K & K GmbHLiquidiert

06526 Sangerhausen, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Stendal HRB 215336
Eingetragen
28.6.2005
Branche
Sonstige Überlassung von ArbeitskräftenVermittlung von ArbeitskräftenBefristete Überlassung von Arbeitskräften
Gegenstand
Arbeitnehmerüberlassung und Arbeitsvermittlung

Historie

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Management

NameRolle
Ivonne Korpal
seit 2.6.2022
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
50.00%
Kristin Killge
50.00%

Gesellschafter

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

12.500 €
50.00%
Kristin Killge
12.500 €
50.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

K & K GmbH

Sangerhausen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017

Bilanz

Aktiva

31.12.2017
EUR
31.12.2016
EUR
A. Anlagevermögen 3.078,00 3.875,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 2,00 2,00
II. Sachanlagen 3.076,00 3.873,00
B. Umlaufvermögen 189.611,48 143.951,70
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 81.249,26 53.451,50
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 108.362,22 90.500,20
C. Rechnungsabgrenzungsposten 2.252,67 7.488,84
D. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag / nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil / nicht durch Vermögenseinlagen gedeckte Entnahmen 0,00 44.538,46
Summe Aktiva 194.942,15 199.854,00

Passiva

31.12.2017
EUR
31.12.2016
EUR
A. Eigenkapital 12.729,64 0,00
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Bilanzverlust 12.270,36 69.538,46
III. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 0,00 44.538,46
B. Rückstellungen 69.961,00 74.265,00
C. Verbindlichkeiten 112.251,51 125.589,00
Summe Passiva 194.942,15 199.854,00

Anhang

für das Geschäftsjahr 2017

Allgemeine Angaben

Die K & K GmbH hat ihren Sitz in Sangerhausen und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Stendal (Reg.Nr. HRB HRB 215336).

Der vorliegende Jahresabschluss erfolgte nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) und den Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) sowie den einschlägigen Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.

Der Abschluss umfasst die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung und den Anhang (einschließlich Rücklagenspiegel, Verbindlichkeitenspiegel).

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Angaben Erleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB teilweise in Anspruch.

Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet.

Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung/Erläuterungen zur Bilanz und GuV

Die zu Anschaffungskosten aktivierten immateriellen Vermögensgegenstände werden linear pro rata temporis über die voraussichtliche Nutzungsdauer planmäßig linear abgeschrieben.

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger Abschreibungen, angesetzt.

Die beweglichen Anlagegüter werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer pro rata temporis linear abgeschrieben.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag angesetzt.

Erkennbaren Einzelrisiken ist durch Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen, dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung ausreichend Rechnung getragen worden.

Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres Nennwerts angesetzt.

Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, sind unter dem Rechnungsabgrenzungsposten aktiv abgegrenzt.

Bei Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden.

Sie sind in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert.

Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz

Anlagevermögen

Zur Entwicklung der immateriellen Vermögensgegenstände sowie der Sach- und Finanzanlagen wird auf den Anlagenspiegel verwiesen.

Umlaufvermögen

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände stellen sich wie folgt dar:

Geschäftsjahr davon mit Restlaufzeit mehr als
1 Jahr
Vorjahr davon mit Restlaufzeit mehr als
1 Jahr
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Sonstige Vermögensgegenstände 81 T€ -,- 53 T€ -,-

In der Position "Sonstige Vermögensgegenstände" sind keine Beträge größeren Umfangs enthalten, die erst nach dem Abschlussstichtag rechtlich entstehen.

Eigenkapital

Das Stammkapital von € 25.000,00 ist mit dem Nennbetrag angesetzt.

Sonstige Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen enthalten im Wesentlichen Rückstellungen für Aufbewahrungsverpflichtungen, Urlaubsverpflichtungen und Jahresabschlusskosten.

Verbindlichkeiten

Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:

31.12.2017 davon Restlaufzeit bis 1 Jahr davon Restlaufzeit über 1 Jahr bis 5 Jahre davon Restlaufzeit über 5 Jahre
Verbindlichkeiten 112 T€ -,- -,- -,-
Vorjahr davon Restlaufzeit bis 1 Jahr davon Restlaufzeit über 1Jahr davon Restlaufzeit über 5 Jahre
Verbindlichkeiten 123 T€ -,- -,- -,-

Haftungsverhältnisse

Zum Bilanzstichtag bestehen keine Haftungsverhältnisse.

Gewinn und Verlustrechnung

In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind keine außergewöhnlichen Erträge enthalten.

In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind keine außergewöhnlichen Aufwendungen enthalten.

Sonstige Angaben

Arbeitnehmer

Die Gesamtzahl der durchschnittlich beschäftigen Arbeitnehmer beträgt gem. § 285 Nr. 7 HGB 45.

Nachtragsbericht

Nach Abschluss des Geschäftsjahres 31.12.2017 sind keine Vorgänge von besonderer Bedeutung eingetreten.

Geschäftsführung

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei Frau Yvonne Korpal.

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

Nordhausen, den 11.07.2018

gez. Korpal (Geschäftsführer)

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 11.7.2018.

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