WATU
GmbH
Braunschweig
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
Handelsrecht
Aktiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Umlaufvermögen |
3.196.197,39 |
3.660.068,66 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.223.621,98 |
1.223.726,77 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.972.575,41 |
2.436.341,89 |
| B.
Rechnungsabgrenzungsposten |
2.456,53 |
1.302,64 |
| C.
Aktive latente Steuern |
247.034,57 |
104.269,94 |
| D.
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
238.757,76 |
|
| Aktiva |
3.684.446,25 |
3.765.641,24 |
Passiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
660.054,69 |
| I.
eingefordertes Kapital |
12.500,00 |
12.500,00 |
| 1.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| 2.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-12.500,00 |
-12.500,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
647.554,69 |
-243.491,48 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
898.812,45 |
-891.046,17 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
238.757,76 |
|
| B.
Rückstellungen |
3.266.736,64 |
2.840.609,39 |
| C.
Verbindlichkeiten |
417.709,61 |
264.977,16 |
| Passiva |
3.684.446,25 |
3.765.641,24 |
Anhang zum Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022
WATU GmbH in Braunschweig, Amtsgericht Braunschweig HR-B
204608
I. Allgemeine Angaben
Die WATU GmbH weist zum Abschlussstichtag 31.12.2022
die Merkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft gem. §
267 Abs. 1 HGB auf.
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022 der WATU
GmbH wurde auf Grundlage der deutschen handelsrechtlichen
Rechnungslegungsvorschriften für Kapitalgesellschafter
und den ergänzenden
Bestimmungen des GmbH-Gesetzes sowie des
Gesellschaftsvertrages aufgestellt und gegliedert.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde
das Gesamtkostenverfahren nach § 275 Abs. 2 HGB
angewandt.
Die Geschäftsführung ist der Auffassung,
dass die Voraussetzungen zur Bewertung unter der Annahme
der Unternehmensfortführung gegeben sind.
Im Anhang sind zuerst die Angaben zu den
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden aufgeführt.
Danach folgen die Angaben zur Bilanz, in der Reihenfolge
des § 266 HGB, sowie zur Gewinn- und Verlustrechnung,
in der Reihenfolge des § 275 Abs. 2 HGB. Am Ende des
Anhangs sind die sonstigen Angaben enthalten.
Soweit Wahlrechte für die Angaben in der Bilanz,
in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang
ausgeübt werden können, wurde die Angabe im
Anhang gewählt.
Die Bilanzierungs- und Bewertungsansätze sind
unverändert gegenüber dem Vorjahr. Abweichungen
wegen besonderer Umstände von der Beibehaltungspflicht
der Darstellung haben sich nicht ergeben.
Gemäß § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB wurde
kein Lagebericht aufgestellt
II. Angaben zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Zusammenfassungen von einzelnen Posten erfolgten
nicht. Die ausgewiesenen
Vermögensgegenstände und
Schulden fallen nicht unter mehrere Posten der
Bilanz, so dass eine
Mitzugehörigkeit zu anderen
Bilanzposten nicht auszuweisen ist.
Geschäftszweigbedingte
Abweichungen vom handelsrechtlichen
Gliederungsschema waren nicht notwendig.
Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse, der Bestand
an Grundstücken bzw. grundstücksgleichen Rechten
und Bauten, wurden zu Herstellungskosten nach § 255
Abs. 2 Satz 1 bis 3 HGB angesetzt, sofern nicht ein
niedrigerer Wert beizulegen war. Die Pflichtbestandteile
für die Bewertung der Herstellungskosten wurden
berücksichtigt. Soweit möglich wurden Wahlrechte
in Anspruch genommen, um die Herstellungskosten zur
Wertobergrenze auszuweisen.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden zum Nominalwert
angesetzt.
Flüssige Mittel wurden zu Nominalwerten
angesetzt.
Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten wurden die bis
zum Bilanzstichtag erfolgten Ausgaben ausgewiesen, soweit
sie auf künftige Perioden entfallen.
Zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen der
Vermögensgegenstände und der Schulden und ihren
steuerlichen Wertansätzen bestehen Differenzen, die
sich in späteren Geschäftsjahren ausgleichen. Die
sich hieraus insgesamt ergebende Steuerentlastung wurde als
aktive latente Steuer gem. § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB
ausgewiesen.
Das gezeichnete Kapital der Gesellschaft ist mit dem
Nennbetrag bewertet und beträgt wie im Vorjahr
25.000,00 EUR. In Höhe von 12.500,00 EUR bestehen im
Handelsregister eingetragene, ausstehende Einlagen, die
noch nicht geleistet wurden.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern. Die Steuerrückstellungen wurden mit dem nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Sie
erfassen alle erkennbaren Risiken und wurden mit dem nach
vernünftiger kaufmännischwer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt (§253 Abs.
1 Satz 2 HGB). Rückstellungen mit einer Restlaufzeit
von mehr als einem Jahr wurden mit dem ihrer
Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen
Marktzinssatz, der sich aus den vergangenen sieben Jahren
ergibt, abgezinst. Der Zinssatz beträgt bei einer
Restlaufzeit von zwei Jahren 0,52% (Vorjahr: 0,34%), bei
einer Restlaufzeit von vier Jahren 0,67% (Vorjahr: 0,00%)
und bei einer Restlaufzeit von sieben Jahren 0,92%
(Vorjahr: 0,00%).
Verbindlichkeiten wurden mit dem
Erfüllungsbetrag bewertet.
III. Angaben zur Bilanz
Im Anlagenspiegel ist die Entwicklung der
Einzelposten, d. h. ihrer Buchwerte und
Abschreibungsbeträge, wiedergegeben.
In den sonstigen Vermögensgegenständen
sind in Höhe von EUR 263.781,00 (Vorjahr: EUR
260.859,00) Forderungen gegenüber Gesellschaftern
enthalten.
In den sonstigen Vermögensgegenständen sind
in Höhe von EUR 1.171.940,25 (Vorjahr: EUR
1.125.500,30) Forderungen aus Sicherheitseinbehalten nach
dem BGB, Sicherheitshinterlegungen, Forderungen
gegenüber Gesellschaftern sowie Forderungen aus
Steuerüberzahlungen mit einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr
enthalten.
Der Gewinnvortrag zum 31. Dezember 2022 beträgt
EUR 647.554,69 (EUR ./. 243.491,48) und wird gemeinsam mit
dem Jahresfehlbetrag von EUR 898.812,45 (EUR ./.
891.046,17) auf neue Rechnung vorgetragen.
Die Verbindlichkeiten in Höhe von EUR
417.709,61 (Vorjahr: EUR 264.977,16) wurden zum
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr betragen
10.264,98 EUR (Vorjahr: 23.317,35 EUR) und mit einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr betragen 0,00 EUR
(Vorjahr: 2.779,62 EUR).
Die sonstigen Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von bis zu einem Jahr betragen 407.444,63 EUR
(Vorjahr: 238.880,19 EUR).
Verbindlichkeiten aus Steuern belaufen sich auf
274.553,73 EUR (Vorjahr: 0,00 EUR), Verbindlichkeiten im
Rahmen der sozialen Sicherheit betragen zum Bilanzstichtag
0,00 EUR (Vorjahr: 0,00 EUR).
Diese Verbindlichkeiten sind durch Grundschulden
(Erfüllung der Bauträgerpflichten) oder durch
Sicherheitshinterlegungen beim Amtsgericht Braunschweig
abgesichert.
Die Gesellschaft hat bestehende Guthaben auf einem
Bauträgerkonto an die Volksbank eG Braunschweig
Wolfsburg verpfändet.
Die Gesellschaft hat zur Absicherung von
Ansprüchen eines Bauleisters eine Kautionsversicherung
über eine maximale Versicherungsleistung von EUR
250.000,00 abgeschlossen.
Das Risiko der Inanspruchnahme aus diesen
Haftungsverhältnissen schätzen wir als sehr
unwahrscheinlich ein, da aus beiden Bauabschnitten
sämtliche Wohneinheiten veräußert wurden
und die Bauleistungen fast gänzlich abgeschlossen
wurden. Die vertraglichen Regelungen zum Erwerb der
Wohneinheiten aus dem zweiten Bauabschnitt sind ebenso
abgeschlossen.
IV. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
V. Sonstige Angaben
1.
Beschäftigte
Die nach § 267 Abs. 5 HGB ermittelte Zahl der
Arbeitnehmer beträgt 1 (Vorjahr: 1).
2.
Organe der Gesellschaft
Geschäftsführung der WATU GmbH:
Alleinvertretungsberechtigter
Geschäftsführer ist Herr Florian
Belter, Cremlingen.
Herrn Florian Belter oblag während des gesamten
Geschäftsjahres 2022 bis zur Abschlusserstellung
die Organisationsleitung im gesamten
kaufmännischen,
repräsentativen und
gewerblichen Bereich.
Der Geschäftsführer ist
einzelvertretungsberechtigt und von den
Beschränkungen des § 181 BGB
befreit.
Die Regelung des § 286 Abs. 4 HGB zur
Unterlassung bestimmter Angaben (Bezüge der
Geschäftsführung) wird beansprucht.
3.
Besondere Vorgänge nach dem Schluss des
Geschäftsjahres
Folgende Vorgänge haben sich nach dem Schluss
des Geschäftsjahres ergeben und wurden nicht oder nur
zum Teil in der Bilanz oder der Gewinn- und
Verlustrechnung berücksichtigt:
Zum Zeitpunkt der Berichtsverfassung sieht die
Gesellschaft die erheblichen negativen Auswirkungen des
Ukraine-Krieges. Die hohe Inflationsrate bremst auch den
Wohnungswirtschaftsmarkt aus.
Wegen umfangreicher, durch einen
Sachverständigen für Schäden an
Gebäuden und Immobilienbewertung festgestellte,
Mängel an Fassaden und Fensterbänken hat die
Wohnungseigentümergemeinschaft eine Klage beim
Landgericht Braunschweig eingereicht. Die Laufzeit dieses
Prozesses wird auf eine Dauer von bis zu zehn Jahren
geschätzt. Ein weiteres Klageverfahren wurde wegen
weiterer mengenmäßig umfangreicher Mängel
ebenfalls vor dem Landgericht Braunschweig angestrengt.
Rückstellungen wurden gebildet.
Hiergegen macht die Gesellschaft mit einem eigenen
Widerklageverfahren vor dem Landgericht Braunschweig
Anprüche gegen den ausführenden Bauunternehmer
geltend.
Das baubegleitende und baubetreuende, mittlerweile
von den Aufgaben entbundene, Architekturunternehmen hat
Ansprüche gegen die WATU GmbH in einem gesonderen
Klageverfahren geltend gemacht wegen noch ausstehender
Honorarleistungen für weitere Bauabschnitte.
Diese Honorarleistungen werden eingefordert für
die Betreuung des zweiten Bauabschnitts und weiterhin
für einen in der Planungsphase bereits gescheiterten
dritten Bauabschnitt.
Hiergegen hat sich die Gesellschaft aufgrund der
zwischenzeitlich gekündigten Vertragsbeziehung mit
einer Widerklage, beide Verfahren vor dem Landgericht
Braunschweig, gewehrt.
Auch für diese Klageverfahren wurden
Rückstellungen berücksichtigt.
Es wird damit gerechnet, dass sämtliche, vor dem
Landgericht Braunschweig geführte Verfahren, nicht vor
Ablauf von sieben Jahren beendet sein werden.
4.
Ergebnisverwendungsvorschlag
Die Geschäftsführung schlägt vor, den
Jahresfehlbetrag in Höhe von 898.812,45 EUR auf neue
Rechnung vorzutragen.
Braunschweig, 17. Juni
2024
gez.
Belter
Florian
Belter
Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 19.06.2024
festgestellt.
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