beonX GmbHLiquidiert
20457 Hamburg, DEUStammdaten
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Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
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Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
beonX GmbHHamburgJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010BILANZ
ANHANGa) Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss (1) Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der §§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontenform, die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. (2) In Bilanz und G.u.V. ist zu jedem Posten der entsprechende Wert des vorherigen Geschäftsjahres angegeben. (3) Die Posten der Aktivseite sind nicht mit den Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet. (4) Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert. (5) Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern sind in der Bilanz nicht gesondert ausgewiesen. Der Ausweis erfolgt in der Bilanz unter den Posten "sonstige Vermögensgegenstände" bzw. "sonstige Verbindlichkeiten". (6) Die auf den Vorjahresabschluss angewendeten Darstellungsgrundsätze sind beibehalten worden. (7) Zusätzliche Angaben wegen der Nichtvergleichbarkeit einzelner Positionen des Jahresabschlusses mit denen des Vorjahres sind nicht notwendig. (8) Der Jahresabschluss soll ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermitteln. Der Geschäftsführung sind keine gegenstehenden Umstände bekannt. b) Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (1) Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. (2) Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst. (3) Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein. (4) Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen, nach Auffassung der Geschäftsführung, weder tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen. (4) Bilanzierung und Bewertung erfolgten trotz bilanzieller Überschuldung zu Fortführungswerten. Die Fortführung der Unternehmenstätigkeit wurde unter Hinzuziehung von externen Sachverständigen geprüft. Das Ergebnis lässt nach Auffassung der Geschäftsführung die Annahme zu, dass die Fortführung der Unternehmenstätigkeit überwiegend wahrscheinlich ist. (5) Die angewandten Bewertungsmethoden entsprechen den handelsrechtlichen Bestimmungen. (6) Die Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. (7) Die auf den Vorjahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden sind beibehalten worden. Anlagevermögen Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen geeignet und bestimmt sind. Die Zugänge sind mit den Anschaffungs- bzw. zu Herstellungskosten bewertet. Die planmäßigen Abschreibungen sind ausschließlich linear, unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer erfolgt (§ 253 Abs. 3 S. 1. HGB). Außerplanmäßige Abschreibungen sind nicht erforderlich gewesen. Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1 und § 248 Abs. 2 Satz 2 HGB wurden beachtet. Vorräte Die Bewertung erfolgt grundsätzlich mit den Anschaffungskosten (netto, ohne Umsatzsteuer) zuzüglich direkt zurechenbarer Einzelaufwendungen. Gegenüber den Einkaufspreisen - nicht zuletzt aufgrund von Wechselkursänderungen - niedrigere Marktpreise am Abschlussstichtag (Beschaffungsmarkt) werden im Wege von Abschreibungen berücksichtigt (§ 253 Abs. 4, S. 1 HGB). Darüber hinaus werden Abwertungen auf einen ggf. niedrigeren beizulegenden Wert (§ 253 Abs. 4, S. 2 HGB) vorgenommen. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Die Forderungen werden grundsätzlich mit ihrem Nominalbetrag angesetzt. Erforderliche Einzelwertberichtigungen wurden durchgeführt: · bei un- oder niedrigverzinslichen Forderungen erfolgt ein Ansatz zum Barwert (Zinsfuß 10 v.H.), sofern ihre Restlaufzeit am Abschlussstichtag 12 Monate überschreitet, · Forderungen, die aufgrund spezieller Kreditrisiken zweifelhaft sind, sind mit ihrem wahrscheinlichen Wert angesetzt (indirekte Abschreibung auf den Nettobetrag), uneinbringliche hingegen werden voll abgeschrieben. Daneben wird zur Berücksichtigung des allgemeinen Kreditrisikos eine Pauschalwertberichtigung gebildet. sonstige Vermögensgegenstände Die sonstigen Vermögensgegenstände werden grundsätzlich mit ihrem Nominalwert bewertet. Soweit erforderlich, wurden Einzelwertberichtigungen unter Berücksichtigung o.a. Grundsätze durchgeführt. Guthaben bei Kreditinstituten Die Euro - Bestände werden grundsätzlich mit ihrem Nominalbetrag bewertet. Rechnungsabgrenzungsposten Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur im Rahmen der Bestimmungen des § 250 HGB gebildet. Es handelt sich hier um Ausgaben vor dem Bilanzstichtag, die (wirtschaftlich betrachtet) Aufwand für eine bestimmte Zeit danach darstellen. Die Rechnungsabgrenzungsposten sind grundsätzlich zum Nominalbetrag bewertet; Abschreibungen sind - soweit nötig - erfolgt. Rückstellungen Rückstellungen nehmen künftige Risiken vorweg und sind durch folgende Merkmale charakterisiert: · Aufwand vergangener (oder gegenwärtiger) Rechnungsperioden, · Entstehung durch künftige Handlungen des Kaufmanns (Zahlungen, Lieferungen, Leistungen), · keine eindeutige, aber hinreichend genaue Quantifizierung am Stichtag. Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 Abs.1 HGB gebildet. Die Berechnung ist im Wege der Einzelermittlung nach vernünftiger kaufmännischer Schätzung erfolgt. Die Auflösung der Rückstellungen ist nach bestimmungsgemäßem Verbrauch vorgenommen worden. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten werden zu ihrem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Dieser stimmt grundsätzlich mit ihrem Ausgabebetrag, d.h. dem Betrag zu dem sie eingegangen wurden, überein. Verbindlichkeiten in ausländischer Währung werden mit dem Devisenkassamittelkurs (EUR-Referenzkurs der EZB) am Bilanzstichtag bewertet. Haftungsverhältnisse Sofern Haftungsverhältnisse i.S.d. § 251 HGB bestehen, sind diese gemäß § 268 Abs.7 HGB nachfolgend in diesem Anhang angegeben. c) Angaben zu Bilanzposten Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben sämtlich eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten haben sämtlich eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern: 20.497,54 EUR d) Sonstige Angaben Name und Beruf der Geschäftsführer Afshin Morid, Kaufmann André Bosch, kaufmann
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 29.12.2011 |
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