Peter und
Paul Henrichs GmbH & Co. KG
Schloß Holte-Stukenbrock
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2016
EUR |
31.12.2015
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
7.564,08 |
7.564,08 |
| B.
Umlaufvermögen |
22.624,54 |
40.595,56 |
| davon
Forderungen gegen Gesellschafter |
0,00 |
18.943,71 |
| C.
Nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter
Verlustanteil |
6.751,56 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
36.940,18 |
48.159,64 |
Passiva
|
|
31.12.2016
EUR |
31.12.2015
EUR |
| A.
Eigenkapital |
34.557,42 |
6.001,69 |
| B.
Rückstellungen |
1.000,00 |
1.000,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.382,76 |
41.157,95 |
| davon
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern |
0,00 |
22.601,72 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
1.382,76 |
39.957,95 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
0,00 |
1.200,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
36.940,18 |
48.159,64 |
Anhang
zur Bilanz
zum 31. Dezember 2016
A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Peter u. Paul Henrichs GmbH u. Co. KG weist zum
Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer
kleinen Kapitalgesellschaft & Co. im Sinne der
§§ 264, 267 II HGB auf.
Der vorliegende Jahresabschluss ist
grundsätzlich unter Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und
Bewertungsgrundsätzen nach den für kleine
Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt
(§§ 265 I 2, 266 ff. HGB).
Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des
Bilanzrechts-modernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt.
Die bisherige Form der Darstellung und die bisher
angewandten Bewertungsmethoden wurden insoweit angepasst.
Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt insoweit nicht vor
(Art. 67 VIII 1 HGB). Die Vorjahreszahlen wurden
entsprechend Art. 67 VIII 2 EGHGB nicht angepasst.
Persönlich haftende Gesellschafterin ist die
Peter u. Paul Henrichs Beteiligungsgesellschaft mbH mit
Sitz in 33758 Schloß Holte-Stukenbrock mit einem
gezeichneten Kapital in Höhe von 25.564,59 Euro.
Geschäftszweigtypische Ergänzungen der
Gliederung sind nicht notwendig.
Von den Erleichterungen des § 288 HGB wurde
Gebrauch gemacht.
B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden wurden nicht festgestellt.
Die Bilanzierung der
immateriellen Vermögensgegenstände und der
Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten unter Berücksichtigung
nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen.
Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die
voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes (§ 253 I 1, III HGB). Bei
den immateriellen Vermögensgegenständen erfolgt
die Abschreibung linear. Die beweglichen Anlagegüter
werden grundsätzlich linear abgeschrieben.
Selbst geschaffene immaterielle
Vermögensgegenstände werden gem. § 255
IIa HGB mit den bei deren Entwicklung anfallenden
Herstellungskosten bewertet. Diese entsprechen den
Vollkosten (§ 255 II HGB). Die Herstellungskosten
beinhalten auch Zinsen für Fremdkapital, soweit dieses
der Finanzierung des Herstellungsvorgangs dient. Der
einbezogene Zinsaufwand betrifft nur die Dauer der
Herstellung.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
bis zu einem Wert von 150 Euro wurden im Zugangsjahr voll
abgeschrieben.
Die Bewertung der
Finanzanlagen erfolgt zu Anschaffungskosten
(§ 253 I 1 HGB).
Die Bewertung der
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgte zu den
Anschaffungskosten, soweit nicht ein niedrigerer Wert
beizulegen war (§ 253 IV HGB).
Fertige und unfertige Erzeugnisse werden zu
Herstellungskosten bewertet. Diese umfassen die
produktionsbezogenen Vollkosten
(§ 255 II HGB).
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert
angesetzt. Den in den Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen enthaltenen Risiken wird durch Bildung
angemessen dotierter Einzel- und Pauschalwertberichtigungen
Rechnung getragen.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die
ursprünglich auf fremde Währung lauteten, wurden
zum Devisenkassakurs am Abschlussstichtag gem. § 256a
II HGB bewertet (§ 284 II Nr. 2 HGB).
Die
sonstigen Rückstellungen erfassen alle
erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und
sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist (§ 253 I 2 HGB).
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden
durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben
Geschäftsjahre abgezinst (§ 253 II 1 HGB).
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag bilanziert
(§ 253 I 2 HGB).
Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten
angesetzt (§ 253 I HGB).
C. Erläuterungen zur Bilanz
Im Geschäftsjahr wurden keine
Aufwendungen für Forschung und Entwicklung
getätigt.
Zum 31.12. bestehen keine
ausschüttungsgesperrte Beträge.
Forderungen gegen Gesellschafter (§ 42 III
GmbHG) bestehen am Abschlussstichtag nicht.
Ausstehende
Einlagen gem. § 172 I HGB bestehen nicht.
Einlagen wurden nicht zurückgezahlt.
Die
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
(§ 42 III GmbHG) betragen 0,00 Euro.
Die Restlaufzeiten der
Verbindlichkeiten (§ 268 V 1 HGB, § 285
Nr.1 und Nr. 2 HGB) ergibt sich aus der Bilanz.
Aktivierte
Disagiobeträge liegen nicht vor.
Latente Steuern sind nicht auszuweisen.
Auflösungen von
Sonderposten mit Rücklageanteil sind nicht
auszuweisen.
Einstellung von Sonderposten mit Rücklageanteil
wurde nicht vorgenommen.
D. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren (§ 275 II HGB) aufgestellt.
E. Sonstige Pflichtangaben
Es liegt keine Konzernzugehörigkeit vor.
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens -
unverändert - geführt durch die
Peter u. Paul Henrichs Beteiligungsgesellschaft mbH,
Schloß Holte-Stukenbrock. Geschäftsführer
waren die Herren Peter und Paul Henrichs.
Schloß Holte-Stukenbrock, den 11. Dez. 2017
gez. Peter Henrichs gez. Paul
Henrichs
sonstige Berichtsbestandteile
Schloß Holte-Stukenbrock, den 11. Dezember 2017
________________________
________________________
gez. Peter Henrichs gez. Paul
Henrichs
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 11.12.2017 festgestellt.
|