DHL Fulfillment Network GmbH
Selbe AdresseErbringung von Logistikdienstleistungen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Christian Mehlinger seit 11.6.2021 | Vorstandsmitglied |
Volker Schade seit 11.6.2021 | Prokura |
Benedikt Paul Wolfgang Engbroks seit 29.11.2018 | Vorstandsmitglied |
Manfred Bubenheim seit 29.11.2018 | Vorstandsmitglied |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Deutsche Post Pensionsfonds AGBonnJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lageberichtder Deutsche Post Pensionsfonds AGGeschäftliche Grundlagen der Deutsche Post Pensionsfonds AGDie Deutsche Post Pensionsfonds AG (DPPF) wurde am 5. Dezember 2009 gegründet und hat nach erfolgter Zulassung zum Geschäftsbetrieb durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) am 30. Dezember 2009 ihre Geschäftstätigkeit aufgenommen. Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr. 1 Der DPPF betreibt mit der "Post-Rente" seit Dezember 2009 einen Pensionsplan. Dieser umfasst die Durchführung ehemals unmittelbarer Leistungszusagen und Unterstützungskassenzusagen i. S. v. § 1 des Betriebsrentengesetzes für Versorgungsempfänger. Der DPPF gewährt den Versorgungsberechtigten Versorgungsleistungen nach den folgenden Grundsätzen:
Der DPPF hat mit der Deutsche Post AG einen Ausgliederungsvertrag geschlossen. Die Deutsche Post AG übernimmt auf dieser Grundlage die Verwaltungsaufgaben des DPPF unentgeltlich. Die Erfüllung der Aufgaben erfolgt durch die Deutsche Post AG oder durch von ihr bestellte Dritte (z.B. externe Dienstleister). Die Deutsche Post Pensionsfonds AG benötigt daher keine eigenen Mitarbeiter. Gesamtwirtschaftliche EntwicklungDie Weltwirtschaft litt im Jahr 2023 unter den direkten und indirekten Auswirkungen des Kriegs in der Ukraine und des Nahostkonflikts. Diese trugen ebenso wie die fiskal- und geldpolitische Lockerung während der Corona-Pandemie zu den hohen Inflationsraten bei. Die geldpolitische Straffung bis zum dritten Quartal hat eine noch anhaltende schwächende Auswirkung auf Wirtschaft und Welthandel und ist ein wesentlicher Faktor für die Zurückhaltung bei Investitionen und Konsum. Obwohl die Energiemärkte sich verglichen mit dem Vorjahr in gewissem Umfang beruhigten, blieben Gas- und Strompreise vor allem in Deutschland und Europa deutlich über dem Niveau vor dem Ukrainekrieg und erschwerten damit eine durchgreifende nachpandemische Erholung der Weltwirtschaft. Das globale Wachstum des Bruttoinlandsprodukts (BIP) schwächte sich von 3,1 % im Jahr 2022 auf 2,7 % im Jahr 2023 weiter ab. Dabei ging das BIP-Wachstum in den Industrieländern von 2,6 % auf 1,6 % zurück, maßgeblich verursacht durch den vom Krieg in der Ukraine besonders betroffenen Euroraum, dessen Wachstum von 3,5 % auf 0,5 % regelrecht einbrach. Deutschland drehte nach einem Plus von 1,9 % im Vorjahr im Berichtsjahr sogar leicht ins Negative (-0,2 %). In den USA hingegen verstärkte sich die Wirtschaftsaktivität durch eine sehr expansive Fiskalpolitik von 1,9 % auf 2,4 %. Gleichzeitig kam es in den Emerging Markets zu einer Erholung von 3,7 % auf 4,2 %, wozu ein starker Anstieg in China von 3,0 % im Jahr 2022 auf 5,4 % im Jahr 2023 wesentlich beitrug. 2 Die Inflationsdynamik schwächte sich im Jahresverlauf deutlich ab. Dabei fiel die Entwicklung regional unterschiedlich aus. Während die jährliche Veränderung der Verbraucherpreise in den USA schon Ende 2022 fiel und im Jahr 2023 noch weiter von 6,5 % zum Jahresbeginn bis auf 3,4 % im Dezember sank, war diese Entwicklung im Euroraum etwas verzögert. Hier betrug die Preissteigerung Ende 2022 noch 9,2 %, verringerte sich jedoch mit zunehmender Dynamik bis auf 2,9 % zum Jahresende 2023. Dabei ist zu beachten, dass die Kerninflation, die z. B. Nahrung und Energie ausschließt, deutlich länger auf einem hohen Niveau verblieb. Diese Divergenz kam vor allem durch starke Rückgänge der Energiepreise zustande, die im Vorjahr auf Rekordniveau gestiegen waren. Ein weiterer wichtiger Faktor war die Zinsentwicklung. Durch die mittlerweile stark abgeschwächte Inflationsdynamik verringerten sich die Erwartungen des zukünftigen Zinsniveaus auch insgesamt. Während die US-amerikanische Notenbank (Fed) die Federal Funds Rate im Jahr 2023 noch vier Mal auf bis 5,50 % erhöhte, nahm die Europäische Zentralbank (EZB) sogar sechs Leitzinserhöhungen von 2,5 % auf 4,5 % vor. Diese Zinserhöhungen waren allerdings größtenteils vom Markt erwartet worden und wirkten sich daher nicht so stark auf die Marktpreise aus wie im Vorjahr. Die Renditen von 10-jährigen Bundesanleihen stiegen im Laufe des Jahres von 2,1 % auf bis zu 3,0 % im September an, fielen jedoch im vierten Quartal wieder deutlich und lagen zum Jahresende bei 2,0 %. Im Vergleich dazu entwickelte sich die Rendite der 10-jährigen US-Staatsanleihen von 3,9 % zu Jahresbeginn auf zwischenzeitlich 4,9 % und lag zum Ende des Jahres bei 3,9 %. Die Dynamik der Zins- und Inflationsentwicklung sorgte für eine wechselhafte, aber überwiegend positive Entwicklung am Kapitalmarkt. Vor allem Aktien konnten im abgelaufenen Jahr eine gute Performance erzielen und weitestgehend die Vorjahresverluste wieder aufholen. Der Deutsche Leitindex Dax 40 schloss mit einer Jahresperformance von 20,3 %, während der Euro Stoxx 50 eine Performance von 19,2 % aufwies. Im Bereich der Anleihen fällt das Bild unterschiedlich aus. So konnten z. B. im Durchschnitt über alle Laufzeiten hinweg US-Staatsanleihen nur eine vergleichsweise geringe Performance von 1,6 % erzielen, während Euro-Staatsanleihen um 7,1 % zulegen konnten. Unternehmensanleihen lieferten ebenfalls eine ordentliche Performance. So zeigte sich bei einem aus langlaufenden Euro-Unternehmensanleihen bestehenden Index wie dem iBoxx € Corporates AA 10+ eine Performance von 11,7 %. PensionsfondsmarktNach der Zulassung eines Unternehmenspensionsfonds im Dezember 2023 beträgt die Anzahl der von der BaFin zugelassenen Pensionsfonds mit Geschäftstätigkeit in Deutschland mittlerweile 35. Darunter befinden sich elf Unternehmenspensionsfonds, auf die aktuell rund die Hälfte der Deckungsmittel entfällt. Neben der Auslagerung von Pensionsverpflichtungen stellen Beitragszusagen mit Mindestleistung den Schwerpunkt der Tätigkeit der Pensionsfonds dar. Darüber hinaus wurde nun auch die reine Beitragszusage auf Grundlage von Tarifverträgen durch das Sozialpartnermodell etabliert. Mit der Verordnung (EU) 2022/2554 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 über die digitale operationale Resilienz im Finanzsektor und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 1060/2009, (EU) Nr. 648/2012, (EU) Nr. 600/2014, (EU) Nr. 909/2014 und (EU) 2016/1011 (Digital Operational Resilience Act - DORA), hat die Europäische Union eine Regulierung für die Themen Cybersicherheit, IKT-Risiken und digitale operationale Resilienz geschaffen, unter die so gut wie alle beaufsichtigten Einrichtungen und Unternehmen des europäischen Finanzsektors fallen. DORA soll die digitale operationale Resilienz des gesamten europäischen Finanzsektors stärken und dazu beitragen, den europäischen Finanzmarkt gegenüber Cyberrisiken und Vorfällen der Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) zu stärken. Die Regelungen von DORA sind ab dem 17. Januar 2025 anwendbar. Die Deutsche Post Pensionsfonds AG fällt aufgrund einer Ausnahmeregelung nicht in den Geltungsbereich der vorliegenden Verordnung. Die BaFin veröffentlichte im Oktober 2023 Hinweise für Unternehmen, die die elektronische Einreichung von Dokumenten sowie die Einreichung von Anträgen oder sonstige Anfragen für den Geschäftsbereich Versicherungsaufsicht betreffen. Zudem veröffentlichte die BaFin am 4. Dezember 2023 die Rundschreiben 9/2023 (VA), 10/2023 (VA) und 11/2023 (VA) zur fachlichen Eignung und Zuverlässigkeit von Personen, die nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) von der BaFin beaufsichtigt werden, und den diesbezüglichen Anzeigepflichten. Konkret betreffen die Rundschreiben Mitglieder der Geschäftsleitung und von Verwaltungs- und Aufsichtsorganen sowie Personen, die für Schlüsselfunktionen verantwortlich oder für diese tätig sind. Die Rundschreiben ersetzen die bislang als Merkblätter formulierten Veröffentlichungen vom 6. Dezember 2018. Das Zukunftsfinanzierungsgesetz (ZuFinG) wurde am 14. Dezember 2023 im Bundesgesetzblatt verkündet. Mit Artikel 31 Nr. 5 ZuFinG wurde § 126 Abs. 2 VAG geändert. Versicherungsunternehmen und Pensionsfonds können nun ihre Sicherungsvermögensverzeichnisse (VV) auch elektronisch, ohne qualifizierte elektronische Signatur, bis drei Monate nach Schluss des Geschäftsjahres an die BaFin übermitteln. Die Änderung trat am Tag nach der Verkündung des ZuFinG in Kraft. Geschäftliche Entwicklung der Deutsche Post Pensionsfonds AGDas Geschäftsjahr 2023 ist bezogen auf die Kapitalanlage des DPPF und die Entwicklung des Bestands an Versorgungsverhältnissen positiv verlaufen. Aufgrund der beschriebenen Entwicklungen am Kapitalmarkt bewegten sich die Renditen festverzinslicher Kapitalanlagen, die im Jahr 2022 sehr stark angestiegen waren, im Jahr 2023 insgesamt auf dem hohen Niveau, das zum Jahresende 2022 erreicht wurde. Bis Ende Oktober 2023 konnte ein weiterer Anstieg der Renditen verzeichnet werden. Zum Ende des Jahres erfolgte dann allerdings ein deutlicher Rückgang der Renditen. Im Juli 2023 hat der DPPF diese Rahmenbedingungen genutzt und das im Masterfonds gehaltene Vermögen vollständig in ein Anleiheportfolio investiert, das auf die Bedeckung der zukünftigen Rentenzahlungen ausgerichtet ist. Bei der Anlage des Sicherungsvermögens "Post-Rente" besteht das Kapitalanlageziel des DPPF darin, langfristig die Bedeckung der übernommenen Versorgungsverpflichtungen sicherzustellen. Die Kapitalanlagestrategie des DPPF wurde im Juli 2023 an die geänderten Kapitalmarktbedingungen angepasst und basiert nun auf dem Konzept des Cashflow-Matching ("Cashflow Driven Investment"). Dabei wird in ein Anleiheportfolio investiert, das so strukturiert ist, dass die Kuponzahlungen und Tilgungen (Rückzahlung der Anleihen) eines Jahres die im Jahr fälligen Rentenzahlungen decken. Zum 30. September 2023 wurde der Rechnungszins vor dem Hintergrund der vorgenommenen Umstrukturierung der Kapitalanlage und der damit verbesserten Renditeerwartung des Portfolios von 3,0 % auf 3,8 % angehoben. Der Deckungsgrad zum 31. Dezember 2023 betrug 120,8 %. Details zur Bestandsentwicklung im Geschäftsjahr 2023 sind der folgenden Übersicht zu entnehmen: Bewegung des Bestandes an Versorgungsverhältnissen im Geschäftsjahr 2023
* Im sonstigen Abgang sind Bestandskorrekturen enthalten. KapitalanlagenDie Deutsche Post Pensionsfonds AG unterscheidet ihre Kapitalanlagen in die des Eigenvermögens und in die des Sicherungsvermögens "Post-Rente". Das Eigenvermögen ist zum Stichtag vor allem in zwei Investmentfonds und zwei Bundeswertpapiere investiert. Diese Kapitalanlagen beliefen sich zum Bilanzstichtag auf 3,7 Mio. Euro (Buchwert), im Vorjahr auf 3,5 Mio. Euro. Zum Stichtag 31. Dezember 2023 war das Sicherungsvermögen zu mehr als drei Viertel in einen Spezialfonds investiert, dessen Anlageschwerpunkt auf Staats- und Unternehmensanleihen aus Industrieländern liegt. Zudem ist knapp ein Viertel des Sicherungsvermögens in ein Kapitalisierungsprodukt eines deutschen Lebensversicherers investiert. Insgesamt konnte im Jahr 2023 eine Performance der Kapitalanlagen des Sicherungsvermögens von 7,35 % erzielt werden. Es wurden Erträge aus Kapitalanlagen des Sicherungsvermögens in Höhe von insgesamt 3,1 Mio. Euro (Vorjahr: 2,9 Mio. Euro) realisiert. Davon entfielen 2,8 Mio. Euro auf Erträge aus dem Kapitalisierungsprodukt und 274 Tsd. Euro (Vorjahr: 0 Euro) auf Gewinne aus dem Abgang von Kapitalanlagen. Darüber hinaus sind nicht realisierte Gewinne aus Kapitalanlagen des Sicherungsvermögens in Höhe von 29,8 Mio. Euro (Vorjahr: Verluste 35,7 Mio. Euro) entstanden. Diese sind im Wesentlichen auf die Umstrukturierung der Kapitalanlage zurückzuführen, bei der die zum Ende des Jahres gesunkenen Kapitalmarktzinsen zu zinsinduzierten Kursanstiegen festverzinslicher Kapitalanlagen innerhalb des Spezialfonds führten. Die Aufwendungen für die Kapitalanlagen im Sicherungsvermögen waren mit 52 Tsd. Euro deutlich geringer als der Vorjahreswert (1,5 Mio. Euro), da kaum Verluste aus dem Abgang von Kapitalanlagen verzeichnet wurden. Am Ende des Berichtsjahres lag für den Pensionsplan "Post-Rente" ein Vermögen für Rechnung und Risiko von Arbeitnehmern und Arbeitgebern in Höhe von 478,3 Mio. Euro (Vorjahr: 485,1 Mio. Euro) vor, davon 474,9 Mio. Euro als investierte Kapitalanlagen, dem auf der Passivseite eine Deckungsrückstellung in gleicher Höhe gegenübersteht. Der Pensionsfonds fällt aufgrund der in Artikel 2 Nummer 7 genannten Ausnahmeregelung nicht unter die Verordnung (EU) 2019/2088 vom 27. November 2019 des europäischen Parlaments und des Rates über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (Offenlegungsverordnung). Kostenentwicklung und VersorgungsleistungenIm Geschäftsjahr 2023 entsprachen die tatsächlichen Kosten der Deutsche Post Pensionsfonds AG den mit den Dienstleistern vereinbarten Honoraren. Die Aufwendungen für die Verwaltung von Kapitalanlagen betrugen 25 Tsd. Euro (Vorjahr: 13 Tsd. Euro). Hiervon entfallen 12 Tsd. Euro (Vorjahr: 0 Euro) auf Beraterkosten für den Verwahrstellenwechsel. Die sonstigen Aufwendungen betrugen 171 Tsd. Euro (Vorjahr: 139 Tsd. Euro). Die Versorgungsleistungen betrugen im abgelaufenen Geschäftsjahr 39,6 Mio. Euro und im Vorjahr 40,3 Mio. Euro. Die Versorgungsleistungen fielen damit etwas niedriger aus als es am Jahresanfang 2023 aufgrund versicherungsmathematischer Hochrechnung zu erwarten war, wodurch ein entsprechender Risikogewinn entstand. Jahresergebnis und finanzielle LeistungsindikatorenDas Geschäftsjahr 2023 schloss die Deutsche Post Pensionsfonds AG unter Berücksichtigung einer Einstellung in die gesetzliche Rücklage in Höhe von 4.031 Euro mit einem Bilanzgewinn in Höhe von 76.583 Euro (Vorjahr: 0 Euro) ab. Das für das Geschäftsjahr 2023 prognostizierte Ergebnis konnte aufgrund der positiven Kapitalmarktentwicklung im zweiten Halbjahr des Geschäftsjahres übertroffen werden. Chancen und RisikenChancenAls Unternehmenspensionsfonds bietet sich für die Deutsche Post Pensionsfonds AG grundsätzlich die Möglichkeit, weitere Versorgungsverpflichtungen aus der DHL-Gruppe durchzuführen. Im derzeitigen Kapitalmarktumfeld können die Leistungszahlungen durch entsprechende Strategien nahezu vollständig abgesichert werden, wodurch sich die Attraktivität des Durchführungswegs Pensionsfonds erhöhen könnte. Durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz - insbesondere die reine Beitragszusage - eröffnen sich dem DPPF ggf. zusätzliche Wachstumschancen. Des Weiteren können sich durch die im Juli 2023 veränderte Kapitalanlagestruktur und -strategie des Sicherungsvermögens Opportunitäten ergeben, Kapitalerträge zu generieren, die über die Absicherung der zukünftigen Rentenzahlungen hinausgehen. Dadurch können nicht nur Nachfinanzierungszahlungen durch das Trägerunternehmen vermieden werden, sondern mittel- und langfristig auch eventuelle Kapitalrückflüsse an das Trägerunternehmen generiert werden. Vor diesem Hintergrund können sich auch Chancen durch die kostengünstige Abwicklung des Bestandes an Versorgungsverpflichtungen realisieren. Die Zusammensetzung der Eigenmittel und das gestiegene Zinsniveau bieten zudem die Chance, die laufenden Kosten des DPPF zukünftig aus den Erträgen der Eigenmittel zu decken. RisikomanagementsystemRisikomanagement ist ein wichtiges Element der Unternehmenssteuerung. Es verfolgt das Ziel, diejenigen Entwicklungen frühzeitig zu identifizieren, die nach den gegebenen Umständen den Fortbestand des Unternehmens gefährden können, und rechtzeitig entsprechende Gegenmaßnahmen einzuleiten. Das Risikomanagement des DPPF zielt insbesondere darauf ab, die Finanzstärke zu erhalten bzw. zu sichern, die erforderlich ist, um den Belangen der Versorgungsberechtigten und des Trägerunternehmens gerecht werden zu können. Um dies zu erreichen, betreibt der DPPF ein auf die Geschäftsorganisation abgestimmtes Risikomanagement, das auf alle wesentlichen Prozesse, Funktions- und Unternehmensbereiche ausgerichtet ist. Es ist angelegt als eine Kernaufgabe, die in der Gesamtverantwortung des Vorstands liegt und in die alle Geschäftsbereiche des DPPF involviert sind. Der Rahmen der Ausgestaltung des Risikomanagements wird durch die Leitlinien des DPPF vorgegeben, in denen u.a. der Risikomanagementprozess beschrieben wird, der aus den wesentlichen Schritten Risikoidentifizierung, Risikobewertung, Risikosteuerung, Risikoüberwachung und Risikoberichterstattung besteht. In diesen Leitlinien werden zudem die Verantwortlichkeiten in Bezug auf das Risikomanagement geregelt. Das wesentliche Element, das die Prozessschritte des Risikomanagements mit der Geschäftsstrategie des DPPF in Einklang bringt, ist die Risikostrategie. Diese definiert die Grenzen, nach denen eine Einstufung der identifizierten Risiken nach Wesentlichkeit unter Anwendung eines Ampel-Systems erfolgt. Sie gibt damit insbesondere den Rahmen für die Risikoüberwachung und -bewertung vor. Die Risikostrategie wird durch den Vorstand verabschiedet und mindestens jährlich überprüft. Im vierten Quartal wurde die gesamte Dokumentation der Geschäfts- und Risikostrategie sowie die Aufbau- und Ablauforganisation inkl. der Prozessbeschreibungen in Form der Leitlinien und des Administrationshandbuchs vollumfänglich überarbeitet und vom Vorstand beschlossen. Bei der Gesamtbeurteilung der Risikosituation des DPPF kommt ein Risikotragfähigkeitskonzept zur Anwendung. Der Risikotragfähigkeit wird dabei die Summe der Risikopotentiale der Einzelrisiken gegenübergestellt. Als Risikotragfähigkeit wird die Fähigkeit eines Unternehmens beschrieben, mögliche Verluste aus Risiken zu absorbieren, ohne dass daraus eine unmittelbare Gefahr für die Existenz des Unternehmens resultiert. Bei der Ermittlung der Risikotragfähigkeit werden insbesondere die für den DPPF geltenden aufsichtsrechtlichen Mindestanforderungen berücksichtigt. Relevante RisikenDa der vom DPPF durchgeführte Pensionsplan "Post Rente" nicht-versicherungsförmig ausgestaltet ist und die Deutsche Post AG als Trägerunternehmen deshalb grundsätzlich zu Nachschüssen verpflichtet bleibt, lassen sich die Risiken des DPPF nicht mit denen eines Lebensversicherungsunternehmens vergleichen. Die für den DPPF relevanten Risiken können einer der nachfolgenden Risikokategorien zugeordnet werden: Kapitalanlagerisiko, Versicherungstechnisches Risiko, Rentenanpassungsrisiko, Nichtfinanzierungsrisiko, Kostenrisiko, Strategisches Risiko, Operationelles Risiko, Reputationsrisiko. Bei jedem Risiko des DPPF erfolgt eine differenzierte Betrachtung für den Teil des Risikos, der die Eigenmittel betrifft und vom DPPF selbst getragen wird, sowie für den Teil des Risikos, der Auswirkungen auf das Sicherungsvermögen hat, und vom Trägerunternehmen getragen wird. a) Kapitalanlagerisiko Das Kapitalanlagerisiko beschreibt negative Auswirkungen auf den DPPF aufgrund von Wertänderungen bei den Kapitalanlagen. Es umfasst das Marktpreisrisiko, das Kreditrisiko, das Konzentrationsrisiko, das Liquiditätsrisiko, das Währungsrisiko und das Kostendeckungsrisiko. Die Kapitalanlage des Sicherungsvermögens erfolgt auf Rechnung und Risiko des Trägerunternehmens. Sollte das Sicherungsvermögen nicht zur Deckung der Verpflichtungen ausreichen, ist das Trägerunternehmen verpflichtet, Nachschüsse zu leisten (§ 236 Abs. 2 VAG). Damit liegen sämtliche Finanzierungsrisiken des Sicherungsvermögens (insbesondere Kapitalanlagerisiken) beim Trägerunternehmen. Trotzdem werden diese Risiken vom DPPF bewertet und gesteuert. Die Kapitalanlage des Sicherungsvermögens wurde im Juli 2023 umstrukturiert und ist nun auf eine Absicherung der Rentenzahlungen des DPPF ausgerichtet (Cashflow-Driven Investment). Die dauerhafte Erfüllbarkeit der Verpflichtungen hängt damit praktisch nicht mehr von Marktschwankungen ab. Es besteht lediglich noch ein Ausfallrisiko der Emittenten der Anleihen. Dieses wird als sehr gering eingeschätzt, da das Anleihenportfolio aus Anleihen mit guter Bonität besteht (Durchschnittsrating A-) und der mandatierte Asset-Manager gemäß der Investmentstrategie bei einer Verschlechterung der Bonität eingreifen wird, bevor sich ein evtl. Ausfall realisiert (Buy- and-Maintain-Ansatz). Ca. 5,2 % des Marktwertes des Sicherungsvermögens sind in USD-notierte Anleihen investiert, das restliche Vermögen wird in EUR-Finanztitel gehalten. Das Währungsrisiko wird bei den Anleihen zu über 91 % über entsprechende Devisentermingeschäfte abgesichert und ist damit bezogen auf die Risikotragfähigkeit des DPPF vernachlässigbar klein. Bei der Vermögensanlage der Eigenmittel verfolgt der DPPF einen konservativen Ansatz. Das Vermögen ist zum Bilanzstichtag zu über 92 % in hochwertige EUR-Staats- und Unternehmensanleihen investiert mit einem Durchschnittsrating von AA. Der Aktienanteil beträgt weniger als 8 %. In dieser Zusammensetzung erwarten wir eine geringe Abhängigkeit von Marktschwankungen. Das Kapitalanlagerisiko wird als moderat eingeschätzt. Ausfallrisiken sind in Bezug auf die Eigenmittel zu vernachlässigen, Währungsrisiken sind nicht vorhanden. Die Erträge der Kapitalanlage der Eigenmittel werden zur Deckung der laufenden Kosten verwendet, die aus den Eigenmitteln gezahlt werden. Die Eigenmittel unterliegen daher einem Kostendeckungsrisiko, das darin besteht, dass die zu tragenden Kosten die erwirtschafteten Erträge übersteigen. Dieses Risiko wird insgesamt als moderat eingeschätzt. Im Falle einer Unterschreitung der aufsichtsrechtlichen Mindestkapitalanforderungen greift eine Patronatserklärung des Trägerunternehmens, so dass selbst in diesem unwahrscheinlichen Fall keine Gefahr besteht, dass es zu einer Beeinträchtigung der Geschäftstätigkeit des DPPF kommt. Ein Konzentrationsrisiko besteht aufgrund der breit gestreuten Anlage bei Eigenmitteln und Sicherungsvermögen nicht. Ebenso ist praktisch kein Liquiditätsrisiko vorhanden. Das Sicherungsvermögen besteht zu über 79 % aus liquiden Anlagen, die Eigenmittel sind ausschließlich in liquide Finanztitel investiert. b) Versicherungstechnisches Risiko Das versicherungstechnische Risiko betrifft ausschließlich das Sicherungsvermögen und beschreibt Auswirkungen aufgrund von Veränderungen der Bewertungsparameter (Rechnungszins, Sterbetafeln) für die Mindestdeckungsrückstellung, die zu einer Erhöhung der Deckungsrückstellung führen. Aufgrund der Ausrichtung der Kapitalanlage des Sicherungsvermögens auf die Absicherung der Rentenzahlungen des DPPF, besteht systematisch praktisch kein Risiko, dass der Rechnungszins abgesenkt werden müsste, ohne dass die erforderlichen finanziellen Mittel für die resultierende Erhöhung der Deckungsrückstellung zur Verfügung stehen würden. Die aktuell zugrunde liegenden Sterbetafeln sind sehr konservativ. In der Vergangenheit konnten ausschließlich Risikogewinne, teilweise auf einem hohen Niveau, verzeichnet werden. Mit Risikoverlusten ist nicht zu rechnen. c) Rentenanpassungsrisiko Das Risiko der Notwendigkeit, eine Nachschusszahlung für die Übernahme der Rentenanpassungen zu zahlen, betrifft nur das Sicherungsvermögen und kann vernachlässigt werden. Die Kapitalanlage des Sicherungsvermögens ist auf die zukünftigen Rentenzahlungen unter Berücksichtigung der 1%igen Rentendynamik ausgerichtet. d) Nichtfinanzierungsrisiko Dieses Risiko beschreibt die Möglichkeit, dass das Trägerunternehmen zu einem zukünftigen Zeitpunkt seinen ggf. auftretenden Nachschusspflichten nicht mehr nachkommen kann oder will. Im Falle einer Insolvenz des Trägerunternehmens entsteht kein Schaden für den DPPF, da sowohl Sicherungsvermögen als auch die Pensionsverpflichtungen auf den Pensions-Sicherungs-Verein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (PSVaG) übertragen würden. Die Wahrscheinlichkeit, dass das Trägerunternehmen nicht zahlt, obwohl es nicht insolvent ist, schätzen wir als sehr gering ein, da dies eine Umstellung auf versicherungsförmige Durchführung zur Folge hätte, was zu einer deutlich höheren aufsichtsrechtlichen Solvabilitätskapitalanforderung führen würde, die wiederum auf das Trägerunternehmen aufgrund einer Patronatserklärung zurückfallen würden. Das Risiko wird insgesamt als gering eingestuft. e) Kostenrisiko Das Kostenrisiko umfasst die Abweichung der tatsächlichen von den geplanten Kosten für die Durchführung der Versorgungszusagen. Durch den Ausgliederungsvertrag mit dem Trägerunternehmen entstehen dem DPPF keine Kosten aus der Administration des Pensionsfonds. Diese fallen direkt beim Trägerunternehmen an und wirken sich nicht auf die Eigenmittel oder das Sicherungsvermögen aus. Kosten der Kapitalanlage werden der Rendite des Sicherungsvermögens entnommen. Die weiteren Kosten (z.B. Wirtschaftsprüfung, Treuhänder) belasten die Eigenmittel bzw. das Jahresergebnis. Sie sind gut abschätzbar und entsprechen i.d.R. dem prognostizierten bzw. erwarteten Wert. Dieses Risiko ist daher gut überwachbar und beherrschbar. Bei der Bewertung des Risikos wird der Eintritt unvorhersehbarer Kosten auf Basis von Erfahrungswerten berücksichtigt. Das Kostenrisiko des DPPF beinhaltet das strategische Risiko, das sich beim DPPF insbesondere aus der Möglichkeit ergibt, dass strategische Geschäftsentscheidungen nicht einem geänderten Wirtschafts- und Rechtsumfeld angepasst werden. Dies geht mit einem unerwarteten Anstieg der regulatorischen Aufwendungen einher und erhöht die Kosten. f) Operationelles Risiko Das operationelle Risiko bezeichnet das Risiko von Verlusten oder Schäden, die sich aus den internen Abläufen des Unternehmens (z.B. durch Unzulänglichkeiten der Prozesse oder Technik, durch Mitarbeiter oder Organisationsstrukturen, Nichteinhaltung rechtlicher Bestimmungen) sowie durch externe Faktoren ergeben. Operationelle Risiken betreffen auch den Datenschutz und die IT-Sicherheit. Das operationelle Risiko kann auch als Rechtsrisiko entstehen, wenn eine Veränderung des rechtlichen Rahmens nicht rechtzeitig durch den DPPF umgesetzt wird. Des Weiteren können operationelle Risiken eintreten, wenn das Trägerunternehmen den Ausgliederungsvertrag kündigt bzw. nicht erfüllt. Die operationellen Risiken werden durch die im Administrationshandbuch des Pensionsfonds beschriebenen Prozesse determiniert. Die Prozesse werden durch die Innenrevision regelmäßig überprüft. Durch die im Handbuch festgelegten internen Kontrollen und Sicherungen sollen die operationellen Risiken minimiert werden. Die operativen Tätigkeiten des Geschäftsbetriebs sind an Deutsche Post AG-interne oder -externe Dienstleister ausgegliedert, die bestimmte Qualitätsanforderungen erfüllen müssen. Deutsche Post AG-interne Dienstleiter managen die operationellen Risiken, indem die jeweiligen Richtlinien zum Risikomanagement des DHL-Konzerns angewandt und eingehalten werden. Externe Dienstleister unterliegen einem regelmäßigen Ausgliederungscontrolling. Rechtliche Risiken werden fortlaufend überwacht. Dies gilt auch für IT- und Datenschutzrisiken. Mit der Anwendung der IT-Strategie der Division Post & Paket Deutschland und der DHL-konzernweiten Informationssicherheitsleitlinie sowie weiterer DPPF-spezifischer Maßnahmen wird den durch die VAIT definierten Mindestanforderungen Rechnung getragen. Zur Gewährleistung der Informationssicherheit und des Datenschutzes wird ein Informationssicherheitsbeauftragter und eine Datenschutzbeauftragte von der Deutsche Post AG gestellt. Ferner erfolgt eine Überwachung der Ausgliederungspartner durch die Unabhängige Risikocontrollingfunktion (URCF) des Pensionsfonds. Wichtige Prozesse, wie z.B. Auszahlungen aus den Eigenmitteln, unterliegen mindestens einem 4-Augen-Prinzip. g) Reputationsrisiko Dies beschreibt das Risiko, dass aufgrund vom DPPF zu vertretende Ereignisse die Reputation des DPPF und ggf. des Trägerunternehmens in Mitleidenschaft gezogen wird (z.B. verspätete Rentenzahlungen, Investition in betrügerische Anlagen oder kritische Unternehmen). Der DPPF und die Deutsche Post AG werden in der Außenwahrnehmung als eine Einheit gesehen. Die Reputationsrisiken der beiden Unternehmen sind daher eng miteinander verbunden. Die Prozesse des DPPF obliegen aufgrund des Ausgliederungsvertrages dem Trägerunternehmen, welches das Risiko somit steuert. An dieser Stelle wird auf das Risikomanagement der Deutsche Post AG verwiesen, in dem entsprechende Prozesse fest integriert sind (z.B. monatliche Überprüfung, dass die Rentenzahlungen ordnungsmäßig erfolgt sind). Die Tätigkeit der Geschäftsstelle des DPPF und der Bestandsverwaltung wird zudem laufend von der URCF überwacht. Maßnahmen des RisikomanagementsAuch wenn die Deutsche Post AG als Trägerunternehmen das Kapitalanlagerisiko trägt, übernimmt der Pensionsfonds das Management der Kapitalanlagen in enger Abstimmung mit dem Trägerunternehmen. Das versicherungstechnische Risiko wird ebenfalls nachrichtlich in das Risikomanagement einbezogen. So sollen Nachschüsse für das Trägerunternehmen nach Möglichkeit vermieden werden. Im Rahmen des Asset Liability Managements (ALM) wird für das Sicherungsvermögen regelmäßig eine detaillierte Analyse der Risiken auf der Aktiv- und Passivseite durchgeführt sowie das Verhältnis beider Seiten zueinander untersucht. Kapitalanlagerisiken, insbesondere das Ausfallrisiko von Emittenten, werden vom beauftragten Asset-Manager gesteuert und auf Basis einer umfangreichen Berichterstattung vom DPPF monatlich überwacht. Die Kapitalanlagerichtlinie ebenso wie die gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Vorgaben nach dem Kapitalanlagegesetzbuch, dem BaFin-Rundschreiben 11/2017 (VA) und Kapitel 4 der Pensionsfonds-Aufsichtsverordnung (PFAV) wird durch beauftragte externe Dritte berücksichtigt (Master-KVG, Verwahrstelle und Fonds-Manager). Ein Liquiditätsrisiko ist aufgrund der Vermögensstruktur lediglich von geringer Bedeutung. Durch die Anlageorientierung am Cashflow-Profil der abzudeckenden Verpflichtungen, das überwiegende Investment in liquide Rentenpapiere sowie die jederzeitige Möglichkeit der Liquidierbarkeit der Anlagen werden die Liquiditätserfordernisse für das Sicherungsvermögen des Pensionsplans "Post-Rente" berücksichtigt. Die Anlage in marktgängige Wertpapiere und Bankguthaben sichert die ständige Liquidität der Eigenmittel. Als Risikosteuerungsmaßnahme wird die aktuelle Entwicklung durch den Vorstand, die Geschäftsstelle, den Verantwortlichen Aktuar, die URCF und weitere Beteiligte verfolgt. Mögliche Auswirkung von Änderungen der Rahmenbedingungen auf den DPPF werden frühzeitig analysiert. Ggf. werden hieraus weitere Steuerungsmaßnahmen abgeleitet. Den betrieblichen Risiken als Teil der operationellen Risiken begegnet die Deutsche Post Pensionsfonds AG zusammen mit den beteiligten Personen und Dienstleistern durch regelmäßige Kontrollen und Sicherungen. Rechtliche Risiken ergeben sich aus vertraglichen Beziehungen und rechtlichen Rahmenbedingungen, insbesondere aus den arbeits- und steuerrechtlichen Rahmenbedingungen im Bereich der betrieblichen Altersversorgung. Diese werden von der Deutsche Post Pensionsfonds AG in enger Zusammenarbeit mit den internen wie externen Dienstleistern beobachtet und abgeschätzt. Die beschriebenen Maßnahmen des Risikomanagements werden durch ein umfassendes Kontroll- und Berichtswesen der Organe des DPPF flankiert. Vorstand, Aufsichtsrat und Beirat erhalten regelmäßige Berichte, welche neben der Entwicklung des Deckungsgrads, den eigentlichen Kapitalanlageerfolg sowie Risikokennzahlen, wie z.B. das Durchschnittsrating des Anleihenportfolios enthalten. Darüber hinaus obliegt dem Verantwortlichen Aktuar die regelmäßige Prüfung des Mindestvermögens des Pensionsplans "Post-Rente" und der Treuhänder überwacht fortlaufend das Sicherungsvermögen. Ausgehend von der Art und dem Umfang der Eigenmittelbestandteile des DPPF und unter der Annahme, dass in absehbarer Zukunft keine wesentlichen Veränderungen seines Risikoprofils zu erwarten sind, die Einfluss auf die Bewertung der Kapitalsituation haben könnten, führt eine Projektion ohne Stressfaktoren zu dem Ergebnis, dass der DPPF gegenwärtig über ausreichende Eigenmittel verfügt, um die mittelfristig zu erwartenden Aufwendungen zu decken und ggf. auftretende Verluste ausgleichen zu können. Zusammenfassende Darstellung der Risikosituation des DPPFInsgesamt wird die Risikosituation des DPPF als unkritisch bewertet. Die Risiken, die der DPPF trägt, sind systematisch gering und gut beherrschbar. Mit einem Deckungsgrad von 120,8 % und Eigenmitteln, die die aufsichtsrechtlichen Mindestkapitalanforderungen um 19,8 % überdecken, kann der DPPF zum 31. Dezember 2023 eine finanzielle Ausstattung vorweisen, aus der sich eine aktuell sehr hohe Risikotragfähigkeit ableiten lässt. Diese Einschätzung ergibt sich insbesondere vor dem Hintergrund der geringen Risiken, die der DPPF trägt. Durch die Neuausrichtung der Kapitalanlage des Sicherungsvermögens auf die Absicherung der Leistungszahlungen des DPPF und durch die neue Zusammensetzung der Vermögensanlage bei den Eigenmitteln konnte das ohnehin schon schwache Risikoprofil des DPPF deutlich abgeschwächt werden. Mit den konservativen Bewertungsansätzen (Sterbetafeln) und der Kapitalanlagestrategie zur Deckung der Cashflows werden versicherungstechnische Risken in der derzeitigen Konstellation praktisch ausgeschlossen. Durch unser Risikomanagementsystem, das im Jahr 2023 überarbeitet und erweitert wurde, und die damit verbundenen implementierten Strukturen und Prozesse sind wir in der Lage Risikoentwicklungen frühzeitig zu erkennen und zu steuern. Zum aktuellen Zeitpunkt sind keine Entwicklungen bekannt, die die Geschäftstätigkeit des DPPF nachhaltig negativ beeinflussen könnten. PrognoseberichtDie Angaben im Prognosebericht beziehen sich grundsätzlich auf das Geschäftsjahr 2024. Die anhaltenden geopolitischen Verwerfungen werden sich voraussichtlich auch im Jahr 2024 dämpfend auf die globale Nachfrage und den Welthandel auswirken. Die im Jahr 2023 beobachtete relative Entspannung an den Energiemärkten könnte 2024 anhalten und den aktuellen Inflationsrückgang unterstützen; die damit verbundene reale Kaufkrafterhöhung wird aber die bestehende Verunsicherung unter Investoren und Konsumenten nur teilweise kompensieren können. Insgesamt sollte sich daher das globale jahresdurchschnittliche BIP-Wachstum noch einmal leicht abschwächen von 2,7 % im Vorjahr auf 2,3 % im Jahr 2024. Das Wachstum der chinesischen Wirtschaftsaktivität sollte sich auf 4,7 % und das der USA auf 1,7 % verringern, während es im Euroraum bei besonders niedrigen 0,4 % verharrt. 3 Für das Jahr 2024 geht die Bundesregierung in der Jahresprojektion von einem Anstieg des preisbereinigten Bruttoinlandsprodukts um 0,2 % aus. Bei den Verbraucherpreisen erwartet die Bundesregierung einen im Vergleich zu den Vorjahren deutlich geringeren Anstieg um nur noch 2,8 %. Nach zwei Jahren mit für deutsche Verhältnisse sehr hohen Inflationsraten rückt eine Rückkehr zum Inflationsziel der EZB von zwei Prozent (in der mittleren Frist, bezogen auf den Euroraum und den harmonisierten Verbraucherpreisindex) somit bereits deutlich näher. 4 Chancen für eine günstigere Entwicklung könnten sich ergeben, wenn sich geopolitische Krisenherde entschärfen, die weltwirtschaftliche Belebung kräftiger ausfällt als angenommen oder inflationstreibende Faktoren (Energie-, Nahrungsmittelpreise, Überwälzung administrierter Preiserhöhungen) schneller als angenommen abklingen und die Leitzinsen daher früher als erwartet gesenkt würden, was insbesondere zusätzliche Investitionen anregen könnte. 5 Das Sicherungsvermögen des DPPF ist auf der Grundlage einer Anlagestrategie investiert, die durch eine Asset-Liability-Studie entwickelt wurde und auf dem Konzept des Cashflow-Matching ("Cashflow Driven Investment") basiert. Die Deutsche Post Pensionsfonds AG rechnet für das Geschäftsjahr 2024 mit Aufwendungen für Versorgungsfälle in Höhe von 39 Mio. Euro. Für das kommende Geschäftsjahr wird bei unveränderten Kapitalmarktbedingungen ein Jahresüberschuss von 40 bis 60 Tsd. Euro erwartet, da die Erträge aus Kapitalanlagen der Eigenmittel die sonstigen Aufwendungen in Höhe von erwarteten 95 Tsd. Euro entsprechend übersteigen. Dieser Lagebericht enthält zukunftsgerichtete Aussagen, die sich auf das Geschäft, die finanzielle Entwicklung und die Erträge der Deutsche Post Pensionsfonds AG beziehen. Zukunftsgerichtete Aussagen beruhen auf den gegenwärtigen Plänen, Schätzungen, Prognosen und Erwartungen und unterliegen daher Risiken und Unsicherheitsfaktoren, die dazu führen können, dass die tatsächlich erreichte Entwicklung oder die erzielten Erträge oder Leistungen wesentlich von der Entwicklung, den Erträgen oder den Leistungen abweichen, die in den zukunftsgerichteten Aussagen ausdrücklich oder implizit angenommen werden.
3 Siehe Geschäftsbericht DHL-Gruppe 2023,
S. 71. Die angegebenen Marktdaten beruhen auf S&P
Global Market Intelligence.
Schlusserklärung zum Bericht des Vorstands der Deutsche Post Pensionsfonds AG über die Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen (Abhängigkeitsbericht)Die Deutsche Post Pensionsfonds AG ist ein abhängiges Unternehmen der Deutsche Post AG im Sinne von § 17 AktG. Der Vorstand der Deutsche Post Pensionsfonds AG hat für das Geschäftsjahr 2023 einen Bericht über die Beziehung der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen ("Abhängigkeitsbericht") nach § 312 AktG aufgestellt. Der Abhängigkeitsbericht des Vorstands der Deutsche Post Pensionsfonds AG schließt mit der folgenden Erklärung: "Wir erklären, dass nach den Umständen, die uns im Zeitpunkt bekannt waren, in dem die Rechtsgeschäfte vorgenommen wurden, unsere Gesellschaft bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhielt, sofern vereinbart. Andere Maßnahmen im Sinne von § 312 Abs. 1 AktG wurden weder getroffen noch unterlassen."
Bonn, 15.04.2024 Der Vorstand Christian Mehlinger, Vorstandsvorsitzender Manfred Bubenheim Benedikt Engbroks BilanzDeutsche Post Pensionsfonds AG (Bonn)Jahresbilanz zum 31.12.2023Aktivseite
Ich bestätige hiermit entsprechend § 128 Abs. 5 VAG, dass die in den Vermögensverzeichnissen aufgeführten Vermögensanlagen den gesetzlichen und aufsichtsbehördlichen Anforderungen gemäß angelegt und vorschriftsmäßig sichergestellt sind.
Bonn, den 15.04.2024 Prof. Dr. Norbert Seeger, Treuhänder Es wird bestätigt, dass die in der Bilanz unter dem Posten B.I der Passiva eingestellte Deckungsrückstellung unter Beachtung des § 341f HGB sowie unter Beachtung der auf Grund des § 240 Satz 1 Nr. 10-12 VAG erlassenen Rechtsverordnungen berechnet worden ist.
Bonn, den 15.04.2024 Florian Schenk Verantwortlicher Aktuar Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 01.01.2023 bis 31.12.2023Deutsche Post Pensionsfonds AG (Bonn)
AnhangDie Deutsche Post Pensionsfonds AG mit Sitz in Bonn wurde am 5. Dezember 2009 gegründet und ist unter der Nummer HRB 17588 im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn eingetragen. Die Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb wurde am 15. Dezember 2009 von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) erteilt. Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb von Pensionsfondsgeschäften im Sinne des Versicherungsaufsichtsgesetzes sowie der Betrieb und die Vermittlung von Geschäften, die damit in unmittelbarem Zusammenhang stehen. Alleinige Aktionärin ist die Deutsche Post Pensions-Treuhand GmbH & Co. KG. Nach einer dem Vorstand gemäß § 20 Abs. 1, 3 und 4 AktG zugegangenen schriftlichen Mitteilung der Deutsche Post Pensions-Treuhand GmbH & Co. KG besitzt diese eine unmittelbare Mehrheitsbeteiligung an dem DPPF. Der Jahresabschluss der DPPF wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB), insbesondere den §§ 238-289 HGB i.V.m. den §§ 341 ff. HGB aufgestellt. Die Vorschriften der Verordnung über die Rechnungslegung von Pensionsfonds (RechPensV) sowie die anzuwendenden Vorschriften der Verordnung über die Rechnungslegung von Versicherungsunternehmen (RechVersV) wurden ebenso beachtet wie die Anforderungen des Aktiengesetzes (AktG). Alle Geldbeträge werden im Jahresabschluss in vollen Euro angegeben. Aufgrund kaufmännischer Rundung können Differenzen in Höhe von +/- 1 Euro auftreten. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden gegenüber dem Vorjahr unverändert beibehalten. Bilanzierungs-, Bewertungs- und ErmittlungsmethodenKapitalanlagenDie Bewertung der Kapitalanlagen für eigenes Risiko des Pensionsfonds erfolgt aufgrund der Zuordnung zum Anlagevermögen nach dem gemilderten Niederstwertprinzip zu Anschaffungskosten, vermindert um Abschreibungen (§ 341b Abs. 2 i. V. m. § 253 Abs. 1 und 3 HGB). Als Zeitwerte für die Anteile an Investmentvermögen werden die Rücknahmepreise der Kapitalverwaltungsgesellschaft, die den Anteilsscheinpreisen entsprechen, zum Bilanzstichtag herangezogen. Die von der depotführenden Bank gemeldeten Kurswerte zum Geschäftsjahresende werden für die Bundeswertpapiere als Zeitwerte angesetzt. Vermögen für Rechnung und Risiko von Arbeitnehmern und ArbeitgebernKapitalanlagen für Rechnung und Risiko von Arbeitnehmern und Arbeitgebern werden gemäß den §§ 341 Abs. 4 Satz 2, 341d HGB i. V. m. § 36 RechPensV und den §§ 54-56 RechVersV mit dem Zeitwert unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Vorsicht bewertet. Der Zeitwert der gehaltenen Anteile an Investmentvermögen ergibt sich aus den zum Bilanzstichtag von der Kapitalverwaltungsgesellschaft festgestellten Anteilsscheinpreisen. Die Bilanzierung der Verträge bei Lebensversicherungsunternehmen erfolgt nach § 341b Abs. 4 HGB zum Zeitwert, der zum Bilanzstichtag dem vom Versicherungsunternehmen gemeldeten Aktivwert entspricht. Aus der Zeitwertbewertung zwischen den Bilanzstichtagen ergeben sich nicht realisierte Gewinne und Verluste. Übrige VermögensgegenständeDas sonstige Vermögen für Rechnung und Risiko von Arbeitnehmern und Arbeitgebern und die sonstigen Vermögensgegenstände werden zum Nennbetrag angesetzt. Wertberichtigungen auf den am Abschlussstichtag beizulegenden Wert werden für jeden Vermögensgegenstand einzeln ermittelt. Pensionsfondstechnische Rückstellungen entsprechend dem Vermögen für Rechnung und Risiko von Arbeitnehmern und ArbeitgebernDer Wert der Deckungsrückstellung wird nach § 341f Abs. 1 Satz 2 HGB i.V.m. den auf Grund des § 240 Satz 1 Nr. 10-12 VAG erlassenen Rechtsverordnungen nach der retrospektiven Methode ermittelt, da gemäß § 17 Abs. 2 RechPensV nach den Festlegungen des Pensionsplans "Post-Rente" die Bildung des entsprechenden Vermögens aus geleisteten Beiträgen für Rechnung und Risiko von Arbeitnehmern und Arbeitgebern erfolgt und der Wert des Vermögens die Mindestdeckungsrückstellung nach § 24 Abs. 2 PFAV überschreitet. Für die Berechnung der Mindestdeckungsrückstellung wurde für den Pensionsplan "Post-Rente" ein Rechnungszins von 3,80 %, die Richttafeln nach Heubeck 2005 G (modifiziert, zum 31.12.2011 zuletzt verstärkt) sowie die anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik verwendet. Verwaltungskosten wurden aufgrund des unentgeltlichen Funktionsausgliederungsvertrags mit der Deutsche Post AG nicht berücksichtigt. Andere RückstellungenRückstellungen sind in Höhe des Betrags angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung als Erfüllungsbetrag notwendig ist. Eine Abzinsung der Rückstellungen wird nicht vorgenommen, da die Restlaufzeit weniger als ein Jahr beträgt. Angaben zu den AktivaEntwicklung der Kapitalanlagen (§ 34 Abs. 2 RechPensV)Entwicklung der im Aktivposten A erfassten Kapitalanlagen im Geschäftsjahr 2023
Die sonstigen Kapitalanlagen in Höhe von 3.672.100 Euro (Vorjahr: 3.501.223 Euro) entfallen jeweils zum Buchwert auf einen Unternehmensanleihefonds über 1.943.212 Euro (Vorjahr: 1.763.585 Euro) sowie einen Aktien-ETF auf den DAX über 252.748 Euro (Vorjahr: 252.748 Euro). Der Geldmarktfonds (Vorjahr: 1.484.889 Euro) wurde vollständig veräußert und in Bundeswertpapiere angelegt. Dabei handelt es sich um eine Bundesanleihe zu 2,3 % zum Buchwert von 733.239 Euro (Vorjahr: 0 Euro) und eine Bundesobligation zu 2,4 % mit einem Buchwert von 742.901 Euro (Vorjahr: 0 Euro). Der Zeitwert der in der Bilanz unter dem Aktivposten A.I erfassten Vermögensgegenstände betrug zum Bilanzstichtag 2.227.012 Euro (Vorjahr: 3.505.424 Euro), sodass zum Bilanzstichtag stille Reserven von 31.052 Euro vorlagen. Der Zeitwert der in der Bilanz unter dem Aktivposten A.II erfassten Vermögensgegenstände betrug zum Bilanzstichtag 1.534.365 Euro (Vorjahr: 0 Euro), sodass zum Bilanzstichtag stille Reserven von 58.225 Euro vorlagen. Vermögen für Rechnung und Risiko von Arbeitnehmern und ArbeitgebernDie unter dem Aktivposten B.I. ausgewiesenen Kapitalanlagen für Rechnung und Risiko von Arbeitnehmern und Arbeitgebern entfallen vollständig auf den Pensionsplan "Post-Rente". Pensionsplan "Post-Rente":Entwicklung der im Aktivposten B.I. erfassten Kapitalanlagen 6 -) im Geschäftsjahr 2023
Die o.g. Investments sind in einen Spezialfonds und in ein Kapitalisierungsprodukt der Allianz Lebensversicherungs-AG, Stuttgart eingebracht. Das sonstige Vermögen für Rechnung und Risiko von Arbeitnehmern und Arbeitgebern entfällt im Wesentlichen auf die zum Bilanzstichtag bereits geleisteten Rentenvorschusszahlungen für den Folgemonat. Angaben zu den PassivaEntwicklung des Eigenkapitals (§ 160 Abs. 1 Nr. 3 AktG, § 272 HGB)Das gezeichnete Kapital der Deutsche Post Pensionsfonds AG beträgt 3 Mio. Euro (Vorjahr: 3 Mio. Euro). Es besteht aus 3 Mio. nennwertlosen Stückaktien mit einem rechnerischen Wert von 1 Euro, die auf den Inhaber lauten. Die Einlage erfolgte am 8. Dezember 2009 und ist vollständig geleistet. Im Geschäftsjahr 2023 ist ein Jahresüberschuss von 80.614 Euro (Vorjahr: Jahresfehlbetrag 319.620 Euro) entstanden. Nach Einstellung von 4.031 Euro in die gesetzliche Rücklage schließt der DPPF das Geschäftsjahr 2023 mit einem Bilanzgewinn von 76.583 Euro (Vorjahr: 0 Euro) ab. Betrag der Deckungsrückstellung (§ 17 Abs. 2 RechPensV)Zum 31. Dezember 2023 betrug der Wert der Deckungsrückstellung entsprechend dem Vermögen für Rechnung und Risiko von Arbeitnehmern und Arbeitgebern (Passivposten B.I.) 478.299.619 Euro (Vorjahr: 485.062.165 Euro). Die Mindestdeckungsrückstellung nach § 24 Abs. 2 PFAV beträgt 396.014.520 Euro (Vorjahr: 446.537.519 Euro). Sonstige RückstellungenIn den Sonstigen Rückstellungen (Passivposten C.I.) sind Rückstellungen für die Jahresabschlusskosten in Höhe von 45.000 Euro (Vorjahr: 45.000 Euro), für den Verantwortlichen Aktuar und das versicherungsmathematische Gutachten zum 31. Dezember 2023 in Höhe von 35.000 Euro (Vorjahr: 35.000 Euro) und für die für das Geschäftsjahr 2023 erwartete Umlagezahlung an die BaFin in Höhe von 35.000 Euro (Vorjahr: 0 Euro) enthalten. Angaben zur Gewinn- und VerlustrechnungGebuchte Beiträge (§ 34 Abs. 4 RechPensV)Im Geschäftsjahr 2023 wurden keine Beiträge (Posten I.1.) vereinnahmt (Vorjahr: 84.598.459 Euro). Erträge aus Kapitalanlagen (§ 35 Nr. 6 RechPensV)Die in dem Posten I.2.a) der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen Erträge aus Kapitalanlagen entfallen in Höhe von 2.827.316 Euro (Vorjahr: 2.918.805 Euro) auf Erträge aus Kapitalanlagen für Rechnung und Risiko von Arbeitnehmern und Arbeitgebern (Aktivposten B.I.) als Erträge aus Lebensversicherung und in Höhe von 71.836 Euro (Vorjahr: 21.457 Euro) auf Erträge aus Kapitalanlagen des Aktivpostens A.I. Im Geschäftsjahr 2023 wurden für die Kapitalanlagen des Aktivpostens A.I Erträge aus Zuschreibungen in Höhe von 95.936 Euro (Vorjahr: 0 Euro) erfasst. Gewinne aus dem Abgang von sonstigen Kapitalanlagen (Posten I.2.c) entstanden in Höhe von 273.960 Euro (Vorjahr: 0 Euro) durch die Veräußerung von Investmentanteilen aus Kapitalanlagen für Rechnung und Risiko von Arbeitnehmern und Arbeitgebern (Aktivposten B.I.) und in Höhe von 35.898 Euro aus Kapitalanlagen des Aktivposten A.I.. Aufwendungen für VersorgungsfälleDie Aufwendungen für Versorgungsfälle (Posten I.4.) belaufen sich auf 39.630.967 Euro (Vorjahr: 40.278.666 Euro). Aufwendungen für Kapitalanlagen (§ 35 Nr. 7 RechPensV)Die in dem Posten I.6.a) der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen Aufwendungen für die Verwaltung von Kapitalanlagen entfallen in Höhe von 24.900 Euro (Vorjahr: 13.000 Euro) auf Kapitalanlagen für Rechnung und Risiko von Arbeitnehmern und Arbeitgebern (Aktivposten B.I.). Dabei handelt es sich um die Kosten für den Treuhänder des Sicherungsvermögens und dessen Stellvertreter in Höhe von 13.000 Euro (Vorjahr 13.000 Euro) sowie um Beraterkosten für den Verwahrstellenwechsel in Höhe von 11.900 Euro (Vorjahr: 0 Euro). Ein Betrag von 322 Euro (Vorjahr: 67 Euro) entfällt auf Aufwendungen für die Verwaltung von Kapitalanlagen (Aktivposten A.I.). Im Geschäftsjahr 2023 wurden keine Abschreibungen auf Kapitalanlagen (Vorjahr: 204.522 Euro) vorgenommen. Im Geschäftsjahr 2023 wurden in Posten I.6.c) Abgangsverluste i.H.v. 27.181 Euro (Vorjahr: 1.451.322 Euro) ausgewiesen, die aus Verkäufen von Anteilen am Masterfonds resultieren. Sonstige ErträgeIn dem Posten II.1. der Gewinn- und Verlustrechnung sind Zinserträge auf laufende Guthaben in Höhe von 19.166 Euro (Vorjahr: 165.116 Euro) enthalten. Darüber hinaus sind in der Posten Erträge in Höhe von 7.624 Euro (Vorjahr: 1.065 Euro) aus der Auflösung von im Vorjahr gebildeten Rückstellungen enthalten. Sonstige AufwendungenIn dem Posten II.2. der Gewinn- und Verlustrechnung in Höhe von 53.538 Euro sind im Wesentlichen Zinsaufwendungen (Vorjahr: 1.599 Euro) erfasst, die insb. die Vorjahre betreffen. Darüber hinaus sind in dem Posten insbesondere die erwarteten Jahresabschlusskosten in Höhe von 45.000 Euro (Vorjahr: 45.000 Euro), die erwarteten Aufwendungen für den Verantwortlichen Aktuar und das versicherungsmathematische Gutachten zum 31. Dezember 2023 in Höhe von 35.000 Euro (Vorjahr: 48.094 Euro) sowie die für das Geschäftsjahr 2023 erwartete Umlagezahlung an die BaFin in Höhe von 35.000 Euro (Vorjahr: 0 Euro) erfasst. Darüber hinaus sind in dem Posten Aufwendungen für Performancemessung in Höhe von 2.975 Euro (Vorjahr 12.706 Euro) enthalten. Im Vorjahr waren in diesem Posten Aufwendungen, für die im Geschäftsjahr 2022 durchgeführte Prüfung der Deutsche Post Pensionsfonds AG durch die BaFin in Höhe von 30.000 Euro enthalten. Sonstige AngabenGeleistete PSVaG-Beiträge (§ 34 Abs. 6 RechPensV)Die PSVaG-Beiträge für die von der Deutsche Post Pensionsfonds AG durchgeführten Versorgungszusagen trägt die Deutsche Post AG. Sonstige finanzielle Verpflichtungen und Haftungsverhältnisse (§285 Nr. 3, 3a HGB)Sonstige aus der Bilanz nicht ersichtliche finanzielle Verpflichtungen liegen nicht vor. Sonstige Verbindlichkeiten aus der Begebung von Wechseln, aus Bürgschaften oder Gewährleistungsverträgen sowie Haftungsverhältnisse aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten bestehen nicht. Anzahl der Mitarbeiter im Jahresdurchschnitt (§ 285 Nr. 7 HGB)Die Deutsche Post Pensionsfonds AG beschäftigt keine Arbeitnehmer. Die betrieblichen Funktionen wurden vertraglich der Deutsche Post AG übertragen. Geschäftsführung und Aufsichtsrat (§ 285 Nr. 10 HGB)Der Aufsichtsrat und der Vorstand sind wie folgt besetzt:
Die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats erhalten für ihre Tätigkeit keine Vergütung. Ressortverteilung im VorstandKonzernzugehörigkeit (§ 285 Nr. 14 HGB)
Die Deutsche Post Pensionsfonds AG ist mittelbar eine Tochtergesellschaft der Deutsche Post AG in Bonn. In den Konzernabschluss nach § 315a Abs. 1 HGB der Deutsche Post AG wird sie aufgrund der Planvermögenseigenschaft nach IAS 19 nicht einbezogen. Der Konzernabschluss der Deutsche Post AG wird im Unternehmensregister veröffentlicht. Zudem kann er über die Deutsche Post AG bezogen werden. Honorar des Abschlussprüfers (§ 285 Nr. 17 HGB)Für Abschlussprüfungsleistungen des Abschlussprüfers Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, sind Honorare in Höhe von 36.000 Euro und nicht abzugsfähige Umsatzsteuer als Aufwand erfasst worden. Anteile an inländischem Investmentvermögen (§ 285 Nr. 26 HGB)Die Anlagen im Sicherungsvermögen werden überwiegend in einem Spezialfonds gehalten. Bei diesem handelt es sich um einen Mischfonds mit unterschiedlichen Anlageklassen. Die Anteile an dem Spezialfonds können börsentäglich zurückgegeben werden. Da es sich bei dem Spezialfonds um Vermögen für Rechnung und Risiko von Arbeitnehmern und Arbeitgebern handelt, erfolgt die Bewertung zum Zeitwert. Dieser betrug zum Bilanzstichtag 376.080.750 Euro. Einzelheiten zur Entwicklung des Fonds ergeben sich aus den Anhangangaben zu Aktivposten B.I. Im Geschäftsjahr 2023 erfolgte keine Ausschüttung. Besondere Ereignisse nach Ende des Berichtsjahres (§ 285 Nr. 33 HGB, Nachtragsbericht)Der im Aktivposten A.I. erfasste Aktien-ETF auf den DAX wurde nach dem Bilanzstichtag veräußert, dabei wurden stille Reserven in Höhe von 31.083 Euro realisiert. Weitere Vorgänge von besonderer Bedeutung, die einen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- oder Ertragslage haben, sind nach dem Ende des Berichtsjahres nicht eingetreten. Vorschlag für die Verwendung des Ergebnisses (§ 285 Nr. 34 HGB)Der Vorstand schlägt vor, den Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2023 in Höhe von 76.583 Euro auf neue Rechnung vorzutragen.
Bonn, 15.04.2024 Der Vorstand Christian Mehlinger, Vorstandsvorsitzender Manfred Bubenheim Benedikt Engbroks BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die Deutsche Post Pensionsfonds AG, Bonn PrüfungsurteileWir haben den Jahresabschluss der Deutsche Post Pensionsfonds AG, Bonn, - bestehend aus der Jahresbilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Deutsche Post Pensionsfonds AG, Bonn, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die PrüfungsurteileWir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den LageberichtDie gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des LageberichtsUnsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Düsseldorf, den 18. April 2024 Deloitte
GmbH
gez. Rouven Schmidt, Wirtschaftsprüfer gez. Holger Höhndorf, Wirtschaftsprüfer Bericht des Aufsichtsratsder Deutsche Post Pensionsfonds AGSehr geehrte Damen und Herren, die Deutsche Post Pensionsfonds AG wurde im Dezember 2009 gegründet. Wie schon in den Vorjahren wurden keine weiteren Versorgungsleistungen vom Trägerunternehmen Deutsche Post AG auf die Deutsche Post Pensionsfonds AG übertragen. Aufsichtsratstätigkeit im Geschäftsjahr 2023Der Aufsichtsrat hat im Geschäftsjahr 2023 sämtliche ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben wahrgenommen. Im abgelaufenen Geschäftsjahr kam der Aufsichtsrat zu zwei Sitzungen zusammen. Der Aufsichtsrat steht auch zwischen den Sitzungen in regelmäßigem Kontakt mit dem Vorstand, so dass die uneingeschränkte Möglichkeit besteht, Ereignisse von besonderer Wichtigkeit unverzüglich zu erörtern. Wesentliche Themen der Aufsichtsratstätigkeit waren die Beanstandungen aus der BaFin-Vor-Ort-Prüfung im November 2022, die Überprüfung der Kapitalanlagestruktur sowie deren Anpassung. Der Aufsichtsrat hat sich in regelmäßigen Abständen vom Vorstand zum Stand der Umsetzungen der Maßnahmen, die aus den Beanstandungen abgeleitet wurden, berichten lassen. Die Kapitalanlagestrategie des DPPF wurde im Juli 2023 verändert und basiert nun auf dem Konzept des Cashflow-Matching ("Cashflow Driven Investment"). Dabei wird in ein Anleiheportfolio investiert, bei dem die Kuponzahlungen und Tilgungen (Rückzahlung der Anleihen) so strukturiert sind, dass damit die in einem Jahr fälligen Rentenzahlungen gedeckt werden können. Zum Stichtag 31. Dezember 2023 waren die Gelder im Wesentlichen in einem Spezialfonds investiert, dessen Anlageschwerpunkt auf Staats- und Unternehmensanleihen aus Industrieländern liegt. Zudem ist ein großer Teil des Sicherungsvermögens in ein Kapitalisierungsprodukt eines deutschen Lebensversicherers investiert. Das Eigenvermögen war zum Stichtag in zwei Bundeswertpapiere und zwei Investmentfonds investiert. In den Sitzungen wurde der Aufsichtsrat im Detail vom Vorstand über die wirtschaftliche Lage des Pensionsfonds in Kenntnis gesetzt. Hierzu gehörten jeweils Statusberichte zur Entwicklung des Deckungsgrades im Sicherungsvermögen sowie zum Kapitalanlageerfolg. Außerdem wurde der Aufsichtsrat über die Abstimmung zur Festlegung des Rechnungszinses und die Ergebnisse der Prognoserechnung informiert. Den jeweiligen Änderungen des Ausgliederungsvertrages zwischen der Deutsche Post Pensionsfonds AG und der Deutsche Post AG wurde am 15. März 2023 und 8. Januar 2024 durch Beschluss zugestimmt. In der Aufsichtsratssitzung am 2. Mai 2023 wurden die beiden Vorstände Manfred Bubenheim und Benedikt Engbroks bis zum 30. April 2026 wieder bestellt. In der gleichen Sitzung wurde die Geschäftsordnung des Aufsichtsrates um die Auslagenerstattung ergänzt und neu beschlossen. Die Anpassung der Ressortverteilung des Vorstands wurde am 8. Januar 2024 beschlossen. Ferner wurden bestehende Maßnahmen zum Risikomanagement in der gebotenen Ausführlichkeit zwischen Aufsichtsrat und dem Vorstand besprochen. Der Aufsichtsrat hat hierbei Kenntnis von der Risikoerfassung, der Risikostrategie sowie dem Risikotragfähigkeitskonzept genommen. Die Ergebnisse der Prüfungshandlung der Internen Revision wurden dem Aufsichtsrat dargelegt. Entwicklungen im regulatorischen Umfeld wurden zwischen Vorstand und Aufsichtsrat erörtert. Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung am 27. November 2023 einen langfristigen Schulungsplan verabschiedet. Am gleichen Tag fand die Schulung planmäßig zu dem Thema Kapitalanlage des Pensionsfonds statt. Jahresabschluss 2023Der vom Vorstand nach den Regeln des Handelsgesetzbuchs einschließlich der rechtsform- und branchenspezifischen Vorschriften für Versicherungsunternehmen und Pensionsfonds aufgestellte Jahresabschluss und der Lagebericht wurden von der Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft unter Einbeziehung der Buchführung geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Der Abschlussprüfer wurde von der Hauptversammlung am 2. Mai 2023 bestellt. Die Mitglieder des Aufsichtsrats haben die Jahresabschlussunterlagen, den Erläuterungsbericht des Verantwortlichen Aktuars zur versicherungsmathematischen Bestätigung sowie den Prüfungsbericht des Abschlussprüfers rechtzeitig erhalten. Der Vorstand und der Verantwortliche Aktuar erläuterten die Unterlagen in der Bilanzsitzung des Aufsichtsrats am 8. Mai 2024 zudem mündlich. In dieser Sitzung berichteten die verantwortlichen Abschlussprüfer ferner über die wesentlichen Ergebnisse der Prüfung und standen für ergänzende Erläuterungen zur Verfügung. Der Jahresabschluss, der Lagebericht der Gesellschaft, sowie der Erläuterungsbericht des Verantwortlichen Aktuars wurden durch den Aufsichtsrat eingehend geprüft. Der Aufsichtsrat erhob keine Einwendungen und hat in Folge dem Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses durch den Abschlussprüfer zugestimmt und den Jahresabschluss der Deutsche Post Pensionsfonds AG zum 31. Dezember 2023 gebilligt. Die Feststellung des Jahresabschlusses ist somit erfolgt. Bericht des Vorstands über die Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen (Abhängigkeitsbericht)Der Abschlussprüfer prüfte ebenfalls den vom Vorstand nach § 312 AktG erstellten Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen ("Abhängigkeitsbericht"). Der Abhängigkeitsbericht erhielt durch den Abschlussprüfer den folgenden Bestätigungsvermerk: "Nach unserer pflichtmäßigen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass 1. die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind, 2. bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistung der Gesellschaft nicht unangemessen hoch war oder Nachteile ausgeglichen worden sind." Der Aufsichtsrat hat bei seiner eigenen Prüfung des Abhängigkeitsberichts gemäß § 314 AktG keine Ansatzpunkte für Beanstandungen festgestellt. Der Aufsichtsrat stimmte dem Ergebnis der Prüfung des Abschlussprüfers ohne Einwände zu. Er hat nach dem abschließenden Ergebnis der Prüfung keine Einwendungen gegen die im Abhängigkeitsbericht enthaltene Schlusserklärung des Vorstands. SchlusswortDer Aufsichtsrat dankt den Mitgliedern des Vorstands und allen weiteren Beteiligten für ihr Engagement im Geschäftsjahr 2023.
Bonn, 8. Mai 2024 Für den Aufsichtsrat Stephan Rode, Vorsitzender Susanne Kaus Christian Schaible Beschluss der Hauptversammlung zur Ergebnisverwendung vom 29.05.2024Deutsche Post Pensionsfonds AGDer Vorsitzende legte den Jahresabschluss zum 31.12.2023 nebst Gewinn- und Verlustrechnung sowie den Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023 vor. Er gab bekannt, dass der Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und des Geschäftsberichts des Vorstandes bestimmungsgemäß von der Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen worden ist. "Der Bilanzgewinn der Deutsche Post Pensionsfonds AG in Höhe 76.583 Euro wird auf neue Rechnung vorgetragen." Die Abstimmung erfolgte durch Zuruf. Dem vorstehenden Vorschlag wurde mit allen Stimmen zugestimmt. Der Vorsitzende gab das Ergebnis der Abstimmung bekannt und stellte fest, dass
so dass die erforderliche Stimmenmehrheit erreicht, der Beschluss einstimmig durch Zuruf gefasst und damit wirksam beschlossen sei. Der Vorsitzende gab bekannt, dass der vom Vorstand vorgelegte Jahresabschluss und Lagebericht vom Aufsichtsrat gebilligt und damit festgestellt ist. Feststellung des Jahresabschlusses gemäß § 328 Abs. 1a Satz 1 HGBDer Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 der Deutsche Post Pensionsfonds AG wurde mit Beschluss vom 29. Mai 2023 festgestellt. |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Neueste Nachrichtenartikel und Medienerwähnungen
Echtzeit-Prüfung auf Insolvenzbekanntmachungen der Registergerichte
Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen
Echtzeit-Dokumentenabruf aus dem Handelsregister
Weitere Unternehmen an oder nahe dieser Geschäftsadresse
23 nahegelegene Organisationen
Erbringung von Logistikdienstleistungen
Beteiligungsgesellschaften
Paket- und Expressdienste
Erbringung von Logistikdienstleistungen
Beteiligungsgesellschaften
Beteiligungsgesellschaften
Kauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Betrieb von Bahnhöfen für den Personenverkehr einschließlich Omnibusbahnhöfen
Vermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Erbringung von Logistikdienstleistungen
Postdienste von Universaldienstleistungsanbietern
Vermietung von Luftfahrzeugen
Beteiligungsgesellschaften
Erbringung von Logistikdienstleistungen
Postdienste von Universaldienstleistungsanbietern
Beteiligungsgesellschaften
Postdienste von Universaldienstleistungsanbietern
Beteiligungsgesellschaften
Beteiligungsgesellschaften
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Echtzeit-Dokumentenabruf aus dem Handelsregister
Echtzeit-Prüfung auf Insolvenzbekanntmachungen der Registergerichte
Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen