Bernd Lenz GmbH
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Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Henry Steinmetz seit 31.5.2006 | Geschäftsführer |
Eigentümerstruktur und Kapitalverteilung des Unternehmens
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Lift Engineering GmbHFilderstadtJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010BilanzAktiva
AnhangI. Allgemeine Angaben Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 2 HGB auf. II. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze 1. Allgemeine Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein, so dass die Bilanzkontinuität gewahrt wurde. Bei der Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden wird von der Fortführung der Unternehmertätigkeit ausgegangen. Dem stehen auch tatsächliche und rechtliche Gegebenheiten nicht entgegen, soweit dies bei Bilanzerstellung ersichtlich war. Die Aktiv- und Passivposten sind zum Abschlussstichtag einzeln bewertet worden. Die Bewertung erfolgte unter Beachtung kaufmännischer Vorsichtsprinzipien. Insbesondere sind alle erkennbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt. Gewinne sind berücksichtigt worden, soweit sie am Abschlussstichtag realisiert waren. 2. Aktiva Die immateriellen Vermögensgegenstände wurden mit dem niedrigeren beizulegenden Wert gem. § 253 Abs. 2 Satz 3 HGB angesetzt. Die Sachanlagen wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Diese wurden - soweit steuerlich zulässig und es dem tatsächlichen Wertverzehr entspricht - degressiv vorgenommen. Der Übergang auf die lineare Abschreibungsmethode erfolgt, sobald diese zu höheren Abschreibungen führt. Die Abschreibungen wurden entsprechend der voraussichtlichen betrieblichen Nutzungsdauer angesetzt. Für die Zugänge wird die Abschreibung zeitanteilig angesetzt. Für die Geringwertigen Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens werden, aufgrund der untergeordneten Bedeutung, die Vereinfachungsregelungen des § 6 Abs. 2 und 2a EStG auch für den handelsrechtlichen Jahresabschluss in Anspruch genommen. Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden zu Nominalwerten angesetzt. Dem allgemeinen Kreditrisiko wurde durch eine Pauschalwertberichtigung angemessen Rechnung getragen. Einzelwertberichtigungen waren nicht erforderlich. 3. Passiva Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten gemäß § 249 Abs. 1 HGB. Sie sind mit den nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbeträgen (d.h. einschließlich zukünftiger Kosten- und Preissteigerungen) angesetzt. Gegebenenfalls erfolgt eine restlaufzeitabhängige Abzinsung gem. § 253 Abs. 2 HGB. Die Verbindlichkeiten werden mit ihren Erfüllungsbeträgen angesetzt. III. Sonstige Angaben Geschäftsführung Geschäftsführer war während des ganzen Geschäftsjahres 2010 Herr Henry Steinmetz
Filderstadt, den 28.03.2012 Henry Steinmetz Angabe der Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern1.1.2010 - 31.12.2010 Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern beträgt 6.244,15 EUR. 1.1.2009 - 31.12.2009 Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern beträgt 0,00 EUR. sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung offengelegt. |
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