CFH Management GmbH
Leipzig
Jahresabschluss zum 31. Dezember
2023
Bilanz zum 31. Dezember 2023
Aktiva
|
31.12.2023 |
31.12.2022 |
|
€ |
€ |
€ |
€ |
| A.
Anlagevermögen |
|
|
|
|
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
|
|
|
|
| Entgeltlich
erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutz- und |
4,38 |
|
4,38 |
|
| ähnliche
Rechte und Werte und Lizenzen an solchen Rechten |
|
|
|
|
| II.
Sachanlagen |
|
|
|
|
| Andere
Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung |
17.482,00 |
|
23.856,00 |
|
| III.
Finanzanlagen |
|
|
|
|
| 1.
Anteile an verbundenen Unternehmen |
12.500,00 |
|
12.500,00 |
|
| 2.
Beteiligungen an Personengesellschaften |
60.630,21 |
|
604.069,42 |
|
|
|
90.616,59 |
|
640.429,80 |
| B.
Umlaufvermögen |
|
|
|
|
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
|
|
|
|
| 1.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen |
25,56 |
|
25,56 |
|
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
|
|
|
|
| €
25,56 (Vorjahr € 25,56) |
|
|
|
|
| 2.
Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein
Beteiligungsverhältnis besteht |
39.651,56 |
|
43.069,62 |
|
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
|
|
|
|
| €
39.651,56 (Vorjahr € 43.069,62) |
|
|
|
|
| 3.
sonstige Vermögensgegenstände |
19.836,05 |
|
88.713,90 |
|
davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr €
9.636,05
(Vorjahr € 78.513,90) |
|
59.513,17 |
|
131.809,08 |
davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr €
10.200,00
(Vorjahr € 10.200,00) |
|
|
|
|
| II.
Guthaben bei Kreditinstituten |
|
1.614.641,67 |
|
1.185.456,30 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
|
6.778,13 |
|
12.571,36 |
|
|
1.771.549,56 |
|
1.970.266,54 |
Passiva
|
31.12.2023 |
31.12.2022 |
|
€ |
€ |
€ |
€ |
| A.
Eigenkapital |
|
|
|
|
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
|
25.000,00 |
|
| II.
Gewinnvortrag |
1.230.152,91 |
|
1.591.551,31 |
|
| III.
Jahresüberschuss |
312.778,89 |
|
138.601,60 |
|
|
|
1.567.931,80 |
|
1.755.152,91 |
| B.
Rückstellungen |
|
|
|
|
| 1.
Steuerrückstellungen |
7.677,31 |
|
4,08 |
|
| 2.
Sonstige Rückstellungen |
57.229,90 |
|
83.485,12 |
|
|
|
64.907,21 |
|
83.489,20 |
| C.
Verbindlichkeiten |
|
|
|
|
| 1.
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen |
8.359,85 |
|
13.358,39 |
|
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
|
|
|
|
| €
8.359,85 (Vorjahr € 13.358,39) |
|
|
|
|
| 2.
Sonstige Verbindlichkeiten |
130.350,70 |
|
118.266,04 |
|
| davon
aus Steuern |
|
138.710,55 |
|
131.624,43 |
| €
128.386,11 (Vorjahr € 116.416,65) |
|
|
|
|
| davon
im Rahmen der sozialen Sicherheit |
|
|
|
|
| €
1.964,59 (Vorjahr € 1.849,39) |
|
|
|
|
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
|
|
|
|
| €
130.350,70 (Vorjahr € 118.266,04) |
|
|
|
|
|
|
1.771.549,56 |
|
1.970.266,54 |
Gewinn-
und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31.
Dezember 2023
|
2023 |
2022 |
|
€ |
€ |
| 1.
Umsatzerlöse |
74.500,00 |
42.498,28 |
| 2.
Sonstige betriebliche Erträge |
9.878,65 |
6.485,62 |
| 3.
Personalaufwand |
1.691.585,64 |
1.563.821,44 |
| 4.
Abschreibungen auf immaterielle
Vermögensgegenstände |
|
|
| und
Sachanlagen |
20.225,32 |
22.109,74 |
| 5.
Sonstige betriebliche Aufwendungen |
323.757,94 |
288.976,83 |
| 6.
Erträge aus Beteiligungen |
2.320.000,05 |
1.991.096,55 |
| 7.
Zinsen und ähnliche Aufwendungen |
0,00 |
6.159,50 |
| 8.
Steuern vom Einkommen und Ertrag |
56.030,91 |
20.411,34 |
| 9.
Ergebnis nach Steuern |
312.778,89 |
138.601,60 |
| 10.
Jahresüberschuss |
312.778,89 |
138.601,60 |
Anhang zum 31. Dezember 2023
A. Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
1. Allgemeine Angaben
Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Leipzig und ist
eingetragen beim Amtsgericht Leipzig unter der Nummer HRB
34097. Gegenstand der Gesellschaft ist die Beteiligung an
anderen Gesellschaften, deren Gegenstand das Halten und
Verwalten von Gesellschaftsbeteiligungen ist,
einschließlich der Funktion als
geschäftsführender Gesellschafter, im eigenen
Namen und für eigene Rechnung.
Bei der Gesellschaft handelt es sich um eine kleine
Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB.
Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des
Handelsgesetzbuches (HGB) aufgestellt. Ergänzend
wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.
Aufwendungen und Erträge wurden auf das
Geschäftsjahr abgegrenzt. Die Gewinn- und
Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren i. S.
von § 275 HGB aufgestellt.
Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgt unter
Annahme der Unternehmensfortführung (§ 252 Abs. 1
Nr. 2 HGB).
2. Aktiva
Die Anschaffungskosten der immateriellen
Vermögensgegenstände und der Sachanlagen sind um
planmäßige Abschreibungen mit
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern zwischen drei und
dreizehn Jahren gemindert.
Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten bzw.
mit dem niedrigeren beizulegenden Wert (bei dauerhafter
Wertminderung) bilanziert.
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die
Forderungen gegen Unternehmen mit denen ein
Beteiligungsverhältnis besteht und die sonstigen
Vermögensgegenstände sind zum Nennwert unter
Berücksichtigung des strengen Niederstwertprinzips
angesetzt.
Das Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nennwert
angesetzt.
Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten enthält
Ausgaben vor dem Stichtag, die Aufwendungen für eine
bestimmte Zeit danach darstellen.
3. Passiva
Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt.
Die Steuerrückstellungen und sonstigen
Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren
Risiken und ungewissen Verpflichtungen, sie sind
ausreichend bemessen und zum Erfüllungsbetrag nach
vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung in der
angesetzten Höhe notwendig.
Die Verbindlichkeiten werden mit den
Erfüllungsbeträgen angesetzt.
B. Angaben und Erläuterungen zu den einzelnen
Posten
Posten
der Bilanz
1. Anlagevermögen
Die Aufgliederung des Anlagevermögens und die
Entwicklung des Anlagevermögens sind im Anlagenspiegel
(Anlage zum Anhang) dargestellt. Die deutliche Verringerung
des Anlagevermögens ergibt sich aus der
Teilveräußerung der Beteiligung an der TGFS III
KG.
2. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein
Beteiligungsverhältnis besteht, resultieren aus
Ergebniszuweisungen (39.651,56 €).
3. Verbindlichkeiten
Die Aufgliederung der Verbindlichkeiten ergibt sich
aus dem nachfolgenden Verbindlichkeitenspiegel:
|
bis zu
einem Jahr |
über ein Jahr |
davon mehr
als fünf Jahre |
gesamt |
|
Euro |
Euro |
Euro |
Euro |
Verbindlichkeiten aus
Lieferungen
und Leistungen |
8.359,85 |
0,00 |
0,00 |
8.359,85 |
| Sonstige
Verbindlichkeiten |
130.350,70 |
0,00 |
0,00 |
130.350,70 |
|
138.710,55 |
0,00 |
0,00 |
138.710,55 |
C. Sonstige Angaben
I. Organe der Gesellschaft
Zu Geschäftsführern sind bestellt: Gisbert
Enkel, Leipzig (Dipl. Ökonom); Harald Rehberg, Leipzig
(Dipl. Volkswirt); Sören Schuster, Leipzig (Dipl.
Physiker).
II. Gewinnverwendung
Über die Gewinnverwendung beschließt
die Gesellschafterversammlung.
III. Größenabhängige Erleichterungen
In Bezug auf die Pflichtangaben gemäß
§ 285 HGB werden die größenabhängigen
Erleichterungen gemäß § 288 HGB teilweise
in Anspruch genommen.
IV. Arbeitnehmer
Die Berichtsgesellschaft beschäftigte im
Berichtsjahr im Durchschnitt siebzehn Arbeitnehmer inkl.
studentische Hilfskräfte (Vorjahr siebzehn
Arbeitnehmer).
Leipzig, den 6. Juni
2024
Gisbert
Enkel, Geschäftsführer
Harald
Rehberg, Geschäftsführer
Sören
Schuster, Geschäftsführer
Entwicklung
des Anlagevermögens vom 1. Januar bis 31. Dezember
2023
|
Anschaffungskosten |
|
01.01.2023 |
Zugänge |
Abgänge |
31.12.2023 |
|
|
|
|
|
|
€ |
€ |
€ |
€ |
| Immaterielle
Vermögensgegenstände |
|
|
|
|
Entgeltlich
erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutz-
und ähnliche Rechte und Werte und Lizenzen
an solchen Rechten |
51.082,54 |
0,00 |
0,00 |
51.082,54 |
| Sachanlagen |
|
|
|
|
| Andere
Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung |
118.331,12 |
13.851,32 |
0,00 |
132.182,44 |
| Finanzanlagen |
|
|
|
|
| 1.
Anteile an verbundenen Unternehmen |
12.500,00 |
0,00 |
0,00 |
12.500,00 |
| 2.
Beteiligungen an Personengesellschaften |
604.069,42 |
16.740,94 |
560.180,15 |
60.630,21 |
|
785.983,08 |
30.592,26 |
560.180,15 |
256.395,19 |
|
Abschreibungen |
|
Restbuchwert |
|
kumuliert |
Zugänge |
kumuliert |
Stand am |
Stand am |
|
01.01.2023 |
|
31.12.2023 |
31.12.2023 |
31.12.2022 |
|
€ |
€ |
€ |
€ |
€ |
| Immaterielle
Vermögensgegenstände |
|
|
|
|
|
| Entgeltlich
erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutz- und
ähnliche Rechte und Werte und Lizenzen an
solchen Rechten |
51.078,16 |
0,00 |
51.078,16 |
4,38 |
4,38 |
| Sachanlagen |
|
|
|
|
|
| Andere
Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung |
94.475,12 |
20.225,32 |
114.700,44 |
17.482,00 |
23.856,00 |
| Finanzanlagen |
|
|
|
|
|
| 1.
Anteile an verbundenen Unternehmen |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
12.500,00 |
12.500,00 |
| 2.
Beteiligungen an Personengesellschaften |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
60.630,21 |
604.069,42 |
|
145.553,28 |
20.225,32 |
165.778,60 |
90.616,59 |
640.429,80 |
Bestätigungsvermerk
des unabhängigen Abschlussprüfers
An die CFH Management GmbH, Leipzig
Prüfungsurteil
Wir haben den Jahresabschluss der CFH Management
GmbH, Leipzig, - bestehend aus der Bilanz zum 31.
Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für
das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember
2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung
der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der
Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der
beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen
Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften
geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und
vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31.
Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das
Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023.
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1
HGB erklären wir, dass unsere Prüfung
zu keinen Einwendungen gegen die
Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses
geführt hat.
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses
in Übereinstimmung mit § 317 HGB
unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer
(IDW) festgestellten deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger
Abschlussprüfung durchgeführt.
Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und
Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des
Abschlussprüfers für die Prüfung des
Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks
weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen
unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen
handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und
haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in
Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt.
Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten
Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um
als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum
Jahresabschluss zu dienen.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter
für den Jahresabschluss
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich
für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den
deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden
handelsrechtlichen Vorschriften in allen
wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der
Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die
gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen
Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den
deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger
Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die
Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen,
der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund
von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der
Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder
Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die
gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die
Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der
Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren
haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang
mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit,
sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus
sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des
Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht
tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten
entgegenstehen.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die
Prüfung des
Jahresabschlusses
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit
darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes
frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von
dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, sowie einen
Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser
Prüfungsurteil zum Jahresabschluss beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an
Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in
Übereinstimmung mit § 317 HGB unter
Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW)
festgestellten deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Abschlussprüfung
durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche
Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen
können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern
resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn
vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass
sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses
Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen
Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir
pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine
kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
| ― |
identifizieren und beurteilen
wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen
im Jahresabschluss aufgrund von dolosen Handlungen
oder Irrtümern, planen und führen
Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese
Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise,
die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage
für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das
Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende
wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt
werden, ist höher als das Risiko, dass aus
Irrtümern resultierende wesentliche falsche
Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose
Handlungen kollusives Zusammenwirken,
Fälschungen, beabsichtigte
Unvollständigkeiten, irreführende
Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen
interner Kontrollen beinhalten können.
|
| ― |
gewinnen wir ein
Verständnis von dem für die Prüfung
des Jahresabschlusses relevanten internen
Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen,
die unter den gegebenen Umständen angemessen
sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein
Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Systems
der Gesellschaft abzugeben.
|
| ― |
beurteilen wir die
Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern
angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die
Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern
dargestellten geschätzten Werte und damit
zusammenhängenden Angaben.
|
| ― |
ziehen wir Schlussfolgerungen
über die Angemessenheit des von den gesetzlichen
Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes
der Fortführung der Unternehmenstätigkeit
sowie, auf der Grundlage der erlangten
Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche
Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder
Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der
Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung
der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können.
Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine
wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir
verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die
dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss
aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben
unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu
modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen
auf der Grundlage der bis zum Datum unseres
Bestätigungsvermerks erlangten
Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse
oder Gegebenheiten können jedoch dazu
führen, dass die Gesellschaft ihre
Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen
kann.
|
| ― |
beurteilen wir Darstellung,
Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt
einschließlich der Angaben sowie ob der
Jahresabschluss die zugrunde liegenden
Geschäftsvorfälle und Ereignisse so
darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung
der deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes
Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der
Gesellschaft vermittelt.
|
Wir erörtern mit den für die Überwachung
Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die
Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame
Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger
bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir
während unserer Prüfung feststellen.
Leipzig, den 6. Juni
2024
KPMG
AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Strom,
Wirtschaftsprüfer
Hesche-Zurek,
Wirtschaftsprüferin
Feststellung des
Jahresabschlusses
Der Jahresabschluss der CFH Management GmbH zum 31.
Dezember 2023 wurde am 26. Juli 2024 festgestellt.
|