E.ON Metering GmbHLiquidiert
85716 Unterschleißheim, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Kai-Olaf Dr. Kruse seit 28.9.2016 | Geschäftsführer |
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
E.ON Metering GmbHMünchenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020Bilanz der E.ON Metering GmbH
Gewinn- und Verlustrechnung der E.ON Metering GmbH
Anhang der E.ON Metering GmbHAllgemeine GrundlagenDie E.ON Metering GmbH mit Sitz in München wird beim Amtsgericht München unter der Nummer HRB 144652 im Handelsregister geführt. Der Jahresabschluss wird nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) in Verbindung mit dem GmbH-Gesetz (GmbHG) sowie des Gesetzes über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (EnWG) aufgestellt. Die E.ON Metering GmbH ist eine kleine Kapitalgesellschaft. Der Jahresabschluss wird in Euro (€) aufgestellt, die Beträge werden in Tausend Euro (T€) angegeben. Abgerundete Beträge kleiner 1 T€ werden dabei mit 0 T€ und Nullwerte mit - T€ angegeben. Um die Klarheit und Übersichtlichkeit der Darstellung zu verbessern, werden einzelne Posten gemäß § 265 Abs. 7 Nr. 2 HGB in der Bilanz und in der Gewinn- und Verlustrechnung zusammengefasst und im Anhang gesondert ausgewiesen und erläutert. Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Die sonstigen Steuern werden im sonstigen betrieblichen Aufwand ausgewiesen. Die E.ON Metering GmbH erbringt energiespezifische Dienstleistungen innerhalb einer Gruppe verbundener Elektrizitäts- und Gasunternehmen und fällt damit unter § 6b EnWG. Die E.ON SE, Essen (HRB 28196), ist das Mutterunternehmen, das den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht für den größten und kleinsten Kreis von Unternehmen aufstellt. Konzernabschluss und Konzernlagebericht werden nach § 325 HGB im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Zwischen der E.ON Metering GmbH und der E.ON Beteiligungen GmbH, Essen (HRB 30582), als Alleingesellschafterin besteht, wie im Vorjahr, ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag. Die E.ON Metering GmbH hat in Folge des Gesellschafterbeschlusses vom 16. Dezember 2019 die operativen Geschäftstätigkeiten zum 30. September 2020 eingestellt. Aufgrund des Wegfalls der Fortführungsannahme erfolgt die Bilanzierung und Bewertung zu Zerschlagungswerten. Seit 2009 bereitete sich die E.ON Metering GmbH auf den Rollout und die Vermarktung von Dienstleistungen auf Basis intelligenter Messsysteme (iMSys) vor, der im Wesentlichen von den durch die Bundesregierung zu schaffenden regulatorischen Rahmenbedingungen abhängt. Bis zum Herbst 2019 war für die Gesellschaft unklar, wie die weitere rechtliche Entwicklung aussieht und bis wann sich der Rollout-Start verzögern wird. Diesen Faktor berücksichtigend wurde im Rahmen der Planung 2020-2022 klar, dass mittelfristig keine wirtschaftliche Basis für den Fortbestand der Gesellschaft besteht und in den kommenden Jahren weiterhin mit signifikanten Verlusten gerechnet werden muss. In Abstimmung mit der Gesellschafterin hat die Geschäftsführung deshalb im Herbst 2019 den Beschluss zur Schließung/Einstellung des Geschäftsbetriebs der Gesellschaft getroffen. Dieser wurde bis Ende September 2020 umgesetzt. Bilanzierungs- und BewertungsmethodenAktiva Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen werden mit ihren Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten aktiviert und bei zeitlich begrenzter Nutzung planmäßig linear abgeschrieben. Im Geschäftsjahr 2019 erfolgte eine Anpassung der planmäßigen Abschreibungen auf die tatsächlichen Nutzungsdauern. Den planmäßigen Abschreibungen liegen im Wesentlichen die folgenden betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern zugrunde:
Abnutzbare Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten von bis zu 250 € werden im Zugangsjahr voll aufwandswirksam erfasst. Für Anlagenzugänge wird ein Sammelposten gebildet, wenn die Anschaffungskosten für den einzelnen Vermögensgegenstand mehr als 250 € und bis zu 1.000 € betragen. Der jeweilige Sammelposten wird im Jahr der Bildung und in den folgenden vier Geschäftsjahren mit jeweils einem Fünftel abgeschrieben. Außerplanmäßige Abschreibungen erfolgen aufgrund technischer bzw. wirtschaftlicher Wertminderung. Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten bzw. bei voraussichtlich dauernder Wertminderung mit den ihnen beizulegenden niedrigeren Werten angesetzt. Verzinsliche Ausleihungen werden mit ihren Nennwerten bilanziert. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit ihren Nennbeträgen abzüglich angemessener Wertberichtigungen bilanziert. Es werden alle erkennbaren Einzelrisiken berücksichtigt. Das allgemeine Ausfallrisiko wird durch pauschale Abschläge berücksichtigt. Forderungen für noch nicht in Rechnung gestellte Lieferungen und Leistungen werden mittels anerkannter Schätzverfahren zum Bilanzstichtag abgegrenzt. Fremdwährungsforderungen mit einer Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger werden ohne Beachtung der Restriktion des Anschaffungskosten- und Realisationsprinzips zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet. Zur Erfüllung von Verpflichtungen aus der betrieblichen Altersversorgung sowie aus Langzeitarbeitskonten der Mitarbeiter sind entsprechende Mittel in Fondsanteilen sowie in Festgeldern angelegt. Die Fondsanteile werden vom E.ON Pension Trust e.V., Essen, und die Festgelder von der Energie-Sicherungstreuhand e.V., Hannover, treuhänderisch für die E.ON Metering GmbH verwaltet. Die Bewertung des Deckungsvermögens erfolgt zum beizulegenden Zeitwert. Das Deckungsvermögen teilt sich auf in am aktiven Markt gelistetes Vermögen (ca. 92 %) und nicht am aktiven Markt gelistetes Vermögen (ca. 8 %). Der beizulegende Zeitwert des Deckungsvermögens wird, soweit es sich um am aktiven Markt gelistetes Vermögen handelt, durch die beauftragten Verwaltungsgesellschaften unter Zuhilfenahme von Börsenkursen bewertet. Sofern es sich um nicht am aktiven Markt gelistetes Vermögen handelt, werden die Werte mit Hilfe allgemein anerkannter Bewertungsmethoden, wie zum Beispiel des Discounted-Cash-Flow-Verfahrens bei Immobilienbewertungen, unter Verwendung branchenspezifischer Annahmen zum Abschlussstichtag abgeleitet. Die jeweilige Verwaltungsgesellschaft respektive die dort beauftragten Gutachter legen die Bewertungsannahmen, wie Zinssätze, fest. Die betreffenden Vermögensgegenstände dienen ausschließlich der Erfüllung der Pensionsverpflichtungen und sind dem Zugriff der übrigen Gläubiger entzogen. Sie sind gemäß § 246 Abs. 2 HGB mit den zugrunde liegenden Verpflichtungen zu verrechnen. Entsprechend wird mit den zugehörigen Aufwendungen und Erträgen aus Zinseffekten und aus dem zu verrechnenden Vermögen verfahren. Der die Verpflichtungen übersteigende beizulegende Zeitwert des Deckungsvermögen wird als aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung auf der Aktivseite der Bilanz ausgewiesen. Passiva Das gezeichnete Kapital wird mit dem Nennbetrag angesetzt. Rückstellungen tragen allen erkennbaren Risiken im Rahmen der handelsrechtlichen Vorschriften ausreichend Rechnung und werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Rückstellungen mit einer originären Laufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz, der von der Deutschen Bundesbank ermittelt und bekannt gegeben wird, abgezinst. Die Bewertung der Pensionen und pensionsähnlichen Verpflichtungen erfolgt nach dem international anerkannten Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit Credit Methode). Nach diesem Verfahren errechnet sich die Höhe der Pensionsverpflichtungen aus der zum Bilanzstichtag erdienten Anwartschaft unter Berücksichtigung eines Gehalts-/Karrieretrends und einer Rentendynamik. Für die Abzinsung der Pensionsverpflichtungen sowie der Deputate, die Altersversorgungscharakter haben, wird der von der Deutschen Bundesbank veröffentlichte durchschnittliche Marktzinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahre bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren zugrunde gelegt. Die Bewertung der vergleichbar langfristig fälligen sonstigen Rückstellungen erfolgt ebenfalls nach dem international anerkannten Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit Credit Methode) unter Berücksichtigung eines Gehalts-/Karrieretrends. Zur Diskontierung der Jubiläumsverpflichtungen sowie für Sterbegeldverpflichtungen wird der von der Deutschen Bundesbank veröffentlichte durchschnittliche Marktzins der vergangenen sieben Jahre bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren zugrunde gelegt. Zur Abzinsung der Verpflichtungen aus Vorruhestandsvereinbarungen werden den Restlaufzeiten entsprechende durchschnittliche Marktzinssätze der vergangenen sieben Jahre zugrunde gelegt. Der für diese Durationen maßgebliche Zins wurde mittels linearer Interpolation aus den von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Zinssätzen abgeleitet. Den versicherungsmathematischen Rückstellungsberechnungen liegen als Rechnungsgrundlagen die Richttafeln 2018 G von K. Heubeck zugrunde. Als Bewertungsendalter werden grundsätzlich die frühestmöglichen Altersgrenzen in der gesetzlichen Rentenversicherung unter Berücksichtigung der Regelungen des RV- Altersgrenzenanpassungsgesetzes vom 20. April 2007 herangezogen. Für Mitarbeiter mit abgeschlossenen Altersteilzeit- oder Vorruhestandsvereinbarungen wird das vertraglich vereinbarte Endalter berücksichtigt. Des Weiteren werden branchenübliche Fluktuationswahrscheinlichkeiten verwendet. Den Rückstellungen liegen folgende Annahmen zugrunde:
Aus der Übernahme von Versorgungsverpflichtungen im Rahmen des Mitarbeiterwechsels im E.ON-Konzern bestehen Freistellungsansprüche gegenüber der MEON Pensions GmbH & Co. KG, Essen. Die Bewertung der Freistellungsforderung erfolgt analog der Bewertung der zugrundeliegenden Versorgungsverpflichtung. Die Freistellungsforderung wird unter den Ausleihungen im Finanzanlagevermögen ausgewiesen. Verbindlichkeiten werden zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Verbindlichkeiten für noch nicht in Rechnung gestellte Lieferungen und Leistungen werden mittels anerkannter Schätzverfahren zum Bilanzstichtag abgegrenzt. Erläuterung der BilanzAnlagevermögen Die in der Bilanz zusammengefasst ausgewiesenen Posten des Anlagevermögens und ihre Entwicklung im Geschäftsjahr werden in einer gesonderten Aufstellung - Entwicklung des Anlagevermögens - dargestellt. Sie ist integraler Bestandteil des Anhangs. Aufgrund der Beendigung des operativen Geschäftsbetriebes der E.ON Metering GmbH ist eine weitere Nutzung der immateriellen Vermögensgegenstände und des Sachanlagevermögens nicht mehr gegeben. Umlaufvermögen Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen betreffen mit 26.844 T€ (Vorjahr 18.629 T€) das konzerninterne CashPooling mit der E.ON SE. Weiterhin sind Forderungen gegen verbundene Unternehmen aus Umsatzsteuerforderungen gegenüber der E.ON SE in Höhe von 86 T€ (Vorjahr 173 T€) enthalten. Die sonstigen Vermögensgegenstände enthalten noch nicht abziehbare Vorsteueransprüche. Alle Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben, wie im Vorjahr, eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr. Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung Aus der Verrechnung des beizulegenden Zeitwerts des Deckungsvermögens im Zusammenhang mit rückgedeckten Pensionsverpflichtungen ergibt sich ein aktiver Unterschiedsbetrag, der sich wie folgt zusammensetzt:
Die Anschaffungskosten der Fondsanteile betragen 1.593 T€ (Vorjahr 1.384 T€). Eigenkapital Bei der Kapitalrücklage handelt es sich um andere Zuzahlungen, die die Gesellschafterin in das Eigenkapital der E.ON Metering GmbH gemäß § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB geleistet hat. Der vororganschaftliche Verlustvortrag in Höhe von 233,57 € wurde, mit dem im Geschäftsjahr 2020 erzielten Jahresüberschuss verrechnet. Ein abführungsgesperrter Betrag gemäß § 268 Abs. 8 HGB resultiert zum Bilanzstichtag aus der Bewertung des Deckungsvermögens zum beizulegenden Zeitwert und beläuft sich auf 170 T€. Dieser ist durch frei verfügbare Rücklagen gedeckt. Somit kommt die Abführungssperre nicht zur Anwendung. Der Unterschiedsbetrag gemäß § 253 Abs. 6 HGB zwischen dem Ansatz der Pensionsrückstellungen und ähnlichen Verpflichtungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren (2,30% p.a.) und dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren (1,60% p.a.) beträgt zum Bilanzstichtag 1.908 T€. Eine Abführungssperre besteht für diesen Sachverhalt nicht. Rückstellungen
Die Pensionsrückstellungen und pensionsähnlichen Verpflichtungen decken die Versorgungsverpflichtungen gegenüber ehemaligen und noch tätigen Mitarbeitern ab. Die Finanzierung erfolgt teils durch den Arbeitgeber und im Rahmen von Gehaltsumwandlungen teils durch die Arbeitnehmer.
Die sonstigen Rückstellungen gliedern sich wie folgt:
Die Rückstellungen im Personalbereich resultieren im Wesentlichen aus Rückstellungen für Abfindungen und Restrukturierungsaufwendungen. Die Veränderung bei den sonstigen Rückstellungen ist auf die Einstellung des operativen Geschäftsbetriebes der E.ON Metering GmbH zurückzuführen. Von der Rückstellung für Langzeitarbeitskonten wurde der auf den Erfüllungsrückstand entfallende Teil mit den Festgeldanlagen bzw. liquiden Mitteln beim EnergieSicherungstreuhand e.V., Hannover, wie folgt verrechnet:
Verbindlichkeiten
Alle Verbindlichkeiten haben, wie im Vorjahr, eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Der Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen beläuft sich auf 316 T€. Es handelt sich hierbei im Wesentlichen um Verpflichtungen aus Dienstleistungs- und Mietverträgen. Hiervon entfallen 214 T€ auf verbundene Unternehmen. Die Gesellschaft verpflichtete sich im Rahmen des Treuhandvertrags Past Service gegenüber dem E.ON Pension Trust e.V. fortlaufend genügend Treuhandvermögen zur Sicherung der Versorgungsverpflichtungen zu übertragen. Sofern keine ausreichende Sicherung vorliegt, hat der E.ON Pension Trust e.V. einen Anspruch auf Übertragung von Treuhandvermögen gegenüber der Gesellschaft. Erläuterung zur Gewinn- und VerlustrechnungUmsatzerlöse
Sonstige betriebliche Erträge
Materialaufwand
Personalaufwand
Der Rückgang der Personalaufwendungen resultiert im Wesentlichen aus dem Personalrückgang durch die Einstellung des operativen Geschäftsbetriebes. Abschreibungen
Sonstige betriebliche Aufwendungen
Der Rückgang der sonstigen betrieblichen Aufwendungen resultiert aus der Einstellung des operativen Geschäftsbetriebs der E.ON Metering GmbH. Finanzergebnis
Die sonstigen Zinsen und ähnlichen Erträge enthalten saldiert 153 T€ (Vorjahr 94 T€) negative Zinserträge gegenüber verbundenen Unternehmen aus dem Cash-Pooling mit der E.ON SE. Hieraus resultiert im Saldo ein Aufwand, der weiterhin unter diesem Posten ausgewiesen wird. Im Aufwand aus der Aufzinsung von Rückstellungen ist auch der Nettoaufwand 1.056 T€ aus der Verrechnung der Aufwendungen für die Aufzinsung von Pensions- und langfristigen Personalrückstellungen mit den Aufwendungen und Erträgen aus dem entsprechenden Deckungsvermögen enthalten. Dieser setzt sich wie folgt zusammen:
Aufgrund eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages abgeführter Gewinn Im Rahmen des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages werden 1.570 T€, Gewinn nach Verrechnung mit dem vororganschaftlichen Verlustvortrag von 233,57 €, an die E.ON Beteiligungen GmbH abgeführt. Sonstige AngabenAngaben nach Energiewirtschaftsgesetz Es bestanden folgende Geschäfte größeren Umfangs mit verbundenen Unternehmen gemäß § 6b Abs. 2 EnWG:
Durchschnittliche Beschäftigungszahl Die E.ON Metering GmbH beschäftigte ohne Berücksichtigung der Geschäftsführung im Berichtszeitraum durchschnittlich 23 Mitarbeiter (Vorjahr 33), davon waren 6 weiblich (Vorjahr 9) und 17 männlich (Vorjahr 24). Nachtragsbericht Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Schluss des Geschäftsjahres 2020 liegen nicht vor. Organe der Gesellschaft Geschäftsführung Die Geschäftsführung der E.ON Metering GmbH setzt sich wie folgt zusammen:
Bezüge der Geschäftsführung Hinsichtlich der Angabe der Gesamtbezüge der Geschäftsführung wird von der Schutzklausel des § 286 Abs. 4 HGB Gebrauch gemacht. Honorar des Abschlussprüfers Die Angaben zum Gesamthonorar des Abschlussprüfers sind in der Gesamtangabe im Konzernabschluss der E.ON SE enthalten. Entwicklung des Anlagevermögens
München, den 4. März 2021 E.ON
Metering GmbH
Die Geschäftsführung Dr. Kai-Olaf Kruse Der Jahresabschluss zum 31.12.2020 wurde am 16.04.2021 festgestellt. |
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