FUJIFILM Europe Management GmbH
Selbe AdresseFondsmanagement
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Masataka Akiyama seit 17.6.2025 | Geschäftsführer |
Peter Struik seit 31.1.2019 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
FUJIFILM Europe B.V. | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
FUJIFILM Europe GmbHRatingen (vormals: Düsseldorf)Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.04.2022 bis zum 31.03.2023Bilanz zum 31. März 2023
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2022/2023
Anhang für das Geschäftsjahr 2022/2023Registergericht: AG Düsseldorf, HRB 10639Allgemeine HinweiseDer vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des GmbHG aufgestellt. Es gelten die Vorschriften für große Kapitalgesellschaften i. S. d. § 267 Abs. 3 HGB. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist unverändert nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, wurden die Angaben zur Mitzugehörigkeit zu anderen Posten der Bilanz, sofern diese vorlagen, in diesem Anhang gemacht. Im Rahmen der Anpassung und Vereinfachung der europäischen Konzernstruktur wurden am 1. April 2022 die Geschäfte der tschechischen und slowakischen Niederlassung jeweils an eine tschechische und slowakische Tochtergesellschaft der FUJIFILM Europe B.V. ("FEN") Tilburg, veräußert, die diese Geschäfte eigenständig fortführen. Ferner hat die FUJIFILM Europe GmbH ("FEG") die Aktiva und Passiva der portugiesischen Niederlassung zum 30. April 2022 in eine neue Gesellschaft eingelegt, die als eigenständiges Unternehmen weitergeführt wird. Aus diesem Grund sind die Vorjahreszahlen nur bedingt vergleichbar. Bilanzierungs- und BewertungsmethodenFür die Aufstellung des Jahresabschlusses waren im Wesentlichen die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend. Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten bilanziert und werden, sofern sie der Abnutzung unterliegen, entsprechend ihrer Nutzungsdauer um planmäßige Abschreibungen vermindert. Es wird eine Nutzungsdauer von 3-5 Jahren angesetzt. Die spanische Niederlassung hat aus dem Erwerb des Geschäftsfeldes "Biocare" einen Firmenwert, der über die voraussichtliche Nutzungsdauer von 10 Jahre abgeschrieben wird. Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungskosten angesetzt und wird, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden nach Maßgabe der voraussichtlichen Nutzungsdauer linear abgeschrieben. Die degressive Methode wird seit der Veräußerung des Gebäudes zu Beginn des Geschäftsjahres nicht mehr angewandt. Geringwertige Anlagegüter bis zu einem Netto-Einzelwert von € 800,00 sind im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben bzw. als Aufwand erfasst worden; ihr sofortiger Abgang wird unterstellt. Die Abschreibungen auf Zugänge des Sachanlagevermögens werden zeitanteilig vorgenommen. Bei den Finanzanlagen werden die Anteile an verbundenen Unternehmen zu Anschaffungskosten bzw. niedrigeren beizulegenden Zeitwerten und die Wertpapiere des Anlagevermögens grundsätzlich zum Nennwert angesetzt. Die unfertigen Erzeugnisse sind unter Beachtung des Niederstwertprinzips zu den Herstellungskosten bewertet, die dem Fertigstellungsgrad entsprechen. Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und Kassenbestand sowie Guthaben bei Kreditinstituten sind grundsätzlich mit ihrem Nennwert angesetzt. Unverzinsliche, langfristige Forderungen werden mit ihrem Barwert angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken werden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Das allgemeine Kreditrisiko ist durch pauschale Abschläge berücksichtigt. Die Rechnungsabgrenzungsposten betreffen vor dem Bilanzstichtag geleistete Zahlungen, die für Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag geleistet wurden. Die Pensionsrückstellungen wurden auf Basis versicherungsmathematischer Gutachten zum 31.03.2023 bilanziert. Die Rückstellung ist nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected-Unit-Credit-Methode; PUC) mit einem 10-jährigen Durchschnittszinssatz von 1,79% (i. Vj. mit einem 10-jährigen Durchschnittszinssatz von 1,80%) bewertet worden. Bei der Ermittlung des Zinssatzes wurde eine durchschnittliche Restlaufzeit von 15 Jahren gemäß § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB angewendet. Weiterhin wurden eine durchschnittliche Gehaltssteigerung von 2,00%, eine Rentensteigerung von 1,75% sowie eine Standard-Fluktuationsrate zur Berechnung der zukünftigen Verpflichtungen angenommen. Als Grundage für die Ermittlung der Verpflichtung zum Bilanzstichtag dienen die "Richttafeln 2018 G" von Prof. Dr. Klaus Heubeck. Auf Basis des 7-Jahres-Durchschnittszinssatzes von 1,50% ergäbe sich eine Pensionsverpflichtung von T€ 2.450. Die Differenz zu den Pensionsverpflichtungen auf Basis des 10-Jahres-Durchschnittszinssatzes beträgt hierbei T€ 97. Dieser Unterschiedsbetrag ist ausschüttungsgesperrt (§ 253 Abs. 6 Satz 2 HGB). Die Steuerrückstellungen und die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten und drohende Verluste aus schwebenden Geschäften. Sie sind in der Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetra-ges (d. h. einschließlich zukünftiger Kosten- und Preissteigerungen) angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden abgezinst. Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Die passiven Rechnungsabgrenzungsposten beinhalten Einnahmen vor dem Abschlussstichtag, die einen Ertrag für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen. Für die Ermittlung latenter Steuern, die sich aufgrund von Differenzen zwischen den handelsrechtlichen und steuerlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten ergeben und sich im Zeitablauf umkehren oder sich aufgrund steuerlicher Verlustvorträge ergeben, werden die Beträge der sich ergebenden Steuerbe- und -entlastung mit den unternehmensindividuellen Steuersätzen im Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen bewertet und nicht abgezinst. Die in Fremdwährung valutierenden Vermögensgegenstände und Schuldposten sind grundsätzlich mit dem Devisenkassamittelkurs zum Abschlussstichtag umgerechnet. Bei einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden dabei das Realisationsprinzip (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 Halbsatz 2 HGB) und das Anschaffungskostenprinzip (§ 253 Abs. 1 HGB) beachtet. Die Umrechnung der in Fremdwährung erstellten Bilanzen der tschechischen Betriebsstätte in Euro erfolgte mit dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag. Die Betriebsstätte wur-den am 1. April 2022 an die FUJIFILM Europe B.V. ("FEN") veräußert. Die Posten der Gewinn- und Verlustrechnung wurden mit dem jeweiligen Durchschnittskurs des Monats bewer-tet. Hierbei ergaben sich keine wesentlichen Abweichungen zu der Bewertung mit dem Devisenkassamittelkurs am Transaktionstag. Die Umrechnungsdifferenzen sind erfolgswirksam erfasst worden. Erläuterungen zur BilanzAnlagevermögen Die Aufgliederung des Anlagevermögens und die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens sind unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahres im Anlagenspiegel in Anlage 1 zu diesem Anhang dargestellt. Im Geschäftsjahr wurde bei den Beteiligungen kein niedrigerer beizulegenden Wert aufgrund voraussichtlich dauernder Wertminderung festgestellt. Im Vorjahr wurde eine Abwertung in Höhe von € 2,2 Mio. vorgenommen. Die Abgänge des Anlagevermögens der Betriebsstätten in Portugal, Tschechien und der Slowakei sind im Anlagenspiegel in der Spalte Transfer erhalten. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind zum Teil durch Warenkreditversiche-rungen, ansonsten durch üblichen Eigentumsvorbehalt abgesichert. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen von insgesamt T€ 19.959 (Vorjahr: T€ 20.864) beinhalten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (T€ 19.840, Vorjahr: T€ 20.746) sowie Forderungen aus Gewinnansprüchen (T€ 119, Vorjahr: T€ 119). Es bestehen Forderungen gegen die Gesellschafterin FUJIFILM Europe B.V., Tilburg/Niederlande, in Höhe von T€ 13.754 (Vorjahr: T€ 13.768). Die kurzfristigen sonstigen Vermögensgegenstände betreffen Ertragssteuererstattungsansprüche (T€ 127, Vorjahr: T€ 176), Ertragsabgrenzungen aus langfristigen Serviceverträgen (T€ 506, Vorjahr: T€ 558) sowie debitorische Kreditoren (T€ 311, Vorjahr: T€ 299) ausgewiesen. Die langfristigen sonstigen Vermögensgegenstände (T€ 881, Vorjahr: T€ 888) beinhalten im Wesentlichen die Rückdeckungsversicherung für die Pensionsansprüche (T€ 651, Vorjahr: T€ 668). Gezeichnetes Kapital Das voll eingezahlte Stammkapital beträgt zum 31.03.2023 unverändert € 52,2 Mio. Kapitalrücklage Im Geschäftsjahr beträgt die Kapitalrücklage unverändert € 50,2 Mio. Bilanzgewinn Die FEG hat im Geschäftsjahr 2022/2023 eine Ausschüttung aus dem Bilanzgewinn an die Muttergesellschaft in Höhe von € 11,4 Mio. vorgenommen. Ausschüttungssperre Die Ausschüttungssperre gemäß § 253 Abs. 6 Satz 2 HGB für den Bewertungsunterschied der Pensionsverpflichtungen beläuft sich auf T€ 97 (Vorjahr: T€ 149). Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen sind vor allem für Umsatzboni und -rabatte, Mitarbeiter- und Managementboni, Garantieleistungen sowie bereits erhaltene, aber noch nicht berechnete Lieferungen und Leistungen gebildet worden. Verbindlichkeiten Sämtliche Verbindlichkeiten haben, bis auf eine Ausnahme in den sonstigen Verbindlichkeiten (T€ 67, Vorjahr: T€ 55), eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. Die Verbindlichkeiten sind nicht besichert. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen resultieren aus Lieferungen und Leistungen (T€ 41.797, Vorjahr: T€ 49.406) sowie aus gewährten Darlehen der Gesellschafterin (T€ 4.060, Vorjahr: T€ 14.535). Neben dem Darlehen bestehen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber der Gesellschafterin in Höhe von T€ 36.410 (Vorjahr: T€ 43.916). Weiterhin bestehen sonstige Verbindlichkeiten für Umsatzsteuer, Lohn- und Kirchensteuer und Sozialversicherungsverbindlichkeiten sowie kreditorische Debitoren. Latente Steuern Passive latente Steuern wurden mit aktiven latenten Steuern verrechnet. Auf die Bilanzierung des Überhangs aktiver latenter Steuern wurde in Übereinstimmung mit dem Wahlrecht des § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB verzichtet. Der Ermittlung der latenten Steuern wurde ein Steuersatz von 15,8% (Vorjahr: 15,8%) für die Körperschaftsteuer einschließlich Solidaritäts-zuschlag sowie 15,4% (Vorjahr: 15,4%) für die Gewerbesteuer zugrunde gelegt. Differenzen zwischen Handels- und Steuerbilanz resultieren im Wesentlichen aus Bewertungsunterschieden im Anlagevermögen und bei den Rückstellungen. Erläuterungen zur Gewinn- und VerlustrechnungDie Umsatzerlöse setzen sich wie folgt zusammen:
Da die oben genannten ausgeschiedenen Niederlassungen aus Tschechien, der Slowakei und aus Portugal im Geschäftsjahr so gut wie keine Umsätze mehr getätigt haben, wird in der nachfolgenden Darstellung das Vorjahr um die Umsätze der genannten Niederlassungen bereinigt, um eine bessere Vergleichbarkeit zu gewähren. Die bereinigten Vorjahreswerte betreffen nur noch die aktiven Niederlassungen in Deutschland, Spanien und Österreich.
* Im Sinne der Vergleichbarkeit wurden die Umsätze der ausgeschiedenen Niederlassungen aus dem Vorjahreswert herausgerechnet. Der bereinigte Betrag betrifft lediglich die aktuell aktiven Niederlassungen in Deutschland, Spanien und Österreich. Sonstige betriebliche Erträge Der Veräußerungserlös der tschechischen und slowakischen Niederlassung an die europäische Konzernmutter FEN betrug zusammen T€ 356. Im Vorjahr wurden Aufwendungen für die Werbekampagne "Never Stop" (T€ 1.924) an die japanische Muttergesellschaft weiterbelastet. Diese Kampagne ist abgeschlossen. Es gab keine weiteren Aufwendungen und Weiterbelastungen. Die FEG ist im Vorjahr in gemietete Büroräume nach Ratingen umgezogen. Das im Anlagevermögen der Gesellschaft befindliche Gebäude in der Heesenstraße in Düsseldorf wurde veräußert. Die Übergabe des Gebäudes an den Käufer erfolgte im Juni 2022. Der Veräußerungsgewinn betrug T€ 5.477. Die periodenfremden Erträge, die in den sonstigen betrieblichen Erträgen enthalten sind, enthalten Erträge aus der Auflösung von sonstigen Rückstellungen (T€ 1.168; Vorjahr: T€ 411). Sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten im Wesentlichen EDV-Kosten, Rechts- und Beratungskosten, Reisekosten, Pkw-Leasing, Kfz-Kosten, Werbekosten, Personalkosten sowie Gebäudemiete. Im Berichtsjahr sind keine nennenswerten periodenfremden Aufwendungen zu verzeichnen (T€ 13; Vorjahr: T€ 3). Erträge aus Beteiligungen Im Geschäftsjahr hat die Gesellschaft keine Dividendenzahlungen von Tochtergesellschaften erhalten (Vorjahr: € 4,0 Mio.). Abschreibungen auf Finanzanlagen Im Geschäftsjahr wurde bei den Beteiligungen kein niedrigerer beizulegender Wert aufgrund voraussichtlich dauernder Wertminderung festgestellt. Im Vorjahr wurde eine Abwertung in Höhe von € 2,2 Mio. vorgenommen. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge Aufgrund der gestiegenen Zinsen für den konzerninternen Cash pool konnte die Gesellschaft einen Zinsertrag für Bankguthaben in Höhe von € 1,2 Mio. (Vorjahr: T€ 55) verzeichnen. Zinsen und ähnliche Aufwendungen Die Zinsen und ähnlichen Aufwendungen enthalten T€ 2.465 (Vorjahr: T€ 0) für Steuernachforderungen. Es handelt sich um Risiken resultierend aus der abgeschlossenen Betriebsprü-fung für den Veranlagungszeitraum 2010 bis 2013 sowie die Risiken aus den noch nicht abgeschlossenen Betriebsprüfungen der folgenden Veranlagungszeiträume 2014 bis 2017. Für die wesentlichen Prüfungsfeststellungen des Veranlagungszeitraums 2010 bis 2013 wird ein Verständigungsverfahren angestrebt. Steuern von Einkommen und vom Ertrag Die periodenfremden Erträge aus Ertragsteuern betragen T€ 3.651 (Vorjahr: T€ 566). Sie betreffen im Wesentlichen Anpassungen der Steuerrückstellung für die Veranlagungszeiträume 2010 bis 2017. Sie basieren auf den im Betriebsprüfungsbericht für den Veranla-gungszeitraum 2010 bis 2013 vorgenommenen Anpassungen. Sonstige AngabenSonstige finanzielle Verpflichtungen/außerbilanzielle Geschäfte Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen der kommenden fünf Geschäftsjahre in Höhe von T€ 25.496 (spätere Verpflichtung T€ 4.775) resultieren aus Miet- und Leasingverträgen für Büro- und Lagergebäude, Kraftfahrzeuge sowie Dienstleistungsverträgen für Kreditversicherung und Gebäudemanagement. Von dem Gesamtbetrag betreffen T€ 5.880 das Geschäftsjahr 2023/2024. Das Leasing ermöglicht der Gesellschaft, die Kapitalbindung zu reduzieren. Wesentliche Risiken hieraus sind nicht erkennbar. Darin enthalten sind finanzielle Mietverpflichtungen gegenüber zwei verbundenen Unternehmen. Die Verpflichtung der kommenden fünf Geschäftsjahre daraus beträgt T€ 2.790. Gegenüber Leasinggesellschaften, über die unsere Kunden Maschinen und Equipment leasen können, besteht eine sogenannte First Loss Vereinbarung, der zufolge die ersten 9,99% des gesamten Forderungsausfalls aus zwei Verträgen zu unseren Lasten gehen. Diese Garantie beträgt im Geschäftsjahr T€ 75,3. Des Weiteren besteht eine Ausfallbürgschaft in Höhe von T€ 18,4. Geschäftsführung Geschäftsführer im Geschäftsjahr waren
Sämtliche Geschäftsführer sind berechtigt, die Gesellschaft einzeln zu vertreten. Gesamtbezüge der Geschäftsführung In Anwendung von § 286 Abs. 4 HGB wird auf die Angabe der Gesamtbezüge der Geschäftsführung i. S. v. § 285 Nr. 9 HGB verzichtet, da nur ein Geschäftsführer Bezüge von der Gesellschaft bezogen hat. Mitarbeiter Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres 2022/2023 beschäftigten Mitarbeiter:
Die Anzahl der Mitarbeiter ist aufgrund der ausgeschiedenen ausländischen Niederlassungen gesunken. Prüfungs- und Beratungsgebühren Das für das Geschäftsjahr 2022/2023 berechnete Gesamthonorar der Abschlussprüfer (einschließlich der aktiven Niederlassungen) beträgt für Abschlussprüfungsleistungen T€ 330. Steuer- und sonstige Beratungen wurden von der Prüfungsgesellschaft nicht geleistet. Aufstellung des Anteilsbesitzes
LW= Landeswährung
Umrechnungskurs AED/EUR zum 31. März 2023: 0,25027 Ergebnisverwendungsvorschlag Der Jahresüberschuss in Höhe von T€ 8.248 wird auf neue Rechnung vorgetragen. Danach beträgt der Bilanzgewinn T€ 8.248. Konzernverhältnisse Die FUJIFILM Europe GmbH ist eine unmittelbare Tochtergesellschaft der FUJIFILM Europe B.V., Tilburg/Niederlande. Den kleinsten und größten Konzernkreis bildet die FUJIFILM Holdings Corporation, Tokio/Japan. Diese erstellt einen Konzernabschluss, in den die Gesellschaft und ihre Tochterunternehmen einbezogen werden. Dieser Konzernabschluss hat gemäß § 292 HGB befreiende Wirkung für die FUJIFILM Europe GmbH, da er einschließlich des Bestätigungsvermerks des Abschlussprüfers in englischer Sprache offengelegt wird. Der befreiende Konzernabschluss der FUJIFILM Holdings Corporation zum 31.03.2022 wurde am 9. März 2023 im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht. Der befreiende Konzernabschluss der Muttergesellschaft ist im Wesentlichen auf der Grundlage der US-amerikanischen Generally Accepted Accounting Principles (US-GAAP) erstellt worden und damit von der Aussagekraft und vom Informationsgehalt mit einem nach US-GAAP aufgestellten Konzernabschluss vergleichbar. Es bestehen die folgenden wesentlichen, im befreienden Konzernabschluss vom deutschen Recht abweichend angewandten Bilanzierungs-, Bewertungs- und Konsolidierungsmethoden: Bei der Bilanzierung nach HGB sowie der Bilanzierung nach US-Rechnungslegung stehen unterschiedliche Rechnungslegungsphilosophien im Vordergrund. Für die handelsrechtliche Rechnungslegung sind das Vorsichts- und das Gläubigerschutzprinzip vorrangig, während die US-Rechnungslegung ihren Schwerpunkt auf Informationen für gegenwärtige und potenzielle Investoren legt. Generell steht bei der US-Rechnungslegung die periodengerechte Erfassung von Aufwendungen und Erträgen (matching principle) stärker im Vordergrund als in der deutschen Rechnungslegung. Rückstellungen Die Möglichkeiten zur Bildung von Rückstellungen sind in der US-amerikanischen Rechnungslegung restriktiver geregelt als nach HGB. Rückstellungen sind nach US-GAAP zu bilden, wenn eine Verpflichtung gegenüber einem Dritten besteht, die Inanspruchnahme wahrscheinlich ("more likely than not") und die voraussichtliche Höhe des Erfüllungsbetrags der notwendigen Rückstellung zuverlässig schätzbar ist. Dabei ist auch eine Abzinsung zu berücksichtigen, wenn diese zuverlässig schätzbar ist. Rückstellungen nach HGB sind mit dem erwarteten Erfüllungsbetrag zu bewerten und bei einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr abzuzinsen. Der Diskontierungszins orientiert sich nach US-GAAP an Renditen, die am Bilanzstichtag für erstrangige, festverzinsliche Unternehmensanleihen erzielt werden. Nach HGB ist dieser Zins grundsätzlich ein der Laufzeit entsprechender durchschnittlicher Marktzins der vergangenen sieben Geschäftsjahre. Pensionsrückstellungen Pensionsrückstellungen werden in der US-Rechnungslegung nach dem Anwartschafts-barwertverfahren (projected unit credit method) ermittelt. Gehalts- und Rententrends sind bei der Ermittlung des Barwertes zu berücksichtigen. Diskontierungssatz ist der langfristige Kapitalmarktzins. Für handelsrechtliche Zwecke wird der durchschnittliche Marktzinssatz zugrunde gelegt, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 10 Jahren ergibt. Eigenkapital Nach US-Rechnungslegungsvorschriften werden im "comprehensive income" Veränderungen des Eigenkapitals eines Unternehmens während einer Periode erfasst, die aus nicht von Eigentümern veranlassten Transaktionen und anderen Begebenheiten resultieren. Die Position beinhaltet demnach alle Veränderungen im Eigenkapital während einer Periode, die nicht aus Einlagen oder Entnahmen der Eigner stammen. Unrealisierte Gewinne Gemäß deutscher Rechnungslegung dürfen unrealisierte Gewinne - bis auf wenige gesetzlich genau umschriebene Ausnahmen - nicht bilanziert werden, unrealisierte Verluste müssen bilanziert werden (Imparitätsprinzip). Die US-Rechnungslegung weicht hierin insoweit ab, als auch bestimmte andere unrealisierte Gewinne ausgewiesen werden müssen. Diese Regelung findet insbesondere bei derivativen Finanzinstrumenten Anwendung. Immaterielle Vermögensgegenstände Nach deutschen Rechnungslegungsvorschriften dürfen selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände angesetzt werden, soweit es sich nicht um selbst geschaffene Marken, Drucktitel, Verlagsrechte, Kundenlisten oder vergleichbare immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens handelt. Nach US-Rechnungslegung werden solche Werte, die im Rahmen von Akquisitionen erworben wurden, als eigenständige Vermögensgegenstände behandelt und gesondert abgeschrieben. Zudem werden nach US-Rechnungslegungsvorschriften ein Geschäfts- oder Firmenwert oder sonstige immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens mit einer unbestimmten Nutzungsdauer, die am 1. Juli 2001 oder später erworben wurden, nicht mehr planmäßig abgeschrieben. Stattdessen wird mindestens einmal jährlich der Zeitwert solcher Vermögensgegenstände mit deren Buchwert verglichen. Übersteigt der Buchwert den Zeitwert, erfolgt in Höhe der Differenz eine Abwertung. Eine einmal vorgenommene Abwertung kann nicht wieder zugeschrieben werden. In der deutschen Handelsbilanz kommt auch bei unbestimmter Nutzungsdauer eine planmäßige Abschreibung über die geschätzte Nutzungsdauer zur Anwendung. Restrukturierungsmaßnahmen Rückstellungen für Restrukturierungsmaßnahmen und Schließungskosten sind gemäß US-GAAP zu bilden, wenn spezifische Kriterien kumulativ erfüllt sind; insbesondere wird die Abfassung eines Plans sowie die Verpflichtung zu dessen Umsetzung durch die Unternehmensleitung vorausgesetzt. Für die deutsche Rechnungslegung gelten die allgemeinen Voraussetzungen für den Ansatz von Verbindlichkeitsrückstellungen. Latente Steuern Latente Steuern entstehen nach US-GAAP aus dem zeitlichen Unterschied der Wertansätze in der Konzernbilanz und der Wertansätze nach Steuerrecht. Für den Steuereffekt aus aktiven und passiven Unterschieden besteht in der US-Rechnungslegung eine Ansatzpflicht. Latente Steuerguthaben aus steuerlichen Verlustvorträgen sind im Zeitpunkt ihrer Entstehung zu aktivieren; bei eingeschränkter Realisierbarkeit ist eine Wertberichtigung vorzunehmen. Nachtragsbericht Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Geschäftsjahres eingetreten sind und weder in der Gewinn- und Verlustrechnung noch in der Bilanz berücksichtigt sind, haben sich nicht ereignet.
Ratingen, den 1. September 2023 Yoshiki Kimura Peter Struik Entwicklung des Anlagevermögens für das Geschäftsjahr 2022/2023
Lagebericht für das Geschäftsjahr 2022/20231. Geschäftsverlauf und RahmenbedingungenDie FUJIFILM Europe GmbH, Ratingen (nachfolgend auch die "Gesellschaft" oder "FEG"), ist eine Tochtergesellschaft der niederländischen FUJIFILM Europe B.V. ("FEN"), Tilburg/Niederlande, und gehört zum Konzernverbund der FUJIFILM Holdings Corporation, Tokio/Japan. Während die Sales- und Marketingaktivitäten von der Gesellschaft gesteuert werden, werden die Administrativen Bereiche (Corporate Divisions) sowohl von der Gesellschaft als auch von der Mutter in den Niederlanden geführt. Im Rahmen der Anpassung und Vereinfachung der europäischen Konzernstruktur wurden am 1. April 2022 die Geschäfte der tschechischen und slowakischen Niederlassung jeweils an eine tschechische und slowakische Tochtergesellschaft der FEN veräußert, die diese Geschäfte eigenständig fortführen. Die slowakische Niederlassung konnte im Geschäftsjahr rechtlich abgewickelt und aus dem Register in der Slowakei gelöscht werden. Die tschechische Niederlassung wurde noch nicht geschlossen, da das im Besitz befindliche Bürogebäude nicht an die neue Gesellschaft übertragen wurde und daher zunächst veräußert werden muss. Ferner hat die FEG zum 30. April 2022 die Aktiva und Passiva der portugiesischen Niederlassung in eine neue Gesellschaft eingelegt, die als eigenständiges Unternehmen weitergeführt wird. Auch diese Gesellschaft konnte im Geschäftsjahr geschlossen und aus den portugiesischen Registern gelöscht werden. Um eine Vergleichbarkeit mit den Vorjahreswerten zu ermöglichen, wurden für nachfolgende Vergleiche die Vorjahreswerte um die Umsätze der genannten Niederlassungen bereinigt. Hierdurch wird eine klare Entwicklung der verbleibenden Unternehmensteile dargestellt. In der handelsrechtlichen Gewinn- und Verlustrechnung sind die Vorjahreswerte dieser Niederlassungen richtigerweise enthalten. Direkt nach Abschluss des Geschäftsjahres 2021/2022 zog die FUJIFILM Europe GmbH ("FEG") in die neuen, gemieteten Geschäftsräume in Ratingen. Die Eintragung im Handelsregister erfolgten am 14. April 2022. Die FUJIFILM Europe GmbH ist ein Großhandelsunternehmen, welches, wie weiter im Folgenden ausgeführt, Produkte für verschiedene Anwendungsgebiete und Branchen vertreibt. Der Einkauf der Waren erfolgt überwiegend von der Muttergesellschaft FEN über das sogenannte "buy-sell-model". 1.1 Allgemeine Geschäftsentwicklung FUJIFILM Europe GmbH ist ein Anbieter von Konsumgütern (Digitalkameras, Fotoprodukte und Dienstleistungen), aber auch von Industriegütern, die in verschiedenen Bereichen Anwendung finden. Hierzu zählen insbesondere die Produktbereiche Medical (Medizinische Systeme) und Graphic (Graphische Systeme), die über 80% des Gesamtumsatzes (vor Leistungsverrechnung im Konzernverbund) ausmachen. Die wirtschaftliche Entwicklung im Jahr 2022/2023 in unseren zwei wichtigsten Märkten Deutschland und Spanien war positiv (Quelle: European Economic Forecast Winter 2023 der europäischen Kommission vom Februar 2023). Deutschlands Bruttoinlandsprodukt (BIP) ist zwar nicht wie im Jahr 2021 (2,8%) ausgefallen, ist aber dennoch mit 1,8% gewachsen. Trotz der hohen Inflation wurde das Wachstum durch den Anstieg der Nachfrage, die auf die Wiederbelebung der Wirtschaft nach der Pandemie folgte, bestimmt, was insbesondere einen Anstieg des Dienstleistungssektor zur Folge hatte. Allerdings hatten bis zum dritten Quartal 2022 die Investitionen und der private Verbrauch noch nicht das Niveau von vor der Pandemie erreicht und gingen im vierten Quartal mit einem realen BIP-Rückgang von 0,2% zurück. Spanien hat die negativen Schocks, die durch den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine im Jahr 2022 ausgelöst wurden, relativ gut überstanden. Die Widerstandsfähigkeit der Wirtschaft wurde gestützt durch den starken Aufschwung des Tourismus während der Sommersaison und die Dynamik des privaten Verbrauchs, auch unterstützt durch eine positive Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt. Im Vergleich zur Herbstprognose wird das Wachstum für 2022 mit 5,5% um 1,0 Prozentpunkte höher geschätzt (Vorjahr: 5,0%). Das robustere Ergebnis resultiert aus der unerwartet starken ersten Hälfte des Jahres, insbesondere im zweiten Quartal 2022, sowie auf einen geringer als erwarteten Rückgang im letzten Quartal 2022. Trotz des realen Kaufkraftverlustes trug die Verlangsamung der Inflation ab Herbst 2022 zu einem stärkeren Vertrauen der Verbraucher und Unternehmen und somit zu höheren Konsumausgaben und Investitionen gegen Ende des Jahres bei. Dennoch blieb auch in Spanien das BIP im vierten Quartal 2022 hinter dem Niveau vor der Pandemie (viertes Quartal 2019) zurück. Im Geschäftsjahr lag der FEG Umsatz aus dem Handel und Service mit den genannten Produkten (ohne Leistungsverrechnungen im Konzern) in Höhe von Mio. € 227 über dem Niveau des bereinigten* Vorjahres (Mio. € 199). Der Produktbereich Medical hatte mit 39% den größten Anteil am Gesamtumsatz. Dabei erwirtschaftete dieser Produktbereich einen Umsatz von Mio. € 108,0 was den Erwartungen entsprach (Mio. € 108,8). Der Umsatz lag leicht über dem Niveau des bereinigten* Vorjahres (Mio. € 100). Der Produktbereich Endoskopie konnte hierbei mit 55,9% zum Gesamtumsatz von Medical beitragen. Der Umsatz des Bereichs Graphic ist leicht von Mio. € 65 im bereinigten* Vorjahr auf Mio. € 76 gestiegen, wobei die Produktgruppe "Plate" (Druckplatten) den höchsten Umsatzanteil hatte. Im Vergleich zum bereinigten* Vorjahr ist der Umsatz in den übrigen Produktbereichen insgesamt von Mio. € 34 im Vorjahr auf Mio. € 43 gestiegen. Hier ist insbesondere im Produktbereich Photo-Imaging der Umsatz insgesamt von Mio. € 24 im bereinigten* Vorjahr auf Mio. € 27 gestiegen. 1.2 Betriebsergebnis In den umsatzstärksten Niederlassungen wurden positive operative Geschäftsergebnisse erzielt. Dabei erwirtschaftete die Niederlassung in Deutschland erneut den größten Überschuss. Trotz deutlich gestiegener Umsätze liegt das Betriebsergebnis 65% unter dem des Vorjahres, welches bereinigt wurde um die Werte der Niederlassungen, deren Ergebnis seit April bzw. Mai des Geschäftsjahres nicht mehr in die FEG einfließen. Die Details zu den Veränderungen innerhalb des Betriebsergebnisses sind in Punkt 2.2 Ertragslage zu finden. 1.3 Finanzielle und nicht finanzielle Leistungsindikatoren Zur Steuerung des Unternehmens werden die folgenden finanziellen Leistungsindikatoren eingesetzt:
Zur Prognose der finanziellen Leistungsindikatoren verweisen wir auf die Ausführungen in Abschnitt 4. Nicht finanzielle Leistungsindikatoren werden zur Steuerung des Unternehmens nicht eingesetzt. 2. Vermögens-, Finanz- und ErtragslageDie Gesellschaft ist im Geschäftsjahr 2022/2023 noch im Wesentlichen in Deutschland, Spanien und Österreich durch ihre Zweigniederlassungen aktiv. Darüber hinaus werden FUJIFILM Produkte durch unabhängige Distributoren vertrieben. Aufgrund der Einbeziehung in den befreienden Konzernabschluss der Muttergesellschaft FUJIFILM Holdings Corporation, Tokio/Japan, wird kein eigener (Teil-) Konzernabschluss erstellt. In der tschechischen und slowakischen Niederlassung wurden seit Beginn des Geschäftsjahres keine Geschäfte mehr getätigt, da diese zum 1. April 2022 an Tochtergesellschaften der FEN veräußert wurden. In der slowakischen Niederlassung wurden im Geschäftsjahr lediglich die Kosten der Abwicklung und Schließung erfasst. Die tschechische Niederlassung führt noch ein im Eigentum befindliches Bürogebäude im Anlagevermögen sowie ein Darlehen gegenüber der niederländischen Mutter FEN. Die portugiesische Niederlassung wurde zum 30. April 2022 geschlossen. Sämtliche Aktiva und Passiva wurden als Kapitaleinlage in eine neue, eigenständige Gesellschaft eingebracht, deren Gesellschafter die FEG ist. Das Ergebnis aus April 2022 wird noch in dem Abschluss der FEG erfasst 2.1 Vermögens- und Finanzlage Die nachfolgende Übersicht ergibt sich nach Zusammenfassungen und Saldierungen, die nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten aus den Bilanzen des laufenden Geschäftsjahres sowie die des Vorjahres vorgenommen wurden. Forderungen und Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden als langfristig behandelt. Um eine Vergleichbarkeit mit den Vorjahreswerten zu ermöglichen, wurden für die Darstellung der Kapital- und Finanzlage folgende Werte aus den Vorjahreswerten herausgerechnet:
Hierdurch wird eine klare Entwicklung der verbleibenden Unternehmensteile darstellt. In der handelsrechtlichen Bilanz sind die Vorjahreswerte dieser Niederlassungen richtigerweise enthalten. Kapital- und Finanzlage
Anlagevermögen Die Erhöhung des Anlagevermögens wird deutlich durch die Finanzanlagen geprägt, wie die nachfolgende Übersicht zeigt. Die Aktiva und Passiva der Niederlassung in Portugal wurden zum Buchwert in eine neue Gesellschaft eingelegt (Mio. € 5,3).
Die langfristigen sonstigen Aktiva betreffen überwiegend langfristige Lieferforderungen (T€ 2.078), Forderungen gegen verbundene Unternehmen (T€ 119) sowie die Rückdeckungsversicherung für die Pensionsansprüche von insgesamt T€ 651. Bei den unfertigen Erzeugnissen handelt es sich um noch nicht betriebsbereites Equipment, welches erst nach dem Stichtag beim Kunden installiert bzw. in Betrieb genommen wurde. Im Sinne des Realisationsprinzips wurden diese Erzeugnisse unter den Vorräten ausgewiesen und der Erlös im Folgejahr realisiert. Die kurzfristigen Lieferforderungen gegen Dritte, welche im Wesentlichen aus den Handelsumsätzen resultieren, stiegen im Vergleich zum bereinigten Vorjahr leicht um Mio. € 2,1, was durch erhöhte Umsätze zu erklären ist. Weitere Details hierzu sind den Erläuterungen unter Punkt 2.2 Ertragslage zu entnehmen. Die kurzfristigen Forderungen gegen verbundene Unternehmen beliefen sich im Berichtsjahr auf Mio. € 19,8 (bereinigtes Vorjahr Mio. € 20,4). Sie betreffen hauptsächlich ausstehende Abrechnungen für erbrachte Dienstleistungen gegen FUJIFILM Europe B.V., Tilburg/Niederlande, der europäischen Muttergesellschaft der FUJIFILM Europe Gruppe ("FEN"). Insbesondere aufgrund einer Dividendenzahlung an die niederländische Muttergesellschaft in Höhe von Mio. € 11,4 sank das Bankguthaben im Vergleich zum Vorjahr. Die kurzfristigen übrigen Aktiva betreffen im Wesentlichen Ertragsabgrenzungen aus langfristigen Serviceverträgen (T€ 506), debitorische Kreditoren (T€ 311), Steuererstattungsansprüche (T€ 127) sowie gezahlte Aufwendungen, die wirtschaftlich in das kommende Geschäftsjahr gehören (T€ 565). Der Bilanzgewinn vom Vorjahr (Mio. € 11,4) wurde im Geschäftsjahr vollständig ausgeschüttet. Unter Berücksichtigung der inaktiven Niederlassungen hat sich die Eigenkapitalquote um 0,8 Prozentpunkte auf 53,0% erhöht was auf eine hohe finanzielle Stabilität und eine gesunde Unternehmensstruktur schließen lässt. Die langfristigen Passiva beinhalten die Rückstellung für Pensionsverpflichtungen. Die übrigen Rückstellungen setzen sich aus den Steuerrückstellungen (Mio. € 22,1) sowie den sonstigen Rückstellungen (Mio. € 15,1) zusammen. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen enthalten Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (T€ 41.797), davon T€ 36.410 gegenüber FEN sowie Darlehensverbindlichkeiten in Höhe von T€ 4.060, sämtlich gegenüber FEN. Im Vergleich zu den bereinigten Vorjahreswerten* sind die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber verbundenen Unternehmen um T€ 3.504 gestiegen. Im Wesentli-chen betrifft das den Wareneinkauf bei der niederländischen Mutter FEN. Die Darlehensverbindlichkeiten bestehen sämtlich gegenüber der FEN. Sie sind im Geschäftsjahr durch Tilgungen sowie das Ausscheiden von Niederlassungen gesunken und betreffen nur noch die tschechische und österreichische Niederlassung (T€ 4.060). Der Kapitalbedarf der FEG wird somit vollständig innerhalb des Konzerns gedeckt. 2.2 Ertragslage Um eine Vergleichbarkeit mit den Vorjahreswerten zu ermöglichen, wurden für die Darstellung der Ertragslage die Vorjahreswerte der drei genannten Niederlassungen herausgerechnet, da sie im Geschäftsjahr keine Geschäfte mehr tätigten (in Portugal nur für einen Monat). Hierdurch wird eine klare Entwicklung der verbleibenden Unternehmensteile darstellt. In der handelsrechtlichen Gewinn- und Verlustrechnung sind die Vorjahreswerte dieser Niederlassungen richtigerweise enthalten. Nach Zusammenfassungen und Saldierungen, die nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten vorgenommen wurden, ergibt sich für die Gesellschaft die folgende Ertragsübersicht. Ertragslage
Die Umsätze konnten erneut gesteigert werden (+14,8%). Die Gesamtleistung entspricht im Geschäftsjahr 2022/2023 beinahe zu hundert Prozent den Umsatzerlösen. Weitere Details zu den Handels- und Dienstleistungsumsätzen finden sich in den Erläuterungen oben unter Punkt 1.1 Allgemeine Geschäftsentwicklung bzw. nachfolgend unter Punkt 3. Zweigniederlassungen. Der Personalaufwand ist, trotz des Wegfalls der genannten Niederlassung, gestiegen (Mio. € 6,3), was durch einen Anstieg der Mitarbeiteranzahl in den verbleibenden Niederlassungen sowie allgemeine Gehaltssteigerungen zu erklären ist. Das Betriebsergebnis ist im Wesentlichen durch die erhöhten Personalkosten um Mio. € 6,0 unter dem des Vorjahres geblieben. Dadurch sank die Umsatzrendite bzw. der Return of Sales (Betriebsergebnis/Handelsumsatz) von im bereinigten* Vorjahr 4,7% auf 1,4% im Geschäftsjahr. Beteiligungs- und Finanzergebnis
Die Zinsen und ähnlichen Aufwendungen enthalten T€ 2.465 für Steuernachforderungen. Es handelt sich um Risiken resultierend aus der abgeschlossenen Betriebsprüfung für den Veranlagungszeitraum 2010 bis 2013 sowie die Risiken aus den noch nicht abgeschlossene Betriebsprüfungen der folgenden Veranlagungszeiträume 2014 bis 2017. Für die wesentlichen Prüfungsfeststellungen des Veranlagungszeitraums 2010 bis 2013 wird ein Verständigungsverfahren angestrebt. Im Geschäftsjahr wurde die Umstrukturierung des europäischen Konzernbereiches fortgesetzt. Wie bereits erwähnt wurden die tschechische und die slowakische Niederlassung an die FEN veräußert. Die FEG ist im Vorjahr in gemietete Büroräume nach Ratingen umgezogen. Das im Anlagevermögen der Gesellschaft befindliche Gebäude in der Heesenstraße in Düsseldorf wurde veräußert. Die Übergabe des Gebäudes an den Käufer erfolgte im Juni 2022. Die Steuern vom Einkommen und Ertrag weisen im Geschäftsjahr einen Ertrag aus. Die enthaltenen periodenfremden Erträge betragen T€ 3.651. Sie betreffen im Wesentlichen Anpassungen der Steuerrückstellung für die Veranlagungszeiträume 2010 bis 2017. Sie basieren auf den im Betriebsprüfungsbericht für den Veranlagungszeitraum 2010 bis 2013 vorgenommenen Anpassungen Die Betriebsprüfung für die Jahre 2014 bis 2017 wurde im Geschäftsjahr fortgesetzt. Bislang liegen keine Prüfungsfeststellungen vor. Jahresergebnis Der Jahresüberschuss in Höhe von Mio. € 8,2 liegt unter dem des bereinigten* Vorjahres, was im Wesentlichen durch die erhöhten Personalkosten sowie die Erträge aus der Auflösung von Steuerrückstellungen begründet ist. Für die zukünftige Entwicklung der Gesellschaft verweisen wir auf den Risiko- und den Prognosebericht. Die Geschäftsführung beurteilt die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Erstellung des Lageberichts positiv. 3. ZweigniederlassungenDie Gesellschaft besitzt zum Bilanzstichtag noch vier Niederlassungen. Es sind die Niederlassungen in Deutschland, Spanien, Tschechien und Österreich. Die slowakische Niederlassung konnte im Geschäftsjahr rechtlich abgewickelt und aus dem Register in der Slowakei gelöscht werden. Die tschechische Niederlassung wurde noch nicht geschlossen, da das im Besitz befindliche Bürogebäude nicht an die neue Gesellschaft übertragen wurde und daher zunächst veräußert werden muss. Die Niederlassung hat ansonsten aber kein operatives Geschäft mehr. Ferner hat die FEG zum 30. April 2023 die Aktiva und Passiva der portugiesischen Niederlassung in eine neue Gesellschaft eingelegt, die als eigenständiges Unternehmen weitergeführt wird. Auch diese Gesellschaft konnte im Geschäftsjahr geschlossen und aus den portugiesischen Registern gelöscht werden
4. Prognose-, Chancen- und RisikoberichtPrognosebericht Die Wirtschaft erholt sich langsam von den Folgen der Pandemie, jedoch hat der Ukraine Krieg Einfluss auf das Geschäft. Durch die extreme Verschlechterung in der Lieferkette, den explosionsartig gestiegenen Rohstoffpreisen, im speziellen Aluminium, ist das Geschäft unseres Hauptumsatzträgers, die Offset Druckplatte, deutlich schwieriger geworden. Durch die Reduzierung der Aluminiumfördermenge unserer Zulieferer waren wir im Geschäftsjahr 2022/2023 nicht in der Lage Neukunden zu gewinnen. Um den Kostenanstieg zu kompensieren, wurden Aufschläge für Aluminium und Energie erhoben. Dieser Trend lässt allerdings langsam nach, da die Kosten für Energie in den letzten Monaten wieder rückläufig waren. Wie bereits beschrieben hat sich die deutsche Wirtschaft erholt und ist in 2022 mit 1,8% gewachsen (Quelle: European Economic Forecast Winter 2023 der europäischen Kommission vom Februar 2023). Allerdings hatten bis zum dritten Quartal 2022 die Investitionen und der private Verbrauch noch nicht wieder das Niveau von vor der Pandemie erreicht und gingen im vierten Quartal zurück; das reale BIP schrumpfte um 0,2 %. Der Internationale Währungsfonds (IWF) hat daher im Juli 2023 seine Prognose aktualisiert. Noch immer ist das Wachstum der Weltwirtschaft schwach - und noch immer gibt es viele Risiken. Die deutsche Wirtschaft wird aus Sicht des Internationalen Währungsfonds in 2023 um 0,3 Prozent schrumpfen. Vor drei Monaten ist der IWF noch von einem einen Rückgang der Wirtschaftsleistung in Deutschland um 0,1 Prozent ausgegangen. Für 2024 rechnet der Währungsfonds in Deutschland dagegen mit einer etwas stärkeren Erholung als zuvor. Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) werde voraussichtlich um 1,3 Prozent statt der zuvor erwarteten 1,1 Prozent steigen. Laut dem IWF erholt sich die Weltwirtschaft nach und nach von der Pandemie und Russlands Angriff auf die Ukraine. Die Arbeitsmärkte seien überraschend stark, der steile Abfall der Preise für Energie und Lebensmittel habe den Inflationsdruck schneller gemindert als erwartet. Der IWF senkte die Prognose für die Inflation in diesem Jahr von 7,0 auf 6,8 Prozent. Dennoch geht der IWF von einer deutlichen Abkühlung der Weltwirtschaft in 2023 im Vergleich zum Jahr 2022 aus. In der Eurozone schraubte der IWF vor allem dank des aktuellen Reise-Booms unter anderem die diesjährige Prognose für Spanien hoch: Und zwar von 1,5 Prozent Wachstum auf 2,5 Prozent. Der Handelsumsatz der Gesellschaft (ohne Berücksichtigung der konzerninternen Leistungsverrechnung) ist aufgrund der Ausgliederung der Standorte in Portugal, Tschechien und der Slowakei in eigene Gesellschaften von € 258 Mio. um ca. 12% auf € 227 Mio. gefallen. Der im Vorjahr prognostizierte Umsatz in Höhe von € 222 Mio. wurde jedoch leicht übertroffen. Der Anstieg ist auf einen besseren Geschäftsverlauf in fast allen Bereichen (Photo-Imaging +13%, Graphic +17% und Medical +8%) und allen FEG Niederlassungen (Deutschland, Spanien, Österreich) zurückzuführen. Wie bereits zuvor erläutert, entsprach der Umsatz im Medical Bereich (Mio. € 108,0) den Erwartungen (Mio. € 108,8). Der Umsatz des Bereichs Graphic ist zwar leicht von Mio. € 77 im Vorjahr lauf Mio. € 76 gefallen, allerdings nur deshalb, weil die Auslandsniederlassungen in Portugal, Tschechien und der Slowakei zu eigenständigen FUJIFILM Gesellschaften wurden und keine Niederlassungen der FUJIFILM Europe GmbH mehr sind. Bereinigt um diesen Effekt ist der Umsatz des Bereichs Graphic von Mio. € 65 im Vorjahr auf Mio. € 76 gestiegen, wobei die Produktgruppe "Plate" (Druckplatten) den höchsten Umsatzanteil hatte. Der erreichte Umsatz entsprach auch hier den Erwartungen. Durch die extreme Verschlechterung in der Lieferkette, den explosionsartig gestiegenen Rohstoffpreisen, im speziellen Aluminium, ist der Hauptumsatzträger die Offset Druckplatte, unter Druck. Zudem haben die Zulieferer die Fördermenge von Aluminium reduziert. Investitionen im Bereich CTP (Computer to Plate) Equipment stagnieren. Digitale Drucksysteme wie Jetpress, POD (Print on demand), WFIJ und Packaging finden hingegen großen Anklang. Für den Kunden ergeben sich neue Geschäftsfelder, die man vorher zwar auch bedienen konnte, jetzt aber durch die Digitalisierung betriebswirtschaftlich erfolgreicher produzieren können, beispielsweise im Digitaldruck. Der während der Pandemie sehr stark unter Druck geratene WFIJ Equipment Bereich erholt sich langsam. Durch Events und Großveranstaltungen wird wieder mehr im POS (Point of Sales Bereich) gedruckt. Hervorzuheben ist der neue Bereich POD (Print on demand). Die Budgetzahlen wurden hier weitestgehend erfüllt. Dieser Bereich wird in Zukunft weiter ausgebaut werden. Im bestehenden Produktsegment JetPress sind auch in diesem Geschäftsjahr die Budgetzahlen erfüllt worden. Bei allen erteilten Aufträgen stellten wir fest, dass sich die Kunden für FUJIFILM als ein Komplettanbieter entschieden haben, Das Kerngeschäft, der Druckplattenbereich, drängt sich immer weiter in den Hintergrund. Die zunehmende Digitalisierung führt dazu, dass der Tinten- und Tonerumsatz irgendwann die kon-ventionelle Druckplatte im Umsatz ablösen wird. Im Bereich der Endoskopie hat FUJIFILM durch die Einführung der ELUXEO Endoskop-Serie den Marktanteil weiter ausbauen können. Im Bereich der Praxen und der kleinen und mittleren Krankenhäuser wurde der Umsatz mit Einführung der für diese Segmente zugeschnittenen ELUXEO Light Serie weiterhin ausgeweitet. Aufgrund des sich ergänzenden Produktportfolios der Gesellschaft Fujifilm Medwork GmbH ergeben sich Synergie-Effekte, die FUJIFILM weiter ausgeschöpft und vorangetrieben hat. Einen positiven Effekt wird von der Aufnahme der High-End Ultraschall Lösung Arietta in das Portfolio und die weitere Integration der FUJIFILM HealthCare Deutschland erwartet. Durch die Kompatibilität der Arietta mit den FUJIFILM EUS Endoskopen (endoskopischer Ultraschall) kann FUJIFILM Produktlösungen für die Endo-Sonographie im Premium Segment anbieten. Aus der hohen Anzahl von Vollserviceverträgen resultiert eine sehr gute Planbarkeit des Service-Geschäftes in den folgenden Jahren. Die Investitionsbereitschaft der Krankenhäuser, Krankenhausketten und Universitätskliniken war sehr hoch. Das Marktumfeld der flexiblen Gastro-Enterologie ist auch im letzten Geschäftsjahr weiterhin sehr überschaubar: insgesamt gibt es im Wesentlichen mit Olympus und Pentax zwei weitere Wettbewerber. Weitere chinesische Hersteller versuchen auf den deutschen Markt zu drängen. Aufgrund der bestehenden Kundenbindungen und den komplexen Serviceanteilen haben diese Hersteller bisher jedoch keinen Erfolg in der Umsetzung Ihrer Strategie. In der Radiologie wurden weiterhin Komplettanlagen für die Projektionsradiologie (Bucky-Systeme) im Krankenhaussegment erfolgreich verkauft. Auch das durch Fujifilm entwickelte mobile Röntgensystem FDR Nano wurde weiterhin erfolgreich verkauft. FUJIFILM konnte sich in großen Tender im Krankenhausgeschäft durchsetzen und somit den Marktanteil im konventionellen Röntgen innerhalb des Krankenhausgeschäfts ausbauen. Im FY2022 wurde die installierte Basis der C-Bogen Systeme weiter ausgebaut. Das Portfolio im Bereich C-Bogen wird im Geschäftsjahr 2023/2024 weiter ausgebaut. Die erfolgreiche Nutzung möglicher Synergien von FUJIFILM Healthcare Europe (FHC, vormals Hitachi Diagnostic Imaging) und FUJIFILM Europe ist ein zentraler Bestandteil der Wachstumsstrategie. FUJIFILM wird sich mit dieser Übernahme als einer der wesentlichen Marktteilnehmer im Gesundheitswesen weiter etablieren. Weitere aktuelle Wachstumsmöglichkeiten sind die Entwicklung von Synergien im Bereich des Ultraschalls. Ein besonderer Schwerpunkt in FY2023 liegt im Ausbau der Vertriebsaktivitäten im Bereich der offenen MRTs. Bereits im FY2022 konnte ein hoher Auftragseingang im Bereich dieser Systeme verzeichnet werden. Durch die aktuelle Marktentwicklung und die Fokussierung lässt sich das MRT-Geschäft weiter ausbauen, welches auch einen positiven Effekt auf die Kundenwahrnehmung in Bezug auf FUJIFILM als Lösungsanbieter in der Radiologie hat. Eine weitere Umsatzgröße im Händlerkanal sind die IVD (in-Vitro Diagnostik) Produkte. Aufgrund der hohen und wiederkehrenden Einheiten an Verbrauchsmaterialien pro verkauftem System ist von einem planbaren Umsatz in den Folgejahren zu rechnen. Statt via Reseller B2B werden nun die Veterinär Endkunden beliefert B2C. Bei Medical IT werden vielversprechende Plattformen wie Digitale Pathologie, AI und Cloud Systeme eingeführt. In Spanien ist der Umsatz in allen Geschäftsbereichen und somit insgesamt von Mio. € 70,7 um 12,3% auf Mio. € 79,4 gestiegen. Bezogen auf den Jahresüberschuss wurden die Ziele der Gesellschaft erreicht. Es wurde ein Jahresüberschluss von Mio. € 8,2 erzielt (Prognose des Vorjahres Mio. € 8,3). Entsprechend der geplanten Entwicklung in den verbleibenden Niederlassungen in Deutschland, Spanien und Österreich erwartet die Gesellschaft für das kommende Geschäftsjahr 2023/2024 einen Umsatz (vor Leistungsverrechnungen im Konzern) von Mio. € 226,8 und einen Jahresüberschuss von Mio. € 4,7. Die Prognose bleibt, auch aufgrund der unter Umfeld- und Branchenrisiken beschriebenen Sachverhalte, jedoch ungewiss. Chancenbericht Ganz klarer Fokus und Strategie im Graphic Bereich liegt im digitalen High End Segment. Mit der Präsentation neuer Gerätegenerationen im Bereich POD (Revoria 1120S, E1, ApeosPro, Dooha und Iroha), der Jetpress 750HSM und der Packaging Variante, der bis zu 5 Meter breiten druckenden digitalen Rollenmaschine Acuity Ultra, der Acuity Ultra Hybrid (für Rollen und starre Medien) und der Flachbettmaschinen Serie Acuity Prime 20/30 und L. Zudem wird die Ankündigung und der Verkauf einer B2 POD Maschine, einer Roll2Roll Commercial Jetpress 1160 CFG und der neuen flexiblen Flexomaschine FP790 gleichzeitig den Verkauf unserer INK und Tonerumsätze steigern. Auch im Medical Bereich ist FUJIFILM mit den neuen Produkten gut für die Zukunft gerüstet. Im laufenden Geschäftsjahr hat FUJIFILM sein Angebot eines Add-on für die ELUXEO und ELUXEO Lite Serie im Rahmen einer Kampagne weiter verstärkt: Mit der neuen Technologie "CAD EYE" werden mit künstlicher Intelligenz die Detektion und Charakterisierung von Kolonpolypen unterstützt. Durch die Kompatibilität der Arietta mit den FUJIFILM EUS Endoskopen (endoskopischer Ultraschall) kann FUJIFILM Produktlösungen für die Endo-Sonographie im Premium Segment anbieten, was eine sinnvolle Ergänzung zu dem bestehenden Portfolio ist und von den Kunden entsprechend positiv wahrgenommen wird. Durch die hohe Produktqualität sowie Innovationsmerkmale in Kombination mit einer wirtschaftlichen Angebotsgestaltung hat FUJIFILM eine gute Möglichkeit die Marktstellung auch im Geschäftsjahr 2023/2024 weiter zu steigern. Aufgrund der zukünftig zu erwartenden ständigen Modifizierung und Erweiterung des Produktportfolios im Bereich der Endoskopie sind die Chancen von FUJIFILM sehr hoch, ihren Marktanteil in allen Segmenten weiter auszubauen. Im Radiologie-Bereich wird das FUJIFILM Produktportfolio vor allem durch die radiologischen Großgeräte (MR/CT) ergänzt. Weitere aktuelle Wachstumsmöglichkeiten sind die Entwicklung von Synergien im Bereich des Ultraschalls, wie z.B. durch die Entwicklung des Women's Health und des Veterinär Portfolios durch Ultraschallsysteme oder der Lead Generierung für C-Bögen durch den FHC Vertrieb im Bereich der Chirurgie oder Urologie. Risikobericht Umfeld- und Branchenrisiken: Das Jahr 2022/2023 war zwar durch eine Erholung von der COVID-19 Pandemie gekennzeichnet, jedoch setzen die hohe Inflation, der Ukraine Krieg, die hohen Rohstoffpreise und die Probleme in den Lieferketten der Wirtschaft stark zu. Grundsätzlich kann davon ausgegangen werden, dass diese globalen Risiken zunächst bestehen bleiben werden (hohes Risiko). Dennoch deuten die zuvor beschriebenen Prognosen auf eine weitere Erholung der Weltwirtschaft hin, auch wenn die Wirtschaft in Deutschland in 2023 vermutlich noch schrumpfen und erst in 2024 wieder steigen wird. Daher sieht sich die Gesellschaft auf einem guten Weg für die Zukunft und erwartet einen Ausbau des Geschäfts. Neue und/oder verbesserte Produkte, neue Technologien und eine ständige Anpassung der internen Organisation und Prozesse schaffen die Basis für weiteres Wachstum. Zudem spielt die Einführung neuer Technologien und Produkte eine sehr große Rolle. Dies zeigt sich auch daran, dass sich FUJIFILM seit vielen Jahren auf den Trend zur Digitalisierung und andere Änderungen im Markt eingestellt hat. Leistungswirtschaftliche Risiken: Die FEG hält Beteiligungen an einer deutschen Gesellschaft, einer portugiesischen sowie an einer Gesellschaft in den Vereinigten Arabischen Emiraten. Die Bewertung der Anteile der Tochterunternehmen stellt generell ein Risiko für die Gesellschaft dar. Die Entwicklung der Tochtergesellschaften hängt teilweise von Faktoren außerhalb des Einflussbereichs der FEG ab. Diesem Risiko versucht die Gesellschaft durch ein Beteiligungscontrolling in enger Zusammenarbeit mit den Töchtern zu begegnen (geringes Risiko). Finanzwirtschaftliche Risiken: Wie auch in den letzten Jahren bleibt die Entwicklung der Wechselkurse ein latentes Risiko, das von Unternehmensseite nicht zu beeinflussen ist (geringes Risiko). Auch die Werthaltigkeit von Forderungen stellt ein Risiko für die Gesellschaft dar. Dem Risiko wird einerseits durch die Bildung von Wertberichtigungen und andererseits durch ein effizientes Debitorenmanagement begegnet (geringes Risiko). Trotz der anhaltenden Pandemie und dem Krieg in der Ukraine lassen sich derzeit keine wesentlichen negativen Folgen auf die Werthaltigkeit der Forderungen (Ausfall von Forderungen, Verschlechterung der Altersstruktur der Forderungen) erkennen. Sonstige Risiken: Wie alle Wirtschaftsunternehmen unterliegt die Gesellschaft der laufenden Überprüfung der deklarierten und abgeführten Steuern durch die nationalen Finanzverwaltungen. Der betragsmäßig höchste Anteil des Geschäftsvolumens entfällt auf Deutschland. Im Geschäftsjahr 2022/2023 ist die Betriebsprüfung für die Veranlagungsjahre 2010 bis 2013 abgeschlossen sowie für die Veranlagungsjahre 2014 bis 2017 fortgesetzt worden (mittleres Risiko). Für die Betriebsprüfung der Veranlagungsjahre 2007 bis 2009 ist von der Finanzverwaltung ein Betriebsprüfungsbericht erstellt worden. Die aufgrund des Betriebsprüfungsberichts mit Steuerbescheid festgesetzten Steuern sind zum großen Teil umstritten. Ein Verständigungsverfahren mit den Finanzbehörden ist eingeleitet. Wesentliche Diskussionspunkte betreffen die Transferpreise und die Bewertung des auf die FUJIFILM Europe B.V. übertragenen Exportgeschäfts. Ebenso wird für die abgeschlossene Betriebsprüfung der Veranlagungsjahre 2010 bis 2013 mit den Finanzbehörden ein Verständigungsverfahren angestrebt. 5. GesamtaussageIn Anbetracht der positiven Erwartung bei der Umsatzentwicklung für das laufende Geschäftsjahr, der stabilen Vermögens- und Finanzlage und der stetigen Anpassung des Produktportfolios an die Märkte und an die technologischen Entwicklungen befindet sich die Gesellschaft in einer gesunden Verfassung und sieht sich auch in Zukunft gut in Bezug auf Wachstum und Gewinnerzielung aufgestellt.
Ratingen, den 1. September 2023 Yoshiki
Kimura
Peter
Struik
Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die FUJIFILM Europe GmbH, Ratingen Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der FUJIFILM Europe GmbH, Ratingen (bis zum 13. April 2022: Düsseldorf), - bestehend aus der Bilanz zum 31. März 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. April 2022 bis zum 31. März 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der FUJIFILM Europe GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. April 2022 bis zum 31. März 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutref-fend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Düsseldorf, den 1. September 2023 KPMG
AG
Kuntz
Özgüc
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