Herbert
Müller GmbH
Passau
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
BILANZ
AKTIVA
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Euro
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Gesamtjahr/Stand
Euro
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Euro
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Vorjahr
Euro
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A. Ausstehende Einlagen auf das
gezeichnete Kapital
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0,00
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12.271,01
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B. Anlagevermögen
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I. Sachanlagen
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465,00
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698,00
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III. Finanzanlagen
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C. Umlaufvermögen
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I. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
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277.747,11
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364.880,46
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II. Kassenbestand,
Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten
und Schecks
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6.397,37
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164.634,34
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Summe Aktiva
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284.609,48
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542.483,81
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PASSIVA
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Euro
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Gesamtjahr/Stand
Euro
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Euro
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Vorjahr
Euro
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A. Eigenkapital
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I. Gezeichnetes Kapital
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25.564,59
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25.564,59
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./. nicht eingeforderte
ausstehende Einlagen
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-12.271,01
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|
0,00
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= eingefordertes Kapital
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13.293,58
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25.564,59
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II. Gewinnvortrag
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148.284,22
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162.245,27
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III. Jahresfehlbetrag
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-41.817,52
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-13.961,05
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B. Rückstellungen
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108.380,87
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108.007,00
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C. Verbindlichkeiten
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56.468,33
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260.628,00
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Summe Passiva
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284.609,48
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542.483,81
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ANHANG
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Gliederungs-, Bilanzierungs- und
Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches
aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften
wurden die Regelungen des
GmbH-Gesetzes beachtet.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen GmbH
gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf.
Größenabhängige Erleichterungen bei der
Erstellung und
bei der Offenlegung (§§ 288, 326 HGB) des
Jahresabschlusses wurden in Anspruch
genommen.
| 1. |
Gliederungsgrundsätze /
Darstellungsstetigkeit
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Von der Darstellungsstetigkeit wurde gegenüber dem
Vorjahr aus folgenden Gründen abgewichen:
entfällt
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände,
Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen
und Erträge enthalten,
soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die
Posten der Aktivseite sind
nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht
mit Erträgen,
Grundstücksrechte nicht mit
Grundstückslasten verrechnet worden.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital,
die
Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden
in der Bilanz gesondert
ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus,
die
bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu
dienen. Aufwendungen für die
Gründung des Unternehmens und für die
Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für
immaterielle Vermögensgegenstände, die
nicht entgeltlich erworben wurden,
wurden nicht bilanziert.
Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249
HGB und
Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den
Vorschriften des § 250 HGB gebildet.
Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB
sind ggf. nachfolgend gesondert
angegeben.
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der
Schlussbilanz des vorangegangenen
Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung
wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen. Die
Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln
bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden,
namentlich sind alle
vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden
sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese
erst zwischen dem
Abschlussstichtag und der Aufstellung des
Jahresabschlusses bekannt geworden
sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden,
wenn sie bis zum
Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und
Erträge des
Geschäftsjahres sind unabhängig vom
Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt
worden.
Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:
| 1. |
Ausstehende
Einlagen auf das gezeichente Kpaital
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Der Bilanzausweis wurde mit dem Nennbetrag
angesetzt.
Die Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens wurden zu
Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich
planmäßiger Abschreibungen
bewertet.
Die Abschreibungen wurden beim beweglichen
Anlagevermögen
überwiegend zunächst degressiv und
später linear vorgenommen. Der Übergang von
der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgte in
den Fällen, in denen dies
zu einer höheren Jahresabschreibung
führte.
Geringwertige Wirtschaftsgüter (Anschaffungs- oder
Herstellungskosten bis EUR 150,00 wurden
gemäß EStG § 6 Abs. 6 (2) S. 1 im
Erwerbsjahr voll abgeschrieben, wobei aus
Vereinfachungsgründen im
Anlagenspiegel im Jahr des Zugangs ein Abgang
unterstellt wurde.
Die Vorräte wurden zu den Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und sofern ein
entsprechender Sachverhalt vorlag,
auf den niedrigeren Börsen- und Marktpreis am
Abschlussstichtag abgeschrieben.
Soweit ein Börsen- oder Marktpreis nicht
feststellbar war, wurden sie auf den
niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben. Die
Bewertung erfolgte durch den
Auftraggeber und wurde ungeprüft
übernommen.
| 1. |
Forderungen
aus Lieferungen und Leistungen u. sonst.
Vermögensgegenstände
|
Die Forderungen
u. sonstigen Vermögensgegenstände wurden
grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Das
allgemeine Kreditrisiko bei den
Forderungen aus Lieferungen u. Leistungen wurde durch
eine
Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.
Die Verbindlichkeiten wurden mit dem
Rückzahlungsbetrag
ausgewiesen. Sofern die Tageswerte über den
Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden
die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert
angesetzt.
Die Rückstellungen wurden vom Mandanten nach
vernünftiger
kaufmännischer Schätzung ermittelt. Die
sonstigen Rückstellungen
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und
ungewissen Verpflichtungen.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum
Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern.
Damit die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
zutreffend eingeschätzt werden kann, sind
folgende Angaben zu beachten:
Ø
Das von der Gesellschaft pachtweise genutzte
Anlagevermögen ist Eigentum von der Firma
Müller-Pöcheim Evi.
Ø
Steuerrechtlich besteht deshalb eine so genannte
Betriebsaufspaltung zwischen der Gesellschaft als so
genanntes
Betriebsunternehmen und der Firma
Müller-Pöcheim Evi als so genannte
Besitzgesellschaft.
Ø
Umsatzsteuerlich besteht außerdem ein
Organschaftsverhältnis mit der Gesellschaft als
Organtochter und der Firma Müller-Pöcheim
Evi als Organträger (=
Umsatzsteuerschuldner).
| 1. |
Erläuterungen
zu einzelnen Posten der Bilanz
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| 2. |
Aktivposten
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Gegenüber
Gesellschafter bestanden Forderungen in Höhe von
EUR 260.170,07.
Gegenüber Gesellschafter bestanden
Verbindlichkeiten in
Höhe von EUR 0,00.
Rückstellungen wurden nach vernünftiger
kaufmännischer
Schätzung ermittelt. Die sonstigen
Rückstellungen berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken und ungewisse
Verpflichtungen.
| 1. |
Haftungsverhältnisse
und sonstige finanzielle Verpflichtungen
|
Angabe
der Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB
unter Angabe der gewährten Pfandrechte
und sonstigen Sicherheiten
Am Abschlussstichtag
bestanden keine Haftungsverhältnisse. Es besteht
ein Pachtvertrag mit der Firma
Müller-Pöcheim Evi. Die Jahrespacht
beträgt EUR 115.200,00.
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