Peter u. Paul Henrichs OHG

Schloß Holte-Stukenbrock

Stammdaten

Register
Amtsgericht Bielefeld HRA 13302
Vorher
Peter und Paul Henrichs GmbH & Co. KG
Eingetragen
21.7.1993

Historie

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Gesellschafter

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Konzern- und Jahresabschlüsse

Peter und Paul Henrichs GmbH & Co. KG

Schloß Holte-Stukenbrock

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016

Bilanz

Aktiva

31.12.2016
EUR
31.12.2015
EUR
A. Anlagevermögen 7.564,08 7.564,08
B. Umlaufvermögen 22.624,54 40.595,56
davon Forderungen gegen Gesellschafter 0,00 18.943,71
C. Nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil 6.751,56 0,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 36.940,18 48.159,64

Passiva

31.12.2016
EUR
31.12.2015
EUR
A. Eigenkapital 34.557,42 6.001,69
B. Rückstellungen 1.000,00 1.000,00
C. Verbindlichkeiten 1.382,76 41.157,95
davon Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern 0,00 22.601,72
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 1.382,76 39.957,95
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 0,00 1.200,00
Bilanzsumme, Summe Passiva 36.940,18 48.159,64

Anhang



 zur Bilanz


zum 31. Dezember 2016
 

A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Die Peter u. Paul Henrichs GmbH u. Co. KG weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft & Co. im Sinne der §§ 264, 267 II HGB auf.

Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätzen nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265 I 2, 266 ff. HGB).

Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des Bilanzrechts-modernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt. Die bisherige Form der Darstellung und die bisher angewandten Bewertungsmethoden wurden insoweit angepasst. Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt insoweit nicht vor (Art. 67 VIII 1 HGB). Die Vorjahreszahlen wurden entsprechend Art. 67 VIII 2 EGHGB nicht angepasst.

Persönlich haftende Gesellschafterin ist die Peter u. Paul Henrichs Beteiligungsgesellschaft mbH mit Sitz in 33758 Schloß Holte-Stukenbrock mit einem gezeichneten Kapital in Höhe von 25.564,59 Euro.

Geschäftszweigtypische Ergänzungen der Gliederung sind nicht notwendig.

Von den Erleichterungen des § 288 HGB wurde Gebrauch gemacht.

  
B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden nicht festgestellt.

Die Bilanzierung der immateriellen Vermögensgegenstände und der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes (§ 253 I 1, III HGB). Bei den immateriellen Vermögensgegenständen erfolgt die Abschreibung linear. Die beweglichen Anlagegüter werden grundsätzlich linear abgeschrieben.

Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände werden gem. § 255 IIa HGB mit den bei deren Entwicklung anfallenden Herstellungskosten bewertet. Diese entsprechen den Vollkosten (§ 255 II HGB). Die Herstellungskosten beinhalten auch Zinsen für Fremdkapital, soweit dieses der Finanzierung des Herstellungsvorgangs dient. Der einbezogene Zinsaufwand betrifft nur die Dauer der Herstellung.

Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von 150 Euro wurden im Zugangsjahr voll abgeschrieben.

Die Bewertung der Finanzanlagen erfolgt zu Anschaffungskosten (§ 253 I 1 HGB).

Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgte zu den Anschaffungskosten, soweit nicht ein niedrigerer Wert beizulegen war (§ 253 IV HGB).

Fertige und unfertige Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten bewertet. Diese umfassen die produktionsbezogenen Vollkosten (§ 255 II HGB).

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert angesetzt. Den in den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthaltenen Risiken wird durch Bildung angemessen dotierter Einzel- und Pauschalwertberichtigungen Rechnung getragen.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die ursprünglich auf fremde Währung lauteten, wurden zum Devisenkassakurs am Abschlussstichtag gem. § 256a II HGB bewertet (§ 284 II Nr. 2 HGB).

Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 I 2 HGB). Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst (§ 253 II 1 HGB).

Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 I 2 HGB).

Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt (§ 253 I HGB).

  
C. Erläuterungen zur Bilanz

Im Geschäftsjahr wurden keine Aufwendungen für Forschung und Entwicklung getätigt.

Zum 31.12. bestehen keine ausschüttungsgesperrte Beträge.

Forderungen gegen Gesellschafter (§ 42 III GmbHG) bestehen am Abschlussstichtag nicht.

Ausstehende Einlagen gem. § 172 I HGB bestehen nicht.
 
Einlagen wurden nicht zurückgezahlt.

Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42 III GmbHG) betragen 0,00 Euro.

Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten (§ 268 V 1 HGB, § 285 Nr.1 und Nr. 2 HGB) ergibt sich aus der Bilanz.

Aktivierte Disagiobeträge liegen nicht vor.
 
Latente Steuern sind nicht auszuweisen.

Auflösungen von Sonderposten mit Rücklageanteil sind nicht auszuweisen.

Einstellung von Sonderposten mit Rücklageanteil wurde nicht vorgenommen.

  
D. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 II HGB) aufgestellt.

  
E. Sonstige Pflichtangaben

Es liegt keine Konzernzugehörigkeit vor.

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens - unverändert - geführt durch die

Peter u. Paul Henrichs Beteiligungsgesellschaft mbH, Schloß Holte-Stukenbrock. Geschäftsführer waren die Herren Peter und Paul Henrichs.

Schloß Holte-Stukenbrock, den 11. Dez. 2017


gez. Peter Henrichs    gez. Paul Henrichs

  

sonstige Berichtsbestandteile



Schloß Holte-Stukenbrock, den 11. Dezember 2017

________________________  ________________________
gez. Peter Henrichs    gez. Paul Henrichs

 


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 11.12.2017 festgestellt.

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