DCS Verwaltungs-GmbH
Selbe AdresseBeteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Tobias Kübler seit 22.1.2024 | Vorstandsmitglied |
Elisabeth Schmid seit 25.9.2012 | Prokura |
Gabriele Seitz seit 6.9.2012 | Vorstandsmitglied |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
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Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
EurA AGEllwangen JagstJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022Lagebericht für das Geschäftsjahr 2022I. Grundlagen des Unternehmens Die EurA wurde im Jahr 1999 in Ellwangen/ Baden-Württemberg als eine GmbH gegründet und 2012 in eine AG umgewandelt. Als europaweit tätige Technologie- und Innovationsberatung unterstützen wir seit über 20 Jahren Marktführer in Deutschland für den Aufbau von Innovationsnetzwerken und der Betreuung von Innovationsprozessen. Innovationsprojekte betreuen wir von der Forschung und Entwicklung neuer Produkte bis zur Markteinführung. Zu den Kunden der EurA AG zählen überwiegend kleine und mittelständische Unternehmen aus nahezu allen Bundesländern und allen Branchen. Die EurA AG verfügt über jahrzehntelange Erfahrung in der Fördermittelberatung, dem Technologietransfer und dem Innovationsmanagement. Mit mittlerweile 182 Mitarbeitern an mehreren Standorten (Ellwangen (Zentrale), Aachen (inkl. Büro Herten), Berlin, Kiel (inkl. Enge-Sande), Hamburg (inkl. Büro Oldenburg), Pfarrkirchen, Erfurt (inkl. Suhl) sowie der ausländischen Niederlassung in Brüssel (Belgien) berät die EurA mehr als 2.700 Kunden, vorwiegend in Deutschland, aber auch im europäischen Ausland. Wir realisieren Innovationen mithilfe von regionalen, staatlichen und europäischen Fördermitteln und betreiben aktiven Technologietransfer. Darüber hinaus leiten wir mehr als 50 bundesweite und internationale Innovationsnetzwerke, in denen unternehmerische Eigenentwicklungen und Verbünde aus Wissenschaft und Wirtschaft initiiert werden. Bei der Gründung der EurA haben die Gründer, Frau Gabriele Seitz und Herr Karl Lingel, die bis heute und auch in Zukunft gültigen "Führungsgrundsätze" festgelegt. Diese sind in 10 Punkten formuliert und werden den Mitarbeitern bei der Einstellung im Rahmen eines Vorstandsgesprächs erläutert und übergeben. Ebenfalls sind diese "Führungsgrundsätze" im Organisationshandbuch nachzulesen. Diese "Führungsgrundsätze" sind für die EurA besonders wichtig, da die Mitarbeiter mit den Kunden das wichtigste Gut der EurA darstellen. Die EurA AG hat nachfolgende 100% Beteiligungen: - EurA Venture GmbH - 3URA Unipessoal LDA, Porto / Portugal -EurA Sofia / Bulgarien Die EurA Venture GmbH wiederum ist zu 100% beteiligt an der Ampect GmbH und an der Syscosol GmbH. Neu ist die Beteiligung bei der SIA Industrietechnik GmbH von 66,60 %. Darüber hat die EurA Venture noch Minderbeteiligungen unter 25 % bei den Firmen ESDA GmbH, NautilusLog GmbH und Flexbio GmbH. In den letzten Jahren wurde für die EurA Gruppe ein umfangreiches Controllingsystem für die Umsatz- und Ergebnissteuerung aufgebaut. Die Steuerung des Vertriebs erfolgt über ein CRM-System. Hier können die Mitarbeiter ihre Vertriebsaktivitäten erfassen und steuern, z. B. Festlegung des Besitzers, Kundenbesuche, Skizzen-Antragstellung, u. a. Diese Kennzahlensysteme gibt es auf der Ebene der Mitarbeiter, der Kostenstellen und der gesamten AG. Neben den Istzahlen werden auch für die ebenfalls vorhandenen Kostenstellen Planungen erarbeitet und vom Vorstand freigegeben. Somit können im Laufe des Jahres Abweichungen auf allen Ebenen des Prozesses, vom Vertrieb bis zur Liquidität detailliert analysiert werden. Neben den gesetzlichen Organen - Hauptversammlung, Aufsichtsrat und Vorstand - wurde für die EurA AG ein weiteres Gremium, das der "Geschäftsleiter" eingerichtet. In diesem Geschäftsleitergremium waren neben dem Vorstand (Herr Karl Lingel, Frau Gabriele Seitz, Dr. Manfred Rahe, Dr. Harald Eifert) noch die Herren Dirk Schmidt, Johannes Schmidt, Dr. Ricardo Greenfield (Geschäftsführer der 3URA Lda.), Bernhard Weigl, Niederlassungsleiter Pfarrkirchen und Tobias Kübler (Leiter Fördermittel National) vertreten. In 2022 wurden die Aktionäre Dr. Christian Lingel und Dr. Benjamin Seitz als ständige Mitglieder aufgenommen. Das Gremium hat die Aufgabe, den Vorstand bei wichtigen Entscheidungen zu unterstützen und das Ziel, den Informationsaustausch zwischen den Niederlassungen über die durchgeführten Aktivitäten sicherzustellen. II. Wirtschaftsbericht 1. Gesamtwirtschaftliche, branchenbezogene Rahmenbedingungen Das Jahr 2022 ist zweigeteilt zu sehen. Das 1. Halbjahr wurde weiterhin geprägt durch: a) Die Corona-Krise und die damit einhergehenden Beschränkungen beeinträchtigen die deutsche Wirtschaft massiv, z. B. durch unterbrochene Lieferketten. b) Durch den Antragsstopp für Anträge beim Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM). Ab dem 07. Oktober 2021 wurden vorübergehend keine Anträge mehr für Zuschüsse von ZIM angenommen. Dieser befristete Antragsstop galt für alle ZIM-Programme inklusive der Projektskizzen und der ZIM- Netzwerke und wurde erst im August 2022 wieder geöffnet. c) Antragsstop für das Förderprogramm "go-inno", auch dieses für uns wichtige Programm war im ersten Halbjahr geschlossen. d) Der Bundestagswahl vom 26. September 2021 und der damit erfolgten Ablösung der bis dorthin amtierenden Bundesregierung. Durch den Haushaltsstop wurden viele Förderprogramme erst im 2. Halbjahr freigegeben. Im 2. Halbjahr konnten die oben genannten Fördertöpfe wieder verkauft und durch andere Schwerpunkte erweiterte werden. a) Die neue Förderrichtlinie "Steuerliche Forschungszulage". Mit diesem Programm konnten wir für unsere Kunden Förderanträge für Forschungs- und Entwicklungsprojekte stellen. b) Das neue EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation: Horizon Europa war für die Kunden der EurA AG wichtig. Horizon Europa ist das Nachfolgeprogramm von Horizon 2020 und damit das 9. EU Rahmenprogramm für Forschung und Entwicklung, das in 2021 angelaufen ist. In 2022 wurde Horizon 2020 mit einigen Änderungen, z. B. digitaler Antrag und Prüfung, aufgelegt. Grundsätzlich haben wir im Jahr 2022 einen weiteren Schritt für die Unabhängigkeit der EurA AG gegenüber der Politik, und damit von Förderprogrammen gemacht. Mit der Nachhaltigkeitsberatung, der Energieberatung, Vermarktungs- und technische Beratung haben wir diese Dienstleistungsbereiche deutlich gesteigert. Insgesamt bietet die EurA AG elf Dienstleistungsfamilien an. Mit zwischenzeitlich 2.700 aktiven Kunden haben wir unsere gute Marktposition trotz der oben genannten Probleme mit einem Kundenzuwachs von ca. 600 Kunden weiter ausgebaut. Nach wie vor liegt der Schwerpunkt unserer Beratungskunden auf klein- und mittelständischen Betrieben. Aber durch die Einführung der Steuerlichen Forschungszulage gehören verstärkt auch Mittel- und Großbetriebe zu unserem Kundenkreis. Die Kundenstruktur ist nach wie vor umfassend und über alle Branchen verteilt. Somit sehen wir uns - trotz des zunehmenden Wettbewerbs - weiterhin gut aufgestellt. 2. Geschäftsverlauf Die EurA AG hat ihr Dienstleistungsangebot weiter ausgebaut und bietet ihren Kunden nachfolgende elf Dienstleistungsfamilien an: 1. Fördermittel National 2. Fördermittel International 3. Netzwerke 4. Nachhaltigkeitsberatung 5. Kfm. Beratung und Finanzierung 6. Technische Beratung 7. Vermarktungsberatung 8. Energieberatung 9. Projektmanagement 10. Vergabeservice 11. Andere Dienstleistungen (Strategieberatung, Corporate Innovation-Service) Mit 16,9 Mio. € hat die EurA AG in 2022 eine weitere Umsatzsteigerung um ca. 1,7 % erzielt. Bei dieser Analyse ist jedoch zu berücksichtigen, dass der Umsatz der EurA AG durch Aufträge der EU - die zu einem größeren Teil mit Unteraufträgen an unsere portugiesische Tochtergesellschaft 3URA und andere Fremdleister vergeben werden - erzielt wurde. Die Umsatzstruktur hat sich dahingehend verändert, dass ca. 32 % unseres Umsatzes aus dem Aufbau und der Betreuung nationaler und internationaler Innovationsnetzwerke erfolgt. Im Vorjahr waren dies noch 38 %. Der zweitgrößte Umsatzbereich mit ca. 28 % ist der Dienstleistungsbereich "Nationale Projekte", gefolgt vom "Internationalen Projekt" mit 9 %. Ca. 30 % des Umsatzes beinhalten die DL-Familien 4-11. Die Anzahl der Arbeitskräfte hat sich im letzten Jahr kontinuierlich gegenüber dem Vorjahr erneut erhöht. Im Unternehmen sind 182 Mitarbeiter angestellt. In Jahresäquivalenten sind dies 168; im Vorjahr waren dies 148. Die weiterhin sehr interessante Beteiligung ist die 100% Tochtergesellschaft 3URA UNIPESSOAL LDA., die einen Umsatz von 2.119 T€ erreicht hat. Diese Beteiligung stellt sich weiterhin als sehr renditestark da. Bei der 3URA Lda. werden unsere Dienstleistungen a) - c) angeboten, wobei der Schwerpunkt in mehreren EU-Aufträgen liegt. Die EurA Venture GmbH hat in 2022 mit einem Umsatz von 312 T€ zum ersten Mal ein deutlich positives Ergebnis erzielt. Weitere Vermittlungen von Venture Kapital wurden durchgeführt. Die eigenen Beteiligungen wurden kaufmännisch unterstützt. Auch hier ist die Entwicklung trotz Corona positiv. Die Ampect GmbH, ebenfalls eine Tochter der EurA Venture GmbH, hat in 2022 das in den Vorjahren entwickelte Energie-Messsystem EMS2 für den Markt fertig gemacht und erste Umsätze erzielt. 3. Wirtschaftliche Lage Die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage stellt sich weiterhin als sehr stabil dar und gewährleistet weiter eine gute Liquidität des Unternehmens. Die wirtschaftliche Lage des Unternehmens wird auch von Banken als sehr positiv bewertet. a) Ertragslage Wie berichtet, konnte der Umsatz im Jahr 2022 um 1,7 % weiter gesteigert werden. Durch die negativen Auswirkungen - vor allem durch die Einstellung des ZIM-Programms - wurde das Jahr mit einem Ergebnis vor Zinsen und Steuern in Höhe von 733 T€ abgeschlossen. Dies ist eine Umsatzrendite von ca. 4,9 %. Das Vorjahresergebnis konnte durch die negativen Einflüsse nicht erreicht werden. Da wir für die Zukunft positiv ausgerichtet sind, haben wir Personal eingestellt. Dadurch stiegen die Personalkosten um ca. 10 % auf 11.216 T€. b) Finanzlage Unsere Finanzlage ist weiterhin als sehr stabil zu bezeichnen. Mit einem Kassenbestand - Guthaben bei Kreditinstituten in Höhe von 3.445 T€ - ist das Unternehmen weiterhin liquiditätsmäßig gut aufgestellt. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 3.596 T€ (Vorjahr 3.342 T€) sind zu einem größeren Teil auf fehlende Zahlungen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klima zurückzuführen. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen an Kunden betrugen 1.911 T€ (Vorjahr: 1.120 T€). Größere Ausleihungen wurden nur an verbundene Unternehmen für den Aufbau Ihres Geschäfts gegeben. c) Vermögenslage Die EurA AG fungiert als Betriebsgesellschaft und pachtet Betriebsgrundstücke und das gesamte Gebäude von der EurA Capital GmbH. Das Anlagevermögen der EurA AG ist somit schwerpuntkmäßig Betriebs- und Geschäftsausstattung inkl. der notwendigen IT-Soft- und Hardware. Diese wird laufend angepasst und ist auf dem aktuellen Stand. Die EurA Capital GmbH hat ein weiteres Gebäude erstellt, das von der EurA AG größtenteils gemietet wird. 4. Finanzielle Leistungsindikatoren Wir ziehen für unsere interne Unternehmenssteuerung die Kennzahlen Umsatzrendite, Umsatzerlöse und Deckungsbeiträge heran. Die Umsatzrendite berechnen wir mit dem Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) im Verhältnis zu den Umsatzerlösen. Die Umsatzrendite beträgt im Berichtsjahr 4,4 % (Vorjahr 10,1 %). Zur Beurteilung verweisen wir an dieser Stelle auf unsere Ausführungen zur Ertrags- und Finanzlage. III. Prognosebericht Wir haben auch für 2023 eine detaillierte Umsatz- und Ergebnisplanung durchgeführt. Danach planen wir eine Umsatzsteigerung von 2,2 Mio. € auf ca. 19 Mio. €. Diese Planung wurde von allen Niederlassungen und Kostenstellen im Detail eigenverantwortlich durchgeführt. IV. Chancen- und Risikobericht 1. Risikobericht Bei der Gestaltung dieses Berichtes (1. Halbjahr 2023) ist festzustellen, dass einige Niederlassungen / Kostenstellen ihre Ziele erreichen werden, andere deutlich darunter liegen. Dies wurde bei der aktuellen Planung berücksichtigt. a) Branchenspezifische Risiken Durch die branchenübergreifende Tätigkeit, sind die Risiken überschaubar. Das größte Branchenrisiko besteht in den Branchen, die durch die Energiekrise und die Auswirkung der Lieferengpässe ein rückläufiges Wachstum haben; z. B. Rohstoff-Materialhersteller und Auto-Maschinenbau. Risiken bestehen besonders in der bevorstehenden Rezession. Aktuell werden bei vielen Kunden langfristige Aufträge abgearbeitet. Die Aufträge gehen deutlich zurück. Mit den steigenden Zinsen wird diese Entwicklung noch verstärkt. Weiterhin besteht ein latentes Risiko auch bei der EU, dass eingeplante Fördermittel in nicht innovative finanzielle Unterstützungen umgewidmet werden. Aus unserer Sicht gibt es dafür aber keine Anzeichen. b) Ertragsorientierte Risiken Die Automobilindustrie mit ihren vielen Zulieferern hat die neue Weltmarktentwicklung verschlafen. Das Insolvenzrisiko ist deutlich gestiegen. Bei der Ertragshöhe der einzelnen Dienstleistungsbereiche gibt es zunehmend Unterschiede. Auch ist es notwendig, die unterschiedliche Ertragssituation zu verbessern; d. h. ertragsschwache Niederlassungen zu verbessern. Das größte Ertragsrisiko ist die Entwicklung der Kosten, speziell der "Verwaltungskosten". Die Personalkosten werden sich durch die Inflation erhöhen. Die Erträge können jedoch von Projekt zu Projekt sehr unterschiedlich ausfallen, da die kalkulierte Zeit entweder überschritten oder unterschritten wird und sich dies entsprechend auf die Rendite auswirkt. Das größte Ertragspotential, aber auch das größte Risikopotential haben größere Verbundprojekte bzw. Projekte, die wir für unsere Kunden mit EU-Förderprogrammen durchführen. Hier ist es in der Regel nicht möglich - aufgrund der Wettbewerbsposition - im Vorfeld alle Aufwendungen als Fixbetrag im Angebot unterzubringen. Ein Ertrag entsteht erst, wenn das Projekt erfolgreich abgeschlossen wird. Dies bedeutet, das größte Ertragsrisiko haben wir bei großen EU- oder nationalen Verbundprojekten. Deshalb ist es wichtig, einen vertretbaren Produkt-Dienstleistungsmix anzubieten. c) Finanzwirtschaftliche Risiken Aufgrund der stabilen Liquiditäts- und Eigenkapitalsituation unseres Unternehmens sind Liquiditätsrisiken derzeit nicht erkennbar. Da sich 78 % unserer Ausgaben auf Personalkosten beziehen, ist es unser vorrangiges Ziel, entsprechende Liquiditätsreserven in Form von Guthaben für monatliche Gehaltszahlungen aufzubauen. Durch die hohe Inflation werden natürlich unsere relativ hohen Barbestände abgewertet. 2. Chancenbericht Die größte Stärke der EurA AG sind unsere hochqualifizierten und motivierten Mitarbeiter sowie der große Kundenstamm und die internationale Ausrichtung. Diese Stärken wollen wir weiter ausbauen und weitere qualifizierte Mitarbeiter in der EurA AG einstellen. Große Chancen sehen wir auch in der DL 4, Nachhaltigkeitsberatung, und in DL 8, Energieberatung. Da auch die Regionalisierung, bzw. Dezentralisierung unserer Beratungsmitarbeiter große Vorteile mit sich bringt, werden vor allem unsere Niederlassungen weiter ausgebaut werden. Durch die Einführung einer Teamorganisation in größeren Niederlassungen, als auch eines eigenen CRM-Systems wollen wir die Wirtschaftlichkeit weiter verbessern. Vor allem in der Vertriebsarbeit sind Potentiale vorhanden. Durch die intensivere Einarbeitung neuer Mitarbeiter soll die Wirtschaftlichkeit weiter verbessert werden. Mit der Digitalisierung haben wir weiteres Potential zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit. Die Fort- und Weiterbildung ist ein fester Bestandteil unserer Unternehmensphilosophie. Deshalb werden wir weiterhin interne und externe Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen, z. B. für Vertrieb, Kalkulation, Zeitmanagement, Personalführung u. ä., durchführen. Eine große Chance für die EurA AG sehen wir weiterhin in der Einführung der Steuerlichen Forschungszulage. Dieses Förderprogramm hat den Vorteil, dass es rückwirkend und für alle Branchen und Größen gesetzlich geregelt ist. Die EurA AG will dabei eine führende Rolle einnehmen. Mit dem Programm "Horizon Europe", das 2020 von der EU für weitere 7 Jahre verabschiedet wurde, werden von der EU wieder mehrere Milliarden Fördermittel für Innovationsförderung zur Verfügung gestellt. Hier ist vor allem das EIC-Programm und der Innovation-Fund von Bedeutung. Speziell die Bereiche Aufbau von Netzwerken, Förderung von Kooperationen zwischen klein- und mittelständischen Unternehmen oder zwischen Hochschulen und Unternehmen und zwischen den Ländern werden stärker gefördert. Hier erwarten wir aufgrund unserer sehr guten Leistungen weitere Chancen. 3. Gesamtaussage Zusammenfassend ist festzuhalten, dass künftige Risiken, wie Energieversorgung, Lieferengpässe, zu sehen sind und uns auch beeinflussen werden. Die Chancen, die wir beschrieben haben, und die Aktivitäten, die wir planen, sind höher zu bewerten als die Risiken. Da die EurA AG seit Jahren immer das Thema "Verbesserung unserer Umwelt", dass man unter dem Begriff "nachhaltiges Handeln" zusammenfassen kann, in den Fokus rückt, haben wir natürlich Maßnahmen durchgeführt, die dies unterstützen. Zum Beispiel grüne Energiegewinnung durch Erdwärme und Photovoltaik. Den größten Umweltnutzen bringen wir jedoch, wenn wir unsere Kunden auf diesem Gebiet beraten. Deshalb haben wir auch die DL 4 "Nachhaltigkeitsberatung" und DL 8 "Energieberatung" eingeführt. V. Risikoberichterstattung über die Verwendung von Finanzinstrumenten Das größte Risiko der Gesellschaft liegt in dem Management für "Forderungen aus Lieferung und Leistung" (die in den letzten Jahren kontinuierlich der Umsatzentwicklung angestiegen sind). Forderungsausfälle werden in kleinem Rahmen auch künftig nicht zu vermeiden sein. Durch die Zusammenarbeit mit Creditreform und anderen Mitteln, die zur Verfügung stehen, versuchen wir im Vorfeld einer Geschäftsbeziehung das Risiko eines Forderungsausfalls abzusichern. Der Vorteil unseres Forderungsbestands ist, dass sich dieser auf ca. 250 - 300 offene Posten verteilt. Dadurch konnten in der Vergangenheit Forderungsausfälle immer auf ein vertretbares Niveau zwischen 1.000 € und 20.000 € pro Kunde minimiert werden. Insgesamt ist der Forderungsausfall weiterhin unter 1 % des Umsatzes möglich. Da wir große Guthaben bei den Kreditinstituten haben, ist hier eine Verteilung zwischen den Volksbanken und den Sparkassen durchgeführt. Beide Kreditinstitute können aus heutiger Sicht als sicher angesehen werden. Soweit bei finanziellen Vermögenswerten, Ausfall oder Bonität Risiken erkennbar sind, werden entsprechende Wertberichtigungen vorgenommen.
Ellwangen, den 16. August 2023 Gez. Karl Lingel Gabriele Seitz Dr. Harald Eifert Dr. Manfred Rahe BilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
Anhang für das Geschäftsjahr 2022I. Allgemeine Hinweise Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Ellwangen (Jagst) und ist im Handelsregister Ulm unter HRB 728305 unter der Firma EurA AG eingetragen. Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des AktG und der Satzung aufgestellt. Die Gesellschaft ist eine mittelgroße Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 2 HGB. Der Jahresabschluss ist vor Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt worden. Die Gliederung der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung entspricht grundsätzlich den §§ 266 und 275 HGB sowie §§ 150 ff. AktG. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde branchenbedingt um den Posten "kostenneutrale Fremdaufwendungen" erweitert. Dies dient einer klareren und übersichtlicheren Darstellung. Es handelt sich hierbei um von der Gesellschaft weiterberechnete Projektkosten. Die Vorjahresbeträge wurden entsprechend angepasst. Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr. II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Der Jahresabschluss wurde unter Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB aufgestellt. Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend. Die Bilanzgliederung wurde gegenüber dem Vorjahr nicht geändert. Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterliegen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige, nutzungsbedingte Abschreibungen, angesetzt. Die Abschreibungen erfolgen über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer und werden nach der linearen Methode vorgenommen. Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten für geringwertige Wirtschaftsgüter im Berichtsjahr mit einem Wert von bis zu 800,00 € wurden im Jahr der Anschaffung oder Herstellung vollständig in Abzug gebracht. Die Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten angesetzt. Die Finanzanlagen werden bei voraussichtlich dauernder Wertminderung gemäß § 253 Abs. 3 HGB auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben. Sofern in Folgejahren die Gründe für die Wertminderung entfallen sind, erfolgen Zuschreibungen gemäß dem Wertaufholungsgebot gemäß § 253 Abs. 5 HGB. Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips. Erhaltene Anzahlungen wurden mit ihren Erfüllungsbeträgen angesetzt und gemäß § 268 Abs. 5 Satz 2 HGB offen von den Vorräten abgesetzt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert bzw. ihrem niedrigeren beizulegenden Wert am Bilanzstichtag bewertet. Zur Abdeckung des allgemeinen Kreditrisikos bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird eine angemessene Pauschalwertberichtigung auf den nicht einzelwertberichtigten Netto-Forderungsbestand gebildet. Kassenbestand sowie Guthaben bei Kreditinstituten sind mit dem Nennwert angesetzt. Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen geleistete Zahlungen für Aufwendungen in Folgejahren und sind zu Nennwerten bilanziert. Vorauszahlungen und Einnahmen für künftige Zeiträume sind als Rechnungsabgrenzungsposten zeitanteilig abgegrenzt. Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt. Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und wurden mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt. Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Die passiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen Zahlungseingänge für Erträge in Folgejahren. III. Erläuterungen zur Bilanz und zur Gewinn- und Verlustrechnung 1. Erläuterungen zur Bilanz Die Entwicklung der einzelnen Positionen des Anlagevermögens ist aus dem Anlagenspiegel auf der letzten Seite dieses Anhangs zu entnehmen. Die Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter wird als Zugang und Abgang ausgewiesen. Die Geschäftsjahresabschreibung enthält damit diese Beträge nicht. Unter den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind Pauschalwertberichtigungen in Höhe von 15.990,00 € (Vorjahr: 8.900,00 €) ausgewiesen. Die Schutzklausel nach § 286 Abs. 4 HGB wird angewandt. Vom Grundkapital i.H.v. 1.047.000 € entfallen 1.000.000 € auf Namensaktien und 47.000 € auf Vorzugsaktien. Die Steuerrückstellungen sind in Höhe des voraussichtlichen Anfalls aufgrund des steuerlichen Gewinns dotiert. Die sonstigen Rückstellungen beinhalten ungewisse Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr, welche mit dem ihrer Laufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben Geschäftsjahre (herausgegeben von der Deutschen Bundesbank) abgezinst wurden. Dabei wurden voraussichtliche Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt. Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten ergeben sich aus der Bilanz. IV. Sonstige Angaben Vorstand, Aufsichtsrat Zu Vorständen waren im abgelaufenen Geschäftsjahr bzw. bis zur Aufstellung des Jahresabschlusses bestellt: • Herr Karl Lingel (Vorstandsvorsitzender) • Frau Gabriele Seitz • Herr Dr. Harald Eifert • Herr Dr. Manfred Rahe (seit 01.07.2022) Der Aufsichtsrat besteht aus folgenden Mitgliedern: • Herr Peter-Gerd Fischer • Herr Prof. Dr. Andreas Jahr • Herr Andreas Kammer Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer Die durchschnittliche Anzahl der während des Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer belief sich auf 157 (Vorjahr: 146).
Ellwangen, den 16. August 2023 Gez. Karl Lingel Gabriele Seitz Dr. Harald Eifert Dr. Manfred Rahe In der Hauptversammlung vom 25.09.2023 wurde folgender Gewinnverwendungsbeschluss gefasst: Ausschüttung einer Dividende je Aktie in Höhe von 0,12€ für die Stammaktien und 0,13€ für die Vorzugsaktien. Die Auszahlung erfolgt am 25.09.2023. Vom Bilanzgewinn sollen € 500.000 in die Gewinnrücklage übertragen werden. Den restlichen Jahresüberschuss zusammen mit dem Gewinnvortrag des Vorjahres wird auf neue Rechnung vorgetragen. Anlagenspiegel für das Geschäftsjahr 2022
Bericht des Aufsichtsrat über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2022der EurA AG EllwangenDer Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung (Videokonferenz) am 19.09.2023 den obigen Jahresabschluss ohne Einschränkungen genehmigt. Da die EurA AG bezüglich des Jahresabschlusses 2022 wiederum prüfungspflichtig war, nahm an der Sitzung auch Herr WP Conrad von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Conrad GmbH gemäß § 171 AktG teil. Die gesetzlichen und satzungsgemäßen Vorschriften für Aufstellung und Prüfung wurden auch in diesem Jahr nicht eingehalten. Deshalb hat der Aufsichtsrat auf Form und Frist zur Feststellung des Jahresabschlusses verzichtet. Auf die Frage von Herrn Fischer, inwieweit die Überschreitung der Frist für die Prüfung und Hauptversammlung auch in diesem Jahr noch gesetzmäßig ist, hat Herr Conrad von der letztjährigen Auskunft des IDW (Institut der Wirtschaftsprüfer) berichtet, dass bei einer Familiengesellschaft wie der EurA AG und der teilweisen Identität von Geschäftsführung und Aktionären eine Nachholung der Hauptversammlung bis zum 31.12. eines Jahres nicht zu beanstanden ist. Diese Aussage gilt nach Ansicht von Herrn Conrad, der sich der Aufsichtsrat anschließt, unabhängig von Covid auch im laufenden Jahr. Auf eine weitere Nachfrage erklärt der Abschlussprüfer, dass das interne Kontrollsystem der Gesellschaft keine wesentlichen Schwächen aufweist. Das Kontrollumfeld ist intakt, die Risikobeurteilung ist vorhanden. Einzig Information und Kommunikation, beide nicht wichtig, sind verbesserungsfähig. Der Jahresabschluss bestehend aus Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang ist als Entwurf dem Vorsitzenden des Aufsichtsrates am 20.08.2023 vom Bilanzersteller bakertilly zugeleitet worden. Der Entwurf des Lageberichtes des Vorstandes für 2023 ist mit dem Datum 21.08.2023 dem Abschlussprüfer und dem Vorsitzenden des Aufsichtsrates zur Kenntnis gebracht. Herr Fischer hat am 26.08.2023.den Entwurf des Jahresabschlusses zusammen mit einer Einladung des Aufsichtsrates auf den 13.09.2023 an die übrigen Aufsichtsratsmitglieder weitergeleitet. Sobald der Prüfbericht vorliegt, sollte dieser an die Mitglieder des Aufsichtsrates übermittelt werden, um den Jahresabschluss feststellen zu können. Da am 13.09.2023 der Prüfbericht für den Jahresabschluss 2022 noch nicht vorlag, wurde die 24. Sitzung auf den 19.09.2023 in Form einer Videokonferenz verschoben. Einstimmig ist der Aufsichtsrat in seiner 24. ordentlichen Aufsichtsratssitzung zu dem Ergebnis gelangt, dass der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften entspricht, alle Risiken ausreichend durch Rückstellungen und Wertberichtigungen berücksichtigt und andererseits keine Benachteiligung der Aktionäre enthält. Dies entspricht auch in allen Punkten den Feststellungen des Abschlussprüfers. Bei der Beurteilung des Jahresabschlusses insgesamt hob der Abschlussprüfer in seinem Bericht hervor, dass die Umsatzsteigerung auffällig ist, das Ergebnis trotzdem zurückgegangen ist. Dies ist insbesondere auf die stark gestiegenen Personalkosten zurückzuführen. In der vorliegenden Prüferbilanz fand eine Umgruppierung der Fremdleistungen als eine gesonderte Position der Gewinn- und Verlustrechnung statt. Dadurch wird die Leistung der Gesellschaft transparenter. Außerdem wurden die Rechtsbeziehungen zu verbundenen Unternehmen gesondert dargestellt. Herr Conrad bejahte die Rechtmäßigkeit des Jahresabschlusses, die Zweckmäßigkeit in Übereinstimmung mit dem Geschäftsmodell und die richtigen bilanzpolitischen Entscheidungen. Detailfragen des Aufsichtsrates zu einzelnen Positionen des Jahresabschlusses wurden am 13.09.2023 vom Vorstand an Hand des vorläufigen Jahresabschlusses geklärt. Nach ausführlicher Diskussion und eingehender Prüfung stellt somit der Aufsichtsrat fest, dass der Jahresabschluss in Übereinstimmung mit den Vorschriften des HGB § 238 ff. in der Fassung vom 10.08.2021 aufgestellt ist und die besonderen Vorschriften der Kapitalgesellschaft der §§ 264 ff. HGB sowie die Vorschriften des Aktienrechts und der Satzung, Beachtung gefunden haben. Die Rechtmäßigkeit des Jahresabschlusses, die Zweckmäßigkeit in Übereinstimmung mit dem Geschäftsmodell und die Richtigkeit der bilanzpolitischen Ermessensentscheidungen werden durch den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk bestätigt. Die Besprechung mit dem Abschlussprüfer Herrn Conrad unterstreicht die Einschätzungen des Aufsichtsrates. Dem Vorschlag des Vorstandes, eine Dividende je Aktie in Höhe von 0,12 € und je Vorzugsaktie eine Dividende von 0,13 € auszuschütten, folgt der Aufsichtsrat. Dabei berücksichtigt der Aufsichtsrat die Kapitalausstattung des Unternehmens und die vorhandene Liquidität. Dem Vorschlag des Vorstandes, die Hauptversammlung möge beschließen, aus dem Bilanzgewinn Euro 500.000 in die Gewinnrücklage einzustellen, stimmt der Aufsichtsrat zu. Die Prüfung der Geschäftsführung entsprechend § 167 Abs. 1 Aktiengesetz wurde unterjährig durch den Aufsichtsrat in Form von Stichproben, Interviews der Aufsichtsratsmitglieder mit den Vorständen und Prüfung der kurzfristigen Erfolgsrechnungen in Abstimmung mit der Planung sichergestellt.
Fürth, den 20. September 2023 Gez. Peter-Gerd Fischer Prof. Dr. Andreas Jahr Andreas Kammer sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 25.09.2023 festgestellt. BestätigungsvermerkBei dem vorstehenden Jahresabschluss handelt es sich um die nach § 327 HGB für Offenlegungszwecke verkürzte Fassung. Zu dem vollständigen Jahresabschluss und dem Lagebericht wurde der folgende Bestätigungsvermerk erteilt: Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die EurA AG, 73479 Ellwangen Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der EurA AG - bestehend aus der Bilanz zum 31.12.2022 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der EurA AG für das Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31.12.2022 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022 und • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. • beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrundeliegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. • beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens. • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Nürnberg, den 15. September 2023 Conrad
GmbH
gez. Martin Conrad, Wirtschaftsprüfer |
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