Erbringung von Logistikdienstleistungen
UniCredit Leasing GmbHLiquidiert
Nagelsweg 53, 20097 Hamburg, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Frank Wahlers seit 6.6.2024 | Prokura |
Susanne Schell seit 5.7.2023 | Prokura |
Olaf Rößling seit 5.7.2023 | Prokura |
Andreas Steuck seit 2.2.2023 | Geschäftsführer |
Thomas Thran seit 7.10.2022 | Prokura |
Ulrike Jungnischke seit 18.3.2021 | Geschäftsführer |
Christian Markus Spandau seit 15.6.2020 | Prokura |
Sven Rose seit 9.9.2016 | Prokura |
Christian Will seit 27.6.2011 | Prokura |
Erwin Geyer seit 8.3.2010 | Prokura |
Gabriele Schumacher seit 28.7.2008 | Prokura |
Dagmar Andersen seit 13.3.2003 | Prokura |
Andreas Schick seit 13.3.2003 | Prokura |
BeteiligungenBeta
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
UniCredit Leasing GmbHHamburgJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Jahresbilanz zum 31. Dezember 2023Aktivseite
Passivseite
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023
ANHANG für das Geschäftsjahr 2023I. Allgemeine Erläuterungen zur Erstellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2023 Die UniCredit Leasing GmbH (UCL) mit Sitz in Hamburg betreibt das Finanzierungsleasing gemäß § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 10 KWG und ist damit ein Finanzdienstleistungsinstitut gemäß § 1 Abs. 1a Satz 1 KWG. Die Gesellschaft wird beim Amtsgericht Hamburg unter der Nummer HRB 14989 geführt. Der Jahresabschluss der UCL für das Geschäftsjahr 2023 ist nach den Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB), des GmbH-Gesetzes (GmbHG), nach den Regelungen des Kreditwesengesetzes (KWG) sowie der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute und Wertpapierinstitute (RechKredV) aufgestellt worden. Im Rahmen einer Strategie zur Vereinfachung der Unternehmensstrukturen innerhalb der Gruppe wurde die frühere Tochtergesellschaft UniCredit Leasing Aviation GmbH (UCLA - übertragende Gesellschaft) 2023 mit Ihrem Mutterunternehmen UCL verschmolzen. Im Zuge der Verschmelzung firmiert die UCL (aufnehmende Einheit) unverändert als UniCredit Leasing GmbH fort. Die Eintragung im Handelsregister (mit Wirkung zum 1. Januar 2023) erfolgte am 17. Juli 2023. Zur Gewährleistung der Vergleichbarkeit mit den Zahlen des Vorjahres trotz der Verschmelzung, wurden in der Jahresbilanz und Gewinn- und Verlustrechnung ergänzende Spalten für das angepasste Vorjahr (Spaltenüberschrift: 31.12.2022 TEUR angepasst) eingearbeitet. Diese Werte wurden statistisch ermittelt, unter der Hypothese, dass eine Verschmelzung zum 1. Januar 2022 stattgefunden hat. Ausführlichere Informationen zu den finanziellen Auswirkungen der Verschmelzung sind, sofern relevant, in den Anmerkungen zu den betroffenen Posten der Jahresbilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung aufgeführt. Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr. Sofern nicht abweichend gekennzeichnet sind alle Beträge in Tausend Euro (TEUR) dargestellt. Es wird kaufmännisch gerundet. Die Alleingesellschafterin der UCL, die UniCredit Bank GmbH, München, hatte im Rahmen der Umsetzung der vorherigen Mehrjahresplanung "Team 23" beschlossen, das Neugeschäft zum 15. August 2020 einzustellen und Leasing sowie Mietkaufgeschäfte nicht mehr aus eigener Hand zu finanzieren. Die UniCredit Bank GmbH verfolgt den ursprünglich geplanten Verkauf der UCL Gruppe im Jahr 2022 nicht weiter und hat die Entscheidung getroffen, die UCL Gruppe bis zum 31. Dezember 2026 als eigenständige Gesellschaften abzuwickeln und den ganzen Betrieb zu diesem Datum einzustellen. Von der Stilllegung ist neben der UCL auch ihre 100%ige Tochtergesellschaft die UniCredit Leasing Finance GmbH (UCLF) betroffen. Für den bis Ende 2026 geplanten Stellenabbau wird auf Veranlassung des Gesellschafters im Jahresabschluss 2023 eine Restrukturierungsrückstellung ausgewiesen, die auf Basis des am 21. Juni 2022 zwischen der Geschäftsführung der UCL, der UCLF und dem für beide Gesellschaften zuständigen Betriebsrat geschlossenen Interessensausgleichs und Sozialplans ermittelt wurde. II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Aufstellung des Jahresabschlusses basiert auf dem Grundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit nach § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB. Zum Zeitpunkt der Aufstellung liegen keine tatsächlichen oder rechtlichen Gegebenheiten vor, die dem Entgegenstehen. Die UCL wird trotz der Einstellung des Neugeschäftes das im Bestand befindliche Geschäft als eigenständige Gesellschaft weiter verwalten. Rund 92 % der Verträge, die einen Anteil von rund 68 % am Gesamtforderungsvolumen ausmachen, haben eine bis spätestens Ende 2026 endende Laufzeit. Die längsten Verträge laufen Ende 2040 aus. Darüber hinaus werden die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden grundsätzlich unverändert gegenüber dem Vorjahr angewendet. Auf Änderungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sowie damit einhergehende Ausweisänderungen wird in den jeweiligen Posten hingewiesen. Für die Ermittlung der Buchwerte der angesetzten Vermögenswerte und Schulden sowie der Erträge und Aufwendungen wurden in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Regelungen Annahmen und Schätzungen vorgenommen. Derartige Annahmen und Schätzungen kommen vor allem bei der Ermittlung der Erfüllungsbeträge von Rückstellungen zur Anwendung. Die Forderungen an Kreditinstitute und verbundene Unternehmen werden mit dem Nennwert bilanziert. Die Forderungen an Kunden sind zum Barwert angesetzt. Für Adressausfallrisiken sind Einzel- und Pauschalwertberichtigungen gebildet worden. Darüber hinaus sind für akute Ausfallrisiken aus notleidenden, jedoch noch ungekündigten Leasingverhältnissen, zusätzlich Rückstellungen erfasst. Die handelsrechtliche Ermittlung von Einzel- und Pauschalwertberichtigungen auf Forderungen sowie die Risikorückstellung für Leasingverträge an Kunden folgt seit 2018 den konzernweit angewandten Risikovorsorgevorschriften des IFRS 9, die analog in die HGB-Rechnungslegung übernommen werden. Zur Ermittlung der Höhe der Pauschalwertberichtigungen wird ein mathematisch-statistisches Berechnungsverfahren genutzt, bei welchem der erwartete Verlust auf Basis beobachteter Ausfälle der Vergangenheit, aktueller Informationen und den Erwartungen der Zukunft geschätzt wird. In dem Berechnungsverfahren werden die zu erwartenden Effekte aus der Anwendung der neuen Ausfalldefinition durch eine Nachbildung der vergangenen Ausfälle basierend auf den niedrigeren Schwellenwerten für den Zahlungsverzug seit dem 31. Dezember 2020 bereits berücksichtigt. Die möglichen Auswirkungen, die sich aus dem Ukraine Krieg sowie der Folgen wie z.B. der Energiekrise oder den Lieferengpässen auf die Risikovorsorge ergeben, werden über konzernweit angepasste zukunftsgerichtete Faktoren abgebildet. Zur Ermittlung der Einzelwertberichtigungen werden zwei Szenarien (Abwicklungs- und Sanierungssicht) betrachtet, die mit Wahrscheinlichkeiten unterlegt sind. Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen werden mit ihren Anschaffungskosten bilanziert. Im Falle voraussichtlich dauerhafter Wertminderung werden außerplanmäßige Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert vorgenommen. Gegenstände des Anlagevermögens sind zu Anschaffungskosten zuzüglich Anschaffungsnebenkosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, angesetzt. Für die Bemessung der Nutzungszeit werden die steuerlichen Abschreibungstabellen oder die rechnerische Amortisationszeit (Vertragslaufzeit) zugrunde gelegt. Geringwertige Wirtschaftsgüter werden entsprechend den steuerlichen Höchstbeträgen angesetzt und im Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben. Für Gegenstände der Betriebs- und Geschäftsausstattung deren Nutzungsdauer nach den steuerlichen Abschreibungstabellen nach dem 31. Dezember 2026 enden würden, werden die Nutzungsdauern auf den Zeitraum bis 31. Dezember 2026 beschränkt. Soweit sich daraus ein gegenüber der vertragskonformen Abschreibung niedrigerer Wertansatz ergab, hat die Gesellschaft von dem Wahlrecht nach Art. 67 Abs. 4 Satz 1 EGHGB i. V. m. § 254 HGB Gebrauch gemacht und führt diese Wertansätze nach ursprünglich gewählten Abschreibungsmethoden fort. Im Bedarfsfall werden zusätzliche außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen. Sachgesamtheiten, die eine wirtschaftliche Funktionseinheit bilden und insgesamt in einem einheitlichen Leasingvertrag vermietet sind, werden abweichend von § 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB als ein Vermögensgegenstand bewertet. Die sonstigen Vermögengegenstände werden mit dem Nennwert angesetzt. Als Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten werden gemäß § 250 Abs. 1 HGB Ausgaben vor dem Bilanzstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwand für einen bestimmten Zeitraum danach darstellen. Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag einschließlich abgegrenzter Zinsen sowie das Eigenkapital mit dem Nennwert angesetzt. Für bekannte Risiken, ungewisse Verbindlichkeiten und drohende Verluste aus schwebenden Geschäften sind Rückstellungen nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages gebildet worden. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern ausreichend objektive Hinweise auf deren Eintritt vorliegen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger werden unter Ausübung des Wahlrechts nicht abgezinst. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden gem. § 253 Abs. 2 HGB mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Teil- und Barwert der Pensionsverpflichtungen wurden nach versicherungsmathematischen Methoden nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren, unter Verwendung eines Rechnungszins von 1,83 % (Vorjahr: 1,78%) p.a. (zehnjährige Durchschnittsbildung), einer Einkommenssteigerung p.a. von 2,00 % (Vorjahr: 2,00%) sowie einer Rentendynamik p.a. von 2,25 % (Vorjahr 2,25%) errechnet. Die Rechtsgrundlagen sind die modifizierte Richttafeln 2018 G von Dr. Klaus Heubeck. Für die Bestimmung des ausschüttungsgesperrten Unterschiedsbetrags nach § 253 Abs. 6 HGB wurde ein Rechnungszins von 1,75 % (Vorjahr: 1,44%) p. a. (siebenjährige Durchschnittsbildung) verwendet. Dabei wurde nach Maßgabe der Vereinfachungsregel des § 253 Abs. 2 HGB eine pauschale Restlaufzeit (mittlere Duration) der Verpflichtungen von 15 Jahren unterstellt. Der versicherungsmathematischen Berechnung von Rückstellungen für Vorruhestandsverpflichtungen zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2023 wurde als Rechnungszins der siebenjährige Durchschnittszinssatz gemäß § 253 Abs. 2 HGB des Monats Dezember bei einer Restlaufzeit von drei Jahren in Höhe von 1,04 % (Vorjahr: 0,58%) und eine Einkommenssteigerung von 2,00 % (Vorjahr: 2,00%) zugrunde gelegt. Die Rechtsgrundlagen sind die modifizierte Richttafeln 2018 G von Dr. Klaus Heubeck. Die Rückstellungen für Restrukturierungen sind nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung zum Erfüllungsbetrag gemäß §253 Abs. 1 Satz 2 HGB angesetzt. Es wurden gemäß § 253 Abs. 2 HGB die Abzinsungssätze aus dem 7-Jahresdurchschnitt, welche von der Bundesbank veröffentlicht werden, für eine maximale Laufzeit bis zum 31. Dezember 2026, angewendet. Wesentliche Annahmen aus dem Modell beziehen sich auf Abfindungen, Preis- und Kostensteigerungen, Outplacement Kosten und dem Zeitpunkt der Inanspruchnahme. Latente Steuern sind aufgrund der steuerlichen Organschaft mit der UniCredit Bank AG als Organträgerin nicht zu bilden. Aufwendungen und Erträge sind entsprechend ihrem Verursachungs- und Realisationszeitpunkt in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. III. Erläuterungen zur Jahresbilanz Aktivseite Forderungen an Kreditinstitute Die täglich fälligen Forderungen an Kreditinstitute enthalten Forderungen an verbundene Unternehmen in Höhe von TEUR 20.180 (Vorjahr: TEUR 3.974), die in Höhe von TEUR 20.175 (Vorjahr: TEUR 3.974) gegenüber der Gesellschafterin UniCredit Bank GmbH bestehen. Die anderen Forderungen an Kreditinstitute in Höhe von TEUR 40.423 (Vorjahr: TEUR 40.423) bestehen wie im Vorjahr vollständig gegenüber verbundenen Unternehmen und betreffen die nachrangigen Forderungen gegen die UCLF in Höhe von TEUR 40.340 (Vorjahr: TEUR 40.340) sowie hierauf entfallende Zinsforderungen in Höhe von TEUR 83 (Vorjahr: TEUR 83). Die vertraglich vereinbarte Restlaufzeit des Darlehens ist länger als fünf Jahre, die Zinsforderungen weisen eine Restlaufzeit von mehr als drei Monaten bis zu einem Jahr auf. Die Forderungen an Kreditinstitute bestehen in voller Höhe in Euro. Forderungen an Kunden Nach Restlaufzeiten gliedern sich die Forderungen an Kunden wie folgt:
Die Forderungen an Kunden umfassen fällige Posten aus Leasing- und Mietkaufverträgen sowie Objektverkäufen in Höhe von TEUR 10.282 (Vorjahr: TEUR 12.980) sowie zukünftig fällige Forderungen vor allem aus Mietkaufverträgen. Der Bestand an Risikovorsorge (ohne Rückstellungen) zum 31. Dezember 2023 beträgt TEUR 6.407 (Vorjahr: TEUR 8.202), davon entfallen TEUR 2.231 auf Pauschalwertberichtigungen (Vorjahr: TEUR 3.478). Die Forderungen an Kunden bestehen in voller Höhe in Euro. Finanzanlagen Die Finanzanlagen haben sich im Vergleich zum Vorjahr um TEUR 32.650 verändert. Dies hängt mit der Verschmelzung der UCLA (vormals Tochterunternehmen der UCL) mit der UCL zusammen. Anteilsbesitz nach § 285 Nr. 11 HGB
Sachanlagen Die detaillierte Darstellung und Entwicklung des Anlagevermögens gem. § 284 Abs. 3 HGB ist dem Anlagenspiegel zu entnehmen. Sonstige Vermögensgegenstände Die sonstigen Vermögensgegenstände enthalten Forderungen an verbundene Unternehmen in Höhe von TEUR 10.769 (Vorjahr: TEUR 1.523). Diese betreffen mit TEUR 10.740 (Vorjahr: TEUR 1.393 ) die Forderung gegen die UCLF aus dem Ergebnisabführungsvertrag. Des Weiteren bestehen Umsatzsteuerforderungen gegenüber dem Organträger in Höhe von TEUR 492 (Vorjahr: TEUR -1.497). Passivseite Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten Die täglich fälligen Verbindlichkeiten betreffen mit TEUR 49 (Vorjahr: TEUR 17.873) Verbindlichkeiten gegenüber der UniCredit Bank GmbH als verbundenes Unternehmen und als Gesellschafterin. Die Verbindlichkeiten mit vereinbarter Laufzeit gegenüber Kreditinstituten betreffen mit TEUR 188.441 (Vorjahr: TEUR 361.085) Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen. Sie bestehen ausschließlich gegenüber der Gesellschafterin UniCredit Bank GmbH, München. Der Bilanzausweis enthält Verbindlichkeiten mit folgenden Restlaufzeiten:
Sonstige Verbindlichkeiten Die sonstigen Verbindlichkeiten enthalten mit TEUR 30.229 (Vorjahr TEUR 20.060) die Ergebnisabführungsverpflichtung 2023 gegenüber der UniCredit Bank GmbH als Gesellschafterin. Für bereits im Rahmen des Personalabbauprogramms konkretisierte Restrukturierungsvereinbarungen bestehen zum 31. Dezember 2023 Restrukturierungsverbindlichkeiten in Höhe von TEUR 884 (Vorjahr: TEUR 805). Weiterhin sind Lieferantenverbindlichkeiten mit TEUR 123 (Vorjahr TEUR 168) und kreditorische Debitoren in Höhe von TEUR 108 (Vorjahr: TEUR 170) enthalten. Die Verbindlichkeiten bestehen in voller Höhe in Euro. Rechnungsabgrenzungsposten Der Passive Rechnungsabgrenzungsposten, betrifft mit TEUR 55.224 (Vorjahr: TEUR 90.612) im Wesentlichen abgegrenzte Erlöse aus Forderungsverkäufen, über die Vertragslaufzeit abgegrenzte Einmalzahlungen. Im Rahmen der Forfaitierungsverträge sind, die den Leasingverträgen zugrunde liegenden Leasinggegenstände sicherungsübereignet. Die Auflösung der Passiven Rechnungsabgrenzung erfolgt linear über die Laufzeit der Leasingverträge. Die Erträge aus der Auflösung werden unter den Leasingerlösen bzw. in den Zinserträgen ausgewiesen. Rückstellungen Zum Bilanzstichtag bestehen Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen in Höhe von TEUR 3.850 (Vorjahr: TEUR 3.848 ). Der Unterschiedsbetrag gemäß § 253 Abs. 6 HGB beläuft sich auf TEUR 43 (Vorjahr: TEUR 197). Für aus dem Personalabbauprogramm resultierende Vereinbarungen bestehen zum Bilanzstichtag Rückstellungen für Vorruhestandsverpflichtungen in Höhe von TEUR 3.676 (Vorjahr: TEUR 2.776). Durch die geplante Stilllegung des Betriebs zum 31. Dezember 2026 und dem daraus resultierenden Interessensausgleich wurden Restrukturierungsrückstellungen in Höhe von TEUR 15.293 (Vorjahr: TEUR 15.349) gebildet. Die anderen Rückstellungen betreffen überwiegend ausstehende Zahlungen für den Personalbereich sowie erwartete Verluste aus Forderungsausfällen. Zudem besteht eine Rückstellung für im Jahr 2020 vereinnahmte Bearbeitungsentgelte aus Mietkaufverträgen, da die Urteile des BGH zu Bearbeitungsentgelten von Konsumentenkrediten auf gewerbliche Kreditverträge übertragen wurden (BGH-Urteil vom 04. Juli 2017) und das Risiko einer Ausweitung auf Mietkaufverträge besteht. Der Bestand der Rückstellung beträgt zum Bilanzstichtag TEUR - (Vorjahr: TEUR 77). Es wird eine Rückstellung für die Risiken aus Leasingverträgen in Höhe von TEUR 2.416 (Vorjahr: TEUR 4.736) ausgewiesen. Eigenkapital: Das Eigenkapital zum 31. Dezember 2023 beträgt wie bereits im Vorjahr weiterhin TEUR 352.026 (Vorjahr: TEUR 352.026). IV. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Die Leasingerträge enthalten die Erlöse aus Verträgen, die sich im Eigenobligo befinden, in Höhe von TEUR 83.894 (Vorjahr: TEUR 123.485) sowie Erlöse aus forfaitierten Verträgen in Höhe von TEUR 25.607 (Vorjahr: TEUR 35.304). Weiterhin sind Veräußerungserlöse aus Vertragsbeendigungen in Höhe von TEUR 55.583 (Vorjahr: TEUR 149.779) erfasst. Die Leasingaufwendungen betreffen im Wesentlichen den Abgang der Restbuchwerte von Leasinggegenständen nach Vertragsende. Im Berichtsjahr wurde ein Zinsüberschuss aus Zinserträgen und Zinsaufwendungen in Höhe von TEUR 4.583 (Vorjahr: TEUR 4.519) erwirtschaftet. In den Zinserträgen sind insbesondere die Zinsen aus Mietkaufverträgen enthalten. Die Zinserträge aus Forderungen an verbundenen Unternehmen betragen TEUR 1.190 (Vorjahr: TEUR 1.190). Die Zinsaufwendungen stehen im Zusammenhang mit der Aufnahme von Krediten sowie verkauften Restwerten. Hierin sind Zinsaufwendungen an verbundene Unternehmen in Höhe von TEUR 2.095 (Vorjahr: TEUR 4.534) und Aufwendungen aus der Abzinsung der Pensionsrückstellung in Höhe von TEUR 67 (Vorjahr: TEUR 66) sowie Aufwendungen aus der Abzinsung sonstiger Rückstellungen in Höhe von TEUR 94 (Vorjahr: TEUR 27) enthalten. Eine Aufgliederung der Erträge nach geographischen Märkten ohne Inland gemäß den Vorgaben des § 34 Abs. 2 RechKredV stellt sich wie folgt dar (Beträge in TEUR):
Im Geschäftsjahr 2023 wurde aus dem Ergebnisabführungsvertrag mit der UCLF ein Gewinn in Höhe von TEUR 10.740 (Vorjahr: TEUR 1.393) vereinnahmt. In den sonstigen betrieblichen Erträgen werden insbesondere die Aufwandserstattungen von verbundenen Unternehmen aus der internen Kostenumlage im Rahmen der Personal- und Raumunion mit TEUR 6.505 (Vorjahr: TEUR 7.846), Erträge aus der Personalentsendung an die UniCredit Bank GmbH in Höhe von TEUR 306 (Vorjahr: TEUR - ), sowie die Erträge aus der Auflösung von Restrukturierungsrückstellungen in Höhe von TEUR 272 (Vorjahr: TEUR 659) ausgewiesen. In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind Erträge aus Währungsumrechnung in Höhe von TEUR 0 (Vorjahr: TEUR 88) enthalten. Die im Geschäftsjahr 2020 neu eingeführte neue Berechnungsmethodik (unterjährig fixe, stückzahlabhängige Umlage ohne Differenzierung nach Personal- und Sachkosten) wurde auch im Geschäftsjahr 2023 berücksichtigt. Zudem werden Erträge aus der Vermietung von Software in Höhe von TEUR 1.448 (Vorjahr: TEUR 1.599) ausgewiesen. Es handelt sich hierbei um die Nutzungsüberlassung des internen Vertragsverwaltungssystems "BaLea". Des Weiteren sind in dieser Position Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen (TEUR 1.071, Vorjahr: TEUR 1.158) enthalten. Zudem sind in den sonstigen betrieblichen Erträgen im Berichtsjahr periodenfremde Erträge in Höhe von TEUR 339 (Vorjahr: TEUR 195) enthalten, die überwiegend aus der Rückabwicklung von Leasingverträgen resultieren. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten Restrukturierungsaufwendungen in Höhe von TEUR 2.986 (Vorjahr: TEUR 10.935), periodenfremde Aufwendungen in Höhe von TEUR 75 (Vorjahr: TEUR 526), die im Wesentlichen aus nachträglichen Vertragsanpassungen, Rückabwicklungen von Verträgen sowie Nachbelastungen von Mietnebenkosten resultieren sowie Aufwendungen für Währungsdifferenzen in Höhe von TEUR 9 (Vorjahr: TEUR 18). Der Ertrag aus der Kreditbewertung beläuft sich im Geschäftsjahr 2023 auf TEUR 4.619 (Vorjahr: TEUR 3.106). Im Geschäftsjahr nahm die UCL eine Zuführung zur Risikovorsorge (Bruttobetrachtung ohne Auflösungen) von TEUR 7.731 (Vorjahr: TEUR 12.889) vor. Der überwiegende Teil entfiel auf Pauschalwertberichtigungen und lediglich TEUR 3.584 (Vorjahr: TEUR 4.374) auf Einzelwertberichtigungen und Rückstellungen. In den außerordentlichen Erträgen wird ein Verschmelzungsgewinn in Höhe von 5,9 Mio. EUR aus dem Unternehmenszusammenschluss zwischen der UCL und UCLA ausgewiesen, welcher den Überhang des Eigenkapitals der übernommenen Rechtseinheit gegenüber dem Beteiligungsbuchwert der übernehmenden Rechtseinheit widerspiegelt. V. Sonstige Angaben Konzernzugehörigkeit Alleinige Gesellschafterin der UCL ist die UniCredit Bank GmbH, München. Die UCL wird als verbundenes Unternehmen nach § 271 Abs. 2 HGB in den Teilkonzernabschluss der UniCredit Bank GmbH, München, einbezogen, der nach den IFRS aufgestellt wird. Dieser wird im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht. Die UniCredit Bank GmbH wird wiederum in den nach den IFRS aufgestellten Konzernabschluss der UniCredit S.p.A., Mailand, einbezogen. Dieser ist beim Handelsregister (Trade and Companies Register) in Mailand/Italien erhältlich. Die UCL ist daher nach § 291 HGB von der Verpflichtung, einen eigenen Konzernabschluss und einen Konzernlagebericht aufzustellen, befreit. Es besteht ein Ergebnisabführungsvertrag mit der UniCredit Bank GmbH, München. Entsprechend schlägt die Geschäftsführung vor, das Jahresergebnis an die Muttergesellschaft abzuführen (§ 285 Abs. 34 HGB). Zahl der Mitarbeiter Im Geschäftsjahr 2023 waren durchschnittlich 74 Mitarbeiter (Vorjahr: 94) einschließlich 14 Teilzeitkräften (Vorjahr: 19) beschäftigt. Hierbei handelte es sich um kaufmännische Angestellte. Gesamthonorar des Abschlussprüfers Das für das Geschäftsjahr 2023 als Aufwand erfasste Honorar für den Abschlussprüfer von TEUR 120 (Vorjahr: TEUR 70) entfällt auf Abschlussprüfungsleistungen in Höhe von TEUR 110 auf das Jahr 2023 und in Höhe von TEUR 10 auf das Jahr 2022. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Neben den aus der Bilanz ersichtlichen Verpflichtungen bestanden am Bilanzstichtag sonstige finanzielle Verpflichtungen aus Miet- und Mietnebenkosten für den Sitz der UCL in Höhe von TEUR 943 (Vorjahr: TEUR 1.358). Hiervon sind TEUR 629 (Vorjahr: 1.086) innerhalb eines Jahres fällig. Pensionszahlungen Die laufenden Zahlungen aus Pensionsverpflichtungen gegenüber früheren Mitgliedern der Geschäftsführung und ihren Hinterbliebenen betragen TEUR 225 (Vorjahr: TEUR 171). Patronatserklärung Die UCL hat im Geschäftsjahr 2012 ein Patronat für die UCLF erklärt. Die UCL trägt für die UCLF, abgesehen vom Fall des politischen Risikos, bis zu der Höhe ihrer Anteilsbesitzquote dafür Sorge, dass die UCLF ihre vertraglichen Verpflichtungen erfüllen kann. In dem Umfang, in dem sich die Anteilsbesitzquote an der UCLF reduziert, vermindert sich auch die Verpflichtung aus der vorstehenden Patronatserklärung hinsichtlich solcher Verpflichtungen der UCLF, die erst nach Absinken der Anteilsbesitzquote begründet werden. Nachtragsbericht Es liegen keine berichtspflichtigen Ereignisse nach dem Bilanzstichtag vor. Mitglieder der Geschäftsführung Ulrike Jungnischke, Reinbek Marc Starzmann, München bis 31. Januar 2023 Andreas Steuck, Norderstedt seit 1. Februar 2023 Hinsichtlich des Ausweises der Organbezüge wird von der Ausnahme des § 286 Abs. 4 HGB i.V.m. § 285 Nr. 9 HGB Gebrauch gemacht. Mitglieder des Beirats
Der Beirat erhält keine Vergütung für seine Tätigkeit im Geschäftsjahr 2023.
Hamburg, 19. April 2024 UniCredit Leasing GmbH Geschäftsführung Jungnischke Steuck Entwicklung des Anlagevermögens
LAGEBERICHT für das Geschäftsjahr 2023Grundlagen des Unternehmens Die UniCredit Leasing Gruppe (UCLG) mit der UniCredit Leasing GmbH (UCL) als Obergesellschaft und ihrer 100%igen Tochtergesellschaft UniCredit Leasing Finance GmbH (UCLF) ist auf dem deutschen Markt für Asset-Based-Financing aktiv. Die UCLG betreut Investitionsfinanzierungen (Leasing, Mietkauf, Finanzierung) für überwiegend in Deutschland ansässige Geschäfts- und Firmenkunden. Organisatorisch ist die UCLG innerhalb der UniCredit Bank GmbH, München, dem Commercial Banking mit seinem Geschäftsfeld Corporates zugeordnet. Als Teil von Corporates konzentriert sich die UCLG auf den Geschäfts- und Firmenkundenbereich. Die UCL deckt innerhalb der UCLG das Objektfinanzierungsgeschäft über Leasing- und Mietkaufprodukte ab. Die Alleineigentümerin UniCredit Bank GmbH ist Teil des Konzerns der UniCredit S.p.A., Rom, (UniCredit). Die UCL generierte einen maßgeblichen Teil ihres Geschäftes über die vertriebliche Zusammenarbeit mit der Muttergesellschaft. Mit der UniCredit Bank GmbH ist die UCL über einen Ergebnisabführungsvertrag verbunden. Da im Mai 2020 vom Vorstand der UniCredit Bank GmbH die Einstellung des Neugeschäfts der UCLG mit anschließendem Abbau der Vertriebsorganisation beschlossen wurde, wurden die Vertriebsstandorte beginnend im Geschäftsjahr 2021 sukzessive aufgegeben. Nicht neugeschäftsbezogene Vertriebstätigkeiten wurden an andere Organisationseinheiten übertragen und die Aufbau- und Ablauforganisation in Form der Aufhebung der formalen Trennung von Markt- und Marktfolge entsprechend angepasst. Neugeschäft wurde seit August 2020 nicht mehr generiert. Es ist eine eigenständige Abwicklung der UCL und ihrer Tochtergesellschaft zum 31. Dezember 2026 geplant. Im Rahmen einer Strategie zur Vereinfachung der Unternehmensstrukturen innerhalb der UCLG wurde die Tochtergesellschaft UniCredit Leasing Aviation GmbH (UCLA) 2023 mit ihrem Mutterunternehmen UniCredit Leasing GmbH verschmolzen. Im Zuge der Verschmelzung firmiert die UCL (aufnehmende Einheit) unverändert als UniCredit Leasing GmbH fort. Die Eintragung im Handelsregister (mit Wirkung zum 1. Januar 2023) erfolgte am 17. Juli 2023. Um einen Vergleich mit den Zahlen des Vorjahres (im Folgenden: Vorjahr) zu ermöglichen, wurden zusätzliche Spalten für das angepasste Vorjahr in die Jahresbilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung aufgenommen (im Folgenden: 31.12.2022 angepasst). Diese enthalten Werte für die Posten der Jahresbilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung aus dem Geschäftsjahr 2022, unter der Prämisse, dass eine Verschmelzung zum 1. Januar 2022 stattgefunden hat. Neben den eigenen Marktaktivitäten übt die UCL eine Leitungs- und Holdingfunktion gegenüber ihrer Tochtergesellschaft aus. Die UCLF wird dabei in Personal- und Raumunion geführt. Gleichzeitig ist die UCLF über einen Ergebnisabführungsvertrag mit der UCL verbunden. Vor diesem Hintergrund sind für die Beurteilung des Geschäftserfolges insgesamt auch die Aktivitäten der UCLF im Sinne einer Teilkonzernsicht mit einzubeziehen. Die Geschäftsführung ist das Leitungsorgan der UCL. Sie leitet das Unternehmen in eigener Verantwortung und besteht aus zwei Geschäftsführern. Der Beirat, bestehend aus Mitarbeitern der UniCredit Bank GmbH, berät und überwacht die Geschäftsführung bei der Leitung der Unternehmen. Er führt seine Aufgaben nach den Vorschriften des Gesetzes, den Satzungen und seiner Geschäftsordnung aus. Der Beirat hat sich aus seiner Mitte heraus eine Geschäftsordnung gegeben, welche auch die Aufgaben des im Jahr 2022 aufgelösten Risiko- und Prüfungsausschusses beinhaltet. Die UCL mit Hauptsitz in Hamburg unterhält im Rahmen der regionalen Organisation keine inländischen Zweigniederlassungen mehr. Alle Geschäftsaktivitäten in der Niederlassung Berlin wurden im Geschäftsjahr 2023 eingestellt. Wirtschaftliche Rahmenbedingungen Im Geschäftsjahr 2023 nahmen die geopolitischen Risiken aufgrund des anhaltenden Krieges in der Ukraine, des Konflikts um Taiwan sowie der Spannungen im Nahen Osten zu und beeinträchtigen die wirtschaftliche Entwicklung deutlich. Insbesondere der Krieg in der Ukraine führt zu Risiken und Beeinträchtigungen, wie beispielsweise Preissteigerungen und Rohstoffknappheit. Das globale Konjunkturbild hat sich dementsprechend im vergangenen Geschäftsjahr im Vergleich zur ursprünglichen Prognose verschlechtert. Eine Erholung der Wirtschaftskraft ist im Jahr 2023 ausgeblieben. Vor allem gestiegene Energiekosten und Inflationsraten führen zur Unsicherheit auf den globalen und insbesondere westlichen Märkten. Als Reaktion hat die US-Notenbank den Leitzins auf 5,25% bis 5,5% angehoben. 1 Leicht versetzt hat auch die EZB ihre drei Leitzinssätze. Diese betragen zum Stichtag für die Hauptfinanzierungsgeschäfte 4,5%, für die Spitzenfinanzierungsfazilität 4,75% und für die Einlagefazilität 4,0%. 2 In regulatorischer Hinsicht gab es Neuerungen und Konkretisierungen im Rahmen der 7. MaRisk- Novelle, als Schwerpunkt beinhaltet diese die ESG-Risiken. Die 7. Novelle wurde von der UCL für 2023 gesichtet und im erforderlichen Umfang umgesetzt. Das Bruttoinlandsprodukt ist im Jahr 2023 um 0,3% gesunken. 3 Entsprechend hat sich der Jahresdurchschnitt der Arbeitslosen im Dezember 2023 gegenüber dem Vorjahr um 191.000. auf 2.609.000 erhöht. Die Arbeitslosenquote lag bei 5,7 % und somit 0,3 Prozentpunkte höher als im Dezember 2022. 4 Im Jahr 2023 sind die Verbraucherpreise in Deutschland um durchschnittlich 5,9% gegenüber dem Vorjahr gestiegen. 5 Die Leasingbranche entwickelte sich dennoch vergleichsweise positiv und konnte per Q3 2023 gegenüber dem Vorjahreszeitraum einen Zuwachs der Stückzahlen und Volumina neu finanzierter Objekte verzeichnen. 6 Aufgrund der Einstellung des Neugeschäfts ist dies jedoch für die UCL nicht von Bedeutung. Aufgrund des gegenüber dem Vorjahr rückläufigen Bestandsvolumens sanken die Pauschalwertberichtigungen auf Gruppenebene von 17,3 Mio. EUR auf 7,5 Mio. EUR. Davon entfielen 4,6 Mio. EUR auf die UCL (Vorjahr: 8,2 Mio. EUR). Im Geschäftsjahr 2023 ergab sich kein ausfallbedingt erhöhter Einzelwertberichtigungsbedarf im Vergleich zum Vorjahr - der Saldo aus Zuführungen und Auflösungen von Einzelwertberichtigungen auf Gruppenebene lag bei 4,5 Mio. EUR. Wie auch im Geschäftsjahr 2022 war das Jahr 2023 für die UCLG wesentlich geprägt von dem am 12. Mai 2020 vom Vorstand der UniCredit Bank GmbH getroffenen Beschluss zur Einstellung des Neugeschäfts der UCLG und dem anschließenden Übergang zur Abwicklung des vorhandenen Vertragsbestands. Die bis zur Einstellung des Neugeschäfts kontrahierten Verträge wurden bis zum 30. Juni 2022 vollständig ausgezahlt und in Miete gesetzt. Seit dem 01. Januar 2021 wurden des Weiteren auch keine Erhöhungen oder Prolongationen von Kredit- oder Leasingengagements mehr vorgenommen. Für die vom Wegfall des Neugeschäfts betroffenen Mitarbeiter - überwiegend im Vertrieb - wurden im August 2020 ein Interessensausgleich und ein Sozialplan abgeschlossen. Hierzu wurde eine Restrukturierungsrückstellung für die UCLG gebildet. Nachdem die Gesellschafter sich gegen einen Verkauf und für eine eigenständige Abwicklung der Gesellschaft entschieden haben, wurde zum Juni 2022 ein neuer Interessensausgleich für den Abbau aller verbliebenen Mitarbeiter bis Ende 2026 beschlossen. Zum 01. Januar 2023 betrug die Rückstellung noch 19,4 Mio. EUR. Nicht verbrauchte Rückstellungen aus dem Sozialplan von August 2020 wurden umgegliedert. Somit betragen die Restrukturierungsrückstellungen nach dem Sozialplan aus Juni 2022 zum 31. Dezember 2023 18,5 Mio. EUR, davon entfallen 15,3 Mio. EUR auf die UCL sowie 3,2 Mio. EUR auf die UCLF.
1 Leitzins der Zentralbank der USA bis 2023
stand 03. Januar 2024 | Statista
4 Arbeitslosenquote & Arbeitslosenzahlen
2023 | Bundesagentur für Arbeit
Geschäftsvolumen, Vermögens- und Finanzlage Das Geschäftsvolumen der UCLG, gemessen an den bilanzierten Anlagegütern und Forderungen des Leasing-, Mietkauf- und Kreditgeschäfts, ging 2023 infolge der Einstellung des Neugeschäftes um 39,5 % zurück und belief sich auf 740,7 Mio. EUR (Vorjahr 1.223,6 Mio. EUR). Mit einem bilanziellen Leasingvermögen von 250,4 Mio. EUR (Vorjahr: 396,9 Mio. EUR) sowie Forderungen aus dem Mietkaufgeschäft von 212,8 Mio. EUR (Vorjahr: 319,7 Mio. EUR) entfallen 62,5 % des Geschäftsvolumens der UCLG auf die UCL (Vorjahr: 58,6 %). Bezogen auf die historischen Anschaffungswerte, vor Abschreibungen und Tilgungen, ging das Bestandsvolumen der UCLG im Geschäftsjahr 2023 gegenüber dem Vorjahreswert von 3,0 Mrd. EUR um 29,9 % auf 2,1 Mrd. EUR zurück. Die historischen Anschaffungskosten des Leasingvermögens der UCL betrugen hierbei 0,6 Mrd. EUR (Vorjahr: 0,9 Mrd. EUR). Der bilanzielle Bestand an Risikovorsorge der UCL für das Leasing- und Mietkaufgeschäft, bestehend aus Einzel- und Pauschalwertberichtigungen sowie Rückstellungen für Bonitätsrisiken, verringerte sich gegenüber dem Vorjahr deutlich um 30,2 % von 15,9 Mio. EUR auf 11,1 Mio. EUR. Den Mittelbedarf deckte die UCL im Wesentlichen aus den vom Konzern gewährten Linien. Der Anteil konzernfremder Institute an den gesamten Refinanzierungsmitteln lag bei etwa 15,7 % (Vorjahr: 15,1 %) und entfiel auf Fördermittel, welche die UCL an ihre Kunden nach Maßgabe der institutsspezifischen Förderbedingungen weiterleitete, sowie den regresslosen Forderungsverkauf. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist bestehen zum Stichtag in Höhe von 223,9 Mio. EUR (Vorjahr 434,7 Mio. EUR), davon entfallen 188,4 Mio. EUR (Vorjahr 361,1 Mio. EUR) auf Verbindlichkeiten gegenüber der Gesellschafterin UniCredit Bank GmbH. Der signifikante Rückgang ist vor allem durch die vorzeitige Ablösung von Kreditlinien gegenüber der UniCredit Bank GmbH begründet. Der auf den regresslosen Forderungsverkauf sowohl innerhalb als auch außerhalb des Konzerns entfallende Anteil der Refinanzierung blieb auf niedrigem Niveau stabil. Zum Bilanzstichtag waren rund 76,4 % (Vorjahr 79,8 %) des Bestandes über Bankdarlehen und 23,6 % (Vorjahr 20,2 %) über den Forderungsverkauf refinanziert. Ertragslage Für die Darstellung im Lagebericht verwendet die UCL eine von der Gliederung der handelsrechtlichen Gewinn- und Verlustrechnung abweichende, branchentypische betriebswirtschaftliche Sicht. Die Leasingerträge in dieser Sichtweise beinhalten im Wesentlichen die Mieterträge aus dem Leasingvermögen, die Auflösung abgegrenzter Erträge aus degressiven Raten und erhöhten Erstraten sowie aus Forfaitierungen, als auch Zinserträge aus Mietkaufverträgen. Die laufenden Leasingerlöse sanken von 168,6 Mio. EUR um rund 30,7 % auf 117,8 Mio. EUR. Der Zinsaufwand sank bedingt durch das rückläufige Geschäftsvolumen und durch die vorzeitige Rückführung von Refinanzierungsdarlehen aus frei werdender Liquidität erneut um 51,0 % auf 2,5 Mio. EUR (Vorjahr 5,1 Mio. EUR). Das Ergebnis aus der Risikovorsorge belief sich auf 4,6 Mio. EUR (Vorjahr: 3,1 Mio. EUR), dies bedeutet dass die Auflösungen um 4,6 Mio. EUR höher ausfielen als die Zuführungen. Grund hierfür ist vor allem der sukzessiv abnehmende Vertragsbestand. Einen weiteren, wenn auch in der handelsrechtlichen Gewinn- und Verlustrechnung nicht separat ausgewiesenen Beitrag leistete das Nachmietgeschäft. Der Beitrag aus dem Nachmietgeschäft beinhaltete im Wesentlichen das Ergebnis aus der Vermarktung der Leasingobjekte. Insbesondere begründet durch Erlöse in Höhe von 55,6 Mio. EUR (Vorjahr: 149,8 Mio. EUR) sowie korrespondierende Aufwendungen aus dem Abgang von Leasinggegenständen in Form von Restbuchwerten in Höhe von 44,3 Mio. EUR (Vorjahr: 124 Mio. EUR) erzielte die UCL im Berichtsjahr ein Vermarktungsergebnis von 9,4 Mio. EUR (Vorjahr: 23,3 Mio. EUR). Der Leasingüberschuss war wie im vorangegangenen Geschäftsjahr durch die Ausübung von Abschreibungswahlrechten beeinflusst. Handelsrechtlich agiert die UCL bezüglich der Abschreibungen nicht ausschließlich entsprechend der steuerlichen Abschreibungstabellen. Die Neuzugänge des Anlagevermögens werden gänzlich linear nach der rechnerischen Amortisationszeit abgeschrieben, die sich bei linearer Abschreibung auf den dem Leasingvertrag zugrunde liegenden kalkulierten Restwert ergibt. Aus dem Unternehmenszusammenschluss zwischen der UCL und UCLA resultiert ein Verschmelzungsgewinn in Höhe von 5,9 Mio. EUR, welcher den Überhang des Eigenkapitals der übernommenen Rechtseinheit gegenüber dem Beteiligungsbuchwert der übernehmenden Rechtseinheit widerspiegelt. Die AfA-Quote, das Verhältnis aus Abschreibungen und Leasingerlösen, verringerte sich leicht auf 93,9 % (Vorjahr: 94,0 %). Der Leasingüberschuss als Saldo sämtlicher das laufende Leasinggeschäft betreffenden erfolgswirksamen Positionen verringerte sich gegenüber dem Vorjahr um 43,9 % auf 20,8 Mio. EUR. Hierunter fielen insbesondere, neben den bereits genannten Leasing- und Restwerterlösen, Zins- und Provisionserlösen einerseits, Abschreibungen auf Leasinggegenstände und der Abgang von Restbuchwerten, Zinsaufwendungen in Verbindung mit der Refinanzierung im Eigenrisiko gehaltener Leasingraten und Restwerte sowie Provisionsaufwendungen andererseits. Der Leasingüberschuss nach Risikovorsorge fiel erneut positiv aus und lag mit 25,4 Mio. EUR 36,8 % unter dem Vorjahreswert (40,2 Mio. EUR). Das Finanzanlageergebnis in Höhe von 10.740 TEUR (Vorjahr: 1.393 TEUR) beinhaltete das von der UCLF an die UCL abgeführte Ergebnis. Unter Berücksichtigung dieses Ergebnisses resultierte ein Bruttoüberschuss vor Verwaltungsaufwendungen von 36,2 Mio. EUR (Vorjahr: 41,6 Mio. EUR). Die Verwaltungsaufwendungen (inklusive der im Rahmen der Personal- und Raumunion verrechneten Umlage) verzeichneten einen Rückgang um 14,4 % auf 11,9 Mio. EUR (Vorjahr: 13,9 Mio. EUR). Der Rückgang entfiel primär auf gegenüber dem Vorjahr rückläufige Personal- und Sachkosten. Die via Umlage weiterbelasteten Kosten (6,8 Mio. EUR) lagen 1,0 Mio. EUR unter dem Vorjahr (7,8 Mio. EUR). Der Personalaufwand ist um 11,9 % auf 8,9 Mio. EUR (Vorjahr ohne Umlage: 10,1 Mio. EUR) gesunken. Der Sachaufwand sank auf 9,8 Mio. EUR (Vorjahr ohne Umlage: 11,7 Mio. EUR). Die Verrechnung des Bruttoüberschusses mit den Verwaltungsaufwendungen unter Berücksichtigung des Saldos der sonstigen betrieblichen Aufwendungen und Erträge in Höhe von 0,1 Mio. EUR (Vorjahr: 7,6 Mio. EUR) führte zu einem Ergebnis nach Steuern von 30,2 Mio. EUR (Vorjahr: 20,0 Mio. EUR), welches aufgrund des bestehenden Ergebnisabführungsvertrages an die UniCredit Bank GmbH abgeführt wird. Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass sich 2023 die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der UCL unter den durch den Run Down definierten Rahmenbedingungen zufriedenstellend entwickelt hat. Beteiligung Die von der UCL zu 100% gehaltene Beteiligung an der UCLF - schloss das Geschäftsjahr 2023 mit einem positiven Ergebnis nach Steuern ab. An die UCL abgeführt wurde dabei aufgrund des bestehenden Ergebnisabführungsvertrages das Ergebnis der UCLF in Höhe von 10,7 Mio. EUR (Vorjahr: 1,4 Mio. EUR). Die UCLF ergänzt die Produktpalette der UCL durch die objektbezogene Kreditvergabe. Zwischen der UCL und der UCLF besteht Personal- und Raumunion. Bei einer gegenüber dem Vorjahr um 30,7 % auf 383,8 Mio. EUR verringerten Bilanzsumme erwirtschaftete sie einen unter Vorjahresniveau liegenden Zinsüberschuss von 7,9 Mio. EUR (Vorjahr: 9,0 Mio. EUR). Die Tochtergesellschaft UCLA, welche die Finanzierung von Luftfahrzeugen überwiegend im Marktsegment der Geschäftsreiseflugzeuge (General Business Aviation), Regionalflugzeuge und Helikopter betrieb, wurde vollständig auf die UCL verschmolzen. Da diese in Personal- und Raumunion geführt wurde ergeben sich keine Auswirkungen für Mitarbeiter, Standort und Arbeitsplätze. Durch die Verschmelzung werden Kosteneinsparpotenziale von ca. 650 TEUR bis Ende 2026 erwartet. Leistungsindikatoren Das IFRS-Vorsteuerergebnis (EBT) und die Cost of Risk Ratio bilden im Hinblick auf die unternehmerischen Ziele der UCLG die wichtigsten betriebswirtschaftlichen Steuerungs- und Planungskennzahlen. Das IFRS-EBT beschreibt die operative Leistungsfähigkeit eines Unternehmens vor Steuern und ist der steuerungsrelevanteste finanzielle Leistungsindikator. Am IFRS-EBT 2024 der UCLG in Höhe von 12,3 Mio. EUR (Vorjahr: 17,8 Mio. EUR) hatte die UCL einen Anteil in Höhe von 12,5 Mio. EUR (Vorjahr: 13,8 Mio. EUR, Plan 2023: -3,7 Mio. EUR). Dieser fällt für die UCLG gegenüber dem Plan von -2,1 Mio. EUR um 14,4 Mio. EUR höher aus. Die Cost of Risk Ratio stellt als Verhältnis aus Risikoergebnis und durchschnittlichem Forderungsbestand den zweiten wesentlichen finanziellen Leistungsindikator dar und betrug im Geschäftsjahr 2023 für die UCL -0,86% (Vorjahr: -0,33%), für die UCLG -1,41% (Vorjahr: -0,57%). Geplant wurde mit einer Cost of Risk Ratio in Höhe von -0,48%. Beide finanziellen Leistungsindikatoren sind somit wesentlich besser ausgefallen als geplant. Grund hierfür sind unter anderem ein geringerer Zinsaufwand durch vorzeitige Rückführung von Refinanzierungsdarlehen aus frei werdender Liquidität, in der Planung nicht berücksichtigte Erträge aus kündbaren Verträgen, stärker als geplant rückläufige Verwaltungskosten sowie ein deutlich unter Plan gebliebener Risikovorsorgebedarf. Mit der Entscheidung des Gesellschafters für die Einstellung des Neugeschäfts und Abwicklung des Bestandsgeschäfts der UCLG ist einerseits die Freisetzung von Vertriebsressourcen betroffen. Andererseits entstehen Herausforderungen in Bezug auf Kündigungen und Wiederbesetzung interner Mitarbeiter. Nichtsdestotrotz besteht weiterhin die Notwendigkeit, die für die Aufrechterhaltung des Betriebs erforderlichen Kapazitäten vorzuhalten. Wo dies nicht gelang, wurden die entstandenen personellen Lücken in der Regel zunächst mit externen Ressourcen überbrückt. In Teilen wurden gemeinsam mit der UniCredit Bank GmbH interne Lösungen für eine Wiederbesetzung der Stellen gefunden. Dies soll 2024 auf Betreiben der UniCredit Bank GmbH forciert werden. Die Entwicklung ihrer verbleibenden Mitarbeiter unterstützt die UCLG weiterhin durch die Bereitstellung eines Weiterbildungsbudgets und die Förderung der Teilnahme an Seminaren, Kursen und sonstigen Trainingsmaßnahmen, wenn sie der Verbesserung der fachlichen oder persönlichen Qualifikation dienen. Compliance-relevante Themen werden zudem, z.B. in Form verpflichtend zu absolvierender Web Based Trainings, regelmäßig in der gesamten Belegschaft durchgeführt. Ferner bilden die Vorgaben aus den Dokumenten "HVB Group Rules", "Integrity Charter" und des "Code of Conduct" weiterhin den Werterahmen für die Geschäftstätigkeit der UCLG. Die Einhaltung von ethischen Grundsätzen sowie die Beachtung ökologischer und sozialgesellschaftlicher Aspekte sowie etwaiger Rechts- und Reputationsrisiken spiegeln sich im Risikomanagement von operationellen und Reputationsrisiken wider. Die vorgenannte Einhaltung der Integrity Charter, Gesetze und Anweisungen ist als Vorgabe, heruntergebrochen über die Bereichsleitung, in die Zielvereinbarung jedes Mitarbeiters geflossen. Prognosebericht Allgemeiner Ausblick Die das Jahr 2023 beherrschenden globalen Konflikte prägen auch die Erwartungen für 2024. Sollten die Konflikte auf andere Länder übergreifen, könnte dies das Risiko einer weltweiten wirtschaftlichen Rezession zusätzlich erhöhen. Die Gesamtinflation in den westlichen Staaten hatte zum Winter letzten Jahres ihren Höhepunkt erreicht und weist eine nun deutliche sinkende Tendenz gegenüber dem Vorjahreszeitraum aus. Es wird mit einer Inflationsrate von 2,7% für 2024 gerechnet. 7 Die Auswirkungen einer möglichen schweren Rezession in Deutschland sind abhängig von der dynamischen wirtschaftlichen und politischen Entwicklung, konkrete Folgen lassen sich derzeit nicht umfänglich abschätzen. Die Auswirkungen werden fortlaufend evaluiert, um etwaige Maßnahmen treffen zu können. Bei Bedarf wird hier gegengesteuert und es erfolgt ggf. eine Prognose-Anpassung. Der ifo-Geschäftsklimaindex ist im Dezember 2023 auf 86,4 Punkte gefallen, nach 87,2 Punkten im November 2023 8 , liegt jedoch weiterhin unter Vorjahresniveau. Auch wird für das Jahr 2024 ein positives Wirtschaftswachstum von 0,9% 9 sowie ein Zuwachs des BIP um 0,4 10 im Vergleich zum Vorjahr prognostiziert. Grundsätzlich sind die Auswirkungen der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung für die UCL mangels Neugeschäft nur bedingt spürbar. Es bestanden weder Geschäftsbeziehungen zur Ukraine noch zu Russland im Geschäftsjahr 2023, noch ist geplant Geschäftsbeziehungen in Zukunft einzugehen. Auch in weitere Krisenregionen unterhält die UCL keinerlei Beziehungen. Der Ausblick der UCL wird deshalb für 2024 weiterhin als unkritisch eingestuft.
7 Deutschland-Prognose der Bundesbank stand
15.12.2023
Projekte Um die Voraussetzungen für eine geordnete Abwicklung der Gesellschaft als eigenständige Tochtergesellschaft der UniCredit Bank GmbH zu schaffen, wurde 2022 das Projekt "BRIDGE" aufgesetzt. Dieses Projekt wurde 2023 erfolgreich abgeschlossen. Mitte 2023 wurde das Nachfolgeprojekt "Target" ins Leben gerufen mit der Zielsetzung eines geordneten Abbaus der Gesellschaft bis Ende 2026. Hierzu wurden sechs Teilprojekte definiert. Noch offene Workstreams aus dem Projekt "BRIDGE" wurden in das Projekt "Target" überführt. Planung Als Mitglied der UniCredit Group wird die UCL nach internationalen Bilanzierungsnormen gesteuert. Führend für die Planung ist deshalb das Ergebnis nach den IFRS, das als Teil des Konzernberichtswesens in den Teilkonzernabschluss der UniCredit Bank GmbH einfließt. Aufgrund der Einstellung des Neugeschäfts ergeben sich die in der Planung angesetzten Erträge aus der Abwicklung des Bestandsgeschäfts und verringern sich analog zum Bestandsvolumen im Zeitverlauf stetig. Gleiches gilt grundsätzlich für das Risikoergebnis. Wegen des weit überwiegenden Anteils in Deutschland ansässiger Kunden sind unmittelbare Auswirkungen internationaler Krisen nicht zu erwarten. Mittelbare Folgen betreffen die UCLG aufgrund des Run Downs nur unwesentlich, werden jedoch kontinuierlich überprüft und bei Bedarf angepasst. Die Run Down-bedingt geplanten PWB-Auflösungen übersteigen die Plan-EWB (0,3% des durchschnittlichen Bestandsvolumens) deutlich, somit ist das Plan-Risikoergebnis insgesamt deutlich positiv. Kostenseitig sind Personal- und Sachkosten aufgrund des bis 2026 geplanten Personalabbaus ebenfalls rückläufig. Da die Kosten allerdings im Vergleich zu Erträgen und Risikoergebnis unterproportional zurückgehen, ist absehbar, dass die im Vertragsbestand enthaltene Ertragssubstanz die für die Bestandsverwaltung anfallenden Kosten mittelfristig nicht decken wird. Die UCLG hat für 2024 mit -4,1 Mio. EUR ein negatives IFRS-Vorsteuerergebnis geplant. Für die UCL wird mit einem IFRS-EBT von -4,0 Mio. EUR geplant. Handelsrechtlich wird die UCL die auf die Vermeidung stiller Lasten und Reserven ausgelegte Abschreibungspraxis der vergangenen Jahre fortsetzen. Die Cost of Risk Ratio wird für die UCLG mit -0,41 % geplant. Für die UCL soll diese bei -0,24 % liegen. Hinsichtlich der Risikotragfähigkeit geht die UCL davon aus, dass die zur Verfügung stehende Risikodeckungsmasse die Summe der Risiken im Jahr 2024 durchgehend deutlich übersteigen wird. Die Risikotragfähigkeit der UCL sollte demnach durchgehend gewährleistet sein, dies insbesondere unter Berücksichtigung der Tatsache, dass mit abschmelzendem Bestandsvolumen auch rückläufige Risiken zu erwarten sind. Chancen- und Risikobericht Chancen Chancen bestehen für die UCLG nach Einstellung des Neugeschäfts und Übergang zur reinen Bestandsverwaltung in der effizienten Bearbeitung des Bestandsgeschäftes basierend auf der 2021 neu eingeführten Organisationsstruktur. Des Weiteren bestehen Chancen in der Reduktion von Komplexität, sowie aus der Maximierung der Erlöse aus der Abwicklung des Bestandsgeschäfts. Risikomanagementsystem Die Übernahme von Risiken ist ein zentraler Bestandteil des Geschäftsmodells der UCL und muss zwingend mit der Fähigkeit verknüpft werden, die übernommenen Risiken zu messen und zu steuern. Hierbei geht die UCL Risiken gemäß der in der Risikostrategie definierten Regelungen ein und übt eine laufende Überwachung derselben aus. Im Zuge der gesamten Geschäftsaktivitäten werden die übernommenen Risiken identifiziert, quantifiziert, beurteilt und überwacht. Die UCL ermittelt die Risikotragfähigkeit entsprechend den Vorschriften des § 25a Abs. 1 KWG auf Stand-Alone-Basis. Die quartalsweise ermittelte und an die Geschäftsführung berichtete Risikotragfähigkeit war zu allen vier Quartalsstichtagen sichergestellt. Die (Über-) Deckung der quantifizierten Risiken durch die verfügbaren Eigenmittel der UCL lag zum 31. Dezember 2023 bei 557 % (Vorjahr 348 %). Funktionstrennung Die Risikomessung, -bewertung und -steuerung erfolgt durch unterschiedliche Stellen in der Marktfolge. Primär sind hiermit das Kreditmanagement, das Zentrale Risiko- und Kreditmanagement (kurz: ZRKM) und der Bereich Finanzen und Risikocontrolling (FRC) betraut. Funktional ist das Risikomanagement von der Risikoüberwachung getrennt. Insgesamt besteht eine enge Verzahnung mit der Muttergesellschaft, die der UCL weitgehend Methoden und Modelle zur Verfügung stellt. Das Kreditmanagement betreibt das Risikomanagement von Einzeladressrisiken auf Basis der Risikostrategie. Die Kernaufgaben des Kreditmanagements sind die Überwachung von laufenden Engagements, die Ratingermittlung und Bonitätsbeurteilung sowie die Votierung und Entscheidung von Einzelanfragen gemäß den erteilten Kompetenzen. Das Zentrale Risiko- und Kreditmanagement verantwortet die Bereitstellung und Betreuung der Ratingmodelle sowie der Methodik für Loss Given Default und Exposure At Default. Weitere Aufgaben umfassen den Abgleich mit und die Einhaltung von Konzernstandards im Kreditmanagement. Die Einheit ZRKM ist ebenfalls für die Betreuung und Berechnung des Restwertrisikos einschließlich des Marktliquiditätsrisikos zuständig. Die an die UCB GmbH ausgelagerte Controlling-Einheit des Bereichs FRC berechnet quartalsweise die Risikotragfähigkeit unter Einbezug aller wesentlichen, quantifizierten Risikoarten und berichtet diese in einem Ergebnis- und Risikobericht. Eine weitere Aufgabe dieses Fachbereichs ist die Steuerung des Gesamtportfolios unter Berücksichtigung von möglichen Konzentrationen in Branchen, Regionen und Objektgruppen. Die Risikocontrolling-Funktion ist gruppenübergreifend im Bereich FRC implementiert, auch diese wurde im Geschäftsjahr 2023 an die UCB GmbH ausgelagert. Während die Aufgaben im Zusammenhang mit der Identifizierung und Steuerung der Risiken im Wesentlichen in der Gruppe Regulatorische/s Steuerung und Meldewesen wahrgenommen werden, obliegen Überwachungstätigkeiten und die Risikoberichterstattung schwerpunktmäßig dem Controlling. Im Einzelnen trägt das Risikocontrolling die Verantwortung für die Erstellung der Risikokapitalplanung und die Zuteilung des Risikokapitals, die Planung, Messung und Bewertung der Risikotragfähigkeit, des Limitsystems sowie der Einzelrisikoarten Zinsänderungsrisiko (inklusive Fremdwährungsrisiko), Operationelles Risiko, Beteiligungsrisiko, Geschäftsrisiko, Liquiditätsrisiko, Reputationsrisiko sowie ab 2023 das Pensionsrisiko. Weitere Aufgaben des Bereichs FRC sind finanzielle Belange wie Bilanzierung, Buchhaltung und Steuerwesen, Einhaltung aufsichtsrechtlicher Bestimmungen und des damit zusammenhängenden Meldewesens, allgemeine Controllingtätigkeiten sowie das Beteiligungsmanagement. Eine weitere Instanz der Risikoorganisation ist das Risk Committee, das sich aus der Geschäftsführung, dem Leiter ZRKM, dem Leiter KM (Kreditmanagement), dem CFO (Risikocontrolling-Funktion) sowie dem Leiter Compliance, Legal & Corporate Affairs und Sanierung / Workout zusammensetzt. Dem Revisionsbeauftragten werden Entscheidungsfälle zur Kenntnis gebracht. Das Risk Committee berät und verabschiedet die Risikostrategie, welche aus der Geschäftsstrategie der UCLG und der Risikostrategie der UniCredit Bank GmbH abgeleitet wird, und legt diese dem Beirat zur Genehmigung vor. Das Gremium überwacht die Einhaltung der Risikostrategie, erörtert den Risikobericht und die OpRisk-Fälle und initiiert gegebenenfalls Anpassungen. Außerdem werden vom Risk Committee die risikorelevanten Policies und Guidelines der UCL verabschiedet. Die Einheit Compliance, Legal & Corporate Affairs und Sanierung / Workout hat die Compliance-Funktion für die UCL inne und befasst sich sowohl mit rechtlichen Fragestellungen als auch mit der Betreuung und Abwicklung von Kredit- und Leasingengagements, die aufgrund unterschiedlicher Negativmerkmale auffällig oder notleidend geworden sind. Die Interne Revision ist als prozessunabhängiger Bereich ein Instrument der Geschäftsführung. Sie wurde an die UniCredit Bank GmbH ausgelagert. In der UCL verbleibt ein Revisionsbeauftragter, der direkt der Geschäftsführung untersteht. Gemäß Prüfungsplan prüft die Revision regelmäßig das Risikomanagement und das Risikocontrolling und dokumentiert die Ergebnisse in entsprechenden Berichten. Kapitaladäquanz Der Prozess zur Sicherstellung der Risikotragfähigkeit (Internal Capital Adequacy Assessment Process) beinhaltet die Definition des Risikoappetits der UCL. Der Risikoappetit setzt sich aus einem Risikoappetit-Statement sowie zugehörigen Kennzahlen zusammen, deren Ausprägungen eine frühzeitige Erkennung von Risiken ermöglichen sollen. Weitere Grundlagen des Risikomanagements bilden die Risikoinventur mit dem daraus entstehenden Gesamtrisikoprofil und die Risikostrategie. Unter diesen Rahmenbedingungen erfolgt quartalsweise eine Risikotragfähigkeitsanalyse, bei welcher die wesentlichen, quantifizierten Risiken (Economic Capital, kurz EC) dem Risikodeckungspotenzial (Available Financial Resources, kurz: AFR) gegenübergestellt werden. Dieses Verhältnis wird in Form eines Deckungsgrades, der sogenannten Risk-Taking-Capacity-Kennziffer (kurz: RTC-Kennziffer) ausgedrückt. Die RTC- Kennziffer ist ein Bestandteil des Risikoappetits. Sowohl auf der RTC-Ebene als auch auf der Einzelrisikoartenebene wurde ein Limitsystem für die UCL geschaffen, welches unter Berücksichtigung der Konzernvorgaben die Auslastungen der Limite der einzelnen Risikoarten sowie der Risikoappetit-Kennziffern misst. Die Einzelrisiken, die einen geringen Beitrag zum Gesamtrisiko leisten, werden mit einem Limit für "Sonstige Risiken" abgedeckt. Mit Hilfe eines Ampelsystems werden die Risiken überwacht und gesteuert. Des Weiteren werden regelmäßig sowohl risikoartenübergreifende als auch risikoartenspezifische Stresstests durchgeführt. Sämtliche Steuerungsgrößen werden quartalsweise im Ergebnis- und Risikobericht an das Management Committee berichtet. In diesem Bericht wird ebenfalls die Einhaltung der Eckdaten der Risikostrategie und die Zusammensetzung des Portfolios sowie etwaige Veränderungen in der Portfoliostruktur aufgezeigt. Zur Steuerung der Einzelgeschäfte werden im Rahmen der Kalkulation adjustierte Risikokosten ermittelt. Der ICAAP wird auf Einzelinstitutsebene sichergestellt. Darüber hinaus findet eine übergeordnete Gruppenbetrachtung zu Steuerungszwecken statt. Als Tochterunternehmen der UniCredit Bank GmbH ist die UCL in deren Gesamtbanksteuerung eingebunden. Einzelrisiken im Gesamtbild Kreditrisiko Für das Geschäftsmodell der UCL stellt das Kreditrisiko die bedeutendste Risikoart dar. Es bezeichnet das Risiko, dass eine Bonitätsveränderung eines Kontrahenten eine Wertveränderung der entsprechenden Kreditforderungen nach sich zieht. Diese Wertveränderung kann durch einen Ausfall des Kontrahenten verursacht sein, wobei der Kontrahent nicht mehr in der Lage ist, seine vertraglichen Verpflichtungen einzuhalten, oder auch durch eine Verschlechterung der Kreditqualität des Kontrahenten verursacht werden. Im Kreditrisiko werden ein erwarteter und ein unerwarteter Verlust ermittelt. Dabei werden sowohl Kreditrisiken als auch Kontrahenten- und Länderrisiken relevanter Geschäfte berücksichtigt. Um das Risiko zu messen und zu begrenzen, wird eine regelmäßige Bonitätsanalyse auf Einzeladressebene durchgeführt. Die Einschätzung der Bonität wird in Form einer Ausfallwahrscheinlichkeit und einem daraus abgeleiteten Rating festgehalten; hierbei kommen auf das jeweilige Kundensegment bzw. die Transaktion zugeschnittene Ratingverfahren zum Einsatz. Erwartete Verluste und EC werden quartalsweise berechnet. Das EC für das Kreditrisiko zum 31. Dezember 2023 betrug 17,6 Mio. EUR (Vorjahr 29,7 Mio. EUR). Dies bedeutete eine Auslastung des Kreditrisikolimits von 19 % (Vorjahr 44 %). Für Adressrisiken nahm die UCL im Geschäftsjahr 2023 eine Zuführung (Bruttobetrachtung ohne Auflösungen) zur Risikovorsorge von 7,7 Mio. EUR (Vorjahr: 12,7 Mio. EUR) vor. Der überwiegende Teil hiervon entfiel auf Pauschalwertberichtigungen und lediglich 3,5 Mio. EUR (Vorjahr 4,3 Mio. EUR) auf Einzelwertberichtigungen und Rückstellungen. Der Bestand an Risikovorsorge zum 31. Dezember 2023 betrug 11,1 Mio. EUR (Vorjahr: 15,9 Mio. EUR), davon 8,9 Mio. EUR Einzelwertberichtigungen und Rückstellungen (Vorjahr: 7,6 Mio. EUR). Im Zusammenhang mit den derzeitigen globalen Krisenherden liegen mangels Exposure in unmittelbar betroffenen Ländern keine Anhaltspunkte für konkrete Kreditrisiken vor. Im Rahmen der Risikovorsorgebildung nach IFRS 9 wurden die möglichen mittelbaren ökonomischen Folgen zum einen in Form der Forward Looking Informationen abgebildet, zum anderen über einen direkten Risikoaufschlag auf besonders betroffene (energieintensive) Branchen, den sogenannten, geopolitischen Overlay. Marktpreisrisiko Unter dem Marktpreisrisiko versteht die UCL den potenziellen Verlust von bilanziellen sowie außerbilanziellen Geschäftspositionen, der aufgrund nachteiliger Veränderungen von Marktpreisen (Zinsen, Aktien, Credit Spreads, Devisen und Rohwaren), sonstiger preisbeeinflussender Parameter (Volatilitäten, Korrelationen) oder durch handelsbezogene Ereignisse in Form von Ausfall- und Bonitätsveränderungen von Wertpapieren entstehen kann. Zu den Marktpreisrisiken zählen das Marktliquiditätsrisiko, das Zinsänderungsrisiko, das Fremdwährungsrisiko und das Restwertrisiko. Grundsätzlich schließt die UCL Verträge mit festen Zinskonditionen in Euro ab. Dennoch verbleibende Risiken werden überprüft und berichtet. Das Zinsänderungsrisiko wird durch eine fristen- und währungskongruente Refinanzierung minimiert. Die Einhaltung vorgegebener Limite wird quartalsweise überprüft. Zum 31. Dezember 2023 betrug das Economic Capital für Zinsänderungs- und Fremdwährungsrisiken 15,1 Mio. EUR (Vorjahr: 8,7 Mio. EUR). Unter einem Restwertrisiko versteht die UCL das Risiko des Leasinggebers, dass der zukünftige Verkaufspreis für Leasinggegenstände mit offenen, nicht garantierten Restwerten vom anfänglichen kalkulierten erwarteten Restwert zu Ungunsten des Leasinggebers abweicht. Derartige offene Restwerte bestehen nur bei Verträgen, deren Restwert nicht durch Andienungsrechte seitens der UCL oder Rücknahmeverpflichtungen Dritter abgesichert ist. Zur Steuerung der Restwertrisiken bot die UCL derart gestaltete Leasingverträge nur unter Einbezug von Expertenwissen aus den relevanten Vertriebs-, Kredit- und Objektbewertungseinheiten an. Darüber hinaus verfügt die UCL über ein umfangreiches Sicherheitenmanagement. Standard-Marktwerte sind für alle wesentlichen Objektarten online bereitgestellt. Ab einer gewissen Größenordnung stehen ergänzend individuelle Marktwertverläufe zur Verfügung. Unter Berücksichtigung dieser Objektwertverläufe wird eine angemessene Loan-to-Value-Ratio sichergestellt. Zum 31. Dezember 2023 betrug das Economic Capital für das Restwertrisiko 0,9 Mio. EUR (Vorjahr 0,9 Mio. EUR). Das Marktliquiditätsrisiko bezeichnet dasjenige Risiko, das ein Unternehmen beim (Erwerb oder) Verkauf eines Vermögenswertes aufgrund einer Abweichung vom erwarteten angemessenen Marktwert in nicht ausreichend liquiden Märkten eingeht. In der UCL wird das Marktliquiditätsrisiko entweder über entsprechende Vertragskonstruktionen ausgeschlossen (Verträge mit Andienungsrecht, Kaufangebote / -garantien, Non-Recourse-Darlehen) oder über das Restwertrisiko abgebildet. Liquiditätsrisiko Das Liquiditätsrisiko untergliedert sich in das kurzfristige Liquiditätsrisiko im engeren Sinne, das eher mittel- bis langfristig orientierte Refinanzierungsrisiko, das Risiko eines Liquiditätsnotfalls (Contingency Liquidity Risk) und das Refinanzierungskostenrisiko. Das kurzfristige Liquiditätsrisiko bezieht sich auf das Risiko, dass die UCL den fälligen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen kann. Das Refinanzierungsrisiko ist definiert als das Risiko, dass die Gesellschaft nicht in der Lage ist, die benötigten Geldmittel aufzubringen, um ihre erwarteten und / oder unerwarteten sowie aktuellen und zukünftigen Zahlungsverpflichtungen und Sicherheiten Anforderungen zu erfüllen, ohne dass der tägliche Betrieb oder die finanzielle Situation der Gesellschaft beeinträchtigt werden. Dies umfasst auch das Risiko, dass durch eine Verschlechterung der Marktverhältnisse oder eine Bonitätsverschlechterung der UniCredit Bank GmbH die Refinanzierungskosten steigen. Um Liquiditätsrisiken weitestgehend auszuschließen, stellt die UCL sicher, dass ihre Kreditlinien angemessen ausgelegt sind. Es findet eine tägliche Überprüfung der Auslastung der Kreditlinien statt. Das Contingency Liquidity Risk ist das Risiko einer Liquiditätskrise (kurzfristige Zahlungsunfähigkeit bis zu 4 Wochen) mit wesentlichen Auswirkungen, aber geringer Eintrittswahrscheinlichkeit. Das Risiko steigender Refinanzierungskosten und daraus resultierender Wettbewerbs- und/oder Margennachteile wurde halbjährlich quantifiziert und bei Überschreiten definierter Schwellenwerte im Rahmen der jährlichen Limitplanung von der zur Deckung der übrigen quantifizierbaren Risiken verfügbaren Risikodeckungsmasse abgezogen. Mit Einstellung des Neugeschäfts entfällt dieses Risiko mangels Refinanzierungsbedarf. Durch die Anbindung an die UniCredit Bank GmbH im Hinblick auf die Liquiditätsversorgung ist gewährleistet, dass im Falle eines Liquiditätsengpasses die Notfallmaßnahmen der UniCredit Bank GmbH auch für die UCL greifen. Sollte die Engpasssituation bei der UCL dennoch durchschlagen, besteht ein Notfallplan. Operationelles Risiko Unter einem Operationellen Risiko (OpRisk) versteht die UCL die Möglichkeit von Verlusten durch fehlerhafte interne Prozesse, Systeme, menschliche Fehler oder externe Ereignisse. Diese Definition schließt Rechtsrisiken mit ein, nicht jedoch strategische Risiken oder Reputationsrisiken. Rechtsrisiken sind nicht begrenzt auf Geldstrafen und beinhalten Strafmaßnahmen, Schadensersatz resultierend aus Aufsichtsmaßnahmen sowie Vergleichszahlungen an Privatpersonen. Die UCL ist Teil der gruppenweiten OpRisk-Organisationsstruktur. Sie verfügt über ein Regelwerk, das sämtliche einzuhaltende Standards und Prozessabläufe definiert. Mit der Durchführung des OpRisk-Management-Prozesses ist der OpRisk Manager betraut. Verluste, die durch eine Verzahnung von Kreditrisiko mit Operationellem Risiko entstehen, werden nur informatorisch im Operationellen Risiko mitgeführt, hierzu traten 2 Fälle auf. Im Geschäftsjahr 2023 wurde in der UCL eine Zuführung zur Risikovorsorge für derartige Kreditrisiken von 0,1 Mio. EUR (Vorjahr: 0,1 Mio. EUR) eingestellt, die in den Zuführungen zu Wertberichtigungen auf Forderungen und Rückstellungen im Leasing- und Mietkaufgeschäft enthalten ist. Verluste aufgrund von ausschließlich Operationellen Risiken, also ohne Kreditrisikobezug, sind im Jahr 2023 nicht eingetreten. Zum 31. Dezember 2023 betrug das Economic Capital für das Operationelle Risiko 2,0 Mio. EUR (Vorjahr 2,5 Mio. EUR). Für die Mitarbeiter der UCLG ist die Arbeit im Virtual Office technisch möglich; dies wird so weitgehend wie möglich auch praktisch umgesetzt. Damit konnte bisher die Verfügbarkeit der Mitarbeiter und die Fortführung der Arbeitsprozesse ohne Einschränkung sichergestellt werden. Im Geschäftsjahr 2023 galt eine Präsenzpflicht aller Mitarbeiter für mindestens zwei Wochentage. Im Zusammenhang mit dem Run Down der UCLG können operationelle Risiken durch Eigenkündigung von Mitarbeitern in Schlüsselpositionen und dem damit verbundenen Verlust an Kapazität und Erfahrungsschatz entstehen, sofern die entsprechenden Stellen nicht kurzfristig adäquat nachbesetzt werden können. Soweit dies möglich ist, wurde derartigen Risiken bei zwischenzeitlich bereits erfolgten Kündigungen durch Inanspruchnahme externer Unterstützung Rechnung getragen. Beteiligungsrisiko Unter einem Beteiligungsrisiko werden potenzielle Verluste, die aus Wertschwankungen des Anteilsbesitzes der UCL resultieren, verstanden. Die Beteiligung an der UCLF unterliegt der Durchschaumethode und wird RTF-seitig im Beteiligungsrisiko der UCL ausgewiesen. Die Steuerung erfolgt demnach über die Steuerung der originären Risikoarten der Beteiligung. Zum 31. Dezember 2023 betrug das Economic Capital für das Beteiligungsrisiko 22,6 Mio. EUR (Vorjahr 57,2 Mio. EUR). Geschäftsrisiko Das Geschäftsrisiko definiert die UCL als Verluste aus unerwarteten negativen Veränderungen des Geschäftsvolumens und / oder der Margen, die nicht auf andere Risikoarten zurückzuführen sind. Die Folge sind nachhaltige Ergebnisrückgänge mit entsprechender Auswirkung auf den Marktwert des Unternehmens. Geschäftsrisiken können vor allem aus deutlich verschlechterten Marktbedingungen, Veränderungen der Wettbewerbsposition oder des Kundenverhaltens, aber auch aus Änderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen resultieren. Neben einer Ermittlung des Geschäftsrisikos auf Institutsebene erfolgt die Steuerung und Überwachung des Geschäftsrisikos auf Gruppenebene. Das Geschäftsrisiko ist kurzfristig nur schwer steuerbar, da eingeleitete Maßnahmen nur zeitversetzt wirksam werden. Zudem beschränkt es sich bei der UCL nach Einstellung des Neugeschäfts und der durch die Abwicklung des Bestands weitestgehend feststehenden Volumens- und Margenentwicklung auf kostenseitige Abweichungen von der erwarteten Entwicklung. Zum 31. Dezember 2023 betrug das Economic Capital für das Geschäftsrisiko 3,1 Mio. EUR (Vorjahr 2,7 Mio. EUR). Strategisches Risiko Das strategische Risiko resultiert daraus, dass das Management wesentliche Entwicklungen oder Trends im eigenen unternehmerischen Umfeld entweder nicht rechtzeitig erkennt oder falsch einschätzt. Infolgedessen kann es zu Grundsatzentscheidungen kommen, die sich hinsichtlich der Erreichung der langfristigen Unternehmensziele ex post als unvorteilhaft erweisen und zudem teilweise schwer oder nicht unmittelbar reversibel sind. Im schlechtesten Fall kann dies negative Auswirkungen auf Ertragskraft und Risikoprofil haben. Das strategische Risiko wird in der Risikotragfähigkeitsrechnung berücksichtigt. Hauptaugenmerk der Quantifizierung liegt auf den durch den Run Down generierten, nicht planbaren, zusätzlichen Kosten, welche nicht über andere Risikoarten abgebildet werden. Den größten Anteil bilden dabei die Kosten für den Einkauf zusätzlicher Beraterleistungen für ungeplante Austritte. Es wird ein vereinfachter, nicht modellbasierter Ansatz zur Quantifizierung verwendet. Zu diesem Zweck erfolgen eine laufende Beobachtung insbesondere des nationalen, aber auch des internationalen politischen und wirtschaftlichen Umfelds sowie die permanente Überprüfung der eigenen strategischen Positionierung. Zum 31. Dezember 2023 betrug das Economic Capital für das strategische Risiko 1,4 Mio. EUR (Vorjahr 1,7 Mio. EUR). Pensionsrisiko Pensionsrisiken können sowohl bei den Vermögenswerten der Aktivseite als auch auf der Passivseite (Pensionsverpflichtungen) schlagend werden. Einen wesentlichen Einflussfaktor für Pensionsrisiken können Marktpreisveränderungen darstellen, z.B. Veränderungen des allgemeinen Zinsniveaus. Auf der Verpflichtungsseite können zudem versicherungstechnische Risiken, wie das Langlebigkeitsrisiko auftreten (Änderungen der Sterbetafeln). In diesem Zusammenhang wird das Pensionsrisiko als dasjenige Risiko angesehen, dass das Trägerunternehmen zur Bedienung der zugesagten Rentenverpflichtungen Nachschüsse leisten muss. Das Pensionsrisiko der UCLG wurde im Rahmen der Risikoinventur im Jahr 2023 als ein wesentliches Risiko eingestuft. Daher wird das Pensionsrisiko ab 09/2023 in der Risikotragfähigkeitsrechnung berücksichtigt und durch das Limit für "Sonstige Risiken" limitiert. Durch jährlich durchzuführende versicherungsmathematische Berechnungen durch einen Aktuar werden die Pensionsrisiken einem regelmäßigen Monitoring unterzogen. Es erfolgt eine Berücksichtigung von versicherungsmathematischen Rückstellungen im Rahmen der Mehrjahresplanung sowie der regulären Bilanzierung (Monats-/Jahresabschluss). Zum.31. Dezember 2023 betrug das Economic Capital für das Pensionsrisiko 1,7 Mio. EUR (im Vorjahr nicht berücksichtigt). Risikokonzentrationen Als Risiko- bzw. Ertragskonzentration versteht die UCL die Auswirkung von Konzentrationseffekten auf relevante bzw. vorhandene Risikoarten, die für sich genommen derart große Verluste generieren können (bezogen auf das Eigenkapital, das Bilanzvolumen oder das Gesamtrisikoniveau), dass die Tragfähigkeit oder die Fähigkeit zur Fortführung des Kerngeschäfts beeinträchtigt wäre. Damit stellen Risiko- und Ertragskonzentrationen keine eigenständige Risikokategorie dar. Grundsätzlich unterscheidet die UCL bei Risikokonzentrationen zwischen Inter-Risikokonzentrationen, die durch den Gleichlauf von Risikopositionen über verschiedene Risikoarten hinweg entstehen, und Intra-Risikokonzentrationen, die durch den Gleichlauf mehrerer Risikopositionen innerhalb einer Risikoart auftreten. Eine weitgehende Inter-Risikokonzentration besteht zwischen dem Kreditrisiko, den Liquiditätsrisiken und dem operationellen Risiko bedingt durch die Refinanzierung über und Auslagerung von Aktivitäten auf die UniCredit Bank GmbH. Die weitgehende Beschränkung auf die Refinanzierung durch die UniCredit Group ist eine bewusste, strategische Entscheidung und wird in diesem Zusammenhang nicht als Risiko verstanden. Intra-Risikokonzentrationen betrachtet die UCL insbesondere in Bezug auf das Kreditrisiko, z. B. hinsichtlich Branchen oder Kreditnehmereinheiten. Ein besonderes Augenmerk beim Restwertrisiko legt die UCL auf Konzentrationen nicht garantierter Restwertanteile sowie der größten Einzeladressen innerhalb der bestehenden Objektgruppen. Mit der Steuerung von Ertragskonzentrationen soll allgemein das Wissen um die Zusammensetzung der Gewinne der UCL konkretisiert werden. Da hier mit Einstellung des Neugeschäfts keine Steuerungsmöglichkeit mehr besteht, werden Ertragskonzentrationen weiterhin nicht mehr ausführlich analysiert. Konzentrationen werden quartalsweise überwacht und berichtet. Nachhaltigkeitsrisiken Nachhaltigkeitsrisiken werden als Ereignisse oder Bedingungen im Bereich Umwelt, Soziales oder Governance (ESG) definiert, deren Eintritt wesentliche nachteilige Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage und die Reputation eines Unternehmens haben kann oder könnte. 11 Die UCLG ist in das Nachhaltigkeitsmanagement der UniCredit Group eingebunden und setzt dieses über die Implementierung der entsprechenden bereichsübergreifenden Policies um. Dabei stellen Nachhaltigkeitsrisken für die UCLG keine eigenständige Risikoart dar, sondern werden innerhalb der bestehenden Risikoarten gemanagt. Für ESG-Risiken wird in der UniCredit Group kein zusätzliches ökonomisches Kapital berechnet. ESG-Ereignisse sind implizit in der Kredit-, Markt- und OpRisk-Ermittlung berücksichtigt. Auf UniCredit Group-Ebene wird jährlich ein Nachhaltigkeitsbericht veröffentlicht. Unwesentliche Risiken Die Summe des Economic Capital der als unwesentlich eingestuften Risikoarten (Reputationsrisiko) unterschritt 2023 für die UCL nach der unterjährigen Ausgliederung des Pensionsrisikos in die wesentlichen Risiken als Folge der Risikoinventur die Wesentlichkeitsgrenze und wurde deshalb per Dezember 2023 nicht mehr in die Risikotragfähigkeitsrechnung und Limitierung einbezogen.
11 Vgl. BaFin-Merkblatt zum Umgang mit
Nachhaltigkeitsrisiken vom 13. Januar 2020
Gesamtbild der Risiken Insgesamt bestehen weiterhin Risiken für die UCL aus den möglichen weiteren Folgen der Entscheidung zur Einstellung des Neugeschäfts und der anschließenden Abwicklung des Bestands. Aus dem Krieg in der Ukraine sind derzeit keine direkten Risiken für die UCL ersichtlich. Dennoch gibt es indirekte Einflüsse, welche sich vor allem durch eine höhere Inflation und gestiegene Kapitalmarktzinsen bemerkbar machen. Auf der Basis des ICAAP verfügt die UCL über ein angemessenes Risikomanagementsystem und stellt dadurch die Überwachung der Risikotragfähigkeit sowie die Erkennung und Steuerung von Risiken sicher. Durch die vorhandene Überdeckung der Risiken durch die verfügbare Risikodeckungsmasse, die sich in der RTC-Kennziffer ausdrückt, sieht sich die UCL risikoseitig gut aufgestellt.
Hamburg, 19. April 2024 UniCredit Leasing GmbH Die Geschäftsführung Jungnischke Steuck Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die UniCredit Leasing GmbH, Hamburg Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der UniCredit Leasing GmbH, Hamburg, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der UniCredit Leasing GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Beirats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Institute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Beirat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Frankfurt am Main, den 19. April 2024 KPMG
AG
Christian Bauer, Wirtschaftsprüfer Carina Mark, Wirtschaftsprüferin Angaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 27.06.2024 festgestellt. Angaben zum Unterzeichner:
Hamburg, 27.06.2024 gez. Christian Spandau |
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