Stammdaten

Register
Amtsgericht Braunschweig HRB 204608
Eingetragen
3.3.2014
Branche
Bauträger für WohngebäudeBauträger für andere Gebäude und BauwerkeArchitekturbüros für Hochbau
Gegenstand
Projektentwicklung, Errichtung von Gebäuden und Vermietung sowie die Tätigkeit als Bauträger und somit Durchführung von Bauträgermaßnahmen.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

beleos-cosmetic GmbH
Germany
25.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

WATU GmbH

Braunschweig

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022

Handelsrecht

Aktiva

31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
A. Umlaufvermögen 3.196.197,39 3.660.068,66
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1.223.621,98 1.223.726,77
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 1.972.575,41 2.436.341,89
B. Rechnungsabgrenzungsposten 2.456,53 1.302,64
C. Aktive latente Steuern 247.034,57 104.269,94
D. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 238.757,76  
Aktiva 3.684.446,25 3.765.641,24

Passiva

31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
A. Eigenkapital 0,00 660.054,69
I. eingefordertes Kapital 12.500,00 12.500,00
1. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
2. nicht eingeforderte ausstehende Einlagen -12.500,00 -12.500,00
II. Gewinnvortrag 647.554,69 -243.491,48
III. Jahresfehlbetrag 898.812,45 -891.046,17
IV. nicht gedeckter Fehlbetrag 238.757,76  
B. Rückstellungen 3.266.736,64 2.840.609,39
C. Verbindlichkeiten 417.709,61 264.977,16
Passiva 3.684.446,25 3.765.641,24

Anhang zum Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022

WATU GmbH in Braunschweig, Amtsgericht Braunschweig HR-B 204608

I. Allgemeine Angaben

Die WATU GmbH weist zum Abschlussstichtag 31.12.2022 die Merkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB auf.

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022 der WATU GmbH wurde auf Grundlage der deutschen handelsrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften für Kapitalgesellschafter und den er­gän­zen­den Be­stim­mungen des GmbH-Gesetzes sowie des Gesellschaftsvertrages aufgestellt und gegliedert.

Für  die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren nach § 275 Abs. 2 HGB angewandt.

Die Geschäftsführung ist der Auffassung, dass die Voraussetzungen zur Bewertung unter der Annahme der Unternehmensfortführung gegeben sind.

Im Anhang sind zuerst die Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden aufgeführt. Danach folgen die Angaben zur Bilanz, in der Reihenfolge des § 266 HGB, sowie zur Gewinn- und Verlustrechnung, in der Reihenfolge des § 275 Abs. 2 HGB. Am Ende des Anhangs sind die sonstigen Angaben enthalten.

Soweit Wahlrechte für die Angaben in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang ausgeübt werden können, wurde die Angabe im Anhang gewählt.

Die Bilanzierungs- und Bewertungsansätze sind unverändert gegenüber dem Vorjahr. Abweichungen wegen besonderer Umstände von der Beibehaltungspflicht der Darstellung haben sich nicht ergeben.

Gemäß § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB wurde kein Lagebericht aufgestellt

II. Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Zusammenfassungen von einzelnen Posten erfolgten nicht. Die ausgewiesenen Ver­mö­gens­ge­genstände und Schul­den fal­len nicht unter mehrere Posten der Bi­lanz, so dass ei­ne Mit­zugehörig­keit zu anderen Bi­lanzpo­sten nicht aus­zuwei­sen ist. Ge­schäftszweigbe­dingte Ab­wei­chungen vom handelsrechtlichen Gliede­rungs­schema waren nicht notwen­dig.

Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse, der Bestand an Grundstücken bzw. grundstücksgleichen Rechten und Bauten, wurden zu Herstellungskosten nach § 255 Abs. 2 Satz 1 bis 3 HGB angesetzt, sofern nicht ein niedrigerer Wert beizulegen war. Die Pflichtbestandteile für die Bewertung der Herstellungskosten wurden berücksichtigt. Soweit möglich wurden Wahlrechte in Anspruch genommen, um die Herstellungskosten zur Wertobergrenze auszuweisen.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum Nominalwert angesetzt.

Flüssige Mittel wurden zu Nominalwerten angesetzt.

Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten wurden die bis zum Bilanzstichtag erfolgten Ausgaben ausgewiesen, soweit sie auf künftige Perioden entfallen.

Zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen der Vermögensgegenstände und der Schulden und ihren steuerlichen Wertansätzen bestehen Differenzen, die sich in späteren Geschäftsjahren ausgleichen. Die sich hieraus insgesamt ergebende Steuerentlastung wurde als aktive latente Steuer gem. § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB ausgewiesen.

Das gezeichnete Kapital der Gesellschaft ist mit dem Nennbetrag bewertet und beträgt wie im Vorjahr 25.000,00 EUR. In Höhe von 12.500,00 EUR bestehen im Handelsregister eingetragene, ausstehende Einlagen, die noch nicht geleistet wurden.

Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern. Die Steuerrückstellungen wurden mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Sie erfassen alle erkennbaren Risiken und wurden mit dem nach vernünftiger kaufmännischwer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt (§253 Abs. 1 Satz 2 HGB). Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr  als einem Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz, der sich aus den vergangenen sieben Jahren ergibt, abgezinst. Der Zinssatz beträgt bei einer Restlaufzeit von zwei Jahren 0,52% (Vorjahr: 0,34%), bei einer Restlaufzeit von vier Jahren 0,67% (Vorjahr: 0,00%) und bei einer Restlaufzeit von sieben Jahren 0,92% (Vorjahr: 0,00%).

Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag bewertet.

III. Angaben zur Bilanz

Im Anlagenspiegel ist die Entwicklung der Einzelposten, d. h. ihrer Buchwerte und Abschreibungsbeträge, wiedergegeben.

In den sonstigen Vermögensgegenständen sind  in Höhe von EUR 263.781,00 (Vorjahr: EUR 260.859,00) Forderungen gegenüber Gesellschaftern enthalten.
In den sonstigen Vermögensgegenständen sind in Höhe von EUR 1.171.940,25 (Vorjahr: EUR 1.125.500,30) Forderungen aus Sicherheitseinbehalten nach dem BGB, Sicherheitshinterlegungen, Forderungen gegenüber Gesellschaftern sowie Forderungen aus Steuerüberzahlungen mit ei­ner Rest­lauf­zeit von mehr als ei­nem Jahr enthalten.

Der Gewinnvortrag zum 31. Dezember 2022 beträgt EUR 647.554,69 (EUR ./. 243.491,48) und wird gemeinsam mit dem Jah­resfehlbetrag von EUR 898.812,45 (EUR ./. 891.046,17) auf neue Rechnung vorgetragen.

Die Verbindlichkeiten in Höhe von EUR 417.709,61 (Vorjahr: EUR 264.977,16) wurden zum Erfüllungsbetrag ange­setzt.

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr betragen 10.264,98 EUR (Vorjahr: 23.317,35 EUR) und mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr betragen 0,00 EUR (Vorjahr: 2.779,62 EUR).

Die sonstigen Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr betragen 407.444,63 EUR (Vorjahr: 238.880,19 EUR).

Verbindlichkeiten aus Steuern belaufen sich auf 274.553,73 EUR (Vorjahr: 0,00 EUR), Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit betragen zum Bilanzstichtag 0,00 EUR (Vorjahr: 0,00 EUR).

Diese Verbindlichkeiten sind durch Grundschulden (Erfüllung der Bauträgerpflichten) oder durch Sicherheitshinterlegungen beim Amtsgericht Braunschweig abgesichert.

Die Gesellschaft hat bestehende Guthaben auf einem Bauträgerkonto an die Volksbank eG Braunschweig Wolfsburg verpfändet.

Die Gesellschaft hat zur Absicherung von Ansprüchen eines Bauleisters eine Kautionsversicherung über eine maximale Versicherungsleistung von EUR 250.000,00 abgeschlossen.

Das Risiko der Inanspruchnahme aus diesen Haftungsverhältnissen schätzen wir als sehr unwahrscheinlich ein, da aus beiden Bauabschnitten sämtliche Wohneinheiten veräußert wurden und die Bauleistungen fast gänzlich abgeschlossen wurden. Die vertraglichen Regelungen zum Erwerb der Wohneinheiten aus dem zweiten Bauabschnitt sind ebenso abgeschlossen.

IV. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

V. Sonstige Angaben

1. Beschäftigte

Die nach § 267 Abs. 5 HGB ermittelte Zahl der Arbeitnehmer beträgt 1 (Vorjahr: 1).

2. Organe der Gesellschaft

Geschäftsführung der WATU GmbH:
Al­lein­ver­tre­tungs­be­rech­tig­ter Ge­schäftsfüh­rer ist Herr Florian Belter, Cremlingen.
Herrn Florian Belter oblag während des gesamten Geschäftsjahres 2022 bis zur Abschlusserstel­lung die Organisationsleitung im ge­samten kauf­män­nischen, re­prä­sen­ta­ti­ven und ge­werb­li­chen Bereich.
Der Geschäftsführer ist einzelvertretungsberechtigt und von den Be­schrän­kun­gen des § 181 BGB be­freit.

Die Regelung des § 286 Abs. 4 HGB zur Unterlassung bestimmter Angaben (Bezüge der Geschäftsführung) wird beansprucht.

3. Besondere Vorgänge nach dem Schluss des Geschäftsjahres

Folgende Vorgänge haben sich nach dem Schluss des Geschäftsjahres ergeben und wurden nicht oder nur zum Teil in der Bi­lanz oder der Gewinn- und Verlustrechnung berücksichtigt:

Zum Zeitpunkt der Berichtsverfassung sieht die Gesellschaft die erheblichen negativen Auswirkungen des Ukraine-Krieges. Die hohe Inflationsrate bremst auch den Wohnungswirtschaftsmarkt aus.

Wegen umfangreicher, durch einen Sachverständigen für Schäden an Gebäuden und Immobilienbewertung festgestellte, Mängel an Fassaden und Fensterbänken hat die Wohnungseigentümergemeinschaft eine Klage beim Landgericht Braunschweig eingereicht. Die Laufzeit dieses Prozesses wird auf eine Dauer von bis zu zehn Jahren geschätzt. Ein weiteres Klageverfahren wurde wegen weiterer mengenmäßig umfangreicher Mängel ebenfalls vor dem Landgericht Braunschweig angestrengt. Rückstellungen wurden gebildet.
Hiergegen macht die Gesellschaft mit einem eigenen Widerklageverfahren vor dem Landgericht Braunschweig Anprüche gegen den ausführenden Bauunternehmer geltend.

Das baubegleitende und baubetreuende, mittlerweile von den Aufgaben entbundene, Architekturunternehmen hat Ansprüche gegen die WATU GmbH in einem gesonderen Klageverfahren geltend gemacht wegen noch ausstehender Honorarleistungen für weitere Bauabschnitte.
Diese Honorarleistungen werden eingefordert für die Betreuung des zweiten Bauabschnitts und weiterhin für einen in der Planungsphase bereits gescheiterten dritten Bauabschnitt.
Hiergegen hat sich die Gesellschaft aufgrund der zwischenzeitlich gekündigten Vertragsbeziehung mit einer Widerklage, beide Verfahren vor dem Landgericht Braunschweig, gewehrt.
Auch für diese Klageverfahren wurden Rückstellungen berücksichtigt.

Es wird damit gerechnet, dass sämtliche, vor dem Landgericht Braunschweig geführte Verfahren, nicht vor Ablauf von sieben Jahren beendet sein werden.

4. Ergebnisverwendungsvorschlag

Die Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresfehlbetrag in Höhe von 898.812,45 EUR auf neue Rechnung vorzutragen.

 

Braunschweig, 17. Juni 2024

gez. Belter


Florian Belter                                                 
Geschäftsführer                                             

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 19.06.2024 festgestellt.

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