Froschkönig Preziosen GmbH
Selbe AdresseBeteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Thorsten Schneider seit 22.10.2019 | Prokura |
Jens Michael Dr. Hager seit 22.10.2019 | Geschäftsführer |
Marc Zube seit 13.12.2018 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümerstruktur und Kapitalverteilung des Unternehmens
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
MainTech Systems GmbHErlenbach am MainJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020Lagebericht für das Geschäftsjahr 2020MainTech Systems GmbH, Erlenbach am MainGrundlagen des Unternehmens Die MainTech Systems GmbH konzipiert und fertigt Maschinen und Anlagen zur Herstellung von Fasern, zur Lösemittelrückgewinnung auf Basis der Adsorptionstechnik und sonstige verfahrenstechnische Anwendungen insbesondere für die Industrie. Ein weiterer Schwerpunkt des Unternehmens sind umfassende Service-Dienstleistungen zum effizienten Betrieb derartiger Anlagen. Am Produktionsstandort Industrie Center Obernburg (ICO) gelten hohe Standards für Umweltschutz und Arbeitssicherheit. Daher ist die MainTech Systems GmbH nicht nur nach ISO 9001, sondern auch nach SCCP (Safety Certificate Contractors - Petrochemicals) zertifiziert. Die Strategie der MainTech Systems GmbH ist unverändert zum Vorjahr darauf ausgerichtet, weiteres Wachstum bei bestehenden Kunden innerhalb und außerhalb des ICO zu erzielen und neue Potenziale zu erschließen. Leistungsindikatoren Die interne Steuerung der MainTech Systems GmbH erfolgt anhand eines selbst entwickelten monatlichen Kennzahlensystems. Dabei werden vor allem die Veränderungen der erzielten Umsatzerlöse und des Betriebsergebnisses analysiert. Die Ermittlung der Umsatzerlöse erfolgt dabei unter Berücksichtigung einer Gewinnrealisierung nach dem Fertigstellungsgrad (Leistungsfortschritt), welche insbesondere bei kundenspezifischer Langfristfertigung angewendet wird (Percentage-of-Completion-Methode). Durch die Anwendung der Percentage-of-Completion-Methode ergeben sich somit bereinigte Umsatzerlöse sowie bereinigte Betriebsergebnisse vor Abschreibungen und Steuern (bereinigtes EBITDA). Diese beiden alternativen Leistungsindikatoren werden nach Einschätzung der Geschäftsführung als wesentlich für das Verständnis der Ertragslage erachtet und somit zur Unternehmenssteuerung genutzt. 1 Wirtschaftsbericht Gesamtwirtschaftliche Entwicklung und Geschäftsverlauf Während seitens der Bundesregierung für 2020 mit einem Zuwachs des Bruttoinlandsprodukts von 1,1 Prozent gerechnet wurde (Quelle: BMWi - Jahreswirtschaftsbericht 2020), hatte der BDI eine hiervon deutlich abweichende Meinung. Auf der Basis eines geringen Wachstums der deutschen Wirtschaft im Vorjahr von 0,6 Prozent (Quelle: Statistisches Bundesamt) und auf Grund rezessiver Einflüsse, erwartete der BDI für 2020 zum Jahresbeginn lediglich ein geringes reales Wachstum von 0,5 Prozent. Durch die Corona-Pandemie trübten sich im Lauf des Jahres die Konjunkturerwartungen ein, so dass mit einem Rückgang der Wirtschaftsleistung von bis zu 6 Prozent gerechnet wurde. (Quelle: Quartalsberichte des BDI - Bundesverband der Deutschen Industrie e.V.) Im dritten Quartal setzte eine kräftige wirtschaftliche Erholung ein, so dass für das Jahr 2020 letztendlich ein wirtschaftlicher Rückgang von 5,0 Prozent zu verzeichnen war. (Quelle: Statistisches Bundesamt)
Der Branchenumsatz der chemisch-pharmazeutischen Industrie im Jahr 2020 in Deutschland bei Unternehmen mit mehr als fünfzig Beschäftigten verringerte sich um 4,4 % auf 180,9 Milliarden Euro. Die Produktion Chemie + Pharma schrumpfte im Jahresvergleich um 1,0 % (Chemie: -1,2 %, Pharma: -0,4 %), während die Erzeugerpreise um 1,8% zurückgingen (Chemie: -2,5 %, Pharma: +1,2 %). (Quelle: Verband der Chemischen Industrie VCI) Für das Jahr 2021 war der Verband der Chemischen Industrie (VCI) ursprünglich von einem Wachstum der Industrieproduktion in der Europäischen Union in Höhe von 7 % ausgegangen. Voraussetzung hierfür war das Ausbleiben der dritten Corona-Welle mit umfassendem Lockdown (Quelle: Henrik Meincke, VCI). Nachdem die dritte Corona-Welle eingetreten ist, bleibt abzuwarten, wieviel Wachstum unter erschwerten Bedingungen möglich ist. Die Entwicklung der MainTech Systems GmbH im Geschäftsjahr 2020 zeigt einen insbesondere durch die Corona-Pandemie verursachten Umsatzrückgang gegenüber dem Vorjahr um 6,2 Mio. €, wovon 1,0 Mio. € auf massive Sparmaßnahmen der Großkunden am Standort ICO zurückzuführen sind. Der Auftragseingang setzt sich zusammen aus 53 % Anlagenbau und 47 % Serviceleistungen. Der Umsatz wurde zu 39 % mit Kunden außerhalb des ICO realisiert (Vorjahr 53 %). Der Auftragseingang 2020 fiel etwas gegenüber dem Auftragseingang des Vorjahres zurück. Wesentliche Gründe hierfür waren die bereits erwähnte Sparpolitik der großen Standortkunden sowie die Verschiebung von Investitionsentscheidungen von Projektkunden außerhalb des ICOs insbesondere aufgrund der unsicheren Lage bezüglich der weiteren Entwicklung der Corona-Pandemie. Der bereits eingeschlagene Weg mit Fremdpersonal und Vergabe von Teillosen an geeignete Unterlieferanten zu arbeiten wird weiterhin verfolgt. Es wird in der Bilanz zum 31. Dezember 2020 ein nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag in Höhe von TEUR 4.667 (Vorjahr: TEUR 3.238) ausgewiesen. Die Jahresfehlbeträge des Geschäftsjahres und des Vorjahres sind wesentlich durch die, durch das anhaltende Niedrigzinsumfeld verursachten, hohen Aufzinsungsaufwendungen bei den Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen beeinflusst. Die kurzfristigen Schulden übersteigen jedoch nicht das Umlaufvermögen, so dass im Rahmen der Gesamtwürdigung der Gegebenheiten keine Zweifel an der Fortführung der Unternehmenstätigkeit vorliegen. Ertrags- und Vermögenslage Die MainTech Systems GmbH erzielte im Geschäftsjahr 2020 einen Umsatz in Höhe von 14,9 Mio. € und lag damit um 6,2 Mio. € unter dem Vorjahresumsatz von 21,1 Mio. €. Das Betriebsergebnis verschlechterte sich nur leicht von -0,5 Mio. € auf - 0,7 Mio. €. Die darin enthaltenen Verwaltungskosten in Höhe von 2,7 Mio. € sind um 0,2 Mio. € über Vorjahresniveau. Das negative Finanzergebnis, das hauptsächlich den Zinsanteil für Pensionen sowie Zinsen für das im Februar 2020 vorzeitig vollständig getilgte Bankendarlehen enthält, liegt im Berichtsjahr bei -0,8 Mio. € (Vorjahr -1,1 Mio. €). Unter Berücksichtigung der Ertragsteuern ergibt sich für das Geschäftsjahr 2020 ein Jahresfehlbetrag von 1.429 T€ (Vorjahr Jahresfehlbetrag 1.616 T€). Bei einer im Vergleich zum Vorjahr um rund 20.3 % bzw. 2,5 Mio. € höheren Bilanzsumme lag der Anteil des langfristig gebundenen Anlagevermögens bei ca. 8,4 % (Vorjahr 11,3 %). Durch gegenüber dem Vorjahr um 1,4 Mio. € gestiegene erhaltene Anzahlungen konnte trotz Komplettrückzahlung des Bankendarlehens in Höhe von 0,6 Mio. € inklusive Zinsen sowie um 0,7 Mio. € gestiegene geleistete Anzahlungen für Kundenprojekte das Guthaben bei Kreditinstituten auf gutem Niveau gehalten werden (2,0 Mio. € zu 2,4 Mio. € im Vorjahr). Die Investitionen der MainTech Systems GmbH beliefen sich im abgelaufenen Geschäftsjahr 2020 auf insgesamt 0,1 Mio. € (Vorjahr 0,1 Mio. €). Die Vorräte betrugen im Berichtsjahr 5,0 Mio. € (Vorjahr 3,0 Mio. €) und beinhalten im Wesentlichen Rohmaterial in Höhe von 0,8 Mio. € (Vorjahr 0,7 Mio. €) und unfertige Erzeugnisse von 3,4 Mio. € (Vorjahr 2,2 Mio. €). Die Erhöhung ist vor allem darin begründet, dass Ende 2020 mehr in der Abarbeitung fortgeschrittene größere Projekte sowie 0,7 Mio. € mehr geleistete Anzahlungen an Lieferanten zu Buche standen als Ende 2019. Das Umlaufvermögen einschließlich Rechnungsabgrenzungsposten ist im Vergleich zum Vorjahr um 1,2 Mio. € auf 9,0 Mio. € gewachsen, was im Wesentlichen an den gestiegenen unfertigen Erzeugnissen sowie den höheren geleisteten Anzahlungen lag. Der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag hat sich aufgrund des Jahresfehlbetrags des Geschäftsjahres um 1,4 Mio. € erhöht. Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen stiegen im abgelaufenen Geschäftsjahr durch den Aufzinsungseffekt von 6,7 Mio. € auf 7,3 Mio. € an. Die sonstigen Rückstellungen liegen unverändert bei 0,8 Mio. € auf Vorjahresniveau. Die Verbindlichkeiten sind im Berichtsjahr von 4,7 Mio. € auf 6,6 Mio. € gestiegen. Hauptsächlich liegt dies an höheren erhaltenen Anzahlungen auf Bestellungen sowie gestiegenen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen. Die erhaltenen Anzahlungen erhöhten sich auf 3,9 Mio. € gegenüber 2,5 Mio. € aus dem Vorjahr. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie die Sonstigen Verbindlichkeiten stiegen im Berichtsjahr auf 2,4 Mio. € (Vorjahr 1,5 Mio. €). Finanzlage Zum Abschlussstichtag betrugen die Guthaben bei Kreditinstituten 2.0 Mio. € (Vorjahr 2.4 Mio. €). Die nicht frei verfügbaren Guthaben in Form von Akkreditivdeckungskosten betragen 0,4 Mio. € (Vorjahr 0,2 Mio. €). Der Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit betrug 0,3 Mio. € und reflektiert den operativen Ergebnisbeitrag der Gesellschaft. Der Cashflow aus Investitionstätigkeit umfasste im Wesentlichen Anschaffungskosten von Vermögensgegenständen des Sachanlagevermögens. Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit beträgt -0,6 Mio. € und setzt sich aus der vorzeitigen Rückzahlung des Darlehens der Riverbank S.A., Luxemburg, sowie den Zinszahlungen zusammen. Kapitalflussrechnung 1. Januar bis 31. Dezember 2020
* Der Finanzmittelbestand entspricht dem
Bilanzposten Guthaben bei Kreditinstituten.
Personal Das Stammpersonal der MainTech Systems GmbH betrug zum 31. Dezember 2019 164 Personen (Vorjahr 171 Personen). Zusätzlich befanden sich 22 Mitarbeiter in der Ausbildung. Chancen und Risiken Risiken Aufgrund der gegenwärtigen anhaltend unbestimmten Lage der durch die COVID-19 Pandemie beeinträchtigten Lieferketten, Auftrags- und Arbeitssituation, ist ein Einfluss auf Kundennachfragen zu erwarten, welcher trotz unserer Markteinschätzung und Bewertung der Produkte, Produktentwicklungen und eingeleiteten Vertriebsaktivitäten aus heutiger Sicht nicht belastbar bewertbar ist. Weiter erschwert wird die Einschätzung der Lage dadurch, dass der Wegfall der Insolvenzantragspflicht ab 1. Mai 2021 nicht mehr existiert. Dadurch könnte eine Zunahme der Insolvenzen am Markt resultieren. Als Maßnahme wurde im April 2020 Kurzarbeit beantragt und von der Agentur für Arbeit mittlerweile bis zum 31. Dezember 2021 genehmigt. Die Kurzarbeit wurde im Rahmen einer Betriebsvereinbarung geregelt und wird konsequent zur Verringerung nicht durch Auftragsabwicklung gedeckter Personalkosten eingesetzt. Weiterhin wurde von der Möglichkeit von Steuerstundungen Gebrauch gemacht. Zudem haben wir unsere Liquiditätsplanung im Hinblick auf verzögert eingehende Auftragseingänge angepasst. Dessen ungeachtet ist durch die Zulassung weiterer Impfstoffe und das damit verbundene zunehmende Impfen eines Großteils der Bevölkerung eine deutliche Entspannung der Situation ab der zweiten Jahreshälfte 2021 möglich. Sollten die Auswirkungen der COVID-19 Pandemie trotz Impfkonzept weiter anhalten, wovon wir aktuell jedoch nicht ausgehen, werden wir weitere Überlegungen in Betracht ziehen, beispielsweise die Kurzarbeit für Außertarifliche Mitarbeiter sowie die Beantragung von KfW-Hilfskrediten und die Beantragung von weiteren Beitragsstundungen. In der aktuellen Situation des international verbreiteten Corona-Virus (COVID-19) ist weiterhin ein gewisses Risiko für die am Standort ICO ansässigen Firmen zu sehen, wobei sich auf dem Gelände des ICO bisher nur ein Mitarbeiter infiziert hat. Alle anderen infizierten Personen erkrankten auf Grund von Kontakten außerhalb des Standorts. Die dadurch bedingten konsequenten Freistellungen der Mitarbeitenden führten bei MainTech Systems zu keinen unzumutbaren Beeinträchtigungen des Geschäftsbetriebs. Als Vorsorgemaßnahmen werden die vom Robert-Koch-Institut empfohlenen bzw. von Bundes- und Landesregierung vorgeschriebenen Maßnahmen konsequent umgesetzt. Unter anderem wurden folgende Maßnahmen veranlasst:
Es wurden also die erforderlichen Maßnahmen getroffen, um den Geschäftsbetrieb erfolgreich weiterzuführen. Durch die Auslagerung von betrieblichen Teilprozessen und die Nutzung von so genannten Plattform Services, insbesondere der Personalabteilung und des Rechenzentrumsbetriebs relevanter IT-Systeme, bestehen immanente operative Risiken beispielsweise bei mangelhafter Erbringung der entsprechenden Dienstleistungen sowie bei Ausfällen von IT-Systemen. Durch den regelmäßigen, engen Austausch mit den Plattform Service Providern wird sichergestellt, dass Risiken fortlaufend identifiziert und überwacht werden. Risikomanagement Die Risikosteuerung des Unternehmens erfolgt auf Basis der monatlich erhobenen Kennzahlen, die eine Erkennung möglicher Fehlentwicklungen frühzeitig erlauben, so dass Maßnahmen zur Gegensteuerung rechtzeitig ergriffen werden können. Durch vielfältige zusätzliche Maßnahmen ist darüber hinaus gewährleistet, dass die Sensibilität gegenüber Umweltschutz und Arbeitssicherheit sowohl auf Geschäftsführungs- als auch auf Mitarbeiterebene unverändert sehr hoch ist. Risikorangfolge Die größten Risiken der MainTech Systems GmbH im Hinblick auf die Fortführung der Unternehmenstätigkeit sind die der aktuellen Ergebnisplanung für die MainTech Systems GmbH zugrunde gelegten Hauptannahmen:
In der Zeit seit 2008 wurde von einigen Firmen am Standort ICO, darunter der Vorgänger von MainTech Systems, Mainsite Technologies, keine EEG-Umlage bezahlt. Dieses Vorgehen wurde vom Netzbetreiber TenneT in Frage gestellt und drei der Firmen wurden mit Klageschrift vom 30.12.2020 am Landgericht Aschaffenburg verklagt. In diesem Zusammenhang wurde MainTech Systems der Streit verkündet, d.h. das Ergebnis des Rechtsstreits könnte auch Auswirkungen auf MainTech Systems haben. Sollte die TenneT in den Verfahren rechtskräftig obsiegen, müssten die verklagten Unternehmen auch für Strommengen, die die MainTech Systems verbraucht hat, EEG-Umlage nachzahlen. Der auf die Strommengen der MainTech Systems entfallende Betrag liegt im mittleren sechsstelligen Bereich. Diesen Betrag würden die Unternehmen im Innenverhältnis höchstwahrscheinlich von der MainTech Systems zurückfordern. Die verklagten Unternehmen haben spezialisierte und renommierte Rechtsanwaltskanzleien mit Abwehr der Klagen beauftragt. Nach Einschätzung der Kanzleien bestehen gute Erfolgsaussichten, dass die Klagen der TenneT abgewiesen werden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, die Angelegenheit mit einem außerprozessualen Vergleich nach §104 Abs. 5 zu lösen. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz EEG 2021 sieht in § 104 Abs. 5 eine Amnestieregelung in Form einer Vergleichsmöglichkeit vor. Demnach besteht bei Streitigkeiten über eine EEG-Umlagefreiheit nach § 104 Abs. 4 EEG ein Anspruch auf Abschluss eines Vergleichs. Der Vergleichsinhalt wurde vom Gesetzgeber vorgegeben und beinhaltet, dass bis Ende 2020 entstandene Zahlungsverpflichtungen dadurch getilgt werden können, indem ab 01.01.2021 EEG-Umlage bezahlt wird. MainTech Systems zahlt bereits seit 2019 EEG-Umlage und wenn sie zu ihren Stromverbräuchen einen Vergleich nach § 104 Abs. 5 schließen würde, wäre sie von etwaigen EEG-Umlagenachzahlungen vollständig befreit. MainTech Systems hat zur Regelung des Sachverhalts die renommierte und im Umgang mit dem EEG erfahrene Anwaltskanzlei Becker Büttner Held (BBH) in Berlin beauftragt. Angesichts der geschilderten Umstände ist im Ergebnis mit überwiegender Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass der Vorgang für MainTech Systems unschädlich geregelt wird. Ein weiteres Risiko ist die formulierte Sparpolitik insbesondere bei einzelnen Standortunternehmen, die auch auf Service-, Wartungs- und Instandhaltungsmaßnahmen zielt. Hier bleibt abzuwarten, inwieweit diese Maßnahmen greifen und ggf. nur aufschiebenden Charakter für Instandhaltungsmaßnahmen zeigen. Auch in diesem Sinne müssen Optimierungsmaßnahmen, die Kostenstrukturen und das Zeitmanagement betreffen, in den nächsten Monaten greifen, um die Wettbewerbsfähigkeit der MainTech Systems, gerade bei den Standortunternehmen, zu steigern. In den folgenden Geschäftsjahren, insbesondere ab 2023 werden an zukünftige Rentner wesentliche Altersvorsorgezahlungen im Rahmen der in der Vergangenheit erteilten Pensionszusagen zu tätigen sein. Diese sind, sofern nicht über Planvermögen rückgedeckt, durch die Gesellschaft zu leisten. Die entsprechenden Zahlungsabflüsse sind quantifiziert und werden in der Ertrags- und Finanzplanung abgebildet. Chancenbericht MainTech Systems ist für die Zukunft sehr gut auf die Veränderungen am Markt und die daraus resultierenden Chancen für den Anlagenbau und die Serviceaktivitäten gerüstet. Durch die Nutzung der Plattform Services, die nicht wettbewerbsdifferenzierend sind, erfolgt eine strategische Fokussierung auf das Kerngeschäft. Darüber hinaus können effiziente und schlanke Strukturen und Prozesse umgesetzt werden, die mit Kostenreduzierungen einhergehen. Eine sehr anspruchsvolle Technologie bei der Herstellung von Membranen für die unterschiedlichsten Anwendungen oder bei der Herstellung von anderen Faserprodukten lassen wenig Spielraum für den Wettbewerb zu. Eine besonders große Chance für MainTech Systems liegt in dem aktuellen Megatrend "Batterien für Elektroautos". Die Aktivitäten im Anlagenbau sind sowohl am Standort als auch außerhalb des Industrie Centers Obernburg ICO weitergeführt und ausgebaut worden. Ein Projekt in Übersee mit Hochleistungsfasern aus Kohlenstoff - sogenannte CARBON-Fasern - wurde erfolgreich abgewickelt. Es konnten aber auch neue Kunden und neue Aufträge gewonnen werden. Speziell auf dem Gebiet der technischen FASERSPINNANLAGEN konnte ein weiterer Auftrag zum Equipment für ARAMID-Fasern im Ausland mit einem Neukunden gewonnen werden. Für ARAMID-Fasern zeigen die Prognosen wegen der "Temperaturbeständigkeit und Reißfestigkeit" für Feuerwehrkleidung, Bremsbeläge und Schutzwesten im militärischen Einsatz weiterhin stark nach oben. Am Standort wurde das Projekt "Spinnanlage zur Herstellung technischer Fasern" erfolgreich abgeschlossen werden. Am Standort werden derzeit weitere Aufträge im Bereich technischer Fasern zur Steigerung der Ausbeute von Spinnmaschinen für spezielle Garne bearbeitet. Diese Maßnahmen sollen stufenweise bei allen Maschinen nachgerüstet werden. Auch im Bereich technischer CELLULOSE-Fasern sind für einen Standortkunden weitere Maschinen in Planung, zwei Maschinen sind bereits beauftragt. Der Bereich MEMBRANSPINNANLAGEN zeigt sich als ein besonders attraktiver Markt und ist im Bereich der Medizintechnik unabhängiger von der allgemeinen Konjunktur. Ein neuer Großauftrag für Equipment zur Herstellung von Membranen für die Begasung von Blut wurde im April 2021 erfolgreich abgeschlossen. Eine weitere Ausbaustufe in gleichem Umfang ist bereits in Planung und soll in den nächsten beiden Jahren erfolgen. Auch für eine spezielle Flachmembran für den Einsatz im Lebensmittelbereich entsteht gerade ein Projekt für die "Extraktion und Trocknung". Ein weiterer Großauftrag wurde im Februar 2021 im Bereich der High Tech Spinnanlagen für medizinische Membranen gewonnen. Für den Einsatz im technischen, industriellen Bereich wurde gerade ein zweiter, größerer Auftrag für eine Membranspinnanlage mit Nebenaggregaten im laufenden Geschäftsjahr erhalten. Es handelt sich bei dieser Membran um eine Anwendung zur Separation von Gasen. Die Endkunden für diese Spinnanlagen sind Weltmarkführer für diese Membrananwendungen und stellen weiteres Wachstum sicher. Eine schnelle Ausweitung weiterer Geschäfte auf andere Kunden bleibt allerdings durch Geheimhaltungsvereinbarungen, sowie durch neu durchzuführende Produktzulassungen bei Verwendung neuer Technologien und durch ein Inhouse-Engineering von den Kunden weiterhin eingeschränkt. Die Service-Aktivitäten am Standort sind im vergangenen Jahr durch die allgemeine Schwäche in der Automobilindustrie deutlich zurückgegangen. Auch die geplanten Investitionen in Richtung "Anlagenbau" wurden am Standort reduziert. Viele der gestoppten Projekte sollen jetzt wieder angegangen und umgesetzt werden. Damit wird ein Großteil der im letzten Jahr verschobenen Projekte und Instandhaltungsthemen in diesem Jahr wieder vakant. Mit weiteren verkauften Anlagen außerhalb des ICO's werden auch Service-Aktivitäten von Firmen abgerufen, wenn diese nicht am Standort platziert sind. MainTech Systems hat die frühere LURGI-Technologie der Adsorptionsanlagen für Lösemittel aus Abluftströmen in Ihr Leistungsspektrum integriert. Leider konnten im letzten Jahr Corona bedingt nur wenige, kleinere Aufträge generiert werden. Dieser Bereich ADSORP-TIONS-Anlagen mit "Aktivkohle" soll weiter zu einem wesentlichen Bereich für die Gesellschaft ausgebaut werden. Zwei Aspekte geben Anlass zu entsprechenden Planungen: zum einen sind viele Bestandsanlagen in die Jahre gekommen und müssen erneuert/modernisiert/erweitert werden. Zum anderen sorgen weitere Verschärfungen der TA Luft und der entsprechenden Emissionsgrenzwerte für weiteren Investitionsbedarf bei den Betreibern. Ein sehr großes Anwendungsfeld ergibt sich aus einer etwas modifizierten Technologie bei der Abluftbehandlung von Trocknern aus der Kathoden- und Anodenherstellung von Batterieelektroden. Der Markt vollzieht gerade ein exponentielles Wachstum bei der Fabrikerstellung für Batterien auf dem Automobilmarkt für Elektroautos. Hier können wir mit unserer Technologie die Abluft gemäß TA-Luft reinigen, das Lösemittel aufarbeiten und wieder dem Prozess zurückführen. Geschlossene Kreisläufe für Lösemittel kommen bei den Kunden bei fast allen europäischen OEM's der Automobilszene sehr gut an. Da die Gebäude immer zusammen mit dem Equipment geplant werden müssen, steht die Beauftragung zeitversetzt an. Die Vielzahl der von MainTech Systems gelegten Angebote für die OEM's sollten nach Fertigstellung der Gebäudeplanung zu einigen Aufträgen führen. Die Kontakte in die Automobilbranche sind sehr qualifiziert. Die Vertragslage mit den OEM's der Automobilindustrie ist juristisch sehr anspruchsvoll. Ein Auftrag konnte mit sehr gutem Ergebnis bei einem in Deutschland ansässigen Joint Venture bereits erfolgreich abgewickelt werden^ Ein weiterer größerer Auftrag ist im Bereich der Abluftreinigung einer Pilotanlage bei BMW, in Zusammenarbeit mit Manz gewonnen worden. Die Anlage ergänzt einen speziellen Beschichtungstrockner eines anderen Lieferanten und wird so gemeinsam in Betrieb genommen. Schließlich wird der Anlagenbau im Bereich INDUSTRIE durch weitere Vertriebsmitarbeiter weiterentwickelt. Die bisher abgewickelten Projekte erweisen sich als sehr gute Referenzen für die Akquise neuer Anlagenbauprojekte. Die über mehrere Gewerke übergreifende Expertise in der Fertigung und im Bereich Engineering bieten dazu eine sehr gute Grundlage, um in diesem Bereich zu wachsen. Für eine Internationalisierung des Anlagenbaus müssen die Ressourcen noch angepasst und entsprechende Strukturen geschaffen werden. Positiv zu werten ist weiterhin das hohe Kundenvertrauen, was sich an den gestiegenen erhaltenen Anzahlungen auf Bestellungen zeigt. Gesamtbewertung der Risiko- und Chancenposition Ein trotz Impfkonzept immer noch schwer einzuschätzendes aktuelles Risiko ist eine unkontrolliert ausufernde weitere Verbreitung des Corona-Virus (COVID-19). Der Ausbruch der Corona-Pandemie hat weltweit zu massiven wirtschaftlichen Verwerfungen geführt und der weitere Verlauf der Pandemie ist vor allem durch die auftretenden Virus-Mutationen derzeit nur schwer absehbar. Dessen ungeachtet haben MainTech Systems sowie die anderen Firmen am Standort ICO die Pandemie zwar mit Einschränkungen aber ansonsten gut überstanden. Deshalb wird nicht davon ausgegangen, dass der Extremfall eintritt und der Geschäftsbetrieb der MainTech Systems GmbH, deren Kunden sowie dem Energieversorger KWO eingestellt werden muss. MainTech Systems wird im Zweifelsfall die Kapazitäten entsprechend der Auftragslage anpassen und entsprechende Maßnahmen ergreifen. Die Geschäftsführung geht aber davon aus, dass die Auswirkungen der Pandemie hinreichend ermittelt sind und weiterhin beherrschbar bleiben. Als Chance für die Zukunft besteht die Aussicht, dass das Geschäftsfeld Batterieproduktion weiterentwickelt wird und maßgeblich zum Wachstum der MainTech Systems beiträgt. Mit der Akquise zweier Großprojekte aus dem Bereich Spinnanlagen sowie eines Projekts aus dem Bereich Adsorption/Batterieproduktion im laufenden Geschäftsjahr 2021 konnte bereits eine mehr als solide Basis für eine hohe Auslastung und einen positiven operativen Cashflow bis zum Abschluss der drei Projekte Ende 2022 gelegt werden. Weitere Chancen bei der Vergabe von weiteren Großprojekten unterstreichen dieses positive Bild. Risiken der künftigen Entwicklung, die für sich genommen oder in Zusammenhang mit anderen Faktoren bestandsgefährdend wirken könnten, sind derzeit nicht ersichtlich. Prognosebericht Gesamtwirtschaftlich wird für das Geschäftsjahr 2021 mit einem deutlichen Aufschwung gerechnet, der maßgeblich von Erholungseffekten aus der Überwindung der Corona-Krise getragen sein soll. Aufgrund des erneuten Lockdowns seit November 2020 sind diese Wachstumserwartungen unserer Auffassung nach jedoch mit einer außerordentlich hohen Unsicherheit behaftet. Eine jahreszeitbedingte Entspannung der Lage im Sommer sollte zu einer weiteren Lockerung dieser Maßnahmen und zu einer erhöhten Wirtschaftsaktivität führen. Es ist damit zu rechnen, dass sich im weiteren Verlauf des Jahres 2021 die Verfügbarkeit von Impfstoffen weltweit verbessert und die Pandemie langsam eingedämmt wird. In der Folge erwarten wir eine deutliche Reduzierung von Reise- und Kontaktbeschränkungen, die einen besseren direkten Kundenkontakt ermöglicht. Für das Geschäftsjahr 2021 wird ein deutlicher Anstieg in der Betriebsleistung prognostiziert. Durch die Akquise zweier Großprojekte im Bereich Spinnanlagen und eines Großprojekts im Bereich Batterieproduktion bei einem namhaften Automobilhersteller wurde in den ersten acht Monaten des Geschäftsjahres 2021 eine hervorragende Basis für eine hohe Auslastung und damit einhergehende positive Cash-Flows aus betrieblicher Tätigkeit bis zum Ende des Jahres 2022 gelegt. Diese Projekte haben wir mit positiven Zielmargen kalkuliert und gehen davon aus, dass diese auch so im Geschäftsjahr 2022 realisiert werden können. Aus diesem Grund sieht unsere Planung für das Jahr 2021 zwar für das 1. Halbjahr ein coronabedingtes negatives bereinigtes Betriebsergebnis vor Abschreibungen und Ertragsteuern vor, allerdings bereits im 2. Halbjahr wird eine deutliche Erholung durch die akquirierten Großprojekte erwartet. In Summe wird für 2021 daher noch mit einem leicht negativen bereinigtem EBITDA im niedrigen sechsstelligen Bereich gerechnet. Für 2022 gehen wir aufgrund der bereits heute sichergestellten durchgängig hohen Auslastung von einem positiven bereinigten Betriebsergebnis vor Abschreibungen und Ertragsteuern im siebenstelligen Bereich und somit einer sehr deutlichen Verbesserung gegenüber 2020 und 2021 aus.
Erlenbach am Main, den 01. September 2021 Die Geschäftsführung gez. Marc Zube gez. Dr. Jens Michael Hager BILANZ zum 31. Dezember 2020
GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG für die Zeit vom 01. Januar bis 31. Dezember 2020Angaben in EUR
Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2020
Anhang 2020MainTech Systems GmbH, Erlenbach am MainALLGEMEINE HINWEISE Die MainTech Systems GmbH hat ihren Sitz in Erlenbach am Main und wurde am 17. Juni 2010 beim Registergericht Aschaffenburg unter der Nummer HRB 11208 eingetragen. Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des GmbHG aufgestellt. Nach § 267 Abs. 2 HGB erfüllt die Gesellschaft die Größenmerkmale einer mittelgroßen Kapitalgesellschaft und nimmt die größenabhängigen Erleichterungen nach §§ 276, 288 HGB bei der Aufstellung des Jahresabschlusses in Anspruch. Die Gewinn- und Verlustrechnung der MainTech Systems GmbH wird nach dem Umsatzkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 3 HGB gegliedert. Der Jahresabschluss wurde unter Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB) aufgestellt. Die Voraussetzung eines objektiv schlüssigen und realisierbaren Unternehmenskonzepts im Rahmen einer Ertrags- und Finanzplanung für einen angemessenen Prognosezeitraum (laufendes Geschäftsjahr und Folgejahr) ist gegeben. Es wird in der Bilanz zum 31. Dezember 2020 ein nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag in Höhe von TEUR 4.667 (Vorjahr: TEUR 3.238) ausgewiesen. Die Jahresfehlbeträge des Geschäftsjahres und des Vorjahres sind wesentlich durch die, durch das anhaltende Niedrigzinsumfeld verursachten, hohen Aufzinsungsaufwendungen bei den Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen beeinflusst. Die kurzfristigen Schulden übersteigen jedoch nicht das Umlaufvermögen, so dass im Rahmen der Gesamtwürdigung der Gegebenheiten keine bedeutsamen Zweifel an der Fortführung der Unternehmenstätigkeit vorliegen. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Die Aufstellung des Jahresabschlusses erfolgte in TEUR kaufmännisch gerundet. Aus rechnerischen Gründen können in Tabellen und bei Verweisen Rundungsdifferenzen zu den mathematisch exakt ergebenden Werten auftreten. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren - unverändert gegenüber dem Vorjahr - die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend: Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten bewertet und planmäßig linear entsprechend den voraussichtlichen Nutzungsdauern von 5 bis 10 Jahren abgeschrieben. Soweit die beizulegenden Werte einzelner immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens ihren Buchwert unterschreiten, werden zusätzlich außerplanmäßige Abschreibungen bei voraussichtlich dauernder Wertminderung vorgenommen. Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände werden mit ihren aktivierungsfähigen Herstellungskosten angesetzt und planmäßig nach der linearen Methode über die voraussichtliche Nutzungsdauer von 10 Jahren abgeschrieben. Gemäß § 268 Abs. 8 HGB unterliegen die aktivierten Entwicklungskosten einer Ausschüttungssperre. Gegenstände des Sachanlagevermögens werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet. Letztere umfassen die nach § 255 Abs. 2 HGB aktivierungspflichtigen Kosten. Bei abnutzbaren Sachanlagen nehmen wir planmäßige, nutzungsbedingte Abschreibungen vor. Soweit die beizulegenden Werte einzelner Vermögensgegenstände ihren Buchwert unterschreiten, werden zusätzlich außerplanmäßige Abschreibungen bei voraussichtlich dauernder Wertminderung vorgenommen. Den einzelnen Anlagegruppen legen wir folgende Abschreibungsmethoden und Nutzungsdauern zugrunde: Mietereinbauten werden linear abgeschrieben. Für Zugänge bis zum 31. Dezember 2010 werden im steuerrechtlich zulässigen Umfang grundsätzlich planmäßige Abschreibungen auf bewegliche Sachanlagen degressiv mit späterem planmäßigem Übergang auf die lineare Methode vorgenommen. Ab 1. Januar 2011 angeschaffte bewegliche Gegenstände des Sachanlagevermögens werden linear abgeschrieben. Die Nutzungsdauern liegen bei Maschinen und maschinellen Anlagen zwischen 5 und 19 Jahren, bei anderen Anlagen und der Betriebs- und Geschäftsausstattung zwischen 3 und 10 Jahren. Die zugrundeliegenden Abschreibungssätze orientieren sich an der jeweiligen betrieblichen Nutzungsdauer und liegen im branchenüblichen Rahmen. Selbstständig nutzbare bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens, die der Abnutzung unterliegen, werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben, sofern ihre jeweiligen Anschaffungs- oder Herstellungskosten 250,00 EUR nicht übersteigen. Diese Grenze wurde zum 01. Januar 2018 von zuvor 150,00 EUR auf 250,00 EUR erhöht. Entsprechende Anlagegegenstände mit einem Wert zwischen 250,00 EUR und 1.000,00 EUR werden seit dem 01. Januar 2018 jahresweise in einem Sammelposten zusammengefasst, der über 5 Jahre linear abgeschrieben wird. Die Ermittlung der Anschaffungskosten bei den Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen erfolgt nach der Durchschnittsmethode oder zum niedrigeren Wert am Bilanzstichtag. Den Risiken aus langer Lagerdauer, Sachmängeln und Schwund wird durch entsprechende Abwertungen Rechnung getragen. Die Vereinfachungsregelung des § 240 Abs. 3 HGB zur Bildung eines Festwertes, bei Gegenständen, die regelmäßig ersetzt werden und deren Gesamtwert für das Unternehmen von nachrangiger Bedeutung ist, wird in Bezug auf das Greiflager (11 TEUR) angewendet. Grundlage für die Bewertung der unfertigen Leistungen sind die aktivierungspflichtigen Herstellungskosten (Materialeinzelkosten, Fertigungseinzelkosten, Variable Materialgemeinkosten und Variable Fertigungsgemeinkosten) nach § 255 Abs. 2 HGB. Bei der Berechnung der Herstellungskosten wurden angemessene Teile der Kosten der allgemeinen Verwaltung aktiviert, soweit diese auf den Zeitraum der Herstellung entfallen sind. Es werden keine Zinsen für Fremdkapital berücksichtigt. Sofern die erzielbaren Erlöse unter den Herstellungskosten liegen, werden entsprechende Abwertungen nach dem Niederstwertprinzip vorgenommen. Geleistete Anzahlungen auf Gegenstände des Vorratsvermögens werden zum Nennwert bilanziert. Bei den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen, die zum Nennwert angesetzt werden, nehmen wir, soweit erforderlich, Einzelwertberichtigungen vor. Uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben. Die flüssigen Mittel werden zum Nennwert bilanziert. In den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten sind Vorauszahlungen für Aufwendungen künftiger Zeiträume zeitanteilig abgegrenzt. Da das Eigenkapital durch Verluste aufgebraucht wurde, wird im Posten nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag der sich ergebende Überschuss der Passiv- über die Aktivposten ausgewiesen. Das gezeichnete Kapital wird zum Nennwert bilanziert. Die Rückstellungen decken alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen in angemessener Höhe. Die Bewertung erfolgte mit dem Betrag, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um künftige Zahlungsverpflichtungen abzudecken. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern ausreichende objektive Hinweise für deren Eintritt vorliegen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeitentsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden auf der Grundlage versicherungsmathematischer Berechnung nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit Credit Method) unter Berücksichtigung des Erfüllungsbetrages und künftiger Kostensteigerungen auf Basis der neuen "Richttafeln RT 2018 G" (Vorjahr "Richttafeln RT 2018 G) von Prof. Dr. Klaus Heubeck als Barwert der zukünftigen Pensionsleistung ermittelt. Bis zum 31. Dezember 2015 wurden sie pauschal mit dem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre abgezinst, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt (§ 253 Abs. 2 Satz 2 HGB). Seit Januar 2016 sind nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr abzuzinsen, dabei ergibt sich der durchschnittliche Marktzinssatz bei sonstigen Rückstellungen weiterhin aus dem Durchschnitt der letzten sieben Jahre, bei Altersversorgungsverpflichtungen wird dieser Zeitraum jedoch auf zehn Jahre verlängert. Die übrigen Regelungen des § 253 Absatz 2 HGB bleiben unverändert. Der Abzinsungssatz zum 31. Dezember 2020 ändert sich von 2,71 % auf 2,31 % (bei der neuen Durchschnittsbildung auf 10 Jahre). Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren beträgt 1.173 TEUR (Vorjahr 1.140 TEUR). Für diesen Betrag besteht eine Ausschüttungssperre nach § 253 Abs. 6 HGB, da der Unterschiedsbetrag die frei verfügbaren Rücklagen abzüglich des Verlustvortrages übersteigt. Bei der Ermittlung der Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurden jährliche Lohn- und Gehaltssteigerungen von 2,25 % (Vorjahr 2,25 %) und Rentensteigerungen von jährlich 1,0% (Vorjahr 1,0 %), bei beitragsorientierten Leistungszusagen bzw. 1,75% (Vorjahr 1,75 %) bei sonstigen Leistungszusagen zugrunde gelegt. Innerhalb der Rückstellung für Pensionen sind auch mittelbare Pensionsverpflichtungen ausgewiesen, wenn eine anteilige Deckungslücke zwischen dem Kassenvermögen der Jordan-Vits-Stiftung e.V., über die die Pensionen abgewickelt werden und dem versicherungsmathematisch notwendigen Deckungskapital entsteht. In diesen Fällen bildet das Trägerunternehmen MainTech Systems GmbH eine entsprechende Rückstellung. Die Verpflichtungen aus Pensionen und ähnlichen Verpflichtungen werden mit den Vermögensgegenständen, die ausschließlich der Erfüllung der Altersversorgungs- und ähnlichen Verpflichtungen dienen und dem Zugriff fremder Dritter entzogen sind (sog. Deckungsvermögen), verrechnet. Als Deckungsvermögen werden verpfändete Rückdeckungsversicherungen klassifiziert, die die Voraussetzungen der Zweckexklusivität und des Insolvenzschutzes erfüllen. Der beizulegende Zeitwert des aus verpfändeten Rückdeckungsversicherungen bestehenden Deckungsvermögens entspricht den fortgeführten Anschaffungskosten in Höhe der durch Bestätigungen der Versicherungsgesellschaft nachgewiesenen Aktivwerte zum Bilanzstichtag, die neben den verzinslichen Sparanteilen der Versicherungsprämien auch etwaige Überschussanteile umfassen. Die Ansprüche aus der betrieblichen Altersversorgung wurden ebenfalls mit entsprechendem Deckungsvermögen verrechnet. Da diese Verpflichtungen nach IDW RS HFA 30 Tz. 74 mit wertpapiergebundenen Ansprüchen gleichgestellt sind. Als Deckungsvermögen werden verpfändete Rückdeckungsversicherungen klassifiziert, die die Voraussetzungen der Zweckexklusivität und des Insolvenzschutzes erfüllen. Der beizulegende Zeitwert des aus verpfändeten Rückdeckungsversicherungen bestehenden Deckungsvermögens entspricht den Anschaffungskosten in Höhe der durch Bestätigungen der Versicherungsgesellschaft nachgewiesenen Aktivwerte zum Bilanzstichtag. Das Risiko von Gewährleistungsleistungen für Bauleistungen wird grundsätzlich durch individuelle Rückstellungen abgedeckt. Das Unternehmen passiviert rechtsverbindlich zugesagte Jubiläumszuwendungen, die versicherungsmathematisch mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der letzten sieben Jahre gemäß § 253 Abs. 2 HGB und einer Betriebszugehörigkeit von mindestens zehn Jahren berechnet werden. Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert. Handelt es sich um Rentenverpflichtungen, sind diese zum Barwert unter Verwendung eines fristadäquaten durchschnittlichen Marktzinssatzes der vergangenen sieben Geschäftsjahre angesetzt. Kurzfristige Forderungen und Verbindlichkeiten in Fremdwährung werden zum Zeitpunkt der Erstverbuchung mit dem Tageskurs erfasst und am Abschlussstichtag mit dem Devisenkassamittelkurs bewertet. Langfristige Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten bestehen nicht. Das, bei den sonstigen finanziellen Verpflichtungen ausgewiesene, Bestellobligo umfasst den gesamten vergebenen Auftragsbestand für Investitionen zum Bilanzstichtag. Latente Steuern werden auf die Unterschiede in den Bilanzansätzen der Handels- und der Steuerbilanz angesetzt, sofern sich diese in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich abbauen. Aktive und passive latente Steuern werden saldiert ausgewiesen. Im Falle eines Aktivüberhangs der latenten Steuern zum Bilanzstichtag wird von dem Aktivierungswahlrecht des § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB kein Gebrauch gemacht. Der Berechnung der latenten Steuern liegt ein effektiver Steuersatz von 27,4 % zugrunde (15,8 % für die Körperschaftsteuer einschließlich Solidaritätszuschlag und 11,6 % für die Gewerbesteuer), der sich voraussichtlich im Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen ergeben wird. Der Steuersatz für die Gewerbesteuer ergibt sich aus dem Gewerbesteuerhebesatz von 330 %. ERLÄUTERUNGEN ZUM JAHRESABSCHLUSS BILANZ Anlagevermögen Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens im Jahr 2020 ist in einer gesonderten Übersicht dargestellt. Zum Ende des Geschäftsjahres bestehen ausschüttungsgesperrte Beträge gemäß § 268 Abs. 8 S. 1 HGB in Höhe von 430 TEUR (Vorjahr 488 EUR), die auf die Aktivierung von Entwicklungskosten für Adsorptionstechnologien entfallen. Unfertige Leistungen Die MainTech Systems GmbH erzielt ihre Umsätze im Wesentlichen aus Aufträgen, bei denen die Auftragsabwicklung mehrere Monate umfassen kann; gerechnet von der Inkraftsetzung des Auftrags bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der Auftrag im Wesentlichen fertiggestellt ist. Die Realisierung der Umsätze und Gewinne aus derartigen Aufträgen erfolgt grundsätzlich zum Zeitpunkt der Fertigstellung des gesamten Auftrags nach der sogenannten Completed-Contract-Methode. Aufgrund der zeitlichen Streckung der Aufträge sind diverse Projekte zum Bilanzstichtag jedoch noch nicht oder nur teilweise fertiggestellt. Die mit diesen Aufträgen in Zusammenhang stehenden erhaltenen Anzahlungen werden, unter Nutzung des Ausweiswahlrechts gemäß § 268 Abs. 5 Satz 2 HGB, von den unfertigen Erzeugnissen nicht abgezogen, sondern brutto, d. h. als separater Passivposten, in der Bilanz ausgewiesen. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die in der Bilanz ausgewiesenen Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände haben - wie im Vorjahr auch - jeweils eine Laufzeit von weniger als einem Jahr. Guthaben bei Kreditinstituten Das Guthaben bei Kreditinstituten ist im Vergleich zum Vorjahr um 383 TEUR gesunken, lag aber über dem Guthaben von 2018. Wesentlicher Grund für den Rückgang in 2020 war die vorzeitige vollständige Tilgung des Bankendarlehens bei der luxemburgischen Riverbank im Februar 2020. Höheren erhaltenen Anzahlungen für Kundenprojekte standen in 2020 ein Aufbau unfertiger Erzeugnisse und höhere geleistete Anzahlungen an Lieferanten gegenüber. Zum Stichtag bestehen nicht frei verfügbare Guthaben in Form von Akkreditivdeckungskonten in Höhe von 439 TEUR. Eigenkapital, Konzernzugehörigkeit Das gezeichnete Kapital von 25 TEUR (Vorjahr 25 TEUR) wird zum Bilanzstichtag vollständig von der MainTech Holding GmbH, München (früher: Callista Turnaround 5 GmbH) gehalten. Die Kapitalrücklage gem. § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB beträgt unverändert 831 TEUR. Der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag hat sich von 3.238 TEUR um 1.429 TEUR auf 4.667 TEUR erhöht. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen Rückstellungspflichtige Pensionsverpflichtungen bestehen zum Bilanzstichtag in Höhe von 8.006 TEUR (Vorjahr 7.330 TEUR) und betreffen mittelbare und unmittelbare Pensionsverpflichtungen, wobei die mittelbaren als Deckungslücke zwischen Kassenvermögen und Pensionsverpflichtungen bestehen. Die Pensionsverpflichtungen wurden mit Deckungsvermögen von 698 TEUR (Vorjahr 652 TEUR) gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB verrechnet. Als Deckungsvermögen wurden verpfändete Rückdeckungsversicherungen klassifiziert, welche die Voraussetzungen der Zweckexklusivität und des Insolvenzschutzes erfüllen. Der beizulegende Zeitwert des aus verpfändeten Rückdeckungsversicherungen bestehenden Deckungsvermögens entspricht den Anschaffungskosten in Höhe der durch Bestätigungen der Versicherungsgesellschaft nachgewiesenen Aktivwerte zum Bilanzstichtag, die neben den verzinslichen Sparanteilen der Versicherungsprämien auch etwaige Überschussanteile umfassen. Die Erträge aus Deckungsvermögen in Höhe von 46 TEUR (Vorjahr 36 TEUR) wurden mit den Aufzinsungsaufwendungen in Höhe von 675 TEUR (Vorjahr 965 TEUR) gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB saldiert. Der sich ergebende Saldo von 629 TEUR (Vorjahr 929 TEUR) ist im Finanzergebnis unter dem Posten "Zinsen und ähnliche Aufwendungen" enthalten. Ansprüche aus der tariflichen Altersversorgung in Höhe von 1.548 TEUR (Vorjahr 1.452 TEUR) wurden mit entsprechenden Deckungsvermögen in Höhe von 1.548 TEUR (Vorjahr 1.452 TEUR) verrechnet.
Ansprüche aus der Deferred Compensation in Höhe von 9 TEUR (Vorjahr 9 TEUR) wurden mit entsprechenden Deckungsvermögen in Höhe von 9 TEUR (Vorjahr 9 TEUR) verrechnet.
Steuerrückstellungen Die Bilanzposition enthält zum Bilanzstichtag Steuerrückstellungen für die Geschäftsjahre 2017 und 2018. Sonstige Rückstellungen Zum 31. Dezember 2019 betragen die sonstigen Rückstellungen der MainTech Systems GmbH 770 TEUR (Vorjahr 758 TEUR). Diese betreffen mit 546 TEUR (Vorjahr 417 TEUR) Personalverpflichtungen und mit 224 TEUR (Vorjahr 340 TEUR) sonstige Risiken, vor allem für Gewährleistungen und ausstehende Rechnungen. Verbindlichkeiten Es liegen zum Bilanzstichtag erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen mit 3.949 TEUR (Vorjahr 2.499 TEUR) vor, die komplett auf Dritte entfallen. Per 31. Dezember 2020 stehen 250 TEUR (Vorjahr 250 TEUR) Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen zu Buche. Es handelt sich um ein Darlehen von der Callista Turnaround 9 GmbH, München, welches bis zum 31. Januar 2023 gewährt wurde und mit einem Festzinssatz von 1 % p.a. auf den Darlehensbetrag verzinst wird. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten stehen im aktuellen Geschäftsjahr bei 0 TEUR (Vorjahr 452 TEUR) und waren zuvor in vollem Umfang auf die Verschmelzung mit der Callista Turnaround 4 GmbH zurückzuführen. Sie betrafen ein Darlehen von der Riverbank S.A., Luxemburg mit einem ursprünglichen Auszahlungsbetrag von 815 TEUR. Die Rückzahlung durfte nicht später als am 31. Dezember 2022 erfolgen und die Verzinsung erfolgte im ersten Vertragsjahr mit einem Festzinssatz von 16 % p.a. und in den folgenden Vertragsjahren mit 14 % p.a. Im Februar 2020 wurde dieses Darlehen vorzeitig vollständig getilgt. Die sonstigen Verbindlichkeiten in Höhe von 1.288 TEUR (Vorjahr 1.286 TEUR) umfassen vor allem mit 407 TEUR (Vorjahr 557 TEUR) eine Verpflichtung gegenüber einer Leasinggesellschaft aus Sale-and-Lease-back-Geschäften. Für dieses bilanziell als Darlehen behandelte Sale-and- Lease-back-Geschäft dienen jene Sachanlagegegenstände, die im Rahmen des Sale-and-Lease-back veräußert und zurückgeleast wurden, als Sicherheit. Von diesen Verbindlichkeiten sind 191 TEUR (Vorjahr 191 TEUR) als kurzfristig (Laufzeit < 1 Jahr) und 216 TEUR (Vorjahr 366 TEUR) als mittelfristig (Laufzeit 1 bis 5 Jahre) zu qualifizieren. Außerdem enthalten sind Verbindlichkeiten aus Löhnen und Gehältern von 270 TEUR (Vorjahr 286 TEUR) und Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit in Höhe von 21 TEUR (Vorjahr 10 TEUR) sowie Verbindlichkeiten aus der Umsatzsteuer für den Monat Dezember 2020 sowie die gestundeten Umsatzsteuerverpflichtungen der Monate Juli sowie September bis November 2020 von in Summe 509 TEUR. (Vorjahr 336 TEUR). Latente Steuern Im Geschäftsjahr hat sich zum Bilanzstichtag nach Saldierung der aktiven und passiven latenten Steuern (Gesamtdifferenzenbetrachtung) ein Aktivüberhang von 1.673 TEUR (Vorjahr 1.074 TEUR) ergeben. Vom Aktivierungswahlrecht des § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB wurde jedoch kein Gebrauch gemacht. Nicht in der Bilanz enthaltene Geschäfte sowie Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Der Betrag für die Leasingverpflichtungen betrifft den Zeitraum 2021 bis 2025. Die Leasingverträge betreffen im Wesentlichen den Fuhrpark und bestimmte Büro- und Geschäftsausstattungen. In allen Fällen handelt es sich um sogenannte Operating-Lease-Verträge, die zu keiner Bilanzierung der Objekte bei der Gesellschaft führen. Der Vorteil dieser Verträge liegt in der geringeren Kapitalbindung im Vergleich zum Erwerb und im Wegfall des Verwertungsrisikos. Risiken könnten sich aus der Vertragslaufzeit ergeben, sofern die Objekte nicht mehr vollständig genutzt werden könnten, wozu es derzeit keine Anzeichen gibt. Die Gesellschaft hat so genannte Plattform Services, insbesondere im Bereich Informationstechnologie, Miete, Personalabteilung, Werksicherheit, Arbeitsmedizinischer Dienst, Betriebskantine sowie Lagerverwaltung ausgelagert. Der Servicevertrag bezüglich der Plattform Services hat eine Laufzeit bis Ende 2022. Die Leistungen werden sowohl pauschal als auch variabel abgerechnet. Der geschätzte jährliche Verpflichtungsumfang für die ausgelagerten Dienstleistungen beträgt ca. TEUR 1.259. Der Verpflichtungsumfang der Altersversorgung beträgt zum Bilanzstichtag 9.562 TEUR (Vorjahr 8.782 TEUR). Neben den dargelegten nicht in der Bilanz enthaltenen Geschäften, sonstigen finanziellen Verpflichtungen existieren keine weiteren außerbilanziellen Geschäfte, die für die Finanzlage der Gesellschaft von Bedeutung wären. GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG Bruttoergebnis vom Umsatz Im Berichtsjahr liegt das Bruttoergebnis vom Umsatz bei 3.012 TEUR (Vorjahr 3.023 TEUR). Den im Vergleich zum Vorjahr deutlich reduzierten Umsatzerlösen stehen ebenfalls reduzierte Herstellungskosten in Höhe von 11.840 TEUR (Vorjahr 18.031 TEUR) entgegen. Sonstige betriebliche Erträge Die periodenfremden sonstigen betrieblichen Erträge belaufen sich auf 175 TEUR (Vorjahr 53 TEUR). Diese resultieren im Wesentlichen aus der Erstattung eines Schadens durch eine Versicherung, der Auflösung von Rückstellungen und der Erstattungen für Vorjahre. Sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betragen 483 TEUR (Vorjahr 290 TEUR) und betreffen hauptsächlich Aufwendungen für Gewährleistungen in Höhe von 46 TEUR (Vorjahr 161 TEUR) sowie eine Managementfee in Höhe von 300 TEUR (Vorjahr 0 TEUR). In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind periodenfremde Aufwendungen in Höhe von 66 TEUR (Vorjahr 10 TEUR) enthalten. Zinsergebnis Die Zinsaufwendungen in Höhe von 836 TEUR (Vorjahr 1.125 TEUR) beinhalten den Zinsanteil aus der Zuführung zu Pensionsrückstellungen von 675 TEUR (Vorjahr 965 TEUR), welcher mit dem Ertrag aus den Deckungsvermögen in Höhe von 45 TEUR (Vorjahr 36 TEUR) saldiert wurde. Ferner waren Zinsen für das Darlehen der Riverbank S.A, Luxemburg in Höhe von 166 TEUR (Vorjahr 154 TEUR) enthalten. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag Für das Vorjahr 2019 war für Körperschaftsteuer und für Gewerbeertragsteuer ein Aufwand in Höhe von 40 TEUR für Steuernachzahlungen aufgrund der im Geschäftsjahr abgeschlossenen Betriebsprüfung für die Jahre 2012 bis 2015 erfasst worden. SONSTIGE ANGABEN Der Materialaufwand betrug:
Der Personalaufwand gliedert sich wie folgt:
Die MainTech Systems GmbH beschäftigte ohne die in der Berufsausbildung stehenden Personen im Durchschnitt 164 Mitarbeiter (Vorjahr 171) in folgenden Bereichen:
Unter Hinweis auf § 286 Abs. 4 HGB wird auf die Angabe der Geschäftsführungsbezüge verzichtet, da sich anhand der Angaben die Bezüge eines Mitglieds feststellen lassen würden. MITGLIEDER DER GESCHÄFTSFÜHRUNG Marc Zube, München, Diplom-Ingenieur und Diplom-Wirtschaftsingenieur Geschäftsführer Dr. Jens Michael Hager, Dr.-Ing. Geschäftsführer NACHTRAGSBERICHT Ein trotz Impfkonzept immer noch schwer einzuschätzendes aktuelles Risiko ist eine unkontrolliert ausufernde weitere Verbreitung des Corona-Virus (COVID-19). Der Ausbruch der Corona-Pandemie hat weltweit zu massiven wirtschaftlichen Verwerfungen geführt und der weitere Verlauf der Pandemie ist vor allem durch die auftretenden Virus-Mutationen derzeit nur schwer absehbar. Dessen ungeachtet haben MainTech Systems sowie die anderen Firmen am Standort ICO die Pandemie zwar mit Einschränkungen aber ansonsten gut überstanden. Deshalb wird nicht davon ausgegangen, dass der Extremfall eintritt und der Geschäftsbetrieb der MainTech Systems GmbH, deren Kunden sowie dem Energieversorger KWO eingestellt werden muss. Trotzdem sind vorsorglich die entsprechenden Gegenmaßnahmen im Kapitel "Prognosebericht" beschrieben. MainTech Systems wird im Zweifelsfall die Kapazitäten entsprechend der Auftragslage anpassen und entsprechende Maßnahmen ergreifen. Die Geschäftsführung geht aber davon aus, dass die Auswirkungen der Pandemie hinreichend ermittelt sind und weiterhin beherrschbar bleiben. Als Chance für die Zukunft besteht die Aussicht, dass das Geschäftsfeld Batterieproduktion weiterentwickelt wird und maßgeblich zum Wachstum der MainTech Systems beiträgt. Mit der Akquise zweier Großprojekte aus dem Bereich Spinnanlagen im ersten Halbjahr 2021 sowie eines Großprojekts aus dem Bereich Batterieproduktion im August 2021 konnte bereits eine sehr solide Basis für eine hohe Auslastung und einen positiven operativen Cashflow bis zum Abschluss der drei Projekte Ende 2022 gelegt werden.
Erlenbach am Main, den 1. September 2021 MainTech Systems GmbH gez. Marc Zube gez. Dr. Jens Michael Hager BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die MainTech Systems GmbH, Erlenbach am Main Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der MainTech Systems GmbH, Erlenbach am Main, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2020 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der MainTech Systems GmbH, Erlenbach am Main, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten -falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Frankfurt am Main, den 1. September 2021 BARTH
ASSOCIATES GmbH
gez. Tobias Leichtenschlag, Wirtschaftsprüfer gez. Michael Stahl, Wirtschaftsprüfer |
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