Veternicum
Bremen GmbH
Bremen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
404.755,00 |
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| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
380.596,00 |
|
| II.
Sachanlagen |
24.159,00 |
|
| B.
Umlaufvermögen |
76.467,64 |
25.000,00 |
| I.
Vorräte |
60.272,35 |
|
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
7.761,11 |
|
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
8.434,18 |
25.000,00 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
857,45 |
|
| Aktiva |
482.080,09 |
25.000,00 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
47.061,50 |
25.000,00 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Jahresüberschuss |
22.061,50 |
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| B.
Rückstellungen |
19.509,39 |
|
| C.
Verbindlichkeiten |
415.509,20 |
|
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
415.509,20 |
|
| Passiva |
482.080,09 |
25.000,00 |
Anhang
I.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Gesellschaft mit Sitz in Bremen (Arsterdamm 172,
28279 Bremen), eingetragen im Handelsregister des
Amtsgerichtes Bremen, Nr. HRB 38703 HB, weist zum
Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer
kleinen Kapitalgesellschaft gemäß § 267
Abs. 1 HGB auf.
Der Jahresabschluss zum 31.12.2023 ist nach den
Vorschriften des Handelsgesetzbuches, wie sie für
kleine Kapitalgesellschaften gelten, unter Beachtung der
ergänzenden Bestimmungen in der Fassung des BILRUG
sowie der Vorschriften des GmbHG aufgestellt.
Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und
Verlustrechnung entspricht den §§ 266 und 275
HGB. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
II.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Das Anlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten
angesetzt und, soweit abnutzbar, nach Maßgabe der
voraussichtlichen Nutzungsdauer um lineare Abschreibungen
vermindert.
Der Firmenwert wird über die
betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von 10 Jahren linear
abgeschrieben.
Die Warenbestände wurden zu Anschaffungskosten
angesetzt. Sofern die beizulegenden Werte am Bilanzstichtag
niedriger waren, wurden diese zur Sicherung der
verlustfreien Bewertung angesetzt.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind mit dem Nennwert oder
mit dem am Bilanzstichtag niedrigeren Wert unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken, durch
Bildung angemessener Wertberichtigungen, angesetzt.
Sämtliche Forderungen sind innerhalb eines Jahres
fällig.
Die Rückstellungen sind mit ihrem nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrag passiviert. Die bis zum
Zeitpunkt der Bilanzaufstellung gewonnenen Erkenntnisse
sind dabei berücksichtigt.
Die Verbindlichkeiten wurden zum
Erfüllungsbetrag passiviert.
Gegenüber der Gesellschafterin besteht eine
Darlehensverbindlichkeit in Höhe von 391.452,92 EUR.
III.
sonstige Erläuterungs- und Angabepflichten
Es bestehen weitere ratierliche
Zahlungsverpflichtungen aus dem Praxiskaufvertrag in
Höhe von 30 TEUR bis zum 31.12.2025. Diese sind von zu
erreichenden Erfolgsfaktoren der Gesellschaft abhängig
und sind zu den im Kaufvertrag genannten Terminen
fällig.
Die Gesellschaft wurde im Geschäftsjahr durch
die Geschäftsführerin Frau Dr. Vennefrohne
vertreten.
Im Geschäftsjahr beschäftigte die
Gesellschaft im Durchschnitt 10 Arbeitnehmer.
Weitere Angabepflichten entfallen, da es sich hier um
eine kleine Kapitalgesellschaft handelt.
sonstige Berichtsbestandteile
gez. Dr. Vennefrohne
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 02.04.2024
festgestellt.
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