CodeFlame GmbH
Unterm Wulfhorn 18, 38855 Wernigerode, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Matthias Busch seit 22.11.2010 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
GesellschafterBeta
Eigentümerstruktur und Kapitalverteilung des Unternehmens
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
CodeFlame GmbHWernigerodeJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021BilanzAktiva
Anhang für das Geschäftsjahr 2021der Firma CodeFlame GmbH, Unterm Wulfhorn 18, 38855 WernigerodeI. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021 der Firma Codeflame GmbH, Wernigerode wurde auf Grundlage der Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Angaben, die wahlweise in der Bilanz oder im Anhang gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt. Die Gliederung der Bilanz erfolgt nach dem Schema des § 266 Abs. 2 HGB. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 Abs. 1 HGB. Von den größenabhängigen Erleichterungsvorschriften zur Erstellung des Anhangs wurde Gebrauch gemacht (§ 288 Satz 1 HGB). II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 1. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB) Im Einzelnen waren bei der Aufstellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2021 folgende Grundsätze und Methoden zu beachten: Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der "Abnutzung" unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Abschreibungen wurden linear nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer bemessen. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten (§ 255 Abs. 1 HGB) bzw. Herstellungskosten (§ 255 Abs. 2 HGB) angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände vorgenommen. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden mit ihrem Nennbetrag unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten beinhalten bereits gezahlte Beträge, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Die Rückstellungen sind nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung bemessen. Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt. 2. Abweichungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (§ 284 Abs. 2 Nr. 3 HGB) Im Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen übernommen werden. Ein grundlegender Wechsel der weiteren Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt. III. Angaben und Erläuterungen zu den Posten der Bilanz (§ 284 Abs. 1 HGB) 1. Angaben zu Einzelposten des Anlagevermögens Die Entwicklung des Anlagevermögens und die Gliederung der Geschäftsjahresabschreibung sind in der beigefügten Entwicklung des Anlagenvermögens dargestellt. 2. Forderungen und Sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. 3. Rechnungsabgrenzungsposten Unter den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten sind folgende Posten aufgeführt:
4. Bilanzgewinn Im Posten Bilanzgewinn ist ein Gewinnvortrag aus dem Vorjahr in Höhe von EUR 843.350,02 enthalten. IV. Angaben und Erläuterungen zu den Posten der Gewinn- und Verlustrechnung (§ 284 Abs. 1 HGB) Zu den Posten der Gewinn- und Verlustrechnung sind keine gesonderten Angaben notwendig. V. Sonstige Pflichtangaben 1. Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr (§ 268 Abs. 5 Satz 1 HGB)
2. Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren (§ 285 Nr. 1 a HGB)
3. Angaben über die Mitglieder der Unternehmensorgane (§ 285 Nr. 10 HGB) Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Person geführt: Herr Matthias Busch, Wernigerode 4. Angaben über Ergebnisverwendung und Rücklagenbildung
Gemäß § 288 Abs. 1 HGB wird auf die Darstellung der Ergebnisverwendung verzichtet. sonstige Berichtsbestandteile
gez.: Matthias Busch, Geschäftsführer Angaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 15.02.2024 festgestellt. |
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