Stammdaten

Register
Amtsgericht Wuppertal HRB 29466
Eingetragen
18.12.2018
Branche
Haltung von Legehennen zur KonsumeiererzeugungGroßhandel mit Milch, Milcherzeugnissen, Eiern, Speiseölen und NahrungsfettenGroßhandel mit Fisch und Fischerzeugnissen
Gegenstand
Der Handel mit und die Vermarktung von Frischeiern und Eiprodukten aus konventioneller oder ökologischer Haltung sowie der Betrieb einer Eierpackstelle.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
David Markovic
seit 27.3.2025
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
David Markovic
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

David Markovic
25.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Nordrather Eierhof GmbH

Velbert

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021

Nordrather Eierhof GmbH

Aktiva

31.12.2021
EUR
31.12.2020
EUR
A. Anlagevermögen 384.770,00 260.154,00
I. Sachanlagen 384.770,00 260.154,00
B. Umlaufvermögen 1.098.187,66 257.475,38
I. Vorräte 284.510,79 148.885,56
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 409.873,21 80.930,80
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 403.803,66 27.659,02
Aktiva 1.482.957,66 517.629,38

Passiva

31.12.2021
EUR
31.12.2020
EUR
A. Eigenkapital 45.055,08 39.509,97
I. Gezeichnetes Kapital 12.500,00 12.500,00
II. Gewinnvortrag 27.009,97 13.139,82
III. Jahresüberschuss 5.545,11 13.870,15
B. Rückstellungen 7.298,43 9.133,62
C. Verbindlichkeiten 1.430.604,15 468.985,79
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 1.430.604,15 468.985,79
davon gegenüber Gesellschaftern 14.700,84 133.718,24
Passiva 1.482.957,66 517.629,38

sonstige Berichtsbestandteile

A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss, zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der gesetzlichen Vorschriften (HGB und GmbHG) erstellt. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden an den ertragsteuerlichen Vorschriften ausgerichtet.

I. Bilanzierungsvorschriften (§ 246 - § 251 HGB)

1. Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nicht anderes bestimmt ist.

2. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen und Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet.

3. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert.

4. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen.

5. Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 HGB gebildet worden.

II. Bewertungsvorschriften (§ 252 - § 256 HGB)

1. Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.

2. Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen.

Dem stehen auch tatsächliche und rechtliche Gegebenheiten nicht entgegen.

3. Die Vermögensgegenstände und Schulden sind zum Abschlussstichtag einzeln bewertet worden.

4. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.

Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie am Abschlussstichtag realisiert sind.

Einzelne Posten sind wie folgt bewertet worden:

Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet.

Bei der Bemessung der planmäßigen Abschreibung sind die Anschaffungs- oder Herstellungskosten auf die Geschäftsjahre verteilt worden, in denen der Vermögensgegenstand voraussichtlich genutzt wird.

Die Möglichkeiten der degressiven Abschreibung wurden, soweit steuerlich zulässig, genutzt.

Von der Bewertungsfreiheit nach § 6 (2) EStG wurde Gebrauch gemacht.

Die Bewertung der Waren erfolgte zu Anschaffungskosten und zwar unter Beachtung des Niederstwertprinzips.

Die Bewertung der unfertigen Leistungen erfolgte zu Herstellungskosten gemäß § 255 (2) S. 2 HGB mit den gemäß R 33 EStR einzubeziehenden Aufwendungen unter Einbeziehung der notwendigen Gemeinkosten und anderer Kostenbestandteile nach § 255 (2) S. 3 und 4 HGB.

5. Die Forderungen sind grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken wurden durch Abschreibungen auf diese Forderungen berücksichtigt. Das allgemeine Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt. Die Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen.

6. Die Rückstellungen wurden nach üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt.

7. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt worden.

8. Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.

B. Sonstige Pflichtangaben (§ 285 HGB)

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurde die Geschäftsführung durch folgende Personen wahrgenommen:

Herrn Andre Sauder

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 14.02.2024 festgestellt.

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