Stammdaten

Register
Amtsgericht Freiburg HRB 700490
Eingetragen
14.11.2006
Branche
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieGroßhandel mit FlachglasBearbeitung und Veredlung von Kunststoffwaren
Gegenstand
Bearbeitung, Verkauf, Vertrieb von Display-Folien und ähnlichen Produkten, sowie IT-Beratung und Software-Entwicklung.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Dominik Oriwall
seit 11.8.2008
Geschäftsführer
Thomas Berkenkämper
seit 14.11.2006
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

Gesellschafter
Beta

3 Gesellschafter

GmbH-Struktur

2 von 3 angezeigt

Name
Ort
Betrag
Anteil
Thomas Berkenkämper
Konstanz
17.500 €
70.00%
D****** O*****
5.000 €
20.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Bedifol GmbH

Konstanz

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 208.593,22 190.854,30
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 89.953,22 61.092,30
II. Sachanlagen 118.640,00 129.762,00
B. Umlaufvermögen 5.052.942,81 2.861.112,46
I. Vorräte 1.303.742,10 1.429.444,13
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 294.001,54 419.130,37
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 3.455.199,17 1.012.537,96
C. Rechnungsabgrenzungsposten 65.010,01 43.141,78
Summe Aktiva 5.326.546,04 3.095.108,54

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 3.825.465,95 1.635.012,10
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Bilanzgewinn 3.800.465,95 1.610.012,10
B. Rückstellungen 326.624,03 312.410,56
C. Verbindlichkeiten 1.174.456,06 1.147.685,88
Summe Passiva 5.326.546,04 3.095.108,54

Anhang für das Geschäftsjahr 2023

Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Die Firma Bedifol GmbH hat ihren Sitz in Konstanz und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Freiburg i.Br. (Reg.Nr. HRB 700490).

Der vorliegende Jahresabschluss erfolgte auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) und den Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) sowie den einschlägigen Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.

Der Abschluss umfasst die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung und den Anhang (einschließlich Anlagespiegel, Rücklagenspiegel, Verbindlichkeitenspiegel).

Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Angaben Erleichterungen der

§§ 274a, 276 und 288 HGB teilweise in Anspruch.

Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet.

Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, sind einzelne Posten der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung zusammengefasst und daher in diesem Anhang gesondert aufgegliedert und erläutert.

Soweit ein Wahlrecht hinsichtlich der Angaben in der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung einerseits oder dem Anhang andererseits besteht, wurde dieses Wahlrecht aus Gründen der Übersichtlichkeit grundsätzlich zu Gunsten der Angaben im Anhang ausgeübt.

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde - wie in den Vorjahren - nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Bilanzierungsmethoden sind gegenüber dem Vorjahr grundsätzlich unverändert geblieben.

Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten werden grundsätzlich zum Devisenkassamittelkurs am Transaktionstag erfasst. Am Bilanzstichtag ausgewiesene, auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten mit Laufzeiten von einem Jahr oder weniger werden zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag bewertet (§ 256a HGB). Bei Vermögensgegenständen mit Laufzeiten von mehr als einem Jahr nach Abschlussstichtag erfolgt die Bewertung mit dem niedrigeren Kurs am Abschlussstichtag sowie bei den Verbindlichkeiten mit dem höheren Kurs am Abschlussstichtag.

Die größenabhängigen Erleichterungen nach § 288 Abs. 1 HGB für kleine Kapitalgesellschaften wurden in Anspruch genommen.

Anlagevermögen

Die erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände werden mit den Anschaffungskosten vermindert um die planmäßigen Abschreibungen bewertet. Als Nutzungsdauer wird bei Software von drei Jahren zugrunde gelegt.

Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände werden über 5 Jahre abgeschrieben.

Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden zu Anschaffungskosten- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Abschreibungen erfolgen entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer.

Geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten von bis zu 800,00 EUR werden gemäß § 6 Abs.2 EStG im Berichtsjahr vollständig abgeschrieben.

Umlaufvermögen

Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden zu durchschnittlichen Anschaffungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips bewertet.

Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse werden zu durchschnittlichen Herstellungskosten angesetzt. Diese umfassen neben dem Fertigungsmaterial, den Fertigungslöhnen und den Abschreibungen die steuerlich aktivierungspflichtigen Material- und Fertigungsgemeinkosten.

Für Bestandsrisiken werden ausreichende Abschläge gebildet. Die Bewertung der Vorräte erfolgt verlustfrei.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken mit dem Nennbetrag oder dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Dem allgemeinen Kreditrisiko sowie dem internen Zinsverlust wird durch eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von 1,00 % Rechnung getragen.

Flüssige Mittel werden zum Nominalbetrag bewertet.

Aktive Rechnungsabgrenzungsposten

Bei den Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, die Aufwand für eine bestimmte Zeit danach darstellen sowie Unterschiedsbeträge zwischen den Erfüllungs- und Ausgabebeträgen von Verbindlichkeiten. Die Unterschiedsbeträge werden durch planmäßige Abschreibungen auf die Laufzeit der Verbindlichkeiten verteilt.

Rückstellungen

Die Rückstellungen (Steuerrückstellungen und Sonstige Rückstellungen) werden mit den Erfüllungsbeträgen so bemessen, dass sie nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung allen erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen Rechnung tragen.

Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst

(§ 253 Abs. 2 Satz 1 HGB).

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag (§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB) passiviert.

Sonstige Angaben

Angaben zu den Organen der Gesellschaft

Zu Geschäftsführern waren während des gesamten Geschäftsjahres bestellt:

Herr Thomas Berkenkämper, Konstanz, Dipl.-Wirtschaftsinformatiker (FH)

Herr Dominik Oriwall, Konstanz, Dipl.-Wirtschaftsinformatiker (FH)

Jeder der Geschäftsführer ist befugt, die Gesellschaft einzeln zu vertreten. Die Geschäftsführer sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Gemäß § 286 Abs. 4 HGB unterbleibt die Angabe der Gesamtbezüge der Geschäftsführer.

Der Jahresabschluss wurde am 17.06.2024 festgestellt.

Gez. Thomas Berkenkämper und Dominik Oriwall, Geschäftsführer.

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 17.6.2024.

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