Großhandel mit Getreide, Rohtabak, Saatgut und Futtermitteln
VR-MainBank eG
GerolzhofenStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Thomas Endres seit 15.11.2022 | Vorstandsmitglied |
Franz-Josef Hartlieb seit 15.11.2022 | Vorstandsmitglied |
Michael Gerber seit 2.11.2022 | Prokura |
Bernhard Krapf seit 10.7.2003 | Prokura |
Beteiligungen
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| 98.00% |
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
VR-MainBank eGGerolzhofenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023I. Grundlagen der GeschäftstätigkeitDie VR-MainBank eG ist eine eingetragene Genossenschaft, die der amtlich anerkannten BVR Institutssicherung GmbH und der zusätzlichen freiwilligen Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. angeschlossen ist. Zweck der Genossenschaft ist die wirtschaftliche Förderung und Betreuung der Mitglieder. Wir betreiben grundsätzlich alle banküblichen Geschäfte sowie ergänzende Geschäfte. Für unsere Geschäftstätigkeit unterhalten wir die Zweigniederlassungen VR-Bank Gerolzhofen mit Sitz in 97447 Gerolzhofen und Raiffeisenbank Estenfeld-Bergtheim mit Sitz in 97230 Estenfeld. Die beiden Zweigniederlassungen sind im Genossenschaftsregister der VR-MainBank eG eingetragen. Unser Geschäftsgebiet sind die Landkreise Schweinfurt und Würzburg sowie die umliegenden Landkreise bzw. das Gebiet im Umkreis von ca. 100 km Luftlinie um die Verwaltungsstandorte Gerolzhofen und Estenfeld. Organe sind der Vorstand, der Aufsichtsrat und die Vertreterversammlung. Im Bankgeschäft haben wir derzeit 127 Beschäftigte. II. WirtschaftsberichtII.1 Entwicklung der Gesamtwirtschaft und der bayerischen Kreditgenossenschaften Die für das Verständnis der Analyse unseres Geschäftsverlaufs und unserer wirtschaftlichen Lage maßgeblichen gesamtwirtschaftlichen, regionalen und branchenbezogenen Rahmenbedingungen im Geschäftsjahr (Branchenkonjunktur, Wettbewerbssituation, Marktstellung) haben sich wie folgt entwickelt: Konjunktur in Deutschland: Im Jahr 2023 beeinträchtigten die Spätfolgen des russischen Angriffskriegs in der Ukraine und der Coronapandemie die konjunkturelle Entwicklung Deutschlands. Wegen dieser Belastungen sank das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt gegenüber dem Vorjahr leicht um 0,3 %, nachdem es 2022 noch merklich zugelegt hatte (+1,8 %). Die Inflationsrate verminderte sich zwar von 6,9 % im Jahresdurchschnitt 2022 auf 5,9 % 2023. Der Preisauftrieb blieb damit aber weiterhin ausgesprochen hoch. Nach einem durch die Erholung von der Coronakrise getriebenen kräftigen Zuwachs im Vorjahr um 3,9 % gingen die privaten Konsumausgaben 2023 preisbereinigt um 0,7 % zurück. Hauptgrund war der kräftige Anstieg der Verbraucherpreise, der die Kaufkraft der Einkommen vieler Haushalte deutlich dämpfte. Vor allem in Bereichen, in denen die Preise auf dem hohen Stand des Vorjahres verharrten oder sogar weiter zulegten, kam es zu rückläufigen Ausgaben. Die Privathaushalte gaben insbesondere für Einrichtungsgegenstände und Haushaltsgeräte (-6,3 %) sowie Nahrungsmittel, Getränke und Tabakwaren (-4,5 %) erheblich weniger aus, trotz der vielfach deutlichen Lohn- und Gehaltssteigerungen und der insgesamt robusten Arbeitsmarktlage. Die staatlichen Konsumausgaben verminderten sich mit dem Wegfall von pandemiebedingten Sonderausgaben ebenfalls. Der Staatskonsum, der 2022 noch um 1,6 % gestiegen war, sank um deutliche 1,5 %. Insgesamt trugen die Konsumausgaben mit einem Beitrag von -0,7 %-Punkten wesentlich zum Rückgang des preisbereinigten Bruttoinlandsprodukts bei. Ähnlich wie bereits im Vorjahr zeigte sich die Investitionskonjunktur gespalten. Einerseits legten die Investitionen in Ausrüstungen wie Fahrzeuge und Maschinen erneut zu, wenn auch schwächer als 2022 (+3,0 % nach +4,0 %). Andererseits gaben die Bauinvestitionen, die im Vorjahr um 1,8 % gesunken waren, abermals nach. Neben dem zinsbedingten Nachfragerückgang, von dem der Wohnungsbau noch stärker als der Gewerbebau betroffen war, belastete die nur langsam nachlassende Baupreisdynamik das Investitionsgeschehen. Trotz der allgemeinen Konjunkturschwäche blieb der Arbeitsmarkt in einer soliden Grundverfassung. Zwar stieg die Arbeitslosenzahl in der Statistik, auch wegen der verstärkten Erfassung Geflüchteter, von 2,4 Millionen Menschen im Vorjahr auf 2,6 Millionen Menschen. Die Arbeitslosenquote befand sich mit 5,7 % aber nach wie vor auf einem vergleichsweise niedrigen Niveau und nur leicht über dem Stand von 2022 (+5,3 %). Zudem hielt der Beschäftigungsaufbau an. Die Erwerbstätigenzahl kletterte im Vorjahresvergleich um gut 300.000 auf einen neuen Rekordwert von rund 45,9 Millionen Menschen. Nachdem die jährliche Veränderungsrate des Verbraucherpreisindex 2022 mit 6,9 % den höchsten Stand seit der Wiedervereinigung erreicht hatte, ging sie 2023 etwas zurück. Im Jahresdurchschnitt lag die Inflationsrate bei 5,9 %, wobei die Monatswerte einen klar rückläufigen Trend zeigten. So ist die Inflationsrate ausgehend von den im Januar und Februar mit jeweils 8,7 % markierten Maximalwerten bis November und Dezember auf Jahrestiefstände von 3,2 % und 3,7 % gefallen. Für den Rückgang der Gesamtteuerung war in erster Linie der nachlassende Preisanstieg bei Energie verantwortlich. Angesichts staatlicher Entlastungsmaßnahmen und rückläufiger Notierungen für Energieträger verteuerten sich Energieprodukte 2023 um unterdurchschnittliche 5,3 %. Die Baukonjunktur präsentierte sich abermals schwach. Nach einem deutlichen Rückgang im Vorjahr (-3,3 %) verminderte sich die preisbereinigte Bruttowertschöpfung des Baugewerbes 2023 nochmals, wenngleich mit einer Veränderungsrate von -0,2 % weniger stark als zuvor. Das Handwerk hat die vielfältigen Herausforderungen des Jahres 2023 vergleichsweise robust gemeistert. Demnach übertraf der Umsatz des gesamten Handwerks in den ersten drei Quartalen seinen entsprechenden Vorjahreswert um 6,5 %. Besonders deutlich fiel das Wachstum im Kraftfahrzeuggewerbe (+9,0 %) und im Ausbaugewerbe (+8,0 %) aus, angeregt durch eine spürbare Belebung der Neuwagen- und Gebrauchtwagenmärkte sowie durch die hohe Nachfrage nach Energieeffizienzmaßnahmen und nach Photovoltaik-Anlagen. Der Dienstleistungssektor blieb 2023 eine zentrale Stütze der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung. Die preisbereinigte Bruttowertschöpfung des Wirtschaftsbereichs legte mit einem Anstieg um 0,5 % allerdings weniger dynamisch zu als im Vorjahr (+3,0 %). Die ökonomischen Auswirkungen des russischen Angriffskriegs in der Ukraine blieben für die landwirtschaftlichen Betriebe 2023 ein wichtiges Thema. Angesichts der kriegsbedingt engen Versorgungslage an den globalen Nahrungsmittel- und Rohstoffmärkten kam es kurzfristig in einigen Bereichen zu enormen Preissteigerungen. Nach Angaben des Deutschen Bauernverbandes stieg das Unternehmensergebnis im Durchschnitt der Haupterwerbsbetriebe im Wirtschaftsjahr 2022/23 gegenüber dem Vorjahr um 45 % auf 115.400 Euro. Finanzmärkte: Das langsame, noch andauernde Abklingen des Inflationsschocks des Jahres 2022 dominierte das vergangene Jahr 2023 an den Finanzmärkten. Die Notenbanken setzten ihre geldpolitischen Straffungen aus dem Vorjahr fort und erhöhten ihre Leitzinsen weiter. Die größten westlichen Notenbanken, die Europäische Zentralbank (EZB) und die Federal Reserve der USA (Fed), erreichten damit 2023 und binnen unter achtzehn Monaten Erhöhungsphase die höchsten Leitzinsniveaus seit der globalen Finanzkrise von 2008; im Falle der EZB die höchsten seit Einführung des Euro. Im Zuge dieser Zinspolitik sanken die konjunkturellen Aussichten der Weltwirtschaft aufgrund der steigenden Finanzierungskosten. Auch die Entwicklung in China trug zur einsetzenden Konjunkturbremsung bei, da das dortige Wachstum durch eine Immobilienkrise und Nachwirkungen der strengen Nullcovidpolitik geschwächt wurde. Geopolitische Unsicherheiten wie der andauernde russische Angriffskrieg gegen die Ukraine, der durch den Terrorangriff der Hamas auf Israel intensivierte Nahostkonflikt oder die Rivalität zwischen China und den USA belasteten die Konjunkturaussichten ebenfalls. Die Finanzmärkte entwickelten sich trotz dieser Belastungen positiv und bewerteten die rückläufigen Inflationsraten des Jahres 2023 als Zeichen für schneller als zu Jahresbeginn erwartet folgende Zinssenkungen im Jahr 2024. So fiel die Verbraucherpreisinflation in den USA zum Jahresende auf 3,4 %, nachdem sie im Januar 2023 noch bei fast doppelt so hohen 6,4 % gelegen hatte. Im Euroraum war sie im selben Zeitraum von 8,6 % auf 2,9 % gefallen. Zwar entwickelte sich die für die Geldpolitik maßgebliche Kernrate, die um die schwankungsanfälligen Komponenten Energie und Nahrung bereinigt ist, weniger dynamisch. Sie fiel in den USA von 5,6 % auf 3,9 % und im Euroraum von 7,1 % auf ebenfalls 3,9 %. Doch die Finanzmärkte reagierten stark auf die Rückgänge, wodurch Aktien- und Anleihekurse vor allem zum Jahresende deutlich zulegten. Die US-Notenbank Fed beendete am 27. Juli 2023 ihren geldpolitischen Straffungskurs bei einem Leitzinskorridor von 5,25 % bis 5,5 %. Damit erhöhte die Fed ihre Zinsen 2023 noch um 100 Basispunkte, nachdem sie 2022 mit 425 Basispunkten das Gros ihrer geldpolitischen Reaktion auf den Inflationsschock bereits vollzogen hatte. Von August bis Dezember 2023 hielt die Fed ihre Leitzinsen schließlich stabil und kündigte an, diesen Kurs bis ins Jahr 2024 beibehalten zu wollen. Nachdem die Europäische Zentralbank ihre Leitzinsen 2022 um 250 Basispunkte erhöht hatte, vollzog sie 2023 sechs weitere Zinserhöhungen um insgesamt 200 Basispunkte. Am 20. September 2023 erreichten die Leitzinsen ihren vorläufigen Höhepunkt mit 4 % für die Einlagefazilität und 4,5 % für die Hauptrefinanzierungsfazilität sowie 4,75 % für die Spitzenrefinanzierungsfazilität. Damit überschritt die EZB erstmals ihr vor der Finanzkrise erreichtes Leitzinsniveau, als die Einlagefazilität im Maximum bei 3,25 % gelegen hatte. Auf den nachfolgenden Sitzungen bis zum Jahresende bestätigte die EZB dieses Zinsniveau und kündigte ähnlich der Fed an, es so lange aufrecht halten zu wollen, bis die Inflation das mittelfristige EZB-Ziel von 2 % wieder erreiche. Inflations- und Zinserwartungen sowie die tatsächlichen Entscheidungen der Notenbanken prägten die Anleihemärkte 2023 in Form hoher Volatilität. Das Jahr begann, nach den starken Kursverlusten durch Kriegs-, Inflations- und Zinsschocks 2022, mit einer Kurserholung von Staatsanleihen. In der Folge fielen ihre Renditen. So belief sich die Rendite der zehnjährigen deutschen Staatsanleihe am 2. Februar 2023 auf 2,07 %, nach noch 2,56 % an Neujahr. Aufgrund der weiterhin restriktiven Politik der Notenbanken stiegen die Renditen danach jedoch wieder an. In der Spitze erreichte die zehnjährige Bundesanleihe am 2. März 2023 eine Rendite von 2,75 %. Im Zuge der US-Regionalbankenkrise und der Schieflage der Credit Suisse, die zu einer von den Schweizer Behörden organisierten Zusammenlegung mit dem Schweizer Konkurrenten UBS führte, fiel diese Rendite jedoch bis zum 20. März auf 2,1 % zurück. Dieses Auf und Ab setzte sich im weiteren Jahresverlauf fort. Im Vorfeld der geldpolitischen Sitzungen der Notenbanken, vor allem der Fed und der EZB, stiegen oder fielen die Renditen teils deutlich. Im Nachgang der Sitzungen setzte in der Regel eine zum Vorfeld gegenläufige Korrektur ein. Gleiches galt für neue Inflationszahlen aus den USA oder Europa. Bis Ende September tendierten die Renditen dabei aufwärts und die Kurse abwärts. Die zehnjährige Bundesanleihe erreichte ihre maximale Rendite von 2,97 % am 28. September 2023. Im vierten Quartal und insbesondere zum Jahresende erholten sich die Kurse der Anleihen jedoch deutlich, wodurch die zugehörigen Renditen sanken. Die zehnjährige Bundesanleihe erbrachte zum Jahresende mit 2,03 % ein Fünftel weniger Rendite als zum Jahresanfang. Ähnlich entwickelten sich andere Anleihen des Euroraumes, während amerikanische und britische Anleihen zwar ebenfalls Kursgewinne zum Jahresende verzeichneten, wegen der unterschiedlichen Zinszyklen damit aber nur auf die Niveaus des Jahresauftakts zurückfielen. Die Anleihen folgten hierbei den Erwartungen der Märkte an eine 2024 deutlich sinkende Inflation mit entsprechenden Leitzinssenkungen der Notenbanken. Die europäische Gemeinschaftswährung wertete im Verlauf des Jahres 2023 leicht von 1,07 US-Dollar auf 1,10 US-Dollar auf. Dabei profitierte die Gemeinschaftswährung von der Geldpolitik der Europäischen Zentralbank, die ihre Leitzinsen um 200 Basispunkte erhöhte, während die US-Notenbank Fed ihre Leitzinsen um niedrigere 100 Basispunkte anhob. Die Aktienmärkte setzten zum Jahresauftakt die Erholung von Ende 2022 fort. Der DAX stieg vom 1. Januar bis zum 9. März 2023 um 12,3 % auf 15.633,21 Punkte. Anschließend erschütterte jedoch die Krise der US-Regionalbanken die Finanzmärkte, insbesondere die plötzliche Zahlungsunfähigkeit der Silicon Valley Bank. Dies löste einen Schock auf den Aktienmärkten aus. Der DAX etwa verlor bis zum 17. März 5,5 % seines Kurswertes. Die Krise kulminierte mit der Fusion der Schweizer Großbanken Credit Suisse und UBS am 19. März, die die Schweizer Behörden zur Abwicklung der erstgenannten Bank organisiert hatte. Dieser Akt konnte die Märkte beruhigen und ermöglichte die Erholung der Aktien- und Finanzmärkte von dem kurzzeitigen Einbruch. Diese Erholung flachte zum Sommer hin ab, setzte sich aber trotz wiederkehrender Volatilität insbesondere um die Leitzinsentscheide der Notenbanken fort. Ende Juli notierte der DAX bei 16.446,83 Punkten und damit 18,1 % über seinem Jahreseinstandswert. Zum Jahresende verstärkte sich die Erholung aufgrund sinkender Inflationszahlen und damit verbundener Hoffnungen auf Leitzinssenkungen der Notenbanken, womit eine Belebung der Konjunktur im Jahr 2024 verbunden wurde. Der DAX legte von Anfang November bis Jahresende um 13,1 % zu. Dadurch schloss er das Jahr mit 16.751,64 Punkten und auf Jahressicht um 20,3 % im Plus ab. Im globalen Vergleich entwickelte sich der deutsche Leitindex damit ähnlich zum Euro Stoxx 50, der 19,2 % zulegen konnte, aber schwächer als der S&P 500 und der Nasdaq Composite. Letztere konnten 24,2 % beziehungsweise 43,4 % zulegen. Die 184 bayerischen Kreditgenossenschaften haben das Geschäftsjahr 2023 mit einem soliden Ergebnis abgeschlossen. Die Genossenschaftsinstitute erzielten ein Gesamtbetriebsergebnis in Höhe von rund 2,1 Mrd. Euro und übertrafen damit das Vorjahresergebnis um 14,9 %. Die Bilanzsumme der Institute sank aufgrund der durch die EZB gekürzten Refinanzierungsgeschäfte um 1,1 Mrd. Euro bzw. - 0,5 % auf nunmehr 207,6 Mrd. Euro. Die Kundengelder stiegen um 0,6 Mrd. Euro bzw. 0,4 % auf 158,5 Mrd. Euro. Die Ausleihungen sind ebenfalls um 3,7 Mrd. Euro bzw. 2,7 % auf 140,5 Mrd. Euro gestiegen. Das operative Ergebnis kletterte 2023 auf 2,1 Mrd. Euro, dies entspricht 1,01 % der durchschnittlichen Bilanzsumme und lag um 0,13 %-Punkte über dem Vorjahreswert. Zu dem Plus trug insbesondere die Zinswende bei, durch die der Zinsüberschuss um insgesamt 14,0 % auf 3,6 Mrd. Euro gestiegen ist. Zudem konnten die Abschreibungen auf Wertpapiere aus dem Jahr 2022 durch gegenläufige Effekte vollständig revidiert werden. Das Bewertungsergebnis für Wertpapiere war positiv mit einem Plus von 330 Mio. Euro. Im Kreditbereich erhöhte sich die Risikovorsorge um 247 Mio. Euro, nach 82 Mio. Euro im Vorjahr. Das harte Kernkapital beträgt zum 31.12.2023 rund 19,9 Mrd. Euro und ist damit im Vergleich zum Vorjahr spürbar gestiegen. Das sind rund 0,5 Mrd. Euro bzw. 2,6 % mehr als im letzten Jahr. Die harte Kernkapitalquote liegt bei 16,3 % und konnte damit ebenfalls gesteigert werden. II.2 Leistungsindikatoren Definition unserer bedeutsamsten Leistungsindikatoren Über unsere strategische Eckwert- und Kapitalplanung planen und steuern wir die Entwicklung unseres Instituts auf Grundlage von Kennzahlen und Limiten. Dabei verwenden wir die folgenden bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren, die sich auch aus unserer Geschäfts- und Risikostrategie ableiten lassen und die wir mithilfe unseres internen Berichtswesens regelmäßig überwachen: - Als bedeutsamster Leistungsindikator für die Rentabilität der Bank wird die Relation des Betriebsergebnisses vor Bewertung zur durchschnittlichen Bilanzsumme (nachfolgend: "BE vor Bewertung/dBS") festgelegt. Die Kennzahl BE vor Bewertung/dBS misst die Ertragskraft der Bank in Relation zum Geschäftsvolumen, gemessen als durchschnittliche Bilanzsumme. Betriebswirtschaftlich neutrale Erfolgsfaktoren und Ertragsteuern bleiben unberücksichtigt. Die Leistungskennzahl unterscheidet sich insofern von der Gewinn- und Verlustrechnung. - Als Leistungsindikator für die Wirtschaftlichkeit/Effizienz oder Produktivität unseres Instituts wurde die Gesamtbank Cost Income Ratio (nachfolgend: "CIR") bestimmt. Sie stellt das Verhältnis der Verwaltungsaufwendungen zum Zins- und Provisionsergebnis (inkl. laufender Erträge aus Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren) sowie dem Saldo der sonstigen betrieblichen Erträge und Aufwendungen dar. Das Bewertungsergebnis, betriebswirtschaftlich neutrale Erfolgsfaktoren und Ertragsteuern bleiben unberücksichtigt. - Das Wachstum der bilanziellen Kundeneinlagen und -kredite definieren wir als Indikator für die Generierung von Erträgen, die Zukunftsfähigkeit unseres Instituts, die zukünftige Ertragskraft und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit. - Zur Sicherung der Zukunftsfähigkeit der Bank durch nachhaltiges Wachstum werden im Kontext steigender Kapitalanforderungen angemessene Eigenmittel benötigt. Als bedeutsamster Leistungsindikator für die Kapitalausstattung dient die aufsichtsrechtlich festgelegte Gesamtkapitalquote nach Art. 92 Abs. 2 CRR (Eigenmittel des Instituts in Prozent des Gesamtrisikobetrags). Entwicklung unserer bedeutsamsten Leistungsindikatoren im Geschäftsjahr 2023 Die Entwicklung der von uns definierten bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren im Geschäftsjahr 2023 stellt sich wie folgt dar: Die bedeutsamsten Leistungsindikatoren haben sich nur teilweise so entwickelt wie in der Vorperiode prognostiziert. Die geplanten Ziele wurden teilweise erreicht. Unser Betriebsergebnis vor Bewertung verbesserte sich um 0,13 %-Punkte von 0,75 % auf 0,88 % der durchschnittlichen Bilanzsumme. Die CIR lag im Geschäftsjahr 2023 bei 63,34 % (Vorjahr: 66,30 %). Das Wachstum der bilanziellen Kundeneinlagen belief sich auf 1,0 %. Das Wachstum der bilanziellen Kundenkredite belief sich auf 9,4 %. Die Gesamtkapitalquote belief sich auf 17,19 %; ein Rückgang von 0,34 %-Punkten gegenüber dem Vorjahr. Das Betriebsergebnis, die Entwicklung der Kundeneinlagen und der CIR lagen in der Bandbreite der Prognose. Das Wachstum der Kundenkredite hat unseren Planwert um 6,4 %-Punkte übertroffen. Die Gesamtkapitalquote ist mit 0,31 %-Punkten unter der prognostizierten Bandbreite geblieben. II.3 Geschäftsverlauf der VR-MainBank eG
Die Bilanzsumme erhöhte sich auf 947 Mio. Euro. Maßgeblich hierfür waren insbesondere die Erhöhung der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und die zugeflossenen Kundengelder sowie damit einhergehend die Ausweitung des Kundenkreditvolumens. Die außerbilanziellen Geschäfte setzten sich aus Eventualverbindlichkeiten in Höhe von 11.753 TEUR und aus anderen Verpflichtungen in Höhe von 37.945 TEUR zusammen. Sie liegen aufgrund der Valutierung der Kreditzusagen gegenüber Kunden deutlich unter dem Vorjahresniveau.
Die Entwicklung des Aktivgeschäfts entsprach im Wesentlichen den in der Vorperiode berichteten Prognosen. Die Steigerung des Kundenkreditgeschäftes lag mit 9,4 % deutlich über den Erwartungen. Durch Verkäufe von Wertpapieren sind die Forderungen gegenüber Kreditinstituten um 38,5 % angestiegen. In der Struktur der Aktivseite sind im Berichtsjahr wesentliche Veränderungen zu verzeichnen, die insbesondere auf die Steigerung der bilanziellen Kundenforderungen zurückzuführen sind. Der Anteil der Kundenforderungen an der Bilanzsumme ist von 67,53 % auf 72,50 % zu Lasten der Wertpapiere gestiegen.
Die Entwicklung des Passivgeschäfts entsprach nicht ganz den in der Vorperiode berichteten Prognosen. Das geplante Wachstum der Kundeneinlagen wurde nicht erreicht. In der Struktur der Passivseite sind aufgrund der gestiegenen Zinsen am Geld- und Kapitalmarkt im Berichtsjahr wesentliche Veränderungen zu verzeichnen, die insbesondere auf eine Steigerung der befristeten Einlagen zu Lasten von Sicht- und Spareinlagen zurückzuführen sind. Die Zuwachsraten bei den Kundengeldern blieben hinter der Ausweitung des Kreditvolumens zurück. Dies führte zu einem verstärkten Rückgriff auf Refinanzierungsmittel und den Verkauf von Wertpapieren. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten haben sich nicht wesentlich verändert. Der Anteil an der Bilanzsumme ist von 15,06 % auf 15,70 % gestiegen.
Die Entwicklung des Dienstleistungsgeschäftes entsprach im Wesentlichen den in der Vorperiode berichteten Prognosen. Die Erträge aus dem Wertpapierdienstleistungs- und Depotgeschäft sind stark angestiegen. Die anderen Vermittlungserträge sind gegenüber dem Vorjahr, insbesondere aufgrund rückläufigen Vermittlungen im Bauspar-, Kredit- und Versicherungsgeschäft, stark zurückgegangen. Die Erträge aus dem Zahlungsverkehr sind leicht gestiegen. Immobiliengeschäft In unserem Immobilienbestand befinden sich sowohl Wohn- als auch Gewerbeimmobilien zur Erzielung von Mieterträgen. Der Bestand unserer zur Vermietung vorgesehenen Immobilien beläuft sich zum Jahresende auf 6.744 TEUR (Vorjahr 6.437 TEUR). Außerdem betreiben wir Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien (Aufdachphotovoltaikanlagen und eine Windenergieanlage). Der Bestand dieser Anlagen beläuft sich zum Jahresende auf 1.839 TEUR (Vorjahr 2.080 TEUR). Investitionen Auch im Geschäftsjahr 2023 haben wir die zu Bankzwecken genutzten Räumlichkeiten weiter renoviert sowie die weitere technische Ausstattung verbessert. Zudem wurden Investitionsvorhaben für den Erwerb von vier Eigentumswohnungen abgeschlossen. Sonstige wichtige Vorgänge im Geschäftsjahr Das Geschäftsjahr war durch keine außergewöhnlichen Vorgänge gekennzeichnet. II.4 Lage der VR-MainBank eG II.4.1 Ertragslage Die wesentlichen Erfolgskomponenten unserer Bank haben sich gegenüber dem Vorjahr wie folgt entwickelt.
1) GuV-Posten 1 abzüglich GuV - Posten 2.
Die Entwicklung der Ertragslage (gemessen am Betriebsergebnis vor Bewertung) entsprach unserer in der Vorperiode berichteten Prognose. Im Berichtsjahr war ein Anstieg des Zinsüberschusses zu verzeichnen. Dies entspricht der im Vorjahr berichteten Prognose. Die Veränderung begründet sich hauptsächlich durch die stark gestiegenen Zinserträge im Kreditgeschäft, die die höheren Zinsaufwendungen aus Spar- und Termineinlagen übertrafen. Der Provisionsüberschuss ist leicht gestiegen und entsprach der Prognose. Im sonstigen betrieblichen Ergebnis war bedingt durch eine Abschreibung auf eine Rückdeckungsversicherung ein Rückgang zu verzeichnen. Aus diesem Grund wurde die Vorjahresprognose verfehlt. Die Verwaltungsaufwendungen sind stärker gestiegen als in der Prognose angenommen. Die Erhöhung der sonstigen Verwaltungsaufwendungen sind zurückzuführen auf die Inanspruchnahme von externen Beratungsleistungen. Die gestiegenen Personalaufwendungen entsprachen der Prognose. Das Bewertungsergebnis hat sich gegenüber dem Vorjahr um insgesamt 3.970 TEUR reduziert. Das Bewertungsergebnis aus dem Kreditgeschäft betrug - 1.944 TEUR. Hierin sind Zuführungen zu Vorsorgereserven nach § 340 f HGB in Höhe von 2.500 TEUR enthalten. Der im Vorjahr erwartete leichte Anstieg des Bewertungsergebnisses aus dem Kreditgeschäft ist nicht eingetreten. Das Bewertungsergebnis bei Wertpapieren betrug - 1.894 TEUR. Hierin sind realisierte Kursverluste in Höhe von 2.568 TEUR aus dem vorzeitigen Verkauf von Wertpapieren, sowie 258 TEUR aus ratierlichen Abschreibungen aus Wertpapieren des Anlagevermögens enthalten. Desweiteren entfielen auf Zuschreibungen und Kursgewinne insgesamt 932 TEUR. Die Abschreibungen entsprachen der Prognose. Desweiteren hat sich durch die Auflösung einer Drohverlustrückstellung i.V.m. der verlustfreien Bewertung des Bankbuchs in Höhe von 2.817 TEUR das Ergebnis deutlich verbessert. Die Aufwands-/Ertragsrelation (Cost Income Ratio - CIR) (vgl. Definition im Abschnitt II.2) von 66,3 % reduzierte sich auf 63,3 % in 2023 und entsprach der Prognose. Das Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit hat sich im Vorjahresvergleich wesentlich verbessert. Ursachen hierfür sind im Wesentlichen die oben dargestellten Faktoren. Der Steueraufwand hat sich im Vergleich zum Vorjahr aufgrund der Auflösung von versteuerten Rückstellungen sowie der Realisierung von Kursverlusten stark reduziert. Der Jahresüberschuss ist insgesamt angestiegen. Vom Jahresüberschuss wurden 717 TEUR den Rücklagen zugeführt. Der Vorstand schlägt vor, vom Bilanzgewinn in Höhe von 975 TEUR 536 TEUR den Rücklagen zuzuweisen. II.4.2 Finanz- und Liquiditätslage Die Refinanzierungsstruktur ist überwiegend durch die Geschäftsbeziehungen mit den Privat- und Firmenkunden geprägt. Die vorhandenen liquiden Mittel reichten im Geschäftsjahr aus, um die aufsichtsrechtlichen Anforderungen (Mindestreservebestimmungen und Bestimmungen der CRR) zu erfüllen. Bei Bedarf stehen ausreichende Refinanzierungsmöglichkeiten des genossenschaftlichen Verbundes sowie der EZB jederzeit zur Verfügung. Den Zahlungsverpflichtungen nach Art, Höhe und Fristigkeit konnte im Berichtsjahr stets nachgekommen werden. Mit einer Beeinträchtigung der Liquiditätslage ist auch in den folgenden Jahren nicht zu rechnen. Bis zur Erstellung des Lageberichts liegen keine Anhaltspunkte für Umstände vor, die die Liquiditätslage der Bank nachteilig verändern könnten. Die eingeräumte Kreditlinie der DZ BANK AG haben wir im Jahresverlauf nur dispositionsbedingt in Anspruch genommen. II.4.3 Vermögenslage Die Entwicklung der Vermögenslage blieb hinter unserer in der Vorperiode berichteten Prognose zurück. Eigenkapital Das bilanzielle Eigenkapital stellt sich gegenüber dem Vorjahr wie folgt dar:
Wesentliche Veränderungen beim Eigenkapital ergaben sich durch Gewinnthesaurierung sowie den Ausbau der Geschäftsguthaben unserer Mitglieder. Daneben besteht ein Fonds für allgemeine Bankrisiken nach § 340g HGB in Höhe von 39.000 TEUR. Der Anteil der bilanziellen Eigenmittel an der Bilanzsumme hat sich von 10,44 % auf 10,85 % erhöht. Die harte Kernkapitalquote beläuft sich auf 15,92 % und ist zurückgegangen. Die aufsichtsrechtlich geforderte Mindestgröße wurde jederzeit erfüllt. Eine weitere Stärkung der Eigenmittelausstattung ist weiterhin vorrangiges Ziel der Geschäftspolitik. Die Gesamtkapitalquote beläuft sich auf 17,19 % und reduzierte sich gegenüber dem Vorjahr. Die Kapitalrendite gemäß § 26a Abs. 1 Satz 4 KWG (Quotient aus Nettogewinn (Nettogewinn = Jahresüberschuss nach Steuern) und Bilanzsumme) beläuft sich auf 0,18 %. Unter Berücksichtigung der Zuführungen zum Fonds für allgemeine Bankrisiken würde sich eine Kapitalrendite von 0,63 % ergeben. Ergänzend zu den Ausführungen im Rahmen des Geschäftsverlaufs zum Aktiv-, Passivgeschäft und Dienstleistungsgeschäft sind neben der Entwicklung des bilanziellen Eigenkapitals folgende wesentliche Aktiv-/ Passivstrukturen im Rahmen der Vermögenslage zu erwähnen. Kundenforderungen Der Anteil der Kundenforderungen an der Bilanzsumme beträgt 72,5 %. Vom Bruttokundenkreditvolumen entfallen auf Firmenkunden rd. 54,9 % und auf Privatkunden rd. 42,7 %; auf sonstige Branchen und Personen entfallen rd. 2,4 %. Die Anteile der Dienstleistungsunternehmen und des Baugewerbes an den Kundenforderungen betragen zusammen rund 30 %. Die Größenklassengliederung ist ausgewogen. Risiken im Kreditgeschäft sind in ausreichendem Umfang durch Einzelwertberichtigungen, Einzelrückstellungen, Pauschalwertberichtigungen und Vorsorgereserven abgeschirmt. Die aufsichtsrechtlichen Kreditgrenzen sowie die festgelegten Kreditbeschränkungen nach § 49 GenG wurden im Berichtszeitraum stets eingehalten. Wertpapiere Die Wertpapieranlagen unserer Bank setzen sich wie folgt zusammen:
Die eigenen Wertpapieranlagen haben insgesamt einen Anteil von 16,3 % an der Bilanzsumme. Hiervon entfällt ein Anteil von 14,6 %-Punkten auf Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere (Aktivposten 5) und von 1,7 %- Punkten auf Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere (Aktivposten 6) bzw. 15,2 % auf Anlagevermögen und 1,1 % auf Liquiditätsreserve. Der Aktivposten 6 beinhaltet ausschließlich Anteile an Investmentfonds. Sämtliche Wertpapiere der Liquiditätsreserve sind nach dem strengen Niederstwertprinzip bewertet. Das Anlagevermögen wurde im Wesentlichen zum gemilderten Niederstwertprinzip bewertet. Dadurch wurden Abschreibungen in Höhe von insgesamt 12.510 TEUR vermieden. Strukturierte Finanzinstrumente in Höhe von 34.264 TEUR wurden als einheitlicher Vermögensgegenstand nach den allgemeinen Grundsätzen bilanziert und bewertet. Weitere wesentliche Aktiv- und Passivstrukturen Aufgrund der Entwicklung der Zinsstrukturkurve konnte die Drohverlustrückstellung i. V. m. der verlustfreien Bewertung des Bankbuchs aufgelöst werden. Weiter belasten die bestehenden stillen Lasten die Vermögenslage deutlich. Derivategeschäfte Zur Steuerung des allgemeinen Zinsänderungsrisikos (Aktiv-Passiv-Steuerung) wurden Zinsderivate in einem Umfang von 69.000 TEUR eingesetzt. Diese Derivate werden in die verlustfreie Bewertung des Zinsbuches einbezogen. II.5 Zusammenfassende Beurteilung des Geschäftsverlaufs und der Lage Die Geschäftsentwicklung erfüllt vor dem Hintergrund eines um 3,1 % gestiegenen betreuten Kundenanlagevolumens unsere Erwartungen. Beim Kreditgeschäft wurden die Erwartungen aus der Eckwertplanung übertroffen. Das Wachstum beim Einlagengeschäft entsprach nicht vollumfänglich den Erwartungen aus der Eckwertplanung. Die Vermögenslage ist ausreichend, weil die Bank durch eine angemessene Eigenkapitalausstattung die aufsichtsrechtlichen Anforderungen sowohl im Vorjahr als auch im Geschäftsjahr eingehalten hat. Für erkennbare und latente Risiken in den Kundenforderungen sind Wertberichtigungen gebildet worden. Dem allgemeinen Kreditrisiko ist durch Abzug von Pauschalwertberichtigungen Rechnung getragen worden. Die Finanzlage ist solide und die Liquiditätsausstattung ist gut, da sie den aufsichtsrechtlichen und betrieblichen Erfordernissen entsprechen. Die Ertragslage hat sich verbessert und entsprach der Prognose. Zusammenfassend beurteilen wir die Geschäftsentwicklung und die wirtschaftliche Lage unseres Hauses im Vergleich zur ursprünglichen Planung und unter Berücksichtigung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung insgesamt als günstig, weil im Ergebnis eine Stärkung der Eigenmittel möglich war. III. Risiken der künftigen Entwicklung (Risikobericht)III.1 Risikomanagementsystem Die Ausgestaltung unseres Risikomanagements ist bestimmt durch unsere Geschäfts- und Risikostrategie, die hieraus abgeleiteten operativen Zielgrößen und Plandaten sowie die Risikotragfähigkeit der Bank. Im Rahmen der jährlichen Risikoinventur identifizieren, quantifizieren, beurteilen und dokumentieren wir unsere Risiken. Wir legen die für uns wesentlichen Risiken fest und entwickeln entsprechende Risikostrategien. Unsere zur Risikotragfähigkeitssteuerung eingesetzten Methoden und Verfahren berücksichtigen sowohl das Ziel der Fortführung unseres Instituts (normative Perspektive), als auch den Schutz unserer Gläubiger vor Verlusten aus ökonomischer Sicht (ökonomische Perspektive). Die Risikotragfähigkeit in der normativen Perspektive, die einen periodischen Steuerungskreis darstellt, zielt auf die Fortführung der operativen Geschäftstätigkeit. In der normativen Perspektive betrachten wir die Einhaltung regulatorischer Anforderungen. Diese umfassen insbesondere die Kapitalgrößen wie Kapitalanforderungen sowie Strukturanforderungen hinsichtlich des Kapitals wie beispielsweise die Höchstverschuldungsquote und die Großkreditgrenzen. Die Risikotragfähigkeit ist demnach gegeben, sofern der ermittelte Kapitalbedarf die Einhaltung der Kapitalquoten bewirkt und sämtliche Strukturanforderungen hinsichtlich des Kapitals erfüllt werden. Die normative Perspektive bilden wir ausgehend von der Gesamtbankplanung über einen Zeithorizont von 5 Jahren ab. In dieser wird die Entwicklung des regulatorischen Kapitalbedarfs im Rahmen einer mehrjährigen Kapitalplanung bestimmt. Neben einem Planszenario werden mögliche abweichende Entwicklungen wie Bonitätsverschlechterungen im Kundenkreditgeschäft in einem adversen Szenario berücksichtigt. Die Risikotragfähigkeit in der ökonomischen Perspektive zielt auf den Schutz der Gläubiger ab. In der ökonomischen Perspektive, die in unserem Institut barwertig ermittelt wird, werden das Risikodeckungspotenzial und die konsistent dazu ökonomisch ermittelten Risiken gegenübergestellt. Die ökonomische Risikotragfähigkeit ist demnach gegeben, wenn die barwertigen Risiken durch das Risikodeckungspotenzial laufend gedeckt sind. Die Bewertung des Risikodeckungspotenzials erfolgt unabhängig von Rechnungslegungskonventionen und aufsichtlichen Eigenmittelanforderungen. Auf Basis des ermittelten Risikodeckungspotenzials legen wir im Rahmen unseres Strategie- und Limitierungsprozesses einmal im Jahr unser Gesamtbankrisikolimit fest. Wir stellen dabei sicher, dass genügend freies Risikodeckungspotenzial zur Verfügung steht, um zukünftige Wertschwankungen aufzufangen. Im Rahmen einer regelmäßigen Risikoberichterstattung, bzw. Ad-hoc Berichterstattung, werden Vorstand und Aufsichtsrat informiert. Die Funktionsfähigkeit und Angemessenheit aller Risikocontrolling- und Risikomanagement-Aktivitäten werden durch die Interne Revision geprüft. Die Steuerung unserer Risiken erfolgt insbesondere im Rahmen der ökonomischen Risikotragfähigkeit. Aus dem Risikodeckungspotenzial leiten wir unser Gesamtbankrisikolimit ab, welches wir in festgelegte Teilrisikolimite für die wesentlichen Risiken untergliedern. Nachfolgend stellen wir die Risikotragfähigkeit zum Bilanzstichtag dar:
Unser Stresstestkonzept umfasst die beiden Steuerungsperspektiven der Bank (ökonomische und normative Perspektive) und fokussiert hierbei jeweils die Adäquanz der Kapital- und Liquiditätsausstattung der Bank. Im Rahmen des Stresstestkonzepts ermitteln wir regelmäßig und anlassbezogen die Auswirkungen von Stresstests, adversen Szenarien und Sensitivitätsanalysen. Die Reflexion und kritische Würdigung dieser Auswirkungen ist ein zentrales Element unseres Risikomanagements. Im Folgenden erläutern wir das Risikomanagement unserer wesentlichen Risiken. III.2 Marktpreisrisiken Zinsänderungsrisiken Die Zinsrisiken messen wir vierteljährlich mit dem Software Modul VR Control Zinsmanagement, wobei ein Konfidenzniveau von 99,9 % zur Anwendung kommt. Die gemessenen Risiken werden in einem Limitsystem dem entsprechenden Teilrisikolimit gegenübergestellt, dessen Überschreiten die Anwendung bestimmter Maßnahmen auslöst. Im Geschäftsjahr bewegte sich das Zinsrisiko innerhalb des vom Vorstand vorgegebenen Teilrisikolimits. Zur Ermittlung der Auswirkungen von Zinsänderungen hat die Bank für die wesentlichen variablen Positionen Ablauffiktionen auf der Grundlage gleitender Durchschnitte und Elastizitäten ermittelt. Neben der Risikoermittlung im Rahmen der Risikotragfähigkeit werden die Zinsrisiken auch im Kontext des Zinsrisikokoeffizienten sowie des barwertigen Ausreißertests ermittelt. Aufgrund des von uns eingegangenen Zinsänderungsrisikos ist ein Rückgang des Zinsbuchbarwertes nur bei steigenden Zinssätzen zu erwarten. Die Bank setzt bei ihrer Zinsrisikosteuerung auf Gesamtbankebene Zinssicherungsinstrumente ein. Im Rahmen der Aktiv / Passiv-Steuerung haben wir dazu Zinsswaps abgeschlossen. Mittelfristig führt der Anstieg der Zinsstrukturkurve zu einem niedrigeren Zinsergebnis. Sonstige Marktpreisrisiken Daneben bestehen Fondsrisiken. Dieses weitere für uns wesentliche Marktpreisrisiko wird entsprechend den aufsichtsrechtlichen Regelungen bei der Gesamtbanksteuerung berücksichtigt. Für Fondsrisiken verwenden wir VaR-ex-ante-Kennzahlen der Kapitalanlagegesellschaften. Das Konfidenzniveau ist mit 99,9 % bei einer Haltedauer von 250 Tagen festgelegt. III.3 Adressenausfallrisiken Forderungen an Kunden Das Adressenausfallrisiko im Kundengeschäft messen wir mittels des Kreditportfoliomodells Kundengeschäft aus dem Software-Modul VR-Control KRM mit einem Konfidenzniveau von 99,9 %. Der Risikoausweis umfasst den unerwarteten Verlust, welcher seit dem 31.12.2023 als barwertiger Credit Value at Risk (CVaR) ermittelt wird. Die Überwachung und Steuerung des Kreditgeschäfts erfolgt auf der Basis von Limitierungen sowie Steuerungsvorgaben für das Neugeschäft. Unsere Auswertungen geben Auskunft über die Verteilung des Kreditvolumens nach Branchen, Größenklassen, Sicherheiten und Risikoklassen. Risikokonzentrationen bestehen in den Bereichen Branchen, Größenklassen und Sicherheitenstruktur. Risikovorsorge wird auf Basis der handelsrechtlichen Vorschriften gebildet. Das Adressenausfallrisiko bewegte sich im Geschäftsjahr innerhalb des vom Vorstand vorgegebenen Limitsystems. Die Einzel- und Strukturlimite wurden grundsätzlich eingehalten. Im Übrigen verweisen wir auf unsere Ausführungen im Rahmen der Darstellung von Geschäftsverlauf und Lage. Eigenanlagen Für die Identifizierung, Beurteilung und Überwachung der Risiken greifen wir auf die Ratingergebnisse von Ratingagenturen, Einschätzungen der KC Risk AG und der DZ BANK AG sowie auf eigene Analysen von Berichten bzw. Veröffentlichungen und Beobachtungen der Spreadentwicklungen der Emittenten zurück. Die Messung der Adressrisiken bei den Eigenanlagen erfolgt durch das Kreditportfoliomodell für Eigengeschäfte, indem das zukünftige Verhalten definierter Risikoparameter auf Basis von Zufallszahlen in einer Monte-Carlo-Simulation abgebildet wird (Konfidenzniveau 99,9 %). Der Risikoausweis umfasst den unerwarteten Verlust, welcher als barwertiger Credit Value at Risk (CVaR) ermittelt wird. Diesen Risiken begegneten wir dadurch, dass wir keine Wertpapiere von Emittenten bzw. aus Emissionen erwarben, deren Rating von einer anerkannten Ratingagentur mit schlechter als "Investment Grade" beurteilt wurde. Das Ausfallrisiko inländischer und ausländischer Emittenten begrenzen wir durch ein System interner Strukturlimite, die eine hinreichende Streuung des Depotbestandes gewährleisten. Das Adressenausfallrisiko bewegte sich im Geschäftsjahr grundsätzlich innerhalb des vom Vorstand vorgegebenen Limitsystems. Für weitere Ausführungen zu den Eigenanlagen verweisen wir auf unsere Darstellungen im Rahmen der Darstellung von Geschäftsverlauf und Lage. Länderrisiken Länderrisiken sind insgesamt von untergeordneter Bedeutung. III.4 Liquiditätsrisiken Da das Zahlungsunfähigkeitsrisiko aufgrund seiner Eigenart nicht sinnvoll mit Risikodeckungspotential begrenzt und somit nicht in die klassische Risikotragfähigkeit integriert werden kann, haben wir diesbezüglich einen weiteren Prozess (Liquiditätstragfähigkeit) in die Risikosteuerungs- und Controllingprozesse aufgenommen. Die Überwachung der Liquiditätstragfähigkeit bzw. die Steuerung des Zahlungsunfähigkeitsrisikos erfolgt mit Hilfe entsprechender Liquiditätsablaufbilanzen (LAB), in welchen wir die szenariospezifischen Zahlungsmittelabflüsse den szenariospezifischen Zahlungsmittelzuflüssen an den jeweiligen Zahlungsmittelzeitpunkten gegenüberstellen. Sofern sich hieraus im Zeitverlauf ein kumulierter Zahlungsmittelbedarf entwickelt, prüfen wir, ob dieser mit dem jeweilig definierten Liquiditätsdeckungspotential (LDP) für einen zuvor definierten Zeitraum (Liquiditätshorizont bzw. Überlebenshorizont) im jeweiligen betrachteten Szenario abgedeckt werden kann. Der Liquiditätshorizont von fünf Jahren wurde im Berichtszeitraum zum 31.03.2023 und zum 30.06.2023 nicht eingehalten. Weiter wird zur frühzeitigen Erkennung eines Liquiditätsengpasses die LCR-Kennziffer gemessen und gesteuert. Zum Bilanzstichtag belief sich die Kennziffer auf 156 %. Im Geschäftsjahr bewegte sie sich zwischen 109 % und 188 % und lag somit stets über dem geforderten Mindestwert von 100 %. Zusätzlich haben wir eine minimale Zielgröße in Höhe von 120 % definiert. Darüber hinaus wird die Liquidität durch Fälligkeitslisten überwacht. In Hinblick auf unsere Refinanzierungsquellen verweisen wir auf Abschnitt II.4.2 Finanz- und Liquiditätslage. Das Refinanzierungskostenrisiko wurde im Rahmen der Risikoinventur als wesentlich eingestuft. Wir berechnen das Risiko vierteljährlich. Das ermittelte Refinanzierungskostenrisiko wird auf das Teilrisikolimit angerechnet. In liquiditätsmäßig engen Märkten sind wir nicht engagiert. Eine Liquiditätsmanagementfunktion wurde mit dem Ziel der Liquiditätssteuerung eingerichtet, um in Phasen eines sich abzeichnenden Liquiditätsengpasses einschließlich eines Stressfalls die Zahlungsfähigkeit zu sichern und eine Unterschreitung der bankaufsichtlichen LCR-Mindestquote zu verhindern. Zudem wurde für den Fall eines Liquiditätsengpasses ein Notfallplan festgelegt. Im Rahmen der Eigenanlagen- und Liquiditätsstrategie streuten wir die Positionen der Liquiditätsreserve über Laufzeiten und Emittenten, um ein hohes Maß an Liquidierbarkeit zu erreichen, damit wir jederzeit kurzfristig auf unerwartete Zahlungsstromschwankungen reagieren können. III.5 Operationelle Risiken Wesentliche identifizierte operationelle Risiken werden in einer Schadensfalldatenbank erfasst, analysiert und überwacht. Die operationellen Risiken werden in ihrer Höhe auf Basis eines Self-Assessments abgeleitet und einem definierten Limit gegenübergestellt. Zudem werden auch Worst-Case-Annahmen im Rahmen von regelmäßigen Stresstests berücksichtigt. Den operationellen Risiken begegnen wir mit unterschiedlichen Maßnahmen. Dazu zählen insbesondere Arbeitsanweisungen, die Einhaltung einer ausreichenden Funktionstrennung, die laufende Optimierung der Arbeitsabläufe, Mitarbeiterschulungen, der Einsatz von Sicherheits-, Compliance-, Datenschutz- und Geldwäschebeauftragten, laufende Investitionen in neue DV-Systeme über die von uns beauftragte Rechenzentrale, Backup-Einrichtungen, Prüfung der Verfahren und Systeme durch die Interne Revision, Versicherungen (z.B. Diebstahl- und Betrugsrisiken). Zusätzlich hat unser Haus eine Notfallplanung erstellt. Dem Rechtsrisiko begegnen wir durch die Verwendung der im Verbund entwickelten Formulare. Bei Rechtsstreitigkeiten nehmen wir juristische Hilfe in Anspruch. Im Geschäftsjahr sind keine operationellen Risiken mit spürbarer Ertragsauswirkung eingetreten. III.6 Weitere Risiken Wir führen derzeit im Wesentlichen Verbundbeteiligungen. Wir beurteilen Beteiligungsrisiken als nicht wesentliche Risikoart. Die Risiken aus unserem Immobilienportfolio messen wir mittels eines Pauschalbetrags von 15 % des Marktwertes. Wir beurteilen das Immobilienrisiko als wesentlich. Das ermittelte Immobilienrisiko wird auf das Teilrisikolimit angerechnet. III.7 Gesamtbild der Risikolage Zusammenfassend ist die Risikolage insgesamt als geordnet einzustufen, da die Risikotragfähigkeit im Geschäftsjahr 2023 unter den definierten Risikoberechnungen gegeben war. Die aufsichtsrechtlichen Eigenmittelanforderungen haben wir im Jahr 2023 jederzeit eingehalten. Die zu ihrer Deckung vorhandenen Eigenmittel belaufen sich zum 31.12.2023 auf 98.510 TEUR. Wir verweisen hierzu ergänzend auf unsere Ausführungen bei der Vermögenslage. Nach derzeitigem Planungsstand ist die Risikotragfähigkeit im Berichtszeitraum 2024 angesichts der laufenden Ertragskraft und der Vermögens- und Substanzsituation der Bank voraussichtlich gegeben. Die dargestellten Risiken können die künftige Entwicklung unserer Bank beeinträchtigen. Die Bank hat die Risiken, die sich aus dem Russland-Ukraine-Krieg und den Entwicklungen auf den Finanzmärkten ergeben haben, analysiert. Dadurch haben sich keine Maßnahmen ergeben. Die politische Lage ist vor dem Hintergrund der andauernden Kampfhandlungen in der Ukraine weiterhin angespannt und ändert sich fortlaufend. Die Bank hat die Auswirkungen, die diese Entwicklungen auf die Bank haben könnten, bewertet. Insgesamt ist die Bank angemessen auf eine Verschlechterung der aktuellen Situation vorbereitet, die sich insbesondere aus der Eintrübung der wirtschaftlichen Entwicklung, gestörten Lieferketten sowie deutlich gestiegenen Energiekosten ergeben können. Der Strategie- und Planungsprozess stellt sicher, dass sich kurzfristig ergebende Chancen genutzt werden können und auch auf unerwartete Risiken entsprechend reagiert werden kann. Die wesentlichen Risiken sind im Risikobericht dieses Lageberichts beschrieben. Der Ausblick für das Jahr 2024 ist aufgrund der oben beschriebenen wirtschaftlichen Gesamtlage von Unsicherheit geprägt. Wir beobachten und analysieren weitere Risikofaktoren bzw. -treiber auf eine etwaige Beeinflussung unserer Risikolage. Bestandsgefährdende Risiken sind aufgrund der Zugehörigkeit zur kreditgenossenschaftlichen Sicherungseinrichtung nicht erkennbar. IV. Voraussichtliche Entwicklung mit ihren wesentlichen Chancen und Risiken (Prognosebericht)Die Prognosen, die sich auf die voraussichtliche Entwicklung der VR-MainBank eG für das nächste Geschäftsjahr 2024 beziehen, stellen Einschätzungen dar, die wir auf Basis der zum Zeitpunkt der Erstellung des Lageberichts zur Verfügung stehenden Informationen und Planungsrechnungen getroffen haben. Wir weisen darauf hin, dass sich die Prognosen durch die Veränderungen der zugrunde liegenden Annahmen als unzutreffend erweisen können. Die Darstellung erwarteter Veränderungen unserer prognostizierten Leistungsindikatoren gegenüber dem entsprechenden Istwert des Berichtsjahres erfolgt auf Basis von Punktprognosen sowie Intervallprognosen. Im Rahmen der Darstellung des voraussichtlichen Geschäftsverlaufs und der voraussichtlichen Lage treffen wir daneben qualifiziert-komparative Prognosen, die die Richtung und die Intensität der erwarteten Veränderung angeben. Unsere Einstufungen sind wie folgt zu interpretieren: 0 - 1 Prozent gleichbleibend, konstant 1 - 5 Prozent leicht, moderat, gering 5 - 10 Prozent spürbar, deutlich 10 - 20 Prozent erheblich, wesentlich 20 - 50 Prozent signifikant größer 50 Prozent stark Der Ausblick auf das Jahr 2024 ist angesichts des andauernden Russland-Ukraine-Kriegs, hoher geopolitischer Risiken und der Inflationsentwicklung nach wie vor mit einem erhöhten Maß an Unsicherheit behaftet. Insgesamt ist mit wirtschaftlichen und finanziellen Folgen zu rechnen, die sich auf die wirtschaftlichen Aktivitäten und damit die Geschäftsentwicklung sowie finanziellen Ziele und Steuerungsgrößen der Bank auswirken können. Insbesondere folgende Risiken und Ereignisse können sich negativ auf die Bank auswirken: Anhaltender Krieg in der Ukraine, schwächere Konjunktur, weiterer Zinsanstieg, weitere Rückschläge an den Finanzmärkten oder auf dem Immobilienmarkt, Entwicklungen an den Finanz- und Beschaffungsmärkten (insbesondere im Hinblick auf Zinsentwicklung und die Baukosten) können einen weiteren Rückgang der Bautätigkeit und mithin des Finanzierungsbedarfs auslösen. Dies würde zu einer geringeren Nachfrage im Baufinanzierungsgeschäft führen, was dann einen niedrigeren Zinsertrag zur Folge hat. Entwicklung der Gesamtwirtschaft und der bayerischen Kreditgenossenschaften Für das Geschäftsjahr 2024 erwarten wir auf Basis der Prognosen der Bundesregierung eine im Vergleich zum Vorjahr sinkende Inflationsrate. In ihrem Jahreswirtschaftsbericht 2024 (Stand 21.02.2024) erwartet die Bundesregierung für dieses Jahr eine leichte Zunahme des preisbereinigten Bruttoinlandsprodukts um 0,2 %. 2024 soll das nominale Gesamtwirtschaftswachstum in Deutschland bei 3,5 % liegen. Die Zahl der Beschäftigten liegt weiterhin auf einem Rekordniveau. Im Vergleich zum Vorjahr ist aber ein leichter Rückgang im Beschäftigungsstand zu prognostizieren. Die Verbraucherpreise sollen um 2,8 % gegenüber dem Vorjahr steigen. Der private Konsum ist eine wichtige Stütze für die Konjunkturentwicklung. Das geschäftliche Umfeld und die Entwicklung der bayerischen Kreditgenossenschaften werden nach unseren Einschätzungen auch im kommenden Geschäftsjahr von den gestiegenen und volatilen Zinsen, dem verstärkten Wettbewerb und den wachsenden aufsichtsrechtlichen Anforderungen geprägt. Voraussichtlicher Geschäftsverlauf und voraussichtliche Lage 2024 wird nach wie vor von dem anhaltenden Krieg in der Ukraine und der Inflationsentwicklung geprägt sein. Prognosen zu weiteren wirtschaftlichen Entwicklungen sind weiterhin mit erheblichen Unwägbarkeiten behaftet. In Erwartung einer leicht positiven konjunkturellen Wirtschaftsentwicklung gehen wir für das nächste Geschäftsjahr von einer geringeren Nachfrage im Kundenkreditgeschäft (v.a. Baufinanzierungen) aus. Diese Prognose basiert auch auf der Prämisse eines konstanten Zinsniveaus. Trotz hohem Wettbewerbsdruck gehen wir, aufgrund der erwarteten Steigerungen im Kredit- und Einlagengeschäft in 2024, von einem nahezu gleichbleibenden Zinsergebnis aus. Nach unserer Ergebnisvorschaurechnung ist auch im kommenden Jahr die Entwicklung der Zinsspanne von entscheidender Bedeutung. Der Zinsüberschuss steht im Mittelpunkt unserer Aktivität. Das Provisionsergebnis wird leicht steigen. Die Personalaufwendungen werden nach unseren Planungen im nächsten Geschäftsjahr aufgrund der tariflichen Gehaltssteigerungen und Neueinstellungen deutlich steigen. Bei den Sachaufwendungen rechnen wir durch den teilweisen Wegfall von Auslagerungskosten mit leicht sinkenden Aufwendungen. Die Risikovorsorge im Kreditgeschäft wird neben der weiteren konjunkturellen Entwicklung auch erheblich durch die regionale Wirtschaftsentwicklung beeinflusst, daher gehen wir bei der Einzelrisikovorsorge für das Kreditgeschäft von einem starken Anstieg aus. Bei unserem Wertpapierbestand gehen wir von keinen nennenswerten Abschreibungen aus. Unsere Eckwertplanung basiert im Einzelnen auf folgenden Annahmen im Hinblick auf die Leistungsindikatoren: Den Zinsüberschuss planen wir auf Basis einer Hochrechnung bei konstantem Zinsniveau sowie steigendem Geschäftsvolumen: Wachstum bei den Kundeneinlagen + 3 %, beim Kundenkreditvolumen + 4 %. Der Provisionsüberschuss wird anhand des Marktumfeldes detailliert geplant (Bandbreite zwischen 0,60 % - 0,66 %). Ebenso werden die Verwaltungskosten (Personal- und Sachaufwand) unter Berücksichtigung von Tarifsteigerungen und Inflationsrate hochgerechnet (Bandbreite zwischen 1,35 % - 1,40 %). Für das sonstige betriebliche Ergebnis erwarten wir im Vergleich zu 2023 keine nennenswerten Änderungen. Das Bewertungsergebnis aus dem Kreditgeschäft erwarten wir in einer Größenordnung von -0,10 % der durchschnittlichen Bilanzsumme. Erwartete Auswirkungen auf unsere bedeutsamsten Leistungsindikatoren Vor dem Hintergrund der geschilderten Entwicklungen und Annahmen erwarten wir für das Geschäftsjahr 2024 die nachfolgend dargestellten Auswirkungen auf unsere bedeutsamen finanziellen Leistungsindikatoren (vgl. Definition Abschnitt II.2): - Das Betriebsergebnis vor Bewertung zur durchschnittlichen Bilanzsumme wird nahezu gleichbleiben und zwischen 0,82 % und 0,92 % erwartet. Sollten das Zinsniveau und das Wachstum des Geschäftsvolumens ungünstig von unseren Erwartungen abweichen, würde sich unter Berücksichtigung der Ergebnisse unseres adversen Szenarios das Betriebsergebnis vor Bewertung signifikant verschlechtern. - Die Cost Income Ratio (CIR) wird sich nahezu unverändert in einer Bandbreite von 60 % bis 65 % bewegen. Sollte unser adverses Szenario eintreten, sinkende Erträge bei nahezu gleichbleibenden Kosten, wird sich die CIR wesentlich erhöhen. - Das Wachstum der bilanziellen Kundeneinlagen und -kredite wird sich in einer Bandbreite von + 2 % bis + 4 % bewegen. Sollten unsere Planzahlen aufgrund veränderten Rahmenbedingungen nicht eintreffen und das erwartete Wachstum nicht erreicht werden, ist mit einem spürbaren Rückgang beim Wachstum der Kundenforderungen und Kundeneinlagen zu rechnen. - Nach unseren Planungsrechnungen erwarten wir eine weitere Stärkung unserer Eigenmittel durch die voraussichtliche Dotierung der Rücklagen und die Steigerung bei den nachrangigen Einlagen. Die aufsichtsrechtlich festgelegte Gesamtkapitalquote wird leicht steigen und sich in einer Bandbreite von 17,75 % bis 18,75 % bewegen. Sofern sich zum Beispiel die Kreditrisiken anders als prognostiziert entwickeln, würde das Betriebsergebnis nach Bewertung basierend auf unserem adversen Szenario sich stark rückläufig entwickeln. Durch die fehlende Thesaurierung würde die Gesamtkapitalquote leicht zurückgehen. Gesamtaussage Insgesamt erwarten wir unter Berücksichtigung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, dass sich der Geschäftsverlauf und die Lage der VR-MainBank eG günstig entwickeln werden, da die jederzeitige Einhaltung der Anforderungen an das Eigenkapital und die Liquidität gewährleistet werden. Sondereinflüsse können sich wegen des anhaltenden Krieges in der Ukraine ergeben. Wie bereits im Abschnitt Risikobericht III.7 Gesamtbild der Risikolage dargestellt, sind die Auswirkungen auf die deutsche Volkswirtschaft, die Märkte sowie die Unternehmen in unserer Region immer noch mit Unsicherheiten behaftet und derzeit nicht absehbar. Die weitere Entwicklung bleibt ungewiss und muss intensiv beobachtet werden. Unsere Prognose unterliegt daher einer erhöhten Unsicherheit. Die konkreten Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage unserer Bank sind zum jetzigen Zeitpunkt nur schwer abzuschätzen. Wir analysieren laufend mögliche Auswirkungen auf die Bank und werden unsere Prognosen korrigieren, soweit dies erforderlich ist. Auf eine Verschlechterung der aktuellen Situation sind wir angemessen vorbereitet. Insgesamt rechnen wir im Geschäftsjahr 2024 mit einem Gesamtbetriebsergebnis vor Bewertung in einer Bandbreite von 0,82 % - 0,92 % der durchschnittlichen Bilanzsumme. Risiken Ein wesentliches Risiko für die geschäftliche Entwicklung im kommenden Jahr besteht in einem weiteren unerwarteten, schnellen Anstieg der Zinsstrukturkurve, der zur einer deutlichen Beeinträchtigung des geplanten Zins- und Bewertungsergebnisses führen könnte. Weitere Risiken für die Ertragslage bestehen im kommenden Jahr bei einer deutlich schlechteren Konjunkturentwicklung als prognostiziert, die zu einer rückläufigen Geschäftsentwicklung führen könnte. Die Entwicklungen an den Finanz- und Beschaffungsmärkten (insbesondere im Hinblick auf die Zinsentwicklung und die Baukosten) können einen erheblichen Rückgang der Bautätigkeit und mithin des Finanzierungsbedarfs auslösen, der sich möglicherweise in einer wesentlich geringeren Nachfrage im Baufinanzierungsgeschäft mit der Folge niedrigerer Zinserträge niederschlagen wird. Weitere wesentliche Risiken sehen wir darüber hinaus in den möglichen negativen Auswirkungen des Russland-Ukraine-Konflikts (vgl. Abschnitt "Gesamtaussage"). Chancen Wesentliche Chancen für die Vermögenslage, Ertragslage und Finanzlage und den voraussichtlichen Geschäftsverlauf bestehen im nächsten Geschäftsjahr insbesondere, wenn entgegen unserer Annahmen eine deutlich bessere Konjunkturentwicklung als prognostiziert eintritt, was zu einer positiveren Geschäftsentwicklung führen könnte. Weitere wesentliche Chancen würden sich bei stark sinkenden Preisen und leicht sinkendem Zinsniveau ergeben, welches sich positiv auf die Kreditnachfrage auswirken könnte. Wesentliche Chancen können sich zudem aus einer unerwartet guten Börsenentwicklung ergeben, die zu höheren Wertpapierumsätzen, Fondsvermittlungen und Bestandsvergütungen als prognostiziert führen würde. V. ZweigniederlassungenEs bestehen inländische Zweigniederlassungen mit den Namen VR-Bank Gerolzhofen in 97447 Gerolzhofen und Raiffeisenbank Estenfeld-Bergtheim in 97230 Estenfeld.
Gerolzhofen, 20. Juni 2024 VR-MainBank eG Der Vorstand gez. Jutta Ackermann gez. Thomas Endres gez. Franz-Josef Hartlieb Bericht des AufsichtsratsDer Aufsichtsrat hat im Berichtsjahr die ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben erfüllt. Er nahm seine Überwachungsfunktion wahr und traf die in seinen Zuständigkeitsbereich fallenden Beschlüsse, dies beinhaltet auch die Befassung mit der Prüfung nach § 53 GenG. Darüber hinaus hat der Aufsichtsrat die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers überwacht. Insbesondere beinhaltete die Überprüfung, dass keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen von Personen, die das Ergebnis der Prüfung beeinflussen können, erbracht wurden. Bei zulässigen Nichtprüfungsleistungen lagen die erforderlichen Genehmigungen vor. Der Vorstand informierte den Aufsichtsrat in regelmäßig stattfindenden Sitzungen über die Geschäftsentwicklung, die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie über besondere Ereignisse. Darüber hinaus stand der Aufsichtsratsvorsitzende in einem engen Informations- und Gedankenaustausch mit dem Vorstand. Der vorliegende Jahresabschluss 2023 mit Lagebericht wurde vom Genossenschaftsverband Bayern e.V. geprüft. Über das Prüfungsergebnis wird in der Vertreterversammlung berichtet. Den Jahresabschluss, den Lagebericht und den Vorschlag für die Verwendung des Jahresüberschusses hat der Aufsichtsrat geprüft und in Ordnung befunden. Der Vorschlag für die Verwendung des Jahresüberschusses - unter Einbeziehung des Gewinnvortrages - entspricht den Vorschriften der Satzung. Der Aufsichtsrat empfiehlt der Vertreterversammlung, den vom Vorstand vorgelegten Jahresabschluss zum 31.12.2023 festzustellen und die vorgeschlagene Verwendung des Jahresüberschusses zu beschließen. Durch Ablauf der Wahlzeit scheidet in diesem Jahr Herr Horst Herbert aus dem Aufsichtsrat aus. Herr Herbert ist wegen Erreichens der Altersgrenze nicht wieder wählbar.
Gerolzhofen, 20. Juni 2024 gez. Horst Herbert, Vorsitzender des Aufsichtsrats Jahresabschluss der Kreditinstitute in der Rechtsform der eingetragenen Genossenschaft Bestandteile Jahresabschluss 1. Jahresabschluss (Formblatt 1) 2. Gewinn- und Verlustrechnung (Formblatt 3 - Staffelform) 3. Anhang 1. Jahresbilanz zum 31.12.2023Aktivseite
2. Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 01.01. bis 31.12.2023
3. AnhangA. Allgemeine AngabenDie VR-MainBank eG, Gerolzhofen, ist beim Amtsgericht Schweinfurt unter der Genossenschaftsregister-Nummer 108 eingetragen. Der Jahresabschluss wurde nach den für Kreditinstitute geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute (RechKredV) aufgestellt. Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung richtet sich nach den vorgeschriebenen Formblättern. Gleichzeitig erfüllt der Jahresabschluss die Anforderungen des Genossenschaftsgesetzes (GenG) und der Satzung der Bank. Die Bilanz wurde unter teilweiser Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt. B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und BewertungsmethodenDie Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden entspricht den allgemeinen Bewertungsvorschriften der §§ 252 ff. HGB unter Berücksichtigung der für Kreditinstitute geltenden Sonderregelungen (§§ 340 ff. HGB). Bei der Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung wurden im Einzelnen folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewandt. Barreserve Die auf EUR lautende Barreserve wurde mit dem Nennwert angesetzt. Die Bewertung der Sorten erfolgte zum Kassakurs am Bilanzstichtag. Forderungen an Kreditinstitute und Kunden Forderungen an Kreditinstitute und Kunden wurden mit dem Nennwert ausgewiesen. Unterschiedsbeträge zwischen Auszahlungsbetrag und höherem Nennwert wurden - sofern Zinscharakter vorliegt - in den passiven Rechnungsabgrenzungsposten bzw. Unterschiedsbeträge zwischen höherem Auszahlungsbetrag und dem Nennwert in den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten eingestellt und zeitanteilig aufgelöst. Anteilige Zinsen, deren Fälligkeit nach dem Bilanzstichtag liegt, die aber am Bilanzstichtag bereits den Charakter von bankgeschäftlichen Forderungen oder Verbindlichkeiten haben, sind dem zugehörigen Aktiv- oder Passivposten der Bilanz zugeordnet. Die in den Forderungen an Kunden erkennbaren Bonitätsrisiken haben wir durch die Bildung von Einzelwertberichtigungen in ausreichender Höhe abgedeckt. Für vorhersehbare, noch nicht individuell konkretisierte Adressenausfallrisiken im Kreditgeschäft werden Pauschalwertberichtigungen gemäß IDW RS BFA 7 gebildet. Dies betrifft alle nicht akut ausfallgefährdeten Forderungen an Kreditinstitute und Forderungen an Kunden sowie die nach §§ 26, 27 RechkredV unter der Bilanz auszuweisenden Eventualverbindlichkeiten und anderen Verpflichtungen (einschließlich widerruflicher und unwiderruflicher Kreditzusagen). Die ermittelten Teilbeträge für die Pauschalwertberichtigung werden von dem Aktivposten Forderungen an Kunden abgesetzt. Die Teilbeträge für das außerbilanzielle Geschäft werden unter den anderen Rückstellungen passiviert und entsprechend von den Eventualverbindlichkeiten aus Bürgschaften sowie den unwiderruflichen Kreditzusagen abgesetzt. Die Berechnung der Pauschalwertberichtigung erfolgt auf Grundlage des im Rahmen des internen Risikomanagements ermittelten erwarteten Verlusts über einen Betrachtungszeitraum von zwölf Monaten ohne Anrechnung von Bonitätsprämien (Bewertungsvereinfachungsverfahren). Der erwartete Verlust wird unter Berücksichtigung der Ausfallwahrscheinlichkeit, der Verlustquote bei Ausfall sowie der erwarteten Kredithöhe zum Ausfallzeitpunkt ermittelt. Zur Sicherung gegen die besonderen Risiken des Geschäftszweiges haben wir ferner Vorsorgereserven gemäß § 340f HGB gebildet. Wertpapiere Die wie Umlaufvermögen behandelten Wertpapiere (Liquiditätsreserve) wurden nach dem strengen Niederstwertprinzip mit ihren Anschaffungskosten bzw. mit dem niedrigeren Börsen- oder Marktpreis oder dem niedrigeren beizulegenden Zeitwert bewertet. Die Bewertungsmethode der wie Anlagevermögen behandelten Wertpapiere wurde in Abhängigkeit von der Anlageklasse gewählt. Die wie Anlagevermögen behandelten Investmentanteile wurden nach dem strengen Niederstwertprinzip mit ihren Anschaffungskosten bzw. mit dem niedrigeren Börsen- oder Marktpreis oder dem niedrigeren beizulegenden Wert bewertet. Die wie Anlagevermögen behandelten Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapiere wurden nach dem gemilderten Niederstwertprinzip mit ihren Anschaffungskosten bzw. bei einer voraussichtlich dauernden Wertminderung mit dem niedrigeren Börsen- oder Marktpreis bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert bewertet. Bei den wie Anlagevermögen behandelten Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapiere, die in früheren Jahren (bis 2016) ins Anlagebuch gekauft wurden bzw. die in 2022 ins Anlagevermögen umgewidmet wurden, wurden Anschaffungskosten über pari durch zeitanteilige Abschreibungen des Agios ratierlich an den niedrigeren Einlösungskurs angepasst. Bei den ab 2017 bis 2022 ins Anlagebuch gekauften Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren wurden Anschaffungskosten über pari durch sofortige Abschreibung des Agios im Jahr der Anschaffung an den niedrigeren Einlösungskurs angepasst. Die AT 1-Anleihen der DZ BANK wurden nach allgemein anerkannten Bewertungsmethoden bewertet. Strukturierte Finanzinstrumente Strukturierte Finanzinstrumente, die keine wesentlich erhöhten oder zusätzlichen (andersartigen) Risiken oder Chancen aufweisen, wurden als einheitlicher Vermögensgegenstand nach den allgemeinen Grundsätzen bilanziert und bewertet. Beteiligungen und Geschäftsguthaben bei Genossenschaften sowie Anteile an verbundenen Unternehmen Die Beteiligungen und die Geschäftsguthaben bei Genossenschaften sowie die Anteile an verbundenen Unternehmen wurden zu den Anschaffungskosten bilanziert. Treuhandvermögen Die Bewertung des Treuhandvermögens erfolgte zu Anschaffungskosten bzw. zum Nennwert. Immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen Die Bewertung der entgeltlich erworbenen immateriellen Anlagewerte und Sachanlagen erfolgte zu Anschaffungskosten und, soweit abnutzbar, vermindert um planmäßige Abschreibungen nach der linearen Methode. Den planmäßigen Abschreibungen liegen die der geschätzten wirtschaftlichen Nutzungsdauer entsprechenden Abschreibungssätze zugrunde, die sich grundsätzlich an den von der Finanzverwaltung veröffentlichten Abschreibungstabellen orientieren. Soweit hierbei Bandbreiten bestehen, wählen wir in der Regel die kürzest zulässige Nutzungsdauer. Außerplanmäßige Abschreibungen werden bei voraussichtlich dauernder Wertminderung vorgenommen. Sofern die Gründe für eine außerplanmäßige Abschreibung früherer Jahre nicht mehr bestehen, erfolgen entsprechende Zuschreibungen. Geringwertige Wirtschaftsgüter bis zu einem Netto-Einzelwert von 250 EUR wurden als andere Verwaltungsaufwendungen erfasst. Sie wurden in voller Höhe abgeschrieben, sofern die Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um einen darin enthaltenen Vorsteuerbetrag, für das einzelne Wirtschaftsgut über 250 EUR, aber nicht über 800 EUR lagen. Sonstige Vermögensgegenstände Sonstige Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich zum Nennwert oder zu Anschaffungskosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips bewertet. Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten Die Unterschiedsbeträge zwischen dem Erfüllungsbetrag und dem höheren Auszahlungsbetrag von Forderungen wurden in den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten eingestellt. Die Unterschiedsbeträge wurden planmäßig auf die Laufzeit der Verbindlichkeit verteilt. Latente Steuern Zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen bestehen zeitliche oder quasi-permanente Differenzen, die sich in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich abbauen. Passive Steuerlatenzen bestehen insbesondere in den Positionen Wertpapiere und Sachanlagen, denen aktive Steuerlatenzen in den Positionen Forderungen an Kunden, Wertpapiere, Sachanlagen und Rückstellungen gegenüberstehen. Bei einer Gesamtdifferenzbetrachtung errechnet sich ein aktiver Überhang von latenten Steuern, der in Ausübung des Wahlrechts nach § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB nicht angesetzt wurde. Der Berechnung der Steuerlatenzen wurde ein Steuersatz von 30 % zugrunde gelegt. Verbindlichkeiten Die Passivierung der Verbindlichkeiten erfolgte zum jeweiligen Erfüllungsbetrag. Treuhandverbindlichkeiten Die Bewertung der Treuhandverbindlichkeiten erfolgte zum Erfüllungsbetrag, der mit dem Nennwert der Verpflichtung übereinstimmt. Passiver Rechnungsabgrenzungsposten Im passiven Rechnungsabgrenzungsposten sind Disagiobeträge enthalten, die bei Ausreichung von Forderungen in Abzug gebracht wurden. Die Unterschiedsbeträge werden planmäßig auf die Laufzeit der Forderungen verteilt. Rückstellungen Rückstellungen wurden in Höhe des Erfüllungsbetrages gebildet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen bzw. drohende Verluste aus schwebenden Geschäften. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden gemäß § 253 Abs. 2 HGB mit dem Rechnungszins der Rückstellungsabzinsungsverordnung (RückAbzinsV) abgezinst. Den Pensionsrückstellungen liegen versicherungsmathematische Berechnungen auf Basis der "Richttafeln 2018 G" (Prof. Dr. Klaus Heubeck) zugrunde. Die Verpflichtungen aus Anwartschaften auf Pensionen werden mittels Anwartschaftsbarwertverfahren angesetzt. Laufende Rentenverpflichtungen und Altersversorgungsverpflichtungen gegenüber ausgeschiedenen Mitarbeitern sind mit dem Barwert bilanziert. Die Berechnung der Rückstellungen aus Altersteilzeit erfolgte nach dem Barwertverfahren. Es wurden langfristige Lohn- und Gehaltssteigerungen in Höhe von 2 % und zusätzlich eine Rentendynamik in Höhe von 2 %, sowohl für Pensionsrückstellungen als auch für die Altersteilzeitrückstellungen zugrunde gelegt. Bei den Pensionsrückstellungen wurden die aktuellen laufenden Leistungen zur Berücksichtigung des erhöhten Anpassungsbedarfes aufgrund aufgelaufener Inflationseffekte im Rahmen einer Schätzung um 4 % erhöht. Die Abzinsung der Pensionsrückstellungen erfolgte auf Basis einer Prognose des Zinssatzes per Dezember 2023 (entsprechend des für die Ermittlung des Rechnungszinses vorgeschriebenen Verfahrens) und unter Annahme einer Restlaufzeit von 15 Jahren (Vereinfachungsregel) mit 1,82 %. Im Vergleich zu einer Abzinsung mit einem entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre ergibt sich ein Unterschiedsbetrag von 66.626 EUR. Erfolgswirkungen aus einer Änderung des Diskontierungssatzes im Zusammenhang mit den Pensions- und Altersteilzeitrückstellungen werden analog zum Ab-/Aufzinsungseffekt im sonstigen betrieblichen Ergebnis ausgewiesen. In Verbindung mit der Auslagerung von Pensionsrückstellungen im Jahr 2020 der ehemaligen Raiffeisenbank Estenfeld-Bergtheim eG auf einen Pensionsfonds ergab sich aufgrund der Vermögensentwicklung des Pensionsfonds ein Fehlbetrag in Höhe von 305.160 EUR, der in Ausübung des Passivierungswahlrechts nach Art. 28 Abs. 1 Satz 2 EGHGB nicht angesetzt wurde. Der Belastung aus Einlagen mit steigender Verzinsung und für Zuschläge sowie sonstige, über den Basiszins hinausgehende Vorteile für Einlagen, wurde durch Rückstellungsbildung in angemessenem Umfang Rechnung getragen. Im Übrigen wurden für ungewisse Verbindlichkeiten und mögliche Inanspruchnahmen aus Kreditzusagen Rückstellungen in angemessener Höhe gebildet. Verlustfreie Bewertung der zinsbezogenen Geschäfte des Bankbuchs Die zinsbezogenen Finanzinstrumente des Bankbuchs, einschließlich der zur Steuerung des allgemeinen Zinsänderungsrisikos (Aktiv/Passiv-Steuerung) abgeschlossenen Zinsderivate, werden im Rahmen einer Gesamtbetrachtung aller Geschäfte nach Maßgabe von IDW RS BFA 3 verlustfrei bewertet. Hierzu werden die zinsinduzierten Barwerte den Buchwerten gegenübergestellt. Der sich daraus ergebende positive Differenzbetrag wird anschließend um den Barwert der direkt aus den Zinsprodukten des Bankbuchs resultierenden Gebühren- und Provisionserträge erhöht und um den Risikokostenbarwert im Kundenkreditgeschäft sowie Eigengeschäft und den Bestandsverwaltungskostenbarwert vermindert. Bei den zurechenbaren Gebühren- und Provisionserträgen werden im Wesentlichen Kontoführungsgebühren angesetzt. Gemäß einer internen Erhebung bzw. Schätzung wird der Anteil der Verwaltungskosten für die Bestandsführung der zinsbezogenen Geschäfte an den gesamten Verwaltungsaufwendungen ermittelt. Bei der Bemessung der voraussichtlich noch anfallenden Verwaltungskosten für die Bestandsführung der zinsbezogenen Geschäfte werden Overheadkosten anteilig berücksichtigt. Für einen danach eventuell verbleibenden Verlustüberhang wird eine Drohverlustrückstellung gebildet, die unter den anderen Rückstellungen ausgewiesen wird. Nach dem Ergebnis der Berechnungen zum 31. Dezember 2023 war keine Rückstellung zu bilden. Die im Jahr 2022 gebildete Rückstellung konnte aufgelöst werden. Vermerke unter dem Bilanzstrich Im Rahmen der üblichen Geschäftstätigkeit übernehmen wir regelmäßig Bürgschaften. Dabei ist es für uns erforderlich, Zahlungen an den Begünstigten zu leisten, wenn ein anderer seinen Verpflichtungen nicht nachkommt oder Leistungen nicht vertragsgemäß erfüllt. Der Umfang der übernommenen Verpflichtungen ist aus den Angaben unter dem Bilanzstrich ersichtlich. Die dargestellten Beträge zeigen nicht die künftig aus diesen Verträgen zu erwartenden Zahlungsströme, da die Mehrzahl der Eventualverbindlichkeiten nach unserer Einschätzung ohne Inanspruchnahme auslaufen. Von den unwiderruflichen Kreditzusagen zum 31. Dezember 2023 in Höhe von 37.944.535 EUR betreffen 37.944.535 EUR Zusagen von Buchkrediten an Nichtbanken. Wir gewähren unwiderrufliche Kreditzusagen, um den Finanzierungsbedürfnissen unserer Kunden zu entsprechen. Unwiderrufliche Kreditzusagen umfassen die nicht in Anspruch genommenen Anteile der gewährten Zusagen, welche nicht durch uns widerrufen werden können. Die Kreditzusagen werden mit dem Nominalbetrag gezeigt. Im Falle der Passivierung einer Rückstellung für noch nicht in Anspruch genommene unwiderrufliche Kreditzusagen oder Eventualverbindlichkeiten wird der jeweilige Posten unter dem Strich in Höhe des zurückgestellten Betrags gekürzt. Die widerruflichen und unwiderruflichen Kreditzusagen werden bei der Überwachung der Kreditrisiken berücksichtigt. Im Rahmen des Risikomanagementprozesses wird vor dem verbindlichen Eingehen sowie während der Laufzeit einer Verpflichtung das Risiko aus der Inanspruchnahme für Eventualverbindlichkeiten und andere Verpflichtungen eingeschätzt. Dabei ist im Wesentlichen die Bonität des Auftraggebers ausschlaggebend. Im Falle der Verschlechterung der Bonität, die den Ausgleich der Inanspruchnahme ganz oder teilweise nicht mehr erwarten lässt, werden Rückstellungen gebildet. Den latenten Risiken der Positionen unter dem Bilanzstrich wurde durch die Bildung von Pauschalrückstellungen gemäß IDW RS BFA 7 Rechnung getragen. Derivative Finanzinstrumente Die zur Absicherung des allgemeinen Zinsänderungsrisikos abgeschlossenen derivativen Geschäfte wurden in die Gesamtbetrachtung des Zinsbuches einbezogen und waren somit nicht gesondert zu bewerten. Währungsumrechnung Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten wurden mit dem Devisenkassamittelkurs des Bilanzstichtages umgerechnet. Die sich aus der Währungsumrechnung ergebenden Aufwendungen wurden in der Gewinn- und Verlustrechnung berücksichtigt. C. Entwicklung des Anlagevermögens (volle EUR)
D. Erläuterungen zur Bilanz und Gewinn- und VerlustrechnungI. Bilanz In den Forderungen an Kreditinstitute sind 60.856.673 EUR Forderungen an die zuständige genossenschaftliche Zentralbank enthalten. Von den Forderungen an die genossenschaftliche Zentralbank dient ein Volumen von 2.500.000 EUR zur Besicherung von Derivatepositionen. Die in der Bilanz ausgewiesenen Forderungen haben folgende Restlaufzeiten:
In den Forderungen an Kunden sind 11.578.519 EUR Forderungen mit unbestimmter Laufzeit enthalten. Die Zinsabgrenzung wurde aus Vereinfachungsgründen dem ersten Restlaufzeitenband zugeordnet. Von den in der Bilanz ausgewiesenen Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren werden im auf den Bilanzstichtag folgenden Geschäftsjahr 16.242.077 EUR fällig. In den Forderungen, Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren sind folgende Beträge enthalten, die auch Forderungen an verbundene Unternehmen oder Beteiligungsunternehmen sind:
Die Genossenschaft besitzt folgende Beteiligungen an anderen Unternehmen, mit denen ein Konzernverhältnis besteht:
Ein Konzernabschluss wurde nicht aufgestellt, weil aufgrund untergeordneter Bedeutung für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage (§ 290 Abs. 5 HGB i.V.m. § 296 Abs. 2 HGB) auf die Aufstellung verzichtet werden konnte. Bei den Anteilen an verbundenen Unternehmen sind Abschreibungen gemäß § 253 Abs. 3 Satz 6 HGB unterblieben. Die Gründe für die Wertminderungen werden als nicht dauerhaft beurteilt, weil die Verluste voraussichtlich durch künftige Gewinne ausgeglichen werden können. Daneben besitzt die Genossenschaft folgende Beteiligungen an anderen Unternehmen, die nicht von untergeordneter Bedeutung sind:
Weitere Beteiligungen wurden aufgrund der insgesamt untergeordneten Bedeutung gem. § 286 Abs. 3 HGB nicht angegeben. In folgenden Posten sind enthalten:
In der Wertpapieraufstellung sind die nicht mit dem Niederstwert bewerteten börsenfähigen Wertpapiere gesondert gekennzeichnet. Die Abgrenzung erfolgte nach Wertpapierarten. Zu den Finanzanlagen gehörende Finanzinstrumente, die über ihrem beizulegenden Zeitwert ausgewiesen werden, bestehen in folgendem Umfang (der Buchwert wird im Folgenden mit Stückzinsen dargestellt): Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere mit einem Buchwert von 136.839.739 EUR haben einen niedrigeren beizulegenden Zeitwert von 124.329.709 EUR. Außerplanmäßige Abschreibungen gemäß § 253 Abs. 3 Satz 6 HGB sind deshalb unterblieben, da für die in Aktivposten 5 enthaltenen Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapiere eine Durchhalteabsicht besteht und wir von der Rückzahlung zum Nennwert ausgehen, da wir die Wertminderungen als nicht dauerhaft einschätzen. Im Bilanzposten 'Treuhandvermögen' (A9) sind ausschließlich Kredite ausgewiesen, die im eigenen Namen und für fremde Rechnung gehalten werden. Bei diesen handelt es sich um Forderungen an Kunden.
Im Posten Sonstige Vermögensgegenstände sind folgende wesentliche Einzelbeträge enthalten:
Im aktiven Rechnungsabgrenzungsposten sind 4.713 EUR Agiobeträge auf Forderungen (Vorjahr: 7.343 EUR) enthalten. In folgenden Posten und Unterposten der Aktivseite sind Vermögensgegenstände, für die eine Nachrangklausel besteht, enthalten:
In den Vermögensgegenständen sind Fremdwährungsposten im Gegenwert von 35.631 EUR enthalten. In den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind 143.556.886 EUR Verbindlichkeiten gegenüber der zuständigen genossenschaftlichen Zentralbank enthalten. Die in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten weisen folgende Restlaufzeiten auf:
Die Zinsabgrenzung wurde aus Vereinfachungsgründen dem ersten Restlaufzeitenband zugeordnet. Im Bilanzposten 'Treuhandverbindlichkeiten' (P4) sind ausschließlich Refinanzierungsmittel ausgewiesen, die wir im eigenen Namen für fremde Rechnung halten. Bei diesen handelt es sich um Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten. Im Posten Sonstige Verbindlichkeiten sind folgende wesentliche Einzelbeträge enthalten:
Im passiven Rechnungsabgrenzungsposten sind Disagiobeträge, die bei der Ausreichung von Forderungen in Abzug gebracht wurden, im Gesamtbetrag von 181.304 EUR (Vorjahr: 248.155 EUR) enthalten. Die im Geschäftsjahr 2022 gebildete Drohverlustrückstellung aus der verlustfreien Bewertung des Bankbuchs in Höhe von 2.817 TEUR wurde im Berichtsjahr aufgelöst. Der Ausweis der entsprechenden Erträge aus der Auflösung dieser Drohverlustrückstellung erfolgte unter dem Posten E 14 'Erträge aus Zuschreibungen zu Forderungen und bestimmten Wertpapieren sowie aus der Auflösung von Rückstellungen im Kreditgeschäft'. Die Auflösung der Drohverlustrückstellung in Höhe von 2.817 TEUR hat den Jahresüberschuss wesentlich beeinflusst. Angaben zum Posten Nachrangige Verbindlichkeiten: Im Geschäftsjahr fielen Aufwendungen in Höhe von 46.001 EUR an. Mittelaufnahmen, die 10 % des Gesamtbetrages der nachrangigen Verbindlichkeiten übersteigen, erfolgten zu folgenden Bedingungen:
Bei den genannten Verbindlichkeiten handelt es sich um nachrangige Verbindlichkeiten gegenüber einem Kunden. Eine vorzeitige Rückzahlungsverpflichtung ist ausgeschlossen. Die Nachrangigkeit der Verbindlichkeit ist wie folgt geregelt: Die aufgeführten Verbindlichkeiten sind im Falle der Insolvenz oder der Liquidation der Bank erst nach Befriedigung aller nicht nachrangigen Gläubiger zurückzuzahlen. Eine Umwandlung in andere Eigenkapitalformen ist nicht möglich. Für die nachrangigen Verbindlichkeiten gelten die folgenden wesentlichen Bedingungen: Die mit den Gläubigern der nachrangigen Verbindlichkeiten getroffenen Nachrangabreden erfüllen die Voraussetzungen für die Anerkennung als Eigenmittel gemäß Art. 63 CRR. Die Restlaufzeiten der nachrangigen Verbindlichkeiten betragen von unter einem Jahr bis unter 8 Jahre. Die nachrangigen Verbindlichkeiten sind mit einem Zinssatz von 0,40 % bis 1,05 % ausgestattet. In den nachstehenden Verbindlichkeiten sind folgende Beträge enthalten, die auch Verbindlichkeiten gegenüber Beteiligungsunternehmen sind:
Die unter dem Passivposten Gezeichnetes Kapital ausgewiesenen Geschäftsguthaben gliedern sich wie folgt:
Die Ergebnisrücklagen haben sich im Geschäftsjahr wie folgt entwickelt:
Der Vorstand schlägt im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat vor, den Jahresüberschuss unter Einbeziehung der im Jahresabschluss ausgewiesenen Vorwegzuweisungen in die gesetzlichen Rücklagen 516.824,21 EUR und die anderen Ergebnisrücklagen 200.000,00 EUR wie folgt zu verwenden:
In den Schulden und Eventualverbindlichkeiten sind Fremdwährungsposten im Gegenwert von 4.935.370 EUR enthalten. Der aus der Bewertung von Altersversorgungsverpflichtungen nach § 253 Abs. 6 HGB ausschüttungsgesperrte Unterschiedsbetrag liegt bei 66.626 EUR. Termingeschäfte und derivative Finanzinstrumente Nichthandelsbestand Zum Bilanzstichtag bestanden folgende noch nicht abgewickelte Zinsswaps des Nichthandelsbestandes. Die Zinsderivate wurden ausschließlich als Sicherungsinstrumente im Rahmen der Steuerung des allgemeinen Zinsänderungsrisikos im Bankbuch (Aktiv/Passiv-Steuerung) abgeschlossen. In der nachfolgenden Tabelle sind die nicht zum beizulegenden Zeitwert bilanzierten Derivategeschäfte des Nichthandelsbestands einschließlich der Kreditderivate, die nicht als erhaltene oder gestellte Kreditsicherheiten behandelt werden, einschließlich der in Bewertungseinheiten einbezogenen Derivate und einschließlich der in strukturierte Finanzinstrumente eingebetteten und getrennt bilanzierten Derivate, die am Bilanzstichtag noch nicht abgewickelt waren, zusammengefasst (§ 36 RechKredV bzw. § 285 Nr. 19 HGB). Neben der Gliederung nach Produktgruppen wird die Fälligkeitsstruktur auf Basis der Nominalbeträge dargestellt. Die beizulegenden Zeitwerte werden ohne rechnerisch angefallene Zinsen angegeben ('clean prices').
Die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts erfolgte bei Zinsswap-Vereinbarungen durch Diskontierung der zukünftigen erwarteten Zahlungsströme auf den Abschlussstichtag. Von den Verbindlichkeiten und Eventualverbindlichkeiten sind durch Übertragung von Vermögensgegenständen gesichert:
II. Gewinn- und Verlustrechnung Die Provisionserträge aus für Dritte erbrachte Dienstleistungen für Verwaltung und Vermittlung, die für die Gesamttätigkeit von wesentlicher Bedeutung sind, resultieren insbesondere aus der Immobilienvermittlung, der Vermittlung von Bauspar-, Kredit- und Versicherungsverträgen. Wichtige Einzelbeträge, die für die Beurteilung des Jahresabschlusses bzw. der Ertragslage nicht unwesentlich sind, sind enthalten in den Posten:
In den Posten der Gewinn- und Verlustrechnung sind folgende periodenfremde Aufwendungen und Erträge enthalten:
E. Sonstige AngabenIm Geschäftsjahr beliefen sich die Gesamtbezüge des Aufsichtsrats auf 52.464 EUR und der früheren Vorstandsmitglieder und deren Hinterbliebene auf 921.367 EUR. In den Gesamtbezügen früherer Mitglieder des Vorstands und deren Hinterbliebenen sind Leistungen an den Pensionsfonds zur Finanzierung der ausgelagerten Versorgungsverpflichtungen von 539.501 EUR enthalten. Auf die Angabe der Gesamtbezüge des Vorstands wurde gemäß § 286 Abs. 4 HGB verzichtet. Für frühere Mitglieder des Vorstands und deren Hinterbliebene bestehen zum 31.12.2023 Pensionsrückstellungen in Höhe von 5.623.083 EUR. Am Bilanzstichtag betrugen die gewährten Vorschüsse und Kredite sowie die eingegangenen Haftungsverhältnisse für
Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz enthalten und nicht als Haftungsverhältnisse anzugeben, jedoch für die Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung sind bestehen in Form von Garantieverpflichtungen gegenüber der Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e. V. (Garantieverbund) in Höhe von 1.955.864 EUR. Ferner besteht eine Beitragsgarantie gegenüber dem institutsbezogenen Sicherungssystem der BVR Institutssicherung GmbH. Diese betrifft Jahresbeiträge zum Erreichen der Zielausstattung bzw. Zahlungsverpflichtungen, Sonderbeiträge und Sonderzahlungen falls die verfügbaren Finanzmittel nicht ausreichen, um die Einleger eines dem institutsbezogenen Sicherungssystem angehörigen CRR-Kreditinstituts im Entschädigungsfall zu entschädigen, sowie Auffüllungspflichten nach Deckungsmaßnahmen. Die Zahl der im Jahr 2023 durchschnittlich beschäftigten Arbeitnehmer betrug:
Außerdem wurden durchschnittlich 6,00 Auszubildende beschäftigt.
Name und Anschrift des zuständigen Prüfungsverbandes: Genossenschaftsverband Bayern e.V. Türkenstraße 22 - 24 80333 München
Gerolzhofen, 23. Mai 2024 VR-MainBank eG Der Vorstand gez. Jutta Ackermann gez. Thomas Endres gez. Franz-Josef Hartlieb BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die VR-MainBank eG, Gerolzhofen VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der VR-MainBank eG (im Folgenden 'Genossenschaft') - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Genossenschaft für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse - entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kreditgenossenschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Genossenschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 und - vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Genossenschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 53 Abs. 2 GenG, §§ 340k, 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden 'EU-APrVO') unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt 'Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts' unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Genossenschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO i. V. m. §§ 55 Abs. 2, 38 Abs. 1a GenG, dass alle bei uns beschäftigten Personen, die das Ergebnis der Prüfung beeinflussen können, keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Nachfolgend stellen wir die aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar: 1. Bewertung Kundenforderungen 2. Verlustfreie Bewertung des Bankbuchs Unsere Darstellung der besonders wichtigen Prüfungssachverhalte haben wir jeweils wie folgt strukturiert: a) Sachverhalt und Problemstellung b) Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse c) Verweis auf weitergehende Informationen 1. Bewertung Kundenforderungen a) Sachverhalt und Problemstellung Die Forderungen an Kunden, saldiert mit den gebildeten Risikovorsorgen, belaufen sich auf 686,2 Mio. EUR. Dies entspricht 72,5 % der Bilanzsumme. Zudem bestehen unwiderrufliche Kreditzusagen in Höhe von 37,9 Mio. EUR sowie Eventualverbindlichkeiten aus Bürgschaften und Gewährleistungsverträgen in Höhe von 11,8 Mio. EUR. Die Identifizierung von Wertminderungen und die Ermittlung von Einzelwertberichtigungen sowie die Bemessung von Rückstellungen für Eventualverbindlichkeiten und unwiderrufliche Kreditzusagen unterliegen wesentlichen Schätzungsunsicherheiten und Ermessensspielräumen. Das Risiko für den Jahresabschluss liegt darin, dass Wertberichtigungsbedarf nicht rechtzeitig identifiziert wird bzw. die Höhe der Wertberichtigung von der wirtschaftlichen Lage und Entwicklung der jeweiligen Kreditnehmer sowie von der Bewertung der Kreditsicherheiten beeinflusst wird. Daher ist die zutreffende Bewertung der Kundenforderungen für den Jahresabschluss und insbesondere die Ertragslage von entscheidender Bedeutung und stellt nach unserer Einschätzung einen besonders wichtigen Prüfungssachverhalt dar. b) Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse Wir haben zunächst beurteilt, ob die für die Bewertung der Kundenforderungen relevanten Prozesse der Genossenschaft derart ausgestaltet sind, dass akute Risiken mit hinreichender Sicherheit rechtzeitig erkannt werden und gegebenenfalls eine Risikovorsorge in ausreichendem Umfang gebildet wird. In Folge haben wir uns von der Funktionsfähigkeit der Regelungen bzw. Prozesse überzeugt. Hierbei stellen wir auf die eingerichteten relevanten Kontrollen der Genossenschaft ab. Des Weiteren haben wir umfangreiche analytische Prüfungshandlungen bzw. Datenanalysen durchgeführt. Dabei wurde der Datenbestand der Genossenschaft in Hinblick auf vordefinierte Prüfkriterien ausgewertet. In diesem Zuge wurden u. a. Auswertungen zur Datenqualität bei den Ratings, zu Forbearance- Maßnahmen sowie allgemeinen Auffälligkeiten (z. B. bei den Sicherheiten oder den Konditionen) durchgeführt. Hierauf aufbauend haben wir bewusst ausgewählte Kreditengagements hinsichtlich der Notwendigkeit und - soweit erforderlich - der Angemessenheit einer Risikovorsorge einer Einzelfallprüfung unterzogen. c) Verweis auf weitergehende Informationen Weitere Angaben der Genossenschaft zur Bilanzierung und Bewertung von Forderungen im Kreditgeschäft sind im Anhang im Abschnitt Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden enthalten. Darüber hinaus enthält der Lagebericht Ausführungen zu den Kreditstrukturen und Verfahren der Risikoerkennung. 2. Verlustfreie Bewertung des Bankbuchs a) Sachverhalt und Problemstellung Mit den Forderungen an Kreditinstitute sowie an Kunden, den Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren sowie den Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren auf der Aktivseite (insgesamt 901,5 Mio. EUR bzw. 95,2 % der Bilanzsumme) und den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sowie Kunden und nachrangigen Verbindlichkeiten auf der Passivseite (insgesamt 837,2 Mio. EUR bzw. 88,5 % der Bilanzsumme) gehören wesentliche Teile der Bilanz sowie die zur Steuerung des allgemeinen Zinsänderungsrisikos (Aktiv/Passiv-Steuerung) abgeschlossenen Zinsderivate mit einem Nominalwert von 69,0 Mio. EUR zu den Finanzinstrumenten des Bankbuchs der Genossenschaft. Die Finanzinstrumente des Bankbuchs sind im Rahmen einer Gesamtbetrachtung aller zinstragenden bilanziellen und außerbilanziellen Positionen des Bankbuchs nach Maßgabe von IDW RS BFA 3 n. F. von der Genossenschaft verlustfrei zu bewerten. Hierbei werden die zinsinduzierten Barwerte den Buchwerten gegenübergestellt und der hieraus resultierende Differenzbetrag um den Barwert der direkt aus den Zinsprodukten des Bankbuchs resultierenden Gebühren- und Provisionserträge erhöht sowie um den Barwert der Risiko- und Bestandsverwaltungskosten vermindert. Für einen danach eventuell verbleibenden Verlustüberhang ist eine Rückstellung für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften (Drohverlustrückstellung) zu bilden, die unter den anderen Rückstellungen auszuweisen wäre. Nach dem Ergebnis der Berechnungen zum 31. Dezember 2023 war keine Drohverlustrückstellung zu bilden. Der Ansatz und die Bewertung von Rückstellungen einschließlich der zugrundeliegenden Annahmen und Parameter sind in einem hohen Ausmaß ermessensbehaftet. Das Risiko für den Jahresabschluss liegt darin, dass wesentliche Annahmen und Parameter nicht sachgerecht berücksichtigt werden bzw. Ermessenspielräume nicht sachgerecht genutzt werden. Daher waren diese Sachverhalte für den Jahresabschluss und insbesondere für die Ertragslage von entscheidender Bedeutung sowie aus unserer Sicht für unsere Prüfung von besonderer Bedeutung. b) Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse Im Rahmen unserer Prüfung der verlustfreien Bewertung des Bankbuchs haben wir uns unter anderem mit den bei der Bewertung zugrunde gelegten Annahmen und Parametern sowie der Abgrenzung des Bankbuchs auseinandergesetzt. Schwerpunkt war die Würdigung der Annahmen zur Schätzung der direkt aus den zinsbezogenen Geschäften des Bankbuchs resultierenden Provisionserträge, der zugrundeliegenden Kostenannahmen, insbesondere im Bereich der Verwaltungskosten sowie der Standard- Risikokosten im Eigen- und Kundengeschäft sowie der zugrundeliegenden Annahmen für Geschäfte mit unbestimmter Zins- bzw. Kapitalbindung. Des Weiteren haben wir die zutreffende Ableitung der laufzeitadäquaten Zinssätze aus Marktdaten nachvollzogen und haben uns von der Kongruenz der verwendeten Methoden, Steuerungsinstrumente und Parameter zur internen Risikosteuerung überzeugt. Das Berechnungsschema der verlustfreien Bewertung des Bankbuchs haben wir anhand der einfließenden wesentlichen Annahmen und Parameter einschließlich der Diskontierung nachvollzogen. Dabei haben wir bestimmte von den gesetzlichen Vertretern angewandte Annahmen und Parameter einer Einzelfallprüfung unterzogen. c) Verweis auf weitergehende Informationen Weitere Angaben der Genossenschaft zur Bilanzierung und Bewertung von Rückstellungen enthält der Anhang im Abschnitt Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sowie der Lagebericht im Abschnitt Lage der VR-MainBank eG. Sonstige Informationen Die gesetzlichen Vertreter und der Aufsichtsrat sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die übrigen Teile des Geschäftsberichts - ohne weitere Querverweise auf externe Informationen -, mit Ausnahme des geprüften Jahresabschlusses und Lageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks. Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen - wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zum Lagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder - anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter der Genossenschaft sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kreditgenossenschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Genossenschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Genossenschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Genossenschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Genossenschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Genossenschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 53 Abs. 2 GenG, §§ 340k, 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus - beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. - ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Genossenschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Genossenschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. - beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Genossenschaft vermittelt. - beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Genossenschaft. - führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit dem Aufsichtsrat unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Wir geben gegenüber dem Aufsichtsrat eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihm alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und sofern einschlägig, die zur Beseitigung von Unabhängigkeitsgefährdungen vorgenommenen Handlungen oder ergriffenen Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit dem Aufsichtsrat erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus. SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO Wir sind als zuständiger Prüfungsverband gesetzlicher Abschlussprüfer der Genossenschaft. Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit unserer Berichterstattung an den Aufsichtsrat nach Artikel 11 EU-APrVO i. V. m. § 58 Abs. 3 GenG (Prüfungsbericht) in Einklang stehen. Bei uns beschäftigte Personen, die das Ergebnis der Prüfung beeinflussen können, haben folgende Leistung, die nicht im Jahresabschluss oder im Lagebericht der geprüften Genossenschaft angegeben wurden, zusätzlich zur Abschlussprüfung für die geprüfte Genossenschaft erbracht: - Prüfung des Depot- und Wertpapierdienstleistungsgeschäfts nach § 89 WpHG. VERANTWORTLICHER WIRTSCHAFTSPRÜFER Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Klaus Roggenbuck.
München, 20. Juni 2024 Genossenschaftsverband Bayern e. V. gez. Barbara Schlickenrieder, Wirtschaftsprüferin gez. Klaus Roggenbuck, Wirtschaftsprüfer Dieser Jahresabschluss wurde am 18. Juli 2024 festgestellt. BaFin - Instituts - Nummer: 102654 Anlage zum Jahresabschluss gemäß § 26a Abs. 1 Satz 2 KWG zum 31. Dezember 2023("Länderspezifische Berichterstattung")Die VR-MainBank eG hat keine Niederlassungen im Ausland. Sämtliche nachfolgenden Angaben entstammen dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 und beziehen sich ausschließlich auf ihre Geschäftstätigkeit als regional tätige Kreditgenossenschaft in der Bundesrepublik Deutschland. Die Tätigkeit der VR-MainBank eG besteht darin, Einlagen oder andere rückzahlbare Gelder von Privat- und Firmenkunden entgegenzunehmen und Kredite für eigene Rechnung zu gewähren. Die VR-MainBank eG definiert den Umsatz aus der Summe folgender Komponenten der Gewinn- und Verlustrechnung nach HGB: Zinserträge, Zinsaufwendungen, laufende Erträge aus Aktien etc., Provisionserträge, Provisionsaufwendungen und sonstige betriebliche Erträge. Der Umsatz beträgt für den Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2023 22.628 TEUR. Die Anzahl der Lohn- und Gehaltsempfänger in Vollzeitäquivalenten zum Jahresende beträgt 93. Der Gewinn vor Steuern beträgt 6.843 TEUR. Die Steuern auf Gewinn betragen 828 TEUR und betreffen laufende Steuern. Die VR-MainBank eG hat im Geschäftsjahr keine öffentlichen Beihilfen erhalten. |
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