Otto Hundt
GmbH
Königsbrunn
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
40.001,00 |
40.001,00 |
| I.
Sachanlagen |
1,00 |
1,00 |
| II.
Finanzanlagen |
40.000,00 |
40.000,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
21.174,84 |
32.984,49 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
2.448,17 |
2.130,00 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
18.726,67 |
30.854,49 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
61.175,84 |
72.985,49 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
41.564,54 |
36.370,58 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Bilanzgewinn |
15.999,95 |
10.805,99 |
| B.
Rückstellungen |
14.380,00 |
32.816,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
5.231,30 |
3.798,91 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
61.175,84 |
72.985,49 |
Anhang
A.
Allgemeine Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
Die Gesellschaft ist gemäß § 267 Abs.
1 HGB eine kleine Kapitalgesellschaft. Dementsprechend
wurden die Aufstellungserleichterungen der §§
274a, 276 und 288 HGB zum Teil in Anspruch genommen.
Der Jahresabschluss der Firma Otto Hundt GmbH wurde
für das Geschäftsjahr 2010 nach den Bestimmungen
des Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den
Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes
(BilMoG) aufgestellt. Die Vorjahreszahlen wurden
entsprechend Art. 67 Abs. 8 S. 2 EGHGB nicht angepasst.
Bilanzierungshilfen und Ansatzwahlrechte wurden im
Berichtsjahr - wie auch im Vorjahr - nicht in Anspruch
genommen.
Das
Anlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten abzüglich planmäßiger
Abschreibungen, entsprechend der jeweiligen
voraussichtlichen Nutzungsdauer, angesetzt. Die beweglichen
geringwertigen Anlagegüter, deren Anschaffungskosten
EUR 150,00 nicht übersteigen, werden im Zugangsjahr
voll abgeschrieben. Anlagegüter, mit
Anschaffungskosten über EUR 150,00 bis EUR 1.000,00
werden in einem Sammelkonto erfasst und über fünf
Jahre abgeschrieben.
Die
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden zum Nominalwert
bewertet. Erkennbaren und latenten Ausfallrisiken wurde
durch die Bildung von Wertberichtigungen Rechnung getragen.
Die
Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten bewertet.
Unter Inanspruchnahme von § 286 Abs. 3 HGB wird auf
die Darstellung der Detailangaben verzichtet.
Bei der Bemessung von
Rückstellungen wurden erkennbare Risiken
angemessen und ausreichend berücksichtigt. Die
Rückstellungen wurden mit dem Erfüllungsbetrag
bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendig ist.
Die
Verbindlichkeiten wurden mit ihren
Erfüllungsbeträgen angesetzt.
B.
Erläuterungen und Angaben zu einzelnen Positionen
des Jahresabschlusses
Sämtliche
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind mit Ausnahme eines
Teilbetrags in Höhe von EUR 1.352,40 (Vorjahr EUR
1.545,60 ) innerhalb eines Jahres fällig.
Im
Bilanzgewinn ist ein Gewinnvortrag aus dem Vorjahr
in Höhe von EUR 10.805,99 (Vorjahr EUR 7.154,21)
enthalten.
Von den
Verbindlichkeiten haben EUR 5.231,30 (Vorjahr EUR
3.798,91) eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.
Gegenüber Gesellschaftern sind Verbindlichkeiten
in Höhe von EUR 1.010,61 (Vorjahr EUR 592,65)
ausgewiesen.
C.
Sonstige Angaben
Mitglieder der Geschäftsführung
Zur Geschäftsführung und Vertretung ist
Frau Aurelie Schwaninger, Bilanzbuchhalterin, berechtigt
und verpflichtet.
Die Schutzklausel gem. § 286 Abs. 4 HGB wurde in
Anspruch genommen.
Königsbrunn, den 19. März 2012
Aurelie Schwaninger
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 19.03.2012 festgestellt.
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