jahr
T€
1 bis 5 Jahre
T€
über 5 Jahre
T€
Gesamt
T€
Art der Verbindlichkeit
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 3.592,7 0,0 0,0 3.592,7
Vorjahr 476,4 0,0 0,0 476,4
2. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 469,2 0,0 0,0 469,2
Vorjahr 616,5 0,0 0,0 616,5
3. Sonstige Verbindlichkeiten 956,2 0,0 0,0 956,2
Vorjahr 609,8 0,0 0,0 609,8
Summe 5.018,1 0,0 0,0 5.018,1
Summe Vorjahr 1.702,8 0,0 0,0 1.702,8

In den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen sind Verbindlichkeiten gegenüber der alleinigen Gesellschafterin in Höhe von T€ 469,2 (Vorjahr: T€ 616,5) enthalten.

IV. Sonstige Angaben

1. Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Sonstige finanzielle Verpflichtungen bestehen in folgender Form:

T€
Art der sonstigen finanziellen Verpflichtung
Verpflichtungen aus begonnenen Investitionsvorhaben 38,5
Verpflichtungen aus Miet- und Pachtverträgen
- Miet- und Pachtverträge für 2020 4.398,6
- Miet- und Pachtverträge für 2021 bis 2024 2.271,0
- Miet- und Pachtverträge ab 2025 1.442,9
Andere finanzielle Verpflichtungen
- Dauerschuldverhältnisse für 2020 4,8
- davon gegenüber verbundenen Unternehmen 2.871,0
Summe 8.155,8

Die Verpflichtungen aus begonnenen Investitionsvorhaben ergeben sich aus Bestellungen des Anlagevermögens.

Die Verpflichtungen aus Mieten resultieren aus Verträgen für die Nutzung von Lagerflächen und Räumlichkeiten.

Die Dauerschuldverhältnisse ergeben sich aus Verpflichtungen zur Zahlung von Pauschalen sowie aus Dienstleistungsverträgen für die EDV-Wartung.

2. Mitarbeiter

Im Geschäftsjahr 2019 waren - neben der Geschäftsführung - im Durchschnitt 299 Mitarbeiter (Vorjahr: 312 Mitarbeiter) beschäftigt. Darin enthalten sind durchschnittlich 39 in Teilzeit beschäftigte Personen (Vorjahr: 39 Personen).

3. Organe

Geschäftsführer der Gesellschaft sind:

Dipl.-Kfm. Hans-Dieter Kettwig

Dipl.-Kfm. (FH) Simon-Hermann Wobben (bis 7. Juli 2019)

Dr.-Ing. Christoph Hessel (bis 24. April 2019)

Dipl.-Ing. (FH) Jörg Scholle (seit 11. Februar 2020)

Hinsichtlich der Bezüge der Geschäftsführung wird die Befreiungsvorschrift gemäß § 286 Abs. 4 HGB in Anspruch genommen.

4. Angaben zum Konzern

Die WRD Wobben Research and Development GmbH, Aurich, stellt als oberstes Mutterunternehmen einen Konzernabschluss auf, der im elektronischen Bundesanzeiger offengelegt wird.

5. Ergebnisverwendung

Die Geschäftsführung schlägt vor, den Bilanzgewinn in Höhe von T€ 1.062,0 auf neue Rechnung vorzutragen.

6. Nachtragsbericht

Nach Abschluss der Planungen für das laufende Geschäftsjahr hat sich im ersten Quartal 2020 das sog. Corona-Virus global rasant verbreitet und zu einer Pandemie in allen Teilen der Welt geführt. Wir verweisen diesbezüglich auch auf die Aussagen im Lagebericht. Die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf das wirtschaftliche Umfeld und auf die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft lassen sich zum Zeitpunkt der Aufstellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2019 nicht endgültig beurteilen, werden jedoch als zu vernachlässigend eingestuft.

Anlagespiegel

originäre Anschaffungs-/Herstellungskosten
Bilanzposten Stand 01.01.2019
Zugänge
Abgänge/ Umbuchungen
Stand 31.12.2019
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 40.666,00 5.800,01 0,00 46.466,01
40.666,00 5.800,01 0,00 46.466,01
II. Sachanlagen
1. technische Anlagen und Maschinen 655.705,89 12.308,03 7.473,96 (U) 675.487,88
2. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 538.410,66 49.733,99 17.553,32 570.591,33
3. geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 7.473,96 0,00 -7.473,96 (U) 0,00
1.201.590,51 62.042,02 17.553,32 1.246.079,21
0,00 (U)
1.242.256,51 67.842,03 17.553,32 1.292.545,22
0,00 (U)
Abschreibungen
kumuliert 01.01.2019
Zuführung
Auflösung
kumuliert 31.12.2019
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 29.813,00 6.948,01 0,00 36.761,01
29.813,00 6.948,01 0,00 36.761,01
II. Sachanlagen
1. technische Anlagen und Maschinen 237.120,89 118.277,99 0,00 355.398,88
2. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 162.885,66 69.459,99 17.553,32 214.792,33
3. geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 0,00 0,00 0,00 0,00
400.006,55 187.737,98 17.553,32 570.191,21
429.819,55 194.685,99 17.553,32 606.952,22
Buchwerte
Stand 31.12.2018
Stand 31.12.2019
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 10.853,00 9.705,00
10.853,00 9.705,00
II. Sachanlagen
1. technische Anlagen und Maschinen 418.585,00 320.089,00
2. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 375.525,00 355.799,00
3. geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 7.473,96 0,00
801.583,96 675.888,00
812.436,96 685.593,00

 

Aurich, 7. Juli 2020

Dipl.-Kfm. Hans-Dieter Kettwig, Geschäftsführer

Dipl.-Ing. (FH) Jörg Scholle, Geschäftsführer

Ergebnisverwendungsbeschluss

In der Gesellschafterversammlung vom 31. August 2020 wurde der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019 festgestellt und es wurde beschlossen, den in der Bilanz zum 31. Dezember 2019 ausgewiesenen Bilanzgewinn auf neue Rechnung vorzutragen.

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Wirtschaftsprüfer

An die WRD Management Support GmbH, Aurich

PRÜFUNGSURTEILE

Wir haben den Jahresabschluss der WRD Management Support GmbH, Aurich, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2019 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der WRD Management Support GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

• entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2019 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 und

• vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

GRUNDLAGE FÜR DIE PRÜFUNGSURTEILE

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "VERANTWORTUNG DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt.

Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

WESENTLICHE UNSICHERHEIT IM ZUSAMMENHANG MIT DER FORTFÜHRUNG DER UNTERNEHMENSTÄTIGKEIT

Wir verweisen auf die Angaben in Abschnitt "I. Allgemeine Angaben" des Anhangs sowie auf die Angaben in Abschnitt "3. Chancen- und Risikobericht" des Lageberichts, in denen die gesetzlichen Vertreter beschreiben, dass sich ENERCON als Hauptkunde der Gesellschaft in einem Prozess der Restrukturierung und Neuausrichtung befindet und der Fortbestand der Gesellschaft gefährdet ist, sofern ENERCON aus strategischen oder sonstigen Erwägungen Veränderungen in der Wertschöpfungskette vornimmt oder wenn Zahlungsstörungen in Bezug auf den von ENERCON geführten Cash-Pool auftreten. Wie in Abschnitt "I. Allgemeine Angaben" des Anhangs sowie in Abschnitt "3. Chancen- und Risikobericht" des Lageberichts dargelegt, deuten diese Ereignisse und Gegebenheiten auf das Bestehen einer wesentlichen Unsicherheit hin, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann und die ein bestandsgefährdendes Risiko im Sinne des § 322 Abs. 2 Satz 3 HGB darstellt. Unsere Prüfungsurteile sind bezüglich dieses Sachverhalts nicht modifiziert.

VERANTWORTUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER FÜR DEN JAHRESABSCHLUSS UND DEN LAGEBERICHT

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens , Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

VERANTWORTUNG DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

• identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

• gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

• beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

• ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

• beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens , Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

• beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.

• führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Leer, 17. Juli 2020

BDO DPI AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Jan Königshoven, Wirtschaftsprüfer

Jörg Jahnel, Wirtschaftsprüfer

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