DERA Automotive GmbH
Ilsenburg (Harz)
Jahresabschluss zum 31. Dezember
2010
Bilanz
|
AKTIVA
|
|
|
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
A.
AUSSTEHENDE EINLAGEN AUF
DAS GEZEICHNETE KAPITAL |
0,00 |
12.500,00 |
| B.
ANLAGEVERMÖGEN |
1.445,00 |
2.383,78 |
I.
Immaterielle Vermögens-
gegenstände |
1,00 |
195,00 |
| II.
Sachanlagen |
1.444,00 |
888,00 |
| III.
Finanzanlagen |
0,00 |
1.300,78 |
| C.
UMLAUFVERMÖGEN |
31.603,45 |
20.803,31 |
I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
6.798,07 |
12.413,99 |
II.
Kassenbestand, Bundesbank-
guthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
24.805,38 |
8.389,32 |
| D.
RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN |
0,00 |
200,00 |
| SUMME
Aktiva |
33.048,45 |
35.887,09 |
|
PASSIVA
|
|
|
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
EIGENKAPITAL |
21.324,38 |
26.083,98 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
-
nicht eingeforderte
ausstehende Einlagen |
-12.500,00 |
0,00 |
|
Eingefordertes Kapital |
12.500,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinn- und Verlustvortrag |
1.083,98 |
-3.279,87 |
| III.
Jahresüberschuss |
7.740,40 |
4.363,85 |
| IV.
buchmäßiges Eigenkapital |
21.324,38 |
26.083,98 |
| B.
RÜCKSTELLUNGEN |
5.087,01 |
3.536,37 |
| C.
VERBINDLICHKEITEN |
6.637,06 |
6.266,74 |
| SUMME
Passiva |
33.048,45 |
35.887,09 |
Anhang
ALLGEMEINE ANGABEN
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses für
das Geschäftsjahr 2010 wurden die Vorschriften des
Dritten Buches des Handelsgesetzbuches in der Fassung des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) angewandt und
die Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung beachtet.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB auf. Für die
Offenlegung gelten die größenabhängigen
Erleichterungen des § 326 HGB.
Aufgrund der erstmaligen Anwendung des
Handelsgesetzbuches in der Fassung des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes vom 25. Mai 2009, kommt
es zu einer Durchbrechung der Darstellungs- und
Methodenstetigkeit. Eine Anpassung der Vorjahreszahlen
wurde gem. Art. 67 Abs.8 S.2 EGHGB nicht vorgenommen.
Die Wertansätze in der Bilanz zum 31.12.2009
wurden unverändert übernommen.
Für die Darstellung der Gewinn- und
Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren angewendet.
Zum 01.01.2010 war aufgrund des Übergangs auf
die Rechnungslegungsvorschriften nach BilMog keine
außerordentliches Ergebnis zu bilanzieren.
ERLÄUTERUNGEN ZU DEN BILANZIERUNGS- und
BEWERTUNGSMETHODEN
Posten der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung, die weder im Geschäftsjahr noch im
Vorjahr einen Betrag ausweisen, werden gemäß
§ 265 Abs. 8 HGB nicht angegeben.
Sachanlagen wurden zu den Anschaffungs- oder
Herstellungskosten angesetzt, und um planmäßige
Abschreibungen gemindert. Die Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear vorgenommen.
Die Bestände der Grundstücke wurden gem.
§ 253 Abs. 1 HGB zu Anschaffungs- und
Herstellungskosten i. S. des § 255 Abs.1 und 2 HGB
angesetzt.
Finanzanlagen werden mit den Anschaffungskosten
angesetzt.
Kundenforderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind mit dem Nennwert
bewertet.
Die liquiden Mittel werden zum Nominalwert angesetzt
(§ 253 HGB)
Rückstellungen sind für alle erkennbaren
Risiken in Höhe des Betrages angesetzt, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist, um alle zum Bilanzstichtag drohenden Verluste und
ungewissen Verbindlichkeiten abzudecken.
Verbindlichkeiten wurden mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt und sind im Anhang unter
Angabe von Art und Form der Sicherheiten dargestellt.
Die Bilanzierung erfolgt vor Verwendung des
Jahresergebnisses.
SONSTIGE ANGABEN
Die DERA Automotive GmbH wurde mit notariellem
Vertrag vom 27.07.2007 gegründet. Ihre
geschäftliche Tätigkeit begann die Gesellschaft
mit dem 01.08.2007. Die Eintragung im Handelsregister
erfolgte unter der Nummer HRB 6748 beim Handelsregister
Stendal.
Geschäftsführer:
- Ackmann, Ralf, Kfz-Meister
|
Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten |
7.658,74 EUR |
|
davon durch fremde Rechte abgesichert |
3.353,22 EUR |
|
davon durch Eigentumsvorbehalt |
3.353,22 EUR |
Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbHG
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die
nachfolgenden Rechte und Pflichten:
Forderung an Gesellschafter R. Ackmann 229,85 EUR
|