Harmuth
Verwaltungsgesellschaft mbH
Heilbronn
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1,00 |
1,00 |
| I.
Finanzanlagen |
1,00 |
1,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
44.342,57 |
42.178,53 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
44.269,86 |
42.037,98 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
72,71 |
140,55 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
44.343,57 |
42.179,53 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
42.286,26 |
40.040,79 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
15.040,79 |
12.559,14 |
| III.
Jahresüberschuss |
2.245,47 |
2.481,65 |
| B.
Rückstellungen |
850,00 |
1.305,74 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.207,31 |
833,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
44.343,57 |
42.179,53 |
Anhang
A.
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Harmuth
Verwaltungsgesellschaft mbH wurde auf der Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs
aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren
die Regelungen des GmbHG zu beachten. Die nachfolgend
zitierten Paragraphen beziehen sich, wenn nichts anderes
angegeben ist, auf Vorschriften des Handelsgesetzbuches.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang ausgeübt werden
können, sind im Anhang aufgeführt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
1.
Angaben gem. § 264 Abs. 2 S. 2
Zusätzliche Angaben zur Vermittlung eines den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sind nicht
erforderlich.
B.
Gliederung (§ 265 Abs. 1 S. 2)
Die Gliederung von Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung erfolgte nach den §§ 266 und
275 Abs. 2. Die Gliederung der Bilanz wurde
gegenüber dem Vorjahr nicht geändert.
C.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (§ 284 Abs. 2
Nr. 1)
1.
Bilanzierungsvorschriften (§ 246 - § 251)
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen und
Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten
verrechnet worden.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital
und die Schulden sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen
und hinreichend gegliedert.
Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249
HGB gebildet worden.
2.
Bewertungsvorschriften
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.
Bei der Bewertung wird von der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen auch
tatsächliche und rechtliche Gegebenheiten nicht
entgegen.
Vermögensgegenstände und Schulden sind zum
Abschlussstichtag einzeln bewertet worden. Es ist
vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle
vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlusstag entstanden sind, berücksichtigt, selbst
wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und dem Tag
der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden
sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie
am Abschlussstichtag realisiert waren.
Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss
angewandten Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.
Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:
Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und
bewertet:
| • |
Beteiligungen und Anteile an
verbundenen Unternehmen zu Anschaffungskosten
|
Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag
vorliegende niedrigere Wert angesetzt.
Bewertungsvereinfachungsverfahren zur Bewertung der
Vorräte gemäß § 240 Abs. 4 bzw. §
256 wurden nicht angewandt.
Forderungen sind grundsätzlich mit dem
Nennbetrag angesetzt. Neben der pauschalen Wertberichtigung
für das allgemeine Kreditrisiko waren keine weiteren
Wertberichtigungen erforderlich.
Die sonstigen Rückstellungen wurden nach
üblicher kaufmännischer Schätzung in
ausreichender und angemessener Höhe angesetzt.
Verbindlichkeiten sind mit dem
Rückzahlungsbetrag ausgewiesen.
3.
Forderungen / Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern
gem. § 42 Abs. 3 GmbHG bzw. § 264c Abs.1
HGB
In dem Posten "Sonstige
Vermögensgegenstände" sind Forderungen
gegenüber Gesellschaftern in Höhe von Euro
23.000,00 und in den Posten "Sonstige Verbindlichkeiten"
sind Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in
Höhe von Euro 0,00 enthalten.
D.
Sonstige Angaben
1.
Organe (§ 285 Nr.10)
Geschäftsführer im Geschäftsjahr 2011:
Herr Michael Harmuth
2.
Haftung
Am Bilanzstichtag bestand die persönliche
Haftung der Gesellschaft bei der Harmuth GmbH & Co. KG
mit einem Kapital von Euro 25.000,00.
3.
Haftungsverhältnisse gem. § 251
Am Abschlussstichtag bestanden keine, nicht in der
Bilanz auszuweisende Haftungsverhältnisse.
E.
Unterzeichnung des Jahresabschlusses
Heilbronn, den 30. November 2012
Michael Harmuth
Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 30.11.2012 festgestellt.
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