HV Capital GP GmbH
Selbe AdresseBeteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Andreas Wisser seit 5.1.2022 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Pathway Private Equity Fund XXV, LP | 33.44% |
Pathway Private Equity Fund XVII-B, LP | 26.76% |
Pathway Select Secondaries Fund, LP | 16.72% |
Alaska Retirement Management Board als "Trustee" für den "State of Alaska Retirement and Benefits Plans" | 13.38% |
Pathway Private Equity Fund Investors 10, LP | 6.69% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
6 Gesellschafter
GmbH-Struktur
5 von 6 angezeigt
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
COCO Growth Holding GmbHMünchenVerkürzter Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz zum 31. Dezember 2023Aktiva
Passiva
Anhang für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeine Angaben 2. Bilanzierungs - und Bewertungsmethoden 3. Erläuterungen zur Bilanz 4. Organe 5. Nachtragsbericht 6. Anlagen 1. Allgemeine AngabenDie Gründung der Gesellschaft erfolgte mit Gesellschaftervertrag vom 18. November 2021 als Blitz 21-971 GmbH, München. Die Eintragung ins Handelsregister erfolgte am 09. Dezember 2021. Mit Kauf- und Abtretungsvertrag vom 22. Dezember 2021 wurden die Geschäftsanteile der Blitz 21-971 GmbH vollständig an die HV Capital Adviser GmbH, München übertragen. Durch Gesellschafterversammlung vom 29. Dezember 2021 wurde die Firma umfirmiert in COCO Growth Holding GmbH, München, im Folgenden COCO Growth Holding. Die Eintragung ins Handelsregister erfolgte am 09. Februar 2022. Gemäß Gesellschaftsvertrag vom 29. Dezember 2021 ist die Dauer der Gesellschaft unbestimmt und das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr. Die COCO Growth Holding hat ihren Sitz in München und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht München (HRB 271605). Der Jahresabschluss der COCO Growth Holding ist nach den Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften im Sinne der § 267 Abs. 1 HGB i.V.m. § 267a Abs. 3 HGB aufgestellt. Die Gesellschaft nimmt die größenabhängigen Erleichterungen der §§ 274a und 288 Abs. 1 HGB in Anspruch. Die Bilanz ist entsprechend dem § 266 HGB gegliedert. Der Ausweis erfolgt in Euro, sofern nichts anderes angegeben wird. Ein Lagebericht wurde gem. § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB nicht aufgestellt. Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr. Im Berichtsjahr waren keine Arbeitnehmer beschäftigt. Im Interesse einer besseren Klarheit und Übersichtlichkeit werden die nach den gesetzlichen Vorschriften bei den Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung anzubringenden Vermerke ebenso wie die Vermerke, die wahlweise in der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang anzubringen sind, weitestgehend im Anhang aufgeführt. 2. Bilanzierungs- und BewertungsmethodenDie Bilanzierung und Bewertung wurde nach den allgemeinen Bestimmungen der §§ 246 bis 256a HGB und des GmbHG sowie unter Berücksichtigung der ergänzenden Vorschriften für Kapitalgesellschaften (§§ 284 ff. HGB) vorgenommen. Für die Bilanz und die nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellte Gewinn- und Verlustrechnung wurden die Gliederungsvorschriften der §§ 266, 275 Abs. 2 HGB beachtet. Die Finanzanlagen sind mit ihren Anschaffungskosten oder dem niedrigeren beizulegenden Wert bilanziert. Außerplanmäßige Abschreibungen werden nur bei voraussichtlich dauerhafter Wertminderung vorgenommen. Guthaben bei Kreditinstituten sind mit dem Nominalwert bewertet. Das gezeichnete Kapital entspricht dem im Handelsregister als Stammkapital eingetragenen Nominalbetrag und ist zum Nennbetrag angesetzt und bewertet. Die Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Bei der Bemessung dieser Rückstellungen wird allen erkennbaren Risiken angemessen Rechnung getragen. Die Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag bilanziert. Die Erträge und Aufwendungen sind periodengerecht abgegrenzt. Erträge und Aufwendungen in Fremdwährung werden im Zeitpunkt der Realisierung in EUR umgerechnet. 3. Erläuterungen zur BilanzDie Entwicklung des Anlagenvermögens kann aus der Anlage 1 entnommen werden. Das Stammkapital der Gesellschaft betrug zum Bilanzstichtag TEUR 25 (Vorjahr: TEUR 25). Die sonstigen Rückstellungen in Höhe von TEUR 54 (Vorjahr: TEUR 40) betreffen im Wesentlichen Rückstellungen für Steuerberatungskosten in Höhe von TEUR 38 (Vorjahr: TEUR 23) und die Kosten für die Abschlussprüfung von TEUR 16 (Vorjahr: TEUR 9). Die Verbindlichkeiten in Höhe von TEUR 2.174 (Vorjahr: TEUR 2.668) sind nicht besichert und haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. Hier handelt es sich um das noch ausstehende Committment in Höhe von TEUR 2.174 (Vorjahr: TEUR 2.666). Der Rückgang zum Vorjahr resultiert aus den bereits bezahlten Committments. 4. OrganeDer Geschäftsführung gehörten während des Geschäftsjahres an:
5. NachtragsberichtDie anhaltenden Handelsbeschränkungen und Sanktionen und die damit einhergehenden Energieversorgungsengpässe, Verwerfungen auf den Energiemärkten und steigenden Energiekosten können sich auf die künftige Vermögens-, Finanz- und Ertragslage negativ auswirken. Ebenso können die Kriege in der Ukraine und im Gaza-Streifen und die damit verbundenen Konflikte sowie die deutlich verhärteten Fronten zwischen USA, EU und Nato auf der einen Seite und Russland auf der anderen Seite, starke negative Auswirkungen haben. Darüber hinaus haben sich nach dem Bilanzstichtag und innerhalb des Aufstellungszeitraums keine Ereignisse oder Entwicklungen ergeben, die zu einer Änderung des Wertansatzes einzelner Vermögensgegenstände und Schuldenposten geführt hätten und nicht bereits im vorliegenden Jahresabschluss berücksichtigt wurden. 6. AnlagenEntwicklung des Anlagevermögens vom 01. Januar bis 31. Dezember 2023
06. März 2024 COCO Growth Holding GmbH, München Der Geschäftsführer Andreas Wisser Für Zwecke der Offenlegung des Jahresabschlusses werden die größenabhängigen Erleichterungen nach § 326 Abs. 1 iV.m. § 325 Abs. 1 HGB in Anspruch genommen. Der offengelegte Bestätigungsvermerk bezieht sich hingegen auf den vollständigen Jahresabschluss. BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die COCO Growth Holding GmbH, München Prüfungsurtei l Wir haben den Jahresabschluss der COCO Growth Holding GmbH, München, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat. G rundlage für d as Prüfungsurteil Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter f ür den Jahres abschluss Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahres abschlusses Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
München, den 6. März 2024 PricewaterhouseCoopers
GmbH
Simon Boßhammer, Wirtschaftsprüfer ppa. Timothy Bauer, Wirtschaftsprüfer Der Jahresabschluss zum 31.12.2023 wurde am 28.08.2024 festgestellt. |
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