PoolOne Giant Media GmbH
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Grundlegende Informationen zum Unternehmen
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Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Michael Ostertag seit 10.12.2012 | Prokura |
Gordan Steyer seit 8.11.2012 | Geschäftsführer |
Hans-Werner Wittwer seit 8.11.2012 | Geschäftsführer |
Lutz Kirsten seit 8.11.2012 | Geschäftsführer |
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
PosterNetwork GmbHHamburgJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015BilanzAktiva
Anhang1. Allgemeine Angaben und Erläuterungen zum Jahresabschluss Der vorliegende Jahresabschluss zum 31. Dezember 2015 ist gemäß den gesetzlichen Vorschriften der §§ 238 bis 289 HGB erstellt worden. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft als kleine Kapitalgesellschaft einzustufen. Auf die Anwendung der größenabhängigen Erleichterungen wurde bei der Aufstellung des Jahresabschlusses teilweise verzichtet. Die Wertansätze zum 31. Dezember 2014 sind unverändert zum 1. Januar 2015 übernommen worden. 2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Anlagevermögen Das Anlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich bisher aufgelaufener und im Geschäftsjahr planmäßig fortgeführter Abschreibungen bewertet. Die Zugänge aus 2015 wurden zeitanteilig linear unter Berücksichtigung einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von zwei bis zehn Jahren abgeschrieben. Im Jahr 2015 zugegangene geringwertige Wirtschaftsgüter im Wert von unter € 410,00 wurden sofort in voller Höhe abgeschrieben. Die Beteiligung wird in Höhe der Anschaffungskosten ausgewiesen. Die Beteiligung ist im Hinblick auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft von untergeordneter Bedeutung. Vorräte Das Vorratsvermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert angesetzt. Ausfallrisiken wurde durch Einzel- und Pauschalwertberichtigungen ausreichend Rechnung getragen. Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten Die als aktive Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesenen Posten stellen Ausgaben vor dem Abschlussstichtag dar, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag sind. Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung Gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 1 HGB sind die Pensionsrückstellungen mit dem vorhandenen Deckungsvermögen zu saldieren. Die Pensionsrückstellungen wurden nach den Vorschriften des BilMoG unter Verwendung der Richttafeln von Prof. Klaus Heubeck 2005 G und einem Rechnungszinssatz von 3,89% berechnet. Die Übergangsvorschriften des Art. 67 Abs. 1 EGHGB für den Wertansatz der Pensionsverpflichtung aufgrund der Zeitwertbewertung des neuen Rechts wurden im Berichtsjahr angewendet. Der Unterschiedsbetrag aus der Neubewertung der Pensionsrückstellungen nach BilMoG beträgt per 31.12.2015 € 26.266,18 und wird bis spätestens zum 31.12.2024 mit mindestens € 2.918,47 jährlich den Pensionsrückstellungen zugeführt. Aktive latente Steuern Von der Aktivierung aktiver latenter Steuern wurde gemäß der Vereinfachungsregelung des § 274 HGB für kleine Kapitalgesellschaften sowie vor dem Gesichtspunkt der Wesentlichkeit abgesehen. Die latenten Steuern betreffen im Geschäftsjahr 2015 die unterschiedliche Bewertung der Pensionsrückstellungen nach handels- und steuerrechtlichen Bewertungsgrundsätzen. Rückstellungen Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten und sind jeweils in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Von der größenabhängigen Erleichterung des § 274a Nr. 5 HGB über die Abgrenzung latenter Steuern wurde Gebrauch gemacht. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Passiver Rechnungsabgrenzungsposten Die als passive Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesenen Posten stellen Einnahmen vor dem Abschlussstichtag dar, soweit sie Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag sind. 3. Erläuterungen zur Bilanz Die Bilanz wurde unter Berücksichtigung der teilweisen Ergebnisverwendung aufgestellt (§ 268 HGB). Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestehen in Höhe von € 2.500,00 (Vorjahr: € 2.500,00). Aufgrund des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 13. April 2015 wurde die Kapitalrücklage an die Gesellschafter ausgezahlt. Die gesetzliche Rücklage wurde aufgrund des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 13. April 2015 aufgelöst und dem Bilanzgewinn zugeführt. Die Laufzeit und Zusammensetzung der Verbindlichkeiten ist aus dem nachfolgenden Verbindlichkeitenspiegel ersichtlich:
4. Ergebnisverwendung Auf die Angabe wird gem. § 325 Abs. 1 Satz 4 HGB verzichtet. 5. Sonstige Angaben Die Gesellschaft ist persönlich haftende Gesellschafterin der PoolOne Giant Media OHG, Münster. Im Berichtsjahr waren als alleinvertretungsberechtigte Geschäftsführer bestellt: Lutz Kirsten, Kaufmann Hans-Werner Wittwer, Kaufmann Gordan Steyer, Kaufmann Die Erleichterungen des § 288 Abs. 1 HGB wurden überwiegend in Anspruch genommen.
Hamburg, den 26. Januar 2016 gez. Lutz Kirsten Hans-Werner Wittwer Gordan Steyer sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 25.02.2016 festgestellt. |
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