Meyer
Architekten GmbH
Landshut
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
306.210,00 |
348.242,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
29.475,00 |
39.072,00 |
| II.
Sachanlagen |
276.735,00 |
309.170,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.509.648,43 |
1.393.507,05 |
| I.
Vorräte |
58.320,00 |
|
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.277.348,15 |
1.015.633,26 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
173.980,28 |
377.873,79 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
55.390,04 |
48.723,21 |
| Aktiva |
1.871.248,47 |
1.790.472,26 |
Passiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.554.476,53 |
1.375.267,10 |
| I.
eingefordertes Kapital |
12.500,00 |
12.500,00 |
| 1.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| 2.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-12.500,00 |
-12.500,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
1.541.976,53 |
1.362.767,10 |
| B.
Rückstellungen |
55.894,93 |
144.843,19 |
| C.
Verbindlichkeiten |
260.877,01 |
270.361,97 |
| Summe
Passiva |
1.871.248,47 |
1.790.472,26 |
Anhang
ALLGEMEINE ANGABEN ZUM JAHRESABSCHLUSS UND ZUR
OFFENLEGUNG
Das Unternehmen "Meyer Architekten GmbH" hat seinen
Sitz in Landshut und ist beim
Amtsgericht Landshut unter der Handelsregisternummer
HRB 10447 eingetragen.
Der Jahresabschluss der Meyer Architekten GmbH wurde
auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes und
des Gesellschaftsvertrages beachtet.
Angaben die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
oder Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind im Anhang berücksichtigt. Die
Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren erstellt.
Die Meyer Architekten GmbH weist zum
Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer
kleinen Kapitalgesellschaft i.S.d. § 267 Abs. 1 HGB
auf. Die gesetzlichen Erleichterungen für kleine
Kapitalgesellschaften (§§ 274a, 276, 288 HGB)
wurden teilweise in Anspruch genommen. Insbesondere wurde
von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, auf die
Erstellung eines Lageberichts zu verzichten (§ 264
Abs. 1 S. 3 i.V.m. § 267 Abs. 1 HGB).
BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN
Die Gliederung der Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung erfolgt nach den §§ 266 Abs. 2,
275 Abs. 2 HGB. Abweichungen gegenüber dem Vorjahr im
Hinblick auf die Vergleichbarkeit liegen nicht vor.
Die Bewertung wurde nach den allgemeinen Bestimmungen
der §§ 252 bis 256a HGB vorgenommen; die
Sondervorschriften der §§ 265 bis 278 HGB
für Kapitalgesellschaften (betreffend Gliederung,
Ansatz und Bewertung) wurden berücksichtigt.
Die immateriellen Vermögensgegenstände
sowie das Sachanlagenvermögen sind zu
Anschaffungskosten und - soweit abnutzbar - vermindert um
planmäßige, nutzungsbedingte Abschreibungen
angesetzt. Die Abschreibungen erfolgten nach der linearen
Methode unter Berücksichtigung der
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Zugänge
werden im Jahr der Anschaffung pro rata temporis
abgeschrieben. Selbständig bewertbare
Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten bis
zu EUR 250,00 werden im Zugangsjahr in voller Höhe als
Aufwand erfasst. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit
Anschaffungskosten von über EUR 250,00 bis zu EUR
800,00 wurden entsprechend dem Bewertungswahlrecht in
voller Höhe abgeschrieben.
Vorräte wurden mit ihren Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten bewertet. In die Herstellungskosten
wurden neben den Einzelkosten auch angemessene und
notwendige Teile der Material-bzw. Fertigungsgemeinkosten
einbezogen. Soweit der beizulegende Zeitwert unter dem
Buchwert lag, erfolgte unter Beachtung des strengen
Niederstwertprinzips eine Abschreibung auf den niedrigeren
beizulegenden Zeitwert.
Die Forderungen, sonstigen
Vermögensgegenstände sowie die flüssigen
Mittel sind mit den Nominalwerten angesetzt. Soweit
erforderlich werden Einzelrisiken durch
Einzelwertberichtigungen berücksichtigt.
Der aktive Abgrenzungsposten enthält Ausgaben
vor dem Bilanzstichtag, soweit sie Aufwand für eine
bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen.
Das gezeichnete Kapital entspricht dem im
Handelsregister als Stammeinlage eingetragenen
Nominalbetrag. Von dem Gesamtbetrag von EUR 25.000 waren
zum Abschlussstichtag EUR 12.500 noch nicht eingefordert.
Die Rückstellungen berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten und
sind nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
mit dem Erfüllungsbetrag bewertet.
Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag
angesetzt.
ANGABEN ZUR BILANZ, GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG UND
SONSTIGE ANGABEN
Zum Bilanzstichtag bestanden gegenüber dem
Gesellschafter bzw. dem Geschäftsführer
Forderungen in Höhe von EUR 864.929,06 (Vj. 883.808,64
EUR).
Sämtliche Forderungen und Verbindlichkeiten
haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr.
In den Zinsen und ähnlichen Erträgen sind
Zinsen aus Darlehen gegenüber Gesellschafter in
Höhe von EUR 5.250,33 (Vj. 4.091,24 Euro) enthalten.
Die Gesellschaft beschäftigte während des
Geschäftsjahres durchschnittlich 26 (Vj. 12)
Arbeitnehmer.
Als einzelvertretungsberechtigter
Geschäftsführer war im Geschäftsjahr Herr
Axel Meyer bestellt.
Die Gesellschaft wird nicht in einen Konzernabschluss
einbezogen.
Die Geschäftsführung schlägt der
Gesellschafterversammlung vor, den Jahresüberschuss
auf neue Rechnung vorzutragen bzw. in den Bilanzgewinn
einzustellen.
sonstige Berichtsbestandteile
Landshut, 12.06.2025
gez. Axel Meyer
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde geändert am 12.06.2025
erneut festgestellt.
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