Werner Fetzer GmbH
Riedstraße 16, 89520 Heidenheim an der Brenz, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Rainer Fetzer seit 23.11.2006 | Geschäftsführer |
Werner Fetzer seit 23.11.2006 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Werner Fetzer GmbHHeidenheim an der BrenzJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023BilanzAktiva
Anhang für das Geschäftsjahr 2023I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Der Jahresabschluss der Werner Fetzer GmbH, 89520 Heidenheim an der Brenz, wurde für das Geschäftsjahr 2023 unter Beachtung der geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) für eine kleine Kapitalgesellschaft aufgestellt. Die für Gesellschaften dieser Größe eingeräumten Erleichterungen bei der Aufstellung der Bilanz, bei der Aufstellung des Anhangs und bei der Offenlegung zum Handelsregister werden in Anspruch genommen. Ergänzende Vorschriften des GmbH-Gesetzes und des Gesellschaftsvertrags wurden beachtet. Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt nach dem Gesamtkostenverfahren. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Bilanzierung Bilanzierungshilfen und Ansatzwahlrechte wurden im Berichtsjahr wie auch im Vorjahr nicht in Anspruch genommen. Bewertung Der Grundsatz der Bewertungsstetigkeit wurde beachtet. Die Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten, vermindert um die Abschreibung bewertet. Das bewegliche Anlagevermögen wird unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer planmäßig abgeschrieben. Die Finanzanlagen sind zu Nennwerten aktiviert. Die Zugänge an geringwertigen Wirtschaftsgütern im Anschaffungswert von über 150 Euro bis 800 Euro werden im Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben und gleichzeitig als Abgang gezeigt. Durch die Vollabschreibung wird der Sofortabzug erreicht. Die Abgänge werden zu Anschaffungskosten abzüglich aufgelaufener Abschreibungen zum Zeitpunkt ihres Ausscheidens ausgebucht. Die Vorräte werden mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung des Niederstwertprinzips angesetzt. Den erkennbaren Risiken wird durch angemessene Bewertungsabschläge Rechnung getragen. Die Herstellungskosten umfassen neben den unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwenige Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste Abschreibungen. Handelswaren sind mit dem beizulegenden Wert bewertet. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden mit dem Nennbetrag abzüglich angemessener Wertberichtigungen angesetzt. Die Wertberichtigungen werden von den jeweiligen Forderungen aktivisch abgesetzt. Der Ansatz der übrigen Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände erfolgt zu Nennwerten. Die Flüssigen Mittel sind mit dem Nominalwert bewertet. Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten größer als 410 Euro betreffen Ausgaben vor dem Bilanzstichtag, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Die Rückstellungen berücksichtigen auskunftsgemäß alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten. Die Rückstellungen wurden auf der Grundlage der neuen Fassung des § 253 HGB ermittelt. Anzusetzen ist hierbei der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwenige Erfüllungsbetrag gemäß § 253 HGB. Da die Laufzeit der Rückstellung weniger als ein Jahr beträgt wurde keine Abzinsung auf den Bilanzstichtag vorgenommen. Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Eine Berechnung der latenten Steuern unterbleibt mangels temporärer Unterschiede zwischen Bilanzposten aus handelsrechtlicher und steuerrechtlicher Betrachtungsweise gemäß § 274 HGB. Gegebenfalls wären die Abweichungen als "nicht bedeutend" einzustufen. III. Angaben zur Bilanz Anlagevermögen Eine von den Anschaffungskosten ausgehende Darstellung der einzelnen Posten des Anlagevermögens enthält der Anlagenspiegel. Finanzanlagen Der Posten weist ein Darlehen aus. Das Darlehen wird vertragsgemäß verzinst. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. In den Forderungen sind Forderungen gegenüber Gesellschaftern in Höhe von TdEuro 16,5 (Vj. TdEuro 6,8) enthalten. Bei der Bestimmung der Restlaufzeit wird auf den Zeitraum zwischen dem Abschlussstichtag und dem voraussichtlichen Eingang der Vermögensgegenstände abgestellt. Gezeichnetes Kapital Das gezeichnete Kapital beträgt Euro 66.467,94 und ist voll erbracht. Rückstellungen Die Pensionsrückstellungen wurden für 2 Anwartschaften gebildet. Nach Art. 67 Abs. 1 EGHGB wurde die auf Grund der geänderten Bewertung der Anwartschaften auf Pensionen erforderliche Zuführung mit 1/15 TEUR 27,3 (TEUR 27,3) berücksichtigt. Gemäß Art. 67 Abs. 2 EGHGB beträgt der noch zuzuführende Betrag TEUR 27,3. Die bei der Bewertung verwandten Annahmen sind:
Der nicht in der Bilanz ausgewiesene Rückstellungsbetrag gemäß Art. 67 Abs. 2 EGHGB beträgt TEUR 27,2. Auf Grund des Wahlrechtes nach § 253 Abs. 6 HGB ergibt sich ein Betrag in Höhe von TEUR 32,4 Die Rückstellungen sind in Höhe des Betrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig sind. Weitere rückstellungbegründende Sachverhalte wurden uns nicht bekannt. Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren bestehen nicht. In den Verbindlichkeiten sind keine Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern enthalten. Bei der Bestimmung der Restlaufzeit wird aus Gründen der Vorsicht auf die vertraglich festgelegten Fälligkeitstermine abgestellt. Unbefristete Kontokorrentkredite werden grundsätzlich in die Restlaufzeit von bis zu einem Jahr einbezogen. Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGB Am Bilanzstichtag bestanden auskunftsgemäß keine vermerkpflichtigen Haftungsverhältnisse aus der Begebung und Übertragung von Wechseln, aus Bürgschaften, aus Gewährleistungsverträgen und aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten. IV. Sonstige Angaben Sonstige finanzielle Verpflichtungen: aus Miet-, Pacht- und Leasingverträgen
Durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter beträgt: Arbeitnehmer 5 Angaben zum Unternehmen:
Geschäftsführer Geschäftsführer der Gesellschaft sind Herr Werner Fetzer, 89520 Heidenheim Herr Rainer Fetzer, 89520 Heidenheim Die Geschäftsführer sind einzelvertretungsberechtigt.
Heidenheim an der Brenz, den 08. Mai 2024 gez. Werner Fetzer gez. Rainer Fetzer sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 08.05.2024 festgestellt. |
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