Stammdaten

Register
Amtsgericht Köln HRB 48691
Eingetragen
15.7.1988
Branche
BeteiligungsgesellschaftenManagementtätigkeiten von sonstigen HoldinggesellschaftenManagementtätigkeiten von Holdinggesellschaften mit überwiegend finanziellem Anteilsbesitz
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist die Planung von elektrischen und elektronischen Steuersystemen, Überwachung und Inbetriebnahme von prozeßgesteuerten Anlagen. Die Gesellschaft darf ferner alle sonstigen Geschäfte betreiben, die der Erreichung und Förderung ihres Hauptzweckes dienlich sind. Die Gesellschaft darf sich an anderen Unternehmen beteiligen, deren Vertretung übernehmen und Zweigniederlassungen errichten .

Historie

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Management

NameRolle
Hans-Dieter Weil
seit 27.5.2025
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

Name
Ort
Anteil
Hans-Dieter Weil
Leverkusen
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Kubiak GmbH

Leverkusen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014

Bilanz

AKTIVA

  Euro Gesamtjahr/Stand
Euro
Euro Vorjahr
Euro
A. Anlagevermögen        
I. Immaterielle Vermögensgegenstände   11,00   11,00
II. Sachanlagen   2.838,00   3.083,00
B. Umlaufvermögen        
I. Vorräte   17.059,00   0,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände   30.810,49   42.394,95
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks   250.943,51   183.174,60
C. Rechnungsabgrenzungsposten   10.424,53   8.007,42
Summe Aktiva   312.086,53   236.670,97

Passiva

       
  Euro Gesamtjahr/Stand
Euro
Euro Vorjahr
Euro
A. Eigenkapital        
I. Gezeichnetes Kapital   25.564,59   25.564,59
II. Bilanzgewinn   20.369,07   -7.038,26
B. Rückstellungen   14.944,00   13.405,00
C. Verbindlichkeiten   251.208,87   204.739,64
Summe Passiva   312.086,53   236.670,97

Anhang

I. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses

Der Jahresabschluss der Kubiak GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften sind die Regelungen des GmbH-Gesetzes (GmbHG) zu beachten.

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die GmbH eine "kleine Kapitalgesellschaft".

Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgte nach dem Gesamtkostenverfahren unter Aufnahme von weiteren Unterpositionen, soweit dies die Aussagekraft verbesserte.

§ 264 II HGB

Besondere Umstände, die dazu führen, dass der Jahresabschluss kein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt, liegen nicht vor.

§ 265 I HGB

Die Form der Darstellung, insbesondere der Gliederung der Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung, wurde beibehalten.

§ 265 II HGB

Zu jedem Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung wurde der entsprechende Vorjahresvergleichswert angegeben.

Art . 67 VIII 2 EGHGB

Eine Anpassung der Vorjahresvergleichszahlen erfolgte bei erstmaliger Anwendung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) nicht.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Allgemein: Von Bilanzierungswahlrechten wurde kein Gebrauch gemacht. Sämtliche zu bilanzierenden Vermögenswerte und Schulden werden im Abschluss ausgewiesen.

Steuerliche Ansätze und Wahlrechte wurden für Handels- und Steuerbilanz, soweit zulässig, einheitlich ausgeübt.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen gemindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Wirtschaftsgüter sowie unter Beachtung der von der Finanzverwaltung aufgestellten Abschreibungstabellen angesetzt.

Die Abschreibungen auf das Sachanlagevermögen wurden linear vorgenommen.

Erworbene immaterielle Wirtschaftsgüter wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

So genannte geringwertige Wirtschaftsgüter wurden, soweit zulässig, im Jahr der Anschaffung in voller Höhe abgeschrieben. Ansonsten erfolgte eine Einstellung in einen auf fünf Jahre zu verteilenden Sammelposten.

Entsprechend der geltenden Rechtslage wurden gem. § 7 I 4 EStG bei Zugängen im Laufe des Geschäftsjahres nur zeitanteilige Abschreibungen gebucht.

Bei den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen wird allen erkennbaren Risiken durch angemessene Wertberichtigungen Rechnung getragen.

Pauschale Wertberichtigungen auf Forderungen wurden nicht vorgenommen (Vorjahr: EUR 0,00).

Steuerrückstellungen sind zum Bilanzstichtag nicht zu passivieren.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet und sind so bemessen, dass allen erkennbaren Risiken Rechnung getragen wird.

Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt.

§ 284 II 2 HGB

Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder Währung werden mit dem Wechselkurs am Tag des Geschäftsvorfalles bewertet, soweit nicht ein gesunkener bzw. gestiegener Wechselkurs eine Abbewertung der Forderung oder eine Höherbewertung der Verbindlichkeit erfordert. Kursdifferenzen werden in den sonstigen betrieblichen Erträgen oder den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen.

§ 284 II 3 HGB

Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurde nicht vorgenommen, es sei denn, dies erfolgte durch die erstmalige Anwendung der durch das BilMoG geänderten Vorschriften.

§ 284 II 5 HGB

In die Herstellungskosten wurden keine Zinsen für Fremdkapital einbezogen.

§ 285, 5 HGB

Abschreibungen aufgrund rein steuerlicher Vorschriften wurden nicht vorgenommen.

§ 280 III HGB

Aus steuerlichen Gründen unterlassene Zuschreibungen wurden nicht vorgenommen.

III. Erläuterungen zur Bilanz

Art. 44 I 4 EGHGB

Aktivierte Aufwendungen für Währungsumstellung auf Euro sind nicht vorhanden.

§ 268 II 1 HGB

Aufwendungen für die Ingangsetzung oder Erweiterung des Geschäftsbetriebes wurden nicht aktiviert.

§ 285, 13 HGB

Ein Geschäfts- oder Firmenwert wird nicht aktiviert und somit nicht abgeschrieben.

§ 285, 28 HGB

Selbst erstellte immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden nicht aktiviert.

§ 265 III 1 HGB

Eine Mitzugehörigkeit zu anderen Posten entfällt.

§ 265 VII 2 HGB

Eine Zusammenfassung von Posten im Sinne dieser Vorschrift ist nicht erfolgt.

§ 285, 19 HGB

Angaben zu Buchwerten oder beizulegenden Werten für Finanzinstrumente im Anlagevermögen sind nicht zu machen.

§ 285, 25 HGB

Anteile oder Anlageaktien an Investmentvermögen i.S.v. § 285 Nr. 25 waren nicht vorhanden.

§ 268 IV 1 HGB

Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestanden i.H.v. EUR 250,40 (Vorjahr: EUR 365,90).

§ 42 III GmbHG

Forderungen gegenüber Gesellschaftern bestanden i.H.v. EUR 16.966,21 (Vorjahr: EUR 20.288,46).

§ 274 II 2 HGB

Eine als Bilanzierungshilfe ausgewiesene aktive Steuerabgrenzung ist nicht vorhanden.

§ 268 VI HGB

In die aktive Rechnungsabgrenzung einbezogene Disagien gem. § 255 III HGB bestanden nicht (Vorjahr: EUR 0,00).

§ 285, 28 HGB

Eine Aktivierung von Vermögensgegenständen mit dem beizulegenden Wert, die einer Ausschüttungssperre nach § 268 VIII HGB unterliegen, wurde nicht vorgenommen.

§ 285, 28 HGB

Latente Steuern, die der Ausschüttungssperre nach § 268 VIII HGB unterliegen, wurden nicht aktiviert.

§ 264c II 9 HGB

Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital sind nicht auszuweisen.

§ 29 IV 2 GmbHG

Einstellungen in andere Gewinnrücklagen von Eigenkapitalanteilen durch Wertaufholungen sind nicht erfolgt.

§ 268 I 2 HGB

Die Bilanz wurde nicht unter Berücksichtigung einer Ergebnisverwendung aufgestellt.

§§ 273 S. 2, 281 I 2 HGB

Ein Sonderposten mit Rücklageanteil wurde nicht gebildet.

§ 274 I 1 HGB

Eine Rückstellung für latente Steuern wurde nicht gebildet.

Art. 28 II, 48 VI EGHGB

Angaben zu Fehlbeträgen zu Rückstellungen für laufende Pensionen sind nicht zu machen.

§ 268 V 1 HGB

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr bestanden i.H.v. EUR 251.208,87 (Vorjahr: EUR 204.739,64).

§ 285, 1 a HGB

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren bestanden nicht (Vorjahr: EUR 0,00).

§ 285, 1 b HGB

Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte und ähnliche Rechte gesichert sind, bestanden nicht (Vorjahr: EUR 0,00).

§ 42 III GmbHG

Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern bestanden i.H.v. EUR 11.602,77 (Vorjahr: EUR 9.654,40).

§ 268 VII HGB

Haftungsverhältnisse i.S.v. § 251 HGB (Verbindlichkeiten aus der Begebung und Übertragung von Wechseln, aus Bürgschaften, Wechsel- und Scheckbürgschaften und aus Gewährleistungsverträgen sowie Haftungsverhältnisse aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten) bestanden auf den Bilanzstichtag nicht (Vorjahr: EUR 0,00).

IV. Sonstige Angaben

§ 285, 10 HGB

Geschäftsführer der Gesellschaft war im Berichtsjahr Herr Ulrich Kubiak, technischer Betriebswirt.

§ 285, 9 c HGB

Vorschüsse, Kredite und Haftungsverhältnisse zugunsten der Geschäftsführung bestanden auf den Bilanzstichtag nicht.

§ 285, 11, 11 c HGB

Die Gesellschaft hält keine Beteiligungen von mindestens 20 % an anderen Unternehmen und ist nicht unbeschränkt haftender Gesellschafter anderer Unternehmen.

§ 285, 9-11 HGB

Gem. § 286 III und IV HGB können Angaben zu § 285, 9 a, 9 b, 9 c, 11 und 11 a HGB unterbleiben.

§ 268 VII HGB

Haftungsverhältnisse i.S.v. § 251 HGB bestanden nicht.

 

Leverkusen, den 04. November 2015

Ulrich Kubiak

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 04.11.2015

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