Osterlehner
Architekten GmbH
Augsburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
| A.
Umlaufvermögen |
68.106,41 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
27.715,87 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
40.390,54 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
68.106,41 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
38.603,29 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
| II.
Jahresüberschuss |
13.603,29 |
| B.
Rückstellungen |
14.641,86 |
| C.
Verbindlichkeiten |
14.861,26 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
68.106,41 |
Anhang
Allg
emeine Angaben
Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den
§§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des
Handelsgesetzbuches (HGB) und den Vorschriften des Gesetzes
betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung
(GmbHG) sowie den einschlägigen Bestimmungen des
Gesellschaftsvertrags / der Satzung aufgestellt.
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft
im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend
§ 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren
aufgestellt.
Die Gesellschaft nimmt die für kleine
Kapitalgesellschaften geltenden Angabenerleichterungen der
§§ 274a, 276 und 288 HGB teilweise in Anspruch.
Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift
nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB Gebrauch gemacht
und auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet.
Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, sind
einzelne Posten der Bilanz sowie der Gewinn- und
Verlustrechnung zusammengefasst und daher in diesem Anhang
gesondert aufgegliedert und erläutert.
Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag
angesetzt. Erkennbaren Einzelkriterien ist durch
Wertberichtigungen ausreichend Rechnung getragen worden.
Bei Bildung der Rückstellungen ist den
erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten
angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe
des wahrscheinlichen Wertes angesetzt.
Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen
Rückzahlungsbetrag passiviert.
Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz
Umlaufvermögen
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände stellen sich wie folgt dar:
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Geschäftsjahr
|
davon mit Restlaufzeit
mehr als 1 Jahr
|
Vorjahr
|
davon mit Restlaufzeit
mehr als 1 Jahr
|
Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen und Sonstige
Vermögensgegenstände
|
27.715,87
|
0,00
|
|
|
Unter den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
/ unter den sonstigen Vermögensgegenständen
werden Forderungen gegen Gesellschafter von € 0,00
ausgewiesen.
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen /
sonstigen Vermögensgegenständen enthalten
Forderungen gegen verbundene Unternehmen von € 0,00.
Eigenkapital
Das Stammkapital von € 25.000,00 ist mit dem
Nennbetrag angesetzt.
Sonstige Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen enthalten im
Wesentlichen Rückstellungen für Abschlusskosten
Verbindlichkeiten
Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten gliedern
sich wie folgt:
|
Geschäftsjahr
|
davon mit Restlaufzeit
mehr als 1 Jahr
|
Vorjahr
|
davon mit Restlaufzeit
mehr als 1 Jahr
|
Verbindlichkeiten
|
14.861,26
|
14.861,26
|
|
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Unter den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen / Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern / sonstigen Verbindlichkeiten sind
Verbindlichkeiten gegenüber verbunden Unternehmen von
€ 0,00 enthalten.
Unter den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen / Verbindlichkeiten gegenüber
verbundenen Unternehmern / sonstigen
Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern von € 0,00 ausgewiesen.
Haftungsverhältnisse
Bei den zum Bilanzstichtag bestehenden
Haftungsverhältnissen wird aufgrund der geringen
Wahrscheinlichkeiten mit einer Inanspruchnahme nicht
gerechnet.
Sonstige Angaben
Geschäftsführung
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
lag die Führung der Geschäfte bei Herrn Jochen
Osterlehner.
Die Voraussetzung des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB
liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.
Soweit dieser Anhang keine Angaben über
sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB
angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im
Geschäftsjahr nicht vorgelegen.
Augsburg, den
gez. Jochen Osterlehner
………………………………
Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich
vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung
offengelegt.
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