Stammdaten

Register
Amtsgericht Düsseldorf HRB 70940
Eingetragen
29.8.2013
Branche
Tätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Wein, Sekt und SpirituosenGroßhandel mit GetränkenGroßhandel mit Fleisch und Fleischwaren
Gegenstand
Der Handel mit Wein und Delikatessen sowie Beratung zum Thema Wein und Feinkost und alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten.

Historie

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Management

NameRolle
Yvonne Hoffmann
seit 29.8.2013
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Düsseldorf
25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Hoffmann und Schencking GmbH

Düsseldorf

Jahresabschluss zum 31. Dezember 2013

Bilanz

AKTIVA
31.12.2013
EUR
A. ANLAGEVERMÖGEN
I. Sachanlagen 2.450,00
B. UMLAUFVERMÖGEN 11.869,93
I. Vorräte 1.728,00
II. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
2.060,75
III. Kassenbestand, Bundesbank-
guthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks
8.081,18
SUMME Aktiva 14.319,93
PASSIVA
31.12.2013
EUR
A. EIGENKAPITAL 8.925,71
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00
- Nicht eingeforderte ausstehende
Einlagen
-6.250,00
Eingefordertes Kapital 18.750,00
II. Jahresüberschuss
III. Jahresfehlbetrag -9.824,29
IV. buchmäßiges Eigenkapital 8.925,71
B. VERBINDLICHKEITEN 5.394,22
SUMME Passiva 14.319,93

Anhang

Angaben zum Jahresabschluss, zur Bilanzierung und Bewertung

1. Anwendung des Bilanzmodernisierungsgesetzes

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft i.S.v. § 267 Abs. 1 HGB, da zwei der drei nachstehenden Größenmerkmale nicht überschritten wurden: (1) 4.480.000 € Bilanzsumme, (2) 9.680.000 € Umsatzerlöse und (3) Im Jahresdruchschnitt 50 Arbeitnehmer.

Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266 Abs. 1, 276, 288 HGB) und bei der Offenlegung (§326 bzw. § 327 HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt.

2. Bilanzierungsmethoden

Im Jahresdurchschnitt sind sämtliche Vermögengengegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungs- posten, Aufwendungen und Erträge enthalten, woweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit den Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden.

3. Bewertungsmethoden

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst, wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berückstichtigt worden.

Die Entwicklung des Anlagevermögens (Anlagenspiegel) ist weiter oben dargestellt. Hieraus ergeben sich auch die Abschreibungen des Geschäftsjahres (§ 268 Abs. 2 HGB).

Die Bilanzierung der immateriellen Vermögensgegenstände und der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes (§ 253 Abs. 1 Satz 3 HGB). Bei den immateriellen Vermögensgegenständen erfolgt die Abschreibung linear. Die beweglichen Anlagegüter werden linear und degressiv abgeschrieben.

Die selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände werden gem. § 255 Abs. 2a HGB mit den bei deren Entwicklung anfallenden Herstellungskosten bewertet. Diese entsprechen den Vollkosten (§ 255 Abs. 2 HGB).

Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis € 410 wurden aus Vereinfachungsgründen sofort aufwandswirksam erfasst.

Die Bewertung der Finanzanlagen erfolgt zu Anschaffungskosten (§ 253 Abs. 1 Satz 1HGB).

Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgte zu den Anschaffungskosten, soweit nicht ein niedrigerer Wert beizulegen war (§ 253 Abs. 4 HGB).

Fertige und unfertige Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten bewertet. Diese umfassen die produktionsbezogenen Vollkosten (§ 255 Abs. 2 HGB).

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert angesetzt. Den in den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthaltenen Risiken wird durch Bildung angemessen dotierter Einzel- und Pauschalwertberichtigungen Rechnung getragen.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die ursprünglich auf fremde Währung lauteten, wurden zum Devisenkassakurs am Abschlussstichtag gem. § 256a Abs. 2 HGB bewertet (§ 284 Abs. 2 Nr. 2 HGB).

Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt (§ 253 Abs. 1 HGB).

Als Rechnungsabgrenzungsposten auf der Aktivseite sind Ausgaben vor dem Bilanzstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.

Rückstellungen für Pensionen werden mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB). Sie werden pauschal mit einem einer Restlaufzeit von 15 Jahren entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst (§ 253 Abs. 2 Satz 2 HGB).

Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB). Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst (§ 253 Abs. 2 Satz 1 HGB).

Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB).

Als Rechnungsabgrenzungsposten auf der Passivseite sind Einnahmen vor dem Bilanzstichtag ausgewiesen, soweit sie Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.

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