UNIPO
Gebäudemanagement GmbH (vormals: UNIPO Gesellschaft
mit beschränkter Haftung)
Michelstadt
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2016
EUR |
31.12.2015
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
45.237,47 |
72.963,41 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
2.499,36 |
7.961,09 |
| II.
Sachanlagen |
42.584,72 |
64.848,93 |
| III.
Finanzanlagen |
153,39 |
153,39 |
| B.
Umlaufvermögen |
679.410,76 |
362.104,63 |
| I.
Vorräte |
161.983,48 |
240.732,70 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
220.851,70 |
120.762,29 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
296.575,58 |
609,64 |
| C.
Aktiver Unterschiedsbetrag aus der
Vermögensverrechnung |
61.095,07 |
387.904,86 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
785.743,30 |
822.972,90 |
Passiva
|
|
31.12.2016
EUR |
31.12.2015
EUR |
| A.
Eigenkapital |
88.628,06 |
222.087,14 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
175.000,00 |
175.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
250.000,00 |
250.000,00 |
| III.
Gewinnrücklagen |
96.612,44 |
96.612,44 |
| IV.
Verlustvortrag |
299.525,30 |
40.587,82 |
| V.
Jahresfehlbetrag |
133.459,08 |
258.937,48 |
| B.
Rückstellungen |
148.713,00 |
74.325,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
548.402,24 |
526.560,76 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
785.743,30 |
822.972,90 |
Anhang
I.
Allgemeine Angaben zum Unternehmen
Die UNIPO Gebäudemanagement GmbH hat ihren Sitz
in Michelstadt. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts
Darmstadt unter HRB 70386 eingetragen.
II.
Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des
Jahresabschlusses
Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr
2016 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches
(HGB) und des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit
beschränkter Haftung (GmbHG) aufgestellt.
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft
gemäß § 267 HGB. Von den ihr
eingeräumten Erleichterungen wurde Gebrauch gemacht.
Dem vorliegenden Jahresabschluss wurden erstmalig die
Größenklassen, die Gliederung der Gewinn- und
Verlustrechnung, die Neudefinition der Umsatzerlöse
sowie weitere Gesetzesvorgaben in der Fassung des
Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) zu Grunde
gelegt.
III.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Entgeltlich erworbene immaterielle
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
wurden zu Anschaffungskosten abzüglich
planmäßiger Abschreibungen bewertet.
Sachanlagen wurden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear vorgenommen.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
bis zu einem Wert von 410 € (geringwertige
Wirtschaftsgüter) wurden im Zugangsjahr
vollständig abgeschrieben.
Die Finanzanlagen wurden mit den Anschaffungskosten
oder dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.
Soweit Finanzanlagen dem Zugriff aller übrigen
Gläubiger entzogen sind und diese ausschließlich
der Erfüllung von Schulden aus
Altersvorsorgeverpflichtungen dienen, wurden diese
entsprechend § 253 Abs. 1 S. 4 HGB mit ihrem
beizugelegendem Zeitwert bewertet.
Vorräte wurden grundsätzlich mit den
Anschaffungs- oder Herstellungskosten bzw. zu niedrigeren
Tageswerten bewertet.
Zur Bewertung des Vorratsvermögens wurde
gemäß § 240 Abs. 4 HGB
das Durchschnittswertverfahren angewandt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennwert oder
dem niedrigeren beizulegenden Wert bewertet.
Die liquiden Mittel wurden zum Nominalwert angesetzt.
Die Anschaffungskosten des nach § 246
Abs. 2 Satz 2 HGB verrechneten
Planvermögens betragen 551.719,66 €.
Der Zeitwert des nach § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB
verrechneten Planvermögens beträgt 959.865,08
€. Der Erfüllungsbetrag der verrechneten Schulden
(Pensions- rückstellungen) beträgt
918.983,00 €. In den Zinsaufwendungen wurden
36.814,00 € aufwandswirksam erfasst, die mit
Erträgen in Höhe von 7.156,85 €
verrechnet wurden. Die Bewertung der verrechneten
Pensionsrückstellungen erfolgte gemäß
§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB in
Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags. Sie wurden
pauschal mit einem einer Restlaufzeit von 15 Jahren
entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst
(§ 253 Abs. 2 Satz 2 HGB).
Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt.
Rückstellungen wurden für alle ungewissen
Verbindlichkeiten in Höhe des nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages angesetzt.
Die Verbindlichkeiten wurden zum
Erfüllungsbetrag passiviert.
IV.
Erläuterungen zur Bilanz
Es bestehen ausschüttungsgesperrte Beträge
aus der Aktivierung der Bewertung von
Vermögensgegenständen zum beizulegenden Wert in
Höhe von 358.147,60 €.
Zur Ermittlung der Pensionsrückstellung wurde
das Teilwertverfahren angewendet. Für die Berechnungen
wurden folgende Annahmen getroffen:
Zinssatz:
|
4,06
|
%
|
erwartete Lohn- und
Gehaltssteigerungen:
|
0,00
|
%
|
zu Grunde gelegte
Sterbetafel:
|
Richttafeln
2005 von Dr. Klaus Heubeck
|
Der Unterschiedsbetrag aus der Abzinsung mit dem
durchschnittlichen Marktzins der vergangenen 7 Jahre
zu dem der vergangenen 10 Jahre beträgt
88,2 T€. Dieser Betrag steht nicht für eine
Ausschüttung zur Verfügung.
V.
Sonstige Angaben
Im vorliegenden Geschäftsjahr waren im
Jahresdurchschnitt insgesamt 23 Arbeitnehmer
beschäftigt. Hiervon entfallen 20 auf in
Vollzeit sowie 6 auf in Teilzeit beschäftigte
Arbeitnehmer.
Michelstadt, 19. September 2017
gezeichnet Dr. Petra Sollinger
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 19.09.2017 festgestellt.
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