VH-energy
GmbH
Kutenholz
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
18.626,00 |
1.636,00 |
| I.
Sachanlagen |
18.626,00 |
1.636,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
440.047,25 |
316.253,82 |
| I.
Vorräte |
369.017,27 |
302.914,77 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
65.725,65 |
13.300,49 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
5.304,33 |
38,56 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
16.241,67 |
|
| Aktiva |
474.914,92 |
317.889,82 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
86.739,28 |
14.920,59 |
| I.
eingefordertes Kapital |
25.200,00 |
23.100,00 |
| 1.
Gezeichnetes Kapital |
25.200,00 |
25.200,00 |
| 2.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
0,00 |
-2.100,00 |
| II.
Jahresüberschuss/-fehlbetrag |
|
-8.179,41 |
| III.
Bilanzgewinn |
61.539,28 |
|
| davon
Verlustvortrag |
8.179,41 |
|
| B.
Rückstellungen |
22.082,20 |
3.691,02 |
| C.
Verbindlichkeiten |
358.093,44 |
299.278,21 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
358.093,44 |
299.278,21 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
75.500,00 |
65.000,00 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
8.000,00 |
|
| Summe
Passiva |
474.914,92 |
317.889,82 |
sonstige Berichtsbestandteile
A. Allgemeine Pflichtangaben
Die VH-energy GmbH mit Sitz in Kutenholz ist beim
Amtsgericht Tostedt unter der Nummer HRB 209521
eingetragen.
Der Jahresabschluss zum 31.12.2023 wurde nach den
Vorschriften des Handelsgesetzbuchs über die Regelung
von Kapitalgesellschaften, den ergänzenden
Vorschriften des Aktiengesetzes, sowie den Regelungen des
Gesellschaftsvertrages aufgestellt.
Auf die Rechnungslegung der Gesellschaft finden die
Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaft gem.
§267 Abs.1 HGB Anwendung.
Das Wirtschaftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.
Im vorangegangenen Kalenderjahr hat die Gesellschaft
durchschnittlich 4,0 Arbeitnehmer
beschäftigt.
B. Angaben zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsgrundsätzen
Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der
generellen Ansatzvorschriften der §§ 246-251 HGB,
sowie unter Berücksichtigung der besonderen
Ansatzvorschriften für Kapitalgesellschaften,
§§ 265, 268-274a, §§ 276-277 HGB und
unter Beachtung der generellen Bewertungsvorschriften der
§ 252-256a HGB aufgestellt.
Auf die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und
Verlustrechnung finden die Vorschriften der §§
264c, 266 und § 275 HGB Anwendung.
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden
gegenüber dem Vorjahr unverändert beibehalten,
soweit nicht neue Erkenntnisse eine abweichende Bewertung
erforderten bzw. sich durch den Ansatz der neuen HGB
Vorschriften nach BilRUG ergaben.
Anlagevermögen
Sachanlagen sind grundsätzlich zu
Herstellungskosten, bzw. Anschaffungskosten
einschließlich Nebenkosten, vermindert um
planmäßige Abschreibungen, angesetzt. Die
planmäßigen Abschreibungen erfolgen unter
Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer.
Wirtschaftsgüter bis 800 € wurden gem. § 6
Abs. 2 EStG sofort abgeschrieben.
Umlaufvermögen
Die
fertigen Erzeugnisse und Waren werden gem. dem
strengen Niederstwertprinzip nach § 253 Abs. 4 HGB mit
den durchschnittlichen Anschaffungskosten, bzw. letzten
Einkaufspreisen bewertet. Notwendige Abschläge auf den
niedrigeren beizulegenden Wert wurden vorgenommen.
Die
unfertigen Leistungen werden entsprechend ihres
Fertigungsgrads mit den anteiligen Herstellungskosten gem.
§ 255 Abs. 2 HGB bewertet
Erhaltene Anzahlungen wurden mit ihrem
Erfüllungsbeträgen angesetzt und gemäß
§ 268 Abs. 5 S. 2 HGB offen von den Vorräten
abgesetzt.
Die
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind mit dem Nennwert,
abzüglich erforderlicher Einzelwertberichtigungen
bewertet. Zur Abdeckung des allgemeinen Kreditrisikos bei
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird eine
angemessene Pauschalwertberichtigung auf den nicht
einzelwertberichtigten Netto-Forderungsbestand gebildet.
Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten sind
zum Nennwert angesetzt.
Rechnungsabgrenzungsposten
Es wurde von der Vereinfachungsregelung analog zu
§ 6 Abs. 2 EStG Gebrauch gemacht. Aktive
Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur ab einem Betrag von
800 € gebildet.
Rückstellungen
Die
Steuerrückstellungen sind in Höhe des
voraussichtlichen Anfalls aufgrund des steuerlichen Gewinns
dotiert.
Die
sonstigen Rückstellungen umfassen alle
erkennbaren Risiken für ungewisse Verpflichtungen und
sind in Höhe des nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Rückzahlungs- bzw. Erfüllungsbetrages bewertet.
Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem
Jahr sind mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden
Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre,
der von der Deutschen Bundesbank zum Bilanzstichtag
ermittelt wurde, abgezinst.
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten sind zu ihren
Erfüllungsbeträgen ausgewiesen.
C. Erläuterungen zur Bilanz
Es bestehen
Forderungen gegen Gesellschafter i. H. v. 0,00
€.
Es bestehen
Verbindlichkeiten gegen Gesellschafter i. H. v.
75.500,- €.
D. Sonstige Angaben
Es bestehen folgende sonstige finanzielle
Verpflichtungen, welche nicht aus der Bilanz ersichtlich
sind.
1 Jahr 12.532,80 €
2-5 Jahre 13.793,60 €
Kutenholz, den
19.12.2024
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