Kaern
GmbH
Erlangen
Jahresabschluss zum 31.12.2006
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2006
EUR |
31.12.2005
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
2.863,00 |
6.171,00 |
| I.
Sachanlagen |
2.863,00 |
6.171,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.117.856,95 |
1.704.284,49 |
| I.
Vorräte |
117.070,11 |
711.836,96 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
555.274,34 |
485.370,99 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
445.512,50 |
507.076,54 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
3.829,59 |
1.154,91 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
535.442,29 |
361.361,69 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
1.659.991,83 |
2.072.972,09 |
Passiva
|
|
31.12.2006
EUR |
31.12.2005
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
450.000,00 |
300.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
661.361,69 |
292.648,11 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
324.080,60 |
368.713,58 |
| B.
Rückstellungen |
313.074,12 |
139.838,71 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.346.917,71 |
1.933.133,38 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
1.659.991,83 |
2.072.972,09 |
Anhang
Anhang für das Geschäftsjahr
2006
Allgemeine Angaben
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft
im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.
Der Jahresabschluss der Kaern GmbH wurde auf
Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung wurden
nach den Bestimmungen der
§§ 265 ff. HGB gegliedert. Ergänzend
zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des
GmbH-Gesetzes zu beachten.
Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung
erfolgte nach dem Gesamtkostenverfahren.
Im Berichtsjahr ergab sich ein nicht durch
Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag in Höhe von
535.442,29 €. Durch eine
Rangrücktrittsvereinbarung zwischen Mitsumaru (H.K.)
Limited und der Kaern GmbH (mit Wirkung zum 31.12.2006) in
Höhe von 560.000 € wird die
Überschuldungslage beseitigt. Da die
Zahlungsfähigkeit für das laufende
Geschäftsjahr gegeben ist, wird von der
Unternehmensfortführung ausgegangen.
Erläuterungen zu Bilanzierungs- und
Bewertungsvorschriften
1. Anlagevermögen
Das Anlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und
- soweit abnutzbar - um die planmäßige
Abschreibung vermindert. Die planmäßigen
Abschreibungen wurde entsprechend der zugrundegelegten
Nutzungsdauer vorgenommen.
Abnutzbare bewegliche Vermögensgegenstände
wurden linear abgeschrieben.
Geringwertige Wirtschaftsgüter wurden im Jahr
der Anschaffung in voller Höhe abgeschrieben (§ 6
Abs. 2 EStG).
2. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie
sonstige Vermögensgegenstände wurden zum
Nennwert, vermindert um Wertberichtigungen, und unter
Beachtung des Niederstwertprinzips angesetzt.
3. Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken zu
Nominalwerten angesetzt.
4. Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag
angesetzt.
5. Grundlagen der Fremdwährungsumrechung
Transaktionen in Fremdwährung werden zum
Zeitpunkt der Transaktion mit dem zu diesem Zeitpunkt
gültigen Wechselkurs erfasst. Nominal in
Fremdwährung gebundene Vermögenswerte und
Verbindlichkeiten werden jeweils mit dem Kurs zum
Bilanzstichtag umgerechnet. Fremdwährungsforderungen
und Devisenbestände sind nach der
Niederstwertvorschrift mit dem niedrigeren Stichtagskurs
angesetzt. Fremdwährungsverbindlichkeiten werden
gemäß dem Imparitätsprinzip mit dem
höheren Stichtagskurs angesetzt.
Fremdwährungsrückstellungen werden mit dem
Stichtagskurs erfasst. Dabei entstehende
Umrechnungsdifferenzen werden ergebniswirksam erfasst.
Erläuterung zu den einzelnen Posten der Bilanz und
der Gewinn- und Verlustrechnung
Es bestehen Verbindlichkeiten gegenüber
verbundenen Unternehmen in Höhe von 1.158.666,39
€.
Es bestehen keine
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr
als fünf Jahren.
Sonstige Pflichtangaben
Haftungsverhältnisse gem. § 251 HGB in
Verbindung mit § 268 Abs. 7 HGB bestehen nicht.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in
der Bilanz erscheinen und auch nicht nach
§ 251 oder aufgrund anderer Vorschriften des HGB
anzugeben sind und deren Angaben für die Beurteilung
der Finanzlage von besonderer Bedeutung sind, liegen nicht
vor.
Geschäftsführer: Herr Werner Mirsberger,
Kaufmann
Die Berichtsgesellschaft ist an keinen Unternehmen
mit mehr als 20 % beteiligt.
gez. Werner Mirsberger
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