MLE-TECH GmbH
Selbe AdresseWärme- und Kältehandel
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Mariana, geb. Kozlova Kaesemann seit 13.5.2015 | Vorstandsmitglied |
Karl Nallin seit 13.5.2015 | Vorstandsmitglied |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
SCiiL AGNeuwiedJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022Bilanz
Anhang
SCiiL AG, Neuwied
B. Angaben zur Bilanz Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der generellen Ansatzvorschriften der §§ 246-251 HGB sowie unter Berücksichtigung der besonderen Ansatzvorschriften für Kapitalgesellschaften, §§ 265, 268 - 274a, §§ 276 - 277 HGB, und unter Beachtung der generellen Bewertungsvorschriften der §§ 252 - 256a HGB aufgestellt. Auf die Gliederung der Bilanz finden die Vorschriften des § 266 HGB sowie § 42 GmbHG Anwendung. 1. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. In die Herstellungskosten wurden neben den unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste Abschreibungen einbezogen. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear und degressiv vorgenommen. Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führt. Für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens mit Anschaffungskosten von mehr als 250 € aber nicht mehr als 800 € wurde im Jahr der Anschaffung die volle Abschreibung vorgenommen. Geringwertige Wirtschaftsgüter deren Anschaffungskosten 250 € nicht übersteigen, wurden gemäß § 6 Abs. 2a EStG durch Sofortabzug geltend gemacht. Im Rahmen der Finanzanlagen wurden die Anteile an verbundenen Unternehmen zu Anschaffungskosten angesetzt und bewertet, Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag vorliegende niedrigere Wert angesetzt. Die unter den Vorräten ausgewiesenen unfertigen Leistungen wurden zu anteiligen Herstellungskosten angesetzt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden unter Berücksichtigung aller er kennbaren Risiken zum Nennwert angesetzt und bewertet. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert angesetzt. Als aktiven Rechnungsabgrenzungsposten sind auf der Aktivseite Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt 50 T€ und ist in 50.000 nennwertlose Stückaktien eingeteilt. Die gesetzliche Rücklage (§ 150 Abs. 1, 2 AktG) ist gegenüber dem Vorjahr unverändert und beträgt 5,3 T€. Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern. Die Rückstellungen umfassen alle erkennbaren Risiken und gewisse Verpflichtungen und sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Rückzahlungs- bzw. Erfüllungsbetrages bewertet. Verbindlichkeiten sind zu ihren Erfüllungsbeträgen ausgewiesen. Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt 1.202 T€ (Vorjahr: 1.261 T€). Auf der Passivseite sind als Rechnungsabgrenzungsposten Einnahmen vor dem Abschlussstichtag auszuweisen, soweit sie Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. 2. Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen übernommen werden. Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt. 3. Angabe zu Forderungen mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr beträgt 13,6 T€ (Vorjahr: 7,7 T€). Unter den sonstigen Vermögensgegenständen sind Forderungen von 23,4 T€ (Vorjahr: 27,0 T€) gegenüber Vorständen ausgewiesen, die mit 2,5% verzinst wurden. Im Geschäftsjahr wurden Beträge in Höhe von 6,3 T€ (Vorjahr: 6,4 T€) zurückgezahlt. 4. Verbindlichkeiten deren Besicherungen sowie Besicherungen Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt 334,24 T€ (Vorjahr: 543,88 T€). Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr und weniger als fünf Jahren beträgt 599 T€ (Vorjahr: 479 T€). Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt 334,24 T€ (Vorjahr: 543,88 T€). 5. Nicht bilanzierte sonstige finanzielle Verpflichtungen Im Einzelnen beinhalten diese Verpflichtungen folgende Sachverhalte:
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
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