Neumann & Bock GmbH
Hannover
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz zum
31.12.2023
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A K T I V A
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Geschäftsjahr |
Vorjahr |
| A.
ANLAGEVERMÖGEN |
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| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
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32.937,00 |
37.191,00 |
| II.
Sachanlagen |
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63.738,99 |
81.575,99 |
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96.675,99
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118.766,99
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| B.
UMLAUFVERMÖGEN |
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| I.
Vorräte |
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105.793,90 |
103.518,50 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
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385.897,59 |
397.944,87 |
| III.
Kassen-, Bankbestände, Guthaben bei
Kreditinstituten |
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368.515,46 |
364.768,38 |
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860.206,95
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866.231,75
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| C.
AKTIVE RECHNUNGSABGRENZUNG |
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2.630,60 |
2.722,71 |
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Summe A K T I V A
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959.513,54
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987.721,45
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P A S S I V A
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Geschäftsjahr |
Vorjahr |
| A.
EIGENKAPITAL |
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| I.
Gezeichnetes Kapital |
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25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinn-Vortrag |
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437.416,72 |
388.820,77 |
| III.
Jahresüberschuss |
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90.300,87 |
48.595,95 |
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552.717,59
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462.416,72
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| B.
RÜCKSTELLUNGEN |
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59.387,98 |
31.248,57 |
| C.
VERBINDLICHKEITEN |
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347.407,97 |
494.056,16 |
| -
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
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347.407,97 |
36.606,49 |
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347.407,97
|
494.056,16
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Summe P A S S I V A
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959.513,54
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987.721,45
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Anhang
zum Jahresabschluss 2023
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Neumann & Bock GmbH
für das Geschäftsjahr 2023 wurde unter Beachtung
der handelsrechtlichen Vorschriften für kleine
Kapitalgesellschaften im Sinne § 267 Abs. 1 HGB
aufgestellt. Größenabhängige
Erleichterungen wurden in Anspruch genommen.
Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung erfolgte nach den Bestimmungen der
§§ 266 und 275 HGB. Die Gewinn- und
Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren
aufgestellt. Posten der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung, die im Geschäftsjahr keinen Betrag
ausweisen, werden gem. § 265 Abs. 8 HGB nicht
ausgewiesen.
Die Vorjahreszahlen werden in Klammern und in Euro
angegeben.
Bei der Aufstellung des Anhangs wurden die
größenabhängigen Erleichterungen für
kleine Kapitalgesellschaften in Anspruch genommen.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Abschreibung für den Firmenwert, der im
Geschäftsjahr 32.927,00 Euro (37.043,00 Euro) betrug,
wurde gemäß den steuerrechtlichen Vorschriften
auf 15 Geschäftsjahre verteilt und wird linear
abgeschrieben.
Das Sachanlagevermögen wurde nach den
Anschaffungs- und Herstellungskosten abzüglich
planmäßiger Abschreibungen bewertet. Die
Abschreibung erfolgte nach der linearen Methode.
Für abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter
des Anlagevermögens mit einem Anschaffungswert
zwischen 150,00 Euro bis 1.000,00 Euro wurde, soweit sie
einer selbständigen Nutzung fähig waren, ein
Sammelposten gebildet und im Wirtschaftsjahr der Bildung
und den folgenden vier Wirtschaftsjahren mit jeweils einem
Fünftel gewinnmindernd aufgelöst (§ 6 Abs.
2a EStG).
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden gemäß.
§ 253 HGB zum Nennwert bilanziert. Erkennbare Risiken
liegen nicht vor. Die Verbindlichkeiten wurden
gemäß. § 253 HGB mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Zur Berücksichtigung des allgemeinen Ausfall-,
Erlösschmälerungs-, und Verzögerungsrisikos
wurde eine Pauschalwertberichtigung in Höhe 1 % auf
den Forderungsbestand gebildet. Die
Geschäftsführung hält den Prozentsatz
für angemessen.
Die sonstigen Rückstellungen wurden nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung bemessen.
Sie waren notwendig und ausreichend.
Verbindlichkeiten wurden mit dem
Erfüllungsbetrag passiviert.
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als
fünf Jahren bestanden nicht (0,00 Euro).
Bilanzerläuterungen
Die Aufgliederung der einzelnen Anlagegüter ist
aus dem der Bilanz beigefügten Anlagespiegel zu
ersehen.
Die übrigen Aktivposten sind aus der Bilanz zu
ersehen.
Das Stammkapital beträgt EUR 25.000,00; es ist
in Höhe von EUR 25.000,00 eingezahlt.
Die Zusammensetzung der Verbindlichkeiten ist aus der
Bilanzgliederung zu ersehen.
Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Zusammensetzung der einzelnen Positionen ergibt
sich aus der Gewinn- und Verlustrechnung
Der Jahresüberschuss beträgt EUR 90.300,87
und wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Angaben
Geschäftsführer für die Zeit vom
01.01.2023 bis 31.12.2023 war Herr Holger Bock, Hannover,
alleinvertretungsberechtigt.
Änderungen in der Geschäftsführung
sind im Geschäftsjahr und bis zur
Bilanzaufstellung nicht eingetreten.
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses
erfolgte am: 15. Mai 2024
Hannover, den 15. Mai 2024
Hannover, den 15.05.24
Neumann
& Bock GmbH
Holger
Bock
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses
erfolgte am: 15.05.24
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